Autor Thema: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"  (Gelesen 192527 mal)

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #540 am: 18. April 2017, 18:09:27 »
Kann man Moni eigentlich in Österreich für diese Aktion drankriegen? Ich meine für mehr als blossen Hausfriedensbruch, falls sie ungebeten ins Gerichtsgebäude watschelt.

Hausfriedensbruch ist schon einmal gar nicht drin, weil das Gerichtsgebäude wohl niemandes Wohnstätte ist, was aber ein Tatbestandsmerkmal des Hausfriedensbruchs wäre.

Siehe §109 (österreichisches) StGB.

Ansonsten gilt: Wenn Monika und ihre Anhänger bei ihrer Aktion keine anderen der Strafgesetze verletzten, ist ihre Aktion an sich nicht durch das Kernstrafrecht verboten. Durch die unangemeldete Versammlung könnte es sich allerdings um eine Verwaltungsstraftat handeln.
 

Offline Noldor

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #541 am: 18. April 2017, 18:34:38 »
Hausfriedensbruch ist schon einmal gar nicht drin, weil das Gerichtsgebäude wohl niemandes Wohnstätte ist, was aber ein Tatbestandsmerkmal des Hausfriedensbruchs wäre.

Siehe §109 (österreichisches) StGB.

Wenn ein Ladendieb ein Hausverbot des Ladens missachtet kann er wegen Hausfriedensbruchs angeklagt werden. Und im Laden wohnt ja normalerweise niemand.

Zitat
(1) Wer den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des in seinen Rechten Verletzten zu verfolgen.

(3) Wer auf die im Abs. 1 geschilderte Weise in ein Haus, eine Wohnstätte, einen abgeschlossenen Raum, der zum öffentlichen Dienst bestimmt ist oder zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes dient, oder in einen unmittelbar zu einem Haus gehörenden umfriedeten Raum eindringt, wobei

1.

er gegen eine dort befindliche Person oder Sache Gewalt zu üben beabsichtigt,

2.

er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern, oder

3.

das Eindringen mehrerer Personen erzwungen wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
 

Offline Happy Hater

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #542 am: 18. April 2017, 19:34:27 »
Hausfriedensbruch ist schon einmal gar nicht drin, weil das Gerichtsgebäude wohl niemandes Wohnstätte ist, was aber ein Tatbestandsmerkmal des Hausfriedensbruchs wäre.

Siehe §109 (österreichisches) StGB.

Wenn ein Ladendieb ein Hausverbot des Ladens missachtet kann er wegen Hausfriedensbruchs angeklagt werden.

Da würde ich gerne mal wissen, wo diese angebliche Gesetzesbestimmung zu finden ist, auf die du dich bei dieser Aussage stützt. Im §109 (öst.) StGB steht das jedenfalls schon mal nicht.

Und im Laden wohnt ja normalerweise niemand.

Ich sehe nicht ganz, wie deine ganze "Missachtung des Hausverbotes ist Hausfriedensbruch"-Idee funktionieren könnte, wenn sie doch klar dem Wortlaut des Gesetzes zuwiderläuft. Richtig, in einem Laden wohnt niemand, weshalb § 109 (1) (öst) StGB gar nicht, und § 109 (3) (öst) StGB nur in Ausnahmefällen einschlägig sein kann.

Zitat
(1) Wer den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des in seinen Rechten Verletzten zu verfolgen.

(3) Wer auf die im Abs. 1 geschilderte Weise in ein Haus, eine Wohnstätte, einen abgeschlossenen Raum, der zum öffentlichen Dienst bestimmt ist oder zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes dient, oder in einen unmittelbar zu einem Haus gehörenden umfriedeten Raum eindringt, wobei

1.

er gegen eine dort befindliche Person oder Sache Gewalt zu üben beabsichtigt,

2.

er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern, oder

3.

das Eindringen mehrerer Personen erzwungen wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Der von dir fett markierte  § 109 (3) (öst) StGB wird für die geplante Aktion von Fr. Unger ebensowenig wahrscheinlich einschlägig werden wie der
§ 109 (1) (öst) StGB, weil ein Gerichtsgebäude während der Öffnungszeiten kein "abgeschlossener Raum" ist.
 

Offline Noldor

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #543 am: 18. April 2017, 20:01:12 »
Zitat
(3) Wer auf die im Abs. 1 geschilderte Weise in ein Haus, eine Wohnstätte, einen abgeschlossenen Raum, der zum öffentlichen Dienst bestimmt ist oder zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes dient, oder in einen unmittelbar zu einem Haus gehörenden umfriedeten Raum eindringt, wobei

Ausübung eines Berufes: z.B. Werkstatt, Arztpraxis....

Ausübung eines Gewerbes: z.B. LIDL, Aldi, Restaurant, Reisebüro...

Wenn du ein Hausverbot hast ist für dich der Raum abgeschlossen. Du hast kein Recht da hineinzugehen auch wenn die Tür offen ist.

https://www.jusline.at/109_Hausfriedensbruch_StGB.html

 

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #544 am: 18. April 2017, 20:51:16 »
Schau mal, ich verstehe ja, dass die Juristerei für Leute, die darin keine fundierte Ausbildung haben, bzw. kein besonders großes natürliches Talent zum sprachlogischen Denken, sehr verwirrend sein kann.

Aber deine Behauptung scheitert eben schon daran, dass ein Hausfriedensbruch nach § 109 (öst.) StGB ohne Gewalt gegen Personen oder Sachen oder durch Drohung mit solcher Gewalt nicht verwirklicht werden kann.

Zitat
(3) Wer auf die im Abs. 1 geschilderte Weise in ein Haus, eine Wohnstätte, einen abgeschlossenen Raum, der zum öffentlichen Dienst bestimmt ist oder zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes dient, oder in einen unmittelbar zu einem Haus gehörenden umfriedeten Raum eindringt, wobei

Ausübung eines Berufes: z.B. Werkstatt, Arztpraxis....

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Wenn du ein Hausverbot hast ist für dich der Raum abgeschlossen. Du hast kein Recht da hineinzugehen auch wenn die Tür offen ist.

https://www.jusline.at/109_Hausfriedensbruch_StGB.html

Ich nehme nicht an, dass diese "kreative" Auslegung des Wortes "abgeschlossen" von dir mit irgendeinem Auszug aus einem einschlägigen Strafrechtskommentar oder einem relevanten höchstgerichtlichen Urteil belegt werden kann?

Ich halte deine Interpretation des Wortes "abgeschlossen" in diesem Fall für absoluten Quatsch und behaupte mal, dass "abgeschlossen" hier natürlich physisch abgeschlossen, bzw. zumindest physisch vom Rest des Gebäudes baulich ausreichend getrennt bedeutet, eher aber tatsächlich physisch versperrt. So eine weit hergeholte Interpretation wäre auch dem Normunterworfenen gar nicht zuzumuten, eine derartige Interpretation würde daher alleine schon deswegen gegen den strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz verstoßen.

Ich könnte mir nun natürlich die Mühe machen, einen Strafrechtskommentar zu holen, um dich in diesem Detail auch zu widerlegen, aber eigentlich stehst du für so eine weit hergeholte Interpretation in der Beweispflicht um das zu belegen, nicht ich in der Pflicht das Gegenteil zu belegen.

Und außerdem scheitert deine "Missachtung des Hausverbotes ist Hausfriedensbruch"-Idee schon daran, dass eben Gewalt gegen Personen oder Sachen oder durch Drohung mit solcher Gewalt notwendig ist, damit ein Hausfriedensbruch nach §109 (öst.) StGB überhaupt verwirklicht werden kann.

Genau diesen wesentlichen Teil am Anfang des von dir zitierten Abschnittes hast du nämlich nicht vergrößert. ;)
Tja, Juristerei ist nicht so einfach. ;)
 

Igor Strawinski

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #545 am: 18. April 2017, 21:01:30 »
Haben sich da ein paar Hobbyjuristen gefunden?  ;D ;D ;D
 

Offline Happy Hater

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #546 am: 18. April 2017, 21:02:31 »
Haben sich da ein paar Hobbyjuristen gefunden?  ;D ;D ;D

Also bei mir ist es kein Hobby  :shifty:.
 

Offline Helvetia

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #547 am: 18. April 2017, 21:10:44 »
Zitat
(3) Wer auf die im Abs. 1 geschilderte Weise in ein Haus, eine Wohnstätte, einen abgeschlossenen Raum, der zum öffentlichen Dienst bestimmt ist oder zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes dient, oder in einen unmittelbar zu einem Haus gehörenden umfriedeten Raum eindringt, wobei

Ausübung eines Berufes: z.B. Werkstatt, Arztpraxis....

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Wenn du ein Hausverbot hast ist für dich der Raum abgeschlossen. Du hast kein Recht da hineinzugehen auch wenn die Tür offen ist.

https://www.jusline.at/109_Hausfriedensbruch_StGB.html

Ich vermute, dass "abgeschlossen" sich eher auf die architektonische Beschaffenheit bezieht, also dass da Wände drumrum sind und es sich nicht bloss um nen Unterstand oder sowas handelt. Jedenfalls haben wir ähnliche Kriterien neulich in der Vorlesung zur schweizerischen Variante des Hausfriedensbruchs besprochen...

Im schweizerischen Recht ist meiner Erinnerung nach allerdings keine Gewalt notwendig, sondern das Eindringen muss bloss gegen den Willen des Eigentümers erfolgen (soweit ich mich richtig erinnere). Von dem her scheint mir das österreichische Recht im vorliegenden Fall nicht zu greifen.

Aber korrigiert mich da ruhig, liebe Ösis.
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

Igor Strawinski

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #548 am: 18. April 2017, 21:43:15 »
Laut Monika steht die WAHRHEIT ohne Lügen und Täuschungen!

Für wem arbeiten diese Leute -- immer genau gleiche Körperhaltung und Kleidung!

 

Offline Regelwerk

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #549 am: 18. April 2017, 22:16:14 »
Fleißige Typen!
 

Igor Strawinski

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #550 am: 18. April 2017, 22:19:12 »
"Staatenbund ist Abzocke..."

Spoiler
Ein Insider der Szene packte jetzt gegenüber der "Kärntner Krone" aus: "Dieses Konglomerat an seltsamen Lehren und Ansichten dient eigentlich nur dazu, leichtgläubigen Menschen Geld aus der Tasche zu ziehen und als Rechtfertigung für das Scheitern im Beruf!", sagt dieser ehemalige "Staatsverweigerer".


Solche Kennzeichen (150 Euro) schnell vorbestellen, bald wird ja der neue Staat gegründet


Unter den Mitgliedern seien viele Leute mit Finanzschulden oder solche, die Kredite nicht mehr zurückzahlen könnten oder wollten: "Die Versammlungen dienen der Gehirnwäsche und hetzen noch mehr gegen Finanzamt, Staat, Polizei, Gerichte und so weiter auf." Im Gegenzug werde von den "Vortragenden" kassiert: Für sogenannte "Lebendgeborenen"-Urkunden, für Anträge auf Autokennzeichen. "650 Euro kostet ein 3-Wochenenden-Kurs, in dem man lernt, wie man an sein angeblich rechtmäßiges Geld gelangt. Jedermann käme nämlich mit Millionen am Konto zur Welt; die Juden hätten dieses aber eingesackt, wird behauptet."

Mit mindestens 300 Euro wird man dann Genossenschafter einer zu gründenden "IBB" (Ich bin Bank)-Bank. Dafür brauche man insgesamt 450.000 Euro, sagen die Vortragenden. Kassiert werde auch für "wichtige Geräte". Der Insider: "400 € kostet etwa ein Apparat, der zwar ein halbes Jahr an die Steckdose gehängt werden müsse, danach aber endlos Strom liefere…"

Weitere Thesen: "Es habe keine Judenverfolgung gegeben, der große Hagel über Villach vor zwei Jahren wäre mittels eines US-Satelliten hervorgerufen worden, in ein paar Tagen werde gegen Prominente zu Gericht gesessen - Washington, Vatikan und Moskau seien informiert. Und zu guter Letzt: 2020 würden Juden den Vesuv sprengen…
[close]


QUELLE

« Letzte Änderung: 18. April 2017, 22:40:19 von Igor Strawinski »
 
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Offline Neuschwabenland

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #551 am: 18. April 2017, 22:48:30 »
Die Kronezeitung ist ja euer Pendant zu unserer Blödzeitung, deshalb bin ich im Zwiespalt, ob ich das alles glauben soll.

Aber wenn es stimmt, hab ich gerade jegliches Mitleid mit Frau Ungers Opfern verloren.
Wer so dumm ist und diese unter anderem zutiefst antisemitische ♥♥♥ glaubt, hat gar nichts anderes verdient, als beschissen zu werden.
Erzählt man jemals meine Geschichte soll man sagen, ich ging meinen Weg mit Giganten. Menschen vergehen wie des Winters Weizen, doch das Sonnenstaatland vergeht nie!
 

Igor Strawinski

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #552 am: 18. April 2017, 22:54:59 »
Die Kronezeitung ist ja euer Pendant zu unserer Blödzeitung, deshalb bin ich im Zwiespalt, ob ich das alles glauben soll.

Das mit der "ich bin Bank" stimmt, da ist der Ungar Janez Sok Feder führend bei dieser Abzocke
« Letzte Änderung: 18. April 2017, 23:05:02 von Igor Strawinski »
 

Offline Brüllaffe

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #553 am: 19. April 2017, 00:14:05 »
"Staatenbund ist Abzocke..."

Spoiler
Ein Insider der Szene packte jetzt gegenüber der "Kärntner Krone" aus: "Dieses Konglomerat an seltsamen Lehren und Ansichten dient eigentlich nur dazu, leichtgläubigen Menschen Geld aus der Tasche zu ziehen und als Rechtfertigung für das Scheitern im Beruf!", sagt dieser ehemalige "Staatsverweigerer".


Solche Kennzeichen (150 Euro) schnell vorbestellen, bald wird ja der neue Staat gegründet


Unter den Mitgliedern seien viele Leute mit Finanzschulden oder solche, die Kredite nicht mehr zurückzahlen könnten oder wollten: "Die Versammlungen dienen der Gehirnwäsche und hetzen noch mehr gegen Finanzamt, Staat, Polizei, Gerichte und so weiter auf." Im Gegenzug werde von den "Vortragenden" kassiert: Für sogenannte "Lebendgeborenen"-Urkunden, für Anträge auf Autokennzeichen. "650 Euro kostet ein 3-Wochenenden-Kurs, in dem man lernt, wie man an sein angeblich rechtmäßiges Geld gelangt. Jedermann käme nämlich mit Millionen am Konto zur Welt; die Juden hätten dieses aber eingesackt, wird behauptet."

Mit mindestens 300 Euro wird man dann Genossenschafter einer zu gründenden "IBB" (Ich bin Bank)-Bank. Dafür brauche man insgesamt 450.000 Euro, sagen die Vortragenden. Kassiert werde auch für "wichtige Geräte". Der Insider: "400 € kostet etwa ein Apparat, der zwar ein halbes Jahr an die Steckdose gehängt werden müsse, danach aber endlos Strom liefere…"

Weitere Thesen: "Es habe keine Judenverfolgung gegeben, der große Hagel über Villach vor zwei Jahren wäre mittels eines US-Satelliten hervorgerufen worden, in ein paar Tagen werde gegen Prominente zu Gericht gesessen - Washington, Vatikan und Moskau seien informiert. Und zu guter Letzt: 2020 würden Juden den Vesuv sprengen…
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QUELLE

Ist etwas genaues über den Aussteiger bekannt????
„These are attacks by Democrats willing to do anything to stop the almost 75 million people (the most votes, by far, ever gotten by a sitting president) who voted for me in the election—an election which many people, and experts, feel that I won. I agree!“ anonymous
 

Offline Gutemine

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #554 am: 19. April 2017, 00:24:54 »
Die Kronezeitung ist ja euer Pendant zu unserer Blödzeitung, deshalb bin ich im Zwiespalt, ob ich das alles glauben soll.

Das mit der "ich bin Bank" stimmt, da ist der Ungar Janez Sok Feder führend bei dieser Abzocke

@Igor Strawinski

Janez ist zwar einer der besten Keuler des Projekts "ich bin bank", zusammen mit Sandra Adam. Allerdings ist er nicht der Gründer oder Inhaber dieses Irrsinns. Das ist ein "Bernd M. Schmid", der sich auch "Finanz-Punk" nennt.

Das Thema hatten wir hier auch schon.

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=4048.msg114625#msg114625

Also, bei Schneeballsystemen immer unterscheiden zwischen "Starter" und "Keuler". Janez ist, wie viele andere auch, nur ein "Keuler". Er sucht "kunden" und Leute die Anteile kaufen, dafür bekommt er -wenn er Glück hat- eine Provision. Da er ziemlich oben in der Pyramide steht, könnte er tatsächlich Geld damit verdienen.

Aber der Janez ist so oder so, wie auch die Adam geistig und intellektuell wirklich jenseits von Gut und Böse. Wird wohl nicht mehr lange dauern -falls es nicht schon der Fall ist- bis der "besachwaltert" ist. Ein Verfahren gab es wohl schon. Allerdings natürlich nur gegen die Person, nicht gegen den "Menschen", deshalb geht ihn das alles auch nichts an.  :facepalm: :facepalm:
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"