Autor Thema: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"  (Gelesen 191607 mal)

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Offline Aloysius

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1530 am: 6. August 2020, 16:49:26 »
Vielleicht ist das gesetzlich notwendig, eine Haftstrafe zunächst beendet zu haben, um weitere, nicht im selben Verfahren behandelte, mit den beschlossenen Strafen zu belegen, bzw. die Strafen durchzuführen.
 
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Offline Helvetia

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1531 am: 6. August 2020, 17:10:23 »
Ich bin jedenfalls gespannt, wie das im Prozess laufen wird. Wenn irgend möglich, werde ich mir davon ein oder zwei Tage geben. Moni tut mir aber leid, meine Berichte werden sich (diesmal) nicht so spöttisch lesen wie vor zwei Jahren.
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1532 am: 6. August 2020, 20:19:14 »
Ich bin gespannt wie das ausgeht.
Knast, Psychiatrische Anstalt, schuldunfähig und auf freien Fuß?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1533 am: 6. August 2020, 22:45:26 »
Schuldunfähig vielleicht dann, weil sie nicht selbst [gewalt]tätig wurde und die Versuche nicht zielführend waren. Mitterweile dürfte sie bekannt genug sein, dass allein ihr Name reicht, um genug über ein Schriftstück zu wissen. Latent gefährlich ist sie, wenn man die Möglichkeit in Betracht zieht, dass sie aufm Trödel eine ausgediente Uniform kaufen und in Köpenick eine Handvoll bewaffnete Diener mieten könnte - oder ähnlich.
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1534 am: 7. August 2020, 07:24:48 »
Knast, Psychiatrische Anstalt, schuldunfähig und auf freien Fuß?

Als Laie würde ich davon ausgehen, dass der Schuldspruch entsprechend ihres Gesundheitszustandes zum Zeitpunkt der Tat ausfallen wird. Sollte Monika aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr haftfähig sein, dann könnte die Haft ausgesetzt werden, bis sie ausreichend gesundet und wieder haftfähig ist.
Ähnliches wird doch mit dem Typen in DE, der seine Lebensgefährtin ausgepeitscht und gefesselt hat, sie zu Tode kommen lies, praktiziert. Der ist momentan auf freiem Fuß, weil er zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war und im Moment die Gutachter keine Eigen- oder Fremdgefährdung sehen.
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1535 am: 7. August 2020, 08:14:05 »
Auf dem Weg nach Wien etwas Zeitung gelesen
 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1536 am: 7. August 2020, 08:45:25 »
...
Schizophrenie ist eine Krankheit, die eine längere Vorgeschichte hat, bevor sie manifest wird. Die Persönlichkeitsveränderungen sind zunächst unauffällig und werden nur von den Vertrauten des Kranken wahrgenommen, nehmen dann aber immer mehr zu. Das kann über Jahre gehen. Ich vermute, dass ihre staatsfraulichen Anwandlungen in der Vergangenheit darauf zurückzuführen sind.

Sofern Deine Vermutung zuträfe, würde sich die Frage stellen, ob man im Lichte dieser Erkenntnis im Wiederholungsverfahren noch zu einem Schuldspruch wegen Hochverrats kommen kann. Davon zu unterscheiden wären freilich die Betrügereien. Es ist also nicht unbedingt zu besorgen, daß die lebenslange Präsidentin für die staatlich finanzierte Unterbringung noch entschädigt werden müßte.

...
Ähnliches wird doch mit dem Typen in DE, der seine Lebensgefährtin ausgepeitscht und gefesselt hat, sie zu Tode kommen lies, praktiziert. Der ist momentan auf freiem Fuß, weil er zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war und im Moment die Gutachter keine Eigen- oder Fremdgefährdung sehen.

Wenn jemand schuldunfähig war, kann er nicht verurteilt werden. Wer nicht verurteilt werden kann, kriegt keine Haftstrafe. Eine Unterbringung nach § 63 StGB (D) ist keine Strafe, sondern eine "Maßregel zu Besserung und Sicherung", die jedoch neben dem Begehen einer rechtswidrigen Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit noch zur Voraussetzung hat, daß

"die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Handelt es sich bei der begangenen rechtswidrigen Tat nicht um eine im Sinne von Satz 1 erhebliche Tat, so trifft das Gericht eine solche Anordnung nur, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird."

Treffen diese weiteren Bedingungen nicht zu, ist die Sache bei einer absoluten Schuldunfähigkeit hierzulande durch. Die Sicht der Gutachter ist dabei nicht maßgebend, sondern vielmehr die Frage, ob sich das Gericht deren Einschätzung anschließt. Es kommt eben auch mal vor, daß Gutachter offensichtlichen Unsinn schwätzen und genausogut hätten daheim bleiben können.

Im Falle Monis liest sich das ähnlich, nur ist die Nummerierung im Gesetz eben eine andere:

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/21

« Letzte Änderung: 7. August 2020, 08:50:11 von dtx »
 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1537 am: 7. August 2020, 22:51:33 »
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1538 am: 7. August 2020, 23:07:03 »
Mir auch völlig unbekannt,
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1539 am: 7. August 2020, 23:47:32 »
Wer ist dieses blaue Klappergerüst neben dem Staatsschergen?

Das was nach der Folterung durch die illegale, hoch kriminellen Staatssimulation von deiner großen Liebe geblieben ist!.   
 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1540 am: 27. September 2020, 08:52:28 »
Der ex-Polizist Spittaler behauptet ja immer nur deshalb gefeuert worden zu sein weil er sich nach der Legalität des ÖSB erkundigt hätte. Aber die Staatssimulation „Republik Österreich“ hat noch mehrere hochranging Deppen die mit ihren Fragen sich die Zukunft ver♥♥♥n.

 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1541 am: 12. Oktober 2020, 08:28:08 »
Globaler Moderator Kommentar Beiträge über Helmut Pilhar in den entsprechenden Thread verschoben. Danke @Helvetia für den Tip!
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
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Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
- Gustl Bayrhammer -
 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1542 am: 27. Januar 2021, 19:00:55 »
Monis Ideen neue Version 2021



Aber inzwischen hat der eh den Schwanz eingezogen.
 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1543 am: 15. März 2021, 21:54:39 »
Alles dabei, Wiederbetätigung zb 15:30 Aufforderung zum stehlen 20:00 und natürlich Diskriminierung 21:55 ...
und Staatenbund 29:55 -- ausgerechnet beim Blitzkneisser.....

@Happy Hater  gibt es keine Standesregeln für Anwälte mehr? Macht ein Tip an die RAK sinn?



Ach ja der Anwalt, der sich gegen die Maskenkontrolle in der U-Bahn wehrt

und weiter Arzt und Anwalt hirnlos
« Letzte Änderung: 15. März 2021, 22:31:09 von Krawutzi Kaputzi »
 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1544 am: 15. März 2021, 23:19:37 »
Ach ja der Anwalt, der sich gegen die Maskenkontrolle in der U-Bahn wehrt
Was ist da los? Das läuft flüssig und während ich mir noch denke, "Um Himmels willen, dieses für einen erwachsenen Mann unwürdige Schauspiel geht noch fast neun Minuten so weiter", ich mich aber sogleich selbst korrigiere, er sei nicht nicht erwachsen sondern erwacht, währenddessen ich also weiter über die vorhersehbar verschwendete Lebenszeit sinniere, holpert das Video bei Minute 01:57 und springt zum Ende. Irnkwas ist da kaputt.

Gut, neun Minuten Lebenszeit gewonnen und gleich in den Versuch, das heruntergeladene Video im VLC in voller Länge zu sehen – es sei verraten, auch das schlägt fehl – und diesen Beitrag investiert. Nullsummenspiel. Aber, hier sitze ich und kann nicht anders.

Edith meint, daß das Video knapp 72 MB hat. Das ist für nur 2 Minuten in der Qualität eigentlich etwas viel. Und weil Lebenszeit ja nix kostet, wird sie mal schauen, was da los ist.
« Letzte Änderung: 15. März 2021, 23:55:36 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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