In die Wohnung kann man hier nicht vollstrecken. Die Geldstrafe aus einem Strafverfahren kann der/die Angeklagte nur zahlen oder in Form der Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. In vielen Fällen ist es auch möglich, die Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuarbeiten. Diese letzte Option wird von Reichis aber nur selten gewählt, da man ja meist schon bezahlte Arbeit scheut wie der Teufel das Weihwasser. Also entscheidet man sich für die einfachste Lösung, nämlich für einen Spendenaufruf an die Anhänger, um weder selbst zahlen noch sitzen zu müssen. Leider funktioniert das auch noch gar nicht mal so selten.
Was mir aber noch nicht ganz klar ist, ist die Verbindung zwischen 9.000 EUR Geldstrafe und den 10 Monaten (= ca. 300 Tage) Ersatzfreiheitsstrafe. Ich habe mir das Video nicht komplett angetan, aber wird das da so ausdrücklich gesagt ? Das würde bedeuten, dass ihr 300 Tagessätze zu je 30,00 EUR gerichtlich verordnet wurden. Eigentlich unüblich, so eine hohe Anzahl von Tagessätzen auszusprechen, weil die Strafe dann wirklich oft nicht bezahlt werden kann. Da gibt es dann schon oft eine Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung. Es könnte aber sein, dass da eine frühere, noch nicht bezahlte, aber auch ziemlich tagessatzreiche Geldstrafe einbezogen und eine Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen gebildet wurde.