Art. 7 HLKO "Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen. In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fuße zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat."
Wenn er Kriegsgefangener ist, dann stünden vom Gegner in dessen Gewalt er sich befindet Unterhalt zu. Wenn man es genau betrachtet, würde ich dieses Schreiben an die ehemaligen Besatzungsmächte weiterleiten. In der Gemeinde Wittenburg gibt es jemanden, der die Adressen sicher zur Hand hat. Vielleicht bekommt der Antragsteller von denen dann ein Zelt, etwas aus dem Altkleidersack und eine Tüte mit belegten Brötchen (vom Vortag).
Sollte er darauf bestehen, dass er ein Gefangener der Bundesrepublik Deutschland ist, dann würde ich ihn auf Art. 6 HLKO verweisen und ihm mitteilen, dass er seinen Besen beim Pförtner des örtlichen Grünflächenamts empfangen kann. Ob seine Befähigung dazu jedoch ausreicht? Ich weiss es nicht. Das Zelt, der Altkleidersack und die Brötchen von Gestern werden natürlich auf die Bezahlung angerechnet. Arbeitszeiten 7:00 bis 19:00 Uhr - 12:00 bis 12:30 Mittagspause. Sechs Tage die Woche, denn ich denke nicht dass er sich auf das Arbeitszeitgesetz dieses faschistischen Schweinesystems berufen wird. Ach ja, sämtliche Leistungen nach dem SGB werden natürlich eingestellt. Für Gefangene zahlen? Soweit kommts noch.
Falls aus dem Schreiben hervorgeht, dass er meint dass wir eine Firma und kein Staat sind oder er die Nazigesetze nicht anerkennt, würden sich die Kollegen des Ordnungsamts sicher über einen Hinweis freuen. Am besten so Freitags kurz vor Mittag, damit die Laune besonders gut ist. Vielleicht hat der Betreffende ja eine Waffenbesitzkarte die er abgeben möchte.