Autor Thema: KaWi Schneider  (Gelesen 6521 mal)

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Offline Matt Eagle

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KaWi Schneider
« am: 29. November 2013, 10:36:40 »
KaWi Schneider aus dem Dunstkreis des NSL-Forums wurde anscheinend verhaftet:

http://terragermania.com/2013/11/28/notruf/

Putin ist im übrigen schon benachrichtigt  ;D

Gefunden auf der Facebook(fan)seite von Axel Stoll.
 

Offline Gerd Winter

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Re: KaWi Schneider
« Antwort #1 am: 29. November 2013, 11:18:17 »
Zitat
evtl. Schutzanträge müssten wohl unter anderen auch von Wladimir M. Grinin , Botschaft der Russischen Föderation angenommen werden !
.....
Haupt Militär Staatsanwalt
Cholsunow Pereulok 14
119852 Moskau K 160
russische Förderation
.......
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Der unmittelbar folgende Kommentar endet mit
Zitat
S*** ****l Für Volk Ahnen & Vaterland (!)
  :seeingstars:
DER KÖNIG IST NACKT!
 

Offline drxdsdrxds

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Re: KaWi Schneider
« Antwort #2 am: 29. Mai 2014, 22:45:57 »
KaWi Schneider?

Der Haftgrund ist weggefallen. Peter hat 1000€ gezahlt.

Der Haftgrund ist weggefallen seit 25.02.2014 Fall Karl-Wilhelm Schneider
http://www.youtube.com/watch?v=Qo3d5fGfMVI

Das Video hat er heute hochgeladen. KaWi Schneider macht wohl eine Ehrenrunde.
 

Müllmann

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Re: KaWi Schneider
« Antwort #3 am: 30. Mai 2014, 12:31:12 »
Zitat
Der Haftgrund ist weggefallen

Da befindet sich der gute Peter Schmidt aber im Irrtum. Vielleicht sollten die sich beim nächsten NSL-Treffen mal von einer kompetenten Person den Unterschied zwischen Untersuchungshaft, Ersatzfreiheitsstrafe und Bewährungsauflage erklären lassen.

Haftgründe gibt es nämlich nur bei der Untersuchungshaft (z.B. Fluchtgefahr, Verdunklunsgefahr etc.). Hier liegt aber eine Bewährunsauflage vor, die die Zahlung einer bestimmten Summe Geldes vorgesehen hat. Die verhängte Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt, wenn die Auflagen fristgemäß erfüllt wurden. Hat man die Auflagen nicht erfüllt, dann wird die Bewährung widerrufen und man darf die ursprünglich verhängte Strafe abbrummen.

Anders bei einer Ersatzfreiheitsstrafe. Hier wird als Strafe eine Anzahl Tagessätze festgelegt. Die Geldstrafe beträgt dann Tagesatzhöhe x Tagessatzanzahl EUR. Falls man die Strafe nicht vollständig bezahlt hat, dann darf man für jeden fehlenden Betrag, der einer Tagessatzhöhe entspricht, einen Tag sitzen. Falls während der Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe der fehlende Betrag gezahlt wird, dann darf man wieder nach Hause.

Bei einer widerrufenen Bewährung funktioniert das aber nicht. Da kann man nicht hinterher sagen, och wenn ihr das ernst meint, dann zahl ich mal lieber doch. Wenn die Bewährung widerrufen ist, dann ist sie widerrufen und KaWi Schneider kann die kompletten 12 Monate brummen. Peter Schmidt hat 1000 EUR zum Fenster rausgeworfen. Vermutlich werden die jetzt als Tilgung der Verfahrenskosten einbehalten bzw. der Rückzahlungsanspruch wird wegen der noch offenen Verfahrenskosten gepfändet.

Wieder mal ein Fall von reichsdeppischer Blödheit, da kann ich nur Dieter Nuhr zitieren.

Müllmann
 
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Offline Das Chaos

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Re: KaWi Schneider
« Antwort #4 am: 30. Mai 2014, 13:34:01 »

Vermutlich werden die jetzt als Tilgung der Verfahrenskosten einbehalten bzw. der Rückzahlungsanspruch wird wegen der noch offenen Verfahrenskosten gepfändet.

Wieder mal ein Fall von reichsdeppischer Blödheit, da kann ich nur Dieter Nuhr zitieren.

Müllmann

Genau das kann passieren, wenn man keine oder eine falsche Zweckbindung angibt.
Wenn man schon so arrogant ist und meint, man wüsste alles besser als der durchschnittliche Rechtsanwalt, dann sollte man wenigstens in der Vollstreckungsstelle anrufen und fragen, was eine Zahlung - wenn überhaupt - bewirkt.
Tip: Die Sachbearbeiter in den Vollstreckungsstellen der Staatsanwaltschaften sind in der Regel sehr freundlich; aber auch hier gilt: Wie man in den Wald hineinruft...
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Re: KaWi Schneider
« Antwort #5 am: 30. Mai 2014, 22:08:27 »
Die Sachbearbeiter in den Vollstreckungsstellen der Staatsanwaltschaften sind in der Regel sehr freundlich; aber auch hier gilt: Wie man in den Wald hineinruft...

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