Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
22 (22.2%)
Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 128387 mal)

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Offline DinoVolare

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #225 am: 10. Juni 2016, 09:59:28 »
Atlantis West wird nicht untergehen.
"Ich bin fassungslos" Dennis Mascarenas
 
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Offline Risk-Officer

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #226 am: 10. Juni 2016, 10:01:01 »
Das klingt aber spannend...      :cyclops:

Der größte Trick des Teufels ist der, die Menschheit glauben zu lassen, dass er gar nicht existiert
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #227 am: 10. Juni 2016, 10:03:09 »
Irgendwo wurde eine Szene aus "Ritter der Kokosnuss" gepostet. Dem ist eigentlich nicht viel hinzuzufügen ;D
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Offline Wilki

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #228 am: 10. Juni 2016, 10:09:17 »
Zitat
Martin Schulz Benjamin und ich haben da auch was Tolles vorbereitet ;-)
4 Min

Was das wohl sein wird? Martin und Benjamin stellen in einer 5 stündigen Aufführung mit einem selbst erdachten Ausdruckstanz die hinterhältige Entführung des Königs und dessen heldenhafte Verteidigung nach. Musikalisch unterstützt von Marco auf der Triangel.

Offline Risk-Officer

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #229 am: 10. Juni 2016, 10:12:40 »

Oder Sie stellen eine Séance mit dem Fitzel her...    :))
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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #230 am: 10. Juni 2016, 10:16:11 »
Also alles beim alten... Peter will angeklagt werden weil er ja seine Anerkennung möchte und wenn das blöde Gericht ihn verurteilt, dann war es einfach nicht wichtig weil es ja nur ein bllödes Amtsgericht/Landesgericht/BGH war. Irgendwer wird schon sein KRD anerkennen und wenns nur der Baumarkt Wanne-Eickel ist!
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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #231 am: 10. Juni 2016, 10:45:28 »
Der wird bestimmt auch gleich wieder gelöscht.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 
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Offline BlueOcean

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #232 am: 10. Juni 2016, 11:37:04 »
Zitat
Martin Schulz: Ja, ich freu mich schon alle Gäste begrüßen zu dürfen :-)

Das traue ich ihm zu. Aber danach wird es dünn...

Dann können sie eigentlich nur Robo-Benjamin in seiner Paraderolle als wortgetreu nachplappernder Peter-Papagei auf die Bühne stellen. Schlagfertig wie Hefeteig, wortgewaltig wie ein Kassettenrekorder und charismatisch wie ein Wischmop.

Ich hoffe sehr auf ein Video und donnernden Applaus an allen Stellen wo die Legalität des Königreichs und all seiner Unternehmungen betont wird.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #233 am: 10. Juni 2016, 14:54:25 »
Der Pressesprecher der Polizei hat nicht nur zufällig gesagt, dass weder der Festgenommene noch Beamte bei der Festnahme verletzt wurden. Das war eine sehr klare Ansage, die aber wohl vielleicht nochmals übersetzt werden muss.
Und wie?
Es wurden nur Angestellte verletzt?
Der Polizeihund hat Aua?
Der Akku vom Taser ist hin?
Im Ernst: Wenn Peter erst mal an der Flucht gehindert werden muss und "erheblichen körperlichen Widerstand" leistet, wie geht das ohne Verletzte ab? Oder wurde hier der Begriff Verletzung einfach neu definiert? Meine Kampfsporterfahrung währt fast genau so lange wie die von Peter und ich halte ihn, im Gegensatz zu einigen hier, schon für gut ausgebildet. In Verbindung mit seinem Charakter wird er damit zu einem sehr ernst zu nehmenden Gegner.
Ich kann mir die Aussage nur damit erklären, dass mehr Dinge zum Einsatz kamen als man öffentlich machen möchte.

Oder es ist überhaupt nichts dergleichen passiert. Denken wir doch an die Szene auf der Gerichtstreppe, wo das davonstrebende Fitzelchen allein aufgrund einer freundlichen Ansprache des Justizwachmeisters (der auf mich keinerlei kampfsportlich bewanderten Eindruck gemacht hat) sofort seine Fluchtpläne einstellte und schief grinsend schoßhündchengleich wieder mit zurückgedackelt ist.

Das paßt mit den Schwurbeleien der KRD-Dullis und auch mit den hier getätigten Mutmaßungen überhaupt nicht zusammen.
 

Offline Oberstes_souterrain

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #234 am: 10. Juni 2016, 16:28:46 »
Das schönste ist doch:

Erd wird  zuvorderst nicht wegen Verstösse gegen irgendwelche Kreditregularien angeklagt, sondern weil er das Geld, das ihm seine Jünger im "guten" Glauben anvertraut haben für irgendeinen FirleFitzekfanz, für Autos, Urlaub und dicke Möpse ausgegeben hat also auf jeden Fall nicht für das Blaue, das er ihnen vom Himmel herunter versprochen hat. Ein hundsgewöhnlicher Verbrecher. Das wird der KRiD-GbR kräftig schaden. Wer da jetzt och mitmacht ist entweder völlig verblödet, oder schlicht Kriminell.
« Letzte Änderung: 10. Juni 2016, 16:32:50 von Oberstes_souterrain »
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #235 am: 10. Juni 2016, 16:37:42 »
Bei schweren Vermögensdelikten versteht die BRD GmbH überhaupt keinen Spaß mehr. Fitzek ist einer Tat angeschuldigt mit einer Strafdrohung von 10 Jahren, aber er und sein Hofadel verhalten sich, als hätte er nur falsch geparkt. Der Vorwurf reicht aus, um die U-Haft jahrelang immer wieder zu verlängern.

Sollte er tatsächlich verurteilt werden, so trägt er jetzt schon dazu bei, dass er ziemlich lange einfahren wird. Nachtatverhalten, Einsicht, Reue, Geständnis - alle Verteidigungsmittel zur Milderung der Strafe führen bei Fitzek schon vor der Hauptverhandlung zum Gegenteil.

Jeder Verteidiger, der sich mit Fitzeks Verhalten beschäftigt würde im Hinblick auf § 46 Abs. 2 StGB vermutlich vom Stuhl fallen.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #236 am: 10. Juni 2016, 16:40:21 »
Zitat
Martin Schulz Benjamin und ich haben da auch was Tolles vorbereitet ;-)
4 Min

Was das wohl sein wird? Martin und Benjamin stellen in einer 5 stündigen Aufführung mit einem selbst erdachten Ausdruckstanz die hinterhältige Entführung des Königs und dessen heldenhafte Verteidigung nach. Musikalisch unterstützt von Marco auf der Triangel.

Quatsch die backen ganz klassisch einen Kuchen mit einer Feile drin. Alternativ wird es, etwas weniger klassisch dafür aber meht auf der KRD-Linie, ein Toastbrot mit Feile.
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #237 am: 10. Juni 2016, 18:45:46 »
Wie sieht es eigentlich mit § 129 StGB aus?

"§ 129 - Bildung krimineller Vereinigungen"

https://dejure.org/gesetze/StGB/129.html

Sowohl in Bezug auf die "Kooperationskasse" als auch in Bezug auf das KRD als Organisation die hinter der "Reichsbank" gestanden ist, sehe ich da eigentlich (Achtung: Als Laie im Bezug auf das deutsche Strafrecht!) Nichts was prima facie die Anwendung dieses Paragraphen auf alle Mitglieder des KRD (vor allem die, die aktiv in die Tätigkeiten der Reichsbank [Betrug? / Untreue?] beteiligt waren ausschließen würde.

Ich zitiere mal den ersten Absatz von § 129 StGB:

Zitat
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Tätigkeit der Kooperationskasse (m.E. ebenso der "Reichsbank") war m.E. darauf gerichtet Straftaten zu begehen (Untreue? Betrug?) und daher sollten Mitglieder der Vereinigung sich strafbar gemacht haben.

Wie gesagt, die Judikatur zu dem Straftatbestand kenne ich nicht. Aber eventuell wäre hier eine konkrete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft angebracht.
 

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #238 am: 10. Juni 2016, 19:24:53 »
Jetzt ist Freitag Abend, und Knastkönighofnarr Fatzke scheint immer noch im Bau zu sitzen.

Nun, ich meine mich daran zu erinnern, dass laut EGMR eine Untersuchungs- oder Sicherungshaft höchstens so lange dauern darf, wie eine voraussichtliche Haftstrafe dauern dürfte. Bei sagen wir: 6 bis 8 Jahren wären also 5 Jahre U-Haft durchaus drin, ohne dass dies gegen die Menschenrechte verstossen würde.

Haft kann manchmal schon Wirkung zeigen. Bei meiner "Klientel" wirkt oft schon der Hinweis auf die Ersatzfreiheitsstrafe auf einem Strafbefehl nachhaltig. Von Knastbruder Dienelt hat man übrigens auch erstaunlich wenig gehört, seit er entlassen wurde. Eine gewisse Wirkung wird die Haft also auch auf ihn gehabt haben.
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Offline Evil Dude

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Re: Peter Fitzek in U-Haft
« Antwort #239 am: 10. Juni 2016, 19:26:51 »
Wie sieht es eigentlich mit § 129 StGB aus?

"§ 129 - Bildung krimineller Vereinigungen"

https://dejure.org/gesetze/StGB/129.html

Sowohl in Bezug auf die "Kooperationskasse" als auch in Bezug auf das KRD als Organisation die hinter der "Reichsbank" gestanden ist, sehe ich da eigentlich (Achtung: Als Laie im Bezug auf das deutsche Strafrecht!) Nichts was prima facie die Anwendung dieses Paragraphen auf alle Mitglieder des KRD (vor allem die, die aktiv in die Tätigkeiten der Reichsbank [Betrug? / Untreue?] beteiligt waren ausschließen würde.

Ich zitiere mal den ersten Absatz von § 129 StGB:

Zitat
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Tätigkeit der Kooperationskasse (m.E. ebenso der "Reichsbank") war m.E. darauf gerichtet Straftaten zu begehen (Untreue? Betrug?) und daher sollten Mitglieder der Vereinigung sich strafbar gemacht haben.

Wie gesagt, die Judikatur zu dem Straftatbestand kenne ich nicht. Aber eventuell wäre hier eine konkrete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft angebracht.

Ich würde mal vermuten, dass es reicht, dass die Reichswichtel tatsächlich an den guten Zweck geglaubt haben und nur Fitzek von Anfang an (auch/nur) den Selbstbedienungsladen sah, um den Vorwurf der kriminellen Vereinigung zu entkräften.

Jetzt ist Freitag Abend, und Knastkönighofnarr Fatzke scheint immer noch im Bau zu sitzen.

Nun, ich meine mich daran zu erinnern, dass laut EGMR eine Untersuchungs- oder Sicherungshaft höchstens so lange dauern darf, wie eine voraussichtliche Haftstrafe dauern dürfte. Bei sagen wir: 6 bis 8 Jahren wären also 5 Jahre U-Haft durchaus drin, ohne dass dies gegen die Menschenrechte verstossen würde.

Haft kann manchmal schon Wirkung zeigen. Bei meiner "Klientel" wirkt oft schon der Hinweis auf die Ersatzfreiheitsstrafe auf einem Strafbefehl nachhaltig. Von Knastbruder Dienelt hat man übrigens auch erstaunlich wenig gehört, seit er entlassen wurde. Eine gewisse Wirkung wird die Haft also auch auf ihn gehabt haben.

Wenn ich die Zeitungsartikel (ich glaube in der Naumburger stand das) richtig verstehe, dann war doch bereits ein Haftprüfungstermin. Wenn ich das richtig verstehe, sollte er damit erst mal (bis zu 6 Monaten) einsitzen falls er kein Geständnis ablegt.
« Letzte Änderung: 10. Juni 2016, 19:34:47 von Evil Dude »
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
Wörterbuch des Teufels - Ambrose Bierce