Autor Thema: Neues aus dem Königreich 6/16  (Gelesen 42926 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #240 am: 12. Juni 2016, 10:15:01 »
Karma "Zahnlücke" Singh eilt wie gewohnt zu Fitzeks Hilfe ohne ernsthaft etwas zu tun. In einem "offenen Brief an die Menschheit" fabuliert er wunderliche Dinge, gibt darin aber nebenbei zu, dass er selbst natürlich nie so dumm war mehr als ein paar tausend Euro in das KRD zu investieren.

http://www.extremnews.com/meinungen-kommentare/780115d71a0bf22

Mich wundert, dass die StA bzw. BaFin anscheinend noch nie auf die Idee gekommen sind, Karma und dessen "Geldbewegungen" bzw. Konten mal näher zu untersuchen.

Meines Wissens nach hat Karma nämlich auch einiges "kassiert" und dann auch wieder ausgezahlt, nämlich über sein komisches MLM mit den "Schutzpflastern". Es gab Zeiten, da waren quasi alle KRD-Mitglieder dort als Teilnehmer registriert...gut, nicht alle, aber fast alle.
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Offline dieda

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #241 am: 12. Juni 2016, 10:34:07 »
Was erzählen die beiden, die sich dazu so bizarr gegenseitig immer wie ein frisch verliebtes Päärchen anstahlen, eigentlich da?
Das Durchsuchungsprotokoll von der ersten Razzia ist angeblich verschwunden?  :o

Wie geht das und war das nicht auch noch genau die Razzia, wo Fitzek hinterher frech der Namen der beteiligten Beamten veröffentlicht hatte und der Verdacht eines U- Bootes bestand. Hatte das verschwundene Durchsuchungsprotokoll nicht Fitzek sogar mal selbst veröffentlicht und haben wir das vielleicht gesichert?

Und dann labern die beiden Trollos auch noch rum, dass das Geld angeblich alles im Krankenhaus stecken würde, also "sichere Anlagen" und so, ha, ha, ha, und also doch Immobilienrochade. Aber selbst wenn dem so wäre, warum dann alles als BAR-Abhebungen? Und das auch noch bei Immobilientransaktionen in (angeblich) mittleren sechstelligen Bereich?

Nö, passt nicht, oder wurde dem verblödeten Anlegervolk als angeblich "stabile Wertanlagen" völlig falsche Grundstückskaufpreise vorgegaukelt und die wahren Preise waren doch nur Peanuts und der Rest dann ging cash oder cashback in private Taschen?  :snooty:
« Letzte Änderung: 12. Juni 2016, 11:08:43 von dieda »
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Offline BlueOcean

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #242 am: 12. Juni 2016, 10:41:58 »
Die BaFin dürfte für Karma nicht zuständig sein. Und für die StA ist er vermutlich ein zu kleiner Fisch bzw. ein "legaler Betrüger", der von schwer greifbarem ausländischen Wohnsitz agiert.

Im Königreich scheint er aber schon länger abgemeldet. Vielleicht sind denen Karmas Schutzpflaster und Harmony-Chips aber auch zu technisch bei ihrer Rückbesinnung auf das Mittelalter. Unter den jetzt präsentierten "Exbärten" für das neue "Gesundheitshaus" wird seine Heil versprechende Zahnlücke gar nicht mehr gezeigt. Dort reüssiert hingegen die ausgebildete "Fitnessfachwirtin" Annett Uhlmann, die Dank dem großen Meister ihre medialen Fähigkeiten erkannt hat.
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #243 am: 12. Juni 2016, 11:02:19 »
Nö, das Problem dürfte ein ganz anderes sein: die zahnlose Karmalücke will seinen Tand an den Mann bringen, also verdienen. Fitzek teilt aber sehr ungern sein Zahlvieh.
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #244 am: 12. Juni 2016, 11:49:07 »
Hab' mir das Filmchen mal runtergeladen, es gespeichert und mir auch noch angetan.
Jetzt ist mir auch klar, warum es so gut wie keine Frauen im KRD gibt: Die sind so infantil, dass sie in einem mentalen Zustand lange vor der Pubertät stecken geblieben sind.
Entsprechend sind auch ihre Argumente: Sie freuen sich kindisch, dass es jetzt endlich losgeht und sich zeigen wird, dass alle Geschäfte legal waren usw. Man kann nur hoffen, dass das in Wahrheit dazu dient, ihre Angst zu übertünchen.
Zur Frage, was aus dem Geld geworden ist, tragen sie ja eine ganz eigenartige Auffassung vor: Die Leute, die eingezahlt hatten, wussten ja, dass sie keinen Anspruch auf Rückzahlung hatten, also eigentlich nur einen bedingten Anspruch, nämlich wenn die "wirtschaftliche Lage" es gestattet. Und sie wollten ja, dass ihr Geld in "gemeinwohlorientierte" Projekte gesteckt würde. Und das Geld ist ja noch da, es steckt in diesen Projekten, im Krankenhaus.

Grundsätzlich ist es ja so, dass man auch Geld geben kann, ohne dass man dafür eine "Gegenleistung" oder einen Rückzahlungsanspruch erwartet. Das ist typischerweise bei Sammlungen der Fall. Hilfswerke, Vereine und andere Organisationen sammeln ja fast täglich Geld, das die Spender nie wiedersehen werden und das auch gar nicht erwarten. Aber in solchen Fällen muss sichergestellt sein, dass das Geld auch dem genannten Zweck entsprechend verwendet wird. Ich habe einmal von einem "Hilfswerk" gelesen, das Ärger mit der Staatsanwaltschaft hatte, weil nur 5% der gesammelten Gelder tatsächlich in Hilfe flossen, der Rest ging für "Verwaltung" drauf.
Nun kann ich beim KRD nicht sehen, dass etwas "gemeinwohlorientiert" investiert worden wäre oder dass irgendwelche Werte vorhanden wären (falls nicht doch heimlich irgendwo gebunkert), die den Erwartungen der Geldgeber entsprächen. Durch die verschiedenen Immobilien-Deals sind Werte entweder vernichtet worden, oder Dritte haben sich letztlich an den Grundstücken bereichert. (@dieda kann dazu mehr sagen.) Selbst wenn man zubilligen wollte, die fraglichen 1,3 Millionen Euro steckten im Krankenhaus, so fragt sich aber doch, ob dieses "gemeinwohlorientiert" sei. Immerhin dient es den KRD-"Staatsangehörigen" als Wohnung, sie ernten die Kräuter vom Rasen usw. Wenn also jemandes Wohl gefördert wird, dann am ehesten das derjenigen, die dort unentgeltlich wohnen dürfen. Dass gelegentlich Veranstaltungen stattfinden, für deren Besuch man Geld bezahlen muss, macht noch kein Gemeinwohl aus.
Letztlich gehört aber das Krankenhaus bereits der BaFin bzw. dem Abwickler und stellt somit keinen Wert dar, über den das KRD verfügen könnte.
Wie immer man es als nimmt: Letztlich ist das Geld weg oder jedenfalls nicht so angelegt worden, wie es versprochen war. Somit erscheint mir der wesentliche Kern der Untreue erfüllt.

Was die Abrede eines bedingten Rückzahlungsanspruchs angeht, so erscheint mir diese Klausel etwas ungewöhnlich, aber auch nicht wieder völlig einzigartig. In der Wirtschaft kommen z. B. Nachrangabreden immer wieder vor, wenn es darum geht, Unternehmen zu sanieren oder besondere Risiken zu decken. Wer einer solchen Nachrangabrede zustimmt, muss im Allgemeinen wissen, was er da tut. Eine Nachrangabrede bedeutet aber auch nicht, dass man keinen Anspruch auf Rückzahlung hat, sondern nur, dass erst alle anderen Anspruchberechtigten ausbezahlt werden. In der Praxis verliert man also sein Geld durch eine Nachrangabrede nur dann, wenn mehr oder weniger Totalverlust des Geschäfts eingetreten ist.
Auch z. B. Kündigungsfristen, die so lange sind, dass für die Liquidierung von Anlagen ausreichend Zeit bleibt, sind durchaus übliche Abreden, um eben gegen wirtschaftliche Folgeschäden beim Abruf investierter Gelder vorzubeugen.
Insofern ist ein "bedingter Rückzahlungsanspruch" nicht so besonders. Doch die beiden Märchenerzähler scheinen mir diese Klausel so auszulegen, dass sie eben nur dann einen Anspruch vermittelt, wenn eben gerade Geld da ist, also faktisch keinen. Wenn zudem die Geschäfte so geführt wurden, dass faktisch eine Auszahlung nie möglich sein wird, dann bleibt es m. E. wiederum beim oben erwähnten Tatbestand der Untreue.
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Offline dieda

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #245 am: 12. Juni 2016, 12:33:12 »
@Pantotheus et al der hiesigen Juristen, Nachfrage vom juristischen Dummi  ???:

1. Die Interpretation der "Nachrangabrede" durch die beiden Bleichgesichter als "Freifahrtsschein zur völlig unkontrollierte Verwendung inklusive Totalverlust" dürfte juristisch für die zivilrechtliche Bewertung der Überlassungsverträge (Treu und Glauben) auch als "überraschende Klausel" gewertet werden?

2. Wo ist eigentlich die Grenze zwischen einer Überlassung mit oder ohne bedingtem Rückzahlungsanspruch und einer richtigen Schenkung, die zudem steuerpflichtig ist?

3. Benötigen "gemeinwohlfördernde Einrichtungen" nicht eigentlich auch immer eine Satzung?

4. Wo ist die Grenze zwischen einfacher Untreue und gewerbs- und bandenmäßigem Betrug?

5. Wäre hier eigentlich eine eigene Nebenklage für Herrn Gantz sinnvoll, auch im Hinblick auf die dann mögliche Einsichtnahme in die Akten?  ;)

Hoffe, habe Dir nicht das WOE mit diesen vielen dummen Fragen versaut?  ;)
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Offline DerDude

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #246 am: 12. Juni 2016, 12:47:52 »
Es würde mir stark wundern, wenn Gantz bisher noch nicht geklagt hätte.

*nochmaldiemailvongantzrauskram*

Zitat
Und wenn ich dann sage, ich überlasse mein Kapital NIEMANDEM mehr, weil ich diese Verantwortung nicht mehr abzugeben bereit bin; wenn ich ihm sage, ich möchte es ausbezahlt haben, dann sagt Peter: “Nun gut, dann werde ich es auch gegen Deinen Willen in der Königlichen Reichsbank parken, bis das Königreich Deutschland die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches angetreten hat. Dann kannst Du wieder darüber verfügen”.
Das ist schriftlich so in einer seiner Emails festgehalten.
...
Es gibt noch mehr Menschen, die ihr Geld, wie es immer von Peter versprochen wird, zurück haben wollen und es noch nicht bekommen haben.

So sah sich z.B. eine Anlegerin, die unbekannt bleiben möchte, genötigt, gerichtlich gegen Peter vorzugehen, weil sie etwa 90.000 EUR zurück haben sollte und wollte, die sie auch für einen bestimmten Zeitraum in der Kooperationskasse zur Verfügung gestellt hatte. Letztes Jahr hat sie ein Teilurteil erwirkt, das rechtskräftig ist und sie hat einen Titel und kann 95.500,00 EUR aus Peters Privatvermögen holen. Wir können Peter Fitzek ja mal darum bitten, das Urteil 2 O 31 /14. des Landgerichts Dessau, das am 24.07.2014 in Kraft trat, offen zu legen.
Das sollte eigentlich kein Problem sein.

4. Ich kenne leider noch mehr Menschen, die über die Tatsache frustriert sind, wie undurchsichtig und intransparent Peter mit den ihm anvertrauten Geldern umgeht und die es lieber zurück hätten, als es in der Königlichen Reichsbank zu belassen. Alle wurden sie “genötigt”, ihr Geld der Königlichen Reichsbank zu überlassen, obwohl sie es lieber zurück gehabt hätten. Und ich kann entsprechende Kontakte herstellen, wenn Du noch mehr wissen möchtest.
...
Ich wäre ihm sehr dankbar und würde es für uns Alle begrüßen, wenn Peter z.B. die Bücher offen legen würde, damit wir Alle, Diejenigen, die ein wenig frustriert sind und Diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, Peter zu unterstützen, sehen können, daß die Gelder vernünftig und im Sinne und zum Wohle Aller verwendet werden. Ich habe Peter schon öfter darum gebeten, aber mehr als dürftige, nichtssagende und fehlerhafte Statistiken hat er bisher nicht veröffentlicht.
...
a) Es gibt Menschen, denen versprochen wurde, ihr Geld nach einer gewissen Zeit wieder zu bekommen, die es wieder haben wollen und die es nicht bekommen. Zumindest noch nicht.

b) Wer Peter unterstützt, sollte sich darüber im Klaren sein, daß er hauptsächlich den Kampf gegen das alte System und die Demaskierung des alten Systems unterstützt, was zweifellos uns allen dient.
Von “das Gemeinwohl fördernden Projekten” ist außer der NDGK bis heute jedoch nicht viel zu sehen.

http://krd-blog.de/peter-fitzek-und-richard-gantz-die-letzte-email/

That rug really tied the room together.
Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 

Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #247 am: 12. Juni 2016, 13:03:01 »
@Pantotheus et al der hiesigen Juristen, Nachfrage vom juristischen Dummi  ???:
1. Die Interpretation der "Nachrangabrede" durch die beiden Bleichgesichter als "Freifahrtsschein zur völlig unkontrollierte Verwendung inklusive Totalverlust" dürfte juristisch für die zivilrechtliche Bewertung der Überlassungsverträge (Treu und Glauben) auch als "überraschende Klausel" gewertet werden?
§ 305c Abs. 2 BGB

Zitat
2. Wo ist eigentlich die Grenze zwischen einer Überlassung mit oder ohne bedingtem Rückzahlungsanspruch und einer richtigen Schenkung, die zudem steuerpflichtig ist?
Im Vertragsverhältnis, auf welches  beide Parteien (u.a. auch mündlich) sich geeinigt haben. Aus der Einigung ergibt sich ob es sich um ein Darlehen oder eine Schenkung handelt.

Zitat
3. Benötigen "gemeinwohlfördernde Einrichtungen" nicht eigentlich auch immer eine Satzung?
"Gemeinwohlfördernd"/"Gemeinnützigkeit" ist bei den Pudeln wohl eher eine billige Ausrede, sich an keine Gesetze halten zu müssen. Wenn ein Verein oder ein Unternehmen (gGmbH oder seltener gAG) sich offiziell so nennen möchte um steuerliche Vorteile zu erhalten, dann muss die Gemeinnützigkeit tatsächlich in der Satzung verankert sein. Dass Gemeinwohl bei den Pudeln aber keine Rolle spielt verrät ein Blick in § 52 Abs. 1 Satz 1 AO:

"Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern."
Zitat
4. Wo ist die Grenze zwischen einfacher Untreue und gewerbs- und bandenmäßigem Betrug?
Das StGB kennt Betrug und besonders schwere Fälle des Betruges. Diese liegen u. a. bei gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande begangener Handlung vor, § 263 Abs. 3 Nr 1.

Der Begriff der Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyp zu begehen. Ein "gefestigter Bandenwille" oder ein "Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse" ist nicht erforderlich. (BGH, Az: GSSt 1/00).

Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will. (BGH 5 StR 543/07)

Oder geht es dir um den Unterschied von Untreue & Betrug?


Zitat
5. Wäre hier eigentlich eine eigene Nebenklage für Herrn Gantz sinnvoll, auch im Hinblick auf die dann mögliche Einsichtnahme in die Akten?  ;)
Sinnvoll ja, möglich kaum. Untreue ist üblicherweise kein nebenklagefähiges Vergehen, ein Anschluss an die Klage bedarf daher einer besonderen Begründung, § 395 Abs. 3 StPO. Da der Gantz ja inzwischen psychisch ziemlich abdreht bezweifle Ich, dass er das hinkriegt. Bei Betrug & Untreue ist eine Anschlussfähigkeit nach derzeitiger Rechtssprechung auch nur dann gegeben, wenn der Geschädigte in den absoluten Ruin getrieben wurde. Gantz hat ja nur sein Erspartes an Peter gezahlt, weil er nicht wusste wohin mit all seinem Geld.

Edit:

Auch ohne Nebenkläger zu sein kann der Verletzte über einen Rechtsanwalt einen Antrag auf Akteneinsicht stellen, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt (Stichwort Zivilrechtliche Ansprüche), § 406e StPO. Die Entscheidung darüber ist vom Beschuldigten allerdings anfechtbar.
« Letzte Änderung: 12. Juni 2016, 13:27:06 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #248 am: 12. Juni 2016, 13:30:21 »
Nö, das Problem dürfte ein ganz anderes sein: die zahnlose Karmalücke will seinen Tand an den Mann bringen, also verdienen. Fitzek teilt aber sehr ungern sein Zahlvieh.

Karma Singh hat die Party einem Zeitpunkt verlassen, als es mit den Einnahmen bergab ging, eine weitere breite Unterstützerwelle nicht in Sicht war und weitere Goldfische wie ein R. Gantz ausblieben.
Menschen wie er verfügen über ein seismographisches Gespür für das Timing ihres Absprungs. Sobald die besten Stücke vom Buffet gepickt sind, der prahlerische Gastgeber notgedrungen die Getränkeversorgung von Champagner auf billigen Sekt umstellen muß, schaltet deren Hirn aufgrund einer Aufwand-Ertrag-Analyse unter Berücksichtigung des steigenden Risikos durch Strafverfolgung eine rote Lampe an.
Ein Singh ist, im Gegensatz zu den Pudeln, in der Lage zu erkennen, wohin eine Reise mit einem durch Selbstverliebtheit für die Realität erblindeten Kapitän gehen wird. Worin ein Fitze samt Pudelrudel die Umrisse des nahen gelobten Landes erblicken, sieht er die Klippen, auf die das Schiff zusteuert.
Mit dahingelächelten Worten, die schon seine Selbsteinladung zur Party begleiteten, schreibt er jetzt seinen Abschiedsbrief voller Sympathiebekundungen. Schließlich könnten unter den Gästen der nächsten Feier alte Bekannte sein, bei denen neben ein par Schrauben auch noch ein par Euro locker sitzen. Ein gemeinsames, zudem noch emotionsgeladenes, Gesprächsthema ist als Einleitung für Verkaufsgespräche ein überaus nützlicher Eisbrecher, auch bei Neukunden steigern geheuchelte Glaubensbekenntnisse für eine angeblich gemeinsame ,vermeintlich, bessere Welt die Glaubwürdigkeit.
Egal ob glitschiger Verkäufer oder Überzeugungstäter mit Stimmen im Kopf, jede noch so sensible Einlasskontrolle hat Lücken. Die Größe des möglichen Schadens wird immer durch die Gutgläubigkeit der anderen Partygäste bestimmt und hängt nicht zuletzt von der Aufmerksamkeit und Durchsetzungskraft des Gastgebers ab, der bei solchen Typen eine ausgestreckte Hand in Richtung Hummer schnellstmöglich mit dem Kochlöffel beantworten sollte.



Edith bemerkt: "Aarrghh, die Doppelposting-Wortmarke kann manchmal so gnadenlos sein..."

Zitat
3. Benötigen "gemeinwohlfördernde Einrichtungen" nicht eigentlich auch immer eine Satzung?
"Gemeinwohlfördernd"/"Gemeinnützigkeit" ist bei den Pudeln wohl eher eine billige Ausrede, sich an keine Gesetze halten zu müssen. Wenn ein Verein oder ein Unternehmen (gGmbH oder seltener gAG) sich offiziell so nennen möchte um steuerliche Vorteile zu erhalten, dann muss die Gemeinnützigkeit tatsächlich in der Satzung verankert sein. Dass Gemeinwohl bei den Pudeln aber keine Rolle spielt verrät ein Blick in § 52 Abs. 1 Satz 1 AO:

"Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern."

Wird also die Bestimmung, was genau ein gemeinnütziger Zweck ist, eines der Hauptthemen in dem Verfahren?
Dann können wir uns sicher auf so einige Definitionen des Kung Fu-Juristen, im Stil von „Nur eine Fahrerlaubnis erlaubt die Wahrnehmung des Rechtes auf Widerstand und kann daher in meinen Fall, bei meinen dem Gemeinwohl dienenden Zwecken, weder eingezogen noch deren kostspieliger Kampf vor Gerichten um ihre Erhaltung als zweckfremde Verwendung von Mitteln betrachtet werden“, freuen. :)
 
« Letzte Änderung: 12. Juni 2016, 14:08:20 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #249 am: 12. Juni 2016, 14:24:38 »

Wird also die Bestimmung, was genau ein gemeinnütziger Zweck ist, eines der Hauptthemen in dem Verfahren?

Ich würde als Fitzeks Verteidiger so argumentieren (bitte lyncht mich jetzt nicht :D ):

Gestrichen. Ich will von Marco et al. (falls die hier mitlesen) nicht als Unterstützer dargestellt werden.
« Letzte Änderung: 12. Juni 2016, 14:30:36 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #250 am: 12. Juni 2016, 14:39:19 »
Ich habe mir das Video - auch weil ich die Mimimi Version gestern erschaffen habe - auch mehrfach angeschaut und dem was Pantotheus sagte ist eigentlich kaum was hinzuzufügen.

Praktisch ist das Video ein Zugeständnis, dass sie niemals selber damit gerechnet haben, das Geld oder je eine Leistung wieder zurückzuzahlen.
Denn das was die beiden Schwallköpfe da gelabert haben, ist eigentlich Gang und Gebe:
Es ist klar, dass man bei Insolvenz nichts zurückzahlen kann. Dazu kommt, dass die bitte einen Eigentumsnachweis vorlegen mögen, dass die Gebäude in denen sie gerade sitzen, ihr eigen nennen dürfen.

Noch lustiger war die Aussage "Es gibt ja gar keine beweise, dass die 1.3 Mio plötzlich verschwunden sind." (sinngemäß).
Das ist ja schon fast ein Geständnis und bedeutet übersetzt "Ja, wir haben 1.3 Mio über einen kurzen Zeitraum abgehoben, wissen aber nicht mal mehr wofür, da wir keinerlei Buchhaltung betrieben haben."

Ich gehe mal sehr stark davon aus - ich erwähnte es gestern auch auf dem TS - dass Prickel-Fitze garantiert nicht alleine im Knast hochen möchte, und spätestens die "Aufopferung" dann aufhört wenn die Hauptverhandlung kommt und es um die Höhe der Strafe und andere Tatbeteiligte geht. Denn sind wir mal ehrlich: Keiner von uns glaubt, dass Fitzek Bock hat xxx Jahre alleine dort im Knast auszuhalten.

Reell betrachtet bekommen die anderen Knallchargen früher oder später ebenfalls Post von der Staatsanwaltschaft (oder auch Besuch).
 

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #251 am: 12. Juni 2016, 14:43:22 »
Reell betrachtet bekommen die anderen Knallchargen früher oder später ebenfalls Post von der Staatsanwaltschaft (oder auch Besuch).
Ich denke eher früher als später: Peter hat derzeit das Recht, als Angeschuldigter Einwendungen und Beweismittel, die gegen eine Eröffnung des Hauptverfahrens sprechen würden vorzutragen. Diese (vermutlich) seitenlange Schwurbelei wird zwar zu nichts führen, mich würde es aber nicht wundern, wenn er Banjamin und Co. bereits jetzt ans Messer liefert,
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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #252 am: 12. Juni 2016, 15:51:20 »
Bin dann mal gespannt wie die anderen Deppen darauf reagieren, wenn sie dann bald doch in den Knast kommen, von wegen Peter deckt uns alle, Opfert sich auf für einen höheren Zweck :D

Dann wird ganz schnell wohl ein Krieg (intern) im KRD aufziehen, da sollte man sich schon mal eine Tüte Popcorn bereitstellen.  :happy1:
 

Offline DinoVolare

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #253 am: 12. Juni 2016, 16:00:13 »
Ich bin mir sicher, dass die sich von Peter weiter einlullen lassen würden, wenn sie irgendwann zusammen in einer JVA einsäßen.
Besteht die Möglichkeit oder werden Täter, die gemeinsam etwas verbrochen haben, nicht grundsätzlich auf verschiedene Strafanstalten verteilt?
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #254 am: 12. Juni 2016, 16:20:45 »
@Pantotheus et al der hiesigen Juristen, Nachfrage vom juristischen Dummi  ???:
Erstmal bin ich nicht Jurist, habe mir nur das eine oder andere rechtliche Wissen im Lauf des Lebens angeeignet, weil man ohne dieses mehr schlecht als recht durch selbiges kommt. Dennoch erlaube ich mir ein paar Bemerkungen über jene von @Tuska hinaus:

1. Die Interpretation der "Nachrangabrede" durch die beiden Bleichgesichter als "Freifahrtsschein zur völlig unkontrollierte Verwendung inklusive Totalverlust" dürfte juristisch für die zivilrechtliche Bewertung der Überlassungsverträge (Treu und Glauben) auch als "überraschende Klausel" gewertet werden?
Die Frage ist wohl eher die, ob die Interpretation der beiden Märchenerzähler Martin und Benjamin überhaupt rechtlich haltbar ist. Ich denke eher nicht. In der Regel werden Vertragsklauseln nach ihrem Wortlaut so ausgelegt, wie ein vernünftiger Mensch sie ohne Kenntnis sonstiger Umstände und mündlicher Abreden unter den Parteien verstehen würde. So wie Martin und Benjamin würde aber kein vernünftiger Mensch die Klausel verstehen. Weiter ist es auch eine verbreitete Rechtspraktik, mehrdeutige Klauseln zu Ungunsten dessen, der sie verfasst hat, auszulegen (was m. E. unmittelbar einleuchtet). Das ist in diesem Fall das KRD.

2. Wo ist eigentlich die Grenze zwischen einer Überlassung mit oder ohne bedingtem Rückzahlungsanspruch und einer richtigen Schenkung, die zudem steuerpflichtig ist?
Das kommt auf den Vertragsinhalt an, wie Tuska schon erwähnte. Daneben muss man aber drei Punkte unterscheiden: 1. Schenkung oder Überlassung bzw. Darlehen, 2. etwaige Abreden über die Verwendung der Sache und 3. die Steuerpflicht.
ad 1.: Es kommt letztlich darauf an, ob der Empfänger Eigentum an der Sache erwerben soll oder nicht. Schenkung ist sozusagen "Kauf ohne Kaufpreis", die geschenkte Sache wird Eigentum des Beschenkten. Bei anderen Formen der Überlassung (im weiten Sinne dieses Wortes), etwa bei Miete, Pacht, Darlehen, Leihe, wird der Empfänger der Sache nicht deren Eigentümer, das Eigentum bleibt beim bisherigen Eigentümer. Der Empfänger erwirbt nur den Besitz, also die unmittelbare Herrschaft über die Sache. Der Besitz ist aber immer beschränkt durch das Eigentumsrecht.
ad 2.: Bei jeder Art der Überlassung bzw. Übertragung, z. B. auch bei einem Kauf, kann zwischen den Parteien ausgemacht werden, dass die Sache in einer bestimmten Weise verwendet werden soll oder nicht. Verkaufe ich zum Beispiel ein Grundstück, kann ich im Kaufvertrag ausbedingen, dass es nicht über eine bestimmte Höhe hinaus bebaut wird (zum Beispiel wenn ich Nachbar bin und freie Aussicht behalten möchte). Sofern die dadurch bewirkte Bindung des Erwerbs nicht gegen die guten Sitten oder die Gesetze verstösst oder diesen zu sehr belastet und er in Kenntnis der Beschränkung zugestimmt hat, ist gegen eine solche Klausel nichts zu sagen. Sie kann ggf. gerichtlich durchgesetzt werden. Bei Vermietung, Pacht u. dgl. sind solche Auflagen durchaus üblich. Auch eine Schenkung kann mit einer Zweckbindung versehen sein, die dann zu beachten ist. Typisch ist eine Zweckbindung der erworbenen Sache bei öffentlichen Sammlungen. Wenn ein Hilfswerk für z. B. Kinder in Uganda sammelt, dann muss es die gesammelten Spenden auch wirklich für Kinder in Uganda verwenden. In der Praxis ist ein Abschlag für notwendige Unkosten dabei akzeptiert, jedoch wird es problematisch, wenn nun ein Teil der Spenden plötzlich für Kinder in Ruanda verwendet wird. Fliegt so etwas auf, kann dies auch strafrechtliche Folgen haben. Mit der "Gemeinwohlorientierung", die sie selbst immer und immer wieder öffentlich nachbeten, haben sich aber Fatzke und seine Adeppen auf eine solche Zweckbindung festgelegt und dürfen also die gesammelten Gelder nicht für beliebige Zwecke verwenden. Sie können auch nicht eigenmächtig festlegen, was "gemeinwohlorientiert" ist, sondern müssen sich an nachvollziehbare Grundsätze halten.
ad 3.: Grundsätzlich ist jede Art von Einkommen oder Gewinn steuerbar. Bei Schenkungen kommt es aber auf die Art und die Höhe an. Alltägliche Gelegenheitsschenkungen unterliegen nicht der Steuerpflicht, auch Spenden an gemeinnützige Organisationen sind davon befreit, für Schenkungen an künftige Erben u. dgl. gibt es teilweise Sonderregelungen. Mit der Verwendung der Gelder im Sinne von Punkt 2 hat dies aber nichts zu tun, dies betrifft nicht das Verhältnis zu den Spendern, sondern nur jenes zum Staat.

3. Benötigen "gemeinwohlfördernde Einrichtungen" nicht eigentlich auch immer eine Satzung?
Ob sie eine Satzung benötigen, hängt von der Rechtsform ab. Vereine - wohl die überwiegende Zahl der Fälle - benötigen eine Satzung, ob sie nun gemeinwohlfördernd sind oder nicht. Stiftungen hingegen haben keine Satzung, sondern eine Stiftungsurkunde. Grundsätzlich ist auch eine gemeinwohlfördernde Organisation öffentlichen Rechts oder in der Rechtsform einer Handelsgesellschaft denkbar, dürfte in der Praxis aber eher selten sein. Diese haben dann je nach dem einen öffentlich-rechtlichen Gründungsakt, etwa ein Gesetz, oder einen Gesellschaftsvertrag. Allen Fällen gemeinsam ist, dass eine Organisation jedenfalls über einen schriftlichen Errichtungsakt und eine geschriebene Ordnung verfügen muss. Die Steuerbehörden verlangen in der Praxis auch weitere Nachweise und vor allem einen entsprechenden Zweck, der sich im Errichtungsakt finden muss, und oftmals auch eine Bestimmung, die bei Auflösung oder Liquidation die Zuweisung der verbleibenden Mittel an eine andere gemeinwohlfördernde Organisation vorsieht.

Beim KRD ist zu beachten, dass immer von "Gemeinwohlorientierung" die Rede ist. Ich halte diese Wortwahl nicht für belanglos, sondern für eine gezielte und entlarvende Spitzfindigkeit. Es gibt rechtlich Bezeichnungen wie "gemeinwohlfördernd", "gemeinnützig", bisweilen schon mal "gemeinwirtschaftlich" oder so ähnlich, aber was soll, bitte schön, "gemeinwohlorientiert" bedeuten?
"Gemeinwohlfördernd" ist eine Organisation offenbar immer dann, wenn sie, wie die Bezeichnung schon sagt, das Gemeinwohl fördert. "Gemeinnützig" ist sie dann, wenn sie dem Gemeinwohl nützt. Beides sind unmittelbare Einwirkungen auf das Gemeinwohl, um dieses zu vermehren.
Was aber bedeutet nun "gemeinwohlorientiert"? Doch wohl nur, dass man sich irgendwie am Gemeinwohl ausrichtet, dieses irgendwie im Auge behält - aber eben nicht notwendig, dass man auch unmittelbar etwas zugunsten des Gemeinwohls tut.
So gesehen wären etwa auch Aldi, Lidl oder Edeka "gemeinwohlorientiert", denn sie bringen Lebensmittel in alle Winkel des Landes; gäbe es sie nicht, müssten die Leute von Bauernhof zu Bauernhof fahren, um sich mit Nahrung zu versehen, oder teuer in Restaurants essen gehen. Zudem bringen sie Arbeit für zahlreiche Leute und zahlen Steuern, tragen also in vielfältiger Weise irgendwie schon zum "Gemeinwohl" bei. Nur tun sie dies eben mittelbar und nicht unmittelbar.
Daher glaube ich, dass die Wortwahl "gemeinwohlorientiert" durchaus bewusst erfolgt ist, um sich eben darauf herausreden zu können, dass man ja bei allem, was man tat, immer das "Gemeinwohl" im Auge gehabt habe und somit nichts Unrechtes geschehen sei.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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