Eh, das geht aber mal gar nicht!
Als Opfer von Straftaten, gerade aus dem Reichimilllieu, versteht man ohnehin schon die nur sehr gemächlich vor sich hin werkelnde, manche Verfahren, die nicht mit lapidaren Verweis auf die Pivatklage (
Na Danke!) vom Tisch gewischt werden können schon mal jahrelang, regelrecht vor sich hinkompostieren lassende, oder allenfalls mit kleinen Tagessatz- Strafen beendende Justiz schon lange nicht mehr.
Deswegen hat der gemeine Kriminelle längst allen Grund, nur frech über seine Opfer zu feixen...
Das heißt nun in der Konsequenz für die Opfer, dass eine solche Änderung auch noch das andere Instrument der zivilrechtlichen Unterlassungklage gegen Androhung einer empfindlichen Geld-, ersatzweise einer Freiheitsstrafe im Wiederholungsfall, das für die Kläger wegen dem hohen Kostenrisiko und dem ohnehin unfassbar dummdreisten Auftreten und den frechen Mätzchen der eh schon an teilweise chronischer Mittellosigkeit leidenden, dafür aber in mancher Hinsicht "gut geübten" und abgebrühten Kriminellen regelmäßig zum totalen Horrortrip wird, gleich mit ausgehebelt wird. Aber mit einem solchen Urteil in der Tasche hatte wenigstens das Opfer privat noch einen minimalen Schutz.
Und das heißt gleichzeitig in der Konsequenz für die Täter, dass dann die, in ihrem Rechtsbewußtsein ohnehin schon schwer gestörte Kundschaft, nun ganz davon ausgehen kann, dass fortan ihnen:
"sowieso keiner (mehr)
was kann" und man
"die (gemeint die eigenen Opfer, zudem ungestraft nun)
richtig fertig machen" darf bzw. dass man auch weiter offen zum
"Kampf den Ämtern und Behörden" aufrufen darf?
(Alles O- Ton meiner hiesigen Angehörigen der echten DPHW- Deppenbande).
Das ist wäre dann nämlich in der letzten Konsequenz nicht nur schon die halbe Kapitulationserklärung der Justiz gegenüber dem Millieu, sondern auch ein in Sachen allgemeiner Rechtsfrieden völlig fatales Signal!
#nichtmitmir @HerrMaas!