Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 258580 mal)

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Offline Aloysius

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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #2040 am: 22. Juni 2017, 19:51:29 »
Als jemand, der so ausdrücklich und lautstark den Weg zum Mehrtürer anstrebte in dn Monaten vor der Stürmung des Geländes, das er nicht mehr besaß, kann ich mir vorstellen, daß er der nun (weitgehend) ohnmächtig dem System ausgeliefert ist, nun glaubt, der Weg, doch noch als Sieger aus der Sache heraus zu kommen, dieser ist:

1. Der Versuch, in der Haft umzukommen oder
2. Besser: Durch mysteriöses Verhalten seine eigene Legendenbildung zu forcieren.

Ich glaube eher an Variante 2
 
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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #2041 am: 22. Juni 2017, 19:59:54 »
Dass diese "Quelle" nicht vertrauenswürdig ist, darüber sind wir uns wohl einig.
Die Frage bleibt aber offen, ob an dem einen oder anderen Informations-Häppchen etwas dran sein mag. Die alte Aufnahme wurde ja auch zu einem Zeitpunkt gemacht, als eigentlich nach dem normalen Lauf der Dinge ein Fixator nicht mehr erforderlich sein sollte. Das wirft schon Fragen auf.
Die Sache mit dem Gutachter bleibt ebenfalls im Ungewissen. Ich zitiere:
Zitat
Es scheint nun endgültig durch einen Gutachter bewiesen, dass Adrian Ursache nicht geschossen hat!!
Die Medien hatten im Vorfeld ja behauptet, er hätte das Feuer auf die eröffnet, was eine Lüge darstellt.
So ist es auch nicht richtig, dass es einen Polizisten mit einer angebliche Schussverletzung gab.

Das muss man sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen:
Es scheint also endgültig bewiesen. Ja, ist es nun bewiesen oder scheint es?
Die Medien hätten im Vorfeld - im Vorfeld wovon? Im Vorfeld des Einsatzes? Im Vorfeld des Prozesses?
Dass ein Polizist durch ein Projektil verletzt worden sei, wurde m. W. nie behauptet, sondern es war die Rede davon, dass er im Zusammenhang mit dem Schusswechsel verletzt worden sei. Wir hatten, meine ich, damals hier diskutiert, dass es zahlreiche Möglichkeiten einer Verletzung selbst ohne eine scharfe Schusswaffe gibt, die in Frage kämen. Zum Beispiel hatten wir Verbrennungen durch heiße Gase oder Verletzungen durch den "Deckel" einer Platzpatrone erwähnt. Über die genaue Beschaffenheit der fraglichen Verletzung eines Polizisten ist m. W. bisher nichts bekannt geworden.
Es mag nun also durchaus zutreffen, dass kein Polizist eine Schussverletzung erlitten hat. Wenn dies aber das Gutachten sein sollte - der Zusammenhang deutet dies zumindest an -, das "beweisen" soll, dass Ursache nicht geschossen hätte, dann halte ich dies für logisch völlig falsch. Dies beweist höchstens, dass er nicht getroffen hat.

Wie dem auch immer tatsächlich sein mag, die zitierten Zeilen sind logisch und sachlich ziemlich fragwürdig.
« Letzte Änderung: 22. Juni 2017, 20:01:29 von Pantotheus »
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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #2042 am: 22. Juni 2017, 22:13:45 »
Soweit ich mich errinnern kann, war immer von 5 Schüssen, zumindestens anfänglich, auch bei den Adrian Jüngern, die Rede. Somit müsste es ja auch 5 Hülsen geben, die sind dann ja wohl einem Waffentyp zuzuordnen lassen. Wie die Spurensicherung genau abläuft weiß ich nicht genau, aber ich vermute, das auch die Projektile gesucht wurden. Also sollten dann je nach Waffe des Ursaches 4 bis 5 Projektile gefunden worden sein, und diese lassen sich ja der Waffe zweifelsfrei zuordnen, oder sehe ich das falsch? Hab halt nur Krimi wissen.
 
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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #2043 am: 22. Juni 2017, 22:21:42 »
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft lt. Pressemitteilung des LG Halle vom 19.04.2017:
Zitat
(...)
Dabei soll er auf einen der Polizeibeamten geschossen haben, die zur Verstärkung der Gerichtsvollzieher eingesetzten waren. Das Geschoss soll den Polizeibeamten an der Schutzkleidung im Halsbereich getroffen und dort eine Schürfwunde hinterlassen haben. Nur dank der Schutzausrüstung des Polizeibeamten sei es nicht zu einer tödlichen Verletzung gekommen.
(...)
Das sind also die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft die zum Einreichen der Anklage führten.

Wann und vom wem soll denn nun ein Gutachten in Auftrag gegeben worden sein, welches angeblich beweist, dass Ursache nicht geschossen hat und es auch keine Schussverletzung eines Polizisten gegeben habe?
Werden denn zum jetzigen Zeitpunkt, also nach Anklageeinreichung aber noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens, weitere Beweiserhebungen vorgenommen bzw. Gutachten erstellt?

Ich bin hoffnungsloser Laie. Jedoch in meiner Vorstellung schaut sich das Gericht im Augenblick die Anklage und die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft sowie die Äußerungen des Angeklagten an und entscheidet über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Weitere Gutachten werden womöglich bei Bedarf während der Hauptverhandlung erstellt, aber jetzt doch nicht, oder?

Das stinkt doch zum Himmel, was der Manfred Fehling da behauptet.


 
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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #2044 am: 22. Juni 2017, 22:32:38 »
Und regelmäßig grüßt die Mär vom unbewaffneten Adrian…

Dass ein Polizist durch ein Projektil verletzt worden sei, wurde m. W. nie behauptet, sondern es war die Rede davon, dass er im Zusammenhang mit dem Schusswechsel verletzt worden sei. Wir hatten, meine ich, damals hier diskutiert, dass es zahlreiche Möglichkeiten einer Verletzung selbst ohne eine scharfe Schusswaffe gibt, die in Frage kämen. Zum Beispiel hatten wir Verbrennungen durch heiße Gase oder Verletzungen durch den "Deckel" einer Platzpatrone erwähnt. Über die genaue Beschaffenheit der fraglichen Verletzung eines Polizisten ist m. W. bisher nichts bekannt geworden.
Auf die Gefahr hin,Trotz der Tatsache, dass ich mich wiederhole:
Alles deutet darauf hin, dass Adrian Ursache eine Schusswaffe führte und der Polizist eine Schussverletzung erlitten hat!

Ich möchte an dieser Stelle ohne weitere Ausführungen auf meinen Post vom 21.09.2016 verweisen, in dem ich u.a. auf meinen allerersten Post hier im Forum vom 31.08.2016 verlinkt hatte.

In letzterem Posting ist ein Mitschnitt aus einem MDR-Beitrag verlinkt, wo eine Reporterin und ein Pressesprecher der Polizei noch vor Ort am Tag des Einsatzes stehen.

Und weil sich die GERÜCHTE um die angebliche Nichtbewaffnung des Möchtegern-Mehrtürers Adrian trotz umfangreichster Indizien, die auf das Gegenteil hindeuten, immernoch hartnäckig halten, transkribiere ich jetzt sogar die für mich maßgebliche Stelle:

Zitat von: Der MDR
Gesine Schöps, MDR (MDR): (…) Adrian Ursache hatte hier ja eine Waffe, von der niemand wusste und diese Waffe, darüber weiß Herr Karstedt von der Polizei Sachsen-Anhalt genauer Bescheid: Man hat die ja jetzt etwas untersuchen können – was ist das für eine Waffe?
Hr. Karstedt(?), Polizei Sachsen-Anhalt (P): Es handelt sich hier um eine Handfeuerwaffe und zwar um einen sogenannten Revolver. Durch diese Waffe hätte auch durchaus schlimmeres passieren können. Wie ich ja bereits schonmal gesagt hatte, wurde der Beamte nur leicht verletzt, am Hals. Diese Waffe hätte aber auch wesentlich schlimmere Verletzungen anrichten können.
MDR: Wurden denn jetzt noch weitere Sprengkörper gefunden oder weitere Waffen?
P: Die beiden Sprengstoffsuchhunde waren im Haus und auf dem Grundstück. Es wurden keinerlei weiteren Waffen bzw. Sprengstoffe aufgefunden.
(Kameraschwenk auf die Reporterin, Polizist steht weiterhin daneben)
MDR: Die Waffe ähm, war nur des— oder: Der Polizist, der mit hier im Einsatz auch verletzt wurde, hatte Glück: Denn sein Kopfschutz hat am Ende die Kugel abgefedert, das heißt es ist nur zu einem leichten Streifschuss am Hals gekommen.
(…)

Danke auch an @Pirx für das Zitat der Pressemeldung. Das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm, den Beitrag aber schon fertiggeschrieben, als Du gepostet hast. ;-)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #2045 am: 22. Juni 2017, 22:50:08 »
Auf die Gefahr hin, dass auch ich mich wiederhole: Wir hatten damals die Frage einer direkten oder einer indirekten Schussverletzung diskutiert. Hier passen die Aussagen der Pressemeldung und das Transskript nach meiner Auffassung nicht zusammen:
Die Pressemeldung spricht von einem Treffer an der Schutzkleidung und als Folge davon einer Schürfwunde.
Das Transskript spricht hingegen von einem Streifschuss.
Wenn wir die verwendeten Begriffe wörtlich nehmen, spricht die Pressemeldung also von einem indirekten, das Transskript von einem direkten Treffer.

Nun kommt die "Logik" des oben erwähnten Herrn selbsternannten Verteidigers des Herrn Ursache ins Spiel: Er scheint alles andere als einen Volltreffer mit klaffender Wunde und im Körper stecken gebliebenem Geschoss für "keine Schussverletzung" zu halten.

Was die Sicherstellung der leeren Hülse angeht, so ist diese einfach zu bewerkstelligen, wenn es sich um einen Revolver (wie im Transskript erwähnt) handelt: In allen mir bekannten Revolvern verbleibt die leere Hülse nämlich in der Trommel und wird, anders als bei Pistolen und den meisten Langwaffen, nicht ausgeworfen. Hat man die Waffe, hat man also auch die Hülse.

Im Übrigen habe ich persönlich nie bezweifelt, dass Ursache eine scharfe Schusswaffe hatte und diese auch abfeuerte. Es geht nur um die Unterscheidung dessen, was wir sicher wissen, und (auch naheliegenden und höchst wahrscheinlichen) Annahmen. Zudem möchte ich jeweils zumindest versuchen, das zu verstehen, was behauptet wird, selbst wenn es von RD stammt.
« Letzte Änderung: 22. Juni 2017, 22:52:51 von Pantotheus »
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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #2046 am: 1. Juli 2017, 04:13:16 »
Auf die Gefahr hin, dass auch ich mich wiederhole: Wir hatten damals die Frage einer direkten oder einer indirekten Schussverletzung diskutiert. Hier passen die Aussagen der Pressemeldung und das Transskript nach meiner Auffassung nicht zusammen:
Die Pressemeldung spricht von einem Treffer an der Schutzkleidung und als Folge davon einer Schürfwunde.
Das Transskript spricht hingegen von einem Streifschuss.

Doch, das passt sehr gut zusammen. Das Problem ist eher, dass Du als Jurist Vokabeln anders verwendest als ich.

Die Herren des SEK kommen nicht im T-Shirt. Sie tragen je nach Einsatz mehr oder minder schwere Schutzkleidung. Schutz ist relativ: Nach einem Treffer mit der Panzerfaust ist der Mann definitiv tot. Der Körper ist mehr oder minder stark geschützt, der Mann muss sich extrem schnell bewegen und agieren können. So sind Hände und Arme praktisch ungeschützt, der obere Schulterbereich oft auch. Ein extrem schwieriger Bereich ist der Bereich des Übergangs von Kopf- zu Brustschutz: Da er sich bewegen muss, ist dort eine Schwachstelle - und da liegt die Halsschlagader.

Wahrscheinlichster Ablauf:
1 - Direkter Treffer im oberen Brustbereich (das tut richtig weh, manchmal ist der Beamte sogar kurz bewusstlos).
2 - Die Kugel ist kein Abpraller sondern wurde abgelenkt.
3 - Die Kugel streift nach wenigen Zentimetern Flugbahn zwischen Kopf- und Halsschutz den Hals und verletzt den Beamten.

Aus meiner Sicht kann man in diesem Szenario schon von Streifschuss sprechen.

Bei direkter oder indirekter Treffer wird es dann spitzfindig: Der Körpertreffer war der direkte Treffer. Sofern das von mir beschriebene wahrscheinliche Szenario den Tatsachen entspricht, wäre die Halsverletzung gleichzeitig direkter und indirekter Treffer - aber damit soll sich dann der Richter rumärgern.

Es ist zu vermuten, dass der Streifschuss in unmittelbarer Nähe der Halsschlagader war, ich verweise auf die erste Berichterstattung dazu.
 
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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #2047 am: 3. Juli 2017, 10:36:30 »
Die Inhalte beim Spottoelpel sind in der Dateistruktur eine Etage tiefer gewandert:
https://spotttoelpel.net/staatur/tag/adrian-ursache/
 
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« Antwort #2048 am: 3. Juli 2017, 18:53:10 »
Die Meldung von der Kollonnenfahrt in die Lennéstraße ist ja zum Gruseln! Jetzt wird mir einiges klar!!1113!!
 

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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #2049 am: 6. Juli 2017, 23:28:51 »
Der Spottoelpel hat schon vor Monaten für den 05.07.2017 in Halle eine Mega-Demo für Adrian Ursache angekündigt, die auch von "Wir lieben Thüringen" https://de-de.facebook.com/Wir-lieben-Th%C3%BCringen-1621431208101342/ unterstützt wurde.

https://spotttoelpel.net/staatur/2017/04/14/demo-fuer-adrian-ursache-staat-ur-am-05-07-2017-um-1200-bis-1800-uhr/

Aber auf beiden Seiten kein Wort davon, auch Herr Google spuckt nichts aus. Es ist wohl einsam um Mr. Germany geworden. Oder weiß jemand mehr?
« Letzte Änderung: 7. Juli 2017, 00:03:00 von Staatstragender »
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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #2050 am: 6. Juli 2017, 23:41:05 »
Du meinst sicher die "David-Sommerfeld-Demo" für Urian. Ich halte die "Bürgerinitiative" mit dem ulkigen Namen "Wir für Gera und Reuden" für eine Ein-Mann-Show. Das Spenden-Mimimi wird dem David wohl nichts nennenswertes eingetragen haben. Und so scheint auch die "Veranstaltung" vor dem Roten Ochsen, wenn sie denn überhaupt stattfand, niemanden aufgefallen zu sein.
« Letzte Änderung: 6. Juli 2017, 23:42:46 von dtx »
 

Offline BlueOcean

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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #2051 am: 7. Juli 2017, 00:24:54 »
Von 12 bis 18 Uhr sollte die Demo dauern, wobei die Veranstalter wohl nicht ahnen konnten, dass es vor dem Roten Ochsen nur kleinste, schräg daneben liegende Grünflächen gibt. Für die klassische RD-Riesen-Demo mit zwanzig oder dreißig Mann hätten die zwar gereicht aber bei zwei Späher-Kontrollen in der Zeit soll nichts und niemand zu entdecken gewesen sein. Selbst die erbärmliche Sandgrube für Kleinstkinder war, wie immer, leer.
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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #2052 am: 7. Juli 2017, 01:08:20 »
Wenn die Deppen dem Sommerfeld das Fahrgeld von Gera nach Halle nicht vorgesteckt haben, war da nichts - wie denn auch. Mit der Bahn zahlt er Flexpreis hin und zurück fünfzig Euro.
 

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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #2053 am: 7. Juli 2017, 04:25:04 »
Ich bin hoffnungsloser Laie. Jedoch in meiner Vorstellung schaut sich das Gericht im Augenblick die Anklage und die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft sowie die Äußerungen des Angeklagten an und entscheidet über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Weitere Gutachten werden womöglich bei Bedarf während der Hauptverhandlung erstellt, aber jetzt doch nicht, oder?

Das stinkt doch zum Himmel, was der Manfred Fehling da behauptet.

"Hoffnungsloser Laie" ? Du hast das innerhalb des Strafverfahrens stattfindende Zwischenverfahren im Grunde völlig zutreffend dargestellt. Die beim Gericht eingehende Anklage wird dem Angeschuldigten (so heißt der ehemalige Beschuldigte ab Erhebung der Anklage) zugestellt und ihm wird noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist gegeben.

Nach Ablauf der Frist entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Im Grunde genommen wird dabei die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, Anklage zu erheben, nach Aktenlage, also ohne Termin und im Normalfall auch ohne weitere Ermittlungshandlungen, geprüft. Das Gericht fragt sich dabei: "Ist eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch ?". Falls ja - und da genügt prinzipiell erst einmal eine Wahrscheinlichkeit von 51 Prozent - wird das Hauptverfahren eröffnet und der Termin bzw. die Termine zur Hauptverhandlung anberaumt. Ab dieser Entscheidung des Gerichts und nicht erst in der Hauptverhandlung wird der "Angeschuldigte" zum "Angeklagten". 

"Im Normalfall ohne weitere Ermittlungshandlungen" bedeutet: es gibt auch Ausnahmen. Das Gericht kann nämlich nach § 202 StPO
zur besseren Aufklärung der Sache einzelne Beweiserhebungen anordnen. Das kann im Einzelfall auch bedeuten, dass ein Sachverständigengutachten eingeholt wird. In der Praxis kommen derartige Anordnungen des Gerichts aber relativ selten vor.

Relativ selten ist in der Praxis auch die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens. Das hat verschiedene Gründe. Zum einen liefern die Staatsanwaltschaften, von denen viele ebenso chronisch wie hoffnungslos überlastet sind, trotz allem eine relativ gute Arbeit ab und die mit der Erhebung der Anklage verbundene Einschätzung, dass es mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung kommt, ist fast immer zutreffend. Ferner können viele Dinge in so einem Strafverfahren tatsächlich erst in der Hauptverhandlung endgültig geklärt werden. Und schließlich gab es zumindest früher noch einen weiteren, nicht im Gesetz auffindbaren Grund. Damals gab es ein von der heutigen Praxis abweichendes Verfahren zur Berechnung der Arbeitsbelastung eines Richters. Die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, die ja durchaus auch einige Arbeit macht (die Ablehnung der Eröffnung muss man begründen, die Eröffnung bedarf keiner Begründung) zählte für die Statistik viel weniger als die Durchführung der Hauptverhandlung.

Wird die Eröffnung der Hauptverhandlung ganz oder teilweise (teilweise bedeutet z.B., dass das Gericht den Sachverhalt anders als die Staatsanwaltschaft rechtlich würdigt oder nur für einen Teil der angeklagten Handlungen den hinreichenden Tatverdacht bejaht), abgelehnt, kann die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde einlegen. Darüber entscheidet das nächsthöhere Gericht, im Falle der Anklage zum Landgericht also das Oberlandesgericht.

Im vorliegenden Fall dauert das Zwischenverfahren schon einige Zeit. Die Akten dürften allerdings auch einen erheblichen Umfang erreicht haben und für die Hauptverhandlung sind außerdem angesichts zu erwartender "Prozessbeobachter" erhebliche Sicherheitsvorkehrungen notwendig, die das Gericht im Vorfeld organisieren und mit den beteiligten Stellen abstimmen muss. Und schließlich: Es wäre nicht überraschend, wenn auch das Landgericht Halle so sehr ausgelastet ist, dass es bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens und bis zum Termin zur Hauptverhandlung noch etwas dauert. Haftsachen wie die von Adrian sind zwar beschleunigt und bevorzugt zu bearbeiten, aber auch davon hat ein Landgericht in Strafsachen ja nicht nur eine einzige.

Vielleicht nochmal zu der Diskussion zum "direkten" oder "indirekten" Treffer. Diese Frage, zu der wir mangels Aktenkenntnis ohnehin nicht viel aus eigener Anschauung sagen können, kann aus meiner Sicht zumindest im gegenwärtigen Verfahrensstadium offen gelassen werden und ungeklärt bleiben. Wenn jemand mit einer funktionsfähigen Schusswaffe in Richtung eines Menschen schießt und dieser Mensch dann durch das Geschoss getroffen und verletzt wird, ist das erst einmal relativ eindeutig ein versuchtes Tötungsdelikt - und zwar unabhängig davon, ob der Schuss den Menschen direkt oder indirekt trifft. Denkbare Ausnahmen allenfalls: Die verwendete Waffe ist technisch so harmlos und ungefährlich, dass eine Tötung ausgeschlossen ist (Beispiel: diese lustigen Spielzeugpistolen, mit denen man in meiner Kindheit - kurz nach dem 1870/71er Krieg - Plastikstäbe mit Gummipfropfen vorne dran verschießen konnte) oder der Treffer ist wirklich nur ein reines, nicht billigend in Kauf genommenes Versehen (Beispiel: Schütze schießt nahezu senkrecht in die Luft und jemand wird durch das herabfallende Projektil getroffen). Beides liegt bei Urian zweifelsfrei nicht vor.

Was das ominöse Gutachten angeht: Entweder haben Adrians Unterstützer dieses frei erfunden (wäre nicht das erste Mal) oder aber sie haben ein tatsächlich vorliegendes Gutachten so verbogen und bewusst fehlinterpretiert, dass Adrian am Ende wie das unschuldigste Unschuldslämmchen dasteht. Jedenfalls möchte ich schon angesichts der Tatsache, dass Anklage wegen eines versuchten Tötungsdeliktes erhoben wurde, ausschließen, dass es tatsächlich ein Gutachten mit den von der Unterstützerszene behaupteten Feststellungen gibt.

Der Eröffnung des Hauptverfahrens wegen eines versuchten Tötungsdeliktes steht damit aus meiner bescheidenen Sicht rechtlich kaum noch etwas im Wege. 
« Letzte Änderung: 7. Juli 2017, 04:38:28 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 

Offline Barde Nitz

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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #2054 am: 9. Juli 2017, 00:50:48 »
Es ist schlimmer als wie du denkst!
 
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