Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 257832 mal)

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Offline echt?

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1530 am: 24. September 2016, 20:20:05 »
Haben wir alle Videos gesichert?
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1531 am: 24. September 2016, 22:34:58 »
Haben wir alle Videos gesichert?

Das hier soll das am häufigsten gelöschte sein, sagt der Hochlader


https://www.youtube.com/watch?v=B-9O6Vzhgqo





Zitat
Veröffentlicht am 20.09.2016

Überfall auf den Staat Ur durch Nazis-der-BRD Söldner.Adrian setzt als Acht 150 000-000 in Gold als eine Obligation aus.  :scratch:
 

Offline Reallife

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1532 am: 25. September 2016, 06:05:06 »
Was unser geistig Verirrter (geistig Verirrter ist eine meiner neuen Lieblingsbezeichnungen für Reichs :) ) da mal wieder so alles von sich gibt, bzw
damals von sich gegeben hat... Zusätzlich zu pausenlosen massiven Beleidigungen und das er seine Kinder voll mit rein zieht, z.B. das Beurkundungsgesetz. Er wollte damit eine Ausfertigung über einen Beschluss des Amtsgerichts für nichtig erklären. Soweit ich das Gesetz und die Erklärungen darüber verstanden habe, regel das Gesetz aber nur Beurkundungen von Notaren und hat keine Gültigkeit bei Gerichten, Behörden und Co.. Oder hab ich das was falsch verstanden? Für die sind doch GVG und Co zuständig?
Gibt es eigentlich eine Übersicht welche Gesetze für welche Bereiche zuständig sind? Es wäre für mich z.b. hilfreich wenn ich nachschauen könnte, welche Gesetze nun die Gerichte, Behörden und Co betreffen/regeln, welche nur für Privatrecht zuständig sind (wie das BGB) und ob es welche gibt, die sowohl für Gerichte als auch für Privatpersonen gültig sind. Sorry, aber ich hab mich da gerade etwas von Adrians Müll verwirren lassen.  :seeingstars:
Und wo ich eh schon peinlich berührt bin: Es wird öfters mal behauptet, dass Ausfertigungen nur auf Antrag erstellt werden dürfen. (die meinen dann i.d.R. die Person die die Ausfertigung erhält, sprich der Reichsdepp) Das kann doch nur von einem falschen Rechtsverständnis kommen?
« Letzte Änderung: 25. September 2016, 06:12:49 von Reallife »
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Offline Aloysius

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1533 am: 25. September 2016, 09:46:57 »
Haben wir alle Videos gesichert?

Das hier soll das am häufigsten gelöschte sein, sagt der Hochlader


https://www.youtube.com/watch?v=B-9O6Vzhgqo

...
Zitat
Veröffentlicht am 20.09.2016

Überfall auf den Staat Ur durch Nazis-der-BRD Söldner.Adrian setzt als Acht 150 000-000 in Gold als eine Obligation aus.  :scratch:

Der gesamte Kanal des mutigen Aktivisten ist eine schiere Goldgrube. Stundenlanges Geniessen!!!

https://www.youtube.com/channel/UCjyFg2ueAUMM5IBveT3ewgw
 

Offline Pantotheus

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1534 am: 25. September 2016, 10:20:32 »
Zusätzlich zu pausenlosen massiven Beleidigungen und das er seine Kinder voll mit rein zieht, z.B. das Beurkundungsgesetz. Er wollte damit eine Ausfertigung über einen Beschluss des Amtsgerichts für nichtig erklären. Soweit ich das Gesetz und die Erklärungen darüber verstanden habe, regel das Gesetz aber nur Beurkundungen von Notaren und hat keine Gültigkeit bei Gerichten, Behörden und Co.. Oder hab ich das was falsch verstanden? Für die sind doch GVG und Co zuständig?
Ja, das ist genau so: Beurkundungsgesetz regelt die ("private") Beurkundung durch Notare, für die Gerichte gelten andere Gesetze. Ein Urteil wird von den beteiligten Richtern im Original unterschrieben, die Parteien (und ggf. sonstige Interessierte) erhalten eine "Ausfertigung" genannte Abschrift, die von dem zuständigen Urkundsbeamten des Gerichts angefertigt und unterzeichnet wird. Dies ist im Grunde eine besondere Art der "Beurkundung". Zu den formalen Anforderungen an eine Urteils-Ausfertigung gibt es auch höchstrichterliche Rechtsprechung. (Anmerkung für die Juristen hier: Ich verwende einmal "Urteil" als Oberbegriff für gerichtliche Entscheidungen, also etwa auch für "Beschluss".)

Gibt es eigentlich eine Übersicht welche Gesetze für welche Bereiche zuständig sind? Es wäre für mich z.b. hilfreich wenn ich nachschauen könnte, welche Gesetze nun die Gerichte, Behörden und Co betreffen/regeln, welche nur für Privatrecht zuständig sind (wie das BGB) und ob es welche gibt, die sowohl für Gerichte als auch für Privatpersonen gültig sind.
Das kann man so nicht sagen: Das BGB, in vollem Wortlaut: Bürgerliches Gesetzbuch, regelt, wie sein Name schon sagt, vorwiegend die Angelegenheiten zwischen "Bürgern", also Privatleuten. Darin finden sich etwa grundsätzliche Bestimmungen über die Rechtsfähigkeit von Menschen, aber auch von z. B. Vereinen, über Ehe- und Erbrecht, Verträge usw. Aber zugleich finden sich darin auch Bestimmungen, die bestimmte Behörden betreffen, bspw. die grundlegenden Bestimmungen über Vereinsregister, Zivilstandsregister u. dgl., die damit auch für die Behörden bedeutsam sind, die diese Register führen. Natürlich müssen sich auch die Gerichte an die Bestimmungen des BGB halten, wenn sie Streitigkeiten aus dem BGB entscheiden.
Die Organisation, Bestellung, Zuständigkeit usw. der Gerichte ist dann im GVG geregelt, also, wie dessen Name schon sagt, die "Gerichtsverfassung", daneben aber auch in den einschlägigen Prozessordnungen.
Es lohnt sich immer, den vollen Namen eines Gesetzes zu beachten, das hilft meist schon weiter. Dann finden sich meist in den ersten Paragrafen eines Gesetzes Hinweise, für welchen Sachbereich sie gelten.
Fein säuberlich abgrenzen lässt sich das allerdings nicht, denn die verschiedenen Gesetze greifen ineinander und bilden immer ein Ganzes, die geltende Rechtsordnung.

Und wo ich eh schon peinlich berührt bin: Es wird öfters mal behauptet, dass Ausfertigungen nur auf Antrag erstellt werden dürfen. (die meinen dann i.d.R. die Person die die Ausfertigung erhält, sprich der Reichsdepp) Das kann doch nur von einem falschen Rechtsverständnis kommen?
Siehe zum Grundsätzlichen oben! Wer Partei in einem Prozess ist, muss in aller Regel ein schriftliches Urteil bzw. einen Beschluss erhalten, natürlich in Ausfertigung, denn das Original bleibt ja beim Gericht. Nun kann eine Ausfertigung auch verloren gehen, oder ein Dritter hat Interesse am Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung, dann kann die Ausstellung einer Ausfertigung verlangt werden. Die Einzelheiten finden sich in den Prozessordnungen.
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Offline Don

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1535 am: 25. September 2016, 12:15:38 »



Der gesamte Kanal des mutigen Aktivisten ist eine schiere Goldgrube. Stundenlanges Geniessen!!!

https://www.youtube.com/channel/UCjyFg2ueAUMM5IBveT3ewgw

Naja...."genießen" ;) :whistle:

Auf Vimeo ist noch immer der einstündige Sermon des großen Stefan aka Adrian Ur-Insache zu finden.

https://vimeo.com/180476177
« Letzte Änderung: 25. September 2016, 12:24:43 von Don »
 

Offline Scrub

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1536 am: 26. September 2016, 21:09:34 »
 

Offline Noldor

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1537 am: 26. September 2016, 21:30:23 »
Kennt ihr das schon?

http://www.extremnews.com/berichte/vermischtes/ba9615f11c5857c

 :scratch:

Scheibbe! Jetzt wollte ich beim Karma Stinkt eine Bestellung aufgeben und das klappt nicht.

 

Offline Don

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1538 am: 26. September 2016, 22:52:43 »
Der will keine Geschäfte machen, die 50.000 € übersteigen?  ;D ;D ;D

Würde ich auch nicht, wenn ich 77 Euronen verlangen würde für ein simples Video.
 

Offline hair mess

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1539 am: 26. September 2016, 23:18:50 »
Hoffentlich hat das noch keiner gepostet.
Hab da jetzt nicht Alles gelesen.
http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=879518&identifier=4f0df475d3d5daac04206302beacf814
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline BlueOcean

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1540 am: 26. September 2016, 23:29:05 »
Hoffentlich hat das noch keiner gepostet.

Sorry, Hermes; das hatten wir schon vor einer Weile. Als Buße darfst Du Karmas "Transmission" zu dem Fall Ursache schriftlich zusammen fassen: :)

"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 

Offline Fottzilla

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1541 am: 26. September 2016, 23:51:48 »
Anjas Mimik... *schüttel*
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Offline Sandmännchen

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1542 am: 26. September 2016, 23:53:38 »
Was habt ihr denn? Nach einer Flasche Rotwein gucke ich ähnlich.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1543 am: 26. September 2016, 23:56:41 »
Was habt ihr denn? Nach einer Flasche Rotwein gucke ich ähnlich.

Machst Du dann auch Fern- oder Geistheilungen? Falls ja, für wen, bzw. wogegen?
 

Offline echt?

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1544 am: 27. September 2016, 06:19:56 »
Gegen Zahnausfall hilft das schon mal nicht. Und bei der Dame rechts hat das leider auch nichts verändert.
Ich bremse nicht für Nazis!