Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 257836 mal)

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Offline Neuschwabenland

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1470 am: 20. September 2016, 00:12:58 »
Der Landesverband der Gerichtsvollzieher Sachsen-Anhalts äußert sich zur Zwangsräumung des Herrn Ursache und ähnlicher Fälle:

http://www.mz-web.de/burgenlandkreis/fall-adrian-ursache--massive-konfrontationen-mit-staatlichen-organen--24767998

Irgendwie schon seltsam, dass sich der Landesverband genötigt fühlt, sich zu "erklären". Nur mal rekapituliert:

- Der Mann hatte eine Waffenbesitzkarte und eine Waffe, die er dann auch tatsächlich in der Hand hielt um mit dem SEK zu "verhandeln"
- Der Mann drohte, den GV -Zitat- "abzuschlachten".
- Es gab eine lange Vorgeschichte, bei der der Kerl mehrfach Beamte massivst beschimpft und beleidigt hat.
- Zum eigentlich angekündigten Termin befanden sich Dutzende Unterstützer auf dem Gelände.

Da wundert es wirklich nicht, wenn dann das SEK mit zwei Hundertschaften vorfährt.

Hat(te) Adrian U. wirklich eine WBK? Bisher habe ich nur aus Artikeln entnommen, dass er eine Schreckschusswaffe besessen hat.
Ich wäre für Quellen dankbar! :)

Hier:

http://www.mz-web.de/burgenlandkreis/fall-adrian-ursache-behoerden-prueften-vor-einsatz-verbot-des-waffenbesitzes-24752524

sowie:

https://www.sonnenstaatland.com/2016/09/16/adrian-ursache-und-die-waffe/

Die Waffe hatte er per Waffenbesitzkarte. Er hatte KEINEN Waffenschein

Für eine Schreckschusswaffe benötigt man keine WBK. Man muss lediglich das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1471 am: 20. September 2016, 06:45:42 »
Entscheidend ist nicht, ob und welche Berechtigung er hatte.
Es zählt nur die Tatsache, dass er die Waffe den Beamten vor die Nase hielt.

Ich bezweifle, dass ein verwaltungsrechtliches Verbot etwas geändert hätte.
In der Szene kennt man die Beschaffungswege.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1472 am: 20. September 2016, 07:10:25 »
Für eine Schreckschusswaffe benötigt man keine WBK. Man muss lediglich das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Auch wenn ich es für ♥♥♥isch halte, nach Schüssen auf Polizeibeamte, Korinten♥♥♥rei zu betreiben, solltest Du dennoch bei der vollständigen WahrheitTM bleiben.
Es ist richtig, dass man für Erwerb und Besitz einer Schreckschusswaffe mit PTB-Prüfsiegel keine WBK benötigt. Zum Führen dieser Waffe, und dazu zählt wohl auch der Einsatz gegen Menschen, ist sogar der "Kleinen Waffenschein" erforderlich.
Zusätzlich gilt:
Zitat
Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel gelten als scharfe Schusswaffen und sind somit erlaubnispflichtig; ihr unerlaubter Besitz ist strafbar.

Mit Verlaub: Sie sind ein ♥♥♥.

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Offline Neuschwabenland

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1473 am: 20. September 2016, 09:14:45 »
Für eine Schreckschusswaffe benötigt man keine WBK. Man muss lediglich das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Auch wenn ich es für ♥♥♥isch halte, nach Schüssen auf Polizeibeamte, Korinten♥♥♥rei zu betreiben, solltest Du dennoch bei der vollständigen WahrheitTM bleiben.
Es ist richtig, dass man für Erwerb und Besitz einer Schreckschusswaffe mit PTB-Prüfsiegel keine WBK benötigt. Zum Führen dieser Waffe, und dazu zählt wohl auch der Einsatz gegen Menschen, ist sogar der "Kleinen Waffenschein" erforderlich.
Zusätzlich gilt:
Zitat
Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel gelten als scharfe Schusswaffen und sind somit erlaubnispflichtig; ihr unerlaubter Besitz ist strafbar.

Da der Polizei die Schreckschusswaffe bei einer Hausdurchsuchung in die Hände fiel und diese nicht beschlagnahmt wurde, ist davon auszugehen, dass sie zumindest äußerlich den Anschein erweckte, den Prüfnormen zu entsprechen.
Und Du irrst: Eine Schreckschusswaffe darf man natürlich ohne WBK oder Waffenschein führen - in den eigenen vier Wänden. Erst zum Führen außerhalb der Wohnung/des Gartens wird ein (kleiner) Waffenschein benötigt. (Man sollte sie aber natürlich trotzdem fallen lassen, wenn einen 200 SEKler darum bitten ;) )


Mit Verlaub: Sie sind ein ♥♥♥.

Das tut mir natürlich leid...
Eigentlich ging es mir nur darum, ich habe es bereits zuvor geschrieben, dass ich für getätigte Behauptungen gerne auf irgendeine Art Quelle als Beleg zurückgreifen kann. Irgendeinen Blödsinn als "Fakt" zu postulieren und dann stinkig auf Nachfragen zu reagieren, war ich bisher eher von Reichsdeppen gewöhnt, aber es "menschelt" wohl überall ein bisschen.

Ob Adrian U. in Besitz einer WBK war, ist durchaus wichtig. Sollte sich das nämlich bestätigen, müssten sich der oder die betroffenen Sachbearbeiter durchaus fiesen Nachfragen der Behörden stellen, z. B. warum jemandem wie Adrian U. eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit bescheinigt werden konnte usw.
Beziehungsweise stellt sich dann ebenso die Frage, ob und wie viele weitere gewaltbereite Reichsdeppen eventuell über eine WBK verfügen.


PS: Am Anfang - ist noch nicht allzu lange her - war ich echt begeistert vom Forum und seinen Foristen. Der ein oder andere sollte aber mal seine Diskussionskultur überdenken. (-> Beleidigungen ersetzen weder fehlende Argumente noch fehlende Ahnung)
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Offline Flo

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1474 am: 20. September 2016, 09:48:59 »

Ob Adrian U. in Besitz einer WBK war, ist durchaus wichtig. Sollte sich das nämlich bestätigen, müssten sich der oder die betroffenen Sachbearbeiter durchaus fiesen Nachfragen der Behörden stellen, z. B. warum jemandem wie Adrian U. eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit bescheinigt werden konnte usw.
Beziehungsweise stellt sich dann ebenso die Frage, ob und wie viele weitere gewaltbereite Reichsdeppen eventuell über eine WBK verfügen.


Die Frage ob Ursache über eine WBK verfügte oder nicht, ist möglicherweise interessant aber letztendlich völlig unbedeutend. Wer in Deutschland lebt, hat sich gefälligst an die hier geltenden Regeln zu halten; Mit einer gezogenen Waffe einem Polizisten - oder wem auch sonst immer - entgegenzutreten ist ein klarer Regelverstoß und nicht - auch nicht ansatzweise - zu tolerieren.

Schriftsätze mit einem Umfang von 100 Seiten zu ertragen sind eine Sache, Gewalt anzuwenden eine völlig andere.

 
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Offline Neuschwabenland

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1475 am: 20. September 2016, 10:19:48 »
Da ich eventuell falsch verstanden wurde: Natürlich bin ich absolut deiner/eurer Meinung!


Dennoch beunruhigt mich darüber hinaus die Möglichkeit, dass es Reichsbürger geben könnte, die vollkommen legal über Waffen verfügen, die Dritten tödlichen Schaden zufügen können.

(Klar kann man die sich auch auf dem Schwarzmarkt besorgen, aber legal geht das deutlich besser, schneller und billiger. Sofern man dem Reichsdeppen die WBK genehmigt.)
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Offline BlueOcean

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1476 am: 20. September 2016, 10:33:27 »
Also... ich fand den MZ-Artikel von Beginn an etwas undurchsichtig und als gelernter Laie kenne ich zwar die Unterschiede zwischen der WBK, dem kleinen und dem "großen" Waffenschein. Aber wie das zusammenhängen soll ist mir auch nicht klar.

Laut MZ wurde während einer früheren Durchsuchung eine Schreckschusswaffe mit entsprechender Munition gefunden und beschlagnahmt. Das spricht aus meiner Sicht gegen die Annahme, dass er irgendein gültiges Dokument hatte. Sonst sehe ich keine Handhabe zur Beschlagnahme einer legalen Waffe (außer vielleicht mangelhafte Aufbewahrung?).

Dann sollen die Behörden laut MZ geplant haben ihm den Waffenbesitz zu untersagen. Das deutet nun darauf hin, dass er irgendeines der Dokumente hatte, das man ihm hätte entziehen können. Denn eine rein präventive Untersagung des Waffenbesitzes gibt es nach meinen Wissen nicht (obwohl die zuständigen Behörden vermutlich eine Liste von Personen pflegen denen keine Dokumente erteilt werden sollen).

Mehr kann ich dem Artikel aber nicht entnehmen und daher kann ich nicht sagen, ob Ursache nun eine WBK hatte oder nicht. Aber vielleicht gibt es Experten, die das besser einschätzen können.

@Neuschwabenland Es hat schon einige Reichsdeppen gegeben denen entsprechende Dokumente sowie die Waffen wegen ihrer Schwurbeleien entzogen wurden. Aber das hängt natürlich vom "Einsatzwillen" der jeweiligen Behörde ab.
« Letzte Änderung: 20. September 2016, 10:35:43 von BlueOcean »
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Offline Neuschwabenland

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1477 am: 20. September 2016, 11:31:30 »
Also... ich fand den MZ-Artikel von Beginn an etwas undurchsichtig und als gelernter Laie kenne ich zwar die Unterschiede zwischen der WBK, dem kleinen und dem "großen" Waffenschein. Aber wie das zusammenhängen soll ist mir auch nicht klar.

Genau das ist oftmals das Problem an solchen Artikeln: Leider haben Journalisten - wie die Mehrheit der Durchschnittsbevölkerung - so gut wie keine Ahnung vom Waffenrecht. Das Ergebnis sind dann leider schwammige Artikel mit zum Teil groben Fehlern. Am Ende eines solchen Artikels sitzt man dann immer ratlos da und der Erkenntnisgewinn hält sich leider in Grenzen.

Laut MZ wurde während einer früheren Durchsuchung eine Schreckschusswaffe mit entsprechender Munition gefunden und beschlagnahmt. Das spricht aus meiner Sicht gegen die Annahme, dass er irgendein gültiges Dokument hatte. Sonst sehe ich keine Handhabe zur Beschlagnahme einer legalen Waffe (außer vielleicht mangelhafte Aufbewahrung?).

Danke, das habe ich irgendwie überlesen. Auch das spricht gegen die Theorie, dass Adrian U. eine WBK besaß. (Aber Du hast natürlich recht, dass die Waffe auch z. B. wegen mangelhafter Aufbewahrung eingezogen wurde. Bei Kindern, die im Haushalt leben, ist die Staatsgewalt äußerst biestig, was schlampige Verwahrung angeht.)

Dann sollen die Behörden laut MZ geplant haben ihm den Waffenbesitz zu untersagen. Das deutet nun darauf hin, dass er irgendeines der Dokumente hatte, das man ihm hätte entziehen können. Denn eine rein präventive Untersagung des Waffenbesitzes gibt es nach meinen Wissen nicht...

Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit, den Besitz von eigentlich freien Waffen für bestimmte Personen zu verbieten. Laut MZ-Artikel wurde von seiten der Polizei "angenommen, dass er [Adrian U. a. d. Verf.] die Waffe [auch] in der Öffentlichkeit mit sich führe".
So wie ich das verstehe (und in der Hoffnung, dass der Artikel an dieser Stelle wenigstens halbwegs akkurat ist) sollte so einer Straftat vorgebeugt werden. Die Hürden für ein solches Verbot sind allerdings hoch und müssen wasserdicht sein. Ansonsten krachen die Schwarten, wenn der Betroffene dagegen klagt.
Stichwort "Waffenbesitzverbot für erlaubnisfreie Waffen" (Laut meiner Erinnerung hat dies 2002 Einzug ins Gesetz gefunden)

(obwohl die zuständigen Behörden vermutlich eine Liste von Personen pflegen denen keine Dokumente erteilt werden sollen)

Nein, dafür haben die Behörden keine Zeit und es wäre auch Quatsch, denn es findet sowieso eine Zuverlässigkeitsprüfung bei Beantragung der WBK bzw. bei Neueinträgen statt.

Mehr kann ich dem Artikel aber nicht entnehmen und daher kann ich nicht sagen, ob Ursache nun eine WBK hatte oder nicht. Aber vielleicht gibt es Experten, die das besser einschätzen können.

Genauso geht es mir auch. Deshalb habe ich ja auch "blöd" nach Quellen gefragt, weil ich selbst dazu nichts finden konnte, sich manche Foristen aber sehr sicher waren in der Feststellung 'Adrian U. = WBK'.

@Neuschwabenland Es hat schon einige Reichsdeppen gegeben denen entsprechende Dokumente sowie die Waffen wegen ihrer Schwurbeleien entzogen wurden. Aber das hängt natürlich vom "Einsatzwillen" der jeweiligen Behörde ab.

Schön, das zu hören!  8)
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1478 am: 20. September 2016, 11:48:25 »
Und Du irrst: Eine Schreckschusswaffe darf man natürlich ohne WBK oder Waffenschein führen - in den eigenen vier Wänden.

 (-> Beleidigungen ersetzen weder fehlende Argumente noch fehlende Ahnung)


Aus Wikipedia:
Zitat
Im Sinne des deutschen Waffengesetzes (WaffG) führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Dazu bedarf es einer Erlaubnis.

Mit Verlaub: Sie sind ein ♥♥♥.

Dafür entschuldige ich mich.
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1479 am: 20. September 2016, 12:02:52 »
Und Du irrst: Eine Schreckschusswaffe darf man natürlich ohne WBK oder Waffenschein führen - in den eigenen vier Wänden.

 (-> Beleidigungen ersetzen weder fehlende Argumente noch fehlende Ahnung)


Aus Wikipedia:
Zitat
Im Sinne des deutschen Waffengesetzes (WaffG) führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Dazu bedarf es einer Erlaubnis.

Ja, Du hast recht: Eine Waffe in der eigenen Wohnung am Mann zu haben, fällt rechtlich nicht unter das "Führen". Sorry für den Flüchtigkeitsfehler.

Mit Verlaub: Sie sind ein ♥♥♥.

Dafür entschuldige ich mich.

Entschuldigung angenommen! :)
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1480 am: 20. September 2016, 12:52:41 »
"Befriedetes Besitztum" ("eingefriedet" wäre nicht so missverständlich), also hinter dem Gartenzaun/der Hecke wäre es okay, auf dem nicht umzäunten Vorplatz nicht  (Analogie zum Abstellen und Bewegen nicht zugelassener zulassungspflichtiger KFZ).

Mal sehen, wann der erste Depp auf diesen Trichter kommt und daraus messerscharf die logisch stringente Erkenntnis ableitet, daß der Wortmarkenüberfall noch illegaler als eh schon war, weil der UR-instein ja erlaubterweise im Garten die Waffe mit sich führte.

Daß es weder legal, noch sonderlich clever ist,  mit der Waffe auf die SEK-Jungs loszugehen, wird dabei natürlich nicht weiter berücksichtigt werden. Wieso auch? Es paßt doch schon so gut.
 

Offline hair mess

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1481 am: 20. September 2016, 13:33:02 »
Daß es weder legal, noch sonderlich clever ist,  mit der Waffe auf die SEK-Jungs loszugehen, wird dabei natürlich nicht weiter berücksichtigt werden. Wieso auch? Es paßt doch schon so gut.
Ich betrachte das Verhalten Urs durchaus als clever. Ich suche nur gerade den Begriff zu finden. Es ist ähnlich einem Selbstmörder, der den Selbstmord hinter einem Unfall tarnt, gezielt auf einen Brückenpfeiler oder einen Baum zurast, nicht eingedenk, dass Folgeunfälle auch Andere gefährden können.
Jetzt hab ich es. Suizidale Krise. Jetzt such ich euch noch, wo das beschrieben ist. Und dann seht Ihr in der Beschreibung bei Teil 1 und 2 den Ursache höchstpersönlich.
http://www.hardtwaldklinik2.de/suizidale-krise-1-teil-.html ggf die Nummerierung 1 in 2 umstellen.

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1482 am: 20. September 2016, 13:53:59 »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline hair mess

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1483 am: 20. September 2016, 14:04:26 »
Da sollte man sich bitte schon die Mühe machen und die zwei Artikel der Klinik lesen.
Auch wenn der suicide by cop nicht ausdrücklich erwähnt ist.
Genau das fällt auch darunter.
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Offline Wittenberger

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1484 am: 20. September 2016, 20:49:21 »
Laut MZ wurde während einer früheren Durchsuchung eine Schreckschusswaffe mit entsprechender Munition gefunden und beschlagnahmt. Das spricht aus meiner Sicht gegen die Annahme, dass er irgendein gültiges Dokument hatte. Sonst sehe ich keine Handhabe zur Beschlagnahme einer legalen Waffe (außer vielleicht mangelhafte Aufbewahrung?).

Ich schon.
Hier ist der Wackler: Laut MZ hatte er keinen Waffenschein: http://www.mz-web.de/24752524 Auch ein Beitrag des MDR (nicht mehr online) sagte das so.

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Lies mal bitte:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__41.html

(NIcht an Dich!)
Und allgemein, da es schon wieder zur Märchenstunde tendiert:
Es ist falsch, von 200 Mann SEK zu sprechen. - Im Einsatz waren zwei Hundertschaften der Bereitschaftspolizei sowie einige (sechs bis zwölf) Beamte des SEK für den direkten Zugriff.

Im SEK-Einsatz wird auf die Person gezielt (nicht geschossen!), bis sie gesichert ist. Sofern die Person eine Waffe in der Hand hat, erfolgt die Aufforderung, die Waffe abzulegen. Sofern die Person die Waffe auf Beamte anlegt, wird geschossen - das Ziel ist die Handlungsunfähigkeit der Person. Das heißt, dass nicht auf Arme oder Beine geschossen wird, es wird auf den Körper geschossen. An diesem Punkt besteht für die Person Lebensgefahr, das wird billigend in Kauf genommen.

Das alles darf man sich nicht als Verhandlung vorstellen. Es gibt an dem Punkt nichts zu verhandeln. Der beschriebene Ablauf geschieht innerhalb weniger Sekunden!

Es kann dabei nicht geprüft werden, ob die Person eine Schreckschusspistole oder echt aussehende Spielzeugpistole hält. Das ist zeitlich unmöglich. Es besteht Lebensgefahr für die eingesetzten Beamten. Daher wird grundsätzlich von der Echtheit der Waffe ausgegangen. Wer damit zielt, hat die Chance in den nächsten Sekunden zu sterben.

Das muss man klar und deutlich sagen.
 
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