Da es keine Formvorschrift für eine Abdankungserklärung gab, spielt dies auch keine Rolle.
Die These übrigens des Buches "Die Abdankung" lautet, dass die Bundesfürsten faktisch schon viel früher, nämlich in den 1870er-Jahren, faktisch "abgedankt" hätten, sprich: sich mehr und mehr aus der Politik zurückgezogen, keine Verantwortung übernommen und den Dingen ihren Lauf gelassen hätten, sodass 1918 eigentlich nur mehr ein Kartenhaus statt eines stabilen Palastes eingestürzt wäre.
In der Tat ist die Reise nach Spa ins Hauptquartier von vielen Zeitgenossen bereits als "Flucht" des Kaisers verstanden worden - und wahrscheinlich hatten sie damit zumindest teilweise Recht, denn dieser wollte sich den seiner Meinung nach seine Handlungsfreiheit beschränkenden Umständen in Berlin tatsächlich entziehen. In Spa war er aber umgekehrt nicht mehr in der Lage, wirksam auf die Politik in Berlin Einfluss zu nehmen. Sein Gang in die Niederlande ins Exil war dann auch eine zumindest faktische Abdankung. Da kam es auf seine nachgeschobene Erklärung nicht mehr an: Im Reich hat sich niemand mehr einen Pfifferling auf das gegeben, was der Kaiser etwa anordnen wollte.
Es gibt aus jüngerer Zeit eine Parallele, nämlich die "Abdankung" des pro-russischen Präsidenten in der Ukraine. Als er sich in Kiew unter Druck sah, floh er nach Russland, womit er faktisch die Macht abgab. So wurde sein Handeln auch gedeutet. Deshalb wurde das von der Verfassung vorgesehene Verfahren zur Absetzung des Präsidenten gar nicht mehr durchgeführt.