Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1508375 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9945 am: 2. Februar 2022, 12:31:52 »
Hmmm, vielleicht. Aber nur weil sie sich nicht zusätzliche Arbeit machen wollen.
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #9946 am: 2. Februar 2022, 12:48:36 »
Und wer glaubt nun, dass

a) das Berliner Kammergericht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes anschließt

und

b) den Ignoranten von Fecebook nicht wieder irgend welche Tricks einfallen, sich nicht an das Urteil zu halten

Ich tippe auf b. Die arroganten Ignoranten von Fecebook werden sich neue Tricks einfallen lassen.

Fall a ist keine Glaubensfrage. Das Gericht hat keine Wahl. Fall b allerdings ...
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9947 am: 2. Februar 2022, 14:13:35 »
Wenn ich als Nichtjurist das richtig verstanden habe, kann das Kammergericht, das die Sache nun neu zu bewerten hat, aber dennoch zu einem anderen Urteil kommen als das BvG, es also wieder abschwächen. Ich weiß ja nicht, wie diese Richter ticken, aber sie haben ja schonmal eins auf die Finger bekommen. Das schmerzt.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9948 am: 2. Februar 2022, 14:16:48 »
Urteile des BVerfG sind bindend.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline echt?

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9950 am: 2. Februar 2022, 15:21:42 »
Das hier ist auch sehr schade und Herr Putin ist vermutlich sehr traurig?  ???



Zitat
Entscheidung der ZAK

RT DE bleibt abgeschaltet - und muss auch Live-Streams einstellen
2. Februar 2022, 13:39 Uhr

Russlands Auslandssender darf sein deutsches Fernsehprogramm nicht fortsetzen. Das entschied die Kommission für Zulassung und Aufsicht. Der Fall belastet die diplomatischen Beziehungen.

Von Anna Ernst

Der Sender RT DE darf in Deutschland nicht wieder auf Sendung gehen. Das hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten nun entschieden. RT gehört zum Medienunternehmen Rossija Sewodnja (Russland heute). Der Auslandssender wird direkt aus dem russischen Staatshaushalt finanziert.

Bereits Mitte Dezember hatte RT DE, der deutschsprachige Ableger des Netzwerks, überraschend mit einem Live-Programm begonnen und sich auf eine serbische Sendelizenz berufen. Der Satellitenbetreiber Eutelsat hatte jedoch kurz vor Weihnachten die Verbreitung des Fernsehprogramms nach wenigen Tagen wieder eingestellt. Auch Youtube sperrte den Sender und berief sich auf Community-Richtlinien. Seitdem befassen sich Medienaufsichten und Juristen mit dem Fall RT.

Am 17. Dezember hatte bereits die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) als örtliche Medienaufsicht ein medienrechtliches Verfahren gegen die RT DE Productions GmbH eingeleitet. Zuständig sei aber die übergeordnete ZAK, heißt es nun, "da es sich um ein bundesweit verbreitetes Rundfunkprogramm handelt".

Die ZAK verlangt jetzt mit Beschluss vom 1. Februar, dass RT DE sein TV-Programm nicht nur über den Satelliten einstellt, sondern untersagt auch die Verbreitung über Live-Stream im Internet sowie über die Mobile- und Smart-TV-App, weil "die dafür erforderliche medienrechtliche Zulassung nicht vorliegt", wie die ZAK in einer Mitteilung schreibt. Bei RT DE handle es sich um ein zulassungspflichtiges Rundfunkprogramm, für das gemäß Medienstaatsvertrag "weder eine Zulassung erteilt noch beantragt wurde". Die Veranstalter könnten sich auf keine andere europarechtlich legitime Erlaubnis berufen.

Der Fall belastet die deutsch-russischen Beziehungen zusätzlich
Die neue Entscheidung wird, so steht zu erwarten, auch die deutsch-russischen Beziehungen belasten. Russland hatte bereits nach der Einstellung des Satellitenprogramms im Dezember von "Konsequenzen" gesprochen, RT-Chefredakteurin Margarita Simonjan schrieb schon im September von einem "echten Medienkrieg".

Der Streitfall fand Anfang Januar eine neue Zuspitzung. Im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur hatte Russlands Botschafter Sergej Netschajew in Berlin russische Reaktionen auf die Einschränkungen von RT DE angedeutet. Damals hatte er deutlich gemacht, dass davon deutsche Korrespondenten in Russland betroffen sein könnten. "Ich bin kein Orakel von Delphi, aber es gibt da verschiedene Möglichkeiten. Es gibt so viele deutsche Journalisten in Russland", sagte Netschajew der dpa zufolge. Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands, Frank Überall, erkannte hierin eine "unverhohlene Drohung".

Das Fall RT DE wird die diplomatischen Gemengelage um Fragen der Ukraine und um das Gaspipeline-Projekt Nord Stream 2 erwartungsgemäß weiter erschweren.
https://www.sueddeutsche.de/medien/rt-de-russia-today-fernsehen-1.5520415

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9951 am: 2. Februar 2022, 15:24:45 »
Urteile des BVerfG sind bindend.
Soweit ich das verstanden habe, hält das BvG die Abwägung, die das Kammergericht getroffen hat, für fehlerhaft. Die muss nun erneut erfolgen. Aber bedeutet das auch, dass das Kammergericht zu dem Schluss kommen muss, dass FB die Identitäten der Nutzer preisgeben muss? Ich glaube nicht.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9952 am: 2. Februar 2022, 15:57:45 »
Aber bedeutet das auch, dass das Kammergericht zu dem Schluss kommen muss, dass FB die Identitäten der Nutzer preisgeben muss?

Genau das bedeutet es.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9953 am: 2. Februar 2022, 16:00:52 »
Dabei ging es um Beleidigungen auf Facebook, die das Unternehmen erst gar nicht, später nur begrenzt auf den österreichischen Raum sperrte. Glawischnig-Piesczek wollte jedoch erreichen, dass Facebook die Kommentare weltweit sperrt und – wie in Künasts Fall – selbst nach wort- und sinngleichen Beiträgen sucht. 


„Welche Koinzidenz der Fälle!“, hätte der Herr Hofrat gesagt.   ;)


Zitat
NETZPOLITIK
Streit um Hassposting: Eva Glawischnig setzt sich gegen Facebook durch

Meta Ireland hat das Urteil des Handelsgerichts Wien überraschend akzeptiert und veröffentlicht, es gibt aber noch Streitpunkte. Anwältin Windhager sieht "Sieg auf voller Linie"

2. Februar 2022, 12:34
/

Vor rund fünf Jahren zog die nunmehr ehemalige Parteiobfrau der Grünen, Eva Glawischnig-Piesczek, wegen eines Hasspostings gegen Facebook vor Gericht. In diesem wurde die Ex-Politikerin unter anderem als "miese Volksverräterin" und "Trampel" tituliert. Mittlerweile hat der Prozess mehrere Instanzen hinter sich. Nach Verhandlungen vor dem österreichischen Obersten Gerichtshof und dem EuGH im Sicherungsverfahren um den Unterlassungsanspruch war Ende vergangenen Jahres wieder das Handelsgericht Wien am Zug.

Dieses bestätigte im Hauptverfahren erneut, dass Facebook das inkriminierte Posting – und sinngleiche Einträge – weltweit zu entfernen habe. Weiters ordnete es die Veröffentlichung des Urteils für sechs Monate auf der Startseite an, wo es für Nutzer sichtbar sein müsse, ohne scrollen zu müssen. Zudem müsse das Unternehmen den vollen Namen und die Adresse hinter dem Account, von dem das Hassposting stammte, herausgeben.

"Sieg auf voller Linie"
Am Mittwochmorgen (2. Februar) hat Facebook nun tatsächlich das Urteil veröffentlicht. Meta Ireland, das sich mit dem Richterspruch ursprünglich "nicht einverstanden" gezeigt und eine Berufung in Aussicht gestellt hat, akzeptiert damit das Urteil einen Tag vor Ablauf der Einspruchsfrist. Das sorgte auch bei Glawischnigs Anwältin Maria Windhager (sie vertritt auch den STANDARD in medienrechtlichen Angelegenheiten) für Überraschung.

Die Juristin sieht einen Sieg "auf voller Linie" für ihre Mandantin. Der Ausgang zeige, dass Facebook dauerhaft verpflichtet werden könne, Hasspostings zu entfernen. Wesentlich sei auch, dass Facebook Schadenersatz zahlen muss. Zudem könnten auch Hassposter nicht auf ihre Anonymität zählen. Der Anordnung folgend, hat Meta bereits "Nutzerdaten" übermittelt, sagt Windhager. Derzeit prüft man, ob gegen den Verfasser oder die Verfasserin des Postings weitere Schritte gesetzt werden.
Spoiler
Urteil offenbar nur sehr eingeschränkt veröffentlicht
Weiters wird evaluiert, ob die Veröffentlichung des Urteils in ausreichendem Rahmen erfolgt ist. Nach Interpretation von Windhager wäre Facebook eigentlich zur weltweiten Publikation des Richterspruchs verpflichtet, da das Handelsgericht diesbezüglich keine Einschränkung auf Österreich vorgenommen hat. Außerdem müsse das Urteil für jeden User sichtbar sein.

DER STANDARD hat via VPN-Dienst eine stichprobenartige Prüfung vorgenommen. Aus dieser ergibt sich, dass der Hinweis auf das Urteil wohl nur Nutzern angezeigt wird, die via Browser (sowohl bei mobilen Geräten als auch am Desktop) die Facebook-Startseite (facebook.com) aufrufen und dabei nicht bereits eingeloggt sind. In diesem Fall erscheint unter der Log-in-Maske ein verlinkter Hinweis, der auf eine weitere Seite mit der vollinhaltlichen Veröffentlichung führt.

In der Facebook-App erscheint bislang kein derartiger Hinweis beim Log-in. Ebenso ist er auch beim Aufruf der Startseite über eine IP-Adresse eines anderen Landes nicht sichtbar. Das gilt sowohl für EU-Länder als auch für Drittstaaten. Geprüft wurde mit IP-Adressen aus den USA, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien, Griechenland, Irland und Polen. Ebenso nicht sichtbar ist der Hinweis für Nutzer, die bereits eingeloggt sind und direkt in ihrem Nachrichten-Stream landen – auch mit österreichischer IP-Adresse.

Offene Kostenfrage
Sollte sich dies bestätigen, so erwägt Windhager, eine Exekution zu begehren, über die Facebook gezwungen werden kann, das Urteil einem größeren Nutzerkreis zugänglich zu machen. Ein weiterer Punkt wird auf jeden Fall noch juristisch ausgefochten. Denn in erster Instanz wurde Glawischnig kein Ersatz der Kosten für die Verhandlung vor dem EuGH zugesprochen. Diesen will Windhager für ihre Mandantin noch erstreiten.

DER STANDARD hat Meta um Stellungnahme zur Causa gebeten und eine Reihe von Fragen übermittelt. Das Unternehmen hat bereits eine Auskunft angekündigt, die bei Einlangen ergänzt wird. (Georg Pichler, 2.2.2022)
[close]
https://www.derstandard.at/story/2000133038967/streit-um-hassposting-eva-glawischnig-setzt-sich-gegen-facebook-durch



Natürlich haben sich die Systemgerichte abgesprochen.   :o
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9954 am: 2. Februar 2022, 16:30:40 »
Endlich kommt Bewegung in die ganze Schixxe. Ich bin schon seit Jahren der Meinung, dass die Plattformbetreiber sich anrechnen lassen müssen, was dort veröffentlicht wird und Pflichten haben, das zu unterbinden. Ich weiß auch nicht, warum die Plattformbetreiber sich so sehr gegen die urteile wehren. Es wird zwar eine Weile dauern, bis sich unter Nutzern herumgesprochen hat, dass sie sich in der Anonymität des Netzes nicht so sicher fühlen können, wie sie glauben und evtl. ihre Identität an den Kläger herausgegeben werden kann, aber ich glaube, das wird über kurz oder lang dazu führen, dass sich gewisse Leute im Netz künftig etwas zurückhalten mit ihren Äußerungen. Und das wäre ja positiv.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9955 am: 2. Februar 2022, 20:37:35 »
Aber bedeutet das auch, dass das Kammergericht zu dem Schluss kommen muss, dass FB die Identitäten der Nutzer preisgeben muss?


Anwalt Jun berät:



https://www.youtube.com/watch?v=WopMnxrrxnI
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9956 am: 3. Februar 2022, 08:53:19 »
Gibt wohl noch mehr Entleerte:


Zitat
Rassismus-Skandal

NRW: Drei Lehrer unter Rechtsextremismus-Verdacht
03.02.2022aktualisiert: 07:36

NRW – Drei Lehrer stehen unter dem Verdacht, Rechtsextremisten zu sein. Gegen sie seien bereits Disziplinarverfahren eingeleitet worden, wie das Schulministerium von Nordrhein-Westfalen am Dienstag (1. Februar) dem WDR mitgeteilt hat. Die Geschehnisse beziehen sich laut Ministerium auf rassistische und antisemitische Äußerungen und Verhaltensweisen der Lehrkräfte (mehr News aus NRW bei RUHR24.)

NRW: Drei Lehrer unter Rechtsextremismus-Verdacht – Konsequenzen sind bereits erfolgt
Die Bewertung der Verfahren sei noch nicht vollständig abgeschlossen, erklärt das Ministerium, wie die Bild berichtet. In den drei Fällen seien jedoch bereits dienstrechtliche Konsequenzen erfolgt. Die verdächtigten Personen befänden sich momentan nicht mehr im aktiven Schuldienst.

Die Lehrkräfte waren in Duisburg, Bonn und dem Kreis Minden-Lübbecke angestellt. An welchen Schulformen sie tätig waren, ist jedoch aus Datenschutzgründen nicht bekannt. Die vorrangig rassistischen und antisemitischen Äußerungen hätten nicht nur dienstrechtliche Konsequenzen für die Lehrkräfte, sondern könnten auch strafrechtliche Folgen mit sich bringen, wie der WDR berichtet.

NRW: Drei Lehrer unter Rechtsextremismus-Verdacht – weitere Fälle
Vorab seien die Lehrer auch schon in Verdacht geraten, mit den sogenannten ,,Reichsbürgern‘‘ in Verbindung zu stehen, aber nicht jeder Verdachtsfall habe sich bestätigt, wie ein Sprecher des Ministeriums mitteilte. Weitere Zugehörigkeiten von Lehrkräften zu anderen rechtsextremistischen Vereinigungen wären nicht bekannt.
https://www.ruhr24.de/nrw/nrw-lehrer-rassismus-vorwuerfe-an-schule-disziplinarverfahren-deutschland-verfahren-extremismus-91278054.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9957 am: 3. Februar 2022, 14:01:38 »
Gibt wohl noch mehr Entleerte:


Zitat
Rassismus-Skandal

NRW: Drei Lehrer unter Rechtsextremismus-Verdacht
03.02.2022aktualisiert: 07:36

NRW – Drei Lehrer stehen unter dem Verdacht, Rechtsextremisten zu sein. Gegen sie seien bereits Disziplinarverfahren eingeleitet worden, wie das Schulministerium von Nordrhein-Westfalen am Dienstag (1. Februar) dem WDR mitgeteilt hat. Die Geschehnisse beziehen sich laut Ministerium auf rassistische und antisemitische Äußerungen und Verhaltensweisen der Lehrkräfte (mehr News aus NRW bei RUHR24.)

NRW: Drei Lehrer unter Rechtsextremismus-Verdacht – Konsequenzen sind bereits erfolgt
Die Bewertung der Verfahren sei noch nicht vollständig abgeschlossen, erklärt das Ministerium, wie die Bild berichtet. In den drei Fällen seien jedoch bereits dienstrechtliche Konsequenzen erfolgt. Die verdächtigten Personen befänden sich momentan nicht mehr im aktiven Schuldienst.

Die Lehrkräfte waren in Duisburg, Bonn und dem Kreis Minden-Lübbecke angestellt. An welchen Schulformen sie tätig waren, ist jedoch aus Datenschutzgründen nicht bekannt. Die vorrangig rassistischen und antisemitischen Äußerungen hätten nicht nur dienstrechtliche Konsequenzen für die Lehrkräfte, sondern könnten auch strafrechtliche Folgen mit sich bringen, wie der WDR berichtet.

NRW: Drei Lehrer unter Rechtsextremismus-Verdacht – weitere Fälle
Vorab seien die Lehrer auch schon in Verdacht geraten, mit den sogenannten ,,Reichsbürgern‘‘ in Verbindung zu stehen, aber nicht jeder Verdachtsfall habe sich bestätigt, wie ein Sprecher des Ministeriums mitteilte. Weitere Zugehörigkeiten von Lehrkräften zu anderen rechtsextremistischen Vereinigungen wären nicht bekannt.
https://www.ruhr24.de/nrw/nrw-lehrer-rassismus-vorwuerfe-an-schule-disziplinarverfahren-deutschland-verfahren-extremismus-91278054.html

Ohä, muß der Leerling Konkurrenz fürchten? Vielleicht machen sie aber auch eine neue NAPOLA auf....
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9958 am: 3. Februar 2022, 18:32:18 »
Vor der Straßensperre stand ich heute. Die Schlangen vor der Praxis waren seit Tagen Gesprächsthema. Team blau residiert nur knapp 5 Minuten entfernt, das Amtsgericht ist einen Steinwurf weit weg. Auffälliger ging's nicht mehr.

Polizisten treten Tür ein:

https://twnews.it/de-news/falsche-impfatteste-polizei-sturmt-praxis-in-leverkusen-arzt-verbarrikadiert-sich?fbclid=IwAR15qJvGRP_uzV2MYit7oozMcfkORnkH8w38svcKmIJi0lGmNN1ZgyIfwho
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9959 am: 4. Februar 2022, 08:36:24 »
Aus dem verlinkten Artikel:

Zitat
Zu diesem Zeitpunkt ist das gesamte Treppenhaus noch mit Personen gefüllt, die für impfunfähig erklärt werden möchten.

Personen? Nicht Menschen? Lebend aus Familien?  :think:
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