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"Es wäre völlig unangemessen, wenn Sie daraus eine Heldengeschichte machten. Es gibt in dieser Geschichte keine Helden."
Mittendrin in dem ganzen Spektakel: Stephan Malinowski. "Ja, schon", sagt er. "Aber es wäre völlig unangemessen, wenn Sie daraus eine Heldengeschichte machten. Es gibt in dieser Geschichte keine Helden." Malinowski lebt seit knapp zehn Jahren in Edinburgh, vorher hat er in Dublin gelehrt. Man kann aber aus seiner Sprachmelodie bis heute heraushören, dass er aus Berlin kommt, wo er 1966 geboren wurde und wo auch seine Universitätskarriere begann.
2014 wurde Malinowski von der brandenburgischen Landesregierung gebeten, ein Gutachten zum politischen Verhalten des Kronprinzen zu erstellen - hatte der Sohn von Wilhelm II. den Nationalsozialismus unterstützt oder nicht? "Kann man ja nicht ahnen, dass daraus jahrelanger Ärger wird". Welcher Ärger jetzt genau? Malinowski seufzt: "Darüber kann man nicht mal eben so beim Single Malt sprechen." In dem Moment taucht der riesige Wirt des Devil's Advocate am Tisch auf, er holt einen Zauberstab aus der Jacke, murmelt etwas Phantasielatein, eine Glitzerwolke schwebt durch den Raum - und plötzlich stehen zwei streng dreinblickende Juristen neben unserem Tisch. Ein Harry-Potter-Zauber, mitten am Tag, mitten in Edinburgh! Der eine ist Joris Großgerge, der Hausjurist der SZ, der andere Malinowskis Anwalt Marcellus Puhlemann. Die beiden bestellen jeweils ein kleines Wasser ohne Sprudel und achten für den Rest des Treffens mit steinerner Miene auf jedes Wort. Es geht nicht anders, wie man beim Lesen des Folgenden erkennen wird. Aber immerhin ist es nun nicht unsere Schuld, dass einige der Absätze klingen, wie sie klingen.
2015 skizzierte Malinowski in einem Zeit-Artikel nach, wie der Hohenzollernprinz der NS-Bewegung begeistert zugearbeitet hat. Er zeigte, dass dieser Kronprinz im konservativen Milieu eine Schlüsselfigur für den Erfolg der Nationalsozialisten war; dass er früh von der "genialen Brutalität" des italienischen Faschismus schwärmte, einer "fabelhaften Einrichtung", dank derer Sozialismus und Demokratie mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden konnten; dass er 1932 einen Wahlaufruf für Hitler publizierte und später damit prahlte, sein Engagement habe Hitler zwei Millionen Stimmen eingebracht. Dass er sich nach dem vorübergehenden Verbot von SA und SS mit der Bitte an den Innenminister Wilhelm Groener wandte, "das wunderbare Menschenmaterial, das in der SA und SS vereinigt ist und das dort eine wertvolle Erziehung genießt", für den nationalen Kampf zu erhalten und das Verbot unverzüglich aufzuheben. Dass er zu "rücksichtsloser Härte" aufrief, mit der "mal eine Anzahl Kommunisten aufs Pflaster gelegt" werden sollten. Dass er nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler an seinen Vater Wilhelm II. ins niederländische Doorn schrieb, für die Installierung von dessen Kabinett habe er "seit einem Jahr gearbeitet".
2019 erhielt Malinowski innerhalb von drei Monaten drei Abmahnschreiben
Georg Friedrich Prinz von Preußen, seit 1994 Oberhaupt des Hauses Hohenzollern, ließ 2015 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einleiten. Grund: Die angebliche Verletzung von Privatgeheimnissen. Das Verfahren wurde bald schon endgültig eingestellt, was kaum verwundern kann, alle Informationen, die in dem Artikel standen, waren auch in öffentlichen Quellen zugänglich.
Das Verfahren war aber nur ein Vorgeschmack auf das, was noch kommen sollte. 2019 erhielt Malinowski innerhalb von drei Monaten drei Abmahnschreiben. In keinem der drei Fälle ging es um historische Tatsachen. Einmal hatte ein FAZ-Redakteur ohne Malinowskis Wissen in einen in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung abgedruckten Text Malinowskis ohne böse Absichten eine Passage eingefügt. Der Redakteur bestätigte dies auch auf Anfrage. Die FAZ bekam eine einstweilige Verfügung zugestellt, legte zunächst Widerspruch ein, ging aber gegen die Bestätigung der Verfügung durch das Landgericht nicht mehr in Berufung. Von Seiten des Hohenzollern-Anwalts Markus Hennig wurde mehrfach angezweifelt, dass der Satz von der FAZ stamme und insinuiert, Malinowski habe die Passage selbst geschrieben.
Im zweiten Fall hatte Malinowski in einem Text für das SZ-Feuilleton eine Behauptung der Historikerin Karina Urbach paraphrasiert, die Hohenzollern würden den Zugang zu ihrem Archiv reglementieren. Die dritte Abmahnung bezog sich auf einen Satz, den Malinowski einer Mitarbeiterin der Deutschen Welle gegenüber auf deren Anfrage in einer Mail formuliert hatte. Malinowski wollte den Satz jedoch nicht veröffentlicht sehen, was er glaubte, in der Mail auch explizit dargelegt zu haben. Die DW-Mitarbeiterin fügte den Satz dennoch und ohne Wissen Malinowskis in einen Artikel ein. Um diesen einen Satz, der nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war, wird nun seit mehr als zwei Jahren vor Gericht gestritten - zunächst über zwei Instanzen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und nun in der ersten Instanz im Hauptsacheverfahren, das der "Chef des Hauses", wie eine Selbstbezeichnung von Georg Friedrich Prinz von Preußen lautet, ebenfalls anstrengen ließ und weiter betreibt.
Obwohl Malinowski dieses kafkaeske Tableau im Devil's Advocate in Edinburgh ruhig ausbreitet, merkt man, dass gerade viel Strom durch seine Leitungen fließt. Einige Tausend E-Mails gingen zwischen ihm und seinem Anwalt Marcellus Puhlemann hin und her, für die Finanzierung der Verteidigung und der Gerichtskosten hat Malinowski bis heute erhebliche fünfstellige Beträge investiert, "mindestens sechs Monate Lebenszeit, eher ein Jahr" und sehr viele Nerven: Mehrfach mit angeblichen Unterlassungsansprüchen und Abmahnschreiben konfrontiert zu werden, eine Unterlassungsverfügung zugestellt zu bekommen, in der bei Zuwiderhandlungen ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten in Aussicht gestellt wird, ist nicht gut für die Seele.
Es ist ihm während des Gesprächs sichtlich unangenehm, selbst im Fokus zu stehen. Zum einen hat Malinowski nichts von einem egozentrischen Wissenschaftspfau. Vor allem aber, so betont er, lenke die Personalisierung der Debatte vom eigentlichen Problem ab, der Tatsache nämlich, dass die Hohenzollern Historiker, Politiker, Journalisten und Medienhäuser (FAZ, Spiegel, SZ, Zeit, Welt, NDR, DLF u. a.) mit Klagen geradezu überzogen haben. "Allein 120 Fälle gibt der Prinz selbst zu", schrieb die Welt im Februar 2020.
"Bedrohlich", "wahnsinnig aggressiv" - die Abmahnungen hatten oftmals Schockwirkung
Im Englischen gibt es den Begriff des SLAPP-Verfahrens. Slap heißt Ohrfeige, die Abkürzung steht für "Strategic lawsuit against public participation", strategische Klage-Cluster, bei denen es in erster Linie darum geht, die öffentliche Beteiligung oder Kritik durch juristische Einschüchterung und die Bindung von Energien zu verhindern. Verschiedene Beobachter sagen, das Verhalten von Georg Friedrich Prinz von Preußen erinnere an solche SLAPP-Strategien. Hohenzollern-Anwalt Markus Hennig weist auf Anfrage diesen Vorwurf zurück: Es gehe ihm nicht um Einschüchterung, sondern um korrekte Informationen. Es würden auch nicht die Anwälte oder deren Mandanten entscheiden, sondern Gerichte. Diese hätten in den allermeisten Fällen zugunsten von Georg Friedrich Prinz von Preußen entschieden. Zudem habe dieser ausnahmslos die Möglichkeit gegeben, außergerichtlich Fehler zu korrigieren.
Spricht man mit einigen der Beklagten, so wird eindrücklich klar, welche Schockwirkung die Abmahnungen Georg Friedrich Prinz von Preußens in jedem einzelnen Fall hatten. Torsten Tristan Straub, der an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht die Professur für internationales und europäisches Wirtschaftsrecht innehat, sagt, der Eindruck auf ihn "war erstmal fürchterlich". Selbst er als Jurist sei vom Ton des Prinzenanwalts "eingeschüchtert" gewesen. Der Historiker Winfried Süß, Abteilungsleiter am Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung in Potsdam (ZZF), der am Telefon eine robuste bayrische Gemütspolsterung ausstrahlt, bekommt eine ganz andere, enge Stimme, wenn es um diese rechtliche Auseinandersetzung geht. Süß bekam seine Verfügung kurz vor Weihnachten zugestellt. Den Ton der Anwaltsschreiben habe er als "bedrohlich und sehr bedrängend" empfunden. Die Historikerin Karina Urbach war gerade in Princeton, "dann kommt dieses wahnsinnig aggressive Schreiben und du hast vier Tage Zeit, dir einen Anwalt zu besorgen." Der Medienanwalt, den sie fand und der eigentlich dafür bekannt ist, recht robust und offensiv vorzugehen, riet ihr, zu unterschreiben. Also unterschrieb sie, "und die Hohenzollern hatten zumindest momentan einen in der Öffentlichkeit präsentierbaren Triumph", wie Urbach sagt.
Dazu kommt, so Süß: "Wissenschaftliche Einrichtungen sind auf solche Klagen nicht eingestellt. Ich hatte Glück, mein Institut, das ZZF, unterstützt mich, weil von Anfang an alle solidarisch an einem Strang gezogen haben." Straub spricht vom "strukturellen Machtgefälle" zwischen Georg Friedrich Prinz von Preußen und seinen Gegnern, von denen sich viele den Weg durch die Instanzen finanziell nicht leisten können. "Sie werden da als Historiker auf ein Feld gezerrt, auf dem sie nicht trittsicher sind", so Süß. "Man braucht unbedingt einen Anwalt. Den muss man aber im Ernstfall auch durch mehrere Instanzen bezahlen können." Martin Sabrow, Direktor des ZZF, bezeichnete dieses Vorgehen in einem offenen Brief an Georg Friedrich Prinz von Preußen als "Unkultur der Einschüchterung" und "Angriff auf die Freiheit der Wissenschaft". Oder wie Süß es formuliert: "Da werden Historiker in den Elfenbeinturm gedrängt." Soll heißen: Man wird sich nach solch einer Schockbehandlung zweimal überlegen, ob bzw. was man überhaupt noch in dieser Sache wissenschaftlich publiziert. Laut Tagesspiegel vom 15. März 2021 waren oder sind seit Beginn 2019 vor der Zivilkammer 27 (Pressekammer) des Landgerichts Berlin 81 Verfahren anhängig, die durch Georg Friedrich Prinz von Preußen angestrengt wurden. Dazu kommen rechtliche Angriffe, die nicht weiterverfolgt oder durch das Unterschreiben strafbewehrter Unterlassungserklärungen beendet wurden.
In den Prozessen geht es oft nur um Details oder einzelne Sätze
Im Juni dieses Jahres wurde an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Historikerverband und unter Leitung der Staatsrechtlerin Sophie Schönberger das Hohenzollern-Klage-Wiki freigeschaltet, eine Website, die alle juristischen Klagen versammelt, die im Rahmen der gegenwärtigen Kontroverse von den Hohenzollern angestrengt wurden (soweit die jeweiligen Beklagten der Publikation zugestimmt haben). Liest man sich durch dieses juristische Pandämonium, fällt zweierlei auf. Zum einen betont Georg Friedrich Prinz von Preußen gerne, es gehe ihm nur darum, "Lügen (...) geradezubiegen", er wehre sich gegen eine "vorsätzliche Verbreitung von Falschinformationen". In den Prozessen aber geht es oft nur um Details oder einzelne Sätze, die sich auf Fragen wie die Mitspracherechte an Museen, eine Verwechselung von August Wilhelm und Wilhelm, oder die Frage beziehen, in welchem Jahr die Hohenzollern eine neue Website lanciert haben.
Zum anderen bemerkt man ein merkwürdiges Ungleichgewicht. Die inkriminierten Aussagen sind auch nicht ansatzweise zu vergleichen mit der polemischen Härte, mit der die Anwälte der Hohenzollern oft gegen die juristischen Kontrahenten vorgegangen sind. Dem Historiker Malinowski, der für seine bis heute als Standardwerk geltende Promotion über den deutschen Adel zwischen 1871 und 1945 mit dem Hans-Rosenberg-Gedächtnispreis ausgezeichnet worden ist, warfen sie "mangelnde Kenntnis und tendenziöse Absicht" vor und behaupteten, er sei "kein hinreichender Kenner der Materie". Malinowski sei "weder fähig noch willens", dem brandenburgischen Finanzministerium sachgerechte Informationen zu verschaffen, er habe seine Aufgabe als Gutachter "missverstanden" und solle vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Das ist zum einen interessant in Hinblick auf die mehrfach wiederholte Behauptung Georg Friedrich Prinz von Preußens, er gehe nicht gegen Wissenschaft und Forschung vor. Prinzenanwalt Hennig betont in dem Zusammenhang, er sehe keinen Bezug zwischen presserechtlichen Maßnahmen und wissenschaftlichem Diskurs, schon weil in keinem Fall wissenschaftliche Arbeiten selbst angegriffen worden seien, sondern Beiträge in Massenmedien.
Zum zweiten kann Malinowskis Expertise ganz so dilettantisch nicht sein. Der renommierte Deutschland-Experte Christopher Clark, der ursprünglich ein Hohenzollernfreundliches Gutachten verfasst hatte, revidierte später seine Meinung. Auf die Frage, was ihn zu dem erstaunlichen Sinneswandel geführt habe, schrieb er: Malinowskis Forschungen. Als der Medienanwalt der Hohenzollern in einem offenen Brief an den Historikerverband unter anderem formulierte, jeder habe das Recht auf seine eigene Meinung, aber nicht das Recht, "eigene Fakten zu erfinden", um seine Meinung zu stützen, ließ Malinowski selbst den Erlass einer einstweiligen Verfügung unter anderem wegen der zitierten Äußerung beantragen. Das Landgericht in Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht gaben Malinowski in der Sache recht. Mittlerweile hat der Anwalt der Familie eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Noch etwas erscheint merkwürdig. Der Anwalt der Hohenzollern strengte die meisten seiner Klagen bei der 27. Zivilkammer des Berliner Landgerichts an, sie wurden überwiegend zugunsten der Hohenzollern entschieden. Behutsamst wird da von den Richtern jeweils auf das Persönlichkeitsrecht Georg Friedrich Prinz von Preußens geachtet. Als etwa die Historiker Eckart Conze und Eva Schlotheuber in der FAZ schrieben, die offizielle Homepage der Hohenzollern sei im Dezember 2019 freigeschaltet worden, sah Georg Friedrich Prinz von Preußen darin eine Falschaussage, die ihn in seinem Persönlichkeitsrecht verletze. Die Homepage existiert seit 2011, wurde 2018/19 aber grundlegend überarbeitet. Die 27. Kammer gab ihm recht. Dass dasselbe Gericht aber die Grünen-Politikerin Renate Künast beschied, dass sie im Interesse der öffentlichen Auseinandersetzung Hetze, Hass, gefälschte Zitate und unflätigste Beleidigungen über sich ergehen lassen müsse, weil das von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, wirkt im Vergleich bizarr.
Für die Hohenzollern waren die vergangenen zwei Jahre ein Debakel sondergleichen
Von Betroffenen hört man, einige Menschen hätten in dieser Auseinandersetzung seelischen Schaden erlitten. Was aber das Fach angeht, so habe sich die Zunft gegen diesen "Intensivgebrauch juristischer Mittel" (Winfried Süß) doch gut zur Wehr gesetzt. Das stimmt in doppelter Hinsicht. Das Hohenzollern-Wiki ist eine souveräne Antwort auf die überaus intensive Nutzung der Angriffsmöglichkeiten, die das Äußerungsrecht bietet.
Zum anderen haben Urbach, Malinowski und andere Historikerinnen und Historiker ihre Forschungen zu den Hohenzollern und deren hochproblematischer Rolle beim Aufstieg des Nationalsozialismus eher intensiviert als eingestellt. Malinowskis brillante Studie "Die Hohenzollern und die Nazis - Geschichte einer Kollaboration" (Propyläen), die im November die Sachbuch-Bestenliste anführte, geht zwei Monate nach ihrem Erscheinen in die vierten Auflage.
Für die Hohenzollern waren die vergangenen zwei Jahre ein Debakel sondergleichen. Der Streit um die Rolle der Adelsfamilie beim Aufstieg der Nationalsozialisten ist innerhalb der Historikerzunft klar entschieden. Andreas Wirsching, Direktor des renommierten Münchner Instituts für Zeitgeschichte, resümierte in einer Rezension zu Malinowskis Buch: "Die heutigen Ansprüche der Hohenzollern für rechtskonform zu halten, wird künftig jedem Gericht schwerfallen; sie historisch-politisch zu untermauern, ist unmöglich."
Was die Restitutionsverhandlungen angeht, die wurden im vergangenen April von der Regierung von Brandenburg abgebrochen, auch weil dem Land die Art und Weise der juristischen Auseinandersetzung zu aggressiv war. So sagte die brandenburgische Wissenschaftsministerin Manja Schüle im Landtag: "Ich möchte nicht mit jemandem verhandeln, der Leute - Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, für die ich mich als Ministerin zuständig fühle - mit Klagen einzuschüchtern versucht." Das Netzwerk Recherche verlieh seinen Negativpreis Verschlossene Auster "für Auskunftsverweigerer in Politik und Wirtschaft" in diesem Jahr an die Hohenzollern für den "Umgang von Georg Friedrich Prinz von Preußen mit Journalisten und Wissenschaftlern."
Der betont mittlerweile in der Öffentlichkeit, er habe "niemals etwas gegen wissenschaftliche Forschung gehabt, egal zu welchen Schlüssen sie kommt! Alles andere ist zum großen Teil inzwischen geklärt." Dass zum Beispiel drei der vier im August vor dem Kammergericht verhandelten Berufungsverfahren eben gerade nicht in seinem Sinne ausgegangen sind und weitere Entscheidungen in der Berufung noch ausstehen, lässt der "Chef des Hauses" unerwähnt.
Was insbesondere seine Streitigkeiten mit Winfried Süß und Stephan Malinowski angeht, so stellte er selbst es in einem Interview mit der Märkischen Oderzeitung so dar, dass sich die beiden "nicht mit Gerichtsentscheidungen zufriedengeben, die zu meinen Gunsten ausgingen, und sind in die nächste Instanz gegangen. Meine Hand bleibt aber ausgestreckt, und ich bin auch zu persönlichen Gesprächen mit ihnen bereit." Was möglicherweise den Eindruck erwecken soll, als sei der Historiker aus Edinburgh ein klagewütiger Wadenbeißer, der nicht bereit ist, endlich das großzügige Angebot des gutmütigen Georg Friedrich Prinz von Preußen anzunehmen. Die Verfahren gegen die beiden Historiker gehen derweil weiter, im Fall Malinowskis bereits verbunden mit der Mitteilung Georg Friedrich Prinz von Preußens, das Hauptsacheverfahren gegebenenfalls bis zum Bundesgerichtshof weiterzutreiben; dies, obgleich das Kammergericht im vorgeschalteten einstweiligen Verfügungsverfahren beschied, die gegen Malinowski in diesem Verfahren geltend gemachten Unterlassungsansprüche bestünden nicht. Die Aussicht auf eine weitere Ausdehnung des Hauptsacheverfahrens löst bei Malinowski zwar kaum Begeisterung aus. Er denkt aber auch nicht daran, in den ihm aufgezwungenen Verfahren auf eine endgültige gerichtliche Klärung zugunsten eines "Deals" zu verzichten.
Am Ende des Treffens ist da eine Mischung aus Beklommenheit und, ja, Angst
Vier Stunden haben wir geredet, The Devil's Advocate hat sich geleert, nur unsere beiden gestrengen Juristen standen bis zuletzt Wache am Tisch. "Wie gesagt, es geht nicht um mich", sagt Malinowski, während wir zahlen: "Sondern um Grundprinzipien. Würde man die Kriterien, die hier unter extremer Ausnutzung des deutschen Äußerungsrechts angewandt werden, als generelle Praxis einführen und jeden Halbsatz auf seine potentielle Angreifbarkeit durchleuchten - ich weiß nicht, welche Formen der streitenden und offenen Diskussion dann noch übrig blieben."
War es der Whisky? War es die bizarre juristische Volte, dass ein Angegriffener, der in die Berufung geht, um sich zu verteidigen, zum Angreifer gemacht werden soll? Waren es die beiden Anwälte für Äußerungsrecht, die jeden unserer Sätze mit Argusaugen verfolgten? Jedenfalls ist da am Ende des Treffens eine Mischung aus Beklommenheit und, ja, Angst: Wenn diese Taktik Schule machen sollte, würde das auch für den Journalismus in Deutschland keine guten Aussichten bedeuten. Darum zum Schluss noch die Klarstellung: Die beiden Juristen, die standen an dem Abend nicht wirklich an unserem Tisch! Das war ein erzählerischer Kniff, um auf metaphorische Art zu zeigen, wie heikel es geworden ist, all diese Sachverhalte überhaupt nur darzulegen. Die Sorge davor, bei einem eventuell falschen Wort abgemahnt zu werden, die damit zusammenhängende Angst vor hohen Prozesskosten sei so hoch, dass einige kleinere Zeitungen es mittlerweile ganz unterließen, über die Adelsfamilie zu berichten, sagte der ZZF-Historiker Martin Sabrow im vergangenen Juni. Deshalb vor dem Abschied noch eine letzte akribische Frage: Sind wirklich Tausende von Mails zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt hin und hergegangen? Malinowski nickt: "2650 allein von mir an ihn, ich hab vorhin noch mal nachgeschaut." Sprach's und ging davon in die Nacht von Edinburgh.