Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1530239 mal)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9780 am: 17. Dezember 2021, 17:19:07 »
Auf jeden Fall helfen die gegen die gefährlichen 5G-Strahlen. Die können dann keinen Schaden anrichten.

Allerdings frage ich mich, woher die Radioaktivität kommen soll.

Frag mal @Gerichtsreporter , der kann dir da Stories erzählen  ;D
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9781 am: 17. Dezember 2021, 17:31:19 »
Auf jeden Fall helfen die gegen die gefährlichen 5G-Strahlen. Die können dann keinen Schaden anrichten.

Allerdings frage ich mich, woher die Radioaktivität kommen soll.

Frag mal @Gerichtsreporter , der kann dir da Stories erzählen  ;D

Da ist doch bestimmt was aus Graphen drin?!?!?
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9782 am: 18. Dezember 2021, 18:25:51 »
Zitat
Prinz von Preußen verliert am Landgericht gegen Brandenburgs Linke


Läuft für Preußens allgemein nicht so gut:


Zitat
Hohenzollern-Debatte

Das Königreich der Klage
Seit Jahren gehen die Hohenzollern massiv gegen Journalisten, Politiker und Historiker vor. Ein Besuch bei Stephan Malinowski, der mit ihnen seit 2015 juristisch zu tun hat.

Von Alex Rühle

Stephan Malinowski weiß selbst nicht so genau, wie er in diesen Schlamassel geraten ist. "Man hat mir eine geschichtswissenschaftliche Frage gestellt. Die habe ich zu beantworten versucht", sagt er in The Devil's Advocate, einer Bar in der Altstadt von Edinburgh. Die dunklen steinernen Gassen in diesem Viertel sehen aus wie aus "Harry Potter" - 400 Meter von hier steht das Elephant House, das Café, in dem Joanne K. Rowling den Anfang ihrer Romanserie geschrieben hat. Malinowski lehrt als Historiker an der renommierten University of Edinburgh, er unterrichtet Seminare über Deutschland im 20. Jahrhundert, über Kolonialgeschichte, über das politische Werk Hannah Arendts und liest über europäische Geschichte seit 1789. Eigentlich. Hauptsächlich schlägt sich Stephan Malinowski seit Jahren mit den Hohenzollern rum.

Ursprünglich ging es nur um eine historische Detailfrage: Hat Wilhelm Prinz von Preußen, Sohn von Kaiser Wilhelm II. und Kronprinz der Hohenzollern, dem Aufstieg der Nationalsozialisten erheblichen Vorschub geleistet oder nicht? Die Frage ist deshalb so wichtig, weil von ihrer Beantwortung abhängt, ob die Hohenzollern-Erben nach dem Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 Entschädigungen für Enteignungen nach 1945 erhalten. Durch eine einschränkende Klausel wird vom Anspruch auf Ausgleich ausgeschlossen, wer dem "nationalsozialistischen oder dem kommunistischen System in der sowjetisch besetzten Zone oder in der DDR erheblichen Vorschub geleistet hat". Das Ganze hat sich ausgewachsen zu einem erbitterten Streit, der von Historikern, Juristen, Journalisten, aber auch in Landtagen und im Bundestag bei erstaunlich intensiver Beteiligung des Publikums geführt wird, auch weil davon mittlerweile viel weiter gefasste Grundfragen berührt werden: Welche Mittel der Konfliktaustragung sind legitim? Wann schaden juristische Auseinandersetzungen dem freien wissenschaftlichen Diskurs? In welchem Verhältnis stehen Persönlichkeitsrechte und Meinungsfreiheit?
Spoiler
"Es wäre völlig unangemessen, wenn Sie daraus eine Heldengeschichte machten. Es gibt in dieser Geschichte keine Helden."
Mittendrin in dem ganzen Spektakel: Stephan Malinowski. "Ja, schon", sagt er. "Aber es wäre völlig unangemessen, wenn Sie daraus eine Heldengeschichte machten. Es gibt in dieser Geschichte keine Helden." Malinowski lebt seit knapp zehn Jahren in Edinburgh, vorher hat er in Dublin gelehrt. Man kann aber aus seiner Sprachmelodie bis heute heraushören, dass er aus Berlin kommt, wo er 1966 geboren wurde und wo auch seine Universitätskarriere begann.

2014 wurde Malinowski von der brandenburgischen Landesregierung gebeten, ein Gutachten zum politischen Verhalten des Kronprinzen zu erstellen - hatte der Sohn von Wilhelm II. den Nationalsozialismus unterstützt oder nicht? "Kann man ja nicht ahnen, dass daraus jahrelanger Ärger wird". Welcher Ärger jetzt genau? Malinowski seufzt: "Darüber kann man nicht mal eben so beim Single Malt sprechen." In dem Moment taucht der riesige Wirt des Devil's Advocate am Tisch auf, er holt einen Zauberstab aus der Jacke, murmelt etwas Phantasielatein, eine Glitzerwolke schwebt durch den Raum - und plötzlich stehen zwei streng dreinblickende Juristen neben unserem Tisch. Ein Harry-Potter-Zauber, mitten am Tag, mitten in Edinburgh! Der eine ist Joris Großgerge, der Hausjurist der SZ, der andere Malinowskis Anwalt Marcellus Puhlemann. Die beiden bestellen jeweils ein kleines Wasser ohne Sprudel und achten für den Rest des Treffens mit steinerner Miene auf jedes Wort. Es geht nicht anders, wie man beim Lesen des Folgenden erkennen wird. Aber immerhin ist es nun nicht unsere Schuld, dass einige der Absätze klingen, wie sie klingen.

2015 skizzierte Malinowski in einem Zeit-Artikel nach, wie der Hohenzollernprinz der NS-Bewegung begeistert zugearbeitet hat. Er zeigte, dass dieser Kronprinz im konservativen Milieu eine Schlüsselfigur für den Erfolg der Nationalsozialisten war; dass er früh von der "genialen Brutalität" des italienischen Faschismus schwärmte, einer "fabelhaften Einrichtung", dank derer Sozialismus und Demokratie mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden konnten; dass er 1932 einen Wahlaufruf für Hitler publizierte und später damit prahlte, sein Engagement habe Hitler zwei Millionen Stimmen eingebracht. Dass er sich nach dem vorübergehenden Verbot von SA und SS mit der Bitte an den Innenminister Wilhelm Groener wandte, "das wunderbare Menschenmaterial, das in der SA und SS vereinigt ist und das dort eine wertvolle Erziehung genießt", für den nationalen Kampf zu erhalten und das Verbot unverzüglich aufzuheben. Dass er zu "rücksichtsloser Härte" aufrief, mit der "mal eine Anzahl Kommunisten aufs Pflaster gelegt" werden sollten. Dass er nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler an seinen Vater Wilhelm II. ins niederländische Doorn schrieb, für die Installierung von dessen Kabinett habe er "seit einem Jahr gearbeitet".

2019 erhielt Malinowski innerhalb von drei Monaten drei Abmahnschreiben
Georg Friedrich Prinz von Preußen, seit 1994 Oberhaupt des Hauses Hohenzollern, ließ 2015 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einleiten. Grund: Die angebliche Verletzung von Privatgeheimnissen. Das Verfahren wurde bald schon endgültig eingestellt, was kaum verwundern kann, alle Informationen, die in dem Artikel standen, waren auch in öffentlichen Quellen zugänglich.

Das Verfahren war aber nur ein Vorgeschmack auf das, was noch kommen sollte. 2019 erhielt Malinowski innerhalb von drei Monaten drei Abmahnschreiben. In keinem der drei Fälle ging es um historische Tatsachen. Einmal hatte ein FAZ-Redakteur ohne Malinowskis Wissen in einen in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung abgedruckten Text Malinowskis ohne böse Absichten eine Passage eingefügt. Der Redakteur bestätigte dies auch auf Anfrage. Die FAZ bekam eine einstweilige Verfügung zugestellt, legte zunächst Widerspruch ein, ging aber gegen die Bestätigung der Verfügung durch das Landgericht nicht mehr in Berufung. Von Seiten des Hohenzollern-Anwalts Markus Hennig wurde mehrfach angezweifelt, dass der Satz von der FAZ stamme und insinuiert, Malinowski habe die Passage selbst geschrieben.

Im zweiten Fall hatte Malinowski in einem Text für das SZ-Feuilleton eine Behauptung der Historikerin Karina Urbach paraphrasiert, die Hohenzollern würden den Zugang zu ihrem Archiv reglementieren. Die dritte Abmahnung bezog sich auf einen Satz, den Malinowski einer Mitarbeiterin der Deutschen Welle gegenüber auf deren Anfrage in einer Mail formuliert hatte. Malinowski wollte den Satz jedoch nicht veröffentlicht sehen, was er glaubte, in der Mail auch explizit dargelegt zu haben. Die DW-Mitarbeiterin fügte den Satz dennoch und ohne Wissen Malinowskis in einen Artikel ein. Um diesen einen Satz, der nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war, wird nun seit mehr als zwei Jahren vor Gericht gestritten - zunächst über zwei Instanzen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und nun in der ersten Instanz im Hauptsacheverfahren, das der "Chef des Hauses", wie eine Selbstbezeichnung von Georg Friedrich Prinz von Preußen lautet, ebenfalls anstrengen ließ und weiter betreibt.

Obwohl Malinowski dieses kafkaeske Tableau im Devil's Advocate in Edinburgh ruhig ausbreitet, merkt man, dass gerade viel Strom durch seine Leitungen fließt. Einige Tausend E-Mails gingen zwischen ihm und seinem Anwalt Marcellus Puhlemann hin und her, für die Finanzierung der Verteidigung und der Gerichtskosten hat Malinowski bis heute erhebliche fünfstellige Beträge investiert, "mindestens sechs Monate Lebenszeit, eher ein Jahr" und sehr viele Nerven: Mehrfach mit angeblichen Unterlassungsansprüchen und Abmahnschreiben konfrontiert zu werden, eine Unterlassungsverfügung zugestellt zu bekommen, in der bei Zuwiderhandlungen ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten in Aussicht gestellt wird, ist nicht gut für die Seele.

Es ist ihm während des Gesprächs sichtlich unangenehm, selbst im Fokus zu stehen. Zum einen hat Malinowski nichts von einem egozentrischen Wissenschaftspfau. Vor allem aber, so betont er, lenke die Personalisierung der Debatte vom eigentlichen Problem ab, der Tatsache nämlich, dass die Hohenzollern Historiker, Politiker, Journalisten und Medienhäuser (FAZ, Spiegel, SZ, Zeit, Welt, NDR, DLF u. a.) mit Klagen geradezu überzogen haben. "Allein 120 Fälle gibt der Prinz selbst zu", schrieb die Welt im Februar 2020.

"Bedrohlich", "wahnsinnig aggressiv" - die Abmahnungen hatten oftmals Schockwirkung
Im Englischen gibt es den Begriff des SLAPP-Verfahrens. Slap heißt Ohrfeige, die Abkürzung steht für "Strategic lawsuit against public participation", strategische Klage-Cluster, bei denen es in erster Linie darum geht, die öffentliche Beteiligung oder Kritik durch juristische Einschüchterung und die Bindung von Energien zu verhindern. Verschiedene Beobachter sagen, das Verhalten von Georg Friedrich Prinz von Preußen erinnere an solche SLAPP-Strategien. Hohenzollern-Anwalt Markus Hennig weist auf Anfrage diesen Vorwurf zurück: Es gehe ihm nicht um Einschüchterung, sondern um korrekte Informationen. Es würden auch nicht die Anwälte oder deren Mandanten entscheiden, sondern Gerichte. Diese hätten in den allermeisten Fällen zugunsten von Georg Friedrich Prinz von Preußen entschieden. Zudem habe dieser ausnahmslos die Möglichkeit gegeben, außergerichtlich Fehler zu korrigieren.

Spricht man mit einigen der Beklagten, so wird eindrücklich klar, welche Schockwirkung die Abmahnungen Georg Friedrich Prinz von Preußens in jedem einzelnen Fall hatten. Torsten Tristan Straub, der an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht die Professur für internationales und europäisches Wirtschaftsrecht innehat, sagt, der Eindruck auf ihn "war erstmal fürchterlich". Selbst er als Jurist sei vom Ton des Prinzenanwalts "eingeschüchtert" gewesen. Der Historiker Winfried Süß, Abteilungsleiter am Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung in Potsdam (ZZF), der am Telefon eine robuste bayrische Gemütspolsterung ausstrahlt, bekommt eine ganz andere, enge Stimme, wenn es um diese rechtliche Auseinandersetzung geht. Süß bekam seine Verfügung kurz vor Weihnachten zugestellt. Den Ton der Anwaltsschreiben habe er als "bedrohlich und sehr bedrängend" empfunden. Die Historikerin Karina Urbach war gerade in Princeton, "dann kommt dieses wahnsinnig aggressive Schreiben und du hast vier Tage Zeit, dir einen Anwalt zu besorgen." Der Medienanwalt, den sie fand und der eigentlich dafür bekannt ist, recht robust und offensiv vorzugehen, riet ihr, zu unterschreiben. Also unterschrieb sie, "und die Hohenzollern hatten zumindest momentan einen in der Öffentlichkeit präsentierbaren Triumph", wie Urbach sagt.

Dazu kommt, so Süß: "Wissenschaftliche Einrichtungen sind auf solche Klagen nicht eingestellt. Ich hatte Glück, mein Institut, das ZZF, unterstützt mich, weil von Anfang an alle solidarisch an einem Strang gezogen haben." Straub spricht vom "strukturellen Machtgefälle" zwischen Georg Friedrich Prinz von Preußen und seinen Gegnern, von denen sich viele den Weg durch die Instanzen finanziell nicht leisten können. "Sie werden da als Historiker auf ein Feld gezerrt, auf dem sie nicht trittsicher sind", so Süß. "Man braucht unbedingt einen Anwalt. Den muss man aber im Ernstfall auch durch mehrere Instanzen bezahlen können." Martin Sabrow, Direktor des ZZF, bezeichnete dieses Vorgehen in einem offenen Brief an Georg Friedrich Prinz von Preußen als "Unkultur der Einschüchterung" und "Angriff auf die Freiheit der Wissenschaft". Oder wie Süß es formuliert: "Da werden Historiker in den Elfenbeinturm gedrängt." Soll heißen: Man wird sich nach solch einer Schockbehandlung zweimal überlegen, ob bzw. was man überhaupt noch in dieser Sache wissenschaftlich publiziert. Laut Tagesspiegel vom 15. März 2021 waren oder sind seit Beginn 2019 vor der Zivilkammer 27 (Pressekammer) des Landgerichts Berlin 81 Verfahren anhängig, die durch Georg Friedrich Prinz von Preußen angestrengt wurden. Dazu kommen rechtliche Angriffe, die nicht weiterverfolgt oder durch das Unterschreiben strafbewehrter Unterlassungserklärungen beendet wurden.

In den Prozessen geht es oft nur um Details oder einzelne Sätze
Im Juni dieses Jahres wurde an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Historikerverband und unter Leitung der Staatsrechtlerin Sophie Schönberger das Hohenzollern-Klage-Wiki freigeschaltet, eine Website, die alle juristischen Klagen versammelt, die im Rahmen der gegenwärtigen Kontroverse von den Hohenzollern angestrengt wurden (soweit die jeweiligen Beklagten der Publikation zugestimmt haben). Liest man sich durch dieses juristische Pandämonium, fällt zweierlei auf. Zum einen betont Georg Friedrich Prinz von Preußen gerne, es gehe ihm nur darum, "Lügen (...) geradezubiegen", er wehre sich gegen eine "vorsätzliche Verbreitung von Falschinformationen". In den Prozessen aber geht es oft nur um Details oder einzelne Sätze, die sich auf Fragen wie die Mitspracherechte an Museen, eine Verwechselung von August Wilhelm und Wilhelm, oder die Frage beziehen, in welchem Jahr die Hohenzollern eine neue Website lanciert haben.

Zum anderen bemerkt man ein merkwürdiges Ungleichgewicht. Die inkriminierten Aussagen sind auch nicht ansatzweise zu vergleichen mit der polemischen Härte, mit der die Anwälte der Hohenzollern oft gegen die juristischen Kontrahenten vorgegangen sind. Dem Historiker Malinowski, der für seine bis heute als Standardwerk geltende Promotion über den deutschen Adel zwischen 1871 und 1945 mit dem Hans-Rosenberg-Gedächtnispreis ausgezeichnet worden ist, warfen sie "mangelnde Kenntnis und tendenziöse Absicht" vor und behaupteten, er sei "kein hinreichender Kenner der Materie". Malinowski sei "weder fähig noch willens", dem brandenburgischen Finanzministerium sachgerechte Informationen zu verschaffen, er habe seine Aufgabe als Gutachter "missverstanden" und solle vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Das ist zum einen interessant in Hinblick auf die mehrfach wiederholte Behauptung Georg Friedrich Prinz von Preußens, er gehe nicht gegen Wissenschaft und Forschung vor. Prinzenanwalt Hennig betont in dem Zusammenhang, er sehe keinen Bezug zwischen presserechtlichen Maßnahmen und wissenschaftlichem Diskurs, schon weil in keinem Fall wissenschaftliche Arbeiten selbst angegriffen worden seien, sondern Beiträge in Massenmedien.

Zum zweiten kann Malinowskis Expertise ganz so dilettantisch nicht sein. Der renommierte Deutschland-Experte Christopher Clark, der ursprünglich ein Hohenzollernfreundliches Gutachten verfasst hatte, revidierte später seine Meinung. Auf die Frage, was ihn zu dem erstaunlichen Sinneswandel geführt habe, schrieb er: Malinowskis Forschungen. Als der Medienanwalt der Hohenzollern in einem offenen Brief an den Historikerverband unter anderem formulierte, jeder habe das Recht auf seine eigene Meinung, aber nicht das Recht, "eigene Fakten zu erfinden", um seine Meinung zu stützen, ließ Malinowski selbst den Erlass einer einstweiligen Verfügung unter anderem wegen der zitierten Äußerung beantragen. Das Landgericht in Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht gaben Malinowski in der Sache recht. Mittlerweile hat der Anwalt der Familie eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Noch etwas erscheint merkwürdig. Der Anwalt der Hohenzollern strengte die meisten seiner Klagen bei der 27. Zivilkammer des Berliner Landgerichts an, sie wurden überwiegend zugunsten der Hohenzollern entschieden. Behutsamst wird da von den Richtern jeweils auf das Persönlichkeitsrecht Georg Friedrich Prinz von Preußens geachtet. Als etwa die Historiker Eckart Conze und Eva Schlotheuber in der FAZ schrieben, die offizielle Homepage der Hohenzollern sei im Dezember 2019 freigeschaltet worden, sah Georg Friedrich Prinz von Preußen darin eine Falschaussage, die ihn in seinem Persönlichkeitsrecht verletze. Die Homepage existiert seit 2011, wurde 2018/19 aber grundlegend überarbeitet. Die 27. Kammer gab ihm recht. Dass dasselbe Gericht aber die Grünen-Politikerin Renate Künast beschied, dass sie im Interesse der öffentlichen Auseinandersetzung Hetze, Hass, gefälschte Zitate und unflätigste Beleidigungen über sich ergehen lassen müsse, weil das von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, wirkt im Vergleich bizarr.

Für die Hohenzollern waren die vergangenen zwei Jahre ein Debakel sondergleichen
Von Betroffenen hört man, einige Menschen hätten in dieser Auseinandersetzung seelischen Schaden erlitten. Was aber das Fach angeht, so habe sich die Zunft gegen diesen "Intensivgebrauch juristischer Mittel" (Winfried Süß) doch gut zur Wehr gesetzt. Das stimmt in doppelter Hinsicht. Das Hohenzollern-Wiki ist eine souveräne Antwort auf die überaus intensive Nutzung der Angriffsmöglichkeiten, die das Äußerungsrecht bietet.

Zum anderen haben Urbach, Malinowski und andere Historikerinnen und Historiker ihre Forschungen zu den Hohenzollern und deren hochproblematischer Rolle beim Aufstieg des Nationalsozialismus eher intensiviert als eingestellt. Malinowskis brillante Studie "Die Hohenzollern und die Nazis - Geschichte einer Kollaboration" (Propyläen), die im November die Sachbuch-Bestenliste anführte, geht zwei Monate nach ihrem Erscheinen in die vierten Auflage.

Für die Hohenzollern waren die vergangenen zwei Jahre ein Debakel sondergleichen. Der Streit um die Rolle der Adelsfamilie beim Aufstieg der Nationalsozialisten ist innerhalb der Historikerzunft klar entschieden. Andreas Wirsching, Direktor des renommierten Münchner Instituts für Zeitgeschichte, resümierte in einer Rezension zu Malinowskis Buch: "Die heutigen Ansprüche der Hohenzollern für rechtskonform zu halten, wird künftig jedem Gericht schwerfallen; sie historisch-politisch zu untermauern, ist unmöglich."

Was die Restitutionsverhandlungen angeht, die wurden im vergangenen April von der Regierung von Brandenburg abgebrochen, auch weil dem Land die Art und Weise der juristischen Auseinandersetzung zu aggressiv war. So sagte die brandenburgische Wissenschaftsministerin Manja Schüle im Landtag: "Ich möchte nicht mit jemandem verhandeln, der Leute - Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, für die ich mich als Ministerin zuständig fühle - mit Klagen einzuschüchtern versucht." Das Netzwerk Recherche verlieh seinen Negativpreis Verschlossene Auster "für Auskunftsverweigerer in Politik und Wirtschaft" in diesem Jahr an die Hohenzollern für den "Umgang von Georg Friedrich Prinz von Preußen mit Journalisten und Wissenschaftlern."

Der betont mittlerweile in der Öffentlichkeit, er habe "niemals etwas gegen wissenschaftliche Forschung gehabt, egal zu welchen Schlüssen sie kommt! Alles andere ist zum großen Teil inzwischen geklärt." Dass zum Beispiel drei der vier im August vor dem Kammergericht verhandelten Berufungsverfahren eben gerade nicht in seinem Sinne ausgegangen sind und weitere Entscheidungen in der Berufung noch ausstehen, lässt der "Chef des Hauses" unerwähnt.

Was insbesondere seine Streitigkeiten mit Winfried Süß und Stephan Malinowski angeht, so stellte er selbst es in einem Interview mit der Märkischen Oderzeitung so dar, dass sich die beiden "nicht mit Gerichtsentscheidungen zufriedengeben, die zu meinen Gunsten ausgingen, und sind in die nächste Instanz gegangen. Meine Hand bleibt aber ausgestreckt, und ich bin auch zu persönlichen Gesprächen mit ihnen bereit." Was möglicherweise den Eindruck erwecken soll, als sei der Historiker aus Edinburgh ein klagewütiger Wadenbeißer, der nicht bereit ist, endlich das großzügige Angebot des gutmütigen Georg Friedrich Prinz von Preußen anzunehmen. Die Verfahren gegen die beiden Historiker gehen derweil weiter, im Fall Malinowskis bereits verbunden mit der Mitteilung Georg Friedrich Prinz von Preußens, das Hauptsacheverfahren gegebenenfalls bis zum Bundesgerichtshof weiterzutreiben; dies, obgleich das Kammergericht im vorgeschalteten einstweiligen Verfügungsverfahren beschied, die gegen Malinowski in diesem Verfahren geltend gemachten Unterlassungsansprüche bestünden nicht. Die Aussicht auf eine weitere Ausdehnung des Hauptsacheverfahrens löst bei Malinowski zwar kaum Begeisterung aus. Er denkt aber auch nicht daran, in den ihm aufgezwungenen Verfahren auf eine endgültige gerichtliche Klärung zugunsten eines "Deals" zu verzichten.

Am Ende des Treffens ist da eine Mischung aus Beklommenheit und, ja, Angst
Vier Stunden haben wir geredet, The Devil's Advocate hat sich geleert, nur unsere beiden gestrengen Juristen standen bis zuletzt Wache am Tisch. "Wie gesagt, es geht nicht um mich", sagt Malinowski, während wir zahlen: "Sondern um Grundprinzipien. Würde man die Kriterien, die hier unter extremer Ausnutzung des deutschen Äußerungsrechts angewandt werden, als generelle Praxis einführen und jeden Halbsatz auf seine potentielle Angreifbarkeit durchleuchten - ich weiß nicht, welche Formen der streitenden und offenen Diskussion dann noch übrig blieben."

War es der Whisky? War es die bizarre juristische Volte, dass ein Angegriffener, der in die Berufung geht, um sich zu verteidigen, zum Angreifer gemacht werden soll? Waren es die beiden Anwälte für Äußerungsrecht, die jeden unserer Sätze mit Argusaugen verfolgten? Jedenfalls ist da am Ende des Treffens eine Mischung aus Beklommenheit und, ja, Angst: Wenn diese Taktik Schule machen sollte, würde das auch für den Journalismus in Deutschland keine guten Aussichten bedeuten. Darum zum Schluss noch die Klarstellung: Die beiden Juristen, die standen an dem Abend nicht wirklich an unserem Tisch! Das war ein erzählerischer Kniff, um auf metaphorische Art zu zeigen, wie heikel es geworden ist, all diese Sachverhalte überhaupt nur darzulegen. Die Sorge davor, bei einem eventuell falschen Wort abgemahnt zu werden, die damit zusammenhängende Angst vor hohen Prozesskosten sei so hoch, dass einige kleinere Zeitungen es mittlerweile ganz unterließen, über die Adelsfamilie zu berichten, sagte der ZZF-Historiker Martin Sabrow im vergangenen Juni. Deshalb vor dem Abschied noch eine letzte akribische Frage: Sind wirklich Tausende von Mails zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt hin und hergegangen? Malinowski nickt: "2650 allein von mir an ihn, ich hab vorhin noch mal nachgeschaut." Sprach's und ging davon in die Nacht von Edinburgh.
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https://www.sueddeutsche.de/kultur/hohenzollern-nazis-kronprinz-malinowski-1.5484301?print=true
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9783 am: 18. Dezember 2021, 18:33:57 »
Prinz Klag von Preußen scheint viel Geld für sinnlose Prozesse zu haben.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9784 am: 18. Dezember 2021, 19:00:52 »
Sucksn geht immer:


Zitat
"Der III. Weg"-Akti­vist darf Voll­ju­rist werden
von Dr. Markus Sehl  Lesedauer: 6 Minuten

Sachsen will seit 2021 mit einem neuen Gesetz Verfassungsfeinde von der juristischen Ausbildung abhalten – und schon bekommt das Land es mit einem Grenzfall zu tun. Den hat nun der Verfassungsgerichtshof entschieden.

Ein Mitglied der rechtsextremen Kleinstpartei "Der III. Weg" und Ex-NPD-Funktionär muss in Sachsen zum Jura-Referendariat zugelassen werden, das entschied der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) in Leipzig in einem Eilverfahren (Beschluss v. 04.11.2021, Az. Vf. 96-IV-21). In dem fünf-seitigen Beschluss, der LTO vorliegt, wird angeordnet, den Juristen "unverzüglich rückwirkend" zu November einzustellen. Damit ist es ihm vorläufig möglich, seine juristische Ausbildung fortzusetzen und sich für eine Stelle als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt zu qualifizieren.

Die Partei "Der III. Weg" ist nicht verboten, wird aber vom Verfassungsschutz beobachtet. Dieser attestiert ihr eine "fundamental ablehnende Haltung gegenüber dem demokratischen Rechtsstaat". Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht von rund 600 Mitgliedern aus, ein Sechstel im Vergleich zur Mitgliederzahl der NPD. "Der III. Weg" gilt auch als Auffangbecken für Neonazis, die Mitglieder verbotener Organisationen waren.

Spoiler
Sachsen beschloss 2021 strengere Zugangsregeln für das Referendariat

Laut der Gerichtsdokumente wurde der Jurist bislang zweimal strafrechtlich verurteilt, einmal 2013 wegen Betrugs, und wenig später für einen Verstoß gegen das bayerische Versammlungsgesetz. Bei der Partei "Der III. Weg" ist er weiterhin politisch aktiv. Zuvor war er für die NPD politisch tätig und gehörte einer dem verbotenen "Freien Netz Süd" zuzurechnenden Kameradschaft an. 2020 bestand er die Erste Juristische Prüfung in Bayern und bewarb sich dort um einen Referendariatsplatz. Zu dieser Zeit war er noch für den "Der III. Weg" aktiv, war Versammlungsleiter, Redner und Anmelder eines Info-Standes. Seine Bewerbung fürs Referendariat wurde abgelehnt.

Dagegen ließ der Mann sozusagen keine Rechtsschutzmöglichkeit ungenutzt, sein Fall beschäftigte das Verwaltungsgericht, den Bayerischen Verwaltungsgerichthof und schließlich das Bundesverfassungsgericht. Er blieb ohne Erfolg und bewarb sich Ende 2020 im Nachbarbundesland Thüringen. Auch hier wurde er abgelehnt, auch hier blieb sein Gang durch die Instanzen erfolglos. Parallel hatte er sich aber auch in Sachsen beworben. Das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Dresden lehnte seinen Antrag für mehrere Einstellungstermine hintereinander ab, es hielt den Bewerber wegen seiner strafrechtlichen Verurteilungen für ungeeignet. Außerdem sei davon auszugehen, dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpfe. Damit bezog sich das OLG auf eine in 2021 neu geschaffene Gesetzesregelung.

Was den Schutz der eigenen Juristen-Ausbildung vor Verfassungsfeinden angeht, kann man Sachsen zurzeit als eine Art Vorreiter sehen. 2021 verabschiedete der Landesgesetzgeber verschärfte Zugangsbestimmungen für angehende Volljuristinnen und -juristen. Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft, wird in der Regel nicht in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Damit hat Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern Neuland betreten. Die Gesetzesänderung in Sachsen wird auch deshalb aus anderen Ländern aufmerksam beobachtet. Einige erwägen wohl, auch bei ihren Gesetzen nachzuschärfen. Wenn die Justiz rechtzeitig zukünftige Verfassungsfeinde in den eigenen Reihen erkennen will, stellt der Eintritt in das Referendariat einen der frühestmöglichen Zeitpunkte dar. Unumstritten ist die Änderung nicht. Eine Gruppe sächsischer Referendare befürchtet einen neuen sogenannten "Radikalenerlass", den hatten Bund und Länder 1972 beschlossen, um ihre Bewerber für den Öffentlichen Dienst auf Verfassungstreue zu überprüfen.
VerfGH zieht Grenzen für die Verfassungsfeinde-Regelung

Den neu geschaffenen Paragrafen 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Sächsisches Juristenausbildungsgesetz (JAG) hat die Justizverwaltung in Sachsen nun für den Fall des Mannes vom "Der III. Weg" aktiviert. Daneben gibt es im JAG aber auch noch andere Ablehnungsgründe, die sich so oder in ähnlicher Form auch in anderen Ländern finden. Sie lassen sich so zusammenfassen: Insbesondere, wer eine Gefahr für den geordneten Ablauf oder wichtige öffentliche Belange darstellt, kann – also eine angeleitete Ermessensentscheidung – ausgeschlossen werden. Auch darauf stützte sich die Justizverwaltung.

Nach seinen Rückschlägen in Bayern und Thüringen war der Mann nun in Sachsen erfolgreich, der VerfGH gab ihm Recht. Seine Entscheidung zum Weg ins Referendariat hat der VerfGH mit einer weiteren Entscheidung wenige Tage zuvor quasi vorbereitet. In einem Hauptsacheverfahren (Az. Vf. 49-IV-21) entschieden die Landesverfassungsrichterinnen und -richter über eine Verfassungsbeschwerde des Bewerbers. Auch diese Entscheidung liegt LTO vor. Sie stellt fest, dass in der Ablehnung eine Verletzung der Ausbildungs- und Berufswahlfreiheit liegt, die nicht zu rechtfertigen sei. Damit lieferten die Richterinnen und Richter sozusagen schon das Begründungsmaterial, mit dem sie wenige Tage später die Zulassung zum Referendariat anordnen sollten. Und sie trafen auch Einschätzungen zu dem neuen Paragrafen gegen Verfassungsfeinde.

Die neue Zugangshürde in § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 JAG sei verfassungskonform und eng auszulegen, so der Beschluss. Nur wer die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft, könne demnach ausgeschlossen werden – das sei vorliegend bei dem Bewerber nicht der Fall. Die Partei "Der III. Weg" sei weder verboten, noch habe sich der Bewerber sonst in einer die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdenden Weise strafbar gemacht. Die zurückliegenden Strafurteile sieht das Gericht nicht als Hindernis an.
Keine strengeren Voraussetzungen als für Zulassung zur Anwaltschaft

Interessant sind die weiteren grundsätzlichen Ausführungen. Die sächsische Vorschrift sei ganz bewusst einer Norm in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) nachgebildet worden, die den Zugang zur Anwaltschaft regelt. Der sächsische VerfGH argumentierte: "Es wäre unverhältnismäßig, die vorgelagerte Berufsausbildung bereits wegen eines Verhaltens zu verwehren, das mangels Überschreitens der Strafbarkeitsschwelle dem späteren Zugang zum Anwaltsberuf selbst gerade (noch) nicht entgegengehalten werden könnte. Denn in diesem Fall würde der Zugang zu einem Beruf versperrt, für den der Bundesgesetzgeber geringere Zugangshürden normiert hat". Und folgert: "Insofern dürfen die Anforderungen an die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst nicht höher sein als für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft."

Der Grundrechtseingriff, der in der Nichtzulassung zum Referendariat liege, sei besonders intensiv, weil der Zugang zur Ausbildung für die spätere Berufswahl angehender Juristinnen und Juristen von entscheidender Bedeutung sei. Denn wer schon nicht das Referendariat absolvieren könne, dem blieben nicht nur die Justizberufe als Richter oder Staatsanwalt verwehrt, sondern auch das gesamte Berufsfeld der Rechtsanwälte. Der Staat hat ein Ausbildungsmonopol.

Die Entscheidung deutet auch eine verfassungsrechtlich angelegte Abstufung an. Ausgebildete Volljuristen müssten im anschließenden Schritt für die Übernahme in das Richteramt Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Eine Entscheidung an dieser Schwelle dürfte also im Einzelfall strenger sein.
Ausbildung nur mit Auflagen

Die Anordnung gilt auf dem Papier erstmal vorläufig bis zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Ablehnung zur Einstellung ins Referendariat aus Ende Oktober 2021. Zunächst darf der Jurist die Ausbildung antreten und für die Justizverwaltung beginnt umgekehrt, die Zeit zu laufen. Mit einem anderen Fall und dem Faktor Zeit hatte die Verwaltung zuletzt schlechte Erfahrung gemacht.

Trotz seiner rechtskräftigen Verurteilung wegen Landfriedensbruchs durfte ein Referendar, der sich an Krawallen von Neonazis und Hooligans in Leipzig beteiligt hatte, in Sachsen Volljurist werden. Die Justizverwaltung musste feststellen, dass gerade gegen Ende der Ausbildung die Begründungsanforderungen so hoch ausfallen, dass eine Entfernung kaum noch durchzusetzen war. Mit jeder Woche und jedem Monat wird es schwieriger für die Justizverwaltung, einen Ausschluss zu begründen. Die neuen Regeln in der Ausbildungsordnung sollten eine deutliche Antwort auf diese Schwierigkeiten sein. Die Grenzen der Regelung hat nun der VerfGH ausbuchstabiert.

Die Richter und Richterinnen ziehen eine Zulassung auch deshalb als grundrechtsschonend gegenüber der Nichtzulassung vor, weil die Ausbildung des Bewerbers mit Auflagen flankiert werden könne. Damit könnten, so der Beschluss, Gefahren für die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege ausgeschlossen werden. Mögliche Auflagen aus Sicht der Richterinnen und Richter wären: ein Ausschluss von Aufgaben mit Außenwahrnehmung, wie die Teilnahme am staatsanwaltlichen Sitzungsdienst, Auflagen, keine verfassungsfeindlichen Symbole im dienstlichen Rahmen zu tragen, eine entsprechende Auswahl der jeweiligen Ausbildungsstation, sowie eine intensivierte Beaufsichtigung.

Die Arbeit liegt jetzt beim OLG Dresden, das für die Ausbildung des Referendars zuständig ist. Die Pressesprecherin des OLG bestätigte auf Anfrage von LTO, dass der Mann das Referendariat angetreten habe. Soweit der VerfGH Auflagen eingeräumt habe, habe man als Ausbildungsbehörde davon Gebrauch gemacht. Nähere Details wollte sie dazu nicht mitteilen.
[close]

https://www.lto-karriere.de/jura-referendariat/stories/detail/verfgh-sachsen-96-iv-21-referendar-iii-weg-aktivist-rechtsextrem-partei-jura-ausbildung-referendariat
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9785 am: 18. Dezember 2021, 19:48:44 »
...
Läuft für Preußens allgemein nicht so gut:
...

Ich habe das Gefühl, dass der Hohenzollernchef zuviel von der Dummheit und der Arroganz seines Ururgroßvaters geerbt hat. Nachdem, was der 2.te Wilhelm in seiner Dummheit zusammen mit den Habsburgern fabriziert hat, sollten heute noch Schadensersatzforderungen der durch den WK I (und des dadurch mitverursachten WK II und seiner durch den WK I an die Macht gekommenen Verbrecher) Geschädigten das Hohenzollernhaus auf das Harz-IV-Niveau drücken. Er sollte gottfroh sein, dass damals das Volk sich leider Uneins über die Stellung des "Hoch"adels war und keine Forderungen erhoben hat. :banghead:
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9786 am: 18. Dezember 2021, 20:57:47 »

Noch etwas erscheint merkwürdig. Der Anwalt der Hohenzollern strengte die meisten seiner Klagen bei der 27. Zivilkammer des Berliner Landgerichts an, sie wurden überwiegend zugunsten der Hohenzollern entschieden. Behutsamst wird da von den Richtern jeweils auf das Persönlichkeitsrecht Georg Friedrich Prinz von Preußens geachtet. Als etwa die Historiker Eckart Conze und Eva Schlotheuber in der FAZ schrieben, die offizielle Homepage der Hohenzollern sei im Dezember 2019 freigeschaltet worden, sah Georg Friedrich Prinz von Preußen darin eine Falschaussage, die ihn in seinem Persönlichkeitsrecht verletze. Die Homepage existiert seit 2011, wurde 2018/19 aber grundlegend überarbeitet. Die 27. Kammer gab ihm recht.

Dass dasselbe Gericht aber die Grünen-Politikerin Renate Künast beschied, dass sie im Interesse der öffentlichen Auseinandersetzung Hetze, Hass, gefälschte Zitate und unflätigste Beleidigungen über sich ergehen lassen müsse, weil das von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, wirkt im Vergleich bizarr.

aus:
https://www.sueddeutsche.de/kultur/hohenzollern-nazis-kronprinz-malinowski-1.5484301?print=true

Interessant, das war doch bis 2017 die legendäre Presse- Kammer Mauck, in der es bisweilen auch etwas recht launiger zuging:
 
https://taz.de/Michael-Mauck-geht-in-Rente/!5362139/
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9787 am: 21. Dezember 2021, 16:31:06 »
Fakesyrer Franco Albrecht


Der darf jetzt noch nicht einmal frei sprechen wie einst der Fööhhrrer, sondern wird rüde eingeschränkt:


Zitat
21.12.2021 16:10 Uhr

Antisemitismus: Richter entzieht Angeklagtem das Wort

Der unter Terrorverdacht stehende Bundeswehroffizier Franco A. hat sich bei seinem Prozess antisemitisch geäußert. Der Richter schritt ein.

Frankfurt/Main. Im Verfahren gegen einen unter Terrorverdacht stehenden Bundeswehroffizier vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat der Angeklagte Franco A. am Dienstag mit Verschwörungstheorien für einen Eklat gesorgt. "Das ist antisemitischer Blödsinn, den Sie da reden", warf der Vorsitzende Richter Christoph Koller A. vor und entzog ihm das Wort.

Schon zuvor hatte Koller nach einer Beratungspause angekündigt, er werde dem Angeklagten das Wort entziehen, wenn er der Meinung sei, dass es sich bei den Äußerungen um Volksverhetzung handele und es gelte, einen Straftatbestand zu unterbinden.

"Wir hören uns nichts Antisemitisches an" betonte der Richter. A. mache es durch seine Erklärung nur noch schlimmer, da er argumentiere, dass er über seine Theorien gründlich nachgedacht habe.

Völkisch-nationalistische Haltung als Motiv
A. hatte eine Erklärung zu einem Tondokument abgeben wollen. Darin hatte er unter anderem in einem Gespräch von der "Propaganda des Westens" über Russlands Präsidenten Wladimir Putin und angeblich falsch berichtenden Medien geredet.

Die zunächst geplante Anhörung eines Zeugens, der aus Österreich anreisen sollte, musste pandemiebedingt ausfallen.

Die Bundesanwaltschaft legt Franco A. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zur Last. Er soll Anschläge auf Politiker geplant haben. Der Offizier legte sich eine falsche Identität als syrischer Flüchtling zu - aus Sicht der Ankläger, um den Verdacht nach einem Anschlag gegen Flüchtlinge zu richten und das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern. Die Bundesanwaltschaft sieht eine völkisch-nationalistische Haltung als Motiv.

Franco A. bestreitet die Vorwürfe größtenteils, räumt aber ein, im Besitz mehrerer Waffen gewesen zu sein, die er unter anderem an seinem Dienstort aufbewahrte. Zum Verbleib der Waffen wollte er bisher keine Angaben machen. (dpa)
https://www.saechsische.de/kriminalitaet/antisemitismus-richter-entzieht-angeklagtem-das-wort-5591571.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9789 am: 22. Dezember 2021, 14:09:31 »
Der dieser Tage an Corona verstorbene Impfgegner Grimmer (AfD) ist ein richtiger Held.

Aus jedem Satz seiner Parteikollegen trieft grenzenlose Blödheit:

Spoiler
Nach Tod von Bernd Grimmer
AfD-Parteikollegen heroisieren Impfgegner Grimmer
Christine Keck und Rafael Binkowski 21.12.2021 - 17:47 Uhr
 

Der nach einer Covid-19-Infektion verstorbene AfD-Landtagsabgeordnete Bernd Grimmer wird „als Held der Freiheit“ bezeichnet, weil er sich nicht impfen ließ.

Der an den Folgen einer Corona-Infektion verstorbene Pforzheimer AfD-Landtagsabgeordnete Bernd Grimmer wird auf Facebook vom AfD-Kreisverband Stuttgart „als Held der Freiheit“ bezeichnet. Der ungeimpfte 71-Jährige habe nicht „zum Versuchskaninchen von Pharmalobby und Altparteien degradiert werden“ wollen, heißt es in dem Nachruf. Er habe sich gegen eine Impfung entschieden, „weil für ihn Freiheit wichtiger war“. Man müsse damit rechnen, „dass es noch zu weiteren Todesfällen kommen kann“. „Auch das wird man nicht ändern können.“ Grimmer starb nach einer dreiwöchigen Erkrankung in der Nacht auf Sonntag in einer Klinik.

AfD-Sprecher Hartung hält nichts vom Impfschutz
Ähnlich fatalistisch äußert sich auch Thomas Hartung, Pressesprecher der AfD-Fraktion im Landtag, zum Tod des Pforzheimer Stadtrates und Stuttgarter Abgeordneten. „Man kann mit einer Impfung sterben, man kann ohne eine Impfung sterben“, sagt Hartung. Natürlich sei „jeder Tod einer zu viel“, aber er setze auf das Prinzip der „Durchseuchungstheorie“ und würde sowohl Ansteckungen als auch Sterbefälle billigend in Kauf nehmen. Sein Credo: „Es ist nicht Aufgabe der Regierung, das Volk vor dem Tod zu schützen.“


Als Impfskeptiker hatte Grimmer eine klare Position bezogen und immer wieder die Corona-Maßnahmen der Regierung kritisiert. „Das Corona-Regime hierzulande kann nur noch als krank bezeichnet werden“, schrieb er auf Facebook und sprach vom „Alarmismus“ der Politiker.

Mit einem Direktmandat 2016 in den Landtag
Grimmer war 2016 einer von zwei AfD-Abgeordneten, die bei der Landtagswahl ein Direktmandat gewonnen haben. Es setzte sich in der Russlanddeutschen-Hochburg Pforzheim durch. Der Volkswirt und wissenschaftspolitische Sprecher seiner Fraktion galt innerhalb der Partei nicht als Scharfmacher. Seine politische Vergangenheit ist eine der Gegensätzlichkeiten: In den 80er Jahren schloss er sich den Grünen an und wurde 1984 erstmals für die Grüne Liste in den Pforzheimer Gemeinderat gewählt.
Später saß er dort als Mitglied der Unabhängigen Bürger und wechselte dann zu den Rechtspopulisten. In die AfD kam er während der Gründungsphase als euroskeptische Partei noch unter Bernd Lucke, er hatte die Hoffnung, aus ihr eine konservativ-bürgerliche Partei zu machen. Damals sagte er zur Gefahr einer Radikalisierung: „Genau dafür will ich sorgen, dass wir nicht das Schicksal anderer neuer Parteien erfahren.“ Angesichts des Vordringen des „Flügels“ auch im Land geriet er mit dieser Position zunehmend in die Minderheit.
Im Jahr 2014 wurde Grimmer AfD-Stadtrat und hatte seither zudem die Funktion des Vorsitzenden der AfD-Fraktion inne. Pforzheims Oberbürgermeister Peter Boch (CDU) würdigt den Verstorbenen als „einen engagierten und versierten Kommunalpolitiker“, der die Stadt seit den 80er-Jahren mitgeprägt habe. Es sei schockierend und bedrückend, „dass ein geschätzter Kollege und Mensch so plötzlich und unerwartet aus unserer Mitte gerissen wurde“.

Im AfD-Kreisverband Pforzheim Enzkreis ist die Bestürzung groß. Co-Vorstandsmitglied Alfred Bamberger spricht von einem großen Verlust und dass Bernd Grimmer, „eine Lücke hinterlasse“, die kaum zu füllen sei. Der 64-jährige Bamberger soll für den Verstorbenen in den Landtag nachrücken. Er wolle dieses gerne machen, sagt der selbstständige Informatiker, auch wenn er darum wisse, dass die „Fußstapfen“ seines Vorgängers groß seien.
Gegen die Personalie regt sich bereit Widerstand. Die Vorsitzenden der Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP forderten am Dienstag die AfD-Fraktion in einer gemeinsamen Mitteilung auf, Bamberger nicht in die Fraktion aufzunehmen. Der Grund: Bamberger habe auf der Facebook-Seite seines Kreisverbands das Anzünden von Flüchtlingsunterkünften mit zivilem Ungehorsam verglichen. „Wer zynische Witze auf brennende Flüchtlingsheime macht, hat im Landtag nichts verloren“, sagte Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz.
[close]
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nach-tod-von-bernd-grimmer-afd-parteikollegen-heroisieren-impfgegner-grimmer.2aba2cfe-8007-4725-aa8e-720baf95c695.html
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9790 am: 22. Dezember 2021, 19:53:47 »
Erstens: Direkt bewundernswert, was denen für Schwachsinn einfällt!   :facepalm:
Zweitens: was wäre so schlimm, wenn?   :scratch:



Zitat
Verschwörungstheorien
Brigitte Macron geht juristisch gegen Behauptungen vor, sie sei als Mann geboren worden

Ein rechtes Portal hatte verbreitet, die Gattin des französischen Präsidenten Emmanuel Macron sei eine Transgender-Frau. Nun zieht Brigitte Macron vor Gericht.
22.12.2021, 17.10 Uhr

Brigitte Macron ergreift rechtliche Schritte gegen eine Verschwörungskampagne, bei der ihr biologisches Geschlecht angezweifelt wird. Das berichtet unter anderem der Sender BBC. »Sie hat sich entschieden, das Verfahren einzuleiten«, bestätigte Macrons Anwalt Jean Ennochi demnach der Nachrichtenagentur AFP.

Die Frau des französischen Präsidenten Emmanuel Macron sieht sich seit Wochen der Behauptung ausgesetzt, sie sei eigentlich als Mann mit dem Namen Jean-Michel Trogneux geboren worden und habe sich später einer Geschlechtsumwandlung unterzogen. Troigneux ist Brigitte Macrons Geburtsname.

Die Verschwörungsideologie war laut BBC zuerst auf einer rechten Nachrichtenseite aufgetaucht und verbreitete sich zuletzt rasant in den sozialen Netzwerken. Geteilt wurde die Falschbehauptung dem Sender zufolge vor allem von Accounts aus dem rechtsextremen Spektrum, von Impfgegnern und Anhängern der Verschwörungsideologie QAnon.

Brigitte Macron hat aus ihrer ersten Ehe drei Kinder. Es ist nicht das erste Mal, dass die 68-Jährige angefeindet wird. Bereits zur Präsidentschaftswahl 2017 war etwa der Altersunterschied von fast 25 Jahren zu ihrem Mann thematisiert worden.

Erneute Kandidatur Macrons noch nicht offiziell
Es wird erwartet, dass Emmanuel Macron bei der nächsten Wahl 2022 erneut antritt. Eine offizielle Bestätigung steht bislang aber noch aus. Bereits fest steht dagegen die Kandidatur des ultrarechten Kandidaten Éric Zemmour. Als aussichtsreicher gilt jedoch die konservative Kandidatin Valérie Pécresse. Sie ist für Amtsinhaber Macron die wohl schwierigste Gegnerin.
fek

https://www.spiegel.de/ausland/brigitte-macron-geht-juristisch-gegen-behauptungen-vor-sie-sei-als-mann-geboren-worden-a-b5b07398-acc7-41a4-bdb1-ff0f8ebe1849

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9791 am: 22. Dezember 2021, 19:55:54 »
Geschlechtsumwandlung

Wie heißt das richtig?
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Offline Gerichtsreporter

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9792 am: 22. Dezember 2021, 19:56:56 »
Erstens: Direkt bewundernswert, was denen für Schwachsinn einfällt!
Ist doch nicht neu, wurde bei Michelle Obama auch behauptet.
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Offline Gerntroll

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9793 am: 22. Dezember 2021, 20:27:29 »
Und bei Hirsehitler und Brown-Banana bin ich mir nicht so sicher was die ursprünglich waren. Fragen über Fragen
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9794 am: 22. Dezember 2021, 20:37:07 »
Bei brownie sollte es klar sein, ein Hefepilz, von Intellekt her und so.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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