Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1508081 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9735 am: 9. Dezember 2021, 11:27:20 »
Bei der Wilfert können wir dann auch endgültig einen Haken dran machen. Außer die Justiz in bayern ist bei der Ladung zum Haftantritt genauso flink wie die in Sachsen-Anhalt. Oder sie macht einen längeren Besuch beim Volxleeren in Brasilien.

https://www.frankenpost.de/inhalt.revisionsantrag-scheitert-es-bleibt-bei-haft-fuer-holocaustleugnerin.c4b6ed53-2b9b-4b50-89ca-1bb72df82085.html

Spoiler
Zitat
Revisionsantrag scheitert   
Es bleibt bei Haft für Holocaustleugnerin   

Das Bayerische Oberste Landesgericht verwirft den Revisionsantrag von Marianne Wilfert. Auf die 67-Jährige warten weitere Verfahren.

Hof - Es bleibt dabei: Die Holocaust-Leugnerin Marianne Wilfert aus Schauenstein (Landkreis Hof) muss ins Gefängnis. Wie berichtet, hatte die Berufungskammer des Landgerichts Hof die damals 67-jährige Rentnerin im April dieses Jahres wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Anders zuvor das Amtsgericht: In erster Instanz hatten die Richter des Landgerichts Wilfert keine Bewährung zugestanden (wir berichteten). Den Revisionsantrag von Wilfert gegen dieses Urteil hat das Bayerisches Oberste Landesgericht nun verworfen. Dies bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Hof auf Anfrage unserer Zeitung. 

Die 67-Jährige tritt seit Jahren im Internet aber auch bei Kundgebungen in Nürnberg und Wunsiedel als hartnäckige Leugnerin des Holocaust auf, den sie bei jeder Gelegenheit als „zionistischen Milliardenbetrug“ bezeichnet. In Wahrheit habe es unter Hitler „nie Gaskammern und nie einen Völkermord“ gegeben. Immer wieder nutzte Wilfert auch die Gästebücher nichtsahnender Briefmarken- und Sportvereine in ganz Deutschland, um ihre strafbaren Inhalte zu verbreiten.

Ebenso regelmäßig fanden bei der 67-Jährigen Hausdurchsuchungen statt, bei denen die Kripo ihren PC mitnahm – auch nach der Verurteilung im April, wie sie auf im Internet verbreiteten Videos beklagte. In der mündlichen Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende Richter der Rentnerin bescheinigt, dass bei ihr jegliche Schuldeinsicht und Reue fehle. Mindestens eine weitere Anklage gegen Wilfert wegen neuerlicher, gleichartiger Delikte liegt dem Amtsgericht Hof vor.
[close]
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9736 am: 9. Dezember 2021, 12:14:09 »
 :whistle:

Zitat
BETRUG MIT CORONA-SOFORTHILFE: "GRUPPE FREITAL"-WIRT VERURTEILT
Von Eric Hofmann

Freital - Über Freital hinaus schaffte es Dirk J. (46) zu trauriger Berühmtheit: In seinem Lokal traf sich der Terrortruppe "Gruppe Freital". Später führte seine Karriere durch einige Rechtsaußen-Gruppierungen, auch am Rande von "Querdenker"-Demos war er zu sehen. Am gestrigen Mittwoch nun musste er vor das Dresdner Amtsgericht wegen Subventionsbetrugs bei der Corona-Soforthilfe.

"Auf jeden Fall viel Erfolg", schrieb Rechtsterrorist Philipp W. (33) seinem alten Freund auf Facebook. Doch gebracht hat ihm das wenig.

Vor allem wegen seines Starrsinns: Seit Jahren streitet sich Dirk J. mit der Stadt Freital wegen der Gewerbesteuer, zuletzt waren 590,43 Euro übrig. Da er nicht zahlen wollte, kam mehrfach der Gerichtsvollzieher.

Außerdem hatte er ein Pfändungsschutzkonto.

Am 30. März 2020 beantragte der DJ Corona-Soforthilfe in Höhe von 1400 Euro, gab dabei jedoch an, nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu stecken.

"Es gibt wirtschaftliche Schwierigkeiten, wenn Zwangsmaßnahmen gegen sie vorliegen", stellte Richter Thomas Hassel (57) klar.

"Ich habe damit meine Firmenausgaben beglichen", wehrte sich der Angeklagte. "Ich habe mich doch nicht bereichert." Auch meinte er, die 590,43 Euro problemlos zahlen zu können und deshalb keine Probleme zu haben.

Weil Dirk J. bereits 14 Einträge, die meisten wegen Trunkenheitsfahrten, in seinem Vorstrafenregister hat, kam eine Einstellung für die Staatsanwaltschaft nicht infrage. Urteil: 25 Tagessätze zu je 20 Euro.
https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-dresden/betrug-mit-corona-soforthilfe-gruppe-freital-wirt-verurteilt-2240838

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9737 am: 9. Dezember 2021, 12:16:48 »
Kein BTM, aber immerhin Trunkenheitsfahrten - Lob!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9738 am: 9. Dezember 2021, 12:48:03 »
Kein BTM, aber immerhin Trunkenheitsfahrten - Lob!

Ich weiß, dass Alkohol nicht unters BMG fällt, aber rein von der Sache her kann man ihn schon den Betäubungsmitteln rechnen. Jedenfalls betäubt er sehr wirksam das gesunde Urteilsvermögen, besonders in Bezug auch sich selbst.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9739 am: 9. Dezember 2021, 15:05:50 »
Bei 14 Vorstrafen 25 Tagessätze?! Sachsen...
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9740 am: 9. Dezember 2021, 18:27:46 »
Sachsen

Aktive Mitarbeit ist gefragt!




Dann müssen die Gerichte gar nicht in Aktion treten ...   ::)
___________________________


Neues vom preußischen Protz-Prinz:


Zitat
Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“
Prinz von Preußen verliert am Landgericht gegen Brandenburgs Linke

Nach dem Streit um Forderungen der Hohenzollern ging der Prinz von Preußen gegen die Linke vor. Nun scheiterte er erstmals vor dem Berliner Landgericht. THORSTEN METZNER

Niederlage für die Hohenzollern: Das Landgericht Berlin hat Abmahnbegehren von Georg Friedrich Prinz von Preußen gegen die Brandenburger Linke und deren Vorsitzende Anja Mayer im Zusammenhang mit der früheren Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“ abgeschmettert, und zwar im Hauptsacheverfahren.

„Die Klagen wurden abgewiesen“, bestätigte Justizsprecherin Julia Önel dem Tagesspiegel. Der Ausgang ist ein Novum, weil das Landgericht bisher in über achtzig Verfahren gegen Medien, Journalisten, Politiker und auch Historiker, die sich in der Debatte um Vermögensforderungen der Hohenzollern geäußert hatten, fast ausnahmslos zu Gunsten der Adelsfamilie geurteilt hat.
Spoiler
Wurde ein Wohnrecht in Cecilienhof gefordert - und ab wann davon abgerückt? 
So hatte das Landgericht einem Unterlassungsbegehren gegen den Berliner Grünen-Abgeordneten Daniel Wesener, dem nun designierten Finanzsenator, stattgegeben, was in zweiter Instanz das Kammergericht kassierte. Bei den Linke-Verfahren ging es um die kurz vor der Landtagswahl im August 2019 gestartete Volksinitiative, in deren Text von einer Forderung der Hohenzollern nach einem Wohnrecht im Schloss Cecilienhof die Rede war.

Tatsächlich hatten die Hohenzollern dieses Ansinnen vorher in einem Vertragsentwurf für Vergleichsverhandlungen mit der öffentlichen Hand hineinformuliert, den der Tagesspiegel und der Spiegel im Juli 2019 publik machten. Wie berichtet ging es um tausende Kunstschätze in Museen und weitere Forderungen.

Im Zuge der allgemeinen Empörung hatte Georg Friedrich Prinz von Preußen klargestellt, dass er kein Wohnrecht will.  Strittig in diesem (und anderen) Verfahren war, wann die Hohenzollern die Wohnrechtsfrage eindeutig fallengelassen haben. Der Argumentation des Anwalts der Hohenzollern, dass dies bereits bei einem Treffen mit der öffentlicher Hand am 24.7.2019, am Tisch auch Vertreter des Bundes, Berlins und Brandenburgs  – also vor der Linke-Volksinitiative – geschehen sein soll, folgte das Landgericht nicht.

Um die Auseinandersetzung hatte es bereits ein Eilverfahren gegeben, in dem das Bundesverfassungsverfassungsgericht eine einstweillige Verfügung des Landgerichtes gegen die Linke kassierte, worauf die Hohenzollernseite die Eilanträge fallen ließ. Am Hauptsacheverfahren, in dem das Landgericht nun urteilte, hatte das "Haus Hohenzollern" ungeachtet dessen jedoch festgehalten.

Linke: "An dieser Stelle sollte die Auseinandersetzung enden." 

"Wir sehen uns in unserer Auffassung bestätigt, dass wir in der Begründung zu unserer Volksinitiative seinerzeit korrekt informiert haben", reagierte Brandenburgs Linke-Chefin Anja Mayer auf das Urteil. "Wir bedauern, dass Herr Prinz von Preußen, nachdem er bereits seine Eilanträge zurückgenommen hat, ein Klageverfahren für erforderlich gehalten hat." Und weiter: "An dieser Stelle sollte die Auseinandersetzung enden, aber das muss nun Herr Prinz von Preußen entscheiden."

Hintergrund dieser Verfahren: Wie berichtet, fordert der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Entschädigungen für in der Sowjetischen Besatzungszone enteignete Immobilien sowie deren Inventar. Beides ist nach deutscher Gesetzeslage ausgeschlossen, wenn der frühere Kronprinz nachweislich dem NS-Regime Vorschub leistete, worüber nun das Verwaltungsgericht Potsdam entscheiden soll.

Dort ist eine Klage der Hohenzollern gegen einen Bescheid des Landes Brandenburgs anhängig, mit dem - begründet mit der Vorschubrolle des Kronprinzen für die NS-Diktatur - eine 1,4-Millionen-Entschädigung abgelehnt worden war. 

Georg Friedrich von Preußen: "Ich habe Vertrauen in die künftige Bundesregierung"
Parallel zu diesen Forderungen erhebt Georg Friedrich Prinz von Preußen weitere Ansprüche auf tausende Kunstwerke in Museen der Hauptstadtregion, signalisiert aber zugleich Interesse an einer gütlichen Einigung mit der öffentlichen Hand, an einer Neuauflage von Vergleichsverhandlungen, die nach den Enthüllungen von Tagesspiegel und "Spiegel" im Jahr 2019 auf Eis gelegt worden sind. 

So sagte er erst Anfang Dezember in einem KNA-Interview auf die Frage, wann er mit einer Entscheidung rechne: "Ich habe ja tatsächlich die Motivation, lange durchzuhalten. 2061 könnte ich meinen 85. Geburtstag, meine Goldene Hochzeit und 1.000 Jahre Hohenzollern feiern. Spätestens dann wäre es schön, wenn ich das ein oder andere Thema meinem Sohn übergeben könnte". Und weiter: "Aber im Ernst: Ich habe großes Vertrauen in die künftige Bundesregierung, dass es zu Gesprächen kommt, die wieder Bewegung in die Angelegenheit bringen."

Die Chancen dafür dürften weiter gesunken sein, da im Bund mit der neuen Ampel-Regierung jetzt nicht mehr Monika Grütters (CDU), sondern die Grüne Claudia Roth Kulturstaatsministerin ist - und in Berlin mit der Neuauflage des Bündnisses aus SPD, Grünen und Linken die Grünen stärker geworden sind, und nun just der Kultur- und Finanzexperte Daniel Wesener Finanzsenator werden soll, gegen den sie - am Ende erfolglos - juristisch vorgingen.

In Brandenburg schließt Kulturministerin Manja Schüle (SPD) Verhandlungen aus, solange noch Verfahren der Hohenzollern gegen Wissenschaftler und Medien laufen.
[close]

https://www.pnn.de/ueberregionales/inland/volksinitiative-keine-geschenke-den-hohenzollern-prinz-von-preussen-verliert-am-landgericht-gegen-brandenburgs-linke/27875222.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9741 am: 10. Dezember 2021, 08:59:31 »
Bei 14 Vorstrafen 25 Tagessätze?! Sachsen...

Bei "die meisten wegen Trunkenheitsfahrten" und einer daraus resultierenden Zahl von vermutlich 10..12 würde ich eigentlich von Vorsatz ausgehen und (ggf. sogar unabhängig von einem eventuellen Vorsatz) die allgemeine Befähigung zur Führung eines Kraftfahrzeugs in Zweifel ziehen.
Sprich: Da wäre in meinen Augen eine MPU mehr als überfällig.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9742 am: 10. Dezember 2021, 09:26:15 »
Eher eine Führerscheinsperre für immer!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9743 am: 10. Dezember 2021, 10:14:11 »
Eher eine Führerscheinsperre für immer!

Als Konsequenz: ja.
Allerdings ist die Frage, ob ihn das großartig beeindruckt. Wer jetzt schon immer wieder besoffen Auto fährt (und amtlich registriert sind ja nur die Fälle, in denen er erwischt wurde), fährt anschließend auch ohne Führerschein weiter.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9744 am: 10. Dezember 2021, 11:42:43 »
Schön, mal wieder von alten Bekannten zu lesen. Auch wenn´s wahrscheinlich schwierig wird ihn zu finden.
                                                                       
Zitat
Maskenatteste ohne Grund: Arzt angeklagt

Jener Arzt aus Bad Aussee im steirischen Bezirk Liezen, der Atteste zur Maskenbefreiung via Facebook angeboten und ausgestellt hat – und gegen den im Vorjahr ein Berufsverbot verhängt worden ist –, wird nun auch angeklagt.

Spoiler
Gericht
Maskenatteste ohne Grund: Arzt angeklagt

Jener Arzt aus Bad Aussee im Bezirk Liezen, der Atteste zur Maskenbefreiung via Facebook angeboten und ausgestellt hat – und gegen den im Vorjahr ein Berufsverbot verhängt worden ist –, wird nun auch angeklagt.


Auf seiner Facebook-Seite hatte der Arzt aus Bad Aussee Meldungen wie „Sie möchten ein Attest gegen den Maskenwahnsinn? Gerne bei mir!“ gepostet; außerdem postete er, man solle sich nicht vor „Fake-Corona“ fürchten – mehr dazu in Arzt befreit via Facebook von Maske (3.9.2020).
Mehrere hundert Atteste ausgestellt

Laut Staatsanwaltschaft soll er dann auch tatsächlich – ohne Untersuchung und gegen Bezahlung von zumindest zehn Euro – mehrere hundert Atteste ausgestellt haben – das ergaben Hausdurchsuchungen. Viele dieser Atteste gingen nach Deutschland, in der Anklage sind aber auch 20 Abnehmer aus Österreich namentlich genannt.
Fälschung und Unterdrückung von Beweismitteln

Schon im Vorjahr wurde gegen den Allgemeinmediziner ein Berufsverbot verhängt – mehr dazu in Maskenatteste: Berufsverbot für Arzt (1.10.2020) –, nun wird er auch angeklagt – laut Staatsanwaltschaft Leoben wegen Fälschung von Beweismitteln – also der Ausstellung von Maskenattesten ohne medizinische Grundlage – und auch wegen der Unterdrückung von Beweismitteln; in beiden Fällen drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.
Schwierige Zustellung des Strafantrages

Der zuständige Richter am Bezirksgericht Liezen hat den Strafantrag Freitagfrüh geprüft – da er formal korrekt ist, soll nun eine Verhandlung ausgeschrieben werden, so Sprecherin Sabine Anzenberger. Doch zuerst muss der Richter den Strafantrag dem Beschuldigten auch zustellen können. Das könnte aber schwierig werden, denn der Arzt hat sich offenbar schon im Vorjahr ins afrikanische Tansania abgesetzt. Hat er keinen ordentlichen Wohnsitz in Österreich, wo ihm der Strafantrag zugestellt werden kann, müsste man eine andere Adresse – möglicherweise in Tansania – ausfindig machen, so Anzenberger.
[close]

https://steiermark.orf.at/stories/3133757/

https://www.derstandard.at/story/2000131804361/arzt-aus-bad-aussee-wegen-attesten-fuer-maskenbefreiung-angeklagt


Online kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #9745 am: 10. Dezember 2021, 14:36:34 »
Auch wenn´s wahrscheinlich schwierig wird ihn zu finden.

Armes Tansania. Als hätten sie da nicht genug Probleme am Hals.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9746 am: 10. Dezember 2021, 15:28:49 »
Machen die nicht einfach einen Aushang?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9747 am: 10. Dezember 2021, 17:47:25 »
Machen die nicht einfach einen Aushang?

In Tansania? Da machen sie eher einen Aufhang.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9748 am: 10. Dezember 2021, 17:49:27 »
Auch wenn´s wahrscheinlich schwierig wird ihn zu finden.

Armes Tansania. Als hätten sie da nicht genug Probleme am Hals.

Stimmt:
Zitat
Peer Eifler ist nicht die einzige Person, die 2021 im Zusammenhang mit der Coronaviruspandemie nach Tansania zog. Zu nennen sind Bodo Schiffmann, Roger Bittel und Dave Brych. 

https://www.psiram.com/de/index.php/Peer_Eifler

Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9749 am: 10. Dezember 2021, 18:18:38 »
»Völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich«
Verfassungsschutz stuft »Compact«-Magazin als gesichert extremistisch ein

Lange war das Blatt des rechten Publizisten Jürgen Elsässer ein Verdachtsfall, nun gilt es den Behörden als erwiesen rechtsextrem. Das Heft stecke voller »regelmäßiger Beschimpfungen und maßloser Verunglimpfungen«.

Spoiler
Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, dazu »völkisch-nationalistische« Positionen: Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft das »Compact«-Magazin des Aktivisten Jürgen Elsässer inzwischen als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein. Das teilte die Behörde auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit. Auch die ARD berichtete über die Einstufung.

»Die Compact-Magazin GmbH trägt Positionen und Aussagen in die Öffentlichkeit, die eindeutig als völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich zu bewerten sind«, hieß es. Die Medien des Unternehmens enthielten »wiederholt antisemitische Verschwörungsmythen und islamfeindliche Motive«.


Der Agitator
Das Unternehmen gibt das Magazin »Compact« inklusive Sonderausgaben heraus und betreibt den Sender Compact TV. Der Verfassungsschutz hatte »Compact« zunächst als Verdachtsfall eingestuft. Die Beobachtung habe ergeben, dass das Verdachtsstadium überschritten sei, teilte das Bundesamt dem ARD-Hauptstadtstudio mit.

Demnach sind die Äußerungen von »Compact« auch »durch eine Verächtlichmachung und Verunglimpfung der politischen Parteien, Politiker und Repräsentanten der Bundesrepublik gekennzeichnet«. Die Compact-Magazin GmbH agiere mit »regelmäßigen Beschimpfungen und maßlosen Verunglimpfungen gegen Regierung und Parteien, welche geeignet sind, das Vertrauen in die gesamte verfassungsmäßige Ordnung zu erschüttern.«

»Hass und Hetze in Hochglanz«

Die von »Compact« ausgehende »Agitation gegen die Regierung« bringe eine »grundsätzliche Ablehnung demokratischer beziehungsweise demokratisch legitimierter Entscheidungsprozesse zum Ausdruck«, hieß es weiter. Derzeit macht »Compact« vor allem Stimmung gegen Coronaimpfungen.

Auch Brandenburgs Innenministerium bewertet »Compact« dem Bericht zufolge als erwiesen extremistisch. Innenminister Michael Stübgen sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, das »Compact«-Magazin sei »Hass und Hetze in Hochglanz«. Diese »Plattform der Demokratiefeinde« habe die »Zerstörung unserer freiheitlichen Gesellschaft« zum Ziel.
[close]
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-verfassungsschutz-stuft-compact-als-gesichert-extremistisch-ein-a-17f5e041-d396-467f-9060-c313abe4f9e2

Na also, geht doch!
« Letzte Änderung: 10. Dezember 2021, 20:07:47 von Reichskasper Adulf Titler »
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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