Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1507759 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9480 am: 7. Oktober 2021, 17:51:37 »
...


Die befragten Gäste haben wegen ihrer Ehrlichkeit eine Woche Vollpension im Hotel gratis bekommen?  🤔



Zitat
Antisemitismus-Vorwürfe – Hotelmanager weist Anschuldigungen von Gil Ofarim zurück
Stand: 10:29 Uhr

Der Manager des Leipziger Hotels „Westin“ wehrt sich gegen die Antisemitismus-Vorwürfe des Sängers Gil Ofarim und stellt eigenständige Nachforschungen an. Ofarim hält an seiner Darstellung fest.

Der Chef des Leipziger Hotels „Westin“, Andreas Hachmeister, wehrt sich gegen die Anschuldigungen von Gil Ofarim, er sei in dem Haus antisemitisch beleidigt worden. Die Mitarbeiter würden alles tun, um die mutmaßliche Anfeindung des jüdischen Sängers aufzuklären, berichten die „Leipziger Volkszeitung“ („LVZ“).
Spoiler
Demnach befrage das Hotel die Gäste, die zusammen mit Ofarim vor der Rezeption gewartet haben, ob sie etwas von dem Vorfall mitbekommen hätten. „Ein bis zwei Gäste“ hätte das Hotel bereits dazu kontaktiert, zitiert die Zeitung Hachmeister. Diese hätten aber in der Warteschlange vor dem Musiker gestanden und daher die Auseinandersetzung nicht oder nur teilweise mitbekommen.

„Wir haben aber inzwischen auch alle Gäste kontaktiert, die in der Schlange hinter Herrn Ofarim standen und etwas von dem Vorfall mitbekommen haben müssten“, sagte der Hotelmanager weiter. Diese würden sich sicherlich bald dazu äußern.

Zudem habe sich ein Gast an das Hotel gewandt. Dieser hätte zu dem fraglichen Zeitpunkt in der Lobby gesessen und den Vorfall mitbekommen, wie Hachmeister berichtet: „Er hat uns gesagt, es stimme alles nicht, was in dem Video zu hören ist.“

„Wir wollen in einigen Tagen die Ergebnisse öffentlich machen“, so Hachmeister.

„Pack deinen Stern ein!“
Gil Ofarim hatte in einem Video, das er am Dienstag auf Instagram veröffentlicht hatte, berichtet, er sei am Abend zuvor an der Rezeption des Leipziger „Westin“-Hotels abgewiesen worden, weil er eine Kette mit Davidstern trug. „Pack deinen Stern ein!“, soll ein Hotelmitarbeiter zu ihm gesagt haben. Dann dürfe er einchecken.

Zwei Mitarbeiter des „Westin“ sind inzwischen für die Dauer der Ermittlungen beurlaubt worden. Ein Beschuldigter wehrt sich gegen die Vorwürfe und stellte Anzeige gegen Gil Ofarim wegen Verleumdung. Der Mann schildere den Vorfall mit dem Musiker „deutlich abweichend von den Auslassungen des Musikers“, sagte ein Polizeisprecher.

Gegenüber dem „Spiegel“ wies der Musiker den Vorwurf der Verleumdung am Mittwoch zurück: „Es war genauso, wie ich es in dem Video gesagt habe, es gab keinen Streit oder Ähnliches.“

Hotel lässt Kanzlei ermitteln
Angestellte des Hotels hatten am Dienstagabend bei einer Solidaritätskundgebung vor dem Gebäude ein Banner hochgehalten, auf dem neben dem Hotelnamen auch die Flagge Israels und der islamische Halbmond zu sehen waren. Das wiederum stieß auf Kritik des Zentralrats der Juden. Bei dem Hotel gebe es offenbar wenig Bewusstsein dafür, dass Juden ein Teil der deutschen Gesellschaft seien.

Hotelmanager Hachmeister sagte der „LVZ“, dass es sich bei der Aktion um „ein Zeichen für Vielfalt, Offenheit und Internationalität“ gehandelt habe. Zuvor hätte er seine Mitarbeiter gefragt, ob Ofarim tatsächlich im Hotel antisemitisch beleidigt worden sei. Die einhellige Antwort hätte daraufhin „nein“ gelautet. Hachmeister selbst wolle sich laut der Zeitung erst eine Meinung bilden, wenn eine vom Hotel eingeschaltete Rechtsanwaltskanzlei Ermittlungen zu dem Vorfall abgeschlossen hat.
[close]

https://www.welt.de/politik/deutschland/article234259908/Gil-Ofarim-Antisemitismus-Hotelmanager-weist-Anschuldigungen-zurueck.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9481 am: 7. Oktober 2021, 19:41:52 »
Zitat
Gefesselter Häftling flieht aus Gericht

Die Umstände sind nicht bekannt, doch das dürfte eine filmreife Flucht gewesen sein. Im mittelhessischen Büdingen ist aus dem Amtsgericht ein Häftling geflüchtet. Das Brisante daran: Der Mann war gefesselt.

Von dem 32-Jährigen fehle bislang jede Spur, nach ihm werde gefahndet, sagte ein Polizeisprecher. Es wurde davor gewarnt, im Raum Büdingen Anhalter mitzunehmen. Bei Hinweisen auf den Mann solle die 110 gewählt werden, so die Polizei.

Der 32-Jährige hatte dem Untersuchungsrichter vorgeführt werden sollen, seine Hände waren vor dem Körper gefesselt. Die Umstände der Flucht seien ihm nicht bekannt, so der Sprecher. Auch zu der Straftat, die dem Mann vorgeworfen wurde, konnte er keine Angaben machen.

Ich weiß jetzt nicht, welche Sicherheitsvorkehrungen des AG Büdingen hat.
Ich war heute im Gerichtsgebäude in Regensburg. Da wäre ich nicht einmal bis zur Schleuse (Tür auf - Mensch rein - Tür zu - andere Tür auf - Mensch raus) gekommen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9482 am: 7. Oktober 2021, 19:45:59 »
Nochmal Leiptzsch:



Zitat
"PACKEN SIE IHREN STERN EIN!" GIL OFARIM ERSTATTET ANZEIGE GEGEN HOTEL-MITARBEITER
Von Nico Zeißler

Leipzig - Nach dem angeblichen Antisemitismus-Vorfall im Leipziger Westin-Hotel wird auch Musiker Gil Ofarim (39) strafrechtlich vorgehen.

Er wolle am kommenden Dienstag neben einer Zeugenaussage bei der Polizei auch Anzeige "wegen aller in Betracht kommender Delikte" erstatten, sagte seine Managerin Yvonne Probst Bild.
https://www.tag24.de/unterhaltung/promis/packen-sie-ihren-stern-ein-gil-ofarim-erstattet-anzeige-gegen-hotel-mitarbeiter-2152643


Geht doch nichts über solides Halbwissen:   :)



 ::)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9483 am: 7. Oktober 2021, 19:51:09 »
"Halb"wissen?
Da bewegen wir uns doch eher bei "Limes gegen Null"!
Warum ist es so schwer, zwischen zivil- und strafrechtlichen Vorgängen zu unterscheiden?
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Offline Morris

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9484 am: 7. Oktober 2021, 22:48:09 »
"Halb"wissen?
Da bewegen wir uns doch eher bei "Limes gegen Null"!
Warum ist es so schwer, zwischen zivil- und strafrechtlichen Vorgängen zu unterscheiden?

Zivilwas? Seerecht oder Handelsrecht - alles andere gildet nicht.
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9485 am: 7. Oktober 2021, 23:18:06 »
Warum haben die nicht SHÄF angerufen?
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9486 am: 7. Oktober 2021, 23:19:45 »
Die darf man nur anrufen, wenn man selber Schaf ist.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline Arno

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9487 am: 8. Oktober 2021, 05:14:07 »
Zitat
Paderborn. Weil sie unter Reichsbürger-Verdacht stehen, laufen bei der Paderborner Polizei seit mehr als einem Jahr Disziplinarverfahren gegen mehrere Beamte. Ein Fall ist mittlerweile abgeschlossen und geahndet worden, wie nw.de exklusiv erfahren hat. „Der Beamte wurde mit einer Maßnahme belegt", teilt Polizeisprecherin Corinna Koptik mit, die sich aus Datenschutzgründen nicht näher äußerte. Gegen den betroffenen Beamten war zusammen mit einem zweiten Kollegen intern ermittelt worden, weil es Vorwürfe im „niedrigschwelligen Bereich" gegen sie gegeben habe...
https://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/23105625_Reichsbuerger-Vorwuerfe-gegen-Polizisten-Erstes-Verfahren-abgeschlossen.htm
Rest leider hinter Bezahlschranke.
„Die Forderung einer großen Mehrheit der Bürger dieser Vereinigten Staaten vorwegnehmend, ernenne ich, Joshua Norton, [...] mich selbst zum Kaiser dieser Vereinigten Staaten." 17.09.1859
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9488 am: 8. Oktober 2021, 09:00:17 »
Gleich die nächsten:


Zitat
Code-Name »Wolfsrudel«
Bundeswehr ermittelt gegen rechtsextreme Gruppe im Wachbataillon

Im Wachbataillon des Wehrressorts, das bei allen Staatsbesuchen antritt, wird derzeit unter Hochdruck ermittelt. Nach SPIEGEL-Informationen gibt es Hinweise, dass sich in dem Bundeswehr-Verband eine stramm rechte Soldaten-Gruppe gebildet hat.
Von Matthias Gebauer
08.10.2021, 08.12 Uhr

Interne Meldungen über rechtsextreme Umtriebe und unappetitliche Rituale innerhalb des Wachbataillons des Verteidigungsministeriums sorgen für Aufregung im Ressort von Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU). Nach SPIEGEL-Informationen gehen die Ermittler der Truppe mittlerweile dem Verdacht nach, dass sich innerhalb des recht kleinen Verbands der Bundeswehr eine rechstextreme Gruppe von Soldaten gebildet hat.
Spoiler
Am Mittwoch erreichte ein weiterer Bericht über die brisanten Ermittlungen das Ministerium. Nach SPIEGEL-Informationen hatte zuvor ein Zeuge erstmals konkret beschrieben, dass sich innerhalb der zweiten Kompanie des Wachbataillons eine völkische und teils rechtsextreme Gruppe von mindestens sechs Soldaten gebildet habe, die sich selbst als »Wolfsrudel« bezeichnen soll.

Bei den Recherchen geht es nicht um irgendeine Einheit der Bundeswehr. So stellt das Wachbataillon den protokollarischen Ehrendienst bei Staatsbesuchen und Zapfenstreichen. Allein wegen diesen öffentlichen Auftritte mit der Kanzlerin oder dem Bundespräsidenten gilt der Verband als eins der Aushängeschilder der Bundeswehr.

Interne Ermittler prüfen nun unter Hochdruck eine ganze Reihe von Vorwürfen. Dabei geht es um rechtsextreme Umtriebe, aber auch um abstoßende Aufnahmerituale sowie Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung in dem recht kleinen Verband, der nur aus gut 1000 Soldatinnen und Soldaten besteht. Auch der Militärgeheimdienst MAD wurde mittlerweile eingeschaltet.

Hinter der glänzenden Fassade des Vorzeigverbands hat sich laut einem internen Vermerk offenbar ein beunruhigendes Eigenleben entwickelt. So soll sich in der 2. Kompanie laut Zeugenaussagen eine Gruppe von mindestens sechs Soldaten gebildet haben, die sich offen als »Wolfsrudel« bezeichneten.

Der Zeuge bezeichnete die Gruppe von Mannschaftsdienstgraden als »völkisch oder national«, einige könnten aber »durchaus als rechtsradikal angesehen werden«. In der Betreffzeile der Meldung ist von einer »radikalen Gruppierung« die Rede. Ermittelt werde wegen extremistischer Verhaltensweisen, Volksverhetzung und der Abkehr von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Ein T-Shirt mit einer schwarzen Sonne und der Aufschrift »Sonnenstudio 88«
Schon die groben Details liefern fast alle Bausteine für einen Skandal. So soll die Gruppe über längere Zeit entwürdigende Aufnahmerituale innerhalb des Verbands organisiert haben. Als Beispiele nannte der Zeuge das »Anurinieren unter der Dusche«, »Faustschläge gegen die Leber«, »Anzünden von Körperteilen mit Feuerzeug und Zigarette«. Zudem hätten die Soldaten einem schlafenden Kameraden ihre Genitalien ins Gesicht gehalten.

Auch ihre Gesinnung zeigten die Soldaten, die wohl untereinander eng befreundet sind und auch gemeinsam in den Urlaub fahren, recht offen. So soll der mutmaßliche Anführer, ein 32jähriger Oberstabsgefreiter, ein T-Shirt mit einer schwarzen Sonne und der Aufschrift »Sonnenstudio 88« getragen haben. Auf der Rückseite prangte laut der Aussage der zynische Schriftzug »Wir sind braun«.

Die Zahlenkombination 88 wird in rechten Kreisen seit Jahren als Symbol für den Hitlergruß benutzt, da dieser unter Strafe steht. Die Aussage des Zeugen passt auch zu anderen Vorwürfen gegen den mutmaßlichen Anführer der Gruppe. Gegen den Oberstabsgefreiten wird bereits seit Ende September ermittelt, da er Soldaten mit asiatischen Wurzeln als »Fidschi« oder »Schlitzauge« beschimpft haben soll.

Feldjäger sollen alle Soldaten der 2. Kompanie vernehmen
Die Bundeswehr nimmt die Vorwürfe sehr ernst. Dem Oberstabsgefreiten wurde bereits Mitte der Woche die Ausübung des Dienstes und das Tragen der Uniform untersagt. Gegen vier weitere Soldaten, die der Gruppe angehören sollen, laufen disziplinare Vorermittlungen. Feldjäger sollen nun möglichst schnell alle Soldaten der 2. Kompanie vernehmen.

Sollten sich die Verdachtsmomente gegen die mutmaßlichen Mitgleider des »Wolfsrudels« bestätigen, werden wohl auch sie schnell aus dem Dienst genommen.

Die Ermittlungen könnten sich noch erheblich ausweiten. Auch zwei Feldwebel aus dem Bataillon sollen mit der Gruppe verbandelt sein, heißt es in dem vertraulichen Vermerk. Bestätigt sich dies, gäbe es in dem Verband nicht nur eine kleine Gruppe von Verirrten, sondern auch ein eklatantes Führungsversagen.

Sinnbild des »Eisernen Besens«
Für die scheidende Ministerin Kramp-Karrenbauer ist der neue Fall geradezu toxisch. Seit ihrem Amtsantritt predigt die CDU-Politikerin eine unnachgiebige Linie gegen jede Art von Extremismus in der Truppe, für ihr Maßnahmenpaket zur Reinigung des »Kommandos Spezialkräfte« (KSK) erfand sie das Sinnbild des »Eisernen Besens«.

Dass sich nun ausgerechnet im Wachbataillon, das durch das Antreten der Soldaten bei Staatsbesuchen öffentlich sehr präsent und damit eine Art Aushängeschild der Bundeswehr ist, eine solche Gruppe bilden konnte, ist eine bittere Abschiedspille für die Ministerin.

Ein Sprecher des Ministeriums wollte sich wegen der noch laufenden Ermittlungen und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte nicht zu Details der Vorfälle im Wachbataillon äußern. Grundsätzlich aber gehe man jedem Verdachtsfall entschieden nach, betonte er, jegliche Form von Extremismus sei nicht akzeptabel.
[close]
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-ermittelt-gegen-rechtsextreme-gruppe-im-wachbataillon-a-6fe09752-aafe-4893-a58c-cd8cd8daa31a
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9489 am: 8. Oktober 2021, 16:48:03 »
Zitat
Klage von Israel-Boykott-Unterstützern abgewiesen

Bun­des­tags­be­schluss ist nicht rechts­widrig – sagt das VG Berlin

von Annelie Kaufmann

08.10.2021

Der Bundestag stellte sich in einem Beschluss klar gegen die BDS-Bewegung, die zum Boykott gegen Israel aufruft. Dagegen wehrten sich drei Palästina-Aktivist:innen. Ihre Klage scheiterte vor dem VG Berlin.

Eigentlich war ziemlich klar, was die Klägerin und die beiden Kläger – Judith Bernstein, Amir Ali und Christoph Glanz – und ihre Unterstützer wollen, die sich, ausgerüstet mit Palästina-Flaggen, am Donnerstagmittag vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin trafen: Sie wollen sich für die Menschenrechte der Palästinenser einsetzen, gewaltfrei, aber mit einem scharfen Mittel, nämlich dem Aufruf zum Boykott gegen Israel, israelische Waren, Sport- und Kulturveranstaltungen. Sie wollen nicht als antisemitisch gelten. Und sie wollen gegen den Beschluss des Bundestages vorgehen, der 2019 die "Boycott, Divestment and Sanctions" (BDS)-Bewegung scharf verurteilt, die Förderung ihrer Projekte ablehnt und Länder, Städte und Gemeinden auffordert, sich dieser Haltung anzuschließen.
Spoiler
Bernstein, Ali und Glanz nennen sich "Bundestag 3 für Palästina", ihr Ziel ist es, diesen Bundestagsbeschluss aus der Welt zu schaffen. Nur was bedeutet das in einem Verwaltungsgerichtsprozess? Das war eine der entscheidenden Fragen in der Verhandlung, die am Donnerstag vor dem VG Berlin stattfand. Deshalb kündigte die Vorsitzende der 2. Kammer, VG-Präsidentin Erna Viktoria Xalter, an: "Wir reden jetzt erstmal eine halbe Stunde über die Zulässigkeit. Es wird also juristisch – das kann ich leider nicht ändern."

Bernstein, Ali und Glanz, vertreten durch den Berliner Rechtsanwalt Ahmed Abed, sehen in dem Beschluss eine Verletzung ihrer Grundrechte auf Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dagegen müsse es Rechtsschutz geben, sagte Abed, der Beschluss sei nichtig, jedenfalls aber rechtswidrig, der Bundestag dürfe ihn "nicht weiter verbreiten".
Kann diese Fragen nur Karlsruhe beantworten?

"Aber welche statthafte Klageart der Verwaltungsgerichtsordnung schwebt Ihnen da vor?", fragte Xalter – und das war nicht bloß rhetorisch gemeint. Die Verwaltungsgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art. Ginge es um das Schreiben eines Bürgermeisters oder die Aussage der Bundeskanzlerin, würde das VG vor keinem größeren Problem stehen, dazu gibt es Rechtsprechung. Doch ein Beschluss des höchsten deutschen Parlaments, das ist etwas Anderes. Dabei stellen sich jede Menge ungeklärte Fragen: Können drei Menschen, die in dem Beschluss gar nicht namentlich genannt sind, dagegen vorgehen? Hat der Bundestag quasi rechtssetzend gehandelt, ohne aber das Gesetzgebungsverfahren einzuhalten? Oder hat er lediglich seine Meinung kundgetan, was unbestritten seine Aufgabe ist? Gibt es aber vielleicht auch dafür verfassungsrechtliche Grenzen?

"Mit allem Respekt vor dem Verwaltungsgericht, wir meinen, das sind Fragen, die vor ein Verfassungsgericht gehören", sagten die Rechtsanwälte der Bundestagsverwaltung, Dr. Christian Mensching und Dr. Christian Johann von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs. Und eigentlich wollte da keiner widersprechen, auch Abed nicht. Das VG hätte also sagen können: Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, dafür sind wir nicht zuständig.

Tat es aber nicht. "Irgendwer muss ja mal entscheiden", sagte Xalter in der Verhandlung. Zumal der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen (VGH NRW) in einem ähnlich gelagerten Fall, in dem es um einen Anti-BDS-Beschluss des nordrhein-westfälischen Landtags ging, die Verfassungsbeschwerde abgewiesen und auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen hatte. Dementsprechend sagte Abed, er wolle sich in Karlsruhe nicht die nächste Abfuhr holen.

Deshalb also der Weg zum VG Berlin – und das entschied am Donnerstagabend: Die Klage sei zulässig. Der Rechtsstreit sei nicht maßgeblich verfassungsrechtlich geprägt, der Schwerpunkt liege – trotz verfassungsrechtlicher Fragen – im Verwaltungsrecht. Es gebe zwar keine Klageart, um den Beschluss für nichtig zu erklären und auch keine "Normenkontrolle", statthaft sei aber eine Feststellungsklage mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen. Allerdings sei diese Klage unbegründet. Der Beschluss verletze die Kläger nicht in ihren Grundrechten (Urt. v. 7. Oktober 2021, Az.: VG 2 K 79/20).
VG Berlin: "Positionsbestimmung des Deutschen Bundestages in einer kontroversen Debatte"

Bei dem Beschluss des Bundestages handele sich um eine "Positionsbestimmung des Deutschen Bundestages in einer kontroversen Debatte", erklärte die Kammer. Der Bundestag sei befugt, einen solchen Beschluss zu erlassen, das ergebe sich aus seinem allgemeinpolitischen Mandat. Der Beschluss greife nicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers ein, denn er treffe keine personenbezogenen, sondern nur sachbezogene Aussagen. Auch ein Eingriff in die Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit der Kläger liege nicht vor. Die Anforderungen des Sachlichkeitsgebots seien ebenfalls gewahrt.

Die Kammer behandelte den Beschluss des Bundestags also kurzerhand nach dem gleichen Schema, mit dem die Verwaltungsgerichte etwa Informationen oder Meinungsbekundungen der Exekutive überprüfen. Daran gemessen sei das Handeln des Bundestags rechtmäßig. Ob für den Bundestag womöglich sogar großzügigere Maßstäbe gelten müssten, könne deshalb offenbleiben.

Der Bundestag nennt in seinem Beschluss mehrere konkrete Maßnahmen, um gegen die BDS-Bewegung vorzugehen. Er will BDS-nahen Organisationen keine Räumlichkeiten unter Bundestagsverwaltung zur Verfügung stellen. Organisationen, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen, sollen nicht finanziell gefördert werden, ebenso keine Projekte, "die die BDS-Bewegung unterstützen." Außerdem ruft der Bundestag "Länder, Städte und Gemeinden und alle öffentlichen Akteurinnen und Akteure auf", sich dieser Haltung anzuschließen.

Das zeige Wirkung, meinten Bernstein, Ali und Glanz. Seitdem sei es etwa schwierig, Räume für Veranstaltungen zu bekommen, weil Städte und Gemeinden, aber auch andere öffentliche oder private Akteure mit Verweis auf den Bundestagsbeschluss keine BDS-Veranstaltungen unterstützen wollen.

Die Kammer sah jedoch keinen Eingriff und keine eingriffsgleiche Maßnahme in dem Beschluss. Wenn tatsächlich etwa eine Stadt einen öffentlichen Raum nicht zur Verfügung stellen will, sei dagegen Rechtsschutz möglich – und auch schon gewährt worden. Tatsächlich kann Abed auf eine ganze Reihe erfolgreicher Verfahren verweisen, in denen Gerichte zugunsten von Bernstein, Ali, Glanz und anderen BDS-Aktivist:innen entschieden haben – etwa, dass sie sehr wohl bestimmte Räume nutzen durften, trotz des Beschlusses. Abed kritisierte jedoch, dass seine Mandanten damit immer wieder auf den Rechtsweg angewiesen sind: "Es kann doch nicht sein, dass wir jedes Mal erst klagen müssen."
Kläger Glanz: "Der Bundestagsbeschluss schafft ein Klima, das Diskriminierung möglich macht."

Die Kammer betonte, es stehe dem Bundestag auch frei, sich auf eine bestimmte Definition von Antisemitismus zu beziehen. Das war ein Punkt, auf den es Bernstein, Ali und Glanz besonders ankam. Der Bundestag stützt sich auf eine Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken, die allerdings unter zahlreichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern umstritten ist. Nach ihrem zentralen Satz ist Antisemitismus eine "bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann." Der Bundestag betont, "auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird", könne " Ziel solcher Angriffe sein".

In dem Beschluss heißt es wörtlich: "Die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung sind antisemitisch". Das sei ein Werturteil, so die Kammer, es stehe jedem frei, dem seine eigene Meinung entgegen zu halten.

Bernstein, Ali und Glanz erklärten in der Verhandlung sehr vehement, dass sie sich "gegen jede Form von Rassismus, auch Antisemitismus" einsetzen. Ein Vergleich mit dem "Deutsche, kauft nicht bei Juden"-Boykott der Nationalsozialisten sei ihr unerträglich, so Bernstein. Es gehe nicht darum, Juden anzufeinden, sondern den Staat Israel zu einer anderen Politik zu zwingen.

Der Antisemitismus-Vorwurf grenze sie aus und führe zu Anfeindungen, betonten alle drei. So berichtet Glanz, er sei erst kürzlich auf einer Demonstration zum Klimawandel von mehreren Personen plötzlich als "Antisemitenschwein" angepöbelt worden, er habe Morddrohungen erhalten und befürchte weitere Angriffe. Vor Gericht sagte er: "Schickt der Bundestag Schlägertrupps? Nein. Wir glauben nicht an Verschwörungstheorien. Aber der Bundestagsbeschluss schafft ein Klima, das solche Ausfälle möglich macht."

Am Ende des Verhandlungstages blieben viele grundsätzliche Fragen offen – das sah das VG ebenfalls so und ließ die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu. Abed kündigte nach der Entscheidung an, auch zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg zu gehen. Am Ende dürfte es also doch noch zu einer Grundsatzentscheidung kommen, die die verfassungsrechtlichen Fragen des Falles vielleicht besser klären kann.
[close]

https://www.lto.de/recht/justiz/j/vg-berlin-2k7920-bds-israel-boykott-bewegung-klage-bundestag-beschluss-distanzierung/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9490 am: 8. Oktober 2021, 19:29:26 »
Ach, ja ...:


Zitat
Verdacht auf Waffenlager
Große Mengen Bundeswehr-Munition in Nordhausen entdeckt - Strafverfahren gegen Soldaten

von MDR THÜRINGEN

Stand: 08. Oktober 2021, 17:09 Uhr

Bei einer Durchsuchung in Nordhausen haben Ermittler Munition der Bundeswehr und mehr als 5.000 Schuss aus zivilen Beständen sichergestellt. Die Patronen seien bereits im August bei dem Vater eines Soldaten gefunden worden, teilte das Verteidigungsministerium am Freitag den Obleuten im Verteidigungsausschuss des Bundestages mit. Anlass für die Durchsuchung war der Verdacht auf ein illegales Munitionslager.

Munition der Bundeswehr in Thüringen entdeckt
Die Ermittler fanden 160 Gefechtspatronen und 659 Stück Manövermunition. Gegen den Soldaten sei ein Strafverfahren wegen Unterschlagung der Bundeswehrmunition und Hehlerei sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet worden.

Am Mittwoch (6. Oktober) seien außerdem die Dienstunterkunft des Soldaten und sein Auto durchsucht worden, ohne dass weitere Munition gefunden worden sei. Die Obleuteunterrichtung lag der Deutschen Presse-Agentur vor.

Quelle: MDR THÜRINGEN/sar,dpa
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/nord-thueringen/nordhausen/bundeswehr-munition-durchsuchung-patronen-100.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9491 am: 9. Oktober 2021, 14:45:39 »
Volksverpetzer hat Mal wieder einen Artikel zum Thema Polizeigewalt gebracht:

https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/bka-polizei-opfer-fake/

Es geht um die Zählweise von Gewalttaten gegen Polizeibeamte in der entsprechenden BKA-Statistik. Die Zahl soll laut Volksverpetzer viel zu hoch sein. Kennt sich damit hier jemand aus und kann einschätzen, ob das was der Volksverpetzer schreibt korrekt ist?
Vom SchlafSchaf gefressen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9492 am: 9. Oktober 2021, 17:53:19 »
Man schreibt uns aus dem Auslande.

Leider kein BTM für @echt? dabei. Aber offenbar jede Menge Pädophilie.







Zitat
7.10.2021
Brasilianische Polizei fand in Wohnung riesige Nazi-Sammlung
Der Mann in Rio de Janeiro war eigentlich wegen Missbrauchs eines 12-Jährigen angezeigt worden.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung in Rio de Janeiro hat die brasilianische Polizei eine umfangreiche Sammlung von Nazi-Uniformen und -Devotionalien entdeckt. Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, kamen die Ermittler dem 58-jährigen Besitzer auf die Spur, weil er von einer Familie wegen Missbrauchs ihres zwölfjährigen Sohnes angezeigt wurde. Die Polizei besorgte sich einen Haft- und Durchsuchungsbefehl und nahm den Mann fest.

Spoiler
100 Gegenstände mit NS-Bezug
In der Wohnung des Mannes stießen die Ermittler dann auf die Nazi-Sammlung, darunter Uniformen, Abzeichen, Dokumente, Fahnen und sogar ein Mitgliedsausweis einer Nazi-Partei mit dem Foto des Verdächtigen. Von der Polizei veröffentlichte Fotos zeigen, dass sich unter den hunderten Gegenständen auch mehrere gerahmte Fotos und Büsten von Adolf Hitler befanden.

Außerdem wurden in der Wohnung Dolche und neun Schusswaffen, darunter ein Gewehr und ein Maschinengewehr, sowie ein großer Munitionsvorrat gefunden. Weil die Ermittler auch Fotos von Minderjährigen fanden, wurde der Verdächtige wegen illegalen Waffenbesitzes, Rassismus und Pädophilie angeklagt.
[close]

https://kurier.at/chronik/welt/brasilianische-polizei-fand-in-wohnung-riesige-nazi-sammlung/401762061

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_90930696/rio-de-janeiro-nazi-gegenstaende-im-wert-von-drei-millionen-euro-gefunden.html

https://www.focus.de/panorama/rio-de-janeiro-nazi-sammlung-im-wert-von-ueber-3-millionen-euro-bei-brasilianischem-paedophilen-gefunden_id_24315312.html


Die sind jetzt aber nicht in voller Montur über die Rattenlinie ...? ???
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9493 am: 10. Oktober 2021, 15:17:17 »
Vieleicht der Pfandleiher der Nazi-Größen dort? :D

Aber @echt? hat recht, ohne BTM ist irgendwie öde. Der Herr sollte sich besser nicht bei der NPD melden, wegen Todesstrafe und so...
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9494 am: 11. Oktober 2021, 13:49:38 »
Das kann man sich nicht ausdenken:

Zitat
Krankenwagen kommt nicht schnell genug - Neffe täuscht Mord vor

Weil er nicht länger auf einen Krankenwagen für seinen Onkel warten wollte, hat ein Mann aus dem Raum Stuttgart einen Mord vorgetäuscht. Der 50-Jährige erklärte der Polizei am Telefon, dass er seinen Onkel erstochen habe. Mehrere Streifenwagen, ein Notarzt und ein Rettungswagen machten sich sofort auf den Weg nach Steinheim an der Murr nördlich von Stuttgart. Dort stellten sie fest, dass die Straftat frei erfunden war - der Onkel hatte nur Rückenschmerzen.

Nachdem die beiden Männer am Samstagabend eine Stunde auf einen Arzt gewartet hatten, dachte sich der Neffe aus Ungeduld den Mord aus. Der 50-Jährige muss sich der Polizei zufolge nun wegen Vortäuschens einer Straftat verantworten, außerdem prüfen die Ermittler, ob er den Einsatz bezahlen muss.
ntv
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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