Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1507290 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9360 am: 17. September 2021, 11:19:15 »
Das hier ist die Vergeltung der Grünen in Zwickau:

So ganz stimmt das aber nicht. AfD-Plakate dürfen im 100 m Umkreis hängen.
Mein erster Gedanke  :D
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9361 am: 18. September 2021, 19:18:17 »
Die dürfen auch bleiben:






Zitat
VG Chemnitz entscheidet erneut über Wahlwerbung Pla­kate von "Die Partei" sind zulässig

17.09.2021

Das VG Chemnitz hat sich zuletzt mit "Hängt die Grünen"- Plakaten auseinandergesetzt. Nun folgte ein Beschluss zu Wahlplakaten der Satirepartei "Die Partei". Sie dürfen hängen bleiben, befand das VG.

Das Verwaltungsgericht (VG) Chemnitz hat sich erneut mit der Zulässigkeit von Wahlplakaten auseinandergesetzt. Die Richter:innen entschieden, dass Plakate der Satirepartei "Die Partei" mit den Slogan "Nazis töten." und "Feminismus,  ihr Fot.zen!" weiter hängen bleiben dürfen (Beschl. v. 16.09.2021, Az. 7 L 395/21). Zuvor hatte die Stadt Plauen die Entfernung der Plakate angeordnet.

Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass die Plakatinhalte keinen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit darstellten, insbesondere nicht gegen Strafvorschriften (§§ 111, 185 StGB). Einen solchen Verstoß hatte auch die Stadt Plauen laut Mitteilung des Gerichts zuletzt nicht mehr festgestellt, sondern lediglich eine Gefahr für die öffentliche Ordnung angenommen.
Im "Schutzbereich der Meinungsfreiheit"

Das VG berief sich in seinem Beschluss auf die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgestellten Grundsätzen für Wahlwerbung und kam zum Ergebnis, dass es sich bei den betreffenden Sprüchen auf den Wahlplakaten um Werturteile handele, die in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fielen. Schließlich umfasse diese auch das Recht, sich im politischen Meinungskampf "selbst in überspitzter und polemischer Form kritisch zu äußern", so das VG in seinem Beschluss. Eine Einschränkung dieses Rechts lediglich unter Berufung auf eine Gefahr der öffentlichen Ordnung reiche nicht aus.  Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Zuletzt hatte das VG Chemnitz eine Anordnung der Stadt Zwickau gekippt. Diese hatte verfügt, dass die rechtsextreme Splitterpartei "III. Weg" Plakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen" abnehmen musste. Das VG Chemnitz hatte das Aufhängen der Plakate mit seiner Entscheidung erlaubt, allerdings mit der Auflage, 100 Meter Abstand zu Wahlwerbung der Grünen einzuhalten. Die Stadt Zwickau hat gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingereicht.

dpa/pdi/LTO-Redaktion
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-chemnitz-7l39521-wahlplakate-zulssigkeit-die-partei-satire-haengt-die-gruenen/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9362 am: 19. September 2021, 08:05:04 »
Kundschaft!


Zitat
Medienbericht
Offenbar weitere Rechtsextremismus-Fälle bei Bundeswehr-Eliteeinheit KSK
19. September 2021

Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hat einem Medienbericht zufolge seine Ermittlungen wegen Rechtsextremismus bei der Bundeswehr-Spezialeinheit KSK ausgeweitet.

Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, geht es um einen Offizier und einen Unteroffizier. Einer von ihnen soll demnach die schwarz-weiß-rote Reichsflagge gehisst haben, die rechtsextreme Reichsbürger verwenden, um ihre Verachtung und Ablehnung für die Bundesrepublik Deutschland zu demonstrieren. Der zweite Verdächtige soll laut dem Blatt Teil einer rechtsradikalen Chatgruppe gewesen sein. Er habe sich dort über den sogenannten „Tag X“ ausgetauscht, heißt es weiter. Die Formulierung „Tag X“ gelte als Codewort für den Zusammenbruch der staatlichen Ordnung und die Machtübernahme durch rechtsextreme Gruppen.

Im Frühjahr hatte der Zwischenbericht des Generalinspekteurs der Bundeswehr, Zorn, ergeben, dass etwa 50 Soldaten des Kommandos Spezialkräfte seit 2017 wegen des Verdachts rechtsextremistischer Aktivitäten ins Visier des Militärgeheimdienstes geraten waren. Fünf von ihnen wurden aus der Bundeswehr entlassen, 16 weitere Soldaten wurden versetzt oder haben das KSK verlassen.

Die im baden-württembergischen Calw stationierte Elitetruppe hatte seit 2017 immer wieder mit rechtsextremistischen Vorfällen Schlagzeilen gemacht. Alles begann im April 2017 mit einer Abschiedsparty für einen KSK-Kommandeur, bei der mit Schweineköpfen geworfen, Rechtsrock gespielt und der Hitlergruß gezeigt worden sein soll. Im Mai 2020 wurde dann auf dem Grundstück eines KSK-Soldaten in Sachsen ein Waffenversteck mit Munition und Sprengstoff von der Polizei ausgehoben. Daraufhin ließ Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer (CDU) ein Reformkonzept für die Truppe erarbeiten und versprach, hart gegen Rechtsextremismus durchzugreifen.

Diese Nachricht wurde am 19.09.2021 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
https://www.deutschlandfunk.de/medienbericht-offenbar-weitere-rechtsextremismus-faelle-bei.1939.de.html?drn:news_id=1302903

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9363 am: 19. September 2021, 19:17:58 »
Mal was Neues: Die Kundschaft spielt  „Firma Polizei“.

(Leider Bezahlschranke)


Zitat
"Reichsbürger"-Verdacht: Mann gibt sich in Augsburg als Polizist aus

Ein 51-jähriger Angeklagter, der sich am Augsburger Hauptbahnhof als Polizist ausgegeben haben soll, regt sich im Gericht nicht nur über die Sicherheitskontrolle auf.

VONKLAUS UTZNI

Die Strafprozessordnung (StPO) gewährt einem Angeklagten umfangreiche Rechte. Er kann reden, so lange er will, er kann schweigen, er darf – im Gegensatz zum Zeugen - sogar lügen, ohne dass ihm ein Nachteil entsteht. Der Angeklagte bekommt in vielen Fällen einen Verteidiger zur Seite, er kann Anträge stellen, die Ladung von Zeugen verlangen. Und er hat das Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Was vor allem beim Amtsgericht selten vorkommt und selten zum Erfolg führt. Ein 51-Jähriger, angeklagt der Amtsanmaßung, weil er sich als Polizist ausgegeben haben soll, brachte den Prozess gegen ihn schon nach 18 Minuten mit einem Befangenheitsantrag zum Erliegen. Er sah sich von Amtsrichter Andreas Kraus in die Ecke der Reichsbürger gestellt. Ein anderer Richter wird nun über den Antrag entscheiden. Bis dahin ist das Verfahren unterbrochen.

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https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Prozess-in-Augsburg-Reichsbuerger-Verdacht-Mann-gibt-sich-in-Augsburg-als-Polizist-aus-id60565946.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9364 am: 19. September 2021, 19:41:49 »
"Herr Richter, so glauben Sie mir doch. Ich bin kein Reichbürger. Ich wollte mir nur einen Kindheitstraum erfüllen."
 :liar: :liar: :liar:
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9365 am: 20. September 2021, 13:34:45 »
15.09.2021, 18:19 Uhr
Wahlplakate "Hängt die Grünen": Bayern lässt alle entfernen

In Bayern sind Wahlplakate mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" nicht erlaubt. Eine entsprechende Anweisung gibt es bei der Polizei.



Das ist auch richtig so, sagt das LG München I (nicht Landesgericht!):



Zitat
20. September 2021 um 12:01 Uhr 2 Minuten
Extremismus

Gericht verbietet einstweilig Plakate „Hängt die Grünen“


München Mit einer höchst umstrittenen Plakataktion sorgt eine rechtsextreme Splitterpartei seit Tagen für Empörung. Nun spricht das Landesgericht München ein Verbot aus.

Das Landgericht München I hat der rechtsextremen Splitterpartei Der Dritte Weg das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan „Hängt die Grünen!“ verboten.

Das Gericht habe der Partei mit Beschluss vom Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, sagte eine Sprecherin am Montag. Sollten Vertreter des „III. Weges“ Widerspruch einlegen, müsse öffentlich verhandelt werden.

Die Formulierung jemanden „zu hängen“ werde in der Regel dahin verstanden, jemanden aufzuhängen, in sonstiger Weise zu töten oder körperlich zu verletzen, heißt es in dem Beschluss. Mit der Äußerung werde das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen - also der Grünen - verletzt.

„Wer Morddrohungen plakatiert, verhöhnt unsere Demokratie“, kommentierte der Politische Bundesgeschäftsführer der Grünen, Michael Kellner, den Gerichtsbeschluss. „Ein solcher Wahlkampfstil vergiftet die politische Kultur, führt zu Verrohung und schreckt Bürgerinnen und Bürger ab, sich politisch zu engagieren.“ Weil die Bundesgeschäftsstelle der Grünen in Berlin beim Landgericht München I die Unterlassung beantragt hatte, war das Zivilgericht zuständig.

In Bayern hat die Polizei bereits Wahlplakate des rechtsextremen „III. Weges“ mit dem Slogan „Hängt die Grünen!“ abgehängt. Die Polizeipräsidien seien angewiesen worden, solche Plakate aufgrund des Anfangsverdachts einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten abzunehmen, teilte das Innenministerium bereits vergangene Woche mit.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte hingegen entschieden, dass Plakate mit diesem Slogan trotz eines Verbots der Stadt Zwickau hängen bleiben dürfen, allerdings nur mit 100 Metern Abstand zu Plakaten der Grünen. An dem Urteil gab es bundesweit Kritik. Zwickau hat dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen eingelegt.

https://ga.de/news/politik/deutschland/gericht-verbietet-einstweilig-plakate-haengt-die-gruenen_aid-62862415


Zitat
Die Formulierung jemanden "zu hängen" werde in der Regel dahin verstanden, jemanden aufzuhängen, in sonstiger Weise zu töten oder körperlich zu verletzen, heißt es in dem Beschluss. Mit der Äußerung werde das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen - also der Grünen - verletzt.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/prozesse-muenchen-gericht-verbietet-einstweilig-plakate-haengt-die-gruenen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210920-99-287256

https://www.tz.de/muenchen/stadt/hallo-muenchen/muenchen-gericht-wahlplakate-slogan-haengt-die-gruenen-dritterweg-splitterpartei-bayern-polizei-zwickau-90992320.html


Ein bayerisches Gericht bezieht sich also auf die allgemeine gesunde Volksauffassung, was das Hängen bedeutet ...   :whistle:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9366 am: 20. September 2021, 15:26:27 »
...
Ein bayerisches Gericht bezieht sich also auf die allgemeine gesunde Volksauffassung, was das Hängen bedeutet ...   :whistle:

und das chemnitzer auf die allgemeine sächsische Auffassung!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9367 am: 20. September 2021, 15:37:40 »
Das Gericht in München bezieht sich auf das Volk und das in Chemnitz auf das Folg.
« Letzte Änderung: 20. September 2021, 15:43:33 von Gerichtsreporter »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9368 am: 20. September 2021, 15:50:09 »
Von dieser Splitterpartie müsste ja eigentlich jeder Dritte ins Gefängnis.

Oder warum heißen sie
DER DRITTE WEG
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9369 am: 20. September 2021, 20:45:49 »
Gibt schon wieder den nächsten "Einzelfall". Diesmal bei der Polizei in Dessau. Eine junge Polizistin soll Liebesbriefe an den Attentäter von Halle geschrieben und darin von "jüdischem Machtmonopol" fabuliert haben.

https://twitter.com/valentinhacken_/status/1440018829468393474

https://www.mz.de/mitteldeutschland/sachsen-anhalt/polizistin-aus-sachsen-anhalt-suchte-brieffreundschaft-zum-attentater-von-halle-3244555
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9370 am: 21. September 2021, 14:21:46 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9371 am: 21. September 2021, 19:14:12 »
Liest man doch gerne, wenn das BVerfG den Weisungen des SSL folgt:   ;D


Zitat
Bundesverfassungsgericht
Facebook darf Seite des »III. Wegs« bis zur Bundestagswahl sperren

Die rechtsextreme Kleinstpartei wollte dafür sorgen, dass ihre Facebook-Seite wieder online geht. Doch die Karlsruher Richter wiesen den Eilantrag unwiderruflich zurück.
21.09.2021, 17.51 Uhr

Die Partei »III. Weg« hat eine weitere juristische Schlappe erlitten: Nachdem mehrere Gerichte der Partei verboten, Plakate mit dem Slogan »Hängt die Grünen« aufzuhängen, kassierte sie auch vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, muss Facebook eine gesperrte Seite der Partei bis nach der Bundestagswahl am 26. September nicht freigeben.
Spoiler
Das Bundesverfassungsgericht lehnte damit einen Eilantrag der Partei auf unverzügliche Entsperrung durch Facebook vom Vortag ab. Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Social-Media-Konzern lägen nicht vor, begründeten die Richter der 2. Kammer des Ersten Senats ihre Entscheidung. (Az. 1 BvQ 100/21)

Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin war die Seite im August nach einer früheren Sperrung vom Parteivorsitzenden wieder eröffnet worden. Am 17. August habe Facebook sie erneut gesperrt, am 31. August sei dem Betreiber mitgeteilt worden, dass sein Konto deaktiviert wurde. Den Eilantrag hatte nicht der Vorsitzende selbst, sondern die Partei gestellt. Er zielte darauf ab, Facebook bis zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahl wieder nutzen zu können.

Das Verfassungsgericht lehnte dies ab und teilte mit, die Partei habe nicht hinreichend dargelegt, »aufgrund welcher Umstände ihr Ansprüche gegenüber der Betreiberin des Social Media Netzwerks zustehen sollten«. In dem knappen Beschluss heißt es, sie sei nicht »Inhaberin oder Berechtigte des zugrundeliegenden Kontos bei der Betreiberin des Netzwerks«. Sie habe auch nicht »nachvollziehbar weitere Umstände dargelegt, weshalb gerade sie Ansprüche aus der Sperrung der Seite gegen die Betreiberin des Netzwerks ableiten können soll«.

Die Karlsruher Richter analysierten demnach offenbar weniger die inhaltlichen Gründe, ob Facebook die Seite sperren durfte. Sie lehnten den Antrag schon deshalb ab, weil die Partei nicht genügend Belege vorbrachte, dass sie hinter der Seite steckte.

Die Ablehnung des Eilantrags der Partei kann nicht angefochten werden.
[close]

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesverfassungsgericht-facebook-darf-seite-des-iii-weg-bis-zur-bundestagswahl-sperren-a-b249c82f-1561-46a8-ba69-c79a713f566e


Spoiler
Eilantrag auf Entsperrung der Facebookseite „Der III. Weg“ abgelehnt
Pressemitteilung Nr. 85/2021 vom 21. September 2021

Beschluss vom 20. September 2021
1 BvQ 100/21

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der Partei „Der III. Weg“ abgelehnt. Der Antrag war darauf gerichtet, die Facebookseite mit der Bezeichnung „Der III. Weg“ unverzüglich für die Zeit bis zur Feststellung der amtlichen Endergebnisse der Bundestagswahl 2021 vorläufig zu entsperren und der Partei für diesen Zeitraum die Nutzung der Funktionen von www.facebook.com wieder einzuräumen.

Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung liegen nicht vor. Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist. Dem genügt der vorliegende Antrag nicht. Die Antragstellerin, die an den Wahlen zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 teilnimmt, legt bereits nicht hinreichend dar, aufgrund welcher Umstände ihr Ansprüche gegenüber der Betreiberin des Social Media Netzwerks zustehen sollten. Sie ist weder Inhaberin oder Berechtigte des zugrundeliegenden Kontos bei der Betreiberin des Netzwerks, noch hat sie nachvollziehbar weitere Umstände dargelegt, weshalb gerade sie Ansprüche aus der Sperrung der Seite gegen die Betreiberin des Netzwerks ableiten können soll.
[close]
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-085.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9372 am: 22. September 2021, 12:16:33 »
Laut NPD kommt ja nur die Todesstrafe für Kinderschänder infrage?   :scratch:


Zitat
Wohnung und Büro durchsucht
Razzia bei Berliner NPD-Vize – Staatsanwalt ermittelt wegen Kinderpornografie

21. September 2021 21:53
Bereich: Berlin

Beim Berliner NPD-Vize Oliver Niedrich gab es am Dienstag eine Razzia! Der Verdacht: Er soll Kinderpornografie besitzen.

von Axel Lier und Maren Wittge

Um 6 Uhr morgens klingelten die Ermittler bei dem Rechtsextremen und durchsuchten seine Wohnung in Mitte.

Gegen 7.30 Uhr ging es dann weiter zum nächsten Durchsuchungsobjekt: Die Beamten rückten in der NPD-Parteizentrale an der Seelenbinderstraße in Köpenick an. Aber nicht das gesamte Gebäude, nur der Arbeitsplatz von Niedrich wurde durchsucht.

Die Polizei beschlagnahmte Beweise, die nun ausgewertet werden müssen. Dabei soll es sich auch um digitale Beweismittel handeln. Festgenommen wurde der Verdächtige nicht.

Gegen den NPD-Vize läuft ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie.

Für weitere Informationen war die Staatsanwaltschaft am Dienstag nicht mehr zu erreichen. Auf Nachfrage wollte sich auch die NPD nicht äußern.
https://www.bz-berlin.de/berlin/razzia-bei-berliner-npd-vize-staatsanwalt-ermittelt-wegen-kinderpornografie



(Heute kein BTM für @echt? dabei)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9373 am: 22. September 2021, 12:46:51 »
Schade - kommt aber vielleicht noch!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9374 am: 22. September 2021, 17:59:00 »
Warnhinweis für ICE-Fahrende:

Zitat
Mittlerweile schließen wir alle unsere Handys, Laptops und andere Geräte auf Bahnfahrten zum Laden in den dafür vorgesehenen Steckdosen an - und denken uns dabei nichts Böses. Die folgende Nachricht hinterlässt da ein mulmiges Gefühl: Ein Unbekannter hat in einer Steckdose in einem ICE einen auf gefährliche Weise präparierten Stecker platziert. Wie die Bundespolizei in Leipzig mitteilte, hätte eine Berührung aufgrund der angelegten Spannung von 230 Volt akute Lebensgefahr bedeutet. Der Stecker befand sich zwischen zwei Sitzplätzen. Nach Angaben der Beamten bemerkte ein Bahnmitarbeiter den Stecker und informierte die Bundespolizei. Die Enden waren demnach so bearbeitet worden, dass eine Berührung zu schweren Verletzungen geführt hätte. Messungen der Bahn ergaben, dass der Stecker tatsächlich unter Spannung stand. Die Bundespolizei ermittelt wegen des Versuchs einer gefährlichen Körperverletzung.

Ich sehe da vielleicht sogar zwei Mord(versuch)merkmale, oder? Mit dem Reinstecken des Steckers dürfte der Versuch auch tatsächlich begonnen haben im Sinne von "jetzt gehts los"?
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