Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1506870 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9270 am: 15. August 2021, 18:57:17 »
Der Arm der Merkel-Diktatur reicht weit:


Zitat
Staatsmedien
Luxemburg verweigert russischem Propagandasender RT die Lizenz

Mit einem Trick wollte der russische Propagandasender RT Auflagen aus Deutschland umgehen – und sein deutschsprachiges Programm aus Luxemburg senden. Der Plan scheiterte.
15.08.2021, 14.59 Uhr

Luxemburg verweigert dem kremlnahen russischen Sender RT eine Sendelizenz für dessen deutschsprachiges Programm. Die Regierung des Großherzogtums erklärte sich für nicht zuständig, da der Fernsehsender vor allem in Deutschland aktiv sei. RT hatte im Juni eine Lizenz in Luxemburg beantragt, um deutsche Regelungen gegen staatliche ausländische Medien zu umgehen.

Die zuständige Regierungsabteilung sei zu dem Schluss gekommen, »dass Luxemburg nicht die zuständige Gerichtsbarkeit für ›RT auf Deutsch‹ ist, da die technischen Kriterien nicht erfüllt sind«, erklärte das Büro von Regierungschef Xavier Bettel.

»Da der Sender ein Büro in Deutschland hat und ein wesentlicher Teil der Mitarbeiter … in Deutschland tätig ist«, seien die dortigen Behörden zuständig.

»Gewissen Spielraum« genutzt, um abzulehnen
»Die luxemburgische Regierung hatte einen gewissen Spielraum, die Anmeldung abzulehnen«, sagte der Präsident der Aufsichtsbehörde für audiovisuelle Medien, Thierry Hoscheit, der Nachrichtenagentur AFP. Den habe sie ausgenutzt.

RT gab am Sonntag an, die Entscheidung der luxemburgischen Behörden zur Kenntnis genommen zu haben. Juristen seien dabei, sie zu prüfen.

Der Sender, der früher Russia Today hieß, wird vom russischen Staat in großem Umfang finanziert und gilt weithin als Teil der Propagandabemühungen des Kremls im Ausland.
cgu/AFP
https://www.spiegel.de/wirtschaft/luxemburg-verweigert-russischem-propagandasender-rt-die-lizenz-a-df54e848-e9f7-45c5-a7fa-25c79614a178
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9271 am: 15. August 2021, 22:14:32 »
Hm. RTL hat Glück. Die haben früh genug rübergemacht.
« Letzte Änderung: 15. August 2021, 22:17:01 von Anmaron »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9272 am: 16. August 2021, 09:14:30 »
19. Verhandlungstag Halle-Prozess – Digitale Defizite

Am 19. Verhandlungstag werden zwei Sachverständige vor Gericht geladen: Die Autorin Karolin Schwarz und ein BKA-Beamter....

Am Tag des Anschlags, dem 9. Oktober 2019, dokumentierte Schwarz einschlägige Posts auf zahlreichen Imageboards und Telegram-Kanälen.... Auch das Wort „Incel“ (zu Deutsch: „unfreiwillig zölibatär“) wurde immer wieder in Verbindung mit dem Täter gebracht – eine Bezeichnung, die der Angeklagte selbst nicht verwendet, die aber angesichts seines Online-Verhaltens, seiner antifeministischen Ideologie und starken Minderwertigkeitsgefühlen teilweise zutrifft.


Einer dieser unfreiwillig zölibatär Lebenden hat jetzt in Plymouth einen Anschlag verübt:


Zitat
Plymouth gedenkt Opfern von Bluttat - Kritik an der Polizei
AKTUALISIERT AM 15.08.2021-12:47

London (dpa) - Die englische Stadt Plymouth ist auch Tage nach der Bluttat mit sechs Toten im Schock. Am Sonntag gedachten Menschen in zahlreichen Kirchen in der Grafschaft Devon der Getöteten mit Gebeten. Viele Menschen legten Blumen und Stofftiere nahe der Tatorte nieder.

Zu den fünf Opfern der Bluttat am Donnerstag gehörten die Mutter des Täters, ein dreijähriges Mädchen und ihr 43 Jahre alter Vater. Auch ein 59 Jahre alter Mann und eine 66-jährige Frau wurden getötet. Zwei Menschen wurden zudem durch Schusswunden verletzt. Der 22 Jahre alte Täter Jake D. tötete sich schließlich selbst.

Neben Trauer und Fassungslosigkeit wächst aber auch die Kritik an der Polizei. Die hatte dem Täter nur wenige Wochen vor der Tat eine Waffe und einen Waffenschein zurückgegeben, die zuvor wegen einer mutmaßlichen Körperverletzung entzogen worden waren. Die unabhängige Behörde zur Polizeiaufsicht kündigte an, den Vorgang zu prüfen. Auch Premierminister Boris Johnson forderte, es müsse «ordentlich untersucht» werden, wie der Täter legal an eine Waffe kommen konnte.
Spoiler
Der Vorfall löste auch eine Debatte darüber aus, ob die Auftritte von Waffenscheinhaltern in sozialen Medien von der Polizei routinemäßig überprüft werden sollten. Jake D. hatte sich im Internet zu der frauenverachtenden «Incel»-Szene bekannt. Die Abkürzung stammt vom englischen Begriff «involuntary celibate» und bezeichnet vorwiegend Männer, die unfreiwillig enthaltsam leben und Hass auf Frauen sowie auf sexuell aktive Männer entwickeln.

Der ehemalige Chef der Londoner Metropolitan Police, John Stevens, forderte eine gründliche Durchleuchtung der Internet-Aktivitäten von Antragstellern auf Waffenscheine. «Waffen fallen gefährlichen Menschen nicht einfach in den Schoß», sagte er der Zeitung «Sunday Telegraph». Der Chef der Polizei in Devon and Cornwall, Shaun Sawyer, hatte zuvor bestätigt, dass eine solche Überprüfung aus Datenschutzgründen nicht stattgefunden hatte.

Der Angreifer hätte schon im Vorfeld von den Sicherheitsbehörden beobachtet werden sollen, kritisierte der ehemalige Chefankläger für Nordwestengland, Nazir Afzal. «Er war genau die Art von Mensch, auf die Behörden ein Auge haben sollten», sagte Afzal im BBC-Fernsehen am Samstag.

Oppositionschef Keir Starmer von der Labour-Partei brachte eine mögliche Verschärfung der ohnehin bereits restriktiven Waffengesetze ins Spiel. «Ich denke, es gibt weitere Fragen hier, die eine Überprüfung der Gesetze zur Lizensierung von Waffen beinhalten könnten», so Starmer am Samstag zu Journalisten.

Der innenpolitische Sprecher der Liberaldemokraten im britischen Oberhaus, Brian Paddick, warf unterdessen Innenministerin Priti Patel vor, Empfehlungen zur Reform der Eignungsprüfung von Antragstellern auf die lange Bank geschoben zu haben. Demnach wurde schon vor Jahren die routinemäßige Konsultation von Hausärzten hinsichtlich psychischer Auffälligkeiten von Antragstellern gefordert. Aus der konservativen Regierungspartei hieß es hingegen, die Opposition wolle nun politisch Kapital aus dem Vorfall schlagen.

© dpa-infocom, dpa:210815-99-848866/3
[close]
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/plymouth-gedenkt-opfern-von-bluttat-kritik-an-der-polizei-17486003.html

https://www.zeit.de/news/2021-08/15/plymouth-gedenkt-opfern-von-bluttat-kritik-an-der-polizei


Natürlich fällt Politikern zunächst einmal eine Verschärfung des Waffenrechts ein. Kostet ja nichts und ist schnell auf Papier gedruckt. (Die Unsinnigkeit des Waffenrechts in GB mit fast vollständigem Kurzwaffenverbot wurde ausführlich im Mai 2012  im Innenausschuß des Bundestages besprochen samt Hinweis auf die frisierten Statistiken von GB, Gutachter war u.a. OStA Hofius, damals Mainz).
Das bestehende Waffenrecht hätte vollkommen genügt, um den Irren zu entwaffnen. Man hätte es halt anwenden müssen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9273 am: 16. August 2021, 12:29:39 »
In Berlin-Tempelhof sind wir schon fast wieder soweit. Zwar brennen die Bücher noch nicht, zerschnitten sind sie aber schon.  :facepalm:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/buecher-zerschnitten-parolen-geschmiert-haben-reichsbuerger-es-auf-eine-berliner-bezirksbibliothek-abgesehen/27511490.html

Spoiler
Zitat
Bücher zerschnitten, Parolen geschmiert
Haben Reichsbürger es auf eine Berliner Bezirksbibliothek abgesehen?

Die Bibliothek in Tempelhof ist das Ziel von Attacken, die mutmaßlich von Rechtsradikalen stammen. Auf den jüngsten Vorfall reagiert der Leiter mit einem Appell. Von  Frank Bachner und Ingo Salmen

In der Zentralbibliothek des Berliner Bezirks Tempelhof-Schöneberg sind sieben Bücher, mutmaßlich von einem oder mehreren rechtsgerichteten Tätern, zerstört worden. Dies bestätigte Matthias Steuckardt (CDU), der Bezirksstadtrat für Kultur, dem Tagesspiegel. Unter den Büchern sind Titel, die sich kritisch mit rechten gesellschaftlichen Tendenzen auseinandersetzen, und Biografien aus der Geschichte des Sozialismus. Der Leiter der Stadtbibliotheken des Bezirks, Boryano Rickum, hatte die Zerstörung am Mittwochabend auf Twitter bekanntgemacht und angeprangert.

„Die Veröffentlichung ist mit meiner Zustimmung erfolgt“, sagte Steuckardt. Die Zerstörungen sind in der Bibliothek in der Tempelhofer Götzstraße bereits am 27. Juli aufgefallen, allerdings habe das Team der Bibliothek gezögert, sie öffentlich zu machen, um damit dem Täter oder den Tätern keine Aufmerksamkeit zu verschaffen, sagte Steuckardt.

Die Empörung über die Zerstörung sei jedoch irgendwann so groß geworden, dass man sich zu dem Schritt an die Öffentlichkeit entschlossen habe, und er, Steuckardt, habe diesen Schritt gebilligt. Bereits am 27. Juli hätten Verantwortliche der Bibliothek Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

Die Solidarität mit der Bibliothek ist enorm. „Der Autor eines der zerstörten Bücher hat uns angeboten, dass er uns ein neues Buch zur Verfügung stellt“, sagte Steuckardt. „Es haben auch Bürger angeboten, dass sie für die Wiederbeschaffung der Bücher spenden wollen.“ Der finanzielle Schaden beläuft sich jedoch lediglich auf 120 Euro.

Bücher wurden offenbar auf der Toilette zerschnitten

Das sind die Titel der zerstörten Bücher:

  • Wolfgang Wippermann: „Denken statt denkmalen: Gegen den Denkmalwahn der Deutschen“
  • Lou Zucker: „Clara Zetkin - eine rote Feministin“
  • Patrick Stegemann und Sören Musyal: „Die rechte Mobilmachung: Wie radikale Netzaktivisten die Demokratie angreifen“
  • Patrick Schlaffer: „Hass. Macht. Gewalt. : ein Ex-Nazi und Rotlicht-Rocker packt aus“
  • Michael Kraske: „Der Riss: wie die Radikalisierung im Osten unser Zusammenleben zerstört“
  • Robert Misik: „Marx für Eilige“
  • Andreas Speit: „Völkische Landnahme: alte Sippen, junge Siedler, rechte Ökos“

Nach Steuckardts Angaben müssen die Bücher auf der Toilette zerschnitten worden sein. Sie lagen dann in einem Korb, den jeder Kunde nehmen muss, wohl erst mal unbeachtet an einer unauffälligen Stelle. Am nächsten Morgen wurden sie entdeckt.

Seit Jahren Ärger mit Reichsbürger-Parolen

Die Bibliothek hat Steuckardt zufolge seit Jahren Probleme mit Schmierereien in den Innenräumen. Die Parolen gehörten zum „Reichsbürger-Spektrum“. Sie seien stets sofort entfernt worden. Zudem lägen immer wieder Flyer, „aus dem rechten Spektrum“, wie Steuckardt es formulierte, zwischen Büchern.

Auch der Gehweg vor der Bibliothek sei schon wiederholt mit Parolen aus dem Reichsbürger-Spektrum beschmiert worden, berichtete der CDU-Politiker weiter. Diese Parolen habe man ebenfalls sofort beseitigt. Steuckardt erinnerte außerdem an die Beschädigung mehrere Stolpersteine in Schöneberg kurz nach ihrer Verlegung im April.

„Die zunehmende Aggressivität dieser Angriffe ist schockierend“, erklärte der Stadtrat. „Bibliotheken sind Leuchttürme des Wissens und der Freiheit, die es zu verteidigen gilt. Wir werden uns den Feinden der Demokratie gemeinsam und entschlossen entgegenstellen.“

Bibliotheksleiter: „Politische Neutralität ist hier keine Option“

Auch die Beschäftigten der Bibliothek seien „schockiert und empört“, schrieb Leiter Boryano Rickum nach dem jüngsten Vorfall auf Twitter. „Schon jetzt ist klar, dass wir das so nicht stehen lassen werden“, erklärte er weiter. Öffentliche Bibliotheken müssten überparteilich gegen antidemokratische Strömungen Position beziehen. „Politische Neutralität ist hier keine Option.“ In der Zerstörung der Bücher sehe er „einen klaren Angriff auf unsere bundesrepublikanische Demokratie“.

Rickum nahm den Vorfall zum Anlass für einen Appell: Er habe die betroffenen Bücher zwar selbst noch nicht gelesen, werde das jetzt aber nachholen - und empfehle das auch anderen. „Geht in Eure Bibliothek und sucht nach ihnen. Leiht sie Euch aus und befasst Euch mit ihnen“, schrieb Rickum bei Twitter.

Womöglich könnten Bibliotheken „quer durch unsere Republik“ die Titel ebenfalls beschaffen und besonders präsentieren. „Lasst uns gemeinsam aus diesem Vorfall einen wunderschönen Akt prodemokratischer Bewusstseinsbildung machen, indem wir Bücher lesen und reflektieren, statt sie zu zerstören.“ Auch die Bezirkszentralbibliothek überlegt, wie sie den Vorfall aufarbeiten soll. Angedacht sei etwa, die zerschnittenen Bücher auf einem Tisch auszustellen, um zur Diskussion anzuregen, hieß es am Donnerstag in einer Mitteilung des Bezirks.

Betroffener Autor: „Bin leicht angepisst“

Betroffene Autorinnen und Autoren machten bereits ihre Abscheu gegenüber den Tätern deutlich. „In guter alter Tradition geht da jemand in eine Bibliothek und zerstört Bücher, die sich mit der radikalen Rechten oder mit der Geschichte des Sozialismus befassen“, schrieb der Journalist und Soziologe Sören Musyal bei Twitter. „Bin leicht angepisst.“

Die Zetkin-Biografin Zucker schrieb zu den Zerstörungen: „Bücher sind nur Papier. Aber wir kennen die Geschichte. Ich will, dass es bei Papier bleibt!“
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9274 am: 16. August 2021, 13:17:38 »
Wenn das schon Jahre so geht, frage ich mich allerdings, warum man nicht längst Kameras installiert hat.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9275 am: 16. August 2021, 13:25:16 »
warum man nicht längst Kameras installiert hat.

Einmal wegen Datenschutz und dann ist das auch ein ziemlich verwinkelter Bau. Hab da als Kind gerne Verstecken gespielt.  ;D

Gleich neben der Bibliothek ist übrigens eine Polizeiwache.
« Letzte Änderung: 16. August 2021, 13:31:37 von Gerichtsreporter »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9276 am: 16. August 2021, 13:36:02 »
Verstecken gespielt. [...] Bibliothek [...] Polizeiwache.
Aha! Verstecken spielen in Verbindung mit Büchern und Polizei ergibt irgendetwas, das mit Wissen und Recht zu tun hat.  :scratch:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9278 am: 16. August 2021, 16:52:53 »
Jo. Nicht nur ein Brandstifteranstifter, sondern selbst ein Brandstifter.


Zitat
Turnhallen-Brandstifter Maik Schneider
Ex-NPD-Politiker zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt

In dem Prozess ging es nicht mehr um die Schuldfrage. Das Potsdamer Landgericht musste allein über die Gesamtstrafe für mehrere Taten entscheiden. ANNA KRISTINA BÜCKMANN

Potsdam - Die Taten reichen teilweise schon mehr als sechs Jahre zurück, aber die juristische Aufarbeitung brauchte ihre Zeit: Das Landgericht Potsdam hat den NPD-Politiker und Turnhallen-Brandstifter Maik Schneider zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt.

„Die Taten sind von erheblicher krimineller Energie gekennzeichnet“, sagte der Vorsitzende Richter Bodo Wermelskirchen am Montag bei der Urteilsverkündung in dem Revisionsprozess (Az.: 23 KLs 7/21). Der Zeitablauf seit den Taten wirke sich aber „in erheblicher Weise“ strafmildernd aus.

In dem Prozess am Montag ging es nicht mehr darum, ob Schneider schuldig ist oder nicht. Das Gericht musste allein über die Gesamtstrafe für mehrere einzelne Taten entscheiden, zu denen der 34-Jährige zum ersten Mal bereits im Februar 2017 vom Landgericht verurteilt worden war.
Spoiler
Mit Komplizen eine Turnhalle in Nauen angezündet
Schneider hat nach dem vorangegangenen Urteil des Landgerichts im August 2015 gemeinsam mit Komplizen eine Turnhalle in Nauen (Havelland) angezündet. Dort sollten vorübergehend etwa 150 Flüchtlinge untergebracht werden. Die Halle brannte komplett aus, der Wiederaufbau kostete rund 3,9 Millionen Euro.

Rund sechs Monate zuvor hatte Schneider - auch das stand nach Überzeugung der Potsdamer Richter im damaligen Prozess fest - für die Unterbrechung bei einer Stadtverordnetenversammlung in Nauen (Havelland) gesorgt. Mit einer Gruppe von 50 Gleichgesinnten, trommelte er gegen eine Fensterfront des Versammlungsraums und brüllte Parolen.

Außerdem soll der 34-Jährige, der als „führender Kopf der rechten Szene“ bekannt war, das Auto eines Mannes aus Polen demoliert und angezündet haben, über den es Gerüchte wegen angeblichen Kindesmissbrauchs gab.

Bildung der Strafen war fehlerhaft
Für diese Taten verurteilten ihn die Potsdamer Richter im Revisionsprozess im Oktober 2019 zu zwei Haftstrafen: zu sieben Jahren und neun Monaten sowie einmal zu einem Jahr und vier Monaten. Dabei spielte auch eine frühere Verurteilung eine Rolle. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte zwar den Schuldspruch, stellte jedoch fest, dass die Bildung der Strafen fehlerhaft sei. Das Gericht müsse eine Gesamtstrafe aussprechen.

Schneider beteuerte am Montag im Prozess, dass er die Taten bereue. Er habe seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im Januar 2019 keinen Kontakt mehr zur rechten Szene, hätte keine Straftaten begangen oder sei politisch aktiv. „Ich bin vollkommen für meine Familie und Tochter da“, sagte er. Im Plädoyer betonte sein Verteidiger Mathias Noll: „Nazi-Schneider, die Zeit ist lange her“. Die Verteidigung forderte eine Strafe unter acht Jahren.

Anwalt will Revision einlegen
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf acht Jahre und sechs Monate. „Diese Taten haben öffentlich sichtbar gemacht, dass jedenfalls zu dieser Zeit die Regeln des Zusammenlebens nicht von allen akzeptiert wurden - jedenfalls nicht von dem Angeklagten“, sagte Staatsanwalt Nils Delius. Die Taten seien „ein Symbol“ gegen anders denkende und anders aussehende Menschen gewesen.

Das Potsdamer Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schneiders weiterer Verteidiger, Sven-Oliver Milke, kündigte nach dem Urteil an, gegen die Entscheidung Revision einzulegen. Damit könnte das Verfahren, dass sich inzwischen seit mehr als vier Jahren hinzieht, noch immer nicht zu Ende sein.

Es ist noch offen, wie lange der zweifache Vater, der seine Haft Ende Juli angetreten hat, im Gefängnis bleiben muss. Da er bereits rund drei Jahre in Untersuchungshaft gesessen hat, wird diese Zeit angerechnet. Daneben steht noch eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten aus einem anderen Urteil aus, die vermutlich widerrufen wird. (dpa)
[close]
https://www.pnn.de/brandenburg/turnhallen-brandstifter-maik-schneider-ex-npd-politiker-zu-mehr-als-acht-jahren-haft-verurteilt-/27521090.html


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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9279 am: 16. August 2021, 17:57:17 »
Immerhin ein Mann der Untat und nicht so eine feige Anstifterlusche!
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9280 am: 17. August 2021, 04:05:32 »
Immerhin ein Mann der Untat und nicht so eine feige Anstifterlusche!

Dadurch wird er nicht besser!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9281 am: 18. August 2021, 08:04:55 »
Ausserdem, warum sollten die Hohenzollern überhaupt regieren wollen?


Zunächst wollen (wollten?) sie mal Kohle abgreifen.

Es gibt wieder Publizistisches vom Preußen-Prinz:

„Rückblickend betrachtet kann man durchaus sagen, dass die NS-Zeit durchaus einen moralischen Tiefpunkt meiner Familiengeschichte markiert.“

Mit der Wortwiederholung scheinen uns Kaiserliche Hoheit durchaus etwas sagen zu wollen.   ::)

Zunächst deucht mir, Kaiserliche Hoheit hätten sich durchaus vergaloppiert:


Zitat
Showdown im Hohenzollern-Konflikt
Zieht Georg Friedrich von Preußen Konsequenzen aus NS-Verstrickungen seiner Vorfahren?

Georg Friedrich von Preußen will Kunstschätze aus Schlossmuseen der Hauptstadtregion - und präsentiert nun ein Buch zur Rolle seiner Vorfahren im Dritten Reich.   THORSTEN METZNER

Potsdam - Georg Friedrich Prinz von Preußen drängt im Vermögensstreit mit der öffentlichen Hand um früheren Familienbesitz der Hohenzollern auf einen Schlussstrich. „Mir geht es vor allem darum, einmal, und zwar ein für alle Mal zu klären, wie die Eigentumsverhältnisse sind“, sagte der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers jüngst dem ZDF. Und: „Rückblickend betrachtet kann man durchaus sagen, dass die NS-Zeit durchaus einen moralischen Tiefpunkt meiner Familiengeschichte markiert.“
Spoiler
Es waren bemerkenswerte Töne, beides hängt zusammen. Bei den Forderungen des Hauses Hohenzollern geht es um tausende Kunstschätze in Schlossmuseen der Hauptstadtregion von kaum zu bezifferndem Wert, nach Schätzungen von über 300 Millionen Euro. Darüber hinaus wird eine 1,4-Millionen-Euro-Entschädigung der öffentlichen Hand für nach 1945 in der sowjetischen Besatzungszone enteignete Hohenzollern-Immobilien reklamiert, aber auch für enteignete Bankkonten, Aktienbesitz und Hypotheken.

Das Ausmaß der Forderungen und vorherige Geheimverhandlungen von Hohenzollern und öffentlicher Hand über einen Vergleich hatten 2019 Tagesspiegel und Spiegel publik gemacht. Nach geltender Rechtslage in der Bundesrepublik ist eine Entschädigung und eine Rückgabe bei einem Teil der Kunstwerke ausgeschlossen, und zwar nur dann, wenn der damalige Kronprinz Wilhelm dem NS-Regime erheblich Vorschub leistete, was Gutachten der Historiker Stephan Malinowski und Peter Brandt im Auftrag Brandenburgs für die Verwaltungsverfahren belegten. Der Historiker und Preußen-Spezialist Christopher Clark, der es vor einigen Jahren in einem Gutachten für die Hohenzollern noch anders sah, hat seine damalige Auffassung inzwischen revidiert.

Selbst Hohenzollern-Historiker Machtan sieht Kollaboration des Kronprinzen mit den Nazis

Der Zeitpunkt des Schlussstrich-Wunsches des Hohenzollern-Oberhauptes und die Selbstreflexion zur Familienrolle in der NS-Zeit lassen aufhorchen. Denn es stehen mit Spannung erwartete Termine an: Am Mittwochabend (18.8.) wird Georg Friedrich von Preußen mit einem „Grußwort“ auftreten, wenn im Berliner Kronprinzenpalais Unter den Linden das mit seiner Unterstützung entstandene Buch des Historikers Lothar Machtan „Der Kronprinz und die Nazis“ vorgestellt wird. Im Gegensatz zu anderen Historikern, gegen die die Hohenzollern nach öffentlichen Aussagen zum Vermögensstreit juristisch vorgingen, hatte Machtan sogar Zugang zum Familienarchiv erhalten.

Selbst Machtan kommt zum Ergebnis, dass der Kronprinz das NS-Regime befördert hat
. In den Jahren 1931, 1932, sagte er dem ZDF, habe es „eine gewisse Kollaboration des gewesenen Thronfolgers des zweiten mit dem Möchtegernführer des dritten Reiches gegeben“.

Und nach der Machtergreifung habe Wilhelm als „royales Aushängeschild“ geholfen, das dritte Reich zu legitimieren. Machtan bezweifelte sogar, dass „die Gerichte im Sinne der Hohenzollern urteilen werden“. Nach diesen Aussagen kann Georg Friedrich von Preußen eigentlich seine Klage gegen die vom Land Brandenburg abgelehnte Entschädigung für enteignete Immobilien zurückziehen.

Daniel Wesener (Grüne): Hohenzollern-Auftritt von Bundesminister Peter Altmaier skandalös 

Bemerkenswert ist auch, dass bei der Buchpremiere ein Mitglied der Bundesregierung auftritt, nämlich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), was prompt Kritik provoziert. „Ich finde es skandalös, dass eine Bundesregierung, die sich seit Jahren mit den Hohenzollern über das Eigentum am nationalen Kulturerbe streitet, dieser Familie nun in einer bundeseigenen Immobilie und im Beisein eines Bundesministers auch noch ein Forum für ihre Agenda bietet“, sagte Daniel Wesener, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen und kulturpolitischer Sprecher im Berliner Abgeordnetenhaus dieser Zeitung.
Am Tag darauf, am Donnerstag, werden am Kammergericht Berlin erstmals in zweiter Instanz Verfahren verhandelt, bei denen das Hohenzollern-Oberhaupt massiv gegen Historiker wie Stephan Malinowski (Edinburgh) oder Winfried Süß (ZZF Potsdam), Medien und Politiker wie Wesener vorgegangen war. In erster Instanz am Landgericht, wo Georg Friedrich von Preußen über 80 Verfahren anstrengte, hatte er überwiegend gewonnen. Die Klageflut ist umstritten und inzwischen vom Historikerverband Deutschlands dokumentiert worden.   

Brandenburgs Wissenschaftsministerin Manja Schüle (SPD) lehnt jedwede Verhandlungen mit Georg Friedrich von Preußen strikt ab, solange das Hohenzollern-Oberhaupt solche Klagen nicht zurückzieht. Das ist auch Linie in den Parlamenten Berlins und Brandenburgs. Georg Friedrich von Preußen hat es selbst in der Hand, den Weg für neue Gespräche mit der öffentlichen Hand freizumachen.
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https://www.pnn.de/brandenburg/showdown-im-hohenzollern-konflikt-zieht-georg-friedrich-von-preussen-konsequenzen-aus-ns-verstrickungen-seiner-vorfahren-/27526948.html
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9282 am: 19. August 2021, 10:00:48 »
Urteil gegen Beate Zschäpe ist rechtskräftig:

https://www.tagesschau.de/eilmeldung/eilmeldung-5795.html

Im Augenblick nur als Eilmeldung.
Vom SchlafSchaf gefressen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9283 am: 19. August 2021, 10:01:44 »
So, dann ist das auch endlich erledigt!  :)



Zitat
Urteil im sog. NSU-Verfahren hinsichtlich drei weiterer Angeklagter rechtskräftig

Ausgabejahr 2021
Erscheinungsdatum19.08.2021
Nr. 157/2021

Beschlüsse vom 12. August 2021 – 3 StR 441/20

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten Beate Z., Ralf W. und Holger G., mit denen sich diese gegen ihre Verurteilung durch das Oberlandesgericht München gewandt hatten, im Beschlusswege verworfen, das Rechtsmittel der Angeklagten Z. unter geringfügiger Änderung des Schuldspruchs.
Spoiler
Bisheriger Prozessverlauf:

Mit Urteil vom 11. Juli 2018 hatte das Oberlandesgericht die Angeklagte Z. wegen einer Vielzahl von Fällen des (versuchten) Mordes, des (versuchten) besonders schweren Raubes, der besonders schweren räuberischen Erpressung und der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sowie zahlreicher weiterer – hiermit tateinheitlich verwirklichter – Delikte zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Den Angeklagten W. hatte es der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen und gegen ihn auf eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren erkannt. Den Angeklagten G. hatte es wegen mehrfacher Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Mit ihren Revisionen hatten die drei Angeklagten die Verletzung sachlichen Rechts gerügt; die Angeklagten Z. und W. hatten darüber hinaus das erstinstanzliche Verfahren beanstandet.

Sachverhalt:

Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen teilte die Angeklagte Z. mit den mittlerweile verstorbenen Böhnhardt und Mundlos eine rassistische, antisemitische und staatsfeindliche Ideologie. Anfang 1998 beschlossen die drei durch ein enges persönliches Verhältnis Verbundenen, sich gegen sie gerichteten Maßnahmen der Ermittlungsbehörden durch Flucht zu entziehen. Sie brachen den Kontakt zu ihrem jeweiligen persönlichen Umfeld nahezu ab; ausgenommen waren einige wenige gleichgesinnte Vertraute, darunter die Angeklagten W. und G.

1. Die Angeklagte Z. kam mit Böhnhardt und Mundlos nach dem Abtauchen auf der Basis der gemeinsamen politisch-ideologischen Einstellung überein, künftig eine Vielzahl willkürlich ausgewählter Menschen wegen deren südländischer - vornehmlich türkischer Herkunft oder als Repräsentanten des Staates zu töten. Durch die destabilisierende Wirkung dieser Mordanschläge erstrebten sie eine ihren nationalsozialistisch-rassistischen Vorstellungen entsprechende Änderung der Staats- und Gesellschaftsform Deutschlands. Um diese Wirkung deutlich zu vergrößern, planten sie, die Öffentlichkeit zunächst nur den Seriencharakter der Taten erkennen zu lassen und erst später ein noch gemeinschaftlich zu erstellendes Bekennungsdokument zu veröffentlichen, mit dem sich der - von ihnen gebildete - Personenverband "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) nachträglich verantwortlich erklärt. Des Weiteren vereinbarten sie, zur Sicherung ihres Lebensunterhalts Raubüberfälle auf Sparkassenniederlassungen, Postfilialen und Supermärkte zu begehen; hierdurch sollten die zeitlich aufwendige Vorbereitung und Ausführung der Mordanschläge finanziell ermöglicht werden.

Die Angeklagte Z., Böhnhardt und Mundlos entschlossen sich, zu diesen Zwecken auf längere Zeit unter falscher Identität unerkannt zusammenzuleben, indem sie, im besonderen Umfang die Angeklagte, eine bürgerliche, unverdächtig erscheinende Legende aufbauen und nach außen kommunizieren. Während vorgesehen war, dass Böhnhardt und Mundlos die Straftaten ausführen, übernahm es die Angeklagte vor allem, den Personenzusammenschluss abzutarnen (z.B. durch Beschaffung von falschen Identitätspapieren), die finanziellen Angelegenheiten zu regeln und erforderlichenfalls dafür zu sorgen, dass sich der "NSU", dessen drei Mitglieder anonym bleiben sollten, in der geplanten Weise zu den Taten bekennt.

In Umsetzung dieses Vereinigungskonzepts begingen Böhnhardt und Mundlos von September 2000 bis April 2007 zwölf ideologisch motivierte Mordanschläge. In Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund und Kassel töteten sie unter Verwendung derselben mit einem Schalldämpfer ausgestatteten Pistole des Herstellers Ceska heimtückisch neun türkisch- bzw. griechischstämmige Männer, die als Kleinunternehmer oder dessen Aushilfskraft an der jeweiligen Verkaufsstätte tätig waren. In Heilbronn schossen sie mit zwei anderen Pistolen hinterrücks auf eine aus zwei Polizeibeamten bestehende Streifenwagenbesatzung; eine Polizistin verstarb, während ihr Kollege schwer verletzt wurde. In Köln verübten sie in den Räumlichkeiten eines Lebensmittelgeschäfts und auf offener Straße zwei Bombenattentate, die sich gegen Menschen mit iranischen bzw. vorwiegend türkischen Wurzeln richteten. Hierdurch wurde zwar niemand getötet; jedoch trugen zahlreiche Opfer, teils schwere, Gesundheitsschäden davon. Von Dezember 1998 bis November 2011 begingen Böhnhardt und Mundlos in Chemnitz, Zwickau, Stralsund, Arnstadt und Eisenach 15 Überfälle mit Schusswaffen auf Sparkassenniederlassungen und Postfilialen sowie einen Supermarkt. In zwei Fällen machten sie tatplangemäß mit Tötungsvorsatz von einer Handfeuerwaffe Gebrauch.

Die Angeklagte Z. war insbesondere an der Planung jedes einzelnen Mordanschlags und Raubüberfalls beteiligt. Zusammen mit Böhnhardt und Mundlos wertete sie die zuvor bei Ausspähmaßnahmen gewonnenen Erkenntnisse aus. Alle drei fassten jeweils den gemeinsamen Entschluss zur Tatbegehung. Sie einigten sich insbesondere auf Tatort, Tatzeit und Tatopfer. Während der Ausführung der jeweiligen Tat hielt sich die Angeklagte gemäß der zuvor getroffenen Übereinkunft in oder in der Nähe der als Zentrale genutzten gemeinsamen Wohnung auf, um die tatbedingte Abwesenheit ihrer Komplizen zu legendieren. Dort sollte sie bei Nachfragen Dritter hierfür unverfängliche Erklärungen geben und auf Vorkommnisse, die den Eindruck des bürgerlichen Lebens der drei in Frage stellen könnten, schnell und umsichtig reagieren. Nach Fertigstellung des ersten Bekennervideos im März 2001 sollte die Angeklagte Z. darüber hinaus, falls Böhnhardt und Mundlos die Flucht nicht gelänge und sie zu Tode kämen, den Film in der aktuellen Version verbreiten und die in der Wohnung befindlichen Beweismittel vernichten. Die von ihr zugesagten Handlungen dienten dazu, den Tatausführenden eine sichere Rückzugsmöglichkeit zu schaffen und den Erfolg des Vereinigungskonzepts sicherzustellen.

Als nach dem letzten Raubüberfall Böhnhardt und Mundlos auf der Flucht von der Polizei entdeckt wurden und die Festnahme drohte, entzogen sie sich dieser durch Suizid. Nachdem die Angeklagte Z. aus dem Rundfunk vom Tod der beiden erfahren hatte, setzte sie tatplangemäß unter Verwendung von Benzin die zu dieser Zeit genutzte Wohnung in Brand, um die Beweismittel zu vernichten, die Rückschlüsse auf den Personenverband und seine Unterstützer zuließen. Anschließend flüchtete sie und versandte zahlreiche Exemplare des dritten Bekennervideos, die für den nunmehr eingetretenen, bereits bei den Planungen bedachten Fall bereitlagen. Drei Menschen, deren Tod die Angeklagte bei der Inbrandsetzung in Kauf nahm, blieben unverletzt.

2. Der Angeklagte W. verschaffte im Frühjahr 2000 - gemeinsam mit dem nichtrevidierenden Mitangeklagten Carsten S. - Böhnhardt und Mundlos auf deren Verlangen die Pistole des Herstellers Ceska, mit der diese die neun türkisch- bzw. griechischstämmigen Männer erschossen. Der Angeklagte W. rechnete mit von Böhnhardt und Mundlos verübten Morden aus von ihm geteilten rassistischen oder ausländerfeindlichen Motiven.

3. Der Angeklagte G. verschaffte der Vereinigung "NSU" im Zeitraum von Februar 2004 bis zur ersten Jahreshälfte 2011 wiederholt Dokumente, die der Verschleierung der Identität ihrer Mitglieder dienten: einen Ersatzführerschein und einen Reisepass, die auf den Namen des Angeklagten G. ausgestellt und wegen der Ähnlichkeit von ihm und Böhnhardt zur Nutzung durch diesen bestimmt waren, sowie eine auf eine dritte Person ausgestellte Krankenkassenkarte, die von der Angeklagten Z. verwendet werden sollte. Böhnhardt legte die Identitätspapiere vielfach bei der Anmietung von Kraftfahrzeugen vor, mit denen sich Mundlos und er in zahlreichen Fällen zum Tatort des Mordanschlags oder Raubüberfalls begaben. Die Angeklagte Z. nutzte die Krankenkassenkarte für die Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen unter falschen Personalien. Der Angeklagte G. erkannte, dass die Vereinigung entsprechend den nationalsozialistisch-rassistischen Vorstellungen ihrer Mitglieder Tötungsdelikte begehen könnte, und fand sich damit ab.

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs

1. Der nach der Geschäftsverteilung des Bundesgerichtsgerichtshofs bundesweit für alle Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat hat durch Beschluss auf die Sachrüge der Angeklagten Z. den sie betreffenden Schuldspruch geringfügig geändert, während ihre Verfahrensbeanstandungen insgesamt erfolglos geblieben sind. Zwar hat die Schuldspruchänderung zum Wegfall einer Einzelstrafe geführt; die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben. Im Übrigen hat das angefochtene Urteil sachlichrechtlicher Nachprüfung standgehalten. Der die weitergehende Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO verwerfende Beschluss befasst sich insoweit vor allem mit der im angefochtenen Urteil dargelegten Beweiswürdigung namentlich zur Beteiligung der Angeklagten Z. an der Planung der von Böhnhardt und Mundlos ausgeführten Taten und mit der rechtlichen Würdigung, die Tatbeteiligung der Angeklagten sei als Mittäterschaft zu beurteilen. Der 3. Strafsenat hat diese Rechtsfragen wie folgt bewertet:

a) Die Beweiswürdigung weist keinen Rechtsfehler auf. Auch soweit das Oberlandesgericht festgestellt hat, die Angeklagte Z. habe an der Planung jeder einzelnen Tat mitgewirkt, findet die tatrichterliche Überzeugungsbildung in den Ergebnissen der Beweisaufnahme eine tragfähige Tatsachengrundlage und beruht auf möglichen Schlussfolgerungen, die rational nachvollziehbar und in hohem Maße plausibel sind.

b) Die auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorzunehmende wertende Gesamtbetrachtung aller vom Oberlandesgericht festgestellten Umstände führt zu dem Ergebnis, dass die Angeklagte Z. die Mordanschläge und Raubüberfälle im Sinne des § 25 Abs. 2 StPO gemeinschaftlich mit Böhnhardt und Mundlos beging. Die Angeklagte hatte in hierfür ausreichendem Maße sowohl Tatherrschaft als auch Tatinteresse.

aa) Unter dem Gesichtspunkt der Tatherrschaft ist in den Blick zu nehmen, dass die Angeklagte Z. zwar keinen tatherrschaftsbegründenden Beitrag im Ausführungsstadium der Taten leistete. Sie nahm jedoch maßgeblichen Einfluss bereits auf die Planung der Taten sowie auf den gemeinsamen Tatentschluss und den weiteren Willen ihrer beiden Komplizen zur Tatbegehung. Darüber hinaus beeinflusste sie durch die Zusage der von ihr vorzunehmenden Handlungen (Legendierungstätigkeit, Beweismittelvernichtung, Tatbekennung) wesentlich die Deliktsverwirklichung und erbrachte auch insoweit – zusätzlich über die Beteiligung an der Tatplanung hinaus – einen hierfür bedeutenden objektiven Tatbeitrag. Ohne das von ihr versprochene Verhalten hätten die nach dem Vereinigungskonzept verfolgten Ziele der Taten nicht erreicht werden können.

bb) Bezüglich des Tatinteresses fällt wesentlich ins Gewicht, dass dasjenige der Angeklagten Z. nicht hinter demjenigen von Böhnhardt und Mundlos zurückstand. Dieses starke Interesse an der Durchführung und dem Gelingen der Taten hat nicht deshalb eine geringere Bedeutung für die Beurteilung der Tatbeteiligung als Mittäterschaft, weil es sich mit den übergeordneten gemeinsamen Zielen aller dem "NSU" zugehörigen Personen deckte. Zwar führt die Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung für sich gesehen nicht zur Zurechnung der Tat an das einzelne Mitglied. Jedoch kann etwa ein weltanschaulich-ideologisches, religiöses oder politisches Ziel der Tatbegehung sowohl den Charakter eines hierauf gerichteten Personenzusammenschlusses bestimmen als auch erhebliche Bedeutung für die Qualifizierung der Tatbeteiligung als Täterschaft anstelle Teilnahme haben.

2. Durch weiteren Beschluss hat der 3. Strafsenat die Revisionen der Angeklagten W. und G. verworfen. Mit Blick auf die zutreffenden Darlegungen in den Antragsschriften des Generalbundesanwalts, zu denen die zwei Beschwerdeführer keine Gegenerklärung abgegeben haben (§ 349 Abs. 3 StPO), hat der Senat dem in solchen Fällen üblichen Procedere folgend davon abgesehen, diese Entscheidung mit Gründen zu versehen.

Vorinstanz:

OLG München - 6 St 3/12 - Urteil vom 11. Juli 2018

Karlsruhe, den 19. August 2021

Maßgebliche Vorschriften:

§ 349 StPO - Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss

(1) ...

(2) Das Revisionsgericht kann auf einen Antrag der Staatsanwaltschaft, der zu begründen ist, auch dann durch Beschluß entscheiden, wenn es die Revision einstimmig für offensichtlich unbegründet erachtet.

(3) 1Die Staatsanwaltschaft teilt den Antrag nach Absatz 2 mit den Gründen dem Beschwerdeführer mit. 2Der Beschwerdeführer kann binnen zwei Wochen eine schriftliche Gegenerklärung beim Revisionsgericht einreichen.

...

§ 25 StGB – Täterschaft

(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
[close]
www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/PressemitteilungenDE/2021/2021157.html;jsessionid=59F1A29E305FC16CD74B3542EB5D047F.1_cid368?nn=10690868


Stahls erwartung wurde nicht erfüllt:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/nsu-beate-zschaepe-revision-wolfgang-stahl-bgh-mord-mittaeterschaft-beihilfe-terroristische-vereinigung/

Ups, Grashalm war etwas schneller ...
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9284 am: 19. August 2021, 10:11:01 »
Dann ist nur noch André Eminger offen. Ich bin mal gespannt, wie der BGH da urteilen wird.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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