Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1433784 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8385 am: 21. November 2020, 21:16:58 »
Das wird unserer Kundschaft jetzt aber mal gar nicht gefallen. Die russische Propagandapresse dementiert Putin-Zitate.

Geht ja mal gar nicht, meinen auch die Kommentatoren (die anscheinend recht schnell gelöscht werden).

https://de.sputniknews.com/politik/20201121328415928-echte-fake-news-angebliche-putin-zitate/

Wer nicht klicken will, siehe Anhang.  ;)
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8386 am: 23. November 2020, 11:20:28 »
Leider hinter Paywall, das klingt aber extrem nach Kundschaft.

https://www.saechsische.de/dresden/richter-die-kirche-sollte-vorgefuehrt-werden-5322160-plus.html

Zitat
Dresden

22.11.2020 12:00 Uhr
Prozess: Fake-Anruf von rechts

Teure Berufung. Eine Frau muss nun viel Geld für ein illegal veröffentlichtes Telefongespräch mit einer Dresdner Kirchenmitarbeiterin bezahlen.

Illegaler Lauschangriff: Der Berufungsprozess um die Veröffentlichung eines heimlich mitgeschnittenen Telefonats ging für eine rechte Politaktivistin gründlich schief. © Symbolfoto: Rolf Vennenbernd/dpa
Von Alexander Schneider 6 Min. Lesedauer

Dresden. Es bleibt dabei. Wer heimlich mitgeschnittene Telefonate unerlaubt veröffentlicht, begeht eine Straftat. Auch das Landgericht Dresden ist davon überzeugt, dass die 43-jährige Angeklagte Madeleine F., ein altbekanntes Mitglied in der rechten Szene, Schuld auf sich geladen hat.
https://www.saechsische.de/dresden/richter-die-kirche-sollte-vorgefuehrt-werden-5322160-plus.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8387 am: 23. November 2020, 14:48:20 »
Mit läppischen 500 Tacken ist die rechte Aktivistin ja noch glimpflich davon gekommen.
Weitere Protagonisten: Ihr Anwalt und dessen Entourage, die allesamt ein Attest vorlegten um keine Masken tragen zu müssen.

Da kann sich jeder selbst seinen Reim drauf machen.

Spoiler
Dresden. Es bleibt dabei. Wer heimlich mitgeschnittene Telefonate unerlaubt veröffentlicht, begeht eine Straftat. Auch das Landgericht Dresden ist davon überzeugt, dass die 43-jährige Angeklagte Madeleine F., ein altbekanntes Mitglied in der rechten Szene, Schuld auf sich geladen hat.

Im Juni war Madeleine F. am Amtsgericht Dresden wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zu einer Geldstrafe von 900 Euro verwarnt worden. Verwarnt heißt, sie hätte die Strafe nicht zahlen müssen, solange sie innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Urteils keine neuen Straftaten begeht. Doch das milde Urteil wurde nicht rechtskräftig.

Sowohl die Staatsanwaltschaft, die eine tatsächliche Geldstrafe von 1.800 Euro gefordert hatte, als auch die Angeklagte, ihr Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, akzeptierten das Urteil nicht. Am 9. November begann die Berufungsverhandlung.

Fake-News von Rechtspopulisten

Es geht in dieser Sache um eine hässliche Fake-News-Geschichte vom Frühjahr 2018, als Rechtspopulisten und Rassisten sich in den „sozialen Medien“ darüber echauffiert hatten, Muslime würden sich nun schon in Dresdner Kirchen breit machen. Video-Bilder zeigten Afrikaner in der Martin-Luther-Kirche. Tatsächlich handelte es sich bei den Menschen im Neustädter Gotteshaus jedoch um Christen aus Eritrea, die damals schon seit langem Sonntag für Sonntag nachmittags in der Kirche feierten, an Ostern sogar eine ganze Woche lang.

In der allgemeinen Hysterie, klingelten damals so häufig die Telefone der evangelischen Kirchgemeinde, dass sie sich genötigt sah, eine eigene Pressemitteilung zu veröffentlichen, in der sie die Dinge klarstellten. Auch danach schellten die Telefone weiter in der Kirchenverwaltung. Eine 54-jährige Angestellte erinnert sich noch heute an die Tage. Auch in dem Berufungsprozess gegen Madeleine F. ist die Kirchenfrau nun wieder Zeugin.

Maskenbefreite Schicksalsgemeinschaft

Es ist ganz offensichtlich eine ungewöhnliche Schicksalsgemeinschaft, die jetzt, am Freitagmittag, ins Dresdner Landgericht marschiert. Madeleine F., Verteidiger Jens Lorek, dessen Mitarbeiterin und ein weiterer Begleiter tragen alle keinen Mund-Nasen-Schutz. Sie werden mehrfach kontrolliert. Doch alle vier haben Dokumente dabei, die sie vom Maskenzwang auch im Justizzentrum befreien.

Noch am Mittwoch hatte Madeleine F. vor dem Brandenburger Tor gestanden und gegen das Infektionsschutzgesetz protestiert. Auch sie habe sich von Wasserwerfern der Polizei beregnen lassen müssen, sagt sie.

An diesem zweiten Verhandlungstag berichtet die Zeugin aus der Dresdner Kirchgemeinde von einer Anruferin, die sich als orthodoxe Christin ausgegeben hatte. Die unbekannte Frau mit russischem Akzent habe viele Fragen zu der Sache mit den „Muslimen“ wissen wollen, habe behauptet, dass könnten doch keine orthodoxen Christen gewesen sein und anderes mehr.

Wer die Anruferin war, das wisse sie nicht. Die Frau habe ihren Namen nicht genannt. Die Zeugin sagte, sie sei nicht auf die Fragen der Unbekannten eingegangen, sondern habe sie an die Pressemitteilung verwiesen und an den Pfarrer. Nein, sie habe nicht gewusst, dass dieses Telefonat mitgeschnitten wurde und habe auch kein Einverständnis dazu gegeben.

Sie habe erst über die Landeskirchenverwaltung erfahren, dass der Mitschnitt auf Facebook zu hören war – auf der Facebook-Seite der Angeklagten. Nach der internen Beratung habe sie sich entschlossen, die Sache anzuzeigen. Ihr Name sei dort zu hören gewesen, es sei ihre Stimme gewesen, ihre Worte. Gegenüber der SZ sagt die Frau später auch, dass sie schon ein mulmiges Gefühl gehabt habe, als sie von diesem ungewöhnlichen Lauschangriff erfuhr.

Strapazierte Wahrheit

Madeleine F. hatte schon am ersten Sitzungstag zugegeben, das Telefongespräch veröffentlicht zu haben. Es sei ihr „um die Wahrheit“ gegangen. Nach der Vernehmung der Zeugin fragt der Richter die Angeklagte erneut, wer dieses heimliche Telefonat aufgezeichnet habe. Immerhin habe die Angeklagte in einem ihrer damaligen Kommentare geschrieben, die Anruferin sei ihr bekannt.

Die 43-Jährige sagte, sie kenne die Anruferin nicht, die Frau sei in einer ihrer WhatsApp-Gruppen gewesen. Sie habe vorgegeben, die Frau zu kennen, weil sie mehrere Beiträge von ihr gelesen habe. Heute könne sie nicht mehr sagen, wer das gewesen sei. F. sprach von einem „Sammelsurium von Mitgliedern“ in ihren Gruppen, jedoch keine persönlichen Kontakte: „Es ist nicht so, dass ich sie persönlich kennen würde“. Soviel also zum Thema "Wahrheit".

„Machen Sie das heute auch noch so?“, fragt der Richter. „Ja“, antwortet die Angeklagte. Dann schränkt sie jedoch ein, dass sie ein solches Telefonat möglicherweise wohl nicht veröffentlichen würde. „Ich bin nicht unbelehrbar. Ich kann ja denken“, behauptet sie. Es ginge ihr darum „die Wahrheit herauszukristallisieren“.

Überraschendes Urteil

Um es kurz zu machen: Viel mehr erfährt das Gericht an diesem zweiten Sitzungstag nicht. Zu ihren persönlichen Verhältnissen macht die Angeklagte kaum Angaben, da hilft auch die Drohung des Richters nicht, dass er ihr Einkommen schätzen müsse, sollte das Gericht zur Überzeugung kommen, sie verurteilen zu müssen.

Oberstaatsanwalt Andreas Günthel plädiert kurz und wiederholt die Forderung der Staatsanwaltschaft aus dem erstinstanzlichen Prozess einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro. Verteidiger Jens Lorek spricht länger. Er argumentiert, seine Mandantin könne schon deswegen nicht verurteilt werden, weil sie das Telefonat nicht aufgezeichnet habe und nicht habe wissen können, dass der Mittschnitt illegal gewesen sei. Es seien mit dem Telefonat auch keine „vertraulichen Dinge“ weiterverbreitet worden. Und nicht zuletzt fehle es auch an einem wirksamen Strafantrag. Die Verwaltungsangestellte der Kirche sei nicht dazu berechtigt gewesen, so Lorek.

Das Gericht berät etwas länger als die angekündigten 20 Minuten. Doch das Urteil ist dann eine kleine Überraschung für alle Beteiligten. Zwar verwirft Scheuring die Berufungen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten. Doch das Gericht erteilt der Angeklagten die Weisung, eine zusätzliche Geldauflage von 500 Euro an die Diakonie in Dippoldiswalde zu zahlen. Außerdem wird die Bewährungsdauer dieser Verwarnung von einem auf auf eineinhalb Jahre verlängert. Sollte die 43-Jährige die Auflage nicht erfüllen, werde auch die Geldstrafe von 900 Euro vollstreckt.

Punkt für Punkt begründet der Vorsitzende, warum Verteidiger Lorek mit seiner Argumentation einfach daneben gelegen habe. „Strafantragsberechtigt ist die Verletzte“, sagt Scheuring, also die belauschte Kirchenangestellte. Aus dem gesamten Telefonat ergebe sich kein Hinweis darauf, dass die Geschädigte von dem Mittschnitt gewusst, geschweige denn ihre Zustimmung dazu gegeben habe.

Kirchenangestellte sollte verunsichert werden

Der Tatbestand sei erfüllt. Madeleine F. habe eine illegal gefertigte Aufnahme öffentlich zugänglich gemacht, sodass diese von einer Vielzahl an Menschen habe angehört werden können. Scheuring betonte, dass in diesem Fall ein Freispruch nicht denkbar sei, weil die Angeklagte zum Prozessauftakt selbst eine politische Motivation für die Veröffentlichung des Gesprächs eingeräumt habe.

Die anonyme Anruferin habe der Kirchenangestellte mehrfach die immer gleichen Fragen gestellt, es sei insistiert worden, um den Gesprächspartner unsicher zu machen. das alles ergebe sich aus dem Telefonat. Scheuring: „Es ging Ihnen darum, die Kirche der Lüge zu bezichtigen und die Geschädigte vorzuführen.“ Das sei keine Bagatelle.

Das Urteil hat die Angeklagte sichtbar überrascht. Doch man darf gewiss sein, dass in dieser Sache wohl noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. In einem demokratischen Rechtssaat ist schließlich auch ein zweitinstanzliches Urteil anfechtbar.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8388 am: 23. November 2020, 15:13:56 »
Ufo-Anwalt Lorek mal wieder.  :facepalm:

Die Angeklagte ist Madeleine Feige aus Meißen, Busenfreundin von Schrei-Ester Seitz, Aktivisten bei diversen Wellenlänge-Bewegungen, AfD-nah. Bei dem Haverbeck-Solidaritätsstand wurde sie auch schon gesichtet.

https://www.neustadt-ticker.de/151036/aktuell/anruf-veroeffentlicht-verwarnung-vom-gericht

https://www.saechsische.de/rechtsextreme-tarnen-sich-3946294.html

https://linksunten.mirrors.autistici.org/node/207675/index.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8389 am: 24. November 2020, 08:36:52 »
Ja, und?
So ein kleines Nazi-Tattoo!
Der Mann braucht doch jetzt eine Anstellung, damit er sich finanzieren kann!
Der Herr Herrmann soll sich mal nicht so haben!
Andere Kameraden sind ja auch schon da ...


Zitat
München - Ein Polizeianwärter wehrt sich am Dienstag ab 10 Uhr vor dem Verwaltungsgericht München dagegen, dass er wegen eines umstrittenen Tattoos abgelehnt wurde.

Der Kläger, ein Zeitsoldat, trägt auf dem Rücken eine von einer Schulter zur anderen reichende Tätowierung "Blaue Augen Blaues Blut" in Frakturschrift, in der Mitte befindet sich zwischen dem Text ein Eisernes Kreuz.

Die Tätowierung stehe nach Ansicht der Polizei nicht in Einklang mit den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, da ihr eine nationalsozialistische Botschaft zukomme.

Aus diesem Grund wurde der Mann nicht zum Polizeidienst zugelassen. Dagegen klagt er nun.

Erst im Mai war ein Polizist aus Bayern höchstinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit seinem Wunsch gescheitert, sich sichtbar tätowieren zu lassen.

Damals ging es allerdings um ein wesentlich harmloseres Motiv: den hawaiianischen Gruß "Aloha". Auch TAG24 berichtete über den Gerichtsprozess.

31 Verdachtsfälle auf Rechtsextremismus bei der bayerischen Polizei
Nach den Rechtsextremismus-Skandalen in jüngster Zeit bei der Polizei in Deutschland hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (64,CSU) im Oktober angekündigt, künftige Beamte auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Das soll aber erst ab dem kommenden Jahr gelten und spielt im vorliegen Fall aus dem Jahr 2018 noch keine Rolle.

In den vergangenen drei Jahren sind bei bayerischen Sicherheitsbehörden nach Angaben von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) 31 Verdachtsfälle auf Rechtsextremismus bekannt geworden. Bayern liegt damit hinter Hessen (59), Berlin (53) und Nordrhein-Westfalen (45).

Unter den Begriff Sicherheitsbehörden fallen nach Angaben des bayerischen Innenministeriums nicht nur die Polizei, sondern auch die Landesbehörden für Verfassungsschutz.

In 24 dieser 31 Fälle seien Disziplinarmaßnahmen eingeleitet worden, sagte Herrmann. In fünf Fällen gehe es um eine Entlassung aus dem Dienst beziehungsweise eine Nichternennung. In 23 Fällen wurden daneben noch Strafverfahren eingeleitet.
https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/nachrichten-bayern/nazi-tattoo-auf-dem-ruecken-polizeianwaerter-klagt-gegen-ablehnung-vor-verwaltungsgericht-muenchen-1734686
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8390 am: 24. November 2020, 11:25:40 »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8391 am: 24. November 2020, 15:25:05 »
Wen haben wir den in Pößneck?


Zitat
Marius Koity
24.11.2020, 14:55

Pößneck/Neustadt.  Reichsbürger aus Neustadt will sich gegen Gerichtsbeschluss wehren.

Ein 61-Jähriger aus Neustadt, der als hartnäckiger Reichsbürger bekannt ist, hatte sich zu einem unbekannten Zeitpunkt in den Besitz von 36 Gefechtsfeldbeleuchtungs-Handleuchtzeichen aus Beständen der Nationalen Volksarmee der DDR gebracht. Die einstigen, mehr als 30 Jahre alten Signal- und Befehlsmittel, deren Privatbesitz laut bundesdeutschem Sprengstoffgesetz verboten ist, wurden bei dem Mann im Frühjahr 2017 während einer Hausdurchsuchung entdeckt – und sichergestellt.
https://www.otz.de/regionen/poessneck/poessnecker-gericht-zieht-raketen-aus-nva-zeiten-ein-id230987268.html

In der kurzen Zeit, die der Text im Gesamten lesbar ist, konnte ich zumindest erkennen, dass dieser vorbildliche "Thoitsche" einen "Jagdschein" hat.  ;)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8392 am: 24. November 2020, 18:48:39 »
Respekt!  :thumb:


Zitat
Die Kinderbuch-Autorin Kirsten Boie sollte mit dem Sprachpreis des Vereins Deutsche Sprache ausgezeichnet werden - doch sie lehnte ab. Sie kritisiert den Bundesvorsitzenden des Vereins für rechtspopulistische Äußerungen. "Da ist die Rede von 'Lügenpresse' und 'dem aktuellen Meinungsterror unserer weitgehend linksgestrickten Lügenpresse'". Dies habe sie dazu veranlasst, den Elbschwanorden abzulehnen.

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8393 am: 24. November 2020, 20:06:47 »
Jetzt gibt es auch "Einzelfälle" bei der Feuerwehr. Konkret in Bremen.

https://www.zeit.de/gesellschaft/2020-11/bremen-rassismus-feuerwehr-sexismus-ermittlung-chats

Spoiler
Zitat

Rechtsextremismus:
Sonderermittlungen wegen Rassismus in Bremer Berufsfeuerwehr

Jahrelang sollen sich Beamte in einem Chat rassistische und sexistische Sprüche geschickt haben. Laut Medien kursierten auch Fotos von Kindern vor Hakenkreuzfahnen.

Die Bremer Innenbehörde prüft eigenen Angaben zufolge schwere Vorwürfe gegen Beamte der Berufsfeuerwehr wegen rassistischer und sexistischer Vorfälle. Für die strafrechtlichen und disziplinarischen Ermittlungen sei eine Sonderermittlerin eingesetzt worden. Zuvor hatten NDR, Radio Bremen und Süddeutsche Zeitung über die Ermittlungen berichtet. Demnach sollen sich Feuerwehrbeamte in einem Chat rassistisch geäußert und rechtsradikale Bilder verschickt haben.

Die Staatsanwaltschaft Bremen bestätigte Ermittlungen gegen einen 52 Jahre alten Berufsfeuerwehrmann wegen des Verdachts auf Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Eine Kollegin habe die Behörden auf den Mann aufmerksam gemacht. Die Vorwürfe sollen sich zumindest auf das Jahr 2015 beziehen.

NDR, Radio Bremen und Süddeutsche Zeitung berichten von Zeugenaussagen, wonach der Mann unter anderem auf der Dienststelle ein Foto seiner Kinder vor Hakenkreuzfahnen herumzeigte. Auf der Arbeit habe er sich Zeugenaussagen zufolge häufig – auch über Funk oder von Vorgesetzten – mit seinem Spitznamen ansprechen lassen, orientiert an einer Nazi-Größe aus der NS-Zeit. 

Vorgesetzte sollen Ton der Gespräche selbst vorgegeben haben

Mehrere Feuerwehrleute sollen sich diesen Recherchen zufolge außerdem in menschenverachtender Weise über Kolleginnen, Kollegen und hilfebedürftige Menschen geäußert haben, zum Teil in deren Anwesenheit. Das gehe aus Chatprotokollen und Audioaufnahmen hervor, die NDR, Radio Bremen und Süddeutscher Zeitung vorlägen. Zeugen berichteten, dass die Vorgänge trotz Beschwerden in der Leitungsebene der Bremer Feuerwehr jahrelang ignoriert worden seien. Vorgesetzte sollen den Ton der Gespräche zum Teil nicht nur geduldet, sondern selbst vorgegeben haben.

Die Protokolle der Chatgruppe gehen den Berichten zufolge zurück bis ins Jahr 2013. Einige Männer hätten dort über Jahre hinweg Hakenkreuz-Bilder, Fotos von Adolf Hitler und rassistische, menschenverachtende Sprüche über Schwarze, Türken, Muslime und Juden verschickt.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8394 am: 25. November 2020, 01:41:34 »
Respekt!  :thumb:


Ja, zumal dieser Bundesvereinsvorsitzende Wert auf eine Merkbefreiung zu legen scheint. Er hätte auch einfach Ruhe geben können:

https://www.abendblatt.de/kultur-live/article230983432/Kirsten-Boie-Sprachpreis-Elbschwanenorden-Abgelehnt-VDS-Preis-2020-Walter-Kraemer-Rechtspopulisten.html





Mit läppischen 500 Tacken ist die rechte Aktivistin ja noch glimpflich davon gekommen.

...

Fünfhundert Euro als Weisung obendrauf und eine um ein halbes Jahr verlängerte Bewährungszeit. Wobei ersteres bedeutet, daß die Bewährung gerissen ist, wenn sie die 500 nicht zahlt. Dann werden auch die von der ersten Instanz erstmal nur in Aussicht gestellten 900 fällig.

Das Urteil hat die Angeklagte sichtbar überrascht. Doch man darf gewiss sein, dass in dieser Sache wohl noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. In einem demokratischen Rechtssaat ist schließlich auch ein zweitinstanzliches Urteil anfechtbar.

Ja, klar: wenn der Anwalt mit dem bislang verdienten Honorar nicht zufrieden ist, gibt es noch Rechtsmittel.





Mal was anderes:

Zitat
In Berlin ist in der vergangenen Woche ein Mitarbeiter der Polizei als Fahrer eines Drogentaxis aufgeflogen. Der 29 Jahre alte Umut K. war in Wedding in eine Fahrzeugkontrolle geraten – und was die Beamten dann entdeckten, sorgt in der Behörde für Unruhe.

...

https://www.tagesspiegel.de/berlin/er-hatte-geld-marihuana-und-dienstausweis-dabei-berliner-polizei-erwischt-mitarbeiter-am-steuer-von-drogentaxi/26653048.html

« Letzte Änderung: 25. November 2020, 01:51:54 von dtx »
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8395 am: 25. November 2020, 08:34:42 »
Ja, wenn man ihnen doch den legalen Waffenbesitz verwehrt? 


Zitat
Anfrage an die Staatsregierung

Reichsbürgerrazzia in Tuntenhausen: Neue Details bekannt
vor 26 Minutena ktualisiert: 25.11.202008:04

Tuntenhausen - Am Mittwoch, 9. Juli, fanden deutschlandweit Razzien im Reichsbürger-Milieu statt. Auch Haushalte in der Gemeinde Tuntenhausen waren betroffen. Nun wurden neue Details bekannt.

Eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Cemal Bozoglu, Katharina Schulze (Bündnis 90/Die Grünen) an die Bayerische Staatsregierung ergab, dass bei den Reichsbürgerrazzion im Juli in den Tuntenhausener Ortsteilen Schönau und Beyharting auch Waffen sichergestellt wurden. Laut Auskunft der zuständigen Waffenbehörden verfügt von den in Bayern wohnhaften Personen gegenwärtig keine über eine Waffenerlaubnis. Also auch die Personen aus Tuntenhausen nicht.

Spoiler
Reichsbürger-Razzia in Tuntenhausen - kleine Anfrage bringt neue Details ans Licht
Die Durchsuchungen erfolgten in Bayern an Objekten in den bayerischen Gemeinden Dachau, Erding, Grafing, Gröbenzell, Karlsfeld, Moosinning, München, Passau und Tuntenhausen. Elf der insgesamt 14 Beschuldigten leben in Bayern, so die Staatsregierung. Der Verdacht der Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ergebe sich aus Aussagen von Zeugen, Einlassungen der Beschuldigten, Erkenntnissen ausländischer Strafverfolgungsbehörden, Ergebnissen der Auswertung sichergestellter Datenträger und Unterlagen, insbesondere festgestellter Kommunikation der Beschuldigten, sowie (Kriegs-)Waffenfunden. Aufgrund der derzeit noch laufenden Ermittlungen können aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Einzelheiten, insbesondere zu den Waffenlieferungen und den internationalen Akteuren, genannt werden.

Laut Auskunft des Polizeipräsidiums München sind drei Personen jeweils im Jahr 2017 unabhängig voneinander durch je einen anderen Verstoß gegen das Waffengesetz in Erscheinung getreten. Nach den bisherigen Ermittlungen besteht laut Staatsregierung der Verdacht, dass alle Beschuldigten dem rechtsextremen Spektrum und/oder der Reichsbürgerbewegung zuzurechnen seien. Im Rahmen der Durchsuchungen wurden rechtsradikale Schriften, NS-Utensilien und Reichsbürgerunterlagen sichergestellt. Laut Auskunft des Polizeipräsidiums München sind acht der insgesamt 14 Beschuldigten in der Vergangenheit im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität in Erscheinung getreten.

Kontakte zu Hells Angels
Außerdem sei auch einer der tatverdächtigen Waffenhändler in der Vergangenheit mit einem Delikt der Politisch motivierten Kriminalität in Erscheinung getreten.  Einer der Tatverdächtigen habe bundesweit mannigfaltige Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen und/oder Einzelpersonen und ein Tatverdächtiger nach derzeitigen Erkenntnissen zumindest im Jahr 2016 persönlichen Kontakt zu einem Angehörigen der Rockergruppe „Hells Angels“ unterhalten. Hinweise auf illegale Waffendepots in Bayern liegen den Behörden derzeit nicht vor.

jb
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https://www.rosenheim24.de/rosenheim/mangfalltal/tuntenhausen-ort49796/reichsbuergerrazzia-in-tunztenhausen-neue-details-durch-kleine-anfrage-bekannt-geworden-90111112.html


Gerade meldet sich der nächste Kandidat.

Kennen wir den?


Zitat
Waffenbesitz
Reichsbürger in Stendal verurteilt
25.11.2020

Ein Reichsbürger wurde vom Amtsgericht Stendal für den illegalen Besitz von Waffen zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt.
Spoiler
Von Wolfgang Biermann

Stendal l Das Amtsgericht hat am Montag einen Rentner und ehemaligen Vorsitzenden eines Schützenvereins in der Altmark wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu sieben Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Petra Ludwig sah es als erwiesen an, dass der der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalterszene zugerechnete Endsechziger am 27. Juli 2018 vorsätzlich und unerlaubt zwölf Schusswaffen – zehn Gewehre und zwei halbautomatische Pistolen – „unberechtigten Personen überlassen hat“ und zudem unberechtigt im Besitz von 19 Patronen war, die im Rahmen einer Durchsuchung von einem Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei am 9. Oktober 2018 in seiner Wohnung gefunden wurden.

Zeitgleich hatten an diesem Tag SEK-Beamte in Berlin sowie einem anderen Ort in der Altmark weitere Wohnungen durchsucht. Die zehn Gewehre – eine Bockdoppelflinte, zwei Einzellader und sieben Repetierbüchsen – sowie die beiden Pistolen wurden dabei aber nicht gefunden, sie sind verschwunden.
Gewehr gefunden

Das Verfahren gegen einen mitangeklagten Mittvierziger wurde im Hinblick auf eine rechtskräftige Verurteilung eingestellt. Bei der SEK-Aktion war ein Gewehr bei ihm entdeckt worden, für dass der Sportschütze und Jäger keine Legitimation besaß. Für die Waffen, die er rechtmäßig besaß, wurden ihm danach die Waffenbesitzkarten auch entzogen.

Im Prozess hatte er beteuert, nichts mit der Reichsbürgerszene zu tun zu haben, was ihm das Gericht auch abnahm. Er hatte angegeben, dass der Rentner bei ihm die zwölf Waffen verwahrt hatte, angeblich weil bei ihm der Maler war. Tatsächlich aber hatte die Waffenbehörde des Landkreises dem Rentner die Waffenbesitzkarten entzogen, den Entzug aber nicht sofort vollzogen.
Erfundene Zeugen

Am 27. Juli habe der Rentner die Waffen bei ihm abgeholt, so der Mittvierziger. Mit dabei soll ein „Schlomo Bernsteen“, angeblich Israeli von der „Stiftung 36 Grad Berlin“ gewesen sein. Dem hätte der Rentner in seinem Beisein die Waffen übergeben, gab der Mittvierziger an. Letztlich bestätigte der Rentner das denn auch, nachdem er zuvor wirr klingende Ausführungen gemacht hatte. Nachforschungen der Polizei ergaben, dass es weder eine „Stiftung 36 Grad“ noch einen „Schlomo Bernsteen“ in Berlin gibt.

Der Prozess am Amtsgericht fand unter extremen Sicherheitsvorkehrungen statt. Mehr als ein Dutzend Polizeibeamte und Angehörige der Justiz sicherten den Saal 102 und den Zugang dazu ab. Der Rentner war übrigens nicht freiwillig gekommen, er musste von der Polizei vorgeführt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung dagegen gilt als sehr wahrscheinlich.
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https://www.volksstimme.de/lokal/stendal/waffenbesitz-reichsbuerger-in-stendal-verurteilt


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« Letzte Änderung: 25. November 2020, 08:42:06 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8396 am: 25. November 2020, 08:43:29 »
In Stendal gab es 7 Monate OHNE Bewährung für einen "Waffennarren". Der war wohl auch mal Vorsitzender eines Schützenvereins.  :o

Ich könnte fast wetten, dass das Berufungsgericht da dann unheimlich Milde walten lässt (z.B. indem man das Verfahren ordentlich in die Länge zieht) und dann zumindest Bewährung rausspringt.  ::)

Spoiler
Waffenbesitz
Reichsbürger in Stendal verurteilt
25.11.2020

 Ein Reichsbürger wurde vom Amtsgericht Stendal für den illegalen Besitz von Waffen zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt.
Von Wolfgang Biermann

Stendal l Das Amtsgericht hat am Montag einen Rentner und ehemaligen Vorsitzenden eines Schützenvereins in der Altmark wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu sieben Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Petra Ludwig sah es als erwiesen an, dass der der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalterszene zugerechnete Endsechziger am 27. Juli 2018 vorsätzlich und unerlaubt zwölf Schusswaffen – zehn Gewehre und zwei halbautomatische Pistolen – „unberechtigten Personen überlassen hat“ und zudem unberechtigt im Besitz von 19 Patronen war, die im Rahmen einer Durchsuchung von einem Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei am 9. Oktober 2018 in seiner Wohnung gefunden wurden.

Zeitgleich hatten an diesem Tag SEK-Beamte in Berlin sowie einem anderen Ort in der Altmark weitere Wohnungen durchsucht. Die zehn Gewehre – eine Bockdoppelflinte, zwei Einzellader und sieben Repetierbüchsen – sowie die beiden Pistolen wurden dabei aber nicht gefunden, sie sind verschwunden.
Gewehr gefunden

Das Verfahren gegen einen mitangeklagten Mittvierziger wurde im Hinblick auf eine rechtskräftige Verurteilung eingestellt. Bei der SEK-Aktion war ein Gewehr bei ihm entdeckt worden, für dass der Sportschütze und Jäger keine Legitimation besaß. Für die Waffen, die er rechtmäßig besaß, wurden ihm danach die Waffenbesitzkarten auch entzogen.

Im Prozess hatte er beteuert, nichts mit der Reichsbürgerszene zu tun zu haben, was ihm das Gericht auch abnahm. Er hatte angegeben, dass der Rentner bei ihm die zwölf Waffen verwahrt hatte, angeblich weil bei ihm der Maler war. Tatsächlich aber hatte die Waffenbehörde des Landkreises dem Rentner die Waffenbesitzkarten entzogen, den Entzug aber nicht sofort vollzogen.
Erfundene Zeugen

Am 27. Juli habe der Rentner die Waffen bei ihm abgeholt, so der Mittvierziger. Mit dabei soll ein „Schlomo Bernsteen“, angeblich Israeli von der „Stiftung 36 Grad Berlin“ gewesen sein. Dem hätte der Rentner in seinem Beisein die Waffen übergeben, gab der Mittvierziger an. Letztlich bestätigte der Rentner das denn auch, nachdem er zuvor wirr klingende Ausführungen gemacht hatte. Nachforschungen der Polizei ergaben, dass es weder eine „Stiftung 36 Grad“ noch einen „Schlomo Bernsteen“ in Berlin gibt.

Der Prozess am Amtsgericht fand unter extremen Sicherheitsvorkehrungen statt. Mehr als ein Dutzend Polizeibeamte und Angehörige der Justiz sicherten den Saal 102 und den Zugang dazu ab. Der Rentner war übrigens nicht freiwillig gekommen, er musste von der Polizei vorgeführt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung dagegen gilt als sehr wahrscheinlich.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8397 am: 25. November 2020, 08:50:15 »
Zitat
Am 27. Juli habe der Rentner die Waffen bei ihm abgeholt, so der Mittvierziger. Mit dabei soll ein „Schlomo Bernsteen“, angeblich Israeli von der „Stiftung 36 Grad Berlin“ gewesen sein. Dem hätte der Rentner in seinem Beisein die Waffen übergeben, gab der Mittvierziger an. Letztlich bestätigte der Rentner das denn auch, nachdem er zuvor wirr klingende Ausführungen gemacht hatte. Nachforschungen der Polizei ergaben, dass es weder eine „Stiftung 36 Grad“ noch einen „Schlomo Bernsteen“ in Berlin gibt.

Das könnte auch ein Grund für sehr wenig Milde sein.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8398 am: 25. November 2020, 10:14:48 »
Immer daran denken: Alles nur "Einzelfälle".

Spoiler
Skandal weitet sich aus : Erneute Razzien nach rechtsextremen Chats bei NRW-Polizei

Essen Der Skandal um rechtsextreme Chats zieht weitere Kreise: Am Dienstagmorgen gab es Razzien gegen weitere Beschuldigte. Die Polizisten haben zusammen gekegelt - und sich vor einem Hakenkreuz fotografieren lassen.



Im Zusammenhang mit rechtsextremen Chats bei der nordrhein-westfälischen Polizei hat es am Dienstagmorgen erneut Durchsuchungen gegeben. Das bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Duisburg. Es gehe um neun weitere Beschuldigte, auf die man im Zuge der Ermittlungen um rechtsextreme WhatsApp-Chats gestoßen sei.

In diesem Zusammenhang sind weitere zehn Beamte suspendiert worden. Das hat NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Dienstag mitgeteilt. In ihrer Kegel-Chatgruppe seien rechtsextreme, mutmaßlich strafrechtlich relevante Inhalte gepostet worden. Die Beamten hätten sich zudem beim Kegeln vor einem Hakenkreuz ablichten lassen. Am Dienstagmorgen hatte es deswegen Durchsuchungen gegeben. Dabei waren 160 Beamte im Einsatz.

Es werde wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen die Beamten ermittelt. Ihnen wird vorgeworfen, entsprechende Bilder, Videos und Audiodateien gepostet zu haben. Am Dienstag seien 17 Objekte unter anderem in Essen, Mülheim an der Ruhr und Velbert durchsucht worden.

Die Anzahl der beschuldigten Polizeibeamten, die verfassungsfeindliche beziehungsweise volksverhetzende Inhalte in WhatsApp-Gruppen gepostet haben sollen, erhöht sich damit auf insgesamt auf 24 Personen. Es seien am Dienstag weitere Speichermedien sichergestellt worden, die nun ausgewertet werden müssten.



Derzeit gibt es 173 Verdachtsfälle in NRW, wie Innenminister Reul am vergangenen Donnerstag dem Innenausschuss des Landtags sagte. Vor drei Wochen lag die Zahl bei 151 Verdachtsfällen. Bei 155 der 173 Beschäftigten unter Rechtsextremismus-Verdacht handele es sich um Polizisten.

Bei NRW-Polizisten war auf beschlagnahmten Datenspeichern das verbotene Horst-Wessel-Lied entdeckt worden. Dabei handelt es sich um das Kampflied der SA und die spätere Parteihymne der NSDAP. Die Verbreitung des Stücks ist in Deutschland strafbar. Ein Beamter soll Fotos von Weihnachtsbaum-Kugeln mit SS-Runen und „Sieg Heil“-Aufschrift gepostet haben. Bei einem anderen Beamten seien Fotos mit einem Hakenkreuz entdeckt worden, das aus Dienstmunition gelegt worden sei, hatte Reul schon vor mehreren Wochen berichtet. Andere Beamte seien auf einem Video zu sehen, wie sie die erste Strophe des Deutschlandliedes grölten. Ein Polizist habe sich in Uniform auf zwei Streifenwagen stehend fotografieren lassen, wie er den „Hitler-Gruß“ zeige. Es waren auch Musikdateien von indizierten rechtsradikalen Bands entdeckt worden.

Kostenpflichtiger Inhalt In Nordrhein-Westfalen wurde die Stabsstelle „Rechtsextremistische Tendenzen in der Polizei NRW“ neu geschaffen. Bereits im nächsten September soll ein Abschlussbericht vorgelegt werden; davor soll es bereits im Februar ein erweitertes Lagebild geben.
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https://rp-online.de/nrw/panorama/nrw-rechtsextreme-chats-bei-polizei-erneut-razzien-am-dienstag_aid-54791905

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"Menschenverachtende Inhalte"
Rechtsextreme Kegel-Chatgruppe aufgeflogen: NRW-Polizisten verhöhnen Terror

Von dpa

 Essen. Das Ausmaß der rechtsextremen Umtriebe bei der NRW-Polizei ist um eine Chat-Gruppe größer. Am Dienstag rückten 160 Polizisten zu einer weiteren Razzia in den eigenen Reihen aus.

Im Skandal um rechtsextreme Chat-Gruppen bei der nordrhein-westfälischen Polizei sind weitere zehn Beamte suspendiert worden. Das hat Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) am Dienstag mitgeteilt. In einer Kegel-Chatgruppe von Polizisten, der 15 Teilnehmer angehörten, seien rechtsextreme und mutmaßlich strafrechtlich relevante Inhalte gepostet worden. Die Inhalte seien "hochgradig fremdenfeindlich und menschenverachtend", sagte Reul.

Die schon bisher laufenden Ermittlungen zu dem Themenkomplex hätten die weitere WhatsApp-Gruppe zutage gefördert, sagte Reul. Zwei der Teilnehmer seien auch in der bereits bekannten Gruppe "Alphateam" gewesen, in der ähnliches Material kursierte. Damit habe sich die Zahl der Mitarbeiter bei NRW-Sicherheitsbehörden, auf die es entsprechende Hinweise gebe, auf 191 erhöht. Erste rechte Chat-Gruppen bei der Polizei waren im September aufgeflogen.
Fremdenfeindliche Äußerungen

Zu den jetzt bekanntgewordenen Fällen sagte Reul, es sei etwa der Blick durch ein Zielfernrohr auf einen arabisch aussehenden Menschen mit dem Zusatz versehen worden: "Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt." Zum Christchurch-Anschlag, bei dem ein Rechtsterrorist in Neuseeland 51 Menschen tötete, hieß es: "Zu viele Fehlschüsse."

Die 2015 gebildete Chat-Gruppe sei nach der Romanfigur des schwarzen Sklaven "Kunta Kinte" benannt worden. Unter einem Maschinengewehr sei in altdeutscher Schrift gepostet worden: "Wir senden auch auf Türkisch und Arabisch. Radio Germania 90,3. Geht ins Ohr, bleibt im Kopf", berichtete Reul. "Das ist unerträglich." Es seien auch unzählige Hitler-Bilder und antisemitische Posts entdeckt worden.

Die Beamten hätten sich zudem beim Kegeln vor einem Hakenkreuz ablichten lassen. "Für mich heißt das: Die Leute bekennen sich offen zu braunem Gedankengut", sagte Reul.

Razzien fördern Chat-Gruppe mit 8000 Nachrichten zutage

Am Dienstagmorgen hatte es deswegen Durchsuchungen in 17 Objekten in Mülheim/Ruhr, Velbert, Essen und im Emsland gegeben. Dabei waren 160 Beamte im Einsatz. 606 Datenträger seien beschlagnahmt und müssten nun ausgewertet werden. In der Chat-Gruppe selbst seien rund 8000 Nachrichten gepostet worden, die auch noch nicht alle gesichtet und bewertet worden seien.

Es werde wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen neun weitere Beamte ermittelt, bestätigte die Staatsanwaltschaft Duisburg. Insgesamt seien es in dem in Duisburg geführten Verfahren nun 24 Beamte. Ihnen wird vorgeworfen, entsprechende Bilder, Videos und Audiodateien gepostet zu haben.

Michael Mertens, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW, sagte am Dienstag: "Es war zu befürchten, dass durch die Ermittlungen weitere Fälle ans Licht kommen. Sollten die Vorwürfe zutreffen, gibt es keine zwei Meinungen: Wer menschenverachtende oder rassistische Dateien teilt, hat bei der Polizei nichts zu suchen." Mertens betonte aber, dass – jenseits der Strafverfolgung – über die Entfernung von Beamten aus dem Dienst letztlich ein Gericht entscheiden muss. Reul hatte am Dienstag gesagt, er wisse im Fall der aktuellen Razzien selbst noch nicht, "ob das alles bei Gericht nachher hält. Aber das ist mir auch egal. Denn das geht nicht. Punkt".
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https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/2172542/rechtsextreme-chats-bei-nrw-polizei-zehn-beamte-suspendiert

Aber, sie können ja auch ziemlich sicher sein, dass fast alle Verfahren ausgehen wie das "Hornberger Schießen", außer Spesen nichts gewesen.  ::)

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Vorfälle bei der Berliner Polizei Deshalb werden Verfahren zu rechten Straftaten so oft eingestellt

Seit August 2019 werden mögliche rechte und rassistische Straftaten von Berliner Polizisten systematisch erfasst. Nun liegt eine erste Auswertung vor. Alexander Fröhlich

Rassistische Beleidigung, Sprüche der Hitler-Jugend und Witze über Gas: Seit Beginn der strukturierten Erfassung möglicher rechtsextremer Straftaten von Polizisten im August 2019 sind bei der Polizei Berlin 20 Verfahren eingeleitet worden – doch neun davon wurden bereits wieder eingestellt. Das geht aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage der Linken-Fraktionschefin Anne Helm und des Innenexperten Niklas Schrader hervor.

In sieben Verfahren wird gegen Berliner Polizisten noch wegen mutmaßlicher rechter Umtriebe ermittelt. Zwei weitere Verfahren werden von Staatsanwaltschaften in Hessen und Brandenburg gegen Berliner Beamte wegen rechter Umtriebe geführt. In einem weiteren Fall ist gegen einen Polizisten per Strafbefehl eine Geldstrafe wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verhängt worden.

Er hatte Anfang 2020 in einer Chatgruppe eine Parole der Hitler-Jugend gepostet. Einem anderen Beamten steht der Prozess im Jahr 2021 bevor. Er soll sich gegenüber einem Bürger, der Anzeige erstatten wollte, fremdenfeindlich geäußert haben.

Bei zwei abgeschlossenen Ermittlungsverfahren liegen die Fälle noch bei den Gerichten. Bei einem hat sich ein Polizeistudent im Unterricht homo- und transfeindlich geäußert. Ein Polizeistudent ist wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, zwei weitere Polizeistudenten sind freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt.

Ein Polizeischüler ließ Gas ausströmen und kommentierte dies antisemitisch

In einem anderen Fall von Volksverhetzung geht ein Polizeibeamter gegen eine per Strafbefehlt verhängte Geldstrafe vor. Er hatte in einer Chatgruppe fremdenfeindlichen Kommentare abgelassen.

Insgesamt ist die Zahl rechter Vorfälle, die in der Zeit von August 2019 bis Oktober 2020 in der Berliner Polizei erfasst worden sind, noch höher. Nimmt man die Zahl der Disziplinarverfahren hinzu, so sind von der Polizei in diesem Zeitraum insgesamt 25 Fälle registriert worden.

Bei den Disziplinarverfahren geht es etwa neben den Vorwürfen in den Strafverfahren um den Verdacht der „Anscheinserweckung rechter Gesinnung“, diskriminierende Äußerungen, Bezüge zu den Reichsbürgern und Verletzung der „Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten“.

Aufschlussreich ist, in welchen Fällen die Strafverfahren eingestellt worden sind – und warum. Nicht selten war geradezu offensichtlich, dass keine Strafbarkeit vorliegt. Unabhängig davon kann die Polizei aber auch disziplinarrechtlich gegen Beamte vorgehen - auch mit dem Ziel, die Polizisten aus dem Dienst zu entfernen.
Auch ein Leugner des Holocaust blieb straffrei

Ein Beamter hatte im Januar in seinem Bericht über das Opfer einer Straftat geschrieben, dieser sei ein „negroider Subsaharaafrikaner“. Es wurde geprüft, ob es sich um eine Beleidigung gehandelt hat, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein und entschied: „keine Straftat“.

Zu einer ähnlichen Entscheidung kam es bei einer Beleidigung gegen einen Polizeischüler. Die Innenverwaltung erklärte: Ein Polizeischüler ließ unter der Nase eines Mitschülers Gas aus einem Feuerzeug ausströmen und kommentierte diesen Vorgang fremdenfeindlich und antisemitisch.“ Die Staatsanwaltschaft entschied: „kein hinreichender Tatverdacht“.

Eine Einstellung gab es auch in diesem Fall: „Ein Polizeischüler beleidigte in der Herrenumkleide einen Mitschüler fremdenfeindlich.“ Der Verdacht der Beleidigung bestätigt sich nicht, die Staatsanwaltschaft entschied: „Kein hinreichender Hinweis, dass die Äußerungen in Richtung des Geschädigten getätigt wurden.“

„Keine Straftat“, hieß es auch in einem Verfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach einem Vorfall im Mai. Ein Polizeibediensteter hatte an seinem Schließschrank Sprüche aufgehängt, darunter „Klagt nicht kämpft“, ein Spruch aus der Wehrmacht, aber auch „Lernen durch Schmerz“ und „Motivation durch Entsetzen“.
Opfer werden nicht immer sachgerecht informiert

Auch ein islamfeindliches Bild in einer Chatgruppe wurde nicht als Straftat gewertet, das Verfahren wegen Volksverhetzung wurde eingestellt – keine Straftat. Dann dieser Fall vom Juni 2020: „Ein Polizeibediensteter tätigte gegenüber einem Kollegen Aussagen, mit welchen er den Holocaust leugnete.“ Es ging um Volksverhetzung. Doch derlei Taten müssen öffentlich verübt werden, sonst sind sie nicht strafbar.

Bemerkenswert ist auch dieser Fall vom Sommer 2020: „Ein Polizeibediensteter äußerte sich in einem Café gegenüber einem anderen Gast fremdenfeindlich.“ Ermittelt wurde zunächst wegen Beleidigung. Doch dabei handelt es sich um ein sogenanntes absolutes Antragsdelikt.

Die Strafanzeige reicht nicht aus, der Beleidigte muss auch einen Strafantrag stellen. Der Erfahrung nach kommt es immer wieder dazu, dass Opfer von der Polizei nicht auf die Notwendigkeit von Strafanträgen hingewiesen werden, etwa bei illegalen Abfragen im Datensystem Poliks.
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https://www.tagesspiegel.de/berlin/vorfaelle-bei-der-berliner-polizei-deshalb-werden-verfahren-zu-rechten-straftaten-so-oft-eingestellt/26629876.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE



« Letzte Änderung: 25. November 2020, 10:21:33 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8399 am: 25. November 2020, 11:15:15 »
Was heißt "enthält HH"?

Am Anfang wäre es die Hansestadt Hamburg, in der Mitten wird nicht ausgegeben und die Botschaft scheint gegen Nazis zu sprechen.





Zitat
Auto offenbar gegen Tor des Bundeskanzleramtes gefahren

    Ein Fahrzeug ist Berichten zufolge gegen den Zaun des Eingangstores zum Kanzlerinnenamt gefahren.
    Die Hintergründe sind unklar.
    Der Fahrer des Autos aus dem Kreis Lippe wurde in Gewahrsam genommen.

25.11.2020, 11:05 Uhr
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Berlin. In Berlin ist am Mittwochmittag offenbar ein Auto gegen das Tor des Bundeskanzleramtes gefahren. Einsatzkräfte sind vor Ort. An der Seite des Fahrzeuges steht „Ihr verdammten Kinder- und alte Menschenmörder“, an der anderen Seite “Stop der Globalisierungs Politik” (sic). Die Polizei Berlin teilte mit, dass der männliche Fahrer des VWs aus dem Kreis Lippe in Gewahrsam genommen wurde. Die Hintergründe sind nach wie vor unklar.

 In dem Gebäude hat Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ihr Büro.

Auf Bildern ist zu sehen, dass mehrere eiserne Zaunpfeiler des Eingangstores zum Kanzleramt verbogen sind.

 Bund und Länder wollen am Mittwoch den weiteren Kurs im Kampf gegen die Corona-Pandemie bis zum Jahresende festzurren. Nach den Vorstellungen der Länder soll bei der Videokonferenz (14.00 Uhr) von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten beschlossen werden, den geltenden Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember zu verlängern. Über die Feiertage soll er dann aber gelockert werden.

Mehr in Kürze bei RND.de
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https://www.rnd.de/politik/auto-kracht-in-zaun-des-kanzleramts-in-berlin-HRE62IDZ5BHVLIZGO4KAE3B534.html
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