Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1492573 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7950 am: 23. August 2020, 20:05:30 »
Nicht nur in Deutschland, auch in Österreich gibt es "rechtsextreme Netzwerke" bei den Behörden/Polizei.

Wobei...der Schäferhund müsste doch "Blondie" heißen... ::)

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Rechtes Netzwerk
Ein Hund namens "Adolf": Rechtsextreme Umtriebe bei Polizei aufgedeckt

Eine Polizeiinspektion in Graz wurde zum Gegenstand umfassender Ermittlungen. Die Dienststelle war nur 200 Meter von jener Synagoge entfernt, die diese Woche mehrmals beschädigt wurde
Fabian Schmid

23. August 2020, 17:00

So sei es nun einmal bei der Polizei, erklärte der Anwalt einer angeklagten Gruppeninspektorin vor Gericht: Man schicke einander "Katzen- und Babyfotos, aber auch grausliche Dinge". Um die "grauslichen Dinge" geht es bei diesem Prozess, dessen erster Verhandlungstag Anfang Juli in Graz stattgefunden hat. Polizist S. – derzeit suspendiert – und Polizistin R. – nicht suspendiert – waren nach dem Verbotsgesetz angeklagt worden. Auf deren Smartphones fanden die Ermittler Ungeheuerliches.

Besonders brisant: Ausgerechnet die betreffende Polizeiinspektion ist normalerweise für den Objektschutz jener Synagoge verantwortlich, die in der vergangenen Woche Opfer mehrerer Anschläge war. Der mutmaßliche Täter wird zudem verdächtigt, Elie Rosen, den Präsident der Jüdischen Gemeinde Graz, am Samstagabend mit einem Holzprügel attackiert zu haben.
Nazi-Memes als Wiedergutmachung

Gruppeninspektorin R. schickte ihrem Kollegen S. zynische "Memes", die sich über die Grauen des Holocaust lustig machen. Zum Beispiel: "Wie fandet ihr den Ausflug ins KZ? Atemberaubend!" Oder ein Hitlerbild mit dem Aufdruck: "Du bist lustig, dich vergas’ ich als letzten". Der Angeklagte dazu: Das Versenden von "Hitlervideos ist in Polizeikreisen Usus", wie eine detaillierte Prozessmitschrift des antifaschistischen DokuService Graz zeigt.

Warum machte R. beim Versand von Nazi-Memes mit? S. hatte eine Kollegin belästigt und daraufhin die mit ihr befreundete R. geschnitten. Da sie wusste, dass ihn "Bezüge zur NS-Zeit" interessieren, wollte sie sich mit Nazi-Memes wieder gut stellen. Und woher sie das wusste? S., der Bruder einer einstigen FPÖ-Abgeordneten, machte aus seiner Gesinnung offenbar keinen Hehl – zumindest, wenn man den Belastungszeugen vor Gericht glaubt. Auch laut der zweiten Angeklagten war seine Gesinnung "allgemein Gesprächsthema".

Am Polizeirevier soll er gemeint haben, "Schwule gehören alle nach Dachau"; als eine Zeitzeugin im Fernsehen auftrat, rief er "Halt die Pappn du alte Drecksau, du gehörst ja auch vergast!". Zwei Kollegen bestätigen, dass R. beim Graz-Marathon meinte, "dem 3. Reich nach sind Frauen Rasse zweiter Klasse".
Shakira, die SS und die "Schwarze Sonne"

Bei der Hausdurchsuchung wurden die Ermittler des steirischen Landesamts für Verfassungsschutz fündig: Sie entdeckten einen Pullover mit dem Aufdruck der "Schwarzen Sonne", die von der SS benutzt wurde. Der Angeklagte meint, er sei Fan der Popsängerin Shakira – und das sei deren Symbol. 408 Mal soll er laut Akt den Namen "Adolf Hitler" gegoogelt haben. Adolf soll auch sein Hund geheißen haben, wie Zeugen sagen. "Nein, Idolf", so der Polizist, wie er per notariellem Akt bezeugen will. Weil der Hund wie der gleichnamige Ikea-Stuhl aussehe. Der Staatsanwalt widersprach dem: Er legte ein SMS von S. an seine Schwester, die Ex-Abgeordnete vor: "Wo sind die Entwurmungstabletten für Adolf?" Sie, die zu einer Splittergruppe der Freiheitlichen ging, hatte laut Akt auch Kontakt zum mittlerweile verstorbenen Neonazi Gerd Honsik, fragte ihn: "welchen Vorgang schlagen Sie im Umgang mit Strache und seinen Goi (Nicht-Jude oder nicht-gläubiger Jude, Anm.) vor"?

Doch vor Gericht mauern die meisten von S.’ Kollegen: Neun andere Polizisten meinen, von dessen Rechtsextremismus und Frauenfeindlichkeit nichts mitbekommen zu haben. Ein weiterer Zeuge war bereits in einem anderen, später eingestellten Verfahren Beschuldigter; es ging um einen Schneemann mit Hitlergruß-ähnlicher Handhaltung. Ins Rollen gebracht wurde der Fall nur, weil sich sich die zweite Angeklagte an die Gleichstellungsbeauftragte wandte und im Gespräch der Hund namens Adolf Thema wurde. Der Prozess wird im September fortgesetzt, dann sollen weitere Zeugen befragt werden. S.’ Anwalt Bernhard Lehofer, der schon Identitäre vertreten hat, sagt dem STANDARD: "Mein Mandant hat sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe bereits anlässlich der Hauptverhandlung bestritten". Er werde sich "nicht schuldig bekennen".
Nicht das einzige Netzwerk

Der Prozess fügt sich in eine Reihe von Vorfällen im deutschsprachigen Raum ein und wirft heikle Fragen auf: Wie konnten die Vorgesetzten nichts entdeckt haben? Oder wurde S. wie eine heiße Kartoffel von Dienststelle zu Dienststelle verschoben, damit man sich des Problems entledigt? Und wie ist der Umgang mit Frauen bei der Polizei, wenn diese rasch als "Unruhestifter" abgetan werden, weil sie männliche Annäherungsversuche ablehnen?

Regelmäßig werden vor allem in Deutschland Netzwerke mit Soldaten und Polizisten entdeckt, in denen rechtsextreme bis neonazistische Inhalte geteilt werden. Zuletzt wurde entdeckt, dass ein pensionierter Polizist unter dem Namen "NSU 2.0" Drohmails an Prominente versandt hatte. Wie in anderen Fällen steht die Frage im Raum, ob hier auf Polizeidaten zugegriffen wurde. Auch in der deutschen Bundeswehr gibt es rechtsextreme Tendenzen, vor allem in der Eliteeinheit KSK. Im Herbst startet der Prozess gegen Franco A., der am Flughafen Wien eine Waffe versteckt und sich zuvor als syrischer Flüchtling ausgegeben hatte. In Österreich wurden beispielsweise rechtsextreme und rassistische Tendenzen bei jener Einheit thematisiert, die das damals blaue Innenministerium für die Razzia im Verfassungsschutz vorgeschlagen hatte.
Keine Datenbank für derartige Vorfälle

Das Innenministerium sagt auf Anfrage des STANDARD, dass keine eigene Datenbank für rechtsextreme Vorfälle in der Polizei geführt werden. Ermittlungen gab es "in mehreren Fällen". Was tut man dagegen? "Im Rahmen der Grund- und Fortausbildungslehrgänge ist auch der Themenbereich des Rechtsextremismus, Verhalten und der Umgang damit, ein Teil der Ausbildung", so das Ministerium. Die antifaschistische Plattform "Stoppt die Rechten" zählt über zwanzig Vorfälle mit rechtsextremen Polizisten in den vergangenen Jahren; allein im Juni 2019 liefen laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung fünf Verfahren wegen Wiederbetätigung.

Der ehemalige grüne Abgeordnete Karl Öllinger, der die Plattform mitbetreibt, schreibt dazu: "Die Wagenburgmentalität in der Polizei ist eine sehr große Hürde für Polizist*innen, die gegen rassistische und rechtsextreme Kollegen vorgehen wollen." Er denkt, dass die Dunkelziffer an Fällen weit höher ist. Der grüne Sicherheitssprecher Georg Bürstmayr sagt dazu: "Natürlich gilt auch für die jetzt angeklagten BeamtInnen die Unschuldsvermutung. Aber wenn wir im Zusammenhang mit der Polizei bei Anklagen nach dem Verbotsgesetz erst einmal die Unschuldsvermutung bemühen müssen, dann müssen sämtliche Alarmglocken läuten". Er will den Prozess in Graz genau verfolgen und gegebenenfalls parlamentarisch aufrollen. (Fabian Schmid, 23.8.2020)
[close]
https://www.derstandard.at/story/2000119528008/ein-hund-namens-adolf-rechtsextreme-umtriebe-bei-polizei-aufgedeckt
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7951 am: 25. August 2020, 07:46:04 »
Ein rechtsextremer Hintergrund? Niemals nie nicht! Die StA will sich da auch nicht zum jagen tragen lassen. Wozu auch?

Zitat
Freihold kritisiert Staatsanwaltschaft

Die Pirmasenser Bundestagsabgeordnete Brigitte Freihold (Die Linke) hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken scharf kritisiert. „Erst sah die Staatsanwaltschaft keine Verbindungen des Täters mehr in die rechtsextreme Szene und nachdem dies offenkundig wurde, wird nun der ideologische Hintergrund des mutmaßlichen Täters ignoriert“, sagt die Politikerin in einer Pressemitteilung. Zu Beginn der Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt der Täter wäre jahrelang nicht in der rechtsextremen Gruppierung „Nationalen Widerstand Zweibrücken“ tätig gewesen. Dies wurde jedoch widerlegt. Freihold sagt zwischen der menschenfeindlichen Ideologie des Täters und der Tat könne keine Trennlinie gezogen werden. Diese „Oberflächlichkeit“ in den Ermittlungen würde den Vorwurf verstärken, dass die Justiz auf dem rechten Auge blind sei.

Zitat
Derweil kursieren um den Täter Gerüchte. Eine Zeugin äußerte auf Facebook, dass der Täter, der Mitglied der rechtsextremen Organisation „Nationaler Widerstand Zweibrücken“ war, das Opfer fremdenfeindlich beleidigt haben soll. Angeblich soll der Verstorbene französische Wurzeln gehabt haben. Außerdem soll der Täter am Freitag vor der Tat seinen Job als Fleischer verloren haben. Die Facebook-Nutzerin schreibt, der 34-Jährige wäre wegen aggressiven Verhaltens entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken konnte die beiden Gerüchte am Montag auf Merkur-Anfrage nicht bestätigen. Die Informationen wären ihm neu, sagte Staatsanwalt Lißmann.
https://www.saarbruecker-zeitung.de/pm/zweibruecken/drk-plant-trauerfahrt-fuer-erstochenen-40-jaehrigen_aid-52946277

https://www.rheinpfalz.de/lokal/zweibruecken_artikel,-nachbar-ersticht-40-j%C3%A4hrigen-_arid,5099040.html

https://www.rheinpfalz.de/lokal/zweibruecken_artikel,-beschuldigter-messerstecher-noch-nach-2016-als-rechter-aktiv-_arid,5100400.html?reduced=true

https://www.saarbruecker-zeitung.de/pm/toedliche-messerattacke-in-der-marienstrasse-in-zweibruecken-raetseln-ueber-motiv_aid-52862059

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7952 am: 25. August 2020, 08:46:38 »
Hat jetzt nicht direkt mit unserer Kundschaft zu tun, zeigt aber, wie ernst die Gerichte überzogene Vergleiche bzw. Gleichsetzungen mit dem Holocaust nehmen und auch Verwendung von Nazi-Ausdrücken wie "entartet" nicht lustig finden:


Zitat
"Babykaust.de"-Betreiber verurteilt
Hänel bekommt Recht im Ver­fahren gegen Abt­rei­bungs­gegner

24.08.2020

Auf seiner Website bezeichnete er sie als "entartet" und verglich sie mit Wachleuten und Ärzten in Konzentrationslagern. Dies hat er nun nach einem Urteil des LG Hamburg zu unterlassen. Außerdem muss er eine Entschädigung leisten.
Spoiler
Die Ärztin Kristina Hänel warf dem Betreiber der Seite "Babycaust.de" vor, Schwangerschaftsabbrüche mit den Verbrechen des Holocausts zu vergleichen und sie dabei auch persönlich anzugreifen. Die Medizinerin ist bundesweit bekannt, weil sie seinerzeit eine Debatte über den Abtreibungsparagrafen 219a Strafgesetzbuch ins Rollen gebracht hatte. Im März 2019 wurde der Paragraf geändert - doch das Ziel der Gießenerin bleibt die Abschaffung. Auf seiner Website "Babykaust.de" belegte der Abtreibungsgegner die 64-Jährige mit dem Ausdruck "entartet" und verglich sie mit Ärzten und Wachmannschaften in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten.

Die Hamburger Kammer kündigte bereits zu Prozessbeginn am Freitag an, der Klage gegen den Abtreibungsgegner in den Punkten stattzugeben, in denen es im Wesentlichen um die Gleichsetzung eines Schwangerschaftsabbruchs mit dem Holocaust ging und dabei auch Hänel angegriffen wurde. Nur eine Passage, die die Ärztin als Schmähkritik ansah, bewertete das Gericht als zulässige Meinungsäußerung. Schließlich nahm Hänel ihre Klage in diesem einen Punkt zurück.

Heute untersagte das Landgericht Hamburg dem Betreiber der Website nun wie angekündigt die entsprechenden Äußerungen und verurteilte ihn weiterhin dazu, Hänel eine Geldentschädigung in Höhe von 6.000 Euro zu zahlen (Urt. v. 24.8.2020, Az. 324 O 290/19). Das Urteil erging als Versäumnisurteil, da der beklagte Abtreibungsgegner ohne anwaltliche Vertretung erschien. Er kann nun innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Urteils Einspruch einlegen.

ast/dpa/LTO-Redaktion
[close]
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-hamburg-324o29019-haenel-schwangerschaftsabbruch-abtreibung-gegner-babykaust-website-unterlassung-geldentschaedigung-versaeumnisurteil-219a-strafgesetzbuch/

Zitat
Abtreibung

Gericht verurteilt Abtreibungsgegner
Die Ärztin Kristina Hänel darf nicht mit Personen des Holocaust verglichen werden. Der Betreiber der Seite „Babykaust“ muss eine Geldstrafe zahlen.

24.8.2020 - 15:20, BLZ/dpa
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Hamburg - Das Landgericht Hamburg hat dem Betreiber der Internetseite „Babykaust“untersagt, bei Äußerungen über die  Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust zu vergleichen. Die 64 Jahre alte Medizinerin hatte Unterlassungsklage gegen den radikalen Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen aus Weinheim in Baden-Württemberg eingereicht.

Laut dem Urteil der Pressekammer muss die Klägerin es nicht hinnehmen, mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis verglichen und mit dem Ausdruck „entartet“ belegt zu werden, wie das Gericht am Montag mitteilte. Außerdem muss Annen eine Entschädigung in Höhe von 6000 Euro an die Ärztin zahlen.

Annen war bereits in zahlreiche Prozesse verwickelt. Sein Anwalt hatte sich beim Prozessauftakt am vergangenen Freitag nicht wie abgesprochen per Video zugeschaltet. Es handelte sich nach dem unentschuldigten Ausbleiben des Beklagten am Montag deshalb um ein sogenanntes Versäumnisurteil, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Der Betreiber der Internetseite könne dagegen innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.

Eine weitere Passage, die die Ärztin als Schmähkritik ansah, hatte die Kammer am Freitag als zulässige Meinungsäußerung bewertet. Daraufhin nahm Hänel ihre Klage in diesem Punkt zurück.
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https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/gericht-verurteilt-abtreibungsgegner-li.100713
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7953 am: 26. August 2020, 10:37:47 »
Eilmeldung
Haltet euer Popcorn bereit! Berlin hat gerade die kommenden Coronademos verboten: https://www.tagesschau.de/eilmeldung/eilmeldung-5119.html

Zitat
Die für das kommende Wochenende in Berlin geplanten Demonstationen zur Corona-Pandemie werden nicht genehmigt. Das teilte der Berliner Senat auf seiner Internetseite mit. Begründet wird dies mit der Befüchtung, dass es "bei dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmenden zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen" werde.

Weitere Informationen in Kürze.

Das wird richtig gut werden! :happy1:
 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7954 am: 26. August 2020, 15:12:06 »
Also, wenn das der Realität entspricht und nicht nur "Lügenpresse" ist, dann muss man sich über rechtsextreme Attentate wirklich nicht wundern.
Zitat
Im Prozess gegen den rechtsterroristischen Attentäter Stephan Balliet, der am Dienstag in Magdeburg fortgesetzt wurde, bröckelt die Geschichte vom wirren Einzeltäter, der sich unbemerkt radikalisiert habe, immer mehr. So habe der Neonazi bereits mehr als sieben Jahre vor dem Anschlag auf die Synagoge in Halle/Saale am 9. Oktober vergangenen Jahres damit begonnen, sich Waffen und Material zu deren Bau zu beschaffen. Einige Bestellungen liefen sogar über Balliets Mutter. Das ergaben Befragungen von Polizeibeamten, die mit den Ermittlungen betraut waren.

Derweil hat es die Polizei für »nicht relevant« gehalten, eine wichtige Spur zu möglichen Mitwissern zu verfolgen. So hatte die Polizei herausgefunden, dass die beiden Brüder W. in Nordrhein-Westfalen Balliets Dateien über seine Waffen, die Vorbereitungen und den Anschlag selbst heruntergeladen und in rechten Foren verteilt hatten. Das räumte der befragte Kriminalhauptkommissar Oliver D. auf Nachfrage einer Nebenklageanwältin ein. Allerdings habe die Polizei die beiden Männer »nicht für relevant« gehalten. Es werde nicht mehr gegen sie ermittelt, es bestehe auch kein Verdacht auf »Rechtsextremismus«, sagte er. Die Brüder W. seien sich »gar nicht im klaren darüber gewesen, was sie taten«.

Die Opferanwältin hielt dagegen: Immerhin sei gegen einen der Brüder bereits wegen Volksverhetzung ermittelt worden, betonte sie und erinnerte nochmals an die Vorwürfe gegen die Männer: »Und da sagen Sie, das sei nicht relevant?«, fragte sie den Zeugen. Der Beamte erklärte, seine Behörde habe einen »Vermerk« an die Landespolizei NRW geschickt: »Was die Kollegen da genau gemacht haben, weiß ich nicht.«


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Aus: Ausgabe vom 26.08.2020, Seite 4 / Inland
Rechter Terror
Bettkasten voller Waffen
Sechster Prozesstag zum Neonazianschlag von Halle. Fragen nach Mitwissern. Täter begann Jahre zuvor mit der Beschaffung von Waffen und Munition
Von Susan Bonath

Im Prozess gegen den rechtsterroristischen Attentäter Stephan Balliet, der am Dienstag in Magdeburg fortgesetzt wurde, bröckelt die Geschichte vom wirren Einzeltäter, der sich unbemerkt radikalisiert habe, immer mehr. So habe der Neonazi bereits mehr als sieben Jahre vor dem Anschlag auf die Synagoge in Halle/Saale am 9. Oktober vergangenen Jahres damit begonnen, sich Waffen und Material zu deren Bau zu beschaffen. Einige Bestellungen liefen sogar über Balliets Mutter. Das ergaben Befragungen von Polizeibeamten, die mit den Ermittlungen betraut waren.

Derweil hat es die Polizei für »nicht relevant« gehalten, eine wichtige Spur zu möglichen Mitwissern zu verfolgen. So hatte die Polizei herausgefunden, dass die beiden Brüder W. in Nordrhein-Westfalen Balliets Dateien über seine Waffen, die Vorbereitungen und den Anschlag selbst heruntergeladen und in rechten Foren verteilt hatten. Das räumte der befragte Kriminalhauptkommissar Oliver D. auf Nachfrage einer Nebenklageanwältin ein. Allerdings habe die Polizei die beiden Männer »nicht für relevant« gehalten. Es werde nicht mehr gegen sie ermittelt, es bestehe auch kein Verdacht auf »Rechtsextremismus«, sagte er. Die Brüder W. seien sich »gar nicht im klaren darüber gewesen, was sie taten«.

Die Opferanwältin hielt dagegen: Immerhin sei gegen einen der Brüder bereits wegen Volksverhetzung ermittelt worden, betonte sie und erinnerte nochmals an die Vorwürfe gegen die Männer: »Und da sagen Sie, das sei nicht relevant?«, fragte sie den Zeugen. Der Beamte erklärte, seine Behörde habe einen »Vermerk« an die Landespolizei NRW geschickt: »Was die Kollegen da genau gemacht haben, weiß ich nicht.«

Was Stephan Balliet in den Jahren vor dem Anschlag tat, wollen dessen Eltern auch nicht gewusst haben. Dabei baute er in der Werkstatt seines Vaters mit einem 3-D-Drucker Einzelteile für Waffen zusammen. Mit dem Gerät habe er etwa Schalldämpfer und Kunststoffmagazine für Patronen gebaut. Bereits 2012 habe der Neonazi erste Waffenteile und Material gekauft, sagte Richterin Ursula Mertens bei der Befragung des Polizeibeamten Raimond H. Der Zeuge hatte den Bericht über die Waffen des angeklagten Rechtsterroristen gefertigt. Diese hatte Balliet in der Wohnung seiner Mutter gehortet, wo der heute 28jährige im Kinderzimmer lebte. 2015 sei sein erstes vollständig gekauftes Gewehr hinzugekommen. Die Richterin ließ Fotos von Balliets Bettkasten zeigen: Er war voller Schusswaffen, Nagelbomben und Munition. Die Mutter will das nicht nur nicht mitbekommen haben, sie soll auch selbst Material für Waffen bestellt und bezahlt haben, sagte der Beamte auf Nachfrage der Richterin.

Bei dem geplanten Anschlag auf die Synagoge war der Neonazi waffentechnisch reich ausgestattet. Insgesamt 29 Kilogramm Waffen und sonstige Ausrüstung trug er laut Polizei bei sich. Einiges davon habe er sich im März 2019, kurz nach dem rechtsterroristischen Attentat in Christchurch, bei der Firma ACC Sicherheitstechnik bestellt, hieß es. Bei seiner Flucht vor der Polizei nach dem zweifachen Mord habe er noch zwei Waffen, zwölf Magazine und 179 Patronen dabei gehabt.

Die Verteidigung hatte gleich zu Beginn der Verhandlung beantragt, die Reichweite der selbstgebauten Schusswaffen des Attentäters neu zu begutachten. Dies sei bisher nicht ausreichend geschehen, sagte der Rechtsanwalt des Angeklagten, Hans-Dieter Weber. Denn würde sich herausstellen, dass Menschen in 50 bis 70 Meter Entfernung nicht mehr hätten getötet werden können, »und unser Mandant das wusste, dann ist es vielleicht nicht in allen Fällen versuchter Mord«, so Weber.

Nebenkläger monierten, dass der Tötungsvorsatz nicht nur an diesem Punkt hänge und der Angeklagte ihn ausgiebig dargelegt habe. Die Anklage wirft ihm zweifachen Mord und 68fachen versuchten Mord vor. Die Todesopfer waren eine 40jährige Frau und ein 20jähriger Mann. Die in der Synagoge versammelten Mitglieder der jüdischen Gemeinde hatten Glück, weil der Täter die Tür nicht aufsprengen konnte. Seine Taten streamte Balliet live auf der Plattform Twitch. Binnen einer halben Stunde wurde der Stream 2.200mal aufgerufen. Auf anderen Kanälen wie Telegram machte das Video wohl 10.000fach die Runde.
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https://www.jungewelt.de/artikel/385046.bettkasten-voller-waffen.html
« Letzte Änderung: 26. August 2020, 15:51:12 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7955 am: 26. August 2020, 19:46:27 »
Wenn man die ganze Sippe Balliet verhaftet, weil sie alle davon wußten, dann hat eine ganze Sippe Haft ohne dass es Sippenhaft ist.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7956 am: 28. August 2020, 23:12:43 »
Compact fliegt bei Facebook (und dem Netz zufolge auch bei Instagram) raus. Mimimi incoming:
https://www.tagesschau.de/inland/facebook-compact-offline-101.html

Zitat
Facebook nimmt "Compact" vom Netz

Das "Compact"-Magazin ist innerhalb rechter Kreise eine viel gelesene Publikation, tagelang warb es für Demos gegen die Corona-Auflagen. Nun hat Facebook den Account der Zeitschrift gesperrt. "Compact" habe gegen das interne Regelwerk verstoßen.

Der 29. August sei der wichtigste Tag seit 1945, so hatte das "Compact"-Magazins des rechten Publizisten Jürgen Elsässer noch vor wenigen Stunden verlauten lassen. Seit Tagen schon hatte das Magazin, das für rechte Verschwörungsmythen bekannt ist, für die Anti-Coronapolitik-Demo in Berlin getrommelt. Jetzt dürfte sich der Chef des "Compact-Magazins" am Demo-Samstag wohl zunächst mit einem anderen Problem beschäftigen müssen: Facebook hat den Facebook- und den Instagram-Account des Magazins ohne Ankündigung gelöscht.

Bereits seit März wird das "Compact"-Magazin auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz als sogenannter Verdachtsfall eingeschätzt und damit als mutmaßlich rechtsextrem eingestuft. Es ist ein bemerkenswerter Schritt - und dürfte für das Compact-Magazin ein schwerer Einschnitt sein. Mehr als 90.000 Menschen hatten die Facebook-Seite, über die "Compact" auch Produkte verkaufte, mit einem Like bewertet. Das Magazin wurde auch in rechten Facebookgruppen häufig verlinkt. Für rechte Kreise, auch innerhalb der AfD, wo das Magazin und seine digitalen Ableger zu den viel gelesenen Publikationen gehört, hat Facebook eine hohe Relevanz.

Corona-Proteste
Rechtsextreme mobilisieren für Berlin

Die Accounts des Magazins gingen am Abend, kurz nach 20 Uhr, überraschend vom Netz und zeigten statt der vorher dort noch platzierten ersten Bilder von den Anti-Corona-Demos nur noch Symbolbilder: Die Seite sei nicht mehr verfügbar oder entfernt worden, hieß es. Eine Facebook-Sprecherin bestätigte WDR und NDR den Schritt: "Wir verbieten Organisationen und Personen unsere Dienste zu nutzen, wenn sie Menschen aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht und Nationalität systematisch angreifen. Daher haben wir das Compact-Magazin von Facebook und Instagram entfernt."

Facebook beruft sich dabei auf sein eigenes Regelwerk, die sogenannten Gemeinschaftsstandards. Man lösche die Seiten von Organisationen, wenn sie gegen die Hassstandards verstießen. Facebook steht seit Monaten unter massivem Druck. Zahlreiche Unternehmen weltweit hatten angekündigt, keine Werbung mehr zu schalten, wenn Facebook nicht konsequenter gegen Hass im Netz vorgehe. Die Facebook-Sprecherin betonte gegenüber WDR und NDR, dass der jetzige Schritt nichts mit dem öffentlichen Druck zu tun habe, es handele sich um einen sehr langwierigen internen Prüfprozess.

Verschwörungstheorien
Böse Mächte und trojanische Pferde

In der Corona-Krise blühen Verschwörungstheorien. Das ARD-Magazin Monitor hat einige Thesen hinterfragt. | 02.04.2020
"Compact" reagiert nicht auf Anfrage

Der letzte Post auf Instagram zeigte Martin Sellner, Chef der rechtsextremen Identitären Bewegung, auf der beginnenden Anti-Corona-Demo in Berlin, ohne dessen Namen zu nennen. Auch "der, dessen Namen nicht genannt werden darf" sei schon da, scherzt das "Compact"-Magazin. Facebook betont, auch schon vor dem öffentlichen Druck Seiten vom Netz genommen zu haben: Der Account der Identitären Bewegung war bereits 2018 gelöscht worden, der von "Ein Prozent" 2019. Das "Compact"-Magazin war am Freitagabend zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7957 am: 29. August 2020, 10:23:20 »
Ließt man gern aber ich wette Mal um einen gelben Schein, dass die einfach über VK oder der gleichen weiter machen.

By the Way, ist Facebook, Twitter, Google und Co. von Russland aus erreichbar?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7958 am: 29. August 2020, 11:04:49 »
Ließt man gern aber ich wette Mal um einen gelben Schein, dass die einfach über VK oder der gleichen weiter machen.

Damit haben sie aber bei weitem nicht die Reichweite, die sie über Facebook und Co. haben.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7959 am: 29. August 2020, 11:13:07 »
Zitat
Ein Anruf bei...... Nina Menegatto, die soeben zur Fürstin erklärt wurde
Die Bewohner eines ligurischen Bergdorfes sind felsenfest überzeugt, dass sie wegen eines ominösen Vertrages von 1729 unabhängig von Italien sind - und haben deshalb eine Allgäuerin zu ihrem Oberhaupt bestimmt.
320 Menschen wohnen im ligurischen Bergdorf Seborga, in dem man felsenfest davon überzeugt ist, wegen eines rechtlich unwirksamen Kaufvertrags aus dem Jahr 1729 von Italien unabhängig zu sein. So zumindest will es ein örtlicher Blumenhändler vor einigen Jahren mal recherchiert haben. Und nun haben sich die Bewohner eine neue Fürstin gekrönt: Nina Menegatto aus Kempten im Allgäu. Ein Gespräch.
...
Ist das nicht ein bisschen viel Karneval? Ein Bergdorf, welches von Italien unabhängig sein möchte, weil angeblich der Kauf durch die Savoyen vor 300 Jahren nie stattgefunden hat?

Hier glauben alle an diese Geschichte! Der Kaufvertrag wurde tatsächlich nie gestempelt und bezahlt. Da muss man uns schon beweisen, dass wir ein Teil von Italien sind. Aber klar, wir sind mit Rom nicht im Krieg. Wir schauen aber, was ganz legal möglich ist. Zum Beispiel ist es ganz legal, unsere eigenen Nummernschilder am Auto neben die italienischen zu heften, wenn diese 20 Zentimeter voneinander entfernt sind. Wir haben auch eine eigene Währung, einen Ministerrat, eigene Ausweise und eigene Kostüme.

Gut, aber im Grunde sind das doch alles Gags, um Touristen anzulocken.

Nicht nur! Schon vor acht Jahren haben wir - leider erfolglos - versucht, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unsere Unabhängigkeit einzuklagen. Nun arbeiten unsere Anwälte an einem zweiten Versuch.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/seborga-italien-ligurien-nina-menegatto-fuerstentum-1.5012814

Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7960 am: 30. August 2020, 23:00:59 »
Die Dauermahnwache in Berlin bleibt verboten (ich vermute mal, das es Rüdis Camp war, oder? Bitte ggfls. verschieben).

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-082.html

Zitat von: Pressemeldung Bundesverfassungsgericht
Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

Pressemitteilung Nr. 82/2020 vom 30. August 2020

Beschluss vom 30. August 2020
1 BvQ 94/20

Anlässlich eines von der zuständigen Versammlungsbehörde verfügten Verbots einer in Berlin auf der Straße des 17. Juni für den Zeitraum zwischen dem 30. August und dem 14. September 2020 geplanten Dauermahnwache zum Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hat die 1. Kammer des Ersten Senats heute einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Verbot der Dauermahnwache bestätigt.

1. Der Antrag ist bereits unzulässig.

Er genügt nicht dem auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren geltenden Grundsatz der Subsidiarität, wonach vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zunächst fachgerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen sind.

Der Antragsteller trägt vor, er habe seine ursprüngliche Anmeldung der Dauermahnwache vom 22. August 2020 nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am 29. August 2020 konkretisiert. Damit beruft sich der Antragsteller auf einen in wesentlicher Hinsicht neuen Sachverhalt, den das Oberverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte. Der Antragsteller war deshalb gehalten, vor dem Hintergrund der veränderten Umstände zunächst erneut um fachgerichtlichen Eilrechtsschutz nachzusuchen.

2. Der Antrag ist überdies auch unbegründet.

Entgegen der Einschätzung des Antragstellers sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde nicht derart offensichtlich, dass hier allein schon deshalb in der Nichtgewährung von Rechtsschutz ein schwerer Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne von § 32 Abs. 1 BVerfGG läge.

Das hier in Rede stehende Verbot des Protestcamps wurde auf § 15 Abs. 1 VersG gestützt. Nach der von dem Oberverwaltungsgericht bestätigten Einschätzung der Versammlungsbehörde stünde bei Durchführung des Camps eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Wesentlichen deshalb zu befürchten, weil die Veranstaltungsteilnehmer aus Gründen des Infektionsschutzes gebotene Mindestabstände nicht einhalten würden. Im Vergleich zu einem Verbot mildere, zur Gefahrenabwehr ebenso geeignete Maßnahmen stünden nach den gegebenen Umständen nicht zu Verfügung. Diese Einschätzung ist nach dem gegenwärtigen Verfahrensstand jedenfalls nicht offensichtlich unzutreffend.

Es steht im Grundsatz außer Zweifel, dass ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG zum Schutz des Grundrechts Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gerechtfertigt werden kann. Unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit können zum Zweck des Schutzes vor Infektionsgefahren auch versammlungsbeschränkende Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören grundsätzlich auch Versammlungsverbote, die allerdings nur verhängt werden dürfen, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen und soweit der hierdurch bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG insgesamt nicht außer Verhältnis steht zu den jeweils zu bekämpfenden Gefahren. In Betracht kommen namentlich Auflagen mit der Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Mindestabstände, aber auch Beschränkungen der Teilnehmerzahl, um eine Unterschreitung notwendiger Mindestabstände zu verhindern. Darüber hinaus kommt auch in Betracht, im Wege einer Auflage im Sinne von § 15 Abs. 1 VersG eine Verpflichtung der Versammlungsteilnehmer zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung anzuordnen, die nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts jedenfalls zu einer Verlangsamung des Infektionsgeschehens beitragen kann. Als weitere Regelungen der Modalitäten einer Versammlung kommen etwa die Durchführung als ortsfeste Kundgebung anstelle eines Aufzugs oder die Verlegung an einen aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vorzugswürdigen Alternativstandort in Betracht.

Weil danach nach den vorliegenden Umständen nicht offenkundig ist, dass das hier in Rede stehende Verbot die Versammlungsfreiheit des Antragstellers unverhältnismäßig beschränkt, ist eine Folgenabwägung geboten, die zum Nachteil des Antragstellers ausgeht.

Wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, sich nach Durchführung eines Hauptsacheverfahrens jedoch herausstellte, dass das Verbot des Camps verfassungswidrig ist, wäre der Antragsteller in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG verletzt. Diese Grundrechtsverletzung wäre von erheblichem Gewicht nicht nur im Hinblick auf den Antragsteller, sondern angesichts der Bedeutung der Versammlungsfreiheit für eine freiheitliche Staatsordnung auch im Hinblick auf das demokratische Gemeinwesen insgesamt. Erginge demgegenüber eine einstweilige Anordnung und würde sich später herausstellen, dass das Verbot des Camps rechtmäßig ist, wären grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützte Interessen einer großen Anzahl Dritter von hohem Gewicht betroffen.

Die gebotene Abwägung der jeweils berührten Interessen geht zum Nachteil des Antragstellers aus. Anders wäre dies allenfalls, wenn eine Durchführung des Camps unter Bedingungen gewährleistet wäre, die ein hinreichendes Maß an Schutz vor möglichen Infektionsgefahren sicherstellten. Hierzu bedürfte es eines geeigneten Hygienekonzepts. Das von dem Antragsteller anlässlich einer bereits gestern von ihm angemeldeten und durchgeführten Kundgebung vorgelegte Hygienekonzept setzt unter Verzicht auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf eine konsequente Einhaltung der gebotenen Mindestabstände, die insbesondere durch den Einsatz von Ordnern und Deeskalationsteams sichergestellt werden soll. Mit Blick auf nach Durchführung der gestrigen Versammlung nunmehr vorliegende Erfahrungen musste sich der Antragsteller dazu veranlasst sehen, die praktische Eignung seines Konzepts zu bewerten und dieses erforderlichenfalls anzupassen. Dass dies geschehen ist, ist indes weder dargelegt noch sonst ersichtlich. Im Übrigen ist das Konzept auf eine an einem einzelnen Tag stattfindende Versammlung zugeschnitten. Der Antragsteller hat nicht dargelegt, dass es auch für das nunmehr über einen Zeitraum von 14 Tagen geplante Camp realisierbar ist.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7961 am: 30. August 2020, 23:03:43 »
Das müsste eher Querdenker betreffen
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7962 am: 31. August 2020, 00:32:35 »
diese Typen mit "denken" in Verbindung zu bringen, bringt mich zum Kotzen. Diese Typen sind schamlose Heuchler. Sie sollten sich querheuchler nennen. Und dem Ballweg, dem Oberheuchler, gehört der Arsch aufgerissen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7963 am: 31. August 2020, 11:14:51 »
Wie wär's mit Querdeppen oder -trotteln?
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7964 am: 31. August 2020, 11:29:55 »
Querdeppen711 passt
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