Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1492671 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7920 am: 17. August 2020, 06:52:53 »
Schon gestern hatten wir die Meldung über Hamburgs-Reichsbürger.


Noch etwas Ergänzung:


Zitat
"MERKEL MUSS WEG! ES LEBE DER KAISER": IRRE FLUGBLÄTTER AUFGETAUCHT
16.08.2020 15:52  5.680

Hamburg - In Hamburg sind zuletzt wieder irre Flugblätter aus der Reichsbürgerszene aufgetaucht.

Spoiler
Unter dem Titel "Merkel muss weg! Es lebe der Kaiser" sei etwa ein sechsseitiges Faltblatt vor allem im Bezirk Wandsbek verteilt worden, heißt es vom Verfassungsschutz.

Anlass seien die Corona-Maßnahmen zum angeblichen "Schaden aller Deutschen". Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes handelt es sich bei dem Flugblatt um Geschichtsrevisionismus und Reichsbürgerideologie.

Ziel sei es, mit Menschen in Kontakt zu kommen und neue Anhänger für die eigene Sache zu werben.

Darüber hinaus seien bei Hamburger Behörden Schreiben von Anhängern der seit März verbotenen Reichsbürger-Gruppierung "Geeinte deutsche Völker und Stämme" eingegangen.

Darin hebe ein "Höchstes Gericht zu Berlin" die "Maskenpflicht" auf.

Verfassungsschutzsprecher Marco Haase sagte, wer solche Schreiben oder Flugblätter erhalte, solle den Verfassungsschutz informieren. Jeder Hinweis werde grundsätzlich vertraulich behandelt.

Die Reichsbürgerszene in Hamburg ist nach Einschätzung des Verfassungsschutzes erneut gewachsen.

Nur geringe Überschneidungen mit rechtsextremer Szene
Derzeit werden in der Hansestadt 165 Personen beobachtet, wie Verfassungsschutzsprecher Haase sagte.

2018 seien es 145 und 2016 noch 90 Personen gewesen. Grund für den Anstieg sei vor allem die konsequente Aufhellung des Dunkelfeldes durch den Verfassungsschutz.

Reichsbürger und sogenannte Selbstverwalter werden in Hamburg seit 2016 beobachtet, da sie den Angaben zufolge den Bestand der Bundesrepublik Deutschland ablehnen und damit als Gegner der freiheitlich demokratischen Grundordnung gelten.

Reichsbürger und Selbstverwalter berufen sich häufig auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht.

Zudem seien sie häufig bereit, Straftaten zu begehen - darunter Steuerdelikte, Urkundenfälschung, Amtsanmaßung, Nötigung oder auch Gewaltdelikte.

Knapp zehn Prozent der in Hamburg beobachteten Personen wiesen Überschneidungen zum Rechtsextremismus auf.

Bundesweit wurden 2019 rund 19.000 Personen der Reichsbürgerszene zugeordnet, darunter etwa 950 Rechtsextremisten.
[close]
https://www.tag24.de/thema/reichsbuerger/merkel-muss-weg-es-lebe-der-kaiser-irres-flugblatt-hamburg-1613868


Welcher Kaiser?
Willi? Ratzeburg?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7921 am: 17. August 2020, 09:08:31 »
Die taz bringt den Text eines Blogs zur Frage, warum von den Nazis ausgebürgerte Deutsche nicht automatisch als deutsche Staatsbürger angesehen werden, sondern dies beantragen müssen:


Zitat
RASSISMUS IM GRUNDGESETZ
Das Erbe des Reichsbürgergesetzes im deutschen Recht
Die Unterscheidung zwischen Volksangehörigen und Staatsangehörigen hat keinen Platz mehr im deutschen Recht.

Die aktuelle Diskussion zum Thema Rassismus im Grundgesetz (GG) hat sich bisher um die Vorteile und Nachteile der Verwendung des Begriffs „Rasse“ in Art. 3 GG gedreht. Dabei verdient auch Art. 116 GG Aufmerksamkeit. Er regelt wer deutsch ist und wer einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf hat, es zu sein. Dabei trägt er sowohl der systematischen Vertreibung deutscher Minderheiten aus ihren Heimatländern, als auch den rassistisch, politisch oder religiös motivierten Ausbürgerungen des NS Regimes Rechnung. Von diesen Ausbürgerungen waren vor allem deutsche Juden, aber auch deutsche Sinti und Roma betroffen.
Spoiler
Art. 116 GG betrachtet alle geflüchteten und vertriebenen Angehörigen deutscher Minderheiten als deutsche Volksangehörige und legt fest, dass sie vor dem Gesetz deutsch sind. Auch unrechtmäßig vom NS Regime ausgebürgerte Personen, sogenannte ehemalige deutsche Staatsangehörige, haben nach Art. 116 GG einen Anspruch darauf wieder eingebürgert zu werden, wenn sie dies beantragen. Bei ihnen ist die Wiedereinbürgerung aber nicht automatisch und der Anspruch darauf leitet sich auch nicht aus ihrer deutschen Volkszugehörigkeit ab, sondern aus ihrer zu Unrecht aberkannten Staatsangehörigkeit.

Die Differenzierung zwischen deutschen Volksangehörigen und ehemaligen deutschen Staatsangehhörigen hat durchschlagende Konsequenzen. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) gelten auch für die Nachfahren beider Personengruppen unterschiedliche Regeln beim (Wieder-)erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus wurden die Regelungen für deutsche Volksangehörige auf alle deutschen Minderheiten in Osteuropa ausgeweitet, während der Personenkreis der einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat, der sich aus ehemaliger deutscher Staatsangehörigkeit ableitet zum Teil eher beschränkt wurde (z.B. BVerwG, 6. 12. 1983 — 1 C 122.80, dem entgegen steht aber u.a. BVerfG, 20.05.2020 – 2 BvR 2628/18).

Er wurde auch nicht, wie wiederholt gefordert, auf alle Personen ausgeweitet die vor dem NS Regime flüchten mussten, sondern nach wie vor nur, wenn die Nazis ihnen nachweislich die deutsche Staatsbürgerschaft weggenommen haben. Im Vergleich zum Verfahren für deutsche Volksangehörige ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für die Nachfahren von NS Ausgebürgerten an eine Reihe von zusätzlichen Bedingungen geknüpft und die erfolgreiche Einbürgerung ist, anders als bei deutschen Volksangehörigen, auch nicht mit einem Anspruch auf Integrationsleistungen verbunden.

Als das Grundgesetz 1949 in Kraft trat, wurde die Differenzierung beim (Wieder-)erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft für beide Personengruppen mit ihren unterschiedlichen Interessen begründet. Man ging davon aus, dass eine automatische Wiederherstellung ihrer Staatsbürgerschaft nicht von allen NS Ausgebürgerten gewünscht werde, und, dass ein solches Vorgehen sich nachteilig auf ihre etwaigen Einbürgerungen im Ausland auswirken könnte. Dahingegen wisse man von geflüchteten oder vertriebenen Angehörigen deutscher Minderheiten, dass sie in einer akuten Notlage seien die man am schnellsten und effektivsten durch sofortige Einbürgerungen in Deutschland beenden könne.

Das ist schlüssig und nachvollziehbar. Nicht selbsterklärend dahingegen ist, warum diese Personengruppen ausgerechnet an ihrer Volks- bzw. Staatszugehörigkeit unterschieden wurden. Ebenfalls nicht selbsterklärend ist, warum sich die Ansprüche für Volksangehörige und die Nachfahren von NS Verfolgten nach wie vor grundlegend unterscheiden, jetzt wo die Umstände die eine solche Unterscheidung rechtfertigten schon lange weggefallen sind und das erklärte Ziel in beiden Fällen die Wiedergutmachung der Verbrechen des Dritten Reichs ist (s. etwa hier und hier).

Tatsächlich lässt sich die rechtliche Unterscheidung zwischen Volksangehörigen und Staatsangehörigen auf das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 zurückführen, welches Staatsangehhörige von Reichsbürgern trennt. Demnach konnten nur Staatsangehörige „deutscher Rasse“ Reichsbürger sein und waren damit, anders als Staatsangehörige „anderer Rassen“, vollwertige Bürger. Damit wurde gerechtfertigt, dass Staatsangehörige deutlich weniger Rechte und mehr Pflichten hatten als Reichsbürger und auch viel leichter ausgebürgert werden konnten.

Es ist bedauerlich, dass sich im Grundgesetz auch heute noch das rassistische Erbe des Reichsbürgergesetz wiederfindet, denn auch damals schon wäre eine andere Lösung denkbar gewesen. Noch bedauerlicher ist es, dass höchstrichterliche Entscheidungen, Gesetzes- und Verwaltungsakte seither den unterschiedlichen Umgang mit Einbürgerungsgesuchen nach Volks- bzw. Staatszugehörigkeit nie in Frage gestellt, und damit weiter legitimiert und zementiert haben (Überblick dazu z.B. hier).

Die aktuelle Debatte zum Thema Rassismus im Grundgesetz ist auch eine Gelegenheit darüber nachzudenken, ob im deutschen Recht weiterhin Platz für das Erbe des Reichsbürgergesetzes sein sollte. Zum Schutz und zur Stärkung deutscher Minderheiten im Ausland gibt es bessere Wege. Das Ziel der Wiedergutmachung für die Verbrechen der NS Zeit wird so geradezu ad absurdum und das Bild eines völkischen deutschen Volks, abseits und unabhängig von seinen Bürgerinnen und Bürgern ist fernab der Realität eines zunehmend bunteren Deutschlands.

[close]
https://blogs.taz.de/richesandlaws/das-erbe-des-reichsbuergergesetzes-im-deutschen-recht/


Die angezogene Entscheidung des BVerfG:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200520_2bvr262818.html
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #7922 am: 17. August 2020, 14:43:52 »
Zitat
RASSISMUS IM GRUNDGESETZ
Das Erbe des Reichsbürgergesetzes im deutschen Recht
Tatsächlich lässt sich die rechtliche Unterscheidung zwischen Volksangehörigen und Staatsangehörigen auf das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 zurückführen, welches Staatsangehhörige von Reichsbürgern trennt. Demnach konnten nur Staatsangehörige „deutscher Rasse“ Reichsbürger sein und waren damit, anders als Staatsangehörige „anderer Rassen“, vollwertige Bürger. Damit wurde gerechtfertigt, dass Staatsangehörige deutlich weniger Rechte und mehr Pflichten hatten als Reichsbürger und auch viel leichter ausgebürgert werden konnten.

Für einen Sechser Sachkunde wäre auch mal nicht so übel. Schon in der Gesetzgebung und Verwaltung zu NS-Zeiten spielte die Eigenschaft des "Reichsbürgers" überhaupt keine Rolle. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es überhaupt keine "Reichsbürger" gab. Das wurde man durch die Verleihung des Reichsbürgerbriefes, aber niemand hat je ein solches Dokument bekommen.

1945 wurde das Reichsbürgergesetz aufgehoben und konnte also auf das GG keinen Einfluss haben.

Zitat
Es ist bedauerlich, dass sich im Grundgesetz auch heute noch das rassistische Erbe des Reichsbürgergesetz wiederfindet,

Wo er das gefunden hat, möge er bitte erklären.
 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7923 am: 17. August 2020, 19:16:30 »
Die AfD und "Zukunft Heimat" hatten seinerzeit gehetzt bis zum geht nicht mehr (ein paar Beispiele als Anhang). Das Opfer hat es auch auf die berühmte "Opferliste" geschafft die bei der "Leine des Grauens" so gerne gezeigt wird.

Ich kann nur hoffen, dass die Strafe wirklich am obersten Rahmen angesiedelt wird. Nicht wegen der Hetze, sondern jede Frau die so etwas vortäuscht trägt dazu bei, dass echte Vergewaltigungsopfer nicht ernst genommen werden bzw. "hochnotpeinlich" befragt werden.

Zitat
Vorfall in Bagenz im Vorjahr Anklage gegen Frau wegen vorgetäuschter Vergewaltigung
17.08.20 | 16:41 Uhr

Wegen Vortäuschens einer Straftat hat die Staatsanwaltschaft Cottbus Anklage gegen eine Frau erhoben. Sie hatte im April vergangenen Jahres bei der Polizei angezeigt, bei Bagenz am Spremberger Stausee (Landkreis Spree-Neiße) vergewaltigt worden zu sein.

Falschmeldungen provozierten Lynchmob

Die Gerüchte über die angebliche Vergewaltigung waren im vergangenen Jahr über soziale Netzwerke verbreitet worden. Kurz danach hatten vermummte Täter eine Jugendherberge in Bagenz überfallen, weil sie dort den oder die Täter vermuteten. Der rechtsextreme Verein Zukunft Heimat organisierte aufgrund der Tat eine Demonstration in Cottbus.

Der Fall soll nun am Cottbuser Amtsgericht verhandelt werden. Wie das Gericht am Montag dem rbb sagte, hat es noch nicht über die Eröffnung eines Verfahrens entschieden. Für das Vortäuschen einer Straftat drohen im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Sendung: Antenne Brandenburg, 17.08.2020, 15:30 Uhr
https://www.rbb24.de/studiocottbus/panorama/2020/08/cottbus-staatsanwaltschaft-anklage-vortaeuschung-straftat-vergewaltigung-bagenz.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7924 am: 17. August 2020, 19:30:51 »
Ich kann nur hoffen, dass die Strafe wirklich am obersten Rahmen angesiedelt wird
Wenn die nicht schon Vorstrafen hat, dann hoffst Du da vergeblich. Bei Ersttätern ist bei der Hälfte des Strafrahmens Schluss. Das gibt maximal eine Bewährungs, vermutlich sogar nur eine Geldstrafe.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7925 am: 17. August 2020, 19:53:22 »
Wo er das gefunden hat, möge er bitte erklären.

Vermutlich geht es dem Autor um das Wort "Rasse" im GG, das gerade diskutiert wird.
Von einem Kommentator unter dem FB-Auftritt der taz erfahren wir, man könne sich nach RuStAG heute noch ins Kaiserreich einbürgern lassen.
Es ist schon seltsam, welche Vögel sich selbst auf den linksgrünversifften Seiten rumtreiben.



Passend:

Zitat
Verfassungsschutz: Reichsflagge nicht eindeutig extremistisch

In der Kleingartenkolonie in Hannover-Vahrenheide weht eine Reichsflagge auf der Parzelle eines Gartenfreundes. Niedersachsens Verfassungsschutzpräsident Bernhard Witthaut wertet die Reichsflagge als mögliches Zeichen von Rechtsextremismus. Es könne aber auch andere Gründe geben.
Spoiler
Herr Witthaut, eine schwarz-weiß-rot gestreifte Reichsflagge in einer Kleingartenkolonie Hannover-Vahrenheide ruft Unmut hervor. Worauf bezieht sie sich, und ist es erlaubt, sie zu hissen?

Es handelt sich um die Staats- und Handelsflagge des Deutschen Kaiserreichs. Sie wurde von 1871 bis 1918 als offizielle Staatsflagge verwendet. Sie ist nicht verboten und kann käuflich erworben werden, zum Beispiel auf einem Onlineportal für 6,45 Euro. Mit verschiedenen Wappen versehen wurden die Farben Schwarz-Weiß-Rot im Kaiserreich auch als Hoheitssymbol für die deutschen Kolonien verwendet.

Häufig ist in diesem Zusammenhang von der Reichskriegsflagge die Rede.

Von der Staatsflagge ist die Reichskriegsflagge zu unterscheiden, die in der Mitte ein Eisernes Kreuz trägt. Von 1871 bis 1935 gab es mehrere Varianten davon, die zwar nicht grundsätzlich strafbar sind, aber zum Beispiel im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Demonstrationen gegen die öffentliche Ordnung verstoßen können. Das Zeigen der Reichskriegsflagge kann unter Umständen als Auflage bei bestimmten Demos verboten werden.

Heutzutage stehen oft Rechtsextremisten hinter solchen Fahnen. Wie stellt sich das aus Sicht des Verfassungsschutzes dar?

Die Farben des Deutschen Kaiserreichs sind unter Rechtsextremisten durchaus verbreitet. Die Verwendung der diversen Flaggen aus dieser Zeit signalisiert, dass Rechtsextremisten die Legitimität der grundgesetzlichen Ordnung nicht anerkennen. Die schwarz-weiß-roten Fahnen sind dann als eine Art Ersatz für Hakenkreuze und andere strafbewehrte Symbole der nationalsozialistischen Diktatur zu betrachten.

Gilt das genauso für sogenannte Reichsbürger, die unseren Staat auch infrage stellen?

Für Reichsbürger gilt ebenfalls, dass sie die Bundesrepublik Deutschland als einen illegitimen Staat betrachten. Sie bringen ihre Ablehnung aber vergleichsweise selten durch die Verwendung der Flaggen des Deutschen Kaiserreichs zum Ausdruck.

Von der Reichsflagge im Kleingarten ließe sich also auf einen Besitzer schließen, der unseren Rechtsstaat infrage stellt und das propagiert? Ein Fall für den Verfassungsschutz also?

Die Verwendung einer solchen frei käuflichen Flagge in einem Kleingarten kann, muss aber nicht auf eine ideologisch verfestigte Haltung deuten. Um einer Überinterpretation vorzubeugen, ist es sicher nicht falsch, die betreffende Person nach den Gründen für die Verwendung des Symbols zu befragen. Für den Verfassungsschutz begründet die Verwendung der Flagge des Deutschen Kaiserreichs in einem Kleingarten allein noch keinen hinreichenden Verdacht, dass eine extremistische Bestrebung vorliegt. Einen stärkeren Charakter als mögliches Indiz hätte die Verwendung einer Reichskriegsflagge.

Welche anderen Gründe könnte jemand denn haben, der eine Reichsflagge hisst?

Das wäre reine Spekulation und muss im Einzelfall geklärt werden. Es könnte eine Form der Provokation sein, oder die Person ist ein Anhänger des Kaiserreichs.

Von Gabriele Schulte
[close]
https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Reichsflagge-im-Kleingarten-Hannover-Niedersachsens-Verfassungsschutzpraesident-im-Interview
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7926 am: 18. August 2020, 08:39:23 »
Aus reiner Neugier habe ich hier https://www.rosenheim24.de/rosenheim/mangfalltal/bad-aibling-ort28271/feuer-in-bad-aibling-gelegt-polizei-nimmt-mutmasslichen-brandstifter-fest-90025373.htmlreingeschaut, ob es außer dem Alter weitere Hinweise gibt, dass man den Herren kennen könnte.
Ob es vielleicht irgendwas mit dem Thema unseres Forums zu tun hat.
Nein gibt es nicht.
Die ganze Sache hat so gar nichts mit uns zu tun. Oder?
Irgendwie ratlos lässt mich der letzte Satz zurück.
Könnte sich mal irgendwer anders bei der Schundredaktion und der ermittelnden Behörde rühren? Ich habe das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden.
Die Einschätzung erinnert mich ja fast an NSU. Als ich damals sagte, dass der rechtsradikale Ansatz auf der Hand liegt . . .   .
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7927 am: 18. August 2020, 09:17:53 »
Für einen König sind 150 € natürlich kein Thema!  ;)



Zitat
Am vergangenen Dienstag hatte ich meinen ersten Fahrgast, der solch ein Bußgeld der Behörden verhängt bekommen hat, weil er keine Schutzmaske getragen hatte. Bei dem Reisenden war das Problem eines, das wir Kundenbetreuende im Alltag häufiger haben: Die Menschen weigern sich, ihren Personalausweis herauszugeben. Ich erklärte dem Mann Mitte 30 dann, dass am nächsten Bahnhof Rosenheim die Bundespolizei mit einem Bescheid über 150 Euro Bußgeld auf ihn warten würde. Er hat lange diskutiert, aber so richtig stören wollte ihn das nicht. Sein Argument, die Maske nicht tragen zu müssen, war, der König von Bayern zu sein - dann brauche man so etwas wie eine Schutzmaske nicht. Der meinte das wirklich ernst.
https://www.spiegel.de/karriere/corona-masken-kontrollen-er-sagte-er-trage-die-maske-nicht-weil-er-der-koenig-von-bayern-sei-a-06883064-1bba-46fa-a147-dcb919b7b640
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7928 am: 18. August 2020, 09:24:29 »
@hair mess
Link zum Artikel funzt nicht.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7929 am: 18. August 2020, 09:59:36 »
Der Artikel scheint nicht mehr vorhanden zu sein. Nur über Google cache kann man ihn noch öffnen.

Spoiler
Unter anderem mehrmals Feuer in Asylunterkunft gelegt
Polizei fasst mutmaßlichen Brandstifter: Bad Aiblinger (59) verhaftet

vor 5 Minuten aktualisiert: 18.08.202006:43

Bad Aibling - Ermittlungserfolg der Kriminalpolizei Rosenheim. Aufgrund von insgesamt drei Bränden in einer Asylunterkunft konnte mittlerweile ein Tatverdächtiger ermittelt und festgenommen werden. Der 59-jährige Mann sitzt seit Samstag, 15. August, in Untersuchungshaft.

Die Pressemitteilung der Polizei im Wortlaut:

Am frühen Montagmorgen des 30. Dezember 2019 bemerkten Bewohner einer dezentralen Unterkunft für Asylsuchende in der Ganghoferstraße in Bad Aibling gegen 3 Uhr, dass ein vor dem Gebäude stehendes Sofa in Brand geraten war. Das Sofa stand an einer Hauswand, die durch die Flammen stark verrußte wurde. Den Bewohnern gelang es, das brennende Sofa selbst zu löschen. Glücklicherweise wurde niemand verletzt, der Sachschaden beläuft sich auf ungefähr 2000 Euro.

Am Donnerstag, 23. Juli 2020, kurz nach Mitternacht, bemerkten Bewohner der dezentralen Unterkunft, dass in der Küche des Anwesens im Bereich eines gekippten Fensters ein Feuer ausgebrochen war. Den Bewohnern gelang es, durch beherztes Eingreifen die Flammen selbst zu löschen. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 1500 Euro geschätzt.

Am vergangenen Donnerstag, 13. August, wurde gegen 1 Uhr im Bereich eines Fensterbretts sowie der Eingangstüre zu einem, im selben Anwesen befindlichen, leerstehenden Ladengeschäftes ein kleines Feuer entzündet und dadurch sowohl der Bereich des Eingangs als auch das Fenster verschmort. Glücklicherweise erlosch das Feuer vermutlich von selbst, so dass es zu keinem größeren Schaden kommen konnte.

Der Tatverdacht erhärtete sich im Zuge der Ermittlungen der zwischenzeitlich unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, beim Fachkommissariat für Staatsschutzdelikte bei der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim eingerichteten Ermittlungsgruppe gegen einen 59-jährigen Mann aus Bad Aibling. Dieser konnte noch am Freitag verhaftet werden.

Aufgrund der bislang erlangten Erkenntnisse aus den Ermittlungen erwirkte die zuständige Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl unter anderem wegen versuchter schwerer Brandstiftung. Der Tatverdächtige wurde am vergangen Samstag dem zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Rosenheim vorgeführt. Der Mann wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
Die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei erbrachten keinerlei Hinweise auf ein politisch motiviertes Motiv.
[close]
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7930 am: 18. August 2020, 11:08:38 »
Zitat
Der Artikel scheint nicht mehr vorhanden zu sein.
Den Artikel zu streichen war wohl einfacher als eine neue Geistesleistung zu den belegten Taten zu erreichen.
Die Partnerportale berichten weiter.
Also bitte auch hier Bescheid geben.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7931 am: 18. August 2020, 19:08:02 »
Aha?



Zitat
17.08.2020, 19:54 Uhr
Neonazi-Treff in Oberprex: Streit um Beschlagnahmung geht weiter

Die Eigentümerin einer Neonazi-Immobile in Oberprex war vom Freistaat Bayern enteignet worden. Zu Unrecht, entschieden die Verwaltungsrichter. Gegen diese Entscheidung legte der Freistaat Beschwerde ein. Jetzt ist das Bundesverwaltungsgericht am Zug.
Spoiler
Der juristische Streit um die Beschlagnahmung einer Neonazi-Immobilie in Oberprex (Lkr. Hof) geht in die nächste Runde. Der Freistaat Bayern akzeptiert das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München nicht, der im Juni die Beschlagnahmung der Immobilie für rechtswidrig erklärt hatte. Der Freistaat legte Beschwerde gegen das Urteil ein, teilte das Innenministerium am Montag auf Anfrage des BR mit. Nun geht der Fall ans Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

VGH: Enteignung der Neonazi-Immobilie in Oberprex rechtswidrig
Ende Juni hatten die obersten bayerischen Verwaltungsrichter in München entschieden, dass die Beschlagnahmung und Einziehung des Anwesens im oberfränkischen Oberprex im Sommer 2014 im Zusammenhang mit dem Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung "Freies Netz Süd" rechtswidrig gewesen sei. Die Begründung des Verwaltungsgerichtshofs: Der Grundstücks-Eigentümerin könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie wusste, dass das Haus jahrelang von der rechtsextremistischen Bewegung genutzt wurde.

Sohn der Oberprexer Immobilien-Eigentümerin ein Neonazi
Dieses Urteil hatte in der Region Hof Überraschung und auch Bestürzung ausgelöst. Denn unter anderem hatte das Landratsamt Hof die Grundstücks-Eigentümerin mehrfach informiert, dass ihr Sohn Tony Gentsch an führender Position des rechtsextremen "Freien Netz Süd" das Haus in Oberprex für verfassungswidrige Aktivitäten nutzte. Darüber war auch jahrelang bundesweit ausführlich in den Medien berichtet worden.

Oberprex ein deutschlandweiter Neonazi-Treffpunkt
An dem Haus prangte der große Schriftzug "Nationales Zentrum Hochfranken". Hier hatten sich Neonazis aus ganz Deutschland getroffen, darunter zum Beispiel 2011 auch der mehrfach verurteilte Martin Wiese. Er saß unter anderem sieben Jahre im Gefängnis, weil er einen Sprengstoff-Anschlag auf das Jüdische Zentrum München geplant hatte.

Von Oberprex aus Versandhandel betrieben
Außerdem betrieb in dem Oberprexer Haus Tony Gentsch einen Versandhandel mit verfassungswidrigen Gegenständen. Dieser Versandhandel ist inzwischen rechtskräftig verboten. Gentsch ist inzwischen in Plauen aktiv und sitzt dort für die rechtsextremistische Kleinpartei "Der Dritte Weg" im Stadtrat.

Bundesverwaltungsgericht mit Enteignung von Oberprex befasst
Ein Termin für die Verfahren vor dem Bundesverwaltunsgsgericht in Leipzig steht noch nicht fest. Der Freistaat Bayern muss bis spätestens Ende September die Beschwerde schriftlich begründen. Der Fall Oberprex ist bislang bundesweit das erste Verfahren, bei dem es um die Enteignung einer Immobilien geht, die die Eigentümer einer rechtsextremen Gruppierung überlassen haben.
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https://www.br.de/nachrichten/bayern/neonazi-treff-in-oberprex-streit-ueber-enteignung-geht-weiter,S7wS0NC

Zur Entscheidung:
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01.07.2020, 18:00 Uhr
VGH: Beschlagnahmung von Neonazi-Treff in Oberprex rechtswidrig
Ein Gebäude in Oberprex, in dem sich Neonazis wiederholt trafen, ist vom Freistaat Bayern zu Unrecht beschlagnahmt worden. Das hat der Verwaltungsgrichtshof (VGH) entschieden. Innenminister Joachim Herrmann will die Urteilsbegründung genau prüfen.

Das kleine Dorf Oberprex bei Regnitzlosau im Landkreis Hof ist in der rechtsradikalen Szene bekannt. Hier trafen sich immer wieder Neonazis, auch Anhänger der Vereinigung "Freies Netz Süd". Mit dem Verbot der rechtsextremen Vereinigung hatte der Freistaat Bayern 2014 auch das Haus in Oberprex beschlagnahmt. Die Beschlagnahme aber war rechtswidrig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München am Mittwoch (01.07.20) mitgeteilt.

Kenntnis von Neonazi-Treffen nicht zweifelsfrei nachzuweisen
Die Besitzerin des Hauses hatte gegen die Beschlagnahmung geklagt. Sie habe nichts von den politischen Aktivitäten in dem Gebäude gewusst, argumentierte die Hausbesitzerin. Das Gericht schlug sich auf ihre Seite. Zwar gehe man nicht davon aus, dass der Klägerin die vielfach medial aufbereitete rechtsextremistische Betätigung ihres Sohnes verborgen geblieben sein könne, hieß es. Doch ihr könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie von den Treffen der Neonazis in ihrem Haus gewusst habe.

Haus gekauft und an Sohn vermietet
Weiter teilte das Gericht mit, dass die Beschlagnahme eines Grundstücks nur unter engen Voraussetzungen möglich sei. Das Grundstück mit Haus hatte die Hauseigentümerin 2010 gekauft und später an ihren Sohn, den bekannten Rechtsextremen Tony Gentsch, vermietet. Dieser habe dort einen überregionalen Neonazi-Treff aufgebaut, rechtsextremistische Veranstaltungen durchgeführt und einen Versandhandel mit Propagandamaterial betrieben, heißt es.

Innenminister will Urteilsbegründung prüfen
Wenig erfreut über das Urteil zeigt sich das Innenministerium, das das Grundstück in Oberprex beschlagnahmte. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte dem Bayerischen Rundfunk:

"Wir respektieren selbstverständlich das Urteil, wenngleich eine Beschlagnahmung durch den Freistaat aus meiner Sicht durchaus angezeigt und absolut notwendig war." Innenminister Joachim Herrmann (CSU)
Sobald das Gericht das Urteil zugestellt hat, will das Innenministerium die Begründung "sehr sorgfältig prüfen" und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.

Bündnis für Toleranz übt Kritik an der Entscheidung des Gerichts
Das "Bayerische Bündnis für Toleranz, Demokratie und Menschenwürde" mit Sitz in Bad Alexandersbad unweit von Oberprex kritisiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs.

"Dieses Urteil ist nicht nachvollziehbar und für die Arbeit gegen Rechtsextremismus in Bayern, aber auch bundesweit ein ganz großer Rückschlag." Martin Becher, Geschäftsführer "Bayerisches Bündnis für Toleranz, Demokratie und Menschenwürde"
Geschäftsführer Becher befürchtet, dass rechtsextreme Gruppen verstärkt versuchen, über Strohmänner neue Immobilien für Neonazi-Treffen zu kaufen.

Bürgermeister wünscht "Runden Tisch" gegen Rechtsextremismus
Oberprex ist ein Ortsteil der Gemeinde Regnitzlosau. Bürgermeister Jürgen Schnabel (Freie Wähler Regnitzlosau) will den Anwohnern von Oberprex die Ängste vor möglichen neuen rechtsextremen Aufmärsche nehmen. Schnabel hat einen "Runden Tisch" einberufen – zusammen mit der Präventionsstelle gegen Rechtsextremismus. Diese Stelle wird von der Gemeinde, dem Landkreis Hof und der evangelischen Kirche seit Jahren finanziert und klärt über rechtsextreme politische Gruppierungen auf.

Verbot und Beschlagnahmung
Das Innenministerium in München hatte 2014 das "Freie Netz Süd" verboten und das Grundstück in Oberprex beschlagnahmt. Das Grundstück war von Neonazis zum "Nationalen Zentrum Hochfranken" erklärt worden. Das "Freie Netz Süd" habe die Arbeit der 2004 verbotenen "Fränkischen Aktionsfront" fortgesetzt, begründete das Innenministerium damals die Beschlagnahmung.
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https://www.br.de/nachrichten/bayern/vgh-beschlagnahmung-von-neonazi-treff-in-oberprex-rechtswidrig,S3UFt9c
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7932 am: 19. August 2020, 05:12:45 »
Wie lange es wohl dauern wird, bis die AfD ein ähnliches Video rausbringt? Ein klein wenig "entschärft" natürlich....aber, über ihren Verein "1 Prozent" werden ja schon entsprechende Flugblätter verteilt.

Die zweite Frage: Wann lernt Polizei/Staatsanwaltschaft/Politik, dass es weniger als gar nichts bringt das nur bei Youtube löschen zu lassen?  :scratch:

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"Hardcore-Nazipropaganda": Ermittlungen gegen Nürnberger Hetzvideo

Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen Aufnahme der NPD Nürnberg - vor 10 Stunden

NÜRNBERG - Als "Hardcore-Nazipropaganda“ bezeichnet Stephan Doll, Vorsitzender der Nürnberger Allianz gegen Rechtsextremismus, ein Video der NPD Nürnberg, das seit Sonntagabend auf der Videoplattform YouTube eingestellt war. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln bereits wegen der Aufnahme.

Drei mittelalte Männer mit roten Warnwesten spazieren in der Dunkelheit durch den Nürnberger Stadtteil Hasenbuck. Im Hintergrund hetzt eine tiefe Stimme gegen Flüchtlinge und "orientalische und afrikanische Bewohner" im Stadtteil, unterlegt ist der menschenverachtende Text mit martialischer Musik. In einer Sequenz ist Tränengas zu sehen, das "an deutsche Frauen" verteilt werde, um sie vor "importierten Sexualstraftätern" zu schützen. In der nächsten Sequenz spielen zwei völlig unbeteiligte, dunkelhäutige Jugendliche in der Ferne Basketball.

Die selbst ernannte "Schutzzonen-Streife" verteilt außerdem Flyer in Briefkästen – unter anderem Briefkästen der wbg. "In einer Aufnahme sind Straße und Hausnummer ganz klar lesbar und wenn man heranzoomt, sogar der ein oder andere Name", sagt Dieter Barth, Pressesprecher der wbg, der darin einen ganz klaren Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung sieht. Das Unternehmen ist deshalb bereits dabei, gegen die Aufnahme rechtlich vorzugehen.
Sofortige Löschung gefordert

Um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten geht es der wbg aber nur zum einen. "Zum anderen wird da eine Haltung verbreitet, die wir verachten", so Barth. Sowohl die wbg als auch die Stadt Nürnberg haben das Video bei der Videoplattform YouTube sowie bei Google deshalb bereits gemeldet und die Löschung der Aufnahme gefordert – mit Erfolg. Die Aufnahme wurde vorerst gesperrt.

Auch Stephan Doll findet: "Das Video musste sofort gelöscht werden und nun sind die Ordnungsbehörden gefordert, die Macher aufzuspüren." Tatsächlich laufen die Ermittlungen der Polizei bereits. Knapp 24 Stunden nach der Veröffentlichung des Videos lag selbiges der Staatsanwaltschaft Nürnberg vor, die einen Anfangsverdacht wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und wegen Volksverhetzung bestätigt. Das zuständige Fachkommissariat der Polizei wertet die Bilder nun aus.
Nicht das erste Mal

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Video dieser Art in Nürnberg für Aufsehen sorgt. Unter anderem im Jahr 2018 gab es ähnliche Aufnahmen, in denen eine "Schutzstreife" durch Nürnberger Viertel patrouillierte und in dem massiv gegen Ausländer gehetzt wurde. Damals schaffte es die VAG, dass das Video gelöscht wurde – wenn auch nur, weil zwei U-Bahnhöfe zu sehen waren, obwohl keine Drehgenehmigung vorlag.

"Hier versucht man sich nun wieder einmal das nach rechts gerutschte Klima in der Gesellschaft zunutze zu machen", so Stephan Doll. "Das, was hier gesagt und gezeigt wird, ist mehr als erschreckend und menschenverachtend."
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https://www.nordbayern.de/region/hardcore-nazipropaganda-ermittlungen-gegen-nurnberger-hetzvideo-1.10359550
« Letzte Änderung: 19. August 2020, 05:18:50 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7933 am: 19. August 2020, 11:35:43 »
Wenn man von den eigenen Kollegen angezeigt wird ...


Zitat
Rassistische Äußerungen
NRW-Polizisten melden eigenen Kollegen beim Vorgesetzten

    19.08.20, 11:01 Uhr

Rassismus im Dienst – das ist für die Kreispolizeibehörde Paderborn ein Tabu. Deswegen hat sie jetzt ein knallhartes Disziplinarverfahren gegen einen ihrer Polizeibeamten eingeleitet.

    Polizeibeamter fällt wegen rassistischer Äußerungen im Dienst auf
    Kreispolizeibehörde Paderborn leitet ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten ein
    Staatsanwaltschaft Paderborn bewertet den Sachverhalt strafrechtlich
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Rassismusverdacht: Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamten aus Paderborn

Anfang August 2020 sollen Polizisten aus Paderborn rassistische Äußerungen eines Kollegen bemerkt haben. Nach aktuellen Angaben der Polizei informierten sie umgehend ihren Vorgesetzten, welcher sich an die Behördenleitung wendete. Die Kollegen brachten diesen Fall offenbar erst ans Licht...

Die Behördenleitung versetzte den beschuldigten Beamten unverzüglich vom Streifendienst in einen anderen Dienstbereich im Innendienst und leitete ein Disziplinarverfahren ein.

Paderborn: Polizist wegen rassistischen Äußerungen versetzt

Laut Polizei nehmen Landrat Manfred Müller und die gesamte Polizeiführung den Sachverhalt sehr ernst.

„Den jetzt vorliegenden Sachverhalt werden wir im Disziplinarverfahren aufarbeiten. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, hat der Betroffene die beamtenrechtlichen und gegebenenfalls auch strafrechtlichen Konsequenzen zu tragen“, bemerkt Müller.

Der Fall wird nun von der Staatsanwaltschaft Paderborn strafrechtlich bewertet.
Kreispolizeibehörde Paderborn prüft Rassismusverdacht

Die Polizeibeamten der Kreispolizeibehörde Paderborn können sich jederzeit an die verantwortlichen Führungskräfte wenden, wenn sie einen Verdacht zu Rassismus oder Extremismus haben, heißt es in einer Pressemitteilung.

Zusätzlich stünden den Angestellten unabhängige Extremismus-Beauftragte und/oder soziale Ansprechpartner für ein Gespräch zur Verfügung. (ots/mh)
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https://www.express.de/nrw/paderborn/rassistische-aeusserungen-nrw-polizisten-melden-eigenen-kollegen-beim-vorgesetzten-37212452
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7934 am: 19. August 2020, 14:00:17 »
Es gibt sie noch, die guten Nachrichten!
Wäre der Sedantag, also der 2. September, da nicht passender gewesen?


Zitat


Neonazi-Sender geht offline
VON HORST FREIRES

18.08.2020 - Die Verantwortlichen des Internet-Senders „Radio Germania“ kündigen ihren Rückzug an. Auf ihrer Homepage wird der 23. September als Sendeschluss vermeldet.

Braunes Radioprogramm gibt auf

Angefangen hat das braune Programm nach eigenen Angaben 2007. Bis heute wird ein 24-Stunden-Angebot meist mit Musik aus der rechten Szene ausgestrahlt. Liedermacher, Rechtsrock-Aktivisten oder NSBM-Klänge werden aneinandergereiht. Sporadisch wurden Interviews geführt und ins Programm eingestreut. Ein Teil davon ist immer noch online abrufbar. Als Gesprächspartner hat man sich diverse NPD-Funktionäre ausgesucht, aber auch Aktivisten von den verbotenen Organisationen wie „Wiking-Jugend“ oder „Heimattreue Deutsche Jugend“, ergänzt um Personen aus dem rechten Musikspektrum.
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Indizierte Musikstücke abgespielt
Kontinuierlich begleitet waren mit dem Sendebetrieb juristische Auseinandersetzungen über verbreitete Wortbeiträge, Moderationskommentare oder das Abspielen bestimmter Musikstücke, etwa, wenn diese von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf die Indizierungsliste gesetzt wurden. Da sich etliche Programmmacher hinter einem Pseudonym versteckten, verliefen etliche Vorstöße der Strafermittler im Sande. Auch Chat-Gruppen mit Hörer-Kommunikation gehörten zum Service.

In den Anfangsjahren zeichnete Stefan S. für „Radio Germania“ verantwortlich. Neben dem Sendebetrieb hatte er im Herbst 2009 in Paderborn einen gewerblichen Versandhandel in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Netzradio angemeldet. Später wies das Impressum Marc Jodl aus Wuppertal als Verantwortlichen aus. Aktuell wird namentlich Thomas Menkel aus Braunschweig benannt, verbunden mit der Angabe einer Rufnummer aus dem Raum Lohmar (Rhein-Sieg-Kreis).

Fehlende Unterstützung beklagt
Anfang August 2008 trat das Radio neben der NPD Brandenburg sogar einmal als Mitveranstalter für ein Rechtsrock-Festival auf.  Auch bei der „Gesellschaft für freie Publizistik“ ließ man sich in der Vergangenheit blicken. Als eine der letzten Aktivitäten dürfte nun ein gestreamtes Konzert von „Fylgien“ (Sebastian Döhring) inmitten des Corona-Lockdowns am 23. Mai in die Annalen eingehen.

In einer Mitteilung wird der anstehende Schritt mit fehlender Unterstützung begründet. Sowohl personell wie finanziell sei man zuletzt auf dem Zahnfleisch unterwegs gewesen. Besonders die Enttäuschung darüber, dass aus der nicht gerade unbedeutenden rechten Musikszene zu wenig Unterstützung gekommen sei, ist aus der Erklärung herauszulesen: „Unterstützung von den Kameraden kam eigentlich kaum bis gar nicht.“ Sind die aktuell Aktiven zur Aufrechterhaltung des Sendebetriebs auf wenige Personen zusammengeschrumpft, fanden sich in besseren Zeiten nach eigenen Angaben bis zu 30 engagierte Mitstreiter.
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https://www.bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/neonazi-sender-geht-offline


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« Letzte Änderung: 19. August 2020, 14:19:00 von Reichsschlafschaf »
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath