Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1503802 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7695 am: 7. Juli 2020, 07:55:45 »
Teil 1
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg292616#msg292616

Leider hinter paywall. Die StA fordert wohl 6/12 Jahre Haft für den wegen Kindesmissbrauchs angeklagten "Reichsbürger".
Zitat
Missbrauch von Kindern: Sechseinhalb Jahre Haft für Greifswalder gefordert

Er habe das Vertrauen der Mädchen ausgenutzt, sei äußerst manipulativ vorgegangen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine hohe Haftstrafe gegen einen Greifswalder, der sechsmal seine eigene Tochter und dreimal ein siebenjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben soll.
https://www.ostsee-zeitung.de/Vorpommern/Greifswald/Missbrauch-von-Kindern-Sechseinhalb-Jahre-Haft-fuer-Greifswalder-gefordert

Wohl ein Zwischen-/Prozessbericht
https://www.ostsee-zeitung.de/Vorpommern/Greifswald/Sexueller-Missbrauch-in-Greifswald-Neunjaehrige-berichtet
« Letzte Änderung: 7. Juli 2020, 08:00:47 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7696 am: 7. Juli 2020, 10:32:25 »
Dass es in unserer originären Klientel einige "Kuttenträger" gibt, dürfte ja bekannt sein. Auf den Zug möchte jetzt wohl auch der NeoNazi-, Rechtsextremist und Pegid.iot Dominik Roessler aufspringen.

Zu der Biker-Demo gab es auch bei der AfD (es gibt ja sogar eine Gruppe "Biker für AfD) schon großen Applaus, unsere Klientel träumt davon, dass die "Russen-Biker" auch noch mitmachen.

Spoiler
Rechtsextremer Strippenzieher und Vernetzer
07.07.2020 -

Essen/Mönchengladbach -  Der Rechtsextremist Dominik Roeseler kooperiert nun mit Rockern, um weiterhin gegen Staat, Behörden und Demokratie agitieren zu können.

Unter dem Motto „Für die Freiheit. Gegen Fahrverbote“ mobilisierten für Sonntag der „Partybiker“, Rocker und Sänger von „Ballermann-Songs“, Frank S., sowie eine Initiative „Freiheit 21“ für eine Versammlung an der Grugahalle in Essen. Die Kritik richtete sich gegen drohende Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen. Aus demselben Grund veranstalteten schon am Samstag in verschiedenen Städten Biker und Motorradfahrer größere Protestaktionen.

Die Demonstration in Essen war dem gegenüber anders. Zwar war bis Sonntagmittag nur S. als Kopf von „Freiheit 21“ öffentlich in Erscheinung getreten. Seitdem ist indes klar, dass der Rocker dafür unter anderem mit Roeseler und dessen rechtsextremem Verein „Mönchengladbach steht auf“ kooperiert. Der Selbstdarsteller und dessen Mitstreiter waren organisatorisch eingebunden und hatten den Lautsprecherwagen besorgt. Roeseler beriet S. zudem rechtlich in Versammlungsfragen, war teils für die Öffentlichkeitsarbeit mit zuständig und fungierte als Hauptredner. Seine gewohnt populistische Kritik an Staat, Demokratie und Behörden verwob er dabei mit den Fahrverboten und der anstehenden Verkehrs- und Energiewende.
Mit populären Themen neue Mitstreiter gewinnen

Hatte Roeseler sich als Mitgründer der „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) schon vor Jahren bemüht, die rechtsextreme Szene mit Hooligans zu vernetzen, kopierte er Ende 2018 und Anfang 2019 die „Gelbwesten“ und hielt in diesem Frühjahr Versammlungen gegen die Corona-Auflagen ab. Immer wieder nutzt der laut nordrhein-westfälischem Verfassungsschutz „langjährige Rechtsextremist“ populäre Themen, um neue Mitstreiter zu gewinnen und Protestmilieus zu vernetzen. Schwerpunktmäßig trat er dabei bisher als Strippenzieher zwischen Rechtsextremisten, Hooligans und rechtsradikalen bis rechtsextremen Rocker-artigen Gruppen und „Bürgerwehren“ wie den „Steeler Jungs“ aus Essen und der „Bruderschaft Deutschland“ auf. (bnr.de berichtete)

An der Versammlung in Essen am Sonntag nahmen zu Beginn rund 300 Menschen teil. Auch wenn S. betonte, man wolle mit Rassismus nichts zu tun haben, kooperierte er dennoch mit dem wegen einschlägiger Taten justizbekannten Roeseler. (bnr.de berichtete) Der Mönchengladbacher hatte derweil unter seinesgleichen mobilisiert. Mindestens fünf rechte bis rechtsextreme YouTuber waren aus dem Rheinland und dem Ruhrgebiet nach Essen gekommen. Neben einigen bekannten Gesichtern der rechtsextremen Szene, darunter der Kopf von „Pegida Nederland“, Edwin Wagensveld, waren auch „Wutbürger“, Rechtsextremisten und Hooligans angereist. Mitglieder verschiedener Motorradclubs und andere Biker waren demgegenüber dem Ruf des „Partybikers“ S. gefolgt.

Bei dem späteren Aufmarsch durch Essen-Rüttenscheid waren viele Motorradfahrer und Biker gleichwohl dann nicht mehr dabei. Möglicherweise war ihnen aufgefallen, was hinter der selbst ernannten neuen Bewegung „Freiheit 21“ steckt. Unter diesem Label wollen S. und Roeseler weiter aktiv bleiben und auch andere „staatliche Einschränkungen der Freiheit“ zu Protestaktionen nutzen. (mik)
[close]
https://www.bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/rechtsextremer-strippenzieher-und-vernetzer
____________________________

Noch ein Veranstaltungshinweis. In Lohne will man über "Reichsbürger" aufklären.
Zitat
Aufklärung
Web-Seminar zu Aktionen der Reichsbürger

 Lohne „Die gefährlichen Aktivitäten der Reichsbürger“ sind Thema eines kostenlosen Online-Seminars des Ludgerus-Werks und des Vereins ContRa. Der Politikwissenschaftler Sebastian Trept hat sich umfassend mit dem Thema auseinandergesetzt. Er berichtet über die demokratiefeindlichen und gefährlichen Aktivitäten der Reichsbürger und stellt Strategien für den Umgang mit ihnen vor. Das Ludgerus-Werk Lohne, die Katholische Erwachsenenbildung (KEB) und der Verein ContRa laden für Montag, 6. Juli, und Dienstag, 7. Juli, jeweils von 18.30 bis 21 Uhr zu dem Online-Seminar ein.

Sie horten Waffen, greifen Polizisten an und leugnen die Existenz der Bundesrepublik. Auch im Landkreis Vechta haben so genannte Reichsbürger schon für Ärger in Rathäusern und mit der Polizei gesorgt. Schon seit geraumer Zeit sind die kruden Ideen der Reichsbürger im Umlauf. In den vergangenen Jahren finden sie mit ihren Verschwörungstheorien zunehmend Anhänger. Besonders seit Beginn der Corona-Krise sind sie aktiv.

Reichsbürger glauben, dass Deutschland eine GmbH sei und das „Deutsche Reich“ weiterhin besteht. Ihre Aktivitäten reichen von Dokumentenfälschung bis zum Mord. Darüber hinaus versuchen sie, durch juristische Tricks Verwaltungsmitarbeiter zu drangsalieren und einzuschüchtern.

Das Projekt wird gefördert durch das Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung bei der KEB ist erforderlich bei Dominik Hammer ([email protected]).
https://www.nwzonline.de/lohne/lohne-aufklaerung-web-seminar-zu-aktionen-der-reichsbuerger_a_50,8,3993865591.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7697 am: 7. Juli 2020, 19:47:37 »
Das war's dann wohl endgültig:


Zitat
7. Juli 2020, 19:00 Uhr
Anschlag in München
:
Bundesanwaltschaft stellt Ermittlungen zum Oktoberfestattentat ein

1008 Zeugen befragt, 888 Hinweise überprüft, 300 000 Seiten Akten durchflöht. Doch trotz aller Akribie wissen die Ermittler nur in einem Punkt wirklich mehr: Es war ein rechtsextremer Terrorakt.
Spoiler
Von Annette Ramelsberger

Alles ging sehr schnell damals, am 26. September 1980. Abends um 22.19 Uhr war die Bombe am Eingang des Oktoberfestes explodiert. 13 Menschen riss sie in den Tod, verletzte mehr als 200 schwer. Es war der folgenreichste Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik. Doch schon am nächsten Morgen versiegelten Arbeiter den Bombenkrater mit Teer, um 11 Uhr wurde wieder Bier ausgeschenkt. Ähnlich schnell ging es bei den Ermittlungen. Bereits vier Monate später wurden wichtige Asservate entsorgt.

Für die Polizei stand nach kurzer Zeit fest: Der Attentäter war der junge, von Liebeskummer und Lebensfrust gebeutelte Student Gundolf Köhler, der gerade durch eine Prüfung gefallen war. Ein Waffennarr, ja. Einer, der bei der rechtsextremen Wehrsportgruppe Hoffmann trainiert hatte, ja. Einer, der ein Hitlerbild überm Bett hängen hatte, ja. Aber all dem maßen die Ermittler keine besondere Bedeutung zu. Die Bundesanwaltschaft kam damals zu dem Schluss: Die Tat war nicht politisch inspiriert. Die Motive für das Attentat seien in erster Linie persönlicher Natur.

Nun, nach fast 40 Jahren, hat sich diese Einschätzung grundlegend geändert. Die Bundesanwaltschaft ist sich sicher: Köhler war nicht von Liebeskummer getrieben, sondern von rechtsradikaler Ideologie. Er war ein Gesinnungstäter. "Der Täter hat aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus gehandelt", sagte ein hoher Ermittler der Süddeutschen Zeitung. "Gundolf Köhler wollte die Bundestagswahl 1980 beeinflussen. Er strebte einen Führerstaat nach Vorbild des Nationalsozialismus an." Deswegen habe er die Bombe auf dem Oktoberfest gelegt.

Das ist das Ergebnis, das wichtigste, der fünfeinhalb Jahre dauernden neuen Ermittlungen, die durch die spektakuläre Wiederaufnahme des Falls im Jahr 2014 ermöglicht worden waren. Und diese Erkenntnis ist gleichzeitig auch ihr Schlusspunkt. Nach Informationen der SZ stellt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zum Oktoberfestattentat nun ein.

Schon 1980 hatte die Polizei Hinweise darauf, dass Köhler und zwei Freunde vor der Tat immer wieder darüber geredet hatten, dass man Bomben in verschiedenen deutschen Großstädten legen müsste, auch auf dem Oktoberfest. Dann müsse man das den Linken in die Schuhe schieben, so habe der CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß, damals Kanzlerkandidat der Union, größere Chancen, tatsächlich gewählt zu werden. Es war die Zeit der RAF, der Rote-Armee-Fraktion und ihrer Mordanschläge gegen Politiker und Wirtschaftsführer, das Szenario war nicht lebensfremd. Nur ein paar Wochen nach dem Anschlag auf das Oktoberfest stand die Bundestagswahl an. "Es war kein Amoklauf ohne Sinn und Verstand", sagt ein Ermittler.

Einer der zwei engen Freunde Köhlers hatte damals Ermittlern von der Diskussion mit Köhler berichtet, der andere konnte sich an ein solches Gespräch nach eigener Aussage nicht erinnern. Dieser Mann studierte Jura und hatte sich in seinem Lehrbuch den Passus "Nichtanzeige einer Straftat" angestrichen. Ein Indiz, aber kein Beweis für eine Verstrickung in die Tat.

Die Bundesanwaltschaft hat die beiden Freunde erneut befragt, sie hat auch die Wohnung von Köhlers Bruder vor zwei Jahren durchsucht. Er hatte sich Aufzeichnungen gemacht über ein Gespräch mit Köhlers Juristenfreund. Der hatte ihm berichtet, der spätere Attentäter habe ihm vor der Tat die Granate gezeigt, aus der er die Bombe gebaut hatte. Alles deutet darauf hin, dass die Freunde mehr wussten, als sie zugaben. Doch die Ermittler gehen davon aus, dass die beiden Köhler nicht ernst genommen haben. Zumindest ist ihnen nicht mehr nachzuweisen.

Ähnlich kompliziert verlief die Suche nach möglichen Hintermännern. "Wir haben keine zureichenden, tatsächlichen Anhaltspunkte für die Beteiligung weiterer Personen als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen bei der Tat", sagen die Fahnder. "Aber ausschließen kann man es nicht." Trotz der Vernehmung von 1008 Zeugen und Opfern, trotz der Überprüfung von 888 Spuren, trotz der Sichtung von 300 000 Seiten Akten von Verfassungsschutz, BND, Bundeskriminalamt und der Erkenntnisse, die die Staatssicherheit der DDR hatte - es fand sich keine ernsthafte neue Spur. Obwohl die Ermittler tief in die Siebzigerjahre einstiegen und auch in Hunderten Akten zur rechtsradikalen Wehrsportgruppe Hoffmann blätterten, bei der Köhler trainiert hatte, und die vom Verfassungsschutz beobachtet, aber als ungefährlich bezeichnet worden war. Franz Josef Strauß selbst hatte über die Wehrsportgruppe gesagt, man solle Männer, die mit einem "Battle-Dress" und Koppel im Wald spazieren gehen wollen, einfach in Ruhe lassen.

Die Ermittler vernahmen alle Mitglieder, die noch lebten. Die stritten alles ab, auch Karl-Heinz Hoffmann, der Anführer. Zwei Monate nach dem Anschlag hatte ein Mitglied der Wehrsportgruppe einen jüdischen Verleger und dessen Lebensgefährtin in Erlangen erschossen. Mehrere Zeugen hatten auch Köhler in Begleitung junger Männer in Flecktarn gesehen. Einer hatte sich bei einem Barkeeper gebrüstet: "Wir waren das." Er meinte das Attentat. Doch diese Spuren führten nicht weiter.

Die Ermittler der Soko "26. September" haben auch 2600 Fotos überprüft, die Münchner nach einem öffentlichen Aufruf aus ihren Schubladen gekramt haben - in der Hoffnung, dass sich daraus Hinweise auf Hintermänner ergeben. Mit diesen Bildern wurde eine Art Zeitmaschine gefüttert, die im Keller des bayerischen Landeskriminalamts steht. Per Virtual Reality kann man sich zurückbeamen in das Jahr 1980, zum 26. September, zwei Minuten vor dem Attentat. Dieser virtuelle Tatort wurde rekonstruiert mithilfe der Aussagen von Verletzten, Überlebenden, Davongekommenen. Angereichert mit alten Luftbildern und Landkarten. Man sieht darin, wie sich ein Mann mit einer schweren Tüte über einen Metallpapierkorb beugt, Sekunden vor der Tat. Allein.

Auch Werner Dietrich, Anwalt vieler Opfer, nennt die Ermittlungen sehr gründlich und kompetent. Doch der Aufwand konnte die Fehler der Vergangenheit nicht heilen. Schon im Februar 1981 wurden wichtige Spuren zerstört, 48 Zigarettenkippen, die in Köhlers Auto gefunden wurden. Sie hätten Hinweise auf Begleiter geben können. 1997, als es die DNA-Analyse längst gab, folgten die letzten Asservate, darunter das Fragment einer Hand. Aus diesem Leichenteil wurde immer wieder geschlossen, dass es noch einen weiteren Täter gegeben haben muss. Die Bundesanwaltschaft geht seit Langem davon aus, dass diese Hand Köhler bei der Explosion abgerissen wurde. Selbst wenn nicht: Der Mensch, dem die mit mehr als 1000 Grad verbrannte Hand gehörte, hätte die Verletzung nicht überlebt. Hinweise auf einen solchen Schwerverletzten haben sich zerschlagen. Wäre damals nicht alles so schnell vernichtet worden, man hätte heute die Chance, die nie endenden Zweifel zu beseitigen.
[close]
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/oktoberfest-attentat-muenchen-ermittlungen-beendet-1.4959372
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7698 am: 8. Juli 2020, 08:59:55 »
Bei diesem "echten thoitschen Patri.dioten" kommt auch wirklich alles zusammen: Rechtsextrem, Reichsbürger und überzeugter AfDler.

Herausgekommen sind (erst Mal) ein Jahr und 10 Monate ohne Bewährung. Erst bei der Urteilsverkündung scheint im sein Grinsen dann wirklich vergangen zu sein.

Vielleicht weiß ja jemand wer es ist bzw. erkennt ihn, es gibt ein Bild im Artikel, allerdings mit Mundschutz.

Die "Lügenpresse" hat im Artikel ganz eindeutig zumindest einmal aus dem "Opfer"/der Zeugin die "Beklagte" gemacht.

Zitat
Er ist kein Rassist. Das betont der Angeklagte vor dem Erlanger Amtsgericht. "Ja, ich habe schon mal Sieg Heil gerufen und die linke Hand gehoben." Das sei ein Klamauk gewesen, schiebt er nach, die "falsche Hand" sei ein Zeichen dafür. "Ich hätte die rechte Hand heben müssen", erklärt er der Staatsanwältin.

Zitat
Der 61-Jährige widerspricht den Ausführungen in der Anklageschrift. Darin wird ihm vorgeworfen, dass er die 30 Jahre alte Erlangerin am 21. Dezember angegriffen, sie sexuell genötigt, deren Hund getreten und ein Handy zertreten haben soll. Er selber führte aus, dass er unvermittelt, ohne erkennbaren Grund von der jüngeren Frau angegangen und mit einer Hundeleine regelrecht verprügelt worden sei. Sie sei die Aggressorin gewesen und soll ihn provoziert haben. Die Vorwürfe seien falsch.

Zitat
Er gab zu, dass "ich Hass auf die Neger habe", es hatte im Jahr 2016 einen Vorfall gegeben. Auf die Frage des vorsitzenden Richters Hagen Förster, wie er diese Menschen erkenne, sagt er unverblümt: "Die erkenne ich." Dass die Frau, die als Nebenklägerin und Zeugin ebenfalls vor Gericht erschienen ist, in Erlangen geboren ist, die Staatsangehörigkeit deutsch besitzt, Immobilienkauffrau gelernt hat, als OP-Schwester arbeitet, das schien den Angeklagten vor Gericht nur zu belustigen

Zitat
Sachbeschädigung, Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen und Symbole, Beleidigung, Körperverletzung - das Zusammenspiel lasse letztlich auch keine Bewährung zu, auch wenn der ehemals bei Siemens arbeitende Mann ("Da habe ich auch mit Schwarzen zusammen gearbeitet.") Ersttäter sei.

Der Rechtsanwalt des Angeklagten wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass ja offensichtlich alles klar sei. "Da sitzt ein Nazi, ein Frauenschänder - es ist ja alles gesagt." Doch so einfach sei es eben nicht. Seine Gesinnung und seine Äußerung, dass er "stolzerer AFDler sowie Reichsbürger" ist, dürfe bei der Beurteilung keine Rolle spielen. Auch wenn er als Anwalt "das Kotzen bekomme, wenn AFD-ler als legitimiert und demokratisch bezeichnet werden", warnte er das Gericht, ein Urteil zu leichtfertig auszusprechen. Das, was letztlich genau passiert ist - und die Versionen der beiden Schildernden lägen gar nicht so weit auseinander-, wisse man eben nicht.
Zitat
Er wird zu einem Jahr und zehn Monate verurteilt, der Haftbefehl bleibt aufrechterhalten." Auf die Begründung achtete der frisch Verurteilte nicht mehr wirklich. Erstmals in der gesamten Verhandlung verschwand sein dauerhaftes Grinsen, kein breites Lächeln mehr, als die Opfer und Zeugen vermeintlich ein falsches Geschehen schilderten. Keine großspurigen und ausschweifenden Erklärungen mehr, die aufzeigen sollten, dass alle anderen Prozessbeteiligten ihm intellektuell unterlegen seien. "Ich trage nicht immer das selbe Shirt, aber immer das gleiche", hatte er der Staatsanwältin sprachlich korrekt erläutert, die dies anders geschildert hatte.

Spoiler
"Ich bin kein Rassist, aber..."
Sexuelle Nötigung, Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen, Sachbeschädigung, Körperverletzung - ein bekennender Asylantenhasser, "stolzer AFDler" und angeblicher Reichsbürger musste sich vor Gericht verantworten.

 Michael Busch Er ist kein Rassist. Das betont der Angeklagte vor dem Erlanger Amtsgericht. "Ja, ich habe schon mal Sieg Heil gerufen und die linke Hand gehoben." Das sei ein Klamauk gewesen, schiebt er nach, die "falsche Hand" sei ein Zeichen dafür. "Ich hätte die rechte Hand heben müssen", erklärt er der Staatsanwältin.

Er ist kein Rassist, aber er erklärt, dass er der Beklagten bereits vor dem zu verhandelnden Fall vor dem Schöffengericht begegnet sei. "Da stand sie bei zwei Negern, die Asylbetrüger sind", erläuterte er die Vorgeschichte dem Gericht, wie es zu einer eskalierenden Situation am Burgberg im Dezember des vergangenen Jahres gekommen sein soll.
Eine Person of Color

Der 61-Jährige widerspricht den Ausführungen in der Anklageschrift. Darin wird ihm vorgeworfen, dass er die 30 Jahre alte Erlangerin am 21. Dezember angegriffen, sie sexuell genötigt, deren Hund getreten und ein Handy zertreten haben soll. Er selber führte aus, dass er unvermittelt, ohne erkennbaren Grund von der jüngeren Frau angegangen und mit einer Hundeleine regelrecht verprügelt worden sei. Sie sei die Aggressorin gewesen und soll ihn provoziert haben. Die Vorwürfe seien falsch. Der Vorfall habe auch nichts damit zu tun, dass die Frau dunkelhäutig ist, "eine person of color" wie sie erklärt.

Er gab zu, dass "ich Hass auf die Neger habe", es hatte im Jahr 2016 einen Vorfall gegeben. Auf die Frage des vorsitzenden Richters Hagen Förster, wie er diese Menschen erkenne, sagt er unverblümt: "Die erkenne ich." Dass die Frau, die als Nebenklägerin und Zeugin ebenfalls vor Gericht erschienen ist, in Erlangen geboren ist, die Staatsangehörigkeit deutsch besitzt, Immobilienkauffrau gelernt hat, als OP-Schwester arbeitet, das schien den Angeklagten vor Gericht nur zu belustigen.

Er gibt zu, dass er die Frau beleidigt habe - mit Begriffen, die unter der Gürtellinie liegen. Er verneint allerdings, dass er eine sexuelle Nötigung unterhalb der Rocklänge vollzogen habe. "Ich habe ihr nicht unter den Rock gegriffen, vielleicht im Laufe des Gerangels", sagt er. Er sagt auch, dass er die Frau nicht in den Schwitzkasten bringen wollte, auch wenn er dies bei der Polizei kurz nach der Tat etwas anders erzählt hatte.

Staatsanwältin Andres führte zu diesem Punkt aus, dass es bei einer sexuellen Nötigung nicht darauf ankomme, ob es zu einer Erregung des Ausführenden kommt. "Es geht dabei letztlich um die Erniedrigung", erklärt Nebenklagevertreter Lars Kittel. Und beide sind sich einig, dass es sich bei der Nötigung nicht um den alleinigen Grund handelt, um letztlich eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängen zu lassen - so der Antrag der Staatsanwältin.

Sachbeschädigung, Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen und Symbole, Beleidigung, Körperverletzung - das Zusammenspiel lasse letztlich auch keine Bewährung zu, auch wenn der ehemals bei Siemens arbeitende Mann ("Da habe ich auch mit Schwarzen zusammen gearbeitet.") Ersttäter sei.

Der Rechtsanwalt des Angeklagten wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass ja offensichtlich alles klar sei. "Da sitzt ein Nazi, ein Frauenschänder - es ist ja alles gesagt." Doch so einfach sei es eben nicht. Seine Gesinnung und seine Äußerung, dass er "stolzerer AFDler sowie Reichsbürger" ist, dürfe bei der Beurteilung keine Rolle spielen. Auch wenn er als Anwalt "das Kotzen bekomme, wenn AFD-ler als legitimiert und demokratisch bezeichnet werden", warnte er das Gericht, ein Urteil zu leichtfertig auszusprechen. Das, was letztlich genau passiert ist - und die Versionen der beiden Schildernden lägen gar nicht so weit auseinander-, wisse man eben nicht.
Besserwisser auf der Bank

Das Gericht sah das dann aber auch anders. Wenig Belastungseifer bei dem Opfer, massiver Belastungseifer beim Angeklagten - das sei schon ein wesentlicher Unterschied. Das Schöffengericht folgte der Staatsanwaltschaft nicht ganz. "Im Namen des Volkes ist der Angeklagte schuldig. Er wird zu einem Jahr und zehn Monate verurteilt, der Haftbefehl bleibt aufrechterhalten." Auf die Begründung achtete der frisch Verurteilte nicht mehr wirklich. Erstmals in der gesamten Verhandlung verschwand sein dauerhaftes Grinsen, kein breites Lächeln mehr, als die Opfer und Zeugen vermeintlich ein falsches Geschehen schilderten. Keine großspurigen und ausschweifenden Erklärungen mehr, die aufzeigen sollten, dass alle anderen Prozessbeteiligten ihm intellektuell unterlegen seien. "Ich trage nicht immer das selbe Shirt, aber immer das gleiche", hatte er der Staatsanwältin sprachlich korrekt erläutert, die dies anders geschildert hatte.

Förster erläuterte, dass es bei der Aussage zu viele Widersprüche gab. "Das was sie erzählt haben, war nicht nachvollziehbar." So zum Beispiel die Schilderungen, dass er sich erst nach 20 heftigen Leinenschlägen gewehrt habe, das passe nicht zusammen.

Eine Bewährung sehe das Gericht nicht, da es eben keine Bagatelle sei, die sich im Dezember ereignet habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Mann kann noch Berufung oder Revision einlegen. Allerdings ging es für ihn nach der Verhandlung erst einmal zurück in die Nürnberger Justizvollzugsanstalt: Der Haftbefehl wurde aufrecht erhalten.

Nebensatz: Vor der Urteilsverkündung monierte der Angeklagte das Verhalten seines ihm zur Seite stehenden Rechtsanwaltes. Er sei unzufrieden mit ihm. Die Offerte, dass er seinen Pflichtverteidiger von seinem Mandat entbinden könne, nutzte der zurück in die Haft kehrende Mann allerdings nicht.
[close]
https://www.infranken.de/lk/gem/ich-bin-kein-rassist-aber-art-5023381
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7699 am: 8. Juli 2020, 11:55:40 »
Ein "echter Traditionspfleger" eben, die AfD wirkt eben für ihr Klientel.

Spoiler
Amtsgericht
Geldstrafe für Volksverhetzung auf dem Horten-Vorplatz in Frankfurt (Oder)

 Nancy Waldmann / 07.07.2020, 19:00 Uhr - Aktualisiert 07.07.2020, 20:49
Frankfurt (Oder) (MOZ) Aufgeheizt und unübersichtlich muss die Gemengelage am Abend des 17. April 2018 auf dem Platz vor dem Kaufland in Frankfurt (Oder) gewesen sein.

Im Zentrum der Auseinandersetzung: der Angeklagte Frank F., 65, Frührentner aus Frankfurt, der brutale und strafbare Sätze von sich gegeben haben soll wie "Man sollte euch alle vergasen!". Adressaten waren Jugendliche, die als "ausländisch" beschrieben werden. Frank F. gibt das nicht zu. Vielmehr seien es die anderen gewesen, die ihn beleidigt und geschädigt hätten.

Laut F. hielten sich damals zwei Gruppen Jugendlicher auf dem Platz auf. Eine bestand aus Fußball spielenden "Asylanten und Deutschen", deren Ball zu F. flog, als dieser, unterwegs mit dem Rad, angehalten habe, um einen Anruf anzunehmen. Ein junger Mann, der den Ball holte – F. nennt ihn "Asylant" – habe ihn als "Scheiß Deutscher" beschimpft und gegen sein Rad getreten. Es kam zum verbalen Schlagabtausch, in dem F. die Gruppe laut Zeugen als Ausländer beschimpfte. Eine zweite Gruppe Jugendlicher ergriff daraufhin Partei gegen F. Dieser rief die Polizei und fotografierte die Jugendlichen, was diese sich verbaten. F. behauptet, sie hätten ihm dann sein Telefon entrissen.
Zeuge bestätigt den Tritt

Zeuge M., ein Bekannter von F., bestätigt den Tritt gegen das Fahrrad, den er von weitem gesehen habe. Drei jugendliche Zeugen erinnern sich an "unschöne" und "unangebrachte Sachen" gegen Ausländer, die F. von sich gab, sowie an Beleidigungen gegenüber F. aus der Gruppe der Ausländer. Wichtigster Zeuge für Staatsanwalt und Gericht ist Simon G., ein unbeteiligter Passant, der aufhorchte, weil er diese Sätze vernahm: "Ihr doofen Ausländer! Ihr linken Ratten! Euch sollte man vergasen!" Die Aussage bestätigt eine weitere Zeugin. Simon G. schildert die Eskalationsstufen widerspruchsfrei, beschreibt auch einen "frechen" Satz der Jugendlichen gegenüber Frank F. ("Wir sind mehr – was glaubst, wem die Polizei glaubt?").

Die verächtlichen Aussagen des Angeklagten seien volksverhetzend durch ihren NS-Bezug, so der Staatsanwalt. Richterin Stefanie Schneewolf-Kubotsch folgt ihm: "Auch wenn Sie beleidigt wurden, ist das kein Grund etwas Volksverhetzendes zu rufen", sagt sie zum Angeklagten. Da Frank F. keine Vorstrafen hat, muss er nicht ins Gefängnis. Stattdessen erhält er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro, die der geforderten Freiheitsstrafe von vier Monaten entspricht.
[close]
https://www.moz.de/landkreise/oder-spree/frankfurt-oder/artikel9/dg/0/1/1813198/
______________________

Ein Urteil, welches unsere Klientel interessieren müsste. Da ging es nämlich wirklich um Siegelbruch. Muss man aber auch verstehen, echte "Patri.dioten" müssen schließlich kommunizieren, oder?

Die Strafe ist allerdings mehr als lächerlich.

Spoiler
07.07.2020 16:48 Uhr
Siegelbruch: Geldstrafe für rechten Schläger

Ein 30-Jähriger hatte offenbar ohne tieferen Grund den USB-Anschluss seines Radios abgerissen

Dresden. Erst im Januar dieses Jahres wurde der 30-jährige Dresdner Michael K. wegen seiner Beteiligung an rechtsextremen Gewalttaten mit der „Freien Kameradschaft Dresden“ (FKD) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Unter anderem hatte er sich nach Überzeugung des Landgerichts Dresden an den Ausschreitungen in Heidenau im August 2015 und an einem Angriff von Rechtsextremen auf ein alternatives Wohnprojekt in Dresden-Übigau im Oktober 2015 beteiligt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dieser Tage musste sich der Intensivtäter wieder vor Gericht verantworten - nun wegen Siegelbruchs. Laut Anklage hat der Gefangene zwischen August und Oktober 2019, also noch vor seiner Verurteilung, in seinem Haftraum das Siegel eines USB-Anschlusses seines Radios entfernt. Dafür hatte er vom Amtsgericht Dresden per Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro erhalten. Dagegen legte K. nun Einspruch ein.

Im Prozess erklärte K.s Verteidiger Hendrik Klee, sein Mandant habe „beim Reinigen“ seiner Zelle der Dresdner Justizvollzugsanstalt (JVA) am Hammerweg das Siegel, das bereits beschädigt gewesen sei und etwas aus dem Anschluss herausgeragt habe, ganz abgerissen.

Der 30-Jährige habe keine tiefere Absicht damit verfolgt und hätte keinen Nutzen an dem nun frei zugänglichen USB-Anschluss gehabt. Es habe sich um ein „altes Radio“ gehandelt. Über den USB-Anschluss ließen sich digitale Audio-Dateien abspielen, etwa Musik oder auch Sprachdateien.

Eklat vor der Staatsschutzkammer

Das war bei Benjamin Z., dem Anführer der FKD ganz anders. Er hatte ein Tablet-PC besitzen dürfen, um damit seine Akte lesen zu können. Tatsächlich hatte der 32-Jährige damit in seiner Zelle der JVA Torgau über Monate über das Internet kommuniziert. Nach Medienberichten soll er damit sogar Kontakt zu Zeugen aufgenommen haben.

Nachdem die Sache Mitte 2018 aufgeflogen war, folgte ein Eklat im laufenden Prozess vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden. Z. hatte einen Text geschrieben, in dem er von einer Schöffin dieses Verfahrens berichtete, mit der er einen One-Night-Stand gehabt habe.

Die Frau hatte zum Beginn der Hauptverhandlung diesen Kontakt zu dem Hauptangeklagten für sich behalten. Erst als die Dateien Z.s die Runde machten, offenbarte sich die Schöffin anderen Richtern. Die Folge war, dass sie und ein sogenannter Ergänzungsrichter aus dem Verfahren flogen und eine Ergänzungsschöffin, die den Prozess mitverfolgt hatte, einspringen musste.

Laut Gericht hat dieser delikate Sexualkontakt Anfang 2015 stattgefunden, als es die FKD noch nicht gegeben hat. Das habe angeblich die Schöffin dem Gericht so gesagt. Z. selbst hatte Monate später jedoch behauptet, dass diese Affäre deutlich später stattgefunden habe, als die FKD längst gegründet gewesen sei.

Verteidiger Klee ging auf die Eskapaden von Z. nicht ein. Er argumentierte, dass sein Mandant Michael K. als Sanktion für das abgerissene Siegel bereits ein zweiwöchiges Gemeinschaftsverbot erhalten habe. Das sollte doch ausreichend sein, sagte er gegenüber der SZ. Die zusätzliche Geldstrafe jedoch habe seinen Mandanten besonders hart getroffen, weil er über kein Einkommen verfüge.

Das Gericht verurteilte den vielfach vorbestraften und hafterfahrenen Angeklagten zu einer Geldstrafe von nur noch 90 Euro.
[close]
https://www.saechsische.de/siegelbruch-geldstrafe-fuer-rechten-schlaeger-5225120.html
_____________________

Edith 12.51

Es gibt wohl mal wieder eine Razzia bei "Reichbürgers" und Co. wegen Waffenhandels. Ich dachte, so langsam wären alle "Waffenhändler" auf dem Radar der Polizei...
Zitat
Reichsbürger und Rechtsextreme
Internationale Razzia wegen Waffenhandel - SEK-Einsatz in der Region
08.07.2020 | Aktualisiert vor 60 Minuten

Am Mittwochmorgen kam es zu einer groß angelegten Durchsuchungsaktion von Polizei und Staatsanwaltschaft. Auch in Deggendorf war in diesem Zusammenhang das SEK im Einsatz.

Frühmorgens wurden die Wohn- und Geschäftsräume von zwölf Personen in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Österreich von rund 200 Polizisten und Staatsanwälten durchsucht. Auch Spezialeinheiten waren im Einsatz. In Deggendorf fand der Einsatz um kurz vor 6 Uhr an einem Haus im Innenstadtbereich statt. Das bestätigte auch ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in München auf PNP-Anfrage.

Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann geht es um den Verdacht von Verstößen gegen das Kriegswaffenkontroll- sowie das Waffengesetz. "Das ist sehr ernst zu nehmen, auch wenn die Ermittlungen zu den Motiven noch andauern", erklärte Herrmann. Deshalb sei er der Münchner Polizei und der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) der Generalstaatsanwaltschaft München "sehr dankbar für die konsequenten Ermittlungen."

Wie der Innenminister erläuterte, soll es um Waffenlieferungen aus Kroatien nach Deutschland gehen. Es gebe auch Bezüge nach Österreich. "Unsere Ermittler gehen davon aus, dass die betroffenen Personen unter anderem dem rechtsextremistischen Spektrum und der 'Reichsbürgerbewegung' angehören", erläuterte Herrmann. Jetzt werde mit Hochdruck an der weiteren Aufklärung gearbeitet. Für den Innenminister steht fest: "Wir werden auch in Zukunft alles unternehmen, um dem Unwesen von Rechtsextremisten und gefährlichen 'Reichsbürgern' ein Ende zu bereiten!"
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-deggendorf/deggendorf/Grosse-Durchsuchungsaktion-wegen-illegalem-Waffenhandel-3725999.html
« Letzte Änderung: 8. Juli 2020, 12:52:48 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7700 am: 8. Juli 2020, 13:43:37 »
Unsere Kundschaft und Waffen ...?
Auf jeden Fall wurde wieder mal durchgelüftet!  :)


Zitat
THEMA
WAFFEN
ILLEGALER WAFFENHANDEL: RAZZIA IN REICHSBÜRGER-SZENE!
08.07.2020 13:17  202

München - Wegen illegalen Waffenhandels haben Ermittler am Mittwoch in Deutschland und Österreich die Räume von zwölf Verdächtigen aus der Reichsbürger- und Rechtsextremisten-Szene durchsucht.
Spoiler
"Das ist sehr ernst zu nehmen, auch wenn die Ermittlungen zu den Motiven noch andauern", betonte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Es gehe um den Verdacht von Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie das Waffengesetz - konkret um Waffenlieferungen aus Kroatien nach Deutschland.

"Unsere Ermittler gehen davon aus, dass die betroffenen Personen unter anderem dem rechtsextremistischen Spektrum und der Reichsbürgerbewegung angehören", erläuterte Herrmann.

Die Fahnder hatten am Mittwochmorgen in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Österreich die Wohn- und Geschäftsräume von zwölf Personen durchsucht. Dabei waren rund 200 Staatsanwälte und Polizisten im Einsatz, teils von Spezialeinheiten.

Neben der Waffenlieferungen von Kroatien nach Deutschland gebe es auch Bezüge nach Österreich, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums.

[close]
https://www.tag24.de/thema/waffen/reichsbuerger-razzia-waffenhandel-deutschland-oesterreich-1572351

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-07/illegaler-waffenhandel-razzia-rechtsextremismus-sachsen-anhalt-bayern

https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Kriminalitaet-Extremismus-Bayern-Sachsen-Sachsen-Anhalt-OEsterreich-Razzia-wegen-illegalen-Waffenhandels-in-Reichsbuergerszene;art155371,4623552

https://www.focus.de/politik/deutschland/waffenlieferungen-aus-kroatien-reichsbuergerszene-razzia-wegen-illegalen-waffenhandels_id_12187544.html

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7701 am: 8. Juli 2020, 14:30:49 »
Es wäre schön, wenn dieses Beispiel Schule machen würde und vielleicht sogar in Berlin oder Wittenburg ankommen würde.

Zitat
Angeregt durch eine entsprechende Initiative der Bischöfin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Dr. Beate Hofmann, untersagt die Stadt Hanau ab sofort bei Versammlungen das Zeigen aller dem Davidstern nachgebildeten NS-Judensterne. Das hat der Magistrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Gleichermaßen verboten ist es, das Eingangsportal des NS-Vernichtungslagers Auschwitz mit den Worten "Impfen macht frei" zu verwenden und das Bildnis des Holocaust-Opfers Anne Frank mit dem Zusatz "Eingeschlossen-Werden" und "Anne Frank wäre heute bei uns".

Spoiler
HANAU
Stadt untersagt das Verwenden von NS-Motiven

Mittwoch, 08.07.2020

Angeregt durch eine entsprechende Initiative der Bischöfin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Dr. Beate Hofmann, untersagt die Stadt Hanau ab sofort bei Versammlungen das Zeigen aller dem Davidstern nachgebildeten NS-Judensterne. Das hat der Magistrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Gleichermaßen verboten ist es, das Eingangsportal des NS-Vernichtungslagers Auschwitz mit den Worten "Impfen macht frei" zu verwenden und das Bildnis des Holocaust-Opfers Anne Frank mit dem Zusatz "Eingeschlossen-Werden" und "Anne Frank wäre heute bei uns".

Oberbürgermeister Claus Kaminsky sieht in solchen Parolen die Straftatbestände der Volksverhetzung und der Verletzung des Andenkens Verstorbener erfüllt. Hanau sei hier mit Blick auf den rechtsextremistischen Terroranschlag vom 19. Februar "besonders sensibilisiert" zu handeln. "Rassistische Angriffe und Verhöhnungen anderer Menschen" in der Öffentlichkeit seien zu verhindern. Es gelte Demonstrierenden "von vornherein Einhalt zu gebieten", die sich im Zuge der Corona-Pandemie durch staatliches Handeln eingeschränkt sähen und mit solchen "unerträglichen Parolen" auftreten. Die Stadt werde im Rahmen ihrer Demonstrationsgenehmigungen festlegen, dass die untersagten Zeichen und Bilder mit den entsprechenden Zusätzen nicht verwendet werden dürfen.

Die evangelische Landesbischöfin hatte die Stadtoberhäupter von Kassel, Hanau, Marburg und Fulda in ihrem Brief aufgefordert, das Tragen von Motiven aus der NS-Diktatur bei Demonstrationen zu verbieten. Damit werde "ein starkes öffentliches Zeichen" gesetzt, "dass in den Städten und Gemeinden in unserem Land die Würde der Holocaustopfer geschützt und gegen zynische Instrumentalisierungen verteidigt wird". (pm) +++
[close]
https://kinzig.news/5714/stadt-untersagt-das-verwenden-von-ns-motiven
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7702 am: 8. Juli 2020, 19:01:35 »
https://www.saechsische.de/waffenlieferungen-razzia-auch-in-sachsen-woeller-polizei-5227024.html

Zitat
SACHSEN
08.07.2020 16:51 Uhr

Waffenlieferungen: Razzia auch in Sachsen

Wegen Waffenlieferungen aus Kroatien gibt es auch in Sachsen Razzien. Die Verdächtigen sind Reichsbürger und Rechtsextremisten.


Ein Objekt im Landkreis Meißen war am Mittwoch Ziel einer bundesweiten Razzia.
Spoiler
Ein Objekt im Landkreis Meißen war am Mittwoch Ziel einer bundesweiten Razzia. © Symbolfoto: dpa

 2 Min. Lesedauer

München. Waffenhandel in der "Reichsbürger"- und Rechtsextremisten-Szene gegeben. Betroffen war ein Objekt im Landkreis Meißen, wie das Innenministerium in Dresden mitteilte. "Die länderübergreifenden Durchsuchungen bei mutmaßlichen Angehörigen der Reichsbürgerszene zeigen, dass diese Bedrohung für unsere Demokratie ernst zu nehmen ist. Unser gemeinsames Ziel ist es, dem Rechtsextremismus frühzeitig den Nährboden zu entziehen", sagte Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Dresden.

Zeitgleich waren Räume von insgesamt zwölf Verdächtigen in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Österreich durchsucht worden. Dabei fanden die Ermittler unter anderem zwei halbautomatische Kurzwaffen, eine Pumpgun und 200 Schuss Munition, wie die Generalstaatsanwaltschaft München mitteilte.
 
Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz?

Ein Mann sei festgenommen worden. Anlass der Ermittlungen waren mutmaßliche Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie das Waffengesetz - konkret geht es um Waffenlieferungen aus Kroatien nach Deutschland mit Bezügen nach Österreich und in die Schweiz.

"Das ist sehr ernst zu nehmen, auch wenn die Ermittlungen zu den Motiven noch andauern", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). «Unsere Ermittler gehen davon aus, dass die betroffenen Personen unter anderem dem rechtsextremistischen Spektrum und der "Reichsbürgerbewegung" angehören." Die sogenannten Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik als Staat und damit auch dessen Gewaltmonopol nicht an.

Ein Objekt in Sachsen durchsucht

Die Fahnder hatten ab Mittwochmorgen in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Österreich die Wohn- und Geschäftsräume von zwölf Deutschen durchsucht. Dabei waren neben vier Staatsanwälten rund 200 Polizisten teils von Spezialeinheiten im Einsatz. Sie stellten neben den Waffen auch eine Handgranatenattrappe, rechtsradikale Schriften und Reichsbürgerunterlagen, eine geringe Mengen Marihuana sowie zahlreiche Computer, Laptops und Mobiltelefone sicher.

Schwerpunkt der Durchsuchungen war Bayern, wo die Ermittler im Großraum München sowie in den Landkreisen Rosenheim, Erding und Deggendorf im Einsatz waren. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Österreich wurde jeweils ein Objekt durchsucht. "Das Alter ist vom Spektrum relativ groß, das betrifft alle Altersgruppen», sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft auf Nachfrage. Das Geschlecht der Verdächtigen blieb unklar.

Auch Details zu dem Festgenommenen gab die federführende Generalstaatsanwaltschaft München zunächst nicht bekannt. Der Mann sollte noch am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt werden.

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7703 am: 8. Juli 2020, 19:36:01 »
Es wäre schön, wenn dieses Beispiel Schule machen würde und vielleicht sogar in Berlin oder Wittenburg ankommen würde.
Was würde das bringen? Einer gerichtlichen Überprüfung hält der Beschluss nicht stand.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7704 am: 8. Juli 2020, 20:32:46 »
Ein ehemaliger Kollege des Obererpels war bei den Razzien wohl auch dabei. Aber nein, "Reichsbürger" sind ja nur in den allerallerallerallerallerallerallerseltensten Fällen auch Rechtsextremisten, Rassisten oder NeoNazis.
Zitat
Razzia bei Ex-Landeschef der NPD
Durchsuchungen in Landsberg
Mittwoch, 8. Juli 2020

Bei einer Durchsuchung wegen des Verdachts des illegalen Waffenhandels in mehreren Bundesländern haben die Ermittler auch ein Objekt in Sachsen-Anhalt durchsucht. Das sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München am Mittwoch. In Sachsen-Anhalt richten sich die Ermittlungen nach dpa-Informationen gegen einen früheren Landeschef der rechtsextremen NPD. Ermittler durchsuchten zu diesem Zweck Räumlichkeiten im Saalekreis nach Waffen und weiteren Beweisstücken.

Was sie gefunden haben, blieb zunächst offen. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft äußerte sich nicht zur Identität des Verdächtigen. Sachsen-Anhalts Sicherheitsbehörden äußerten sich nicht zu dem Fall und verwiesen auf die bayerischen Kollegen. Zuvor hatte «Radio Brocken» über die Durchsuchungen beim früheren NPD-Funktionär berichtet.

Insgesamt nahmen die Ermittler am Mittwoch in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Österreich zwölf Verdächtige ins Visier, die der rechtsextremen Szene und dem sogenannten Reichsbürger-Lager zugeordnet werden. Es gehe um den Verdacht von Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie das Waffengesetz, teilte das bayerische Innenministerium mit. Konkret soll es illegale Waffenlieferungen aus Kroatien nach Deutschland gegeben haben. «Das ist sehr ernst zu nehmen, auch wenn die Ermittlungen zu den Motiven noch andauern», betonte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Bei der Aktion wurden am Mittwoch die Wohn- und Geschäftsräume der Verdächtigen durchsucht. Dabei waren rund 200 Staatsanwälte und Polizisten im Einsatz, teils von Spezialeinheiten. Neben Waffenlieferungen von Kroatien nach Deutschland gebe es auch Bezüge nach Österreich, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums.

Die sogenannten Reichsbürger sind eine zersplitterte Gruppierung. Sie erkennen die Bundesrepublik als Staat nicht an und werden seit einiger Zeit vom Verfassungsschutz beobachtet. Die NPD ist laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine verfassungsfeindliche Partei. Ein Verbot der Partei lehnten die Karlsruher Richter im Jahr 2017 dennoch ab.

Zuletzt hatte unter anderem der Chef des Bundesverfassungsschutzes vor einer erhöhten Gewaltbereitschaft bei Anhängern der rechtsextremen Szene gewarnt. In diesem Zusammenhang hatte Thomas Haldenwang auch die rund 19 000 «Reichsbürger» in Deutschland angesprochen, von denen etwa fünf Prozent als rechtsextrem eingestuft werden. Sie seien auch deshalb so gefährlich, weil sie sehr waffenaffin seien und auch legal Waffen besäßen.
https://www.radiosaw.de/razzia-bei-ex-landeschef-der-npd
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7705 am: 9. Juli 2020, 01:45:56 »
Ein ehemaliger Kollege des Obererpels war bei den Razzien wohl auch dabei.
Steffen Hupka
Stand im "Internet". ;)
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Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7706 am: 9. Juli 2020, 15:39:32 »
Zitat
„Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ wurden im Berichtsjahr
675 (2018: 864) politisch motivierte Straftaten zugerechnet, von
denen 589 (2018: 776) als extremistisch eingeordnet wurden. Unter
diesen extremistischen Straftaten waren insgesamt 121 Gewalttaten (2018: 160). Hierzu zählten vor allem Erpressungsdelikte (81)
und Widerstandsdelikte (30). Bei den weiteren Straftatbeständen
dominieren insbesondere Nötigungen und Bedrohungen (156).
Außerdem wurden „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ 24 antisemitische Straftaten zugeordnet, bei denen es sich im Wesentlichen um Volksverhetzungsdelikte (17), aber auch um eine Gewalttat handelte. Die – in absoluten Zahlen – meisten extremistischen
Straftaten begingen „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Bayern (219, davon 75 Gewalttaten und 71 Fälle von Nötigung beziehungweise Bedrohung).
Verfassungsschutzbericht 2019, S. 30


Zitat
„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“

I. Überblick
Die Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ ist personell,
organisatorisch und ideologisch heterogen. Sie setzt sich aus Einzelpersonen ohne Organisationsanbindung, Kleinst- und Kleingruppierungen, länderübergreifend aktiven Personenzusammenschlüssen und virtuellen Netzwerken zusammen.
Ihr verbindendes Element ist die fundamentale Ablehnung der Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowie
deren bestehender Rechtsordnung. Diese Ablehnung ist das Ergebnis verschiedener ideologischer Positionen, die sich teilweise stark
voneinander unterscheiden. Dennoch sind sie insgesamt dazu
geeignet, Personen ein verschwörungstheoretisches Weltbild zu
vermitteln, dessen Ergebnis die Ablehnung des Staates sein kann.
Die Unterscheidung zwischen „Reichsbürgern“ einerseits und
„Selbstverwaltern“ andererseits ist teilweise äußerst schwierig. Die
Argumente für ihre Ansichten sind im Wesentlichen deckungsgleich: „Reichsbürger“ berufen sich hinsichtlich des Staatsgebiets
und des Rechtsstandes auf ein wie auch immer geartetes „Deutsches
Reich“ und lehnen deshalb die Bundesrepublik Deutschland ab.
„Selbstverwalter“ hingegen sind Personen, die sich dem Staat nicht
zugehörig fühlen. Sie behaupten, sie könnten durch eine Erklärung
aus diesem austreten und seien deshalb nicht an die Gesetze gebunden. Dabei berufen sie sich oftmals auf eine UN-Resolution, die
es ihrer Meinung nach ermöglichen würde, in eine „Selbstverwaltung“ einzutreten. Ihr Wohnanwesen markieren sie mitunter durch
(Grenz-)Linien, Schilder, „Wappen“ oder andere Kennzeichen, durch
die sich ihr angeblich souveräner Verwaltungsraum abgrenzen soll.
Dieser wird teilweise auch gewalttätig verteidigt.
Ein geringer Teil der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ ist auch
dem Rechtsextremismus zuzurechnen. Überschneidungen finden sich insbesondere bei den Themenfeldern Gebiets- und Geschichtsrevisionismus, völkischem und teilweise nationalsozialistischem Gedankengut sowie Antisemitismus. Bei den allermeisten
Szeneangehörigen sind rechtsextremistische Ideologieelemente
jedoch nur gering bis gar nicht auszumachen.

Die ideologische Bandbreite der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ begünstigt ihr hohes Personenpotenzial. Deutschlandweit
sind ihr im Jahr 2019 etwa 19.000 Personen (2018: 19.000) zuzurechnen. Bei rund 950 davon handelt es sich um Rechtsextremisten (2018: 950)
Verfassungsschutzbericht 2019, S. 102/103


Ach, so:

Zitat
„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sind häufig waffenaffin. Insgesamt wurden seit Einrichtung des Bundesbeobachtungsobjekts im Jahr 2016 mindestens 790 Szeneangehörigen ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen. Zum 31. Dezember 2019 waren noch rund 530 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ als Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse bekannt (2018: 910).


Verfassungsschutzbericht 2019, S. 104.


Das macht sich auch bei der geringer werdenden Anzahl der gerichtlichen Entscheidungen bemerkbar.


https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/verfassungsschutzberichte/vsbericht-2019


.
« Letzte Änderung: 9. Juli 2020, 15:54:44 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7707 am: 9. Juli 2020, 16:46:20 »
Etwas off topic, andererseits sind ja auch einige unserer "Köpfe" im Visier von "inSecta".

Zeugen Jehovs haben da jetzt einen Rechtsstreit verloren und müssen wohl auch zahlen. Stimmt es was die "Lügenpresse" schreibt, dann müsste denen sogar in Deutschland damit die Stellung als "Körperschaft öffentlichen Rechts" entzogen werden.

Zitat
Zürcher Gericht bestätigt: Grundlegende Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt
Wegweisendes Urteil gegen Zeugen Jehovas rechtskräftig

Im Juli 2019 hat das Bezirksgericht Zürich eine Sektenexpertin und ehemalige Mitarbeiterin der Fachstelle infoSekta in allen Anklagepunkten freigesprochen. Sie war von der Vereinigung der Jehovas Zeugen der Schweiz infolge eines Interviews im Tages-Anzeiger (2015) sowie einer Medienmitteilung (2015) wegen übler Nachrede angezeigt worden. Seit Frühling 2020 ist klar: Die Jehovas Zeugen Schweiz verzichten auf Berufung. Damit ist das Urteil, das für die Jehovas Zeugen vernichtend ausgefallen ist, rechtskräftig.

Das Urteil ist nach unserem Wissen in seiner Art weltweit einzigartig: Anhand von umfangreichem Beweismaterial prüfte das Gericht die Aussagen der Sektenexpertin zu zentralen Kritikpunkten der Lehre der Zeugen Jehovas eingehend. Es kam zum Schluss, dass die Kritik berechtigt war: Die Praxis der Jehovas Zeugen verstößt gegen elementare Rechte der Mitglieder und ihrer Angehörigen. Das Urteil ist wichtig für die Aufklärung – denn die Lehre der Jehovas Zeugen ist weltweit gleich. Das Urteil ist aber auch von Bedeutung, weil es Fragen rund um die Körperschaftsanerkennung der Jehovas Zeugen in Deutschland aufwirft.
Worum es im Prozess ging

Die Sektenexpertin Dr. phil. Regina Spiess war wegen sogenannter übler Nachrede, einem Ehrverletzungsdelikt (Artikel 173 des Strafgesetzbuches) angeklagt. Weil wahre ehrverletzende Behauptungen in der Regel straflos sind, ging es im Gerichtsverfahren darum darzulegen, dass die Behauptungen der Wahrheit entsprechen.

Der Expertin gelang der sogenannte Entlastungsbeweis in sämtlichen angeklagten Punkten: Sie konnte zeigen, dass die Äußerungen wahr sind (Wahrheitsbeweis) beziehungsweise dass sie in guten Treuen für wahr gehalten werden konnten (Gutglaubensbeweis). Die Äußerungen erfolgten zudem in Wahrung öffentlicher Interessen. Es wurden 24 Zeug*innen benannt. Das Gericht verzichtete jedoch auf ihre Einvernahme, weil der Entlastungsbeweis bereits durch das umfangreiche schriftliche Beweismaterial erbracht worden sei.

Der Sektenexpertin wurde eine für Schweizer Verhältnisse enorme Prozess-Entschädigung von 20.500 Franken für Anwaltskosten sowie zusätzlich eine persönliche Umtriebsentschädigung von 4.000 Franken aus der Gerichtskasse zugesprochen.

Zunächst hatten die Jehovas Zeugen Schweiz Berufung angekündigt. Nach Vorliegen des schriftlichen Urteils im Januar ließen sie dann aber die Frist, Berufungsanträge zu stellen und diese zu begründen, ungenutzt verstreichen.
Weshalb dieses Urteil so wichtig ist

Bisher wurden in der Schweiz die kritisierten religiösen Vorgaben, welche die psychische und körperliche Integrität von Kindern und Erwachsenen innerhalb der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas gefährden, toleriert. Nach diesem Urteil sind Schweizer Politiker*innen gefordert, aktiv zu werden und die Gesetzgebung zu überprüfen und zu entscheiden, welche politischen Maßnahmen zu ergreifen sind.

Deutschland und Österreich müssen erklären, weshalb sie als Staaten ein Religionsrecht billigen,

    das von (sexueller) Gewalt betroffene Kinder und Frauen zum Schweigen bringt,
    das Eltern auffordert, ihre minderjährigen Kinder zu ächten und
    das Menschen in Lebensgefahr im Stich lässt.

Das Urteil macht außerdem deutlich, dass die Zeugen Jehovas beim Anerkennungsverfahren um die Körperschaft des öffentlichen Rechts dem Staat offensichtlich nicht die Wahrheit gesagt haben, denn Ächtung betrifft auch die Kernfamilie: Eltern-Kind-, Geschwister- und Paar-Beziehungen, sie trifft sogar Kinder und Jugendliche. Ächtung reißt Familien auseinander – in Deutschland und Österreich mit staatlicher Billigung.

Dieses Urteil ist aber auch deshalb wichtig, weil die Religionsgemeinschaft weltweit versucht, Sektenexpert*innen, Journalist*innen oder Aktivist*innen mit Klagen einzuschüchtern.
https://hpd.de/artikel/wegweisendes-urteil-gegen-zeugen-jehovas-rechtskraeftig-18245
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7708 am: 9. Juli 2020, 18:37:06 »
Uups ...


Zitat
EXTREMISMUSVERDACHT:
Über 800 Reservisten von Bundeswehrübungen ausgeschlossen

AKTUALISIERT AM 09.07.2020-17:48

Die Zahl von Reservisten, die nicht mehr in der Bundeswehr eingesetzt werden, steigt. Ein früherer Präsident des Reservistenverbands bezeichnet den Schritt als überfällig.
Spoiler
ie Bundeswehr hat nach Sicherheitsüberprüfungen inzwischen mehr als 800 Reservisten von Übungen ausgeschlossen. Diese Zahl ist nach dpa-Informationen das Ergebnis verschärfter Kontrollen seit dem Jahr 2017. Der im Mai veröffentlichte Jahresbericht des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) hatte dazu die Zahl von 773 Reservisten genannt, die nicht mehr an Übungen teilnehmen dürften.

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, sagte am Donnerstag in Berlin, seine Behörde arbeite sehr eng mit dem Militärischen Abschirmdienst zusammen. Der Verfassungsschutz habe dazu beigetragen, „dass in einer hohen dreistelligen Zahl Reservisten inzwischen ausgeplant worden sind“.

Extremistische Äußerungen in sozialen Medien und Chatgruppen hatten verstärkte Kontrollen ausgelöst. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und MAD-Chef Christof Gramm hatten ein verschärftes Vorgehen angekündigt, bei dem jeder Einzelfall untersucht werde.

Der frühere Präsident des Reservistenverbandes, Roderich Kiesewetter (CDU), kritisiert auf Twitter den Schritt als „überfällig.“ Die Entwicklungen seien schon in den Jahren 2015 und 2016 auffällig gewesen. „Das wollte da nur niemand wissen!“ Der heutige Obmann der Union im Auswärtigen Ausschuss stand dem Verband von 2011 bis 2016 vor.
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https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ueber-800-reservisten-von-bundeswehruebungen-ausgeschlossen-16853975.html


Vermutlich alles Linksfaschisten. Rechtsextremisten gibt's bei der Bw ja nicht ...  ;)
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7709 am: 9. Juli 2020, 18:46:22 »
Wow, ein ganzes Regiment Nazis. Da können sie das Infanterie-Regiment Großdeutschland ja wieder aufstellen. Wollen wir hoffen, dass sich das nicht wie beim Vorbild bis zur Division auswächst.

Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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