Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363441 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #690 am: 25. Januar 2016, 13:19:47 »
http://www.bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/von-riesendemo-zum-riesenflop

Da hat man bei "bnr" nicht richtig hingesehen.
a) Veranstalter dieser Demo sind eben Enrico Stubbe und Christoph Kastius.
b) die letzte Veranstaltung dieser Art war auch nicht im "November 2015", sondern ganz genau am 05.12.2015

Nun ja....
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #691 am: 26. Januar 2016, 13:05:43 »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Presseschnipsel
« Antwort #692 am: 26. Januar 2016, 22:49:45 »
Hat jemand die Zeitung bzw. kommt an den Artikel?
http://www.schaumburger-zeitung.de/portal/lokales/sz-heute_Schade-um-das-Papier-Reichsbuerger-gegen-Verwaltung-_arid,774015.html

Ich habe mal den auf das Thema spezialisierten Kollegen der anderen Feldpostnummer gefragt.
 

Offline Happy Hater

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #693 am: 27. Januar 2016, 00:55:59 »
Kleines Fundstück, nur der Vollständigkeit halber:

FMA (Finanzmarktaufsicht) warnt vor „WeRe Bank“: Keine Konzession

http://orf.at/stories/2320609/
 
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #694 am: 28. Januar 2016, 14:55:57 »
Verschwörungstheorien mathematisch betrachtet!

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/verschwoerungstheorien-mitwisser-haetten-laengst-geplaudert-a-1073782.html
http://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0147905 (Originalquelle)

Bei einer Verschwörung kommt es darauf an, dass alle Beteiligten dichthalten. Wir alle wissen das ja am besten. Aber wir wahrscheinlich ist es? Das kommt auf die Zahl der Beteiligten an, auf ihre individuelle Bereitschaft zum Plaudern und darauf, wie lange die Verschwörung schon läuft.

Ein Mathematiker hat auf der Grundlage der Poisson-Verteilung eine Formel dafür abgeleitet, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Verschwörung nach einer bestimmten Zeit noch nicht dekonspiriert worden ist. Aus aufgeflogenen tatsächlichen Verschwörungen hat er Schätzwerte für die Parameter abgeleitet und die Formel dann auf einige gängige Theorien angewendet. Lesenswert!

 

Offline DinoVolare

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #695 am: 31. Januar 2016, 18:41:31 »
Weiss jemand, um wen es sich hierbei handelt?

Zitat
Untersendling: Am Donnerstag kontrollierten Polizeibeamte ein Auto mit dem Kennzeichen MEN-SCH. In dem Fahrzeug fanden sie mehrere Utensilien, die dem Halter scheinbar zur Verteidigung gegen Abhöraktionen sowie Außerirdische dienen sollten.

 Am Donnerstag stellten Polizeibeamte bei einer Streifenfahrt in der Hansastraße einen Pkw fest, der anstatt eines amtlich zugelassenen, das Kennzeichen „MEN-SCH“ angebracht hatte. Die Beamten kontrollierten daraufhin das Fahrzeug, in welchem sich zwei Personen befanden. Die Polizisten stellten fest, dass für das Auto keine Zulassung bestand. Darüber hinaus machte der 56-jährige Fahrer falsche Angaben zu seiner Person und zeigte anstatt seines Personalausweises ein „Fantasiedokument“ vom „Amt Deutscher Heimatbund“ vor.

 Im Fahrzeug stellten die Beamten mehrere verdächtige Gegenstände fest. Es handelte sich hierbei um selbstgebastelte „Geräte“, wie beispielsweise eine Tasche, aus der Drähte herausragten. Daraufhin wurde der Bereich um das Fahrzeug weiträumig abgesperrt und Fachkräfte zur Untersuchung angefordert. Nachdem sich die Gegenstände als harmlos herausgestellt hatten, wurde das Fahrzeug abgeschleppt. Der 56-Jährige soll sich die Gegenstände gebastelt haben, um sich gegen Abhöraktionen sowie Außerirdische verteidigen zu können.

 Gegen den polizeibekannten Fahrer wurden Ermittlungen wegen Kennzeichenmissbrauch, Urkundenfälschung, Verstoß gegen die Abgabeordnung gemäß Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie Verstoß gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung und das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

https://www.muenchen.tv/kurioser-fund-der-polizei-sorgt-fuer-sperrung-der-hansastrasse-149701/
"Ich bin fassungslos" Dennis Mascarenas
 


Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #697 am: 2. Februar 2016, 23:43:51 »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #698 am: 3. Februar 2016, 09:09:34 »
Toll, die Verfasser des brandenburgischen "Handbuchs" sollen verklagt werden.

Ein Jammer, dass die Sache garantiert nie zur Verhandlung kommen wird. Das wäre wirklich lustig.
 

Offline Schlaf-SHAEF

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #699 am: 3. Februar 2016, 09:40:50 »
Klaro, das wird ganz großes Tennis.

Die Vorladung an den Sürmüllgerichtshof wird zwangsweise vom DHPH durchgesetzt, die Eingriffsversuche der paramilitärischen Wortmarkenfreischärler werden von standhaften Freipreußischen Verbänden zurückgeschlagen. Jeder Angeklagte Völkermörder bekommt einen Recht_anwalt gestellt, der darauf achtet, dass jede Einlassung der Delinquenten ordnungsgemäß mit nasser Tinte auf dem Amtsausweis unterschrieben wird. Zur umfassenden Transparenz werden Medienvertreter aus aller Welt (RT Deutschland, NTA, Jo Conrad, Social-Media-Agent Mahjo) vom Verfahren berichten. Nach erfolgter Beweisaufnahme durch Einsicht in 3.525h Youtube-Material erfolgt die unvoreingenommene Verurteilung zum Tode durch Vorspielen von "Mein Studentenmädchen" in Dauerschleife, bis zur Begnadigung zu lebenslänglichen Wahn-wird-Pfusch-Diensten durch Lord Protector Fitzek

Alternativer Ablauf: Werden alle o.g. machtlosen Möchtegernhelden in einem Raum gesperrt, fangen sie sofort an, sich gegenseitig anzubrüllen und die nicht erschienen Angeklagten leben friedlich bis ans Ende ihrer Tage.
Jungs, das mag in eurem Kopf Sinn ergeben aber wir sind hier draußen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #700 am: 3. Februar 2016, 09:50:23 »
Klaro, das wird ganz großes Tennis.

Die Vorladung an den Sürmüllgerichtshof wird zwangsweise vom DHPH durchgesetzt, die Eingriffsversuche der paramilitärischen Wortmarkenfreischärler werden von standhaften Freipreußischen Verbänden zurückgeschlagen. Jeder Angeklagte Völkermörder bekommt einen Recht_anwalt gestellt, der darauf achtet, dass jede Einlassung der Delinquenten ordnungsgemäß mit nasser Tinte auf dem Amtsausweis unterschrieben wird. Zur umfassenden Transparenz werden Medienvertreter aus aller Welt (RT Deutschland, NTA, Jo Conrad, Social-Media-Agent Mahjo) vom Verfahren berichten. Nach erfolgter Beweisaufnahme durch Einsicht in 3.525h Youtube-Material erfolgt die unvoreingenommene Verurteilung zum Tode durch Vorspielen von "Mein Studentenmädchen" in Dauerschleife, bis zur Begnadigung zu lebenslänglichen Wahn-wird-Pfusch-Diensten durch Lord Protector Fitzek

Alternativer Ablauf: Werden alle o.g. machtlosen Möchtegernhelden in einem Raum gesperrt, fangen sie sofort an, sich gegenseitig anzubrüllen und die nicht erschienen Angeklagten leben friedlich bis ans Ende ihrer Tage.
Wohl eher Variante 2 als Variante 1 ;D
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
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Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #701 am: 3. Februar 2016, 11:57:45 »
Alternativer Ablauf: Werden alle o.g. machtlosen Möchtegernhelden in einem Raum gesperrt, fangen sie sofort an, sich gegenseitig anzubrüllen und die nicht erschienen Angeklagten leben friedlich bis ans Ende ihrer Tage.
Wohl eher Variante 2 als Variante 1

Das gibt dann den Großen Reichsdeutschen Reichsbürgerkrieg.

Keine Ahnung, wieso ich gerade an "Asterix bei den Goten" denken muss.
 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #702 am: 3. Februar 2016, 14:39:58 »
Es handelt sich hier um Gerd Schweitzer aus Reckenthin, einer, der schon so ziemlich bei allen KRRs unterwegs war, zeitweise auch einen eigenen Blog betrieben hat und auf diversen Hartz4-Seiten sehr aktiv ist.

[facebook]https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/919811334741499[/facebook]

Sein Blog
http://www.familie-schweitzer-online.de/impressum

Seit 2014 ist er wohl bei den OPPTlern unterwegs und "protokolliert"  seine Situation so:

Zitat
Gerd Schweitzer schreibt:   
4. September 2014 um 17:37   

Ich habe heute am 04.09.2014 eine OPT-Kulanzmitteilung an eine sog. Behörde versandt.
Es folgt noch eine an das LG-Neuruppin wegen einer Ein- Ladung zum Termin.
Von Heute:
Untere Wasserbehörde Frau Schulz, Berliner Str.49, in Perleberg
Worum geht´s?
Uns wurde nach langen Jahren stress mit dem Vermieter dieses Objekt überschrieben.
Bei dem Stress ging es unter anderem um eine desolate Klärgrube die zudem allenfalls für ein- bis zwei Personen geeignet wäre, nicht aber für einen, damalig, 9 Personen Haushalt, heute 8 Personen.
Nach überschreiben des Objektes, fand dann diese “Behörde” endlich einen Grund zu Handeln, nämlich uns unter Strafandrohung die Sanierung auf zu erlegen. Nach dem nun der hiermit betraute RA, mehr oder minder nichts gemacht hat, ausser der “Behörde” nach dem Munde zu reden hat sich nun die benannte Dame telef. angekündigt, worauf ich schon interveniert habe.
Der Termin: Montag den 08.09.2014 in 16928 Reckenthin (Groß Pankow) Reckenthiner Str. 10/11, der Termin wurde kurzfristig geändert, auf meine Intervention, wurde mir dann mitgeteilt das der Vorgesetzte der Dame nun auch vor Ort erscheinen würde.
Für Zeugen wohl zu Kurzfristig, aber Filmen werde ich und weiterberichten werde ich auch.
Ist im übrigen per Fax an die benannte “Behörde” gegangen.
Ich werde allerdings hierzu wahrscheinlich noch einen Artikel in unserem Blog veröffentlichen.

Euch möchte ich sagen, Ich danke Euch, Ihr leistet hier suuuuuper Arbeit werde Euch zusätzlich noch verlinken, unter:
http://www.wir-gegen-hartz-iv-sgb-ii.de und noch vieles mehr!
Gruß
Gerd Schweitzer

G
Zitat
erd Schweitzer schreibt:   
8. September 2014 um 9:59   

Also, der von mir benannte Termin hat stattgefunden, erstmal soweit.
Zuvor fuhren mehrere Fahrzeuge, deren Besatzung auffällig auf unser Haus und Grundstück sah, was ich damit interpretierte das diese Personen offensichtlich zu diesem Termin gehören.
Dann fuhr auch ein sog. Polizeifahrzeug am Haus entlang und begab sich zu den bereits vorhandenen, alle bis auf eines, befanden sich nun in erheblichem Abstand zum Objekt, Hausnummer 18-19, ich habe Filmaufnahmen mit dem Handy in der Brusttasche gemacht.
Ich übergab der schon benannten Dame nun meine Unterlassungsaufforderung und bedankte mich für die Annahme meines Vertrages (CN vom 04.09.2014 per Fax).
Ich verweigerte die Annahme von Dokumenten Ihrer seits und forderte die Dame auf mir diese bitteschön per Post zu zusende.
Der benannte Vorgesetzte wies sich auf Aufforderung nicht aus, er hielt mir einen Dienstausweis vor und wollte mir daraus vorlesen, was ich gleichfalls verweigerte mir anzutun.
So ging es eine Weile hin und her, bis dann die sog. Polizeibeamten, die sich nicht auswiesen, an der Tür erschienen, Ich teilte diesen Personen nun mit das Niemand von Ihnen berechtigt oder Befugt sei Hoheitlich tätig zu werden, zu sein oder irgend eine Macht hätten, Ich erklärte das ausschließlich Ich Herr und Eigentümer über mein Sein bin und bleibe, gleiche für die Berechtigung am Hab und Gut.
Nun sollte eigentlich eine ZWANGSBEGUTACHTUNG stattfinden, fand aber nicht, nach einem Gespräch zwischen den sog. Beamten, fuhren dann alle von dannen.
Den sog. Polizeibeamten hielt ich noch vor das er sich trotz sog. hoheitlicher Einmischung nicht einmal Ausgewiesen habe.
Die Unterlassungsaufforderung wie ich Sie übergab:
in staatlicher Selbstverwaltung gem.
UN Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Personen nach BGB § 1 Mensch Gerd Schweitzer

überreiche ich Ihnen:
untere Wasserbehörde Namentlich Frau Schulz und anderen meinen/unseren Begehr und

verwahre ich mich / uns vor Ihrem rechtwidrigem, ungültigen Handeln und fordere Sie zur sofortigen Unterlassung und Legitimation auf!
(ein „Dienstausweis“ ist keine Legitimation für hoheitliches Handeln und/oder Befugnisse)

1.) Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist die OMF- BRD seit 1990 durch Streichung des Art. 23 GG a. F. “de jure“ erloschen. (BGBI. 1990, Teil 2 S. 885, 890 vom 23.09.1990)
(OMF= Organisation einer Modalität der Fremdherschaft – Prof. Dr. Carlo Schmid (SPD) am 18.09.1948) Das Besatzungsstatut ist nicht aufgehoben!

2.) Aus dem gleichen Grund der Aufhebung von GG Art. 23 a. F. wurde das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivil- und Strafprozessordnungen sowie deren Einführungsgesetze ebenfalls nichtig.

3.) Das Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der OMF- BRD exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten in der BRD keine rechtliche Grundlage mehr.

4.) Auf die gleiche Art und aus dem gleichen Grund wurden bereits im 04/2006 die Strafprozessordnung (StPO), die Zivilprozessordnung (ZPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gelöscht, indem das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtswirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt.
Und wieder wurden die Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.

Auch der § 5 von ZPO, StPO, und GVG ist weggefallen. In dem stand der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke, und nun wird es ganz einfach, sogar für absolute Laien:
Ein Gesetz, das nirgendwo gilt, gilt gar nicht!
Folglich gibt es und vor allem gab es damit rein juristisch in der OMF- BRD weder einen Anklagegrund, ein Strafmaß, noch ein Gericht, einen Richter oder einen Gerichtsvollzieher.

Jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der auch nur einen Fall von juristischer Willkür oder Rechtsbeugung zur Kenntnis nimmt und nicht zur Bewahrung der grundgesetzmäßigen Ordnung alles Notwendige unternimmt, ist auch bei bloßem Wegsehen oder billigender Duldung Mittäter nach § 25 StGB.

nun stellt sich mir an dieser Stelle die grundsätzliche Frage, ob die “Ernennungsurkunden“ der BRD – Beamten/Amtsträger denn nun auch wirklich vom “Reichsminister“ der Justiz ausgestellt und unterschrieben worden sind.?

Ansonsten sind alle Beamten/Amtsträger der OMF- BRD rein juristisch als Privatpersonen anzusehen!

Auf der Grundlage der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, “Resolution 217 A (III) vom 10. Dez. 1948“ und mit dem Grundgesetz für die westdeutsche Bonner Republik in Deutschland vom 23. Mai 1949, welches von den Alliierten für die westdeutsche Bonner Republik Deutschland geschaffen wurde und worauf sich OMF- BRD Politiker noch immer beziehen, müssen folgende Rechte und Gesetze eingehalten werden:

1.) “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Deklaration) Art. 1 bis 30
2.) Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte, Art. 1 bis 4, insbesondere Abs. 2, Art. 5 bis 26.
3.) “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 Art. 3, 9, 18, 20, 25, 146.

Zu meiner/unserer Rechtssicherheit gilt:

“Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig“. Urteil: (BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverfGE3, 288(319f.): 6, 309 (338,363)).

Aufgrund dessen fordere ich Sie somit höflichst auf, mir unverzüglich darüber Mitteilung zu machen, auf welcher Rechtsgrundlage (Rechtsnorm) Sie hier gegen mich vorgehen und in wessen Auftrag diese “Nötigung“ meiner Person vorgenommen wird.

Die BRD, das GG und somit alle BRD Gesetze wurden aufgehoben. Es wurden aber bis heute keine neue Verfassung, keine neuen Gesetze auf Basis einer neuen Verfassung verabschiedet!

Es besteht eine Pflicht zur Entnazifizierung, welche bis heute nicht vollzogen wurde, nach den völkerrechtlichen Verträgen, die gewaltsam durch die NS-Polizei verhindert wird.
Alle Gesetze, Richtlinien, Verordnungen der Bundesrepublik, Länder, Städte und gelten nicht für Menschen, sondern für Personen.

Quellen:
• Art. 139 GG, AHK-Gesetze
• Gesetz Nr. 104 vom 05.03.1946 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus
geändert durch Gesetz Nr. 902 vom 23. Oktober 1947 (RegBl. S. 119)
Gesetz Nr. 922 vom 29. März 1948 (RegBl. S. 58)
Gesetz Nr. 923 vom 31. März 1948 (RegBl. S. 58)
• Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12.01.1946 zur Entfernung von Nationalsozialisten und Personen,
die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenüberstehen,
aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen
geändert am 16. November 1946 (ABl. S. 228, ber. S. 287)
für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch
Artikel 2 des Gesetzes Nr. A-37 der Alliierten Hohen Kommission
vom 5. Mai 1955 (ABl. AHK S. 3268)
(für die DDR außer Wirkung gesetzt durch Beschluß des Ministerrats
der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955)
Gleichzeitig wird Amtshilfeersuchen wie auch alle weiteren Schritte an den
GdM – Gerichthof der Menschen
Bielfeldtweg 26 [D-21682] Stade
gestellt werden!

Straftaten die zur Anzeige kommen:

Amtsanmaßung (Bundesverfassungsgerichts-Urteil 1 BvR 147/52)
Alle Beamtenverhältnisse sind seit 8. Mai 1945 erloschen.
Art. 129 WRV hat im nationalsozialistischen Staat seine Verfassungskraft verloren und sie auch später nicht wiedererlangt.
Die nach dem 8. Mai 1945 neu begründeten Dienstverhältnisse standen unter dem besonderen Vorbehalt des Eingriffes der Militärregierung zum Zwecke der politischen Überprüfung. Amtsentfernungen zu diesem Zwecke hatten in der amerikanischen Besatzungszone nicht eine Suspension, sondern eine endgültige Entlassung zur Folge.

Amtsanmaßung § 132 StGB
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB:
Wenn es keine Beamten mehr gibt so sind diese auch keine Amtspersonen, welche zu hoheitlichem Handeln befugt sind – siehe § 11 Abs.1 (2, 3, 4) StGB

Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB: Vorlage von falschen Dokumenten:
Die Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland” besitzen keine Hoheitsrechte mehr; ihre Akte sind nicht rechtswirksam. Es ist den Behörden der untergegangenen “Bundesrepublik Deutschland’” seit dem 18.07.1990 nicht mehr möglich, rechtswirksam Schreiben mit hoheitlichem Inhalt (Bescheide u. ä.) zuzustellen.

Urkundenfälschung § 267 StGB: Gebrauch von gefälschten Urkunden, der Versuch ist strafbar.

Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB: Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde
Ein Urteil, Beschluss, Haftbefehl oder auch Bußgeldbescheid, der dem Adressaten nicht mit Originalunterschrift vorgelegt wird, ist also auch für die Verwaltung nur ein nichtiger und damit nicht existierender Verwaltungsakt.

In einem ähnlichen Zusammenhang wegen einer fehlenden oder falsch ausgeführten Unterschrift hat das OLG-Köln in einem Urteil vom 09.05.1988 festgestellt, daß Beschlüsse, Bescheide oder Urteile ohne Unterschrift oder mit falsch ausgeführter Unterschrift oder paraphiert juristisch korrekt bezeichnet, nicht existente Beschlüsse/Bescheide/Urteile sind.

Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen §276 StGB: Vorlage von Dienstausweis mit Deklaration als Amtsausweis, dadurch Täuschung im Rechtsverkehr!

Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung zur Erschleichung von Leistungen ist strafbar

Betrug § 263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteil durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar

Hochverrat gegen den Bund oder ein Land § 81, 82 StGB: wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat.

Weitere schwerere Vorwürfe, die sich aus der Tatsache, dass die Beschuldigten rechtlich grundgeschult sind, ergeben:

– vorsätzlicher Betrug
– vorsätzliche Täuschung
– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
– Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
– vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung §81 und §82 StGB:

Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:

„… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung

Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist,

werden aufgehoben
.
Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu) § 1 ( aufgehoben)…“

„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben
…“

Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!

Der Geltungsbereich.

In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?

Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:

„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!“

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!

„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“

Welches Gesetz gilt dann nun?

Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.

Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren?

Bei nicht- Einhaltung dieser Unterlassungsaufforderung
Dürfte es ja hinlänglich bekannt sein, daß es weder in den sogenannten Ländern noch im Bunde eine Staatshaftung gibt.

Daraus ergibt sich automatisch die volle Haftbarkeit aus Ihrem Handeln nach Bürgerlichen Recht (BGB).
Es gilt:
§ 823 BGB Schadensersatzpflicht
§ 839 BGB Haftung bei Amtspflichtverletzung

In diesem Zusammenhang verweise ich auf das nachstehende Gerichtsurteil:
BverfGE vom 31.07.1973 Akz. 2 BvF 1/73

Without Prejudice UCC 1-308
Mensch Gerd aus der Familie Schweitzer
Reckenthin, den. Montag, 8. September 2014

Das lesen wurde trotz mehrfacher Aufforderung und Hinweis das sich hier aus mein Handeln ableitet verweigert, es gäbe Gesetze!

Wenn hier Falsch dann bitte verschieben, habe das hier weil der Termin hier eingetragen war.

Hier ist noch mehr: http://www.wir-gegen-hartz-iv-sgb-ii.de
mfg

Quelle
https://iuvhelp.wordpress.com/2014/07/23/protokoll-fur-richter-polizist-gv/
(als Kommentare, das funktioniert bei denen so)
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #703 am: 3. Februar 2016, 17:17:02 »
http://www.sz-online.de/nachrichten/reichsbuerger-vor-gericht-3312719.html

Reichsbürger vor Gericht
Ein 54-Jähriger hat Polizisten bei einer Verkehrskontrolle den Hitlergruß gezeigt. Für die Justiz ist der Mann kein Unbekannter.

Spoiler

02.02.2016
Reichsbürger vor Gericht
Ein 54-Jähriger hat Polizisten bei einer Verkehrskontrolle den Hitlergruß gezeigt. Für die Justiz ist der Mann kein Unbekannter.

Bautzen.
Weil er Bundespolizisten auf dem Rastplatz Wacheberg an der A 4 bei Vierkirchen den Hitlergruß gezeigt haben soll, muss sich am Mittwoch ein 54-Jähriger vor dem Bautzener Amtsgericht verantworten. Für Polizei und Justiz ist der bekennende „Reichsdeutsche“ kein Unbekannter. Nach Angaben des Bautzener Amtsgerichtes ist der in einem Ort der Gemeinde Malschwitz wohnende Mann bereits elfmal vorbestraft.

Kurz vor dem jetzt angeklagten Vorfall mit dem Hitlergruß war der 54-Jährige von den Bundespolizisten zu einer Verkehrskontrolle auf dem Parkplatz herausgewunken worden. Zunächst hatte der Malschwitzer für den verbotenen Hitlergruß noch einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je zehn Euro erhalten. Dagegen habe er allerdings Einspruch eingelegt, heißt es vom Amtsgericht. (szo)

Gerichtsverhandlung, Amtsgericht Bautzen, Lessingstraße 7, Mittwoch 10.30 Uhr, Saal 128
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Leider ausgefallen, neuer Termin ist für April bestimmt.

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Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline Mr. Devious

Re: Presseschnipsel
« Antwort #704 am: 3. Februar 2016, 17:35:01 »
54jährig? Aus Malschwitz? Vorbestraft?? Spontan dachte ich an Dietmar Schneider, aber der ist rund 10 Jahre älter.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.