fallen mir da ad hoc noch Maier oder Höcke ein
Maier wurde ja bereits zu einer Kammer abgeschoben, an der er nicht viel Schaden anrichten kann. Nach Annahme seines Mandats sowieso nicht.
Bei Höcke würde es wirklich schwierig.
Lucke hat sich immerhin von der afd und ihrem Rechtsradikalismus öffentlich distanziert.
Höcke aber stünde, wenn er denn die politische Karriere aufgäbe, nicht vor Erwachsenen wie Lucke, sondern vor unmündigen Kindern.
Selbst wenn kein Proteststurm der Eltern einsetzte (womit aber ziemlich sicher zu rechnen wäre), so wäre beim hessischen KuMi klar, daß der Mann keinesfalls vor Kindern sprechen dürfte.
Vermutlich würde man eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis anstreben, aber gesetzt den Fall, die Verwaltungsgerichte wiesen das Ansinnen ab, wäre zu überlegen, wo man den einsetzen sollte.
Im KuMi gibt es schöne Stellen ohne Kindkontakt, da wäre dann eventuell etwas zu machen (in den Keller ins Archiv kann man ihn auch nicht setzen, aus vielen Verfahren wissen wir, daß ein Beamter ein Recht darauf hat, adäquat eingesetzt zu werden).
Aber vermutlich kommt es gar nicht zu dieser Verlegenheit.
Insgesamt bin ich der Meinung, ein Rechtsstaat wie die Bundesrepublik sollte sich nicht der nämlichen Methoden bedienen wie die Nazis und die DDR. Das sieht vielleicht manchmal nicht so aus, aber nur noch wenige Jahre und die BRD existiert länger als Kaiserreich, Weimarer Republik und Drittes Reich zusammen.
Das ist keine schlechte Bilanz.
Die BRD ist eben
keine anders angestrichene DDR oder 3.Reich wie unsere Kundschaft so gerne fälschlich annimmt. Sondern etwas wesensmäßig ganz anderes.
Apropos Kundschaft! Und Hessen!

ÖFFENTLICHER DIENST
Hessen: Drei „Reichsbürger“ beim Land Hessen angestellt?
von Pitt v. Bebenburg
Hessen sieht Anhaltspunkte, dass Beschäftigte der extremistischen Bewegung angehören.
Die hessischen Sicherheitsbehörden befürchten, dass drei „Reichsbürger“ im öffentlichen Dienst des Landes beschäftigt sind. „Dem Landesamt für Verfassungsschutz Hessen sind aktuell drei Personen bekannt, die im Landesdienst tätig sind und bei denen tatsächliche Anhaltspunkte oder ein Verdacht über eine Zugehörigkeit zur Szene der ,Reichsbürger und Selbstverwalter‘ vorliegen“, teilte das Innenministerium in Wiesbaden jetzt auf Anfrage dieser Zeitung mit.
Wie die jeweiligen Behörden mit den Betroffenen umgehen, ist nicht bekannt. Der Verfassungsschutz informiere „im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags den jeweiligen Dienstherrn, so dass dieser in eigener Zuständigkeit Maßnahmen ergreifen kann“, erläuterte der Sprecher des Innenministeriums, Marcus Gerngroß.
Spoiler
Reichsbürger bei der Polizei: Verdacht nicht erhärtet
Auch zwei hessische Polizeibeamte standen nach seinen Angaben zeitweise unter Verdacht, „Reichsbürger“ zu sein oder mit der Bewegung zu sympathisieren. Gegen sie seien Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Der Verdacht habe sich aber in beiden Fällen nicht bestätigt, erklärte der Ministeriumssprecher.
Die sogenannten Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik und ihre Behörden nicht an und wehren sich teilweise gewaltsam gegen Staatsorgane. Sie werden „Reichsbürger“ genannt, weil sie in der Regel davon ausgehen, dass Deutsche Reich bestehe in irgendeiner Form juristisch noch fort. Andere Menschen in dieser Szene, die keine Eingriffe des Staates akzeptieren, nennen sich „Selbstverwalter“ und erfinden Fantasiestaaten, die oft nur aus ihnen selbst und ihren Grundstücken bestehen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz geht davon aus, dass in Hessen etwa 1000 Menschen als „Reichsbürger“ oder Selbstverwalter einzuschätzen sind. Von den Nachrichtendiensten werden sie beobachtet, seit 2016 im fränkischen Georgensgmünd ein „Reichsbürger“ einen Polizisten erschossen hatte und die Innenminister bundesweit reagierten.
Nach dieser Vorgeschichte hatten sich die bayerischen Grünen erkundigt, ob es „Reichsbürger“ in den Reihen der Staatsverwaltung gebe, und im vorigen April eine Antwort erhalten. Dort lagen die Zahlen weit höher als in Hessen.
Reichsbürger in Hessen: Fast 100 Personen mit waffenrechtlicher Erlaubnis
Demnach waren in Bayern 18 entsprechende Disziplinarverfahren gegen Polizisten eingeleitet worden, acht waren bereits mit einer Ahndung abgeschlossen worden. Außerdem ging die Staatsregierung den Verdachtsfällen von elf Beamten und zwei Angestellten in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes nach. Im April 2019 teilte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mit, dass zwei Polizisten wegen ihrer Nähe zur „Reichsbürger“-Szene der Beamtenstatus entzogen worden sei.
Mit Sorge wird in Hessen die Neigung von „Reichsbürgern“ beobachtet, sich zu bewaffnen. Für das Jahr 2018 beziffert der hessische Verfassungsschutz die Zahl derjenigen Reichsbürger und Selbstverwalter, die eine waffenrechtliche Erlaubnis besaßen, auf einen „hohen zweistelligen Bereich“, also knapp unter 100 Personen. Zugleich seien aber „zahlreichen“ so genannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern die Erlaubnisse entzogen und die Waffen sichergestellt worden, heißt es im jüngsten Jahresbericht des Verfassungsschutzes.
Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) fordert eine Verschärfung des Waffenrechts, damit „Reichsbürger“ und andere Extremisten keine Waffen mehr besitzen dürfen. Er will den kommunalen Waffenbehörden auftragen, dass sie eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz stellen müssen. Wenn jemand dort als Extremist geführt werde, müsse er generell als unzuverlässig gelten und dürfe keine Erlaubnis erhalten.
Zahlen
Etwa 19.000 Menschen in Deutschland rechnet das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Szene der „Reichsbürger und Selbstverwalter“, die die Bundesrepublik und ihre Organe nicht anerkennen. Im Vorjahr waren 16.500 solcher Personen registriert worden. Dies bedeutet nicht unbedingt eine Zunahme der betreffenden Personen, sondern dass die Behörden sie besser im Blick haben.
In Hessen registriert der Verfassungsschutz 1000 „Reichsbürger“.
Von Pitt v. Bebenburg
https://www.fnp.de/hessen/hessen-drei-reichsbuerger-oeffentlichen-dienst-angestellt-zr-13158563.html