Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1291408 mal)

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Müll Mann

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4530 am: 5. Dezember 2018, 15:48:29 »
Dazu kommt die Erkenntnis, daß die Zweite Instanz nicht unbedingt eine Verringerung des Strafmaßes mit sich bringt
Es kommt darauf an, wer in Berufung geht. Wenn die Staatsanwaltsacht Berufung einlegt, dann kann das Strafmaß auch höher ausfallen, wenn dagegen nur der Angeklagte in Berufung geht, dann darf die Strafe gar nicht höher werden.


Warum also so ein Kredit, wenn, die Masche ohnehin keinen Erfolg hat?
Das nennt sich Symbolpolitik. Kostet nix und die Mitarbeiter fühlen sich unterstützt. Aber sinnvoll ist sowas schon, gerade bei Strafanzeigen. Da sollte man sich tunlichst einen Anwalt nehmen, auch wenn man sich für unschuldig hält. Im Strafverfahren gilt: Fresse halten und Akteneinsicht nehmen (lassen).

Wenn das Ermittlungsverfahren dann eingestellt wird, bleibt man aber auf seinen Kosten sitzen. Selbst bei einem Freispruch kann das passieren, weil kein brauchbarer Anwalt für RVG im Strafverfahren arbeitet, außer er ist als Pflichtverteidiger dazu gezwungen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4531 am: 5. Dezember 2018, 16:25:16 »
@Müll Mann: Danke!


Es gibt Nazis, so sind so dämlich, daß sogar die Polizei Sachsen tätig werden muß:   :facepalm:


Zitat
Mehrere Beamte des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums (PTAZ) durchsuchten heute, am 5. Dezember 2018, in #Zwönitz die Wohnung eines 38-jährigen Mannes. In diesem Verfahren der Staatsanwaltschaft #Chemnitz ermitteln die Staatsschützer wegen des Verdachts der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen. Der Beschuldigte hatte auf seinem öffentlich einsehbaren Facebookprofil ein Foto von sich eingestellt, welches ihn mit einem T-Shirt zeigt, auf dem ein Schriftzug und Kennzeichen der verfassungswidrig eingestuften und im Jahr 2001 verbotenen Organisation „Blood&Honour“ abgebildet war. Beweismittel konnten sichergestellt werden. Der Beschuldigte wurde nach der Maßnahmen entlassen. Gründe für eine Inhaftierung lagen nicht vor. Die Ermittlungen dauern an.
https://www.facebook.com/polizeisachsen.info/photos/a.285563511646485/966339273568902/?type=3&eid=ARBYIssb029Um228gv5pWn5VPgOCKsyKs6u8zpbWp65-L32SsgW3F_4eUup0MVyKdeJDtVeX6p7CjlPo&__tn__=EEHH-R
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4532 am: 6. Dezember 2018, 10:58:26 »
Der folgende Artikel ist zwar ein Nachklapp zu einer schon 10 Jahre zurückliegenden Begebenheit, er zeigt jedoch deutlich, wie wichtig es ist RD und Prepper zu entwaffnen.
So wie ich das im Kopf habe, sind die Depots von Kerl Dettmer immer noch nicht entdeckt (immerhin der Inhalt von drei Waffenschränken).

Zitat
Nachbar-Regionen
Geheime Depots eines rechten Waffensammlers entdeckt
Der rechte Waffensammler Michael Krause, der sich bei einer Polizeikontrolle im Mai 2008 in Bayreuth selbst erschossen hat, hat 38 geheime Depots angelegt, die auch Waffen und Sprengstoff enthielten. Einige davon auch in Thüringen.

Die Frankenpost Hof veröffentlicht erstmals Auszüge der internen Liste der Verstecke, die von der Kripo Bayreuth erstellt wurde. Der Fall bleibt rätselhaft, doch es wird keine weiteren Ermittlungen geben, ob Verbindungen zum NSU bestehen.

Die Erddepots im Wald hatte Krause auf verschlüsselten Listen aufgeführt, auch deren Inhalte waren benannt. Im Oktober 2008 wurde eines der Depots im Veldensteiner Forst südlich von Pegnitz von Spezialkräften des Landeskriminalamtes ausgehoben. Die bislang entdeckten Depots liegen in einer Nord-Süd-Achse in Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Bayern, zwei davon befanden sich in Österreich.

Die Kriminalpolizei Bayreuth, die in dem Fall ermittelte und auch einen Teil der Funde verwahrt, hatte ein „Verzeichnis der aufgefundenen Gegenstände aus den Depots“ angefertigt, das unserer Zeitung vorliegt. Das Papier umfasst fünf Seiten und listet alle 38 Verstecke auf.
Spoiler

    Im Veldensteiner Forst wurden demnach unter anderem 50 Patronen des Kalibers 7,65 Millimeter, die Skizzenblätter der 38 Verstecke sowie eine „Feindnamenliste“ gefunden, auf der Politiker, Polizeibeamte und Richter stehen sollen.
    Im Erddepots in Dürrnberg (Bayern) wurden zwei große und zwei kleine Handgranaten gefunden.
    In Münchenreuth (Bayern) wurden zwei große Handgranaten entdeckt.
    In Schlegel-Neundorf in Thüringen nahe an der Grenze zu Bayern fand die Polizei 1,6 Liter Sprengstoff und eine Ein-Kilo-Bombe.
    In Töpen im Landkreis Hof stieß die Polizei auf einen Sprengbehälter mit 6,7 Litern Inhalt (Feuerlöscher) und einen Sprengbehälter mit 6,9 Litern Inhalt (Gas).
    In Volksmannsgrün (Landkreis Hof) wurde im Waldboden ein Sprengbehälter mit 10,8 Liter Inhalt gefunden.
    In Rehau-Regnitzlosau entdeckten die Beamten einen Sprengbehälter mit fünf Litern Volumen.
    Ein Erddepots bei Kirchenlamitz (Landkreis Wunsiedel) war mit Schlafsack, Zelt, Bekleidung, Taschenlampe und Feldflasche gefüllt.
    Zwei Depots befanden sich in Gutenfürst an der früheren innerdeutschen Grenze, darin waren unter anderem eine Dynamit-Schnur, Laufrohlinge (Kaliber 44 und 38), „Kampfschalterteile“, ein Coltmagazin und Bekleidung sowie ein Zelt enthalten.
    Bei Bischofsgrün lagen im Erddepot elektrische und mechanische Zeitzünder, fünf Gramm Schwarzpulver sowie eine Piratenflagge.
    In Schwand und in Mühlberg-Frössen (beides Thüringen) fanden die Ermittler jeweils fünf Liter Sprengstoff im Kanister.

Sämtliche Sprengbehälter seien bereits mit Zündern versehen und „voll funktionstüchtig“ gewesen, teilte das Bundesinnenministerium im Oktober 2009 auf eine Bundestagsanfrage mit. Bei Krause handle es sich um einen „Einzeltäter“ ohne staatsschutzrelevaten Hintergrund. Seine Motivation zur Sammlung beziehungsweise Lagerung der Gegenstände „ist ungeklärt“. 14 Verstecke wurden laut der Aufstellung der Kripo noch nicht gefunden. Zwei davon hatte Krause offenbar schon aufgelöst. Im Depot in Mittenwald (Bayern) hatte er als Inhalt „Skizzenblätter 1-29“ angegeben, es ist ebenfalls noch nicht entdeckt. Dieser Vermerk könnte auf 29 weitere Verstecke hindeuten.

Auch das Bundeskriminalamt sah keine Bezüge zum NSU, vielmehr müsse davon ausgegangen werden, dass Krause aufgrund seiner paranoiden Psychose „aufgerüstet hat, um sich verteidigen zu können.“ Bei Krause wurden eine Ceska 7,65 Millimeter, eine Ceska 6,35 Millimeter und eine Walter PKK sichergestellt. Die Walter PKK stammte von einem Einbruch in eine Bundeswehrkaserne in Itzehoe 1985.

Die entscheidende Frage ist, wie der Obdachlose Krause, der zuletzt mit dem Fahrrad unterwegs war, diese Depots anlegen und die Sprengsätze herstellen konnte. Von Krause sind eine Reihe rassistischer/neonazistischer Straftaten und Drohungen bekannt.

Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sagte auf Anfrage, es habe keine Verbindungen von Krause zum NSU gegeben. In der Sache werde es keine weiteren Ermittlungen geben. Uli Grötsch (SPD), Bundestagsabgeordneter aus Weiden und Berichterstatter im NSU-Untersuchungsausschuss, vermutete hingegen Helfer im Umfeld. Für die Herstellung der Sprengsätze seien Maschinen notwendig.
[close]
https://www.insuedthueringen.de/region/Geheime-Depots-eines-rechten-Waffensammlers-entdeckt;art662625,6463829
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4533 am: 6. Dezember 2018, 14:06:15 »
Die Inhaber des "Argo-Verlags", Ingrid und Rolf Schlotterbeck, dürften demnächst noch mehr Probleme haben. Er darf erst mal in Haft und die Zwangsversteigerung der Immobilie steht auch an.


Spoiler
Chronik
Ostallgäuer Reichsbürger »sozial unerträglich«
6. Dezember 2018 Sebastian Lipp   Schreibe einen Kommentar

Wegen des mehrfachen Versuchs, einen Milliardenbetrag von Justizminister Winfried Bausback und Allgäuer Justizpersonal zu erpressen, verurteilt das Amtsgericht Kaufbeuren einen rechtsradikalen Reichsbürger aus dem Ostallgäu zu einer Haftstrafe.

Mit kruden Schreiben wandte sich Rolf Schlotterbeck zwischen dem 23. Dezember 2017 und dem 12. März 2018 teilweise mehrfach an das Personal der bayerischen Justiz und versuchte, dieses zur Zahlung von Milliardenbeträgen zu nötigen.
Reichsbürger fordert mehr als eine Billion Dollar

Insgesamt verschickte Rolf Schlotterbeck laut Anklage bis zum 12. März 2018 sieben derartige Schreiben an Richterin Ostenried, den Justizminister Winfried Bausback, den Leitenden Oberstaatsanwalt Uwe Erlbeck in Kempten sowie eine Rechtspflegerin am Amtsgericht Kempten. Darin forderte der rechtsradikale Reichsbürger insgesamt mehr als eine Billion Dollar.

Das Geld scheint im Hause Schlotterbeck dringend benötigt zu werden. Das gemeinsame Haus von Rolf und seiner Frau Ingrid Schlotterbeck beherbergt seit 1999 einen rechtsradikalen Verlag aus dem Reichsbürger-Milieu. Doch die Reichsbürger konnten – oder wollten – die Hypothek der Bank nicht bedienen. Deshalb unterliegt die ehemalige Schule in Sulzschneid bei Marktoberdorf nach Recherchen von Allgäu ⇏ rechtsaußen bereits seit 2015 der Zwangsvollstreckung und Zwangsverwaltung. Vollstreckt wurde aber noch nicht.

Verlagsprogramm zwischen Esoterik, Aliens und Holocaustleugnung

Der argo-Verlag deckt ein breites Themenspektrum ab. Von Esoterik und Alternativmedizin, Kornkreisen, Ufos und Außerirdischen ist dort zu lesen. Dabei sind aber auch extrem rechte Themen bis in den neonazistischen Bereich, Geschichtsrevisionismus, Holocaustleugnung und vor allem antisemitische Verschwörungsideologien.

Dennoch werden deren Produkte teils prominent vertrieben. Im vergangenen Jahr wurde etwa bekannt, dass die Supermarktkette REWE in einigen Märkten in Berlin das magazin2000plus des argo-Verlags verkauft hatte. Auch an Bahnhofsbuchhandlungen wird das Magazin immer wieder angeboten.

Die Verlagsleiterin Ingrid Schlotterbeck bezeichnete sich ab 2001 als »Außenministerin« einer Kommissarischen Regierung des Deutschen Reiches und verschickte »diplomatische« Schreiben an die Behörden echter Regierungen. Ihr Mann Rolf Schlotterbeck firmierte als »Wirtschaftsminister«.

Die 70-Jährige wurde zwar laut einem entsprechenden Dokument am 18. Dezember »aus dem Beamten- und Dienstrechtsverhältnis zum Staate 2tes Deutsches Reich beim Kommussarisches Reichsministerium des Auswärtigen als Reichsministerin entlassen«, erkennt aber offenbar konsequenterweise auch die Dekrete ihres eigenen Phantasie-Staates nicht an und machte einfach weiter.

»Verhalten sozial unerträglich«

Auf die kruden Schreiben erhielt der 72-Jährige weder eine Antwort noch das geforderte Geld. Stattdessen stellten die Betroffenen Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft leitete Verfahren ein und erhob schließlich Anklage wegen versuchter Erpressung und Nötigung. »Wie der Angeklagte wusste, war sein Verhalten sozial unerträglich«, heißt es dort.

Die sieben Reichsbürger-typischen Schreiben sind immer gleich aufgebaut: Der Empfänger solle innerhalb von einer kurzen Frist dieses oder jenes unter Eid erklären. Andernfalls gelte der »fruchtlose Fristablauf als absolutes, unwiderrufliches und unwiderlegbares Einverständnis« bezüglich eines von Rolf Schlotterbeck festgelegten Sachverhalts. In diesem Fall seien Milliardenbeträge in US-Dollar an den Reichsbürger zu entrichten.

So forderte Rolf Schlotterbeck am 23. Dezember letzten Jahres »150 Milliarden Dollar der aktuellen amerikanischen Währung« von der Direktorin des Amtsgerichts Kaufbeuren. Statt auf das Schreiben zu reagieren stellte Richterin Ostenried Strafantrag gegen den Ostallgäuer.

Justizminister Winfried Bausback soll »privates kommerzielles Instrument zweimal nacheinander entehrt« haben

Darauf wandte Rolf Schlotterbeck sich einen Monat später mit seinem Anspruch an den Bayerischen Justizminister Winfried Bausback, der innerhalb einer Frist von 72 Stunden eine »Erklärung unter Eid unter unbegrenzter Haftung« vorzulegen habe. Andernfalls gelte »der fruchtlose Fristablauf als absolutes, unwiderrufliches und unwiderlegbares Einverständnis«, dass von Rolf Schlotterbeck angeführte Sachverhalte »vollumfänglich wahr« seien und dieser »mit 150 Milliarden Dollar der aktuellen amerikanischen Währung zu entschädigen« sei.

Auch Bausback reagierte nicht, sah sich aber wie Richterin Ostenried dem Versuch der Nötigung ausgesetzt. Rund drei Wochen später verlangte Rolf Schlotterbeck dann schriftlich einen Beweis für diesen Vorwurf vom Justizminister. Dieses Mal sollte der fruchtlose Fristablauf gewertet werden als »absolutes, unwiderrufliches und unwiderlegbares Einverständnis und Bestätigung«, dass der Minister den Angeklagten und sein »privates kommerzielles Instrument zweimal nacheinander entehrt« habe und eine Rechnung des Reichsbürgers von diesmal 450 Milliarden US-Dollar innerhalb von zwei Wochen begleichen werde.

Dafür verurteilte das Amtsgericht Kaufbeuren Rolf Schlotterbeck zu einer Haftstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und wird höchstwahrscheinlich vor dem Landgericht in Kempten noch einmal aufgerollt werden müssen.
[close]
https://allgaeu-rechtsaussen.de/2018/12/06/marktoberdorf-ostallgaeuer-reichsbuerger-sozial-unertraeglich/?fbclid=IwAR0AJttkkzNUtrmUPUcaRRgS3l1M4T4kIAoIijwO3AiY9cy8iQeOVZCJlBc
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4534 am: 6. Dezember 2018, 17:32:00 »
Der hat anscheinend der Zeitung die Nennung seines Namens erlaubt.
Sonst gibt es das nicht.
Der ist ja total verherzelt.
Aber was sitz ich hier und schüttel den Kopf?
Der ist sicher total und ganz verherzelt. 
Beweist sich schon daraus, dass er hier aufschlägt.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4535 am: 6. Dezember 2018, 17:49:14 »
Zitat
sein »privates kommerzielles Instrument zweimal nacheinander entehrt« habe

Na da wäre ich sicher auch sauer!  :whistle:

Spoiler
Wenn ich nur wüßte, was "mein privates kommerzielles Instrument" ist, könnte ich vielleicht auch jemand verklagen!  :scratch:

Ob wir Peter fragen sollte, ob im Knast sein "privates kommerzielles Instrument" bereits entehrt wurde und wie oft nacheinander.
Vielleicht hat er es ja bereits zu Weltmeisterwürden gebracht und muss sich nicht mehr mit Judo abfitzeln!  :think:

Hört sich allerdings nach einer perversen reichsdeppischen Ferkelei an! Vielleicht doch besser, daß ich es nicht weiß!

 :rotfl:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4536 am: 6. Dezember 2018, 19:36:35 »
Spoiler
Chronik
Ostallgäuer Reichsbürger »sozial unerträglich«
6. Dezember 2018 Sebastian Lipp   Schreibe einen Kommentar

Wegen des mehrfachen Versuchs, einen Milliardenbetrag von Justizminister Winfried Bausback und Allgäuer Justizpersonal zu erpressen, verurteilt das Amtsgericht Kaufbeuren einen rechtsradikalen Reichsbürger aus dem Ostallgäu zu einer Haftstrafe.

Mit kruden Schreiben wandte sich Rolf Schlotterbeck zwischen dem 23. Dezember 2017 und dem 12. März 2018 teilweise mehrfach an das Personal der bayerischen Justiz und versuchte, dieses zur Zahlung von Milliardenbeträgen zu nötigen.
Reichsbürger fordert mehr als eine Billion Dollar

Insgesamt verschickte Rolf Schlotterbeck laut Anklage bis zum 12. März 2018 sieben derartige Schreiben an Richterin Ostenried, den Justizminister Winfried Bausback, den Leitenden Oberstaatsanwalt Uwe Erlbeck in Kempten sowie eine Rechtspflegerin am Amtsgericht Kempten. Darin forderte der rechtsradikale Reichsbürger insgesamt mehr als eine Billion Dollar.

Das Geld scheint im Hause Schlotterbeck dringend benötigt zu werden. Das gemeinsame Haus von Rolf und seiner Frau Ingrid Schlotterbeck beherbergt seit 1999 einen rechtsradikalen Verlag aus dem Reichsbürger-Milieu. Doch die Reichsbürger konnten – oder wollten – die Hypothek der Bank nicht bedienen. Deshalb unterliegt die ehemalige Schule in Sulzschneid bei Marktoberdorf nach Recherchen von Allgäu ⇏ rechtsaußen bereits seit 2015 der Zwangsvollstreckung und Zwangsverwaltung. Vollstreckt wurde aber noch nicht.

Verlagsprogramm zwischen Esoterik, Aliens und Holocaustleugnung

Der argo-Verlag deckt ein breites Themenspektrum ab. Von Esoterik und Alternativmedizin, Kornkreisen, Ufos und Außerirdischen ist dort zu lesen. Dabei sind aber auch extrem rechte Themen bis in den neonazistischen Bereich, Geschichtsrevisionismus, Holocaustleugnung und vor allem antisemitische Verschwörungsideologien.

Dennoch werden deren Produkte teils prominent vertrieben. Im vergangenen Jahr wurde etwa bekannt, dass die Supermarktkette REWE in einigen Märkten in Berlin das magazin2000plus des argo-Verlags verkauft hatte. Auch an Bahnhofsbuchhandlungen wird das Magazin immer wieder angeboten.

Die Verlagsleiterin Ingrid Schlotterbeck bezeichnete sich ab 2001 als »Außenministerin« einer Kommissarischen Regierung des Deutschen Reiches und verschickte »diplomatische« Schreiben an die Behörden echter Regierungen. Ihr Mann Rolf Schlotterbeck firmierte als »Wirtschaftsminister«.

Die 70-Jährige wurde zwar laut einem entsprechenden Dokument am 18. Dezember »aus dem Beamten- und Dienstrechtsverhältnis zum Staate 2tes Deutsches Reich beim Kommussarisches Reichsministerium des Auswärtigen als Reichsministerin entlassen«, erkennt aber offenbar konsequenterweise auch die Dekrete ihres eigenen Phantasie-Staates nicht an und machte einfach weiter.

»Verhalten sozial unerträglich«

Auf die kruden Schreiben erhielt der 72-Jährige weder eine Antwort noch das geforderte Geld. Stattdessen stellten die Betroffenen Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft leitete Verfahren ein und erhob schließlich Anklage wegen versuchter Erpressung und Nötigung. »Wie der Angeklagte wusste, war sein Verhalten sozial unerträglich«, heißt es dort.

Die sieben Reichsbürger-typischen Schreiben sind immer gleich aufgebaut: Der Empfänger solle innerhalb von einer kurzen Frist dieses oder jenes unter Eid erklären. Andernfalls gelte der »fruchtlose Fristablauf als absolutes, unwiderrufliches und unwiderlegbares Einverständnis« bezüglich eines von Rolf Schlotterbeck festgelegten Sachverhalts. In diesem Fall seien Milliardenbeträge in US-Dollar an den Reichsbürger zu entrichten.

So forderte Rolf Schlotterbeck am 23. Dezember letzten Jahres »150 Milliarden Dollar der aktuellen amerikanischen Währung« von der Direktorin des Amtsgerichts Kaufbeuren. Statt auf das Schreiben zu reagieren stellte Richterin Ostenried Strafantrag gegen den Ostallgäuer.

Justizminister Winfried Bausback soll »privates kommerzielles Instrument zweimal nacheinander entehrt« haben

Darauf wandte Rolf Schlotterbeck sich einen Monat später mit seinem Anspruch an den Bayerischen Justizminister Winfried Bausback, der innerhalb einer Frist von 72 Stunden eine »Erklärung unter Eid unter unbegrenzter Haftung« vorzulegen habe. Andernfalls gelte »der fruchtlose Fristablauf als absolutes, unwiderrufliches und unwiderlegbares Einverständnis«, dass von Rolf Schlotterbeck angeführte Sachverhalte »vollumfänglich wahr« seien und dieser »mit 150 Milliarden Dollar der aktuellen amerikanischen Währung zu entschädigen« sei.

Auch Bausback reagierte nicht, sah sich aber wie Richterin Ostenried dem Versuch der Nötigung ausgesetzt. Rund drei Wochen später verlangte Rolf Schlotterbeck dann schriftlich einen Beweis für diesen Vorwurf vom Justizminister. Dieses Mal sollte der fruchtlose Fristablauf gewertet werden als »absolutes, unwiderrufliches und unwiderlegbares Einverständnis und Bestätigung«, dass der Minister den Angeklagten und sein »privates kommerzielles Instrument zweimal nacheinander entehrt« habe und eine Rechnung des Reichsbürgers von diesmal 450 Milliarden US-Dollar innerhalb von zwei Wochen begleichen werde.

Dafür verurteilte das Amtsgericht Kaufbeuren Rolf Schlotterbeck zu einer Haftstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und wird höchstwahrscheinlich vor dem Landgericht in Kempten noch einmal aufgerollt werden müssen.
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https://allgaeu-rechtsaussen.de/2018/12/06/marktoberdorf-ostallgaeuer-reichsbuerger-sozial-unertraeglich/?fbclid=IwAR0AJttkkzNUtrmUPUcaRRgS3l1M4T4kIAoIijwO3AiY9cy8iQeOVZCJlBc

Ob dieses Urteil Bestand haben wird, bezweifle ich: es dürfte an der "Empfindlichkeit des angedrohten Übels" mangeln, da zu erwarten war, daß die Adressaten der Drohung in "besonnener Selbstbehauptung widerstehen" würden ( so auch AG Ahlen, Beschluss vom 29.09.2006 – 5 Ds 81 Js 1064/06).
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #4538 am: 6. Dezember 2018, 20:09:03 »
https://allgaeu-rechtsaussen.de/2018/12/06/marktoberdorf-ostallgaeuer-reichsbuerger-sozial-unertraeglich/?fbclid=IwAR0AJttkkzNUtrmUPUcaRRgS3l1M4T4kIAoIijwO3AiY9cy8iQeOVZCJlBc


Ob dieses Urteil Bestand haben wird, bezweifle ich: es dürfte an der "Empfindlichkeit des angedrohten Übels" mangeln, da zu erwarten war, daß die Adressaten der Drohung in "besonnener Selbstbehauptung widerstehen" würden ( so auch AG Ahlen, Beschluss vom 29.09.2006 – 5 Ds 81 Js 1064/06).

Lustig wäre es ja, wenn das Berufungsgericht den Angeklagten dazu verurteilen würde, Beträge in der von ihm selbst geforderten Höhe an einen vom Gericht festzulegenden wohltätigen Zweck zu spenden. Etwa an die Antonio-Amadeo-Stiftung oder das jüdische Altersheim.  SSL ist ja leider keine Rechtsperson.
 

Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4539 am: 6. Dezember 2018, 20:41:07 »
Ob dieses Urteil Bestand haben wird, bezweifle ich: es dürfte an der "Empfindlichkeit des angedrohten Übels" mangeln, da zu erwarten war, daß die Adressaten der Drohung in "besonnener Selbstbehauptung widerstehen" würden

Gibt schon zahlreiche Verurteilungen wegen Nötigung in solchen Fällen

...

Ich weiß. Nur folgt die von mir zitierte Entscheidung der mir bekannten BGH-Rechtsprechung - bin mir allerdings nicht sicher, ob ich da auf dem aktuellen Stand bin.

Bleibt abzuwarten, was dereinst höhere Instanzen dazu sagen werden. Sofern die Reichsbürger diese Firmen mit der Überprüfung beauftragen sollten...  ;D
« Letzte Änderung: 6. Dezember 2018, 20:44:52 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4540 am: 7. Dezember 2018, 10:13:18 »
Auf diesen Ergebnis darf man gespannt sein. Urteilsverkündung ist wohl heute.

Zitat
Hof
"Restrisiko" Rocker
Ein Mitglied der Blood Red Section klagt gegen den Widerruf seines Waffenscheins. Dabei ist das Verhältnis seines Clubs zu den Hells Angels entscheidend.

Bayreuth - Ein Mitglied des Rockerclubs Blood Red Section (BRS) aus dem südlichen Landkreis Coburg hat vor der ersten Kammer des Verwaltungsgerichts in Bayreuth gegen einen Bescheid des Landratsamtes Coburg geklagt. Die Behörde hatte sowohl die Waffenbesitzkarte als auch den kleinen Waffenschein des Mannes im Jahr 2016 widerrufen - und das, obwohl der Bundeszentralregisterauszug des Rockers keine Einträge enthält. Insgesamt waren acht Waffen auf ihn registriert. Welche genau, blieb bei der Verhandlung am Donnerstag unklar. Das Urteil wird die Vorsitzende Richterin Angelika Schöner am heutigen Freitag bekanntgeben.

Das Landratsamt hatte die Erlaubnis zum Führen von Waffen widerrufen, weil bei Ermittlungen in der Rockerszene die Mitgliedschaft des Klägers in der BRS bekannt geworden war. Auf Bildern sei er außerdem mit einer Jacke zu sehen, die einen Aufnäher mit dem Ein-Prozenter-Abzeichen trägt. Dieses Symbol benutzen laut bayerischem Verfassungsschutzbericht Rocker, die sich zu dem einen Prozent zählen, das Gesetze missachtet. Außerdem soll es sich bei der BRS um einen Unterstützer-Club der Hells Angels Hof City (HA) handeln. Wegen dieser Punkte fehle dem Kläger die notwendige Zuverlässigkeit zum Führen einer Waffe.
Spoiler
Der Darstellung der Behörde widersprach der als Zeuge geladene Präsident der BRS. Er führt mit dem Kläger einen bordellähnlichen Betrieb in Coburg. Bei seinem Motorradclub handele es sich um einen Zusammenschluss von Männern, die Spaß am Motorradfahren haben. Die BRS sei ein Verein, der Feste veranstalte und Ausfahrten unternehme. Es bestehe zwar eine Freundschaft zu den Hells Angels - und man unterstütze sich gegenseitig. Daraus erwachsen ihm zufolge aber keinerlei Verpflichtungen. Auf die Frage, was geschehe, wenn die Hells Angels in einem gewalttätigen Konflikt mit einem anderen Club Unterstützung brauchten, sagte er: "Das weiß ich nicht. So etwas ist noch nicht geschehen."

Ebenfalls als Zeuge geladen war der Präsident der Hofer Hells Angels. Er störte sich vor allem an der Auffassung der Behörden über die Ein-Prozenter: "Das hat nichts mit Gewalt und Kriminalität zu tun. Hier geht es um einen Lebensstil. Für uns steht der Club eben an erster Stelle." Beiden Zeugen war es wichtig zu betonen, dass ihre Clubs keine Gewalttaten verübten. "Früher waren wir Rowdys, aber nun sind die Mitglieder in die Jahre gekommen. Uns geht es nur um das Motorradfahren", erklärte der Hells-Angels-Präsident.

Kriminalkommissar Claus Hempfling zeichnete ein anderes Bild. Er ist Experte für die Rocker-Szene in Oberfranken. Nach seinen Worten sind die neun Clubs der Blood Red Section im Bezirk als Unterstützer für die Hells Angels gegründet worden. Bei einem Blick auf die Karte werde klar, wo die BRS einen Ring rund um Hof bildeten, wo die Hells Angels ihren Sitz hätten. "Sie machen sich für die Mitglieder der Hells Angels die Finger schmutzig", sagte Hempfling. "Sie übernehmen zum Beispiel Türsteher-Dienste bei Partys. Das ist aber ein Geben und Nehmen."

Die Supporter-Clubs gebe es, weil nicht alle Interessenten den strengen Anforderungen der Hells Angels entsprächen, zum Beispiel in Bezug auf die verfügbare Freizeit. "Wenn der Club ruft, müssen die Mitglieder kommen. In den Supporter Clubs sind die Regeln lockerer", führte der Polizist aus. Kennzeichnend sei, dass die BRS den Hells Angels zur Hilfe eilt, wenn es nötig ist. Dies sei zum Beispiel im Jahr 2016 geschehen, als die Szene mit Gewalt-Taten im Raum Hof auf sich aufmerksam machte. An den Tatorten hatten sich laut Hempfling Mitglieder der BRS aufgehalten.

Hempfling machte aber auch deutlich, dass er über die Blood Red Section, zu der der Kläger gehört, nichts Negatives sagen könne. Nach den Vorfällen im Jahr 2016 sei es in der Szene insgesamt ruhig geblieben.

Zum Schluss stellte Bernhard Haffke, Anwalt des Klägers, heraus, dass es sich bei der Blood Red Section nicht um eine kriminelle Vereinigung handle und dies hinreichend belegt sei. Die Mitglieder unterstützten demnach auch keinerlei kriminelle Aktivitäten. Die beiden Vertreter der beklagten Regierung von Oberfranken, Norbert Diehl und Carsten John, räumten in ihrem Plädoyer ein, dass es unwahrscheinlich sei, dass die BRS kriminelle Unterstützungshandlungen begehe - unmöglich sei das aber nicht. "Wir müssen im Waffenrecht jedes Restrisiko ausschließen", sagte Carsten John.
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https://www.frankenpost.de/region/hof/Restrisiko-Rocker;art83415,6464268?fbclid=IwAR2FOWuAi3Y09BGZ6BbyLzUrdmHGU95oPyXmmrEYm10rtgaU6_9BAvOR358
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4541 am: 7. Dezember 2018, 11:00:01 »
Wieder einer, der wahrscheinlich über Weihnachten und Neujahr einen festen Wohnsitz und geregelte Mahlzeiten haben wird.

Spoiler
Günzburg
07:00 Uhr
Reichsbürger kommt nicht zur Verhandlung: Haftbefehl

 Der vorbestrafte Angeklagte hatte beleidigende Briefe geschrieben. Die Anklagebank in Günzburg blieb jetzt leer. Es wurde Haftbefehl gegen ihn erlassen.
Von  Gertrud Adlassnig

Außer Spesen (fast) nichts gewesen. Wieder einmal war ein so genannter Reichsbürger nicht vor Gericht erschienen. Richter Walter Henle hatte zwar schon mit der Möglichkeit gerechnet, dass der Angeklagte zur Verhandlung am Donnerstagvormittag nicht erscheinen werde, musste aber dennoch das gesamte Sicherheitsprogramm in Anspruch nehmen. Das bedeutete ein großes Polizeiaufgebot im Amtsgericht Günzburg.

Immerhin ist der Angeklagte nicht nur einschlägig vorbestraft, es ist auch polizeibekannt, dass er im Besitz von Waffen ist. In Günzburg sollte er sich für seine Beleidigungen verantworten. Der 66-Jährige hatte im Mai als Antwort auf einen Steuerbescheid zwei Schreiben an das Hauptzollamt Augsburg gesandt, in denen er die Beamten der Dummheit bezichtigte und sie als „medial verblödete, indoktrinierte, besserwissende Schlafschafe“ bezeichnete. Einen Monat später schickte er der Rechtsbehelfsstelle des Hauptzollamtes eine Mail, in der er die Adressaten als dumm und als Verbrecher beschimpfte.
Die Zeugen wurden wieder nach Hause geschickt

Gegen den Mann liegt bereits ein in Memmingen ergangenes rechtskräftiges Urteil mit Haftstrafe ohne Bewährung vor. Die Vertretung der Staatsanwaltschaft erkundigte sich beim Gericht im Memmingen und brachte in Erfahrung, dass der Angeklagte vor einem Monat auch dort nicht freiwillig erschienen war und von der Polizei vorgeführt werden musste. Die Möglichkeit, den Delinquenten sofort von der Polizei abholen zu lassen, schloss der Richter aus, da durch die einschlägigen Vorstrafen eine Verurteilung von über einem Jahr Haft möglich sein kann. In einem solchen Fall muss dem Angeklagten aber ein Verteidiger beigestellt werden.

Noch im Gerichtssaal bestellte Walter Henle einen Strafverteidiger als Pflichtverteidiger. In Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft schlug Walter Henle vor, gegen den Angeklagten einen Haftbefehl zu erlassen, so dass er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen und in die Justizvollzugsanstalt verbracht werden kann. Dass das bedeuten kann, der Angeklagte werde Weihnachten im Gefängnis verbringen, rührte Anklage und Gericht wenig. Wichtiger war sicherzustellen, dass er von der JVA zum neu angesetzten Gerichtstermin am Günzburger Amtsgericht vorgeführt werden kann. Die einbestellten Zeugen wurden wieder nach Hause geschickt mit der Ankündigung, zur neu terminierten Hauptversammlung wieder geladen zu werden.
Der Richter nutzt das Zeitfenster für ein Gespräch mit Schülern

Nach 15 Minuten wurde der Fall auf Eis gelegt, den Sicherheitsleuten wurde Entwarnung gegeben und Richter Walter Henle nutzte das entstandene Zeitfenster für eine Fragerunde mit den Schülern einer Ichenhauser zehnten Klasse, die zufällig diesen Tag für einen Besuch im Amtsgericht gewählt hatten.
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https://www.augsburger-allgemeine.de/guenzburg/Reichsbuerger-kommt-nicht-zur-Verhandlung-Haftbefehl-id52878421.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4542 am: 8. Dezember 2018, 11:10:52 »
Was der kleine Nazi zu Weihnachten zum Julfest eben so braucht!
(Bilder sind im Netz, das nichts vergißt, durchaus noch auffindbar.
Die Verbindung von Räucherwerk und Verbrennungsöfen ist ekelerregend, hoffentlich kann man ihm strafrechtlich was.)


Zitat
Erzgebirger verkauft Hitler-Räuchermännchen
Erschienen am 08.12.2018

Jürgen Freitag
 
Ein Mann hat im Internet weihnachtliche Dekoration vertrieben, die das Nazi-Regime verherrlicht. Das könnte nun ein Fall für die Polizei werden.

Aue/Schwarzenberg. Mitten in der Adventszeit hat ein Mann beim Onlinehändler Ebay-Kleinanzeigen einen ganz besonderen Weihnachtsschmuck angeboten. Unter mehrere Fotos, die es zeigen, schrieb er: "Etwas ausgefallenes zum Fest. Hergestellt in Handarbeit im Erzgebirge, kein China-Müll." Zu sehen ist jedoch kein klassisches Volkskunstmotiv, sondern ein Räuchermännchen in Gestalt von Adolf Hitler. Der rechte Arm ist gehoben, am linken Arm hängt eine rote Binde. Über der Offerte steht: "Raachermannel Adolf H. Erzgebirge."
Das Angebot macht im Internet derzeit die Runde, ist inzwischen aber nicht mehr aufrufbar. Eine Auerin, die die Annonce vor wenigen Tagen zufällig entdeckte und sich an "Freie Presse" wandte, sagt empört: "Ich war geschockt. Weihnachten hat eigentlich etwas mit Liebe zu tun." Doch im sozialen Netzwerk Facebook hätten einige den Verkäufer der Räucherfigur - der aus dem Erzgebirge stammen soll - noch verteidigt. "Es hieß, das ist doch nur eine Comicfigur und das wäre lustig", sagt sie. Ein Nutzer habe ihr sogar geschrieben, dass es gar keine Konzentrationslager gegeben hätte. "Ich war bestürzt." Für sie steht fest: "Die Figur zeigt Adolf Hitler." Es fehle nur noch der Verbrennungsofen.

Mit einem Hilferuf wendete sich die Auerin an den Eibenstocker Bürgermeister Uwe Staab. Der sagt dazu: "Wir haben versucht, es entfernen zu lassen, aber da war es nicht mehr auffindbar." Zu der Figur findet er klare Worte: "Das ist ein Nazi-Symbol und geschmacklos." Und es sei ein Zeichen dafür, dass einige Leute die Geschichte vergessen. Viele Tote, ein zerstörtes Land, die Teilung Deutschlands: Die jüngere Generation blende heute die Folgen des Zweiten Weltkriegs aus.

Auf eine Anzeige bei der Polizei verzichtete Staab allerdings. Doch nach Einschätzung der Polizei könnte die Figur durchaus einen Verstoß gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuches darstellen - also gegen das Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. "Wir sehen einen Anfangsverdacht", sagt eine Sprecherin auf Anfrage. "Bei der Überschrift in Verbindung mit dem Räuchermännchen wird klar, was ausgedrückt werden soll."

Die Hitler-Figur erinnert an einen vergleichbaren Fall von Anfang des Jahres. Damals war ein Glauchauer zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er Weihnachten 2016 das Foto einer als Räucherhäuschen gestalteten Miniatur des Konzentrationslagers Auschwitz ins Netz gestellt hatte - zusammen mit dem Text "So, da werden wir mal das Räucherhaus anfeuern".

Ebay-Kleinanzeigen hat derweil auf die Räucherfigur "Adolf H." reagiert - und die Anzeige am Donnerstag gelöscht. Wie Unternehmenssprecher Pierre Du Bois erklärt, war sie bereits vom Verkäufer deaktiviert worden. "Das heißt aber, dass er sie jederzeit wieder hätte aktivieren können." Die Firma habe deshalb von ihrem "digitalen Hausrecht" Gebrauch gemacht. Die Figur selbst wertet Du Bois als "klaren Verstoß gegen die guten Sitten" - und damit als Verstoß gegen die Grundsätze der Firma.

Wie viele Figuren - das Stück soll 60 Euro gekostet haben - in den vergangenen Tagen den Besitzer wechselten, ist unklar. Mit einer Geldbuße müssen die Käufer aber voraussichtlich nicht rechnen. Denn strafbar macht sich nur, wer die verbotenen Kennzeichen verbreitet oder öffentlich zeigt. Vor allem viele ältere Leute haben noch Überbleibsel aus der NS-Zeit mit verbotener Symbolik zuhause im Schrank. Unproblematisch wertet das die Polizei - zumindest solange sie nicht einem größeren Publikum gezeigt werden.
https://www.freiepresse.de/erzgebirge/aue/erzgebirger-verkauft-hitler-raeuchermaennchen-artikel10383842?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR1yi1-Mw2mC2XWZ7fgXztjRKNrxQx0SfPgEBcvD-OB7V4oKl-0HahslvQo#Echobox=1544257829
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4543 am: 8. Dezember 2018, 15:52:25 »
Es scheint ja durchaus Wirkung zu zeigen, wenn die Rennleitung Präsenz zeigt und das auch noch vorher ankündigt:


Zitat
08. Dezember 2018 | 10:49 Uhr
Nächtlicher Einsatz am „Sound“
Polizei-Großkontrolle bei rechter Versammlung in Cottbus
 
FOTO: Fotolia
Cottbus. Den Versuch einer „Machtdemonstration“ aus der rechten Szene hat die Polizei am Freitagabend in der Cottbuser Innenstadt verhindert. Ein Großaufgebot kontrollierte Teilnehmer einer Versammlung. Von Bodo Baumert
Mit einem Großaufgebot hat die Polizei am Freitagabend eine Veranstaltung im Cottbuser „Sound“ kontrolliert. Man habe einen „einen gefahrenabwehrenden Einsatz“ durchgeführt, berichtet Polizeisprecher Torsten Wendt. Dadurch seien „Versuche von Machtdemonstrationen und Provokationen“ verhindert worden.

Die Versammlung im Sound bezeichnet die Polizei als „Zusammentreffen von Personen und Anhängern der gewaltbereiten und zum Teil politisch motivierten regionalen und überregionalen Szene“. Es soll sich um Teile der gewaltbereiten Cottbuser Fußball-Fanszene, Rechtsextreme und Rocker gehandelt haben. Ohrenzeugen berichten von nächtlichen Rufen wie „Adolf Hitler Hooligans“ und ähnlichem.

In sozialen Medien war unter dem Motto „Cottbus steht zusammen und feiert Weihnachten“ zu der Veranstaltung aufgerufen worden. Bereits in der Einladung hatte es geheißen: „Wir möchten euch darauf hinweisen, dass es eine Kontrollstelle durch die Behörden geben wird. Demnach lasst bitte alle gefährlichen Gegenstände sowie Sturmhauben daheim und steckt euren Ausweis ein. Keine Sorge Freunde, es ist nur zur Sicherheit aller Beteiligten sowie fremden Schädlingen.“

Der Polizei-Einsatz dauerte bis in die frühen Morgenstunden. Zu nennenswerten Störungen sei es nicht gekommen, bestaätigte die Polizei am Morgen. Es wurden aber mehrere Strafanzeigen angefertigt und Personalien festgestellt. „Die Cottbuser und ihre Gäste konnten den Weihnachtsmarkt am Abend ungestört besuchen“, so Polizeisprecher Wendt.
https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/polizei-grosskontrolle-bei-rechter-versammlung-in-cottbus_aid-34992347
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Müll Mann

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4544 am: 8. Dezember 2018, 16:19:46 »
Es scheint ja durchaus Wirkung zu zeigen, wenn die Rennleitung Präsenz zeigt
Ja, aber  das Problem ist, dass die Rennleitung kopfmäßig zu gering ausgestattet ist (alos von der Anzahl her und nicht vom Inhalt), um das regelmäßig leisten zu können.

 
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