Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363277 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2805 am: 21. Februar 2018, 20:54:40 »
Jemand einen Plan wer das sein könnte? Prominent und "Beziehungen" zur RB-Szene?


Spoiler
Augsburg
Der tiefe Fall eines einst bekannten Geschäftsmanns

Der 40-jährige Thomas S. sitzt in Untersuchungshaft. Auslöser war eine Anzeige der Stadtsparkasse – und ein Brief, den er an Kurt Gribl schrieb. Von Jan Kandzora

Es gab eine Zeit, da war Thomas S. in der Augsburger Gesellschaft eine Nummer. Ein Intimus der städtischen CSU, ein Stifter des City-Preises. Mittlerweile ist der 40-jährige Geschäftsmann, der früher eine Versicherungsagentur leitete, nicht mehr auf den größeren Bühnen des Stadtlebens unterwegs, sondern sitzt im Gablinger Gefängnis in Untersuchungshaft – seit Januar schon. Wie berichtet, wird gegen ihn wegen des Verdachts des Betrugs und der versuchten Nötigung ermittelt.

Es sind zwei Vorwürfe mit offenbar völlig unterschiedlichem Hintergrund. Hinter dem Betrugsverdacht soll eine Strafanzeige der Stadtsparkasse stehen. Der Geschäftsmann soll offenbar Kreditlinien überzogen und die Bank dabei getäuscht haben. Es geht nach Informationen unserer Redaktion um einen möglichen Schaden im Bereich von 100000 Euro für das Kreditinstitut. Der Verdacht der versuchten Nötigung hingegen hat mit diesem Fall offenbar nichts zu tun. Es soll dabei um einen Brief gehen, den der Beschuldigte 2017 an Oberbürgermeister Kurt Gribl schrieb. Ein Schreiben, das Gribl an die Ermittlungsbehörden weiterleitete.

Dieser Vorgang ist eigentlich nicht ungewöhnlich. Immer wieder erhalten Bürgermeister, Stadträte, Behördenvertreter, Justiz-Mitarbeiter wie etwa Gerichtsvollzieher oder auch Polizisten Briefe mit strafrechtlich relevantem Inhalt. Drohungen von Menschen aus der sogenannten „Reichsbürger“-Bewegung etwa, einer uneinheitlichen Szene, deren Anhänger die Existenz der Bundesrepublik und ihre Behörden nicht anerkennen und davon ausgehen, dass das Deutsche Reich noch existiert. Manchmal geht es um obskure „Schadenersatz“-Forderungen, manchmal um Drohungen, jemanden ins Schuldenregister einzutragen, wenn dieser einer Forderung nicht nachkomme.

Einst ein Vertrauensverhältnis zwischen Gribl und Thomas S.

Ungewöhnlich ist allerdings, dass Gribl und Thomas S. durchaus einmal ein Vertrauensverhältnis hatten. Der Versicherungsmanager war ein erklärter Unterstützer des Oberbürgermeisters und schlug sich beispielsweise 2010 in der Debatte zum Tunnel am Königsplatz mit einer Pressekonferenz auf seine Seite. Bei der Hochzeit von Thomas S. 2012 war Gribl Trauzeuge. Als Gribl 2014 zum zweiten Mal heiratete, gehörte S. zu den handverlesenen Gästen der Hochzeitsgesellschaft.

Kontakt zwischen den beiden soll es allerdings seit Längerem nicht mehr gegeben haben. Thomas S. verunsicherte sein Umfeld mit politischen Ansichten, die teils in die Richtung der Reichsbürger-Szene drifteten. Nicht nur Gribl, auch andere Bekannte wandten sich deswegen ab. Auch sein Brief an Gribl soll Passagen enthalten, die in diese Richtung gehen. Bestätigt wird das von der Staatsanwaltschaft nicht. Zu Details des Ermittlungsverfahrens möchte sich die Strafverfolgungsbehörde aktuell nicht äußern.

Dass der Kontakt von S. zu den gesellschaftlichen Kreisen, in denen er verkehrt hatte, zuletzt nicht mehr so intensiv war, lag auch an einem anderen Grund. Der heute 40-Jährige war mit seiner Familie nach Mallorca gezogen, wo seine Frau als Heilerin arbeitete und immer wieder auch Menschen aus Augsburg empfing. 2016 lieferte sich S. noch eine öffentlichkeitswirksame juristische Fehde mit der Versicherung, für die er einst tätig war. Die stellte im Zuge des Clinches Strafanzeige gegen ihn. Das Verfahren landete bei der Staatsanwaltschaft München I, die es aber einstellte.

Der Grund: Dem Beschuldigten drohe nach vorläufiger Beurteilung „in einem anderen Ermittlungsverfahren eine Strafe“, neben der die eventuell zu verhängende Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fiele. Offensichtlich ist mit diesem anderen Ermittlungsverfahren jenes gemeint, wegen dessen S. nun in Untersuchungshaft sitzt.

Zuvor war nach ihm mit einem europäischen Haftbefehl gefahndet worden. Wie berichtet, wurde er im November 2017 auf einem Campingplatz am Gardasee festgenommen. Die wenig erbaulichen Umstände im italienischen Gefängnis sollen ihm zugesetzt haben. Im Januar wurde er von den italienischen Behörden an die deutsche Justiz überstellt. Offenbar könnte bald Anklage erhoben werden, heißt es aus seinem Umfeld.
...
Der tiefe Fall eines einst bekannten Geschäftsmanns - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Der-tiefe-Fall-eines-einst-bekannten-Geschaeftsmanns-id44284446.html
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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2806 am: 21. Februar 2018, 21:41:47 »
Jemand einen Plan wer das sein könnte? Prominent und "Beziehungen" zur RB-Szene?


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Augsburg
Der tiefe Fall eines einst bekannten Geschäftsmanns

Der 40-jährige Thomas S. sitzt in Untersuchungshaft. Auslöser war eine Anzeige der Stadtsparkasse – und ein Brief, den er an Kurt Gribl schrieb. Von Jan Kandzora

Es gab eine Zeit, da war Thomas S. in der Augsburger Gesellschaft eine Nummer. Ein Intimus der städtischen CSU, ein Stifter des City-Preises. Mittlerweile ist der 40-jährige Geschäftsmann, der früher eine Versicherungsagentur leitete, nicht mehr auf den größeren Bühnen des Stadtlebens unterwegs, sondern sitzt im Gablinger Gefängnis in Untersuchungshaft – seit Januar schon. Wie berichtet, wird gegen ihn wegen des Verdachts des Betrugs und der versuchten Nötigung ermittelt.

Es sind zwei Vorwürfe mit offenbar völlig unterschiedlichem Hintergrund. Hinter dem Betrugsverdacht soll eine Strafanzeige der Stadtsparkasse stehen. Der Geschäftsmann soll offenbar Kreditlinien überzogen und die Bank dabei getäuscht haben. Es geht nach Informationen unserer Redaktion um einen möglichen Schaden im Bereich von 100000 Euro für das Kreditinstitut. Der Verdacht der versuchten Nötigung hingegen hat mit diesem Fall offenbar nichts zu tun. Es soll dabei um einen Brief gehen, den der Beschuldigte 2017 an Oberbürgermeister Kurt Gribl schrieb. Ein Schreiben, das Gribl an die Ermittlungsbehörden weiterleitete.

Dieser Vorgang ist eigentlich nicht ungewöhnlich. Immer wieder erhalten Bürgermeister, Stadträte, Behördenvertreter, Justiz-Mitarbeiter wie etwa Gerichtsvollzieher oder auch Polizisten Briefe mit strafrechtlich relevantem Inhalt. Drohungen von Menschen aus der sogenannten „Reichsbürger“-Bewegung etwa, einer uneinheitlichen Szene, deren Anhänger die Existenz der Bundesrepublik und ihre Behörden nicht anerkennen und davon ausgehen, dass das Deutsche Reich noch existiert. Manchmal geht es um obskure „Schadenersatz“-Forderungen, manchmal um Drohungen, jemanden ins Schuldenregister einzutragen, wenn dieser einer Forderung nicht nachkomme.

Einst ein Vertrauensverhältnis zwischen Gribl und Thomas S.

Ungewöhnlich ist allerdings, dass Gribl und Thomas S. durchaus einmal ein Vertrauensverhältnis hatten. Der Versicherungsmanager war ein erklärter Unterstützer des Oberbürgermeisters und schlug sich beispielsweise 2010 in der Debatte zum Tunnel am Königsplatz mit einer Pressekonferenz auf seine Seite. Bei der Hochzeit von Thomas S. 2012 war Gribl Trauzeuge. Als Gribl 2014 zum zweiten Mal heiratete, gehörte S. zu den handverlesenen Gästen der Hochzeitsgesellschaft.

Kontakt zwischen den beiden soll es allerdings seit Längerem nicht mehr gegeben haben. Thomas S. verunsicherte sein Umfeld mit politischen Ansichten, die teils in die Richtung der Reichsbürger-Szene drifteten. Nicht nur Gribl, auch andere Bekannte wandten sich deswegen ab. Auch sein Brief an Gribl soll Passagen enthalten, die in diese Richtung gehen. Bestätigt wird das von der Staatsanwaltschaft nicht. Zu Details des Ermittlungsverfahrens möchte sich die Strafverfolgungsbehörde aktuell nicht äußern.

Dass der Kontakt von S. zu den gesellschaftlichen Kreisen, in denen er verkehrt hatte, zuletzt nicht mehr so intensiv war, lag auch an einem anderen Grund. Der heute 40-Jährige war mit seiner Familie nach Mallorca gezogen, wo seine Frau als Heilerin arbeitete und immer wieder auch Menschen aus Augsburg empfing. 2016 lieferte sich S. noch eine öffentlichkeitswirksame juristische Fehde mit der Versicherung, für die er einst tätig war. Die stellte im Zuge des Clinches Strafanzeige gegen ihn. Das Verfahren landete bei der Staatsanwaltschaft München I, die es aber einstellte.

Der Grund: Dem Beschuldigten drohe nach vorläufiger Beurteilung „in einem anderen Ermittlungsverfahren eine Strafe“, neben der die eventuell zu verhängende Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fiele. Offensichtlich ist mit diesem anderen Ermittlungsverfahren jenes gemeint, wegen dessen S. nun in Untersuchungshaft sitzt.

Zuvor war nach ihm mit einem europäischen Haftbefehl gefahndet worden. Wie berichtet, wurde er im November 2017 auf einem Campingplatz am Gardasee festgenommen. Die wenig erbaulichen Umstände im italienischen Gefängnis sollen ihm zugesetzt haben. Im Januar wurde er von den italienischen Behörden an die deutsche Justiz überstellt. Offenbar könnte bald Anklage erhoben werden, heißt es aus seinem Umfeld.
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Müsste Thomas Schrank sein

https://www.daz-augsburg.de/?p=20898

2016 kündigte er an Klage wegen Verstoß gegen die Menschrechte einzureichen, gegen die Allianz

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Thomas-Schrank-gegen-die-Allianz-id39195197.html
« Letzte Änderung: 21. Februar 2018, 21:51:01 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline SchlafSchaf

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2808 am: 22. Februar 2018, 12:04:33 »
Kennen wir den?


Zitat
Als „geistiges Lebewesen“ zu schnell unterwegs

Haftstrafe, Fahrverbot und Führerscheinsperre für GMHütter

Von Heiko Kluge

 Bad Iburg. Zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilte das Amtsgericht einen heute 57-jährigen Mann aus Georgsmarienhütte. Ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein war der Mann mit überhöhter Geschwindigkeit Auto gefahren. Der Auftritt des Mannes vor Gericht mutete skurril an.
Spoiler
Das Verhalten des Angeklagten erinnerte deutlich an das der als „Reichsbürger“ bezeichneten verschiedenen Gruppierungen, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimer und souveräner Staat bestreiten und damit Behörden, Ämter und Institutionen für nicht zuständig halten.

Und der Angeklagte war nicht alleine beim Amtsgericht erschienen. Sechzehn Personen aus seinem Umfeld wollten der Verhandlung aus dem Zuschauerraum ebenfalls folgen. Um die Sicherheit zu gewährleisten und möglichen Störungen der Verhandlung vorzubeugen, ordnete der Richter Eingangskontrollen an. Zur Unterstützung der Justizwachtmeister wurden auch zusätzlich Polizeikräfte angefordert. Bei der Polizei war der 57-jährige Angeklagte offenbar ebenfalls kein Unbekannter. Dies spiegelte sich auch darin wider, dass zahlreiche Beamte anrückten und nicht nur im Verhandlungssaal, sondern auch vor dem Gerichtsgebäude Präsenz zeigten.
„Ich bin ein geistiges Lebewesen“

Die eigentliche Verhandlung verlief dann aber insgesamt unspektakulär. Lediglich das Verhalten des Angeklagten sorgte für skurrile Würze. So weigerte sich der 57-Jährige, wie sonst üblich, neben seinem Verteidiger Platz zu nehmen. Stattdessen zog er es vor, das Verfahren in trotzig anmutender Pose im Stehen über sich ergehen zu lassen. Auch auf seine Personalien wollte sich der Mann nicht wirklich festlegen lassen. Nachdem der Richter Namen, Geburtsdatum und Wohnort des Angeklagten eingeführt hatte, behauptete der, nicht diese Person zu sein. „Ich bin ein geistiges Lebewesen“, beharrte der 57-Jährige, „ich bin keine Sache, ich bin ein Mensch.“
Zu schnell und ohne Führerschein

Den Richter konnte der 57-Jährige damit nicht aus dem Takt bringen. Mit betonter Neutralität, über deren Rand er nur ab und an Humor hinwegmoussieren ließ, sprach der Vorsitzende den Angeklagten für den Rest der Verhandlung mit dessen Vornamen und per „sie“ an. „Da sind sie als geistig lebende Person zu schnell unterwegs gewesen, obwohl sie wissen, dass sie keinen Führerschein haben“, sagte er mit Verweis auf die Anklage. Der Angeklagte zog es vor, zu dem Vorwurf keinerlei Angaben zu machen. Ohnehin war die Beweislage ziemlich eindeutig: Der 57-Jährige war im Juni vergangenen Jahres bei Minden mit zu hoher Geschwindigkeit gefahren und geblitzt worden. Die Bilder belegten eindeutig, dass der Angeklagte hinter dem Steuer des Wagens gesessen habe, so der Staatsanwalt.
Einschlägige Vorstrafen

Von den acht Voreintragungen im Strafregister des Mannes seien drei einschlägiger Natur: „Darüber hinaus standen sie zum Tatzeitpunkt gleich zweifach unter laufender Bewährung.“ Zu allem Überfluss laufe eine dieser Bewährungen ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Für die neue Straftat müsse der Mann nun eine Freiheitsstrafe bekommen, so der Staatsanwalt. Auch der Verteidiger wusste dem nichts entgegenzusetzen und bat lediglich um eine angemessene Strafe. „Es fällt mir momentan ein ein wenig schwer, hier positive Aspekte zu finden.“

Natürlich sei es das gute Recht eines Angeklagten zu schweigen, betonte auch der Richter. Allerdings habe der Mann sich damit auch um die Möglichkeit gebracht, positive Aspekte ins Feld zu führen. Fakt sei, dass der 57-Jährige schon seit Jahren keinen Führerschein mehr habe. Mit der siebenmonatigen Haftstrafe, einer zweijährigen Führerscheinsperre sowie einem dreimonatigen Fahrverbot entsprach das Urteil des Gerichts dann auch dem Antrag des Staatsanwalts. Damit droht dem 57-Jährige auch, dass die beiden Bewährungen widerrufen werden und er auch diese Strafen verbüßen muss. Das jetzige Strafmaß sei Tat und Schuld angemessen, betonte der Vorsitzende und fügte hinzu: „Aufgrund ihres strafrechtlichen Werdegangs wird es sehr lange dauern, bis sie wieder einen Führerschein beantragen können.“
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https://www.noz.de/lokales/georgsmarienhuette/artikel/1024056/haftstrafe-fahrverbot-und-fuehrerscheinsperre-fuer-gmhuetter
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2809 am: 22. Februar 2018, 12:43:33 »
Noch einer, der über seine FB-Beiträge gestolpert ist.

Spoiler
Justiz „Eine ganz gefährliche Nummer“

 Langenburg / Jens Sitarek 22.02.2018

Fahrrad fahren gelernt: 1976; Schwimmen gelernt: 1977; Erster Kuss: 1985; Erste Wahl: 1988; Erster Flug: 1992; Verlobung: 2008; Anmeldung bei einer Singlebörse: 2011; Mit dem Rauchen aufgehört: 2012 – wer in sozialen Medien unterwegs ist, wundert sich manchmal, was für einen Mitteilungsbedarf einige Leute haben. Zu allem Überfluss lassen die nicht nur diejenigen mitlesen, mit denen sie befreundet sind, sondern die Öffentlichkeit gleich mit.

Im konkreten Fall wurde einem heute 47-Jährigen aus einer nördlichen Kreisgemeinde nicht sein erster Kuss oder sein Verzicht auf Zigaretten zum Verhängnis. Er postete am Abend des 16. Februar 2016 einen Kommentar bei Facebook. Dieser richtete sich gegen den damaligen Bundeswirtschaftsminister und SPD-Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel („Der Typ gehört kastriert“).

Im weiteren Verlauf wetterte der 47-Jährige gegen Flüchtlinge („das andere Gesindel“); Kastration und Sterilisation sollten Bestandteil des Asylantrags sein, Hartz IV und Kindergeld nicht an „schon vorhandene Kinder“ ausgezahlt werden. Die Flüchtlinge, so sein Fazit,  müssten „spüren“, dass sie nichts zu melden hätten. Deutschland gehöre den Deutschen.

Ob es ein SPD-Anhänger war oder nicht, ist nicht überliefert, jedenfalls störte sich jemand aus Hessen an dem Kommentar und erstattete im April 2017 Anzeige. Die landete erst bei der Staatsanwaltschaft Kassel – und die gab das Verfahren dann an die Staatsanwaltschaft Ellwangen ab.

Der Facebook-Fall wurde am Amtsgericht Langenburg schon einmal verhandelt, am 27. Juli 2016 war das, zum Fortsetzungstermin zwei Wochen später erschien der Angeklagte nicht. Zum Februar-­Termin nun war er wieder anwesend und mit ihm eine mobile Sicherheitsgruppe, die die Besucher am Eingang kontrollierte.

Diese Sicherheitsmaßnahme hatte damit zu tun, dass man den Mann aus der nördlichen Kreisgemeinde der  Reichsbürgerszene zuordnete. Damit konfrontiert, sagte er Sätze wie diese: „Ich bin kein Reichsbürger, sondern württembergischer Staatsangehöriger. Außerdem bin ich Buddhist und sehr friedfertig.“ Einen Anwalt brauche er nicht. Warum? „Weil ich kein Staatsangehöriger bin.“

Und überhaupt sei er unschuldig. Den Kommentar habe er nicht geschrieben, zu dem Zeitpunkt sei er mit seiner Mutter beim Einkaufen gewesen. Wer war es dann? „Es könnte auch ein Hacker gewesen sein, unbemerkt. Die Hacker haben doch Programme, so sieht es aus.“

So sieht es eben nicht aus. Richterin Dr. Scania Herberger  ist „überzeugt, dass Sie diesen Eintrag gemacht haben“, das mit den Hackern sei „eine reine Schutzbehauptung“. Und dies lassen auch die Aussagen von zwei Polizisten vermuten.

Der eine Polizist arbeitet in Schwäbisch Hall und berichtet von einer Anfrage bei Facebook. Ergebnis: Es handele sich um den Facebook-Account des Angeklagten, dessen Handynummer sei hinterlegt. Man sieht also nicht nur dessen Foto. Und am besagten Abend wurde der Account zwischen 18 und 20.30 Uhr mehrmals von zwei unterschiedlichen IP-Adressen aufgerufen. Das könnten zwei unterschiedliche Geräte gewesen sein. Laut Facebook habe es keine Hackerangriffe gegeben.
Andere Einträge passen ins Bild

Der andere Polizist arbeitet in Waiblingen, Arbeitsbereich IT/Beweissicherung. Auf dem PC des Angeklagten seien „keine Daten“ gespeichert, sagt der Polizist, auch nicht im Arbeitsspeicher. Dies habe damit zu tun, dass Facebook eine webbasierte Anwendung sei.

Und dann geht es noch um den Inhalt. „Da waren Einträge vorhanden, die passen ins Bild“, so sagt es die Richterin. Ein Blick ins Profil des Mannes zeigt, dass sich bis heute Einträge wie diese finden: „Das einzigste was abgeschafft gehört sind so dumme Politiker wie die Frau Merkel und Konsorten wo unser geliebtes Vaterland in den Ruin führen“.

Staatsanwalt Ulrich Karst sieht mit dem Kommentar vom 16. Februar 2016 den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. „Sie haben Dinge gepostet, die so nicht gehen, die gehen in den strafrechtlichen Bereich.“ Zudem fände „keine Distanzierung“ statt. „Wenn es noch mal passiert, dann rappelt es richtig.“

Generell wirft Karst die Frage auf: „Wie gehe ich mit anderen Leuten um?“ Das Internet sei „eine ganz gefährliche Nummer. Wenn jeder anfängt, so was reinzuschreiben, was meinen Sie, was dann los ist? Die Regeln gelten für alle, die in unserem Staat leben.“

Wegen Volksverhetzung verurteilt die Richterin den 47-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Damit folgt sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Bewährungszeit liegt bei drei Jahren. Der Mann trägt die Kosten des Verfahrens. Von der 1000-Euro-Geldauflage, die Karst zudem fordert, sieht Herberger ab, weil der Mann „kein hohes Einkommen“ hat. Das Urteil ist rechtskräftig.
[close]
https://www.swp.de/suedwesten/landkreise/lk-schwaebisch-hall/_eine-ganz-gefaehrliche-nummer_-24846500.html

__________

Noch eine ganz aktuelle Meldung. Bei den Herrschaften dürfte es sich um die Familie Rittweger aus Jabel handeln, die gehören zu den "Deutschen Völkern" der Heike Werding. Sind da wohl "oberste Richter" und "Amtmänner" der "Bezirkskörperschaft Amt Denim".
Spoiler
Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Reichsbürger entzieht sich Verkehrskontrolle und leistet aktiven Widerstand
22.02.2018 – 12:33

Waren (ots) - Am 21.02.2018 gegen 17:40 Uhr befuhren zwei Beamte des Polizeihauptrevieres Waren die Dietrich-Bonhoeffer-Straße in Waren, als ihnen im Kreuzungsbereich zur Springer Straße ein Fahrzeug der Marke VW auffiel. Den Beamten waren das Fahrzeug und auch das Vorliegen eines Haftbefehles gegen den als Reichsbürger bekannten Fahrzeughalter aus der polizeilichen Tätigkeit bekannt. Aus diesem Grund beabsichtigten sie, das Fahrzeug sowie den Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Sie wendeten den Funkstreifenwagen und nahmen die Verfolgung auf. In der Dietrich-Bonhoeffer-Straße wurde der Fahrzeugführer mittels Anhaltesignal am Funkstreifenwagen aufgefordert, anzuhalten. Der Fahrer entzog sich der Kontrolle und lieferte sich in Folge eine Verfolgungsfahrt durch Waren und über die L205 nach Jabel. Hierbei wurden zahlreiche Verkehrsverstöße, wie Missachtung von Vorfahrtsregeln, Missachtung des Rechtsfahrgebotes und zahlreiche erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, festgestellt. In mehreren Fällen mussten die Fahrzeugführer im Gegenverkehr durch Gefahrenbremsungen einleiten oder auf die Bankette oder den Bürgersteig ausweichen, um Kollisionen mit dem VW zu vermeiden. Die Verfolgungsfahrt endete erst an der Wohnanschrift des Flüchtigen in Jabel.

Bei der Verkehrskontrolle erkannten die Beamten, dass der 32-jährige Fahrzeugführer nicht der Fahrzeughalter, sondern dessen Bruder ist. Der 32-Jährige ist ebenfalls als Reichsbürger bekannt und nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Er wehrte sich aktiv gegen die Kontrollmaßnahmen, in dem er z.B. die Fahrertür wieder schließen wollte. Dabei wurde ein Beamter an der Hand leicht verletzt, als er das Schließen der Fahrzeugtür verhindern wollte.

Da sich der 32-Jährige nicht ausweisen konnte, sollte er zur zweifelsfreien Klärung der Identität zum Polizeihauptrevier verbracht werden. Auch hierbei leistete er aktiven Widerstand gegen die Polizeivollzugsbeamten. Dieses bemerkten der 29-jährige Bruder (Fahrzeughalter des VW) und die Mutter des 32-Jährigen. Beide gehören ebenfalls der sogenannten Reichsbürger-Szene an. Dem 29-Jährigen wurde der offene Haftbefehl (Ersatzfreiheitsstrafe) erläutert. Gegen die Festnahme leistete der 29-Jährige ebenfalls aktiven Widerstand.

Nach Eintreffen der Verstärkung aus dem Polizeihauptrevier Waren wurden der 29-Jährige und der 32-Jährige zum Revier verbracht. Da beide keine Ausweispapiere bei sich trugen und auch keine Angaben zu ihren Personalien machten, wurden sie zur Feststellung der zweifelsfreien Identität in Gewahrsam genommen. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung wurde der 32-Jährige aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Der 29-Jährige wurde nach der erkennungsdienstlichen Behandlung und nach der Zahlung der fälligen Geldstrafe entlassen, da so der Haftbefehl aufgehoben wurde.

Die Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Fahren ohne Fahrerlaubnis wurden aufgenommen. Für die Ermittlungen wegen des gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr ist es dringend erforderlich, dass sich die Fahrzeugführer bei der Polizei melden, welche sich am gestrigen Tag gegen 17:40 Uhr auf der Warendorfer Straße oder auf der L205 befunden haben und dem besagten Pkw ausweichen mussten, um eine Kollision zu verhindern.

Hinweise dazu nimmt die Polizei in Waren unter der Telefonnummer 03991 176 224 oder per Mail unter [email protected] entgegen.

Rückfragen bitte an:

Diana Mehlberg
Polizeiinspektion Neubrandenburg
Telefon: 0395/5582-5007
E-Mail: [email protected]
http://www.polizei.mvnet.de
Twitter: https://twitter.com/Polizei_MSE
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https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108770/3874159

https://www.facebook.com/profile.php?id=100009958449945

https://www.hs-anker.de/impressum.html

Jetzt gibt es ein Video von der Festnahme.
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https://www.facebook.com/groups/634570526627399/permalink/1663606207057154/[/facebook]

Das ging schneller als erwartet, hier jetzt die weitere Presseerklärung der Polizei.

Spoiler
Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Polizeieinsatz in Jabel durch ein Video bei Facebook veröffentlicht - die Hintergründe dazu
23.02.2018 – 11:40

Waren (ots) - Am Abend des 22.02.2018 wurde ein etwa 10-minütiges Video auf Facebook veröffentlicht, worauf zwei Polizeibeamte des Polizeihauptrevieres Waren bei der Festnahme von zwei Männern in der Müritzregion am 21.02.2018 zu erkennen sind. Dieses Video wurde mit einem Kommentar über Polizeigewalt und polizeiliche Willkür betitelt. Hintergründe zu dem polizeilichen Einsatz sind dort nicht vorhanden, weil das Video nicht von der Polizei veröffentlicht wurde. Eine private Person hat dieses Video ohne Zustimmung der Polizei veröffentlicht. Das Video hat sich sehr schnell verbreitet und bei einigen Bürgern offene Fragen aufgeworfen. Mit der folgenden Pressemitteilung wollen wir den Hintergrund des Einsatzes erläutern, da der Zusammenhang mit einer vorausgegangenen Pressemitteilung und dem polizeilichen Handeln auf dem Video für zahlreiche Bürger nicht zu erkennen ist:

Wie die Polizei bereits berichtete, ist es am späten Nachmittag des 21.02.2018 zu einem Polizeieinsatz in der Ortschaft Jabel gekommen, in dessen Ergebnis zwei männliche, als Reichsbürger bekannte Personen festgenommen wurden. Hintergrund des Einsatzes war eine geplante Verkehrskontrolle eines Fahrzeuges, welches den beiden Polizeibeamten des Polizeihauptreviers Waren an der Kreuzung Dietrich-Bonhoeffer-Straße/Springer Straße aufgefallen ist. Aus ihrer polizeilichen Tätigkeit waren den Beamten das Fahrzeug und auch das Vorliegen eines Haftbefehles gegen den als Reichsbürger bekannten Fahrzeughalter bekannt. Aus diesem Grund beabsichtigten sie, das Fahrzeug sowie den Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Sie wendeten den Funkstreifenwagen und nahmen die Verfolgung auf. In der Dietrich-Bonhoeffer-Straße wurde der Fahrzeugführer mittels Anhaltesignal am Funkstreifenwagen aufgefordert, anzuhalten. Der Fahrer entzog sich der Kontrolle und lieferte sich in Folge eine Verfolgungsfahrt durch Waren und über die L205 nach Jabel. Hierbei wurden durch den flüchtenden Fahrzeugführer zahlreiche Verkehrsverstöße, wie Missachtung von Vorfahrtsregeln, Missachtung des Rechtsfahrgebotes und zahlreiche erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, begangen. In mehreren Fällen mussten andere Fahrzeugführer im Gegenverkehr Gefahrenbremsungen einleiten oder auf die Bankette oder den Bürgersteig ausweichen, um Kollisionen mit dem flüchtenden Fahrzeug zu vermeiden. Die Verfolgungsfahrt endete erst an der Wohnanschrift des Flüchtigen in Jabel.

Bei der Verkehrskontrolle erkannten die Beamten, dass der 32-jährige Fahrzeugführer nicht der Fahrzeughalter, sondern dessen Bruder ist. Der 32-Jährige ist ebenfalls als Reichsbürger bekannt und nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Er wehrte sich aktiv gegen die Kontrollmaßnahmen, in dem er z.B. die Fahrertür wieder schließen wollte. Dabei wurde ein Beamter an der Hand leicht verletzt, als er das Schließen der Fahrzeugtür verhindern wollte. Da sich der 32-Jährige nicht ausweisen konnte, sollte er zur zweifelsfreien Klärung der Identität zum Polizeihauptrevier verbracht werden. Auch hierbei leistete er aktiven Widerstand gegen die Polizeivollzugsbeamten. Dieses bemerkten der 29-jährige Bruder (Fahrzeughalter des VW) und die Mutter des 32-Jährigen. Beide gehören ebenfalls der sogenannten Reichsbürger-Szene an. Dem 29-Jährigen wurde der offene Haftbefehl (Ersatzfreiheitsstrafe) erläutert. Gegen die Festnahme leistete der 29-Jährige ebenfalls aktiven Widerstand.

Nach Eintreffen der Verstärkung aus dem Polizeihauptrevier Waren wurden der 29-Jährige und der 32-Jährige zum Revier verbracht. Da beide keine Ausweispapiere bei sich trugen und auch keine Angaben zu ihren Personalien machten, wurden sie zur Feststellung der zweifelsfreien Identität in Gewahrsam genommen. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung wurde der 32-Jährige aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Der 29-Jährige wurde nach der erkennungsdienstlichen Behandlung und nach der Zahlung der fälligen Geldstrafe entlassen, da so der Haftbefehl aufgehoben wurde. Die Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Fahren ohne Fahrerlaubnis wurden aufgenommen.

Auf Grund der Veröffentlichung des Videos prüft die Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg derzeit, ob strafrechtliche Verstöße vorliegen. Sollte dies der Fall sein, werden entsprechende Strafanzeigen aufgenommen und Ermittlungen eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Diana Mehlberg
Polizeiinspektion Neubrandenburg
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https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108770/3875011

Da dürften, nicht zuletzt aufgrund der Kommentare, auch auf die Enten neue Unannehmlichkeiten zukommen.  ;D
So wird zumindest geflüstert.  ;)




« Letzte Änderung: 23. Februar 2018, 12:29:18 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2810 am: 22. Februar 2018, 17:46:53 »
Und unter dem Beitrag ergehen sie sich schon in Mordgelüsten
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2811 am: 22. Februar 2018, 18:24:29 »
Haben die Beamten W. und A. bereits Kenntnis, von ihrem neuen Nebenjob, als Facebookstars?
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2812 am: 22. Februar 2018, 18:44:39 »
Interessanter Artikel in der ZEIT, der auch unsere Kundschaft betrifft:



Zitat
Justizvollzug:
Ersatzfreiheitsstrafen kosten Hunderte Millionen Euro
Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, muss ins Gefängnis. Das betrifft immer mehr Menschen – und kostet laut Bundesregierung jährlich mehr als 200 Millionen Euro.
Von Frida Thurm
22. Februar 2018, 16:55 Uhr
Spoiler
Durch die Inhaftierung von Menschen, die eine gegen sie verhängte Geldstrafe nicht zahlen, entstehen jedes Jahr Kosten von über 200 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei hervor, die ZEIT ONLINE exklusiv vorliegt.

Zu einem ähnlichen Ergebnis war das ARD-Magazin Monitor im Januar gekommen. Aus der nun vorliegenden Antwort der Bundesregierung geht außerdem hervor, dass diese mit jährlich 130.000 Euro Projekte unterstützt, die helfen sollen, Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit zu vermeiden.

Nach Ansicht der Linkspartei ist das zu wenig, die Bundesregierung widerspreche damit ihren eigenen Zielsetzungen, Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden, sagte Niema Movassat, Bundestagsabgeordneter der Linkspartei. "Kurze Freiheitsstrafen, wie sie bei der Ersatzfreiheitsstrafe der Normalfall sind, sind abzulehnen. Sie gefährden die soziale Bindung der Betroffenen und reißen sie aus der Familie und dem Berufsleben heraus."

Eine Ersatzfreiheitsstrafe muss absitzen, wer die Tagessätze seiner Geldstrafe nicht bezahlen kann. Sie ist unter anderem deshalb umstritten, weil durch sie das Risiko, inhaftiert zu werden, für Arme größer ist als für Reiche. Die einen überweisen den Betrag, die anderen leben schon am Existenzminimum und müssen deshalb je nach Strafe für fünf, 20 oder mehr Tage ins Gefängnis – für jeden Tagessatz einen.

Die Zahl derer, die aktuell eine solche Strafe verbüßen, wird nur noch an einigen Stichtagen im Jahr erhoben. Am 31. August 2017 verbüßten beispielsweise bundesweit 4.700 Personen eine Ersatzfreiheitsstrafe. Das waren sieben Prozent aller Inhaftierten. Pro Tag kostete 2016 ein Haftplatz in Deutschland durchschnittlich etwa 130 Euro. Daraus ergeben sich die Kosten von gut 200 Millionen Euro.

Die Tendenz ist steigend: 2016 waren es zum Stichtag im August 4.421 Inhaftierte, zwei Jahre zuvor noch 4.042. Betroffen sind jährlich jedoch weit mehr als 4.700 Menschen. Wie viele pro Jahr insgesamt eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, wird seit einer Umstellung der Strafvollzugsstatistik 2003 jedoch nicht mehr erhoben. Die letzte Zahl stammt aus dem Jahr 2002, damals waren es 65.000 Fälle im Jahresverlauf.

Die Stichtagszahl zeigt nur, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt im Gefängnis sitzt, sagt aber nichts darüber aus, wie viele insgesamt in einem Jahr aufgenommen und entlassen werden. Weil aber die Ersatzfreiheitsstrafen so kurz sind und die Fluktuation deshalb hoch ist, schätzt der Kriminologe Heinz Cornel, dass 30 bis 40 Prozent aller Aufnahmen und Entlassungen in einem Jahr in deutschen Gefängnissen Ersatzfreiheitsstrafler betreffen.
Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüft Alternativen

In der Antwort der Bundesregierung heißt es, aus ihrer Sicht sei die Ersatzfreiheitsstrafe "ein unerlässliches Mittel" zur Durchsetzung der Geldstrafe, da diese sonst bei zahlungsunwilligen Verurteilten ins Leere liefe. Empirische Befunde würden bestätigen, dass die drohende Ersatzfreiheitsstrafe ein entscheidendes Instrument sei: So würden nach einer Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle e.V. bei drohender Ersatzfreiheitsstrafe 77 Prozent der zunächst als uneinbringlich geltenden Geldstrafen doch gezahlt, schreibt das Justizministerium. Allerdings stammt die Untersuchung aus dem Jahr 1993.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüfe zwar Alternativen zur Ersatzfreiheitsstrafe, heißt es in der Antwort auf die kleine Anfrage. Die Beratungen dauerten aber noch an. Aus Sicht der Bundesregierung sei es begrüßenswert, Maßnahmen auszubauen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe vermeiden können, zum Beispiel die Ableistung von Arbeitsstunden. Deshalb finanziere das Justizministerium den Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik mit besagten 130.000 Euro jährlich. Weil der Justizvollzug Ländersache sei, seien die Fördermöglichkeiten des Bundes sehr eingeschränkt.
[close]

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-02/justizvollzug-geldstrafe-gefaengnis-kosten-ersatz?utm_content=zeitde_redpost_zon_link_sf&utm_campaign=ref&utm_source=facebook_zonaudev_int&utm_term=facebook_zonaudev_int&utm_medium=sm&wt_zmc=sm.int.zonaudev.facebook.ref.zeitde.redpost_zon.link.sf
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2813 am: 22. Februar 2018, 18:50:43 »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2814 am: 22. Februar 2018, 19:49:03 »


Interessanter Artikel in der ZEIT, der auch unsere Kundschaft betrifft:



Zitat
Justizvollzug:
Ersatzfreiheitsstrafen kosten Hunderte Millionen Euro
Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, muss ins Gefängnis.

Ja - wenn er zu faul ist, die Strafe abzuarbeiten. Das wird in der Diskussion gerne vergessen!

Zitat
Nach Ansicht der Linkspartei ist das zu wenig, die Bundesregierung widerspreche damit ihren eigenen Zielsetzungen, Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden, sagte Niema Movassat, Bundestagsabgeordneter der Linkspartei.

Was ein Quatsch. Solche Projekte braucht es eigentlich nicht...

Zitat

Eine Ersatzfreiheitsstrafe muss absitzen, wer die Tagessätze seiner Geldstrafe nicht bezahlen kann.

In der Praxis häufiger: nicht zahlen will. Denn es gibt Ratenzahlung und gemeinnützige Arbeit.

Zitat
Sie ist unter anderem deshalb umstritten, weil durch sie das Risiko, inhaftiert zu werden, für Arme größer ist als für Reiche.

Wie gesagt: das stimmt so nicht!

Zitat
Die einen überweisen den Betrag, die anderen leben schon am Existenzminimum und müssen deshalb je nach Strafe für fünf, 20 oder mehr Tage ins Gefängnis – für jeden Tagessatz einen.

Dass die Tagessatzhöhe vom Einkommen abhängig ist, wird hier auch ignoriert...

Zitat

In der Antwort der Bundesregierung heißt es, aus ihrer Sicht sei die Ersatzfreiheitsstrafe "ein unerlässliches Mittel" zur Durchsetzung der Geldstrafe, da diese sonst bei zahlungsunwilligen Verurteilten ins Leere liefe. Empirische Befunde würden bestätigen, dass die drohende Ersatzfreiheitsstrafe ein entscheidendes Instrument sei: So würden nach einer Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle e.V. bei drohender Ersatzfreiheitsstrafe 77 Prozent der zunächst als uneinbringlich geltenden Geldstrafen doch gezahlt, schreibt das Justizministerium. Allerdings stammt die Untersuchung aus dem Jahr 1993.

Als Praktiker kann ich sagen: das gilt auch heute noch!

 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2815 am: 22. Februar 2018, 19:52:10 »
@vollstrecker : Danke für Deine Stellungnahme!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2816 am: 22. Februar 2018, 20:31:14 »
Hüstel, da wird halt Stimmung gemacht: "Reich gegen Arm".

Was @vollstrecker ausgeführt hat, will ich in einem Punkt noch unterstreichen: Die Höhe der Tagessätze muss sich von Gesetzes wegen nach den finanziellen Möglichkeiten des Bestraften richten. Aber: Es handelt sich um eine Strafe, sie soll als solche auch wahrgenommen werden.
Ergänzen möchte ich noch Folgendes:
  • Wir finden - gerade unter einigen "unserer Kunden" - Leute, die sich darauf verstehen, ihre Geldstrafen von Anderen bezahlen zu lassen, etwa durch Zweckentfremdung ihnen anvertrauter Gelder, durch Spenden von Unterstützern oder ganz einfach von Verwandten. Bei diesen ist die Strafwirkung einer Geldstrafe nicht vorhanden, sondern verpufft. Sie lachen noch über den Staat - so lange, bis sie einen Strafbefehl "vergessen" und überraschend eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen oder zu ihrem eigenen Erstaunen vor Gericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, die sie sich nicht einfach bezahlen lassen können. Dann lachen sie, wie wir gerade jüngst wieder sehen können, plötzlich nicht mehr.
  • Dann gibt es einen Teil gerade "unserer Kunden", der jegliche Kooperation mit den Gerichten verweigert und zum Beispiel keinerlei Auskünfte zu den finanziellen Verhältnissen gibt. Notfalls wird dann ein Tagessatz festgelegt, der die tatsächlichen Möglichkeiten der Betreffenden übersteigt. Dann ist es auch kein Wunder, wenn sie eher früher als später in Ersatzhaft landen.
  • Endlich gibt es einige, die fast gar nichts mehr haben, für die jegliche Geldstrafe eine Härte bedeutet. So weit es jene unseres "Kundenkreises" betrifft, sind sie allerdings meist selbst daran beteiligt gewesen, dass sie so weit verarmten. Zudem bestehen, wie @vollstrecker bereits erwähnte, auch alternative Möglichkeiten, eine Strafe in Raten abzubezahlen oder abzuarbeiten. Doch auch da gibt es ja einige durchaus auch hier bekannte Vertreter, die jegliche Kooperation mit dem Staat verweigern und daher nicht überrascht sein dürfen, wenn sie sich in Ersatzhaft wiederfinden.
« Letzte Änderung: 22. Februar 2018, 20:32:45 von Pantotheus »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2817 am: 22. Februar 2018, 23:07:38 »
Datiert auf morgen  ;D :

Zitat
Wenn Untergangsapostel Waffen horten

Die Prepper-Szene könnte sich als ähnlich gefährlich erweisen wie die lange verharmlosten Reichsbürger [...]
Der Münchner SPD-Landtagsabgeordnete Florian Ritter hat kürzlich bezüglich der Prepper bei der Staatsregierung nachgefragt. Die Antwort: Zwar habe man nur von sechs Personen Kenntnis, die sowohl den Preppern als auch den Reichsbürgern zuzuordnen seien, eine Verbindung der Prepper zum Rechtsextremismus sei nicht bekannt. Auf Ritters Frage nach Waffen- oder Munitionsfunden bei bayerischen Preppern antwortet Staatssekretär Gerhard Eck (CSU), man habe von der Armbrust bis zum geladenen großkalibrigen Revolver allerlei Bedrohliches gefunden.

Ritter betont, es liege ihm fern, Bürger zu kriminalisieren, die einen eisernen Vorrat für den Katastrophenfall zuhause hätten: „Das ist sogar vorbildlich!“ Doch müsse man hellhörig sein, wenn Untergangsszenarien beschworen und Waffen gehortet werden. Ritter verweist auf ein Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts vom 2.8.2017, mit dem einem Oberbayern der Besitz von Waffen verboten wurde. Der Mann gehört ganz offensichtlich sowohl der Reichsbürger- als auch der Prepperszene an. Das Urteil zitiert ihn mit den Worten, Bayern werde „von Ausländern, Asylanten und Schläfern überrollt“. In diesem „postapokalyptischen Zeitalter“ würden nur diejenigen überleben, „die am besten vorbereitet sind“, wobei der Mann auf sein Waffenlager im Keller verwies. [...]

http://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/wenn-untergangsapostel-waffen-horten.html



« Letzte Änderung: 22. Februar 2018, 23:12:46 von Arno »
„Die Forderung einer großen Mehrheit der Bürger dieser Vereinigten Staaten vorwegnehmend, ernenne ich, Joshua Norton, [...] mich selbst zum Kaiser dieser Vereinigten Staaten." 17.09.1859
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2818 am: 23. Februar 2018, 10:28:48 »
Soll man da jetzt lachen oder eher weinen, wenn die MAZ hilflos feststellt, daß "Zukunft Heimat" doch eigentlich 60 km entfernt beheimatet ist und mit Cottbus bisher nicht zu tun hatte?   :scratch:  Sonst sind die bei der MAZ eigentlich nicht schlecht.

Zitat
Fremdenfeindliche Demonstrationen
Wie „Zukunft Heimat“ nach Cottbus fand
Der Verein „Zukunft Heimat“ hält Cottbus in Atem. Für Samstag ist die nächste fremdenfeindliche Demonstration geplant. Die Gruppierung ist vielen Menschen ein Rätsel – nicht zuletzt, weil sie bis vor Kurzem mit Cottbus nichts zu tun hatte.
Spoiler
Potsdam. Vom Cottbuser Altmarkt wollen sie am Samstag wieder mit „Faxen dicke!“-Plakaten durch die Innenstadt ziehen und Angela Merkels Rückzug fordern: Anhänger des Vereins „Zukunft Heimat“. Zuletzt waren am 3. Februar schätzungsweise 2500 Menschen auf der Straße – weit mehr als für eine Demonstration für ein tolerantes Miteinander vergangene Woche. Der Protest am kommenden Samstag wird wieder ein Nebeneinander verschiedenster Gruppierungen und Menschen aus der Stadt sein – doch unter einem Dach eines Veranstalters, der als rechtsextrem gilt. Viele wissen das, doch viele wollen das nicht wahrhaben.

Mit Cottbus hatte der Verein „Zukunft Heimat“ bis vor Kurzem gar nichts zu tun. Die Leitungsebene um den promovierten Mediziner Hans-Christoph Berndt und die Friseurin Anne Haberstroh kommen aus Golßen im Amt Unterspreewald, gut 60 Kilometer entfernt von der Lausitz-Hauptstadt. Cottbus war auch nicht erste Wahl, als der Verein, beziehungsweise dessen Vorgänger, 2015 auf der politischen Bühne auftauchte. Sondern Zützen.

In dem Ortsteil von Golßen sollten Hunderte Flüchtlinge untergebracht werden. Seither organisieren ZH-Vertreter an vielen Orten in Südbrandenburg Kundgebungen: In Wünsdorf, Lübben, Lübbenau, Vetschau und Jüterbog – dort zuletzt im September 2017. Das Rednerpult teilte sich Vereins-Chef Berndt mit der AfD-Landtagsabgeordneten Birgit Bessin.

Nun also Cottbus. Die Stadt dient der Gruppe als Exempel, als Projektionsfläche für ihre Botschaften. Das räumt Berndt selbst ein. „Wir sind keine Cottbus-spezifische Aktion, obwohl wir mit vielen Cottbusern Kontakt haben.“ Den Vorwurf, die ZH-Leute seien Konflikttouristen, weist Hans-Christoph Berndt von sich: „Das stimmt nicht“, sagt er. „Wir touren nicht irgendwie rum, sondern sind zielgerichtet in den Brennpunkt gegangen – die Verantwortlichen haben Cottbus ja selbst zum Brennpunkt erklärt.“

Es mag der Reisetätigkeit der Politgruppierung geschuldet sein, dass Berndt bei einer seiner ersten Reden im Juni 2017 – mit einem Mikro auf der Pritsche eines Pick-up-Trucks in der Cottbuser Altstadt stehend – die Orte durcheinander gerieten: Berndt erzählt vom Mord eines Tschetschenen an seiner Ehefrau „hier in Cottbus“ – dann verbessert er sich. Die Tat hatte sich bekanntlich in Senftenberg ereignet.

„Rassische Konflikte“
„Zukunft Heimat und andere Akteure des neurechten Netzwerks benötigen Orte, die als Lautsprecher für die Verbreitung ihrer fremdenfeindlichen Inhalte fungieren“, sagt Markus Klein, Szene-Kenner und Geschäftsführer des Brandenburgischen Instituts für Sozialwesen, das Kommunen im Umgang mit Extremisten berät. „Die vorangegangenen Versuche des Vereins in Golßen, Lübben, Lübbenau und Jüterbog haben nicht gefruchtet. Zu Jahresbeginn konnten sie jedoch die Entwicklungen in Cottbus für ihre Zwecke instrumentalisieren.“

Die Bezeichnung „rechtsradikal“ weist Berndt als „Nazikeule“ zurück. Seine im Internet gut dokumentierten Reden haben es allerdings in sich. Die politische Führung (Merkel) verfolge „ein Programm zur Abschaffung der Nation“, führt Berndt in seiner Ansprache auf der Pick-up-Ladefläche aus. Die Deutschen drohten, im eigenen Land ausgelöscht zu werden. Für Cottbus allerdings, das gibt Berndt im Gespräch mit der MAZ zu, bestehe die Gefahr derzeit nicht. Hier sind rund acht Prozent Ausländer bei 100.000 Einwohnern. Berndt sagt: „Die Tendenz ist entscheidend.“

Eine multiethnische Gesellschaft ist ihm zuwider. „Multikulti heißt nicht, beim Griechen zu essen, sondern Multikulti bedeutet rassische, ethnische Konflikte“, erklärt Redner Berndt auf der Transporter-Pritsche. „Der Prozess, der zum Verlust der Grenzen führt, heißt Verwesung“, führt Labormediziner Berndt aus. Es sei kein Wunder, dass es „Angriffe von angeblichen Syrern auf die einheimische Köterrasse der Deutschen“ gebe, so Berndt voller Sarkasmus.

Der Verfassungsschutz beobachtet die Bewegung offiziell nicht. Doch heißt es aus dem Innenministerium auf MAZ-Anfrage: „Wir nehmen mit Sorge zur Kenntnis, dass unter anderem die in Cottbus innerhalb der letzten Wochen zu verzeichnenden Vorkommnisse für eine ausländerfeindliche Stimmungsmache mit einem – bei einem Teil der Akteure – klar erkennbaren rechtsextremistischen Hintergrund ausgenutzt wurden.“ Die Sicherheitsbehörden würden sich „natürlich mit diesen Aktivitäten befassen und prüfen, ob strafrechtliche Grenzen, etwa Volksverhetzung, Verunglimpfung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten und so weiter, überschritten werden“, so das Ministerium.

Schwert statt Frieden
„Zukunft Heimat“, so urteilt man im Ministerium, orientiert sich „augenscheinlich an dem Vorbild der Pegida-Demonstrationen in Dresden“. Deren Führungsfigur Lutz Bachmann sprach bereits auf einer der Cottbuser Kundgebungen. Aus seiner Nähe zu Pegida und der AfD, die er als „friedfertig und demokratisch“ bezeichnet, macht Berndt keinen Hehl. Auf den Demonstrationen gehören die blauen AfD-Banner praktisch zur Basisausstattung. Gemeinsam mit dem heutigen AfD-Landeschef Andreas Kalbitz trug Berndt auf einer Demonstration in Lübbenau ein Großplakat durch die Straßen: „Wenn eine Regierung ihr Volk austauschen will, muss das Volk seine Regierung austauschen!“ Man sei vernetzt und arbeite zusammen, so der Vereins-Chef.

„Zukunft Heimat ist zu einer Art Dachorganisation geworden“, sagt der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Brandenburg, Andreas Schuster, der seit den 70er-Jahren in Cottbus wohnt. Er hat sich die Demonstrationen angesehen. „Von Reichsbürgern über Fußball-Hooligans über Kickboxer, Ex-DVU- und NPD-Angehörige – es waren alle da“, so seine Beobachtung. Schuster sagt aber auch: „Nicht jeder, der mitläuft, ist rechts.“ Manche seien „einfach mit der Politik unzufrieden.“ Schuster schätzt den Verein „Zukunft Heimat“ selbst als „stramm rechts, aber mit leichtem intellektuellen Anstrich“ ein.
[close]

http://www.maz-online.de/Brandenburg/Wie-Zukunft-Heimat-nach-Cottbus-fand
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2819 am: 23. Februar 2018, 12:31:12 »
Zitat
Noch eine ganz aktuelle Meldung. Bei den Herrschaften dürfte es sich um die Familie Rittweger aus Jabel handeln, die gehören zu den "Deutschen Völkern" der Heike Werding. Sind da wohl "oberste Richter" und "Amtmänner" der "Bezirkskörperschaft Amt Denim".
Spoiler
Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Reichsbürger entzieht sich Verkehrskontrolle und leistet aktiven Widerstand
22.02.2018 – 12:33

Waren (ots) - Am 21.02.2018 gegen 17:40 Uhr befuhren zwei Beamte des Polizeihauptrevieres Waren die Dietrich-Bonhoeffer-Straße in Waren, als ihnen im Kreuzungsbereich zur Springer Straße ein Fahrzeug der Marke VW auffiel. Den Beamten waren das Fahrzeug und auch das Vorliegen eines Haftbefehles gegen den als Reichsbürger bekannten Fahrzeughalter aus der polizeilichen Tätigkeit bekannt. Aus diesem Grund beabsichtigten sie, das Fahrzeug sowie den Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Sie wendeten den Funkstreifenwagen und nahmen die Verfolgung auf. In der Dietrich-Bonhoeffer-Straße wurde der Fahrzeugführer mittels Anhaltesignal am Funkstreifenwagen aufgefordert, anzuhalten. Der Fahrer entzog sich der Kontrolle und lieferte sich in Folge eine Verfolgungsfahrt durch Waren und über die L205 nach Jabel. Hierbei wurden zahlreiche Verkehrsverstöße, wie Missachtung von Vorfahrtsregeln, Missachtung des Rechtsfahrgebotes und zahlreiche erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, festgestellt. In mehreren Fällen mussten die Fahrzeugführer im Gegenverkehr durch Gefahrenbremsungen einleiten oder auf die Bankette oder den Bürgersteig ausweichen, um Kollisionen mit dem VW zu vermeiden. Die Verfolgungsfahrt endete erst an der Wohnanschrift des Flüchtigen in Jabel.

Bei der Verkehrskontrolle erkannten die Beamten, dass der 32-jährige Fahrzeugführer nicht der Fahrzeughalter, sondern dessen Bruder ist. Der 32-Jährige ist ebenfalls als Reichsbürger bekannt und nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Er wehrte sich aktiv gegen die Kontrollmaßnahmen, in dem er z.B. die Fahrertür wieder schließen wollte. Dabei wurde ein Beamter an der Hand leicht verletzt, als er das Schließen der Fahrzeugtür verhindern wollte.

Da sich der 32-Jährige nicht ausweisen konnte, sollte er zur zweifelsfreien Klärung der Identität zum Polizeihauptrevier verbracht werden. Auch hierbei leistete er aktiven Widerstand gegen die Polizeivollzugsbeamten. Dieses bemerkten der 29-jährige Bruder (Fahrzeughalter des VW) und die Mutter des 32-Jährigen. Beide gehören ebenfalls der sogenannten Reichsbürger-Szene an. Dem 29-Jährigen wurde der offene Haftbefehl (Ersatzfreiheitsstrafe) erläutert. Gegen die Festnahme leistete der 29-Jährige ebenfalls aktiven Widerstand.

Nach Eintreffen der Verstärkung aus dem Polizeihauptrevier Waren wurden der 29-Jährige und der 32-Jährige zum Revier verbracht. Da beide keine Ausweispapiere bei sich trugen und auch keine Angaben zu ihren Personalien machten, wurden sie zur Feststellung der zweifelsfreien Identität in Gewahrsam genommen. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung wurde der 32-Jährige aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Der 29-Jährige wurde nach der erkennungsdienstlichen Behandlung und nach der Zahlung der fälligen Geldstrafe entlassen, da so der Haftbefehl aufgehoben wurde.

Die Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Fahren ohne Fahrerlaubnis wurden aufgenommen. Für die Ermittlungen wegen des gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr ist es dringend erforderlich, dass sich die Fahrzeugführer bei der Polizei melden, welche sich am gestrigen Tag gegen 17:40 Uhr auf der Warendorfer Straße oder auf der L205 befunden haben und dem besagten Pkw ausweichen mussten, um eine Kollision zu verhindern.

Hinweise dazu nimmt die Polizei in Waren unter der Telefonnummer 03991 176 224 oder per Mail unter [email protected] entgegen.

Rückfragen bitte an:

Diana Mehlberg
Polizeiinspektion Neubrandenburg
Telefon: 0395/5582-5007
E-Mail: [email protected]
http://www.polizei.mvnet.de
Twitter: https://twitter.com/Polizei_MSE
[close]
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108770/3874159

https://www.facebook.com/profile.php?id=100009958449945

https://www.hs-anker.de/impressum.html

Jetzt gibt es ein Video von der Festnahme.
[facebook]
https://www.facebook.com/groups/634570526627399/permalink/1663606207057154/[/facebook]

Das ging schneller als erwartet, hier jetzt die weitere Presseerklärung der Polizei.

Spoiler
Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Polizeieinsatz in Jabel durch ein Video bei Facebook veröffentlicht - die Hintergründe dazu
23.02.2018 – 11:40

Waren (ots) - Am Abend des 22.02.2018 wurde ein etwa 10-minütiges Video auf Facebook veröffentlicht, worauf zwei Polizeibeamte des Polizeihauptrevieres Waren bei der Festnahme von zwei Männern in der Müritzregion am 21.02.2018 zu erkennen sind. Dieses Video wurde mit einem Kommentar über Polizeigewalt und polizeiliche Willkür betitelt. Hintergründe zu dem polizeilichen Einsatz sind dort nicht vorhanden, weil das Video nicht von der Polizei veröffentlicht wurde. Eine private Person hat dieses Video ohne Zustimmung der Polizei veröffentlicht. Das Video hat sich sehr schnell verbreitet und bei einigen Bürgern offene Fragen aufgeworfen. Mit der folgenden Pressemitteilung wollen wir den Hintergrund des Einsatzes erläutern, da der Zusammenhang mit einer vorausgegangenen Pressemitteilung und dem polizeilichen Handeln auf dem Video für zahlreiche Bürger nicht zu erkennen ist:

Wie die Polizei bereits berichtete, ist es am späten Nachmittag des 21.02.2018 zu einem Polizeieinsatz in der Ortschaft Jabel gekommen, in dessen Ergebnis zwei männliche, als Reichsbürger bekannte Personen festgenommen wurden. Hintergrund des Einsatzes war eine geplante Verkehrskontrolle eines Fahrzeuges, welches den beiden Polizeibeamten des Polizeihauptreviers Waren an der Kreuzung Dietrich-Bonhoeffer-Straße/Springer Straße aufgefallen ist. Aus ihrer polizeilichen Tätigkeit waren den Beamten das Fahrzeug und auch das Vorliegen eines Haftbefehles gegen den als Reichsbürger bekannten Fahrzeughalter bekannt. Aus diesem Grund beabsichtigten sie, das Fahrzeug sowie den Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Sie wendeten den Funkstreifenwagen und nahmen die Verfolgung auf. In der Dietrich-Bonhoeffer-Straße wurde der Fahrzeugführer mittels Anhaltesignal am Funkstreifenwagen aufgefordert, anzuhalten. Der Fahrer entzog sich der Kontrolle und lieferte sich in Folge eine Verfolgungsfahrt durch Waren und über die L205 nach Jabel. Hierbei wurden durch den flüchtenden Fahrzeugführer zahlreiche Verkehrsverstöße, wie Missachtung von Vorfahrtsregeln, Missachtung des Rechtsfahrgebotes und zahlreiche erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, begangen. In mehreren Fällen mussten andere Fahrzeugführer im Gegenverkehr Gefahrenbremsungen einleiten oder auf die Bankette oder den Bürgersteig ausweichen, um Kollisionen mit dem flüchtenden Fahrzeug zu vermeiden. Die Verfolgungsfahrt endete erst an der Wohnanschrift des Flüchtigen in Jabel.

Bei der Verkehrskontrolle erkannten die Beamten, dass der 32-jährige Fahrzeugführer nicht der Fahrzeughalter, sondern dessen Bruder ist. Der 32-Jährige ist ebenfalls als Reichsbürger bekannt und nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Er wehrte sich aktiv gegen die Kontrollmaßnahmen, in dem er z.B. die Fahrertür wieder schließen wollte. Dabei wurde ein Beamter an der Hand leicht verletzt, als er das Schließen der Fahrzeugtür verhindern wollte. Da sich der 32-Jährige nicht ausweisen konnte, sollte er zur zweifelsfreien Klärung der Identität zum Polizeihauptrevier verbracht werden. Auch hierbei leistete er aktiven Widerstand gegen die Polizeivollzugsbeamten. Dieses bemerkten der 29-jährige Bruder (Fahrzeughalter des VW) und die Mutter des 32-Jährigen. Beide gehören ebenfalls der sogenannten Reichsbürger-Szene an. Dem 29-Jährigen wurde der offene Haftbefehl (Ersatzfreiheitsstrafe) erläutert. Gegen die Festnahme leistete der 29-Jährige ebenfalls aktiven Widerstand.

Nach Eintreffen der Verstärkung aus dem Polizeihauptrevier Waren wurden der 29-Jährige und der 32-Jährige zum Revier verbracht. Da beide keine Ausweispapiere bei sich trugen und auch keine Angaben zu ihren Personalien machten, wurden sie zur Feststellung der zweifelsfreien Identität in Gewahrsam genommen. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung wurde der 32-Jährige aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Der 29-Jährige wurde nach der erkennungsdienstlichen Behandlung und nach der Zahlung der fälligen Geldstrafe entlassen, da so der Haftbefehl aufgehoben wurde. Die Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Fahren ohne Fahrerlaubnis wurden aufgenommen.

Auf Grund der Veröffentlichung des Videos prüft die Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg derzeit, ob strafrechtliche Verstöße vorliegen. Sollte dies der Fall sein, werden entsprechende Strafanzeigen aufgenommen und Ermittlungen eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Diana Mehlberg
Polizeiinspektion Neubrandenburg
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Da dürften, nicht zuletzt aufgrund der Kommentare, auch auf die Enten neue Unannehmlichkeiten zukommen.  ;D
So wird zumindest geflüstert.  ;)
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Evil Dude, Arno, SchlafSchaf, Dr. Who, Gast aus dem Off, Reichsschlafschaf