Offenbar gefällt das nicht nämlich nur Jouwatch.
Das "Poster-Girl" hat sich am 26.Januar wohl eine Strafanzeige eingefangen von der LINKEN-Abgeordneten Sylvia Gabelmann:
Ob der von ihr verfaßte Texte tatsächlich volksverhetzenden Charakter hat, kann ich nicht beurteilen, aber es ist auf jeden Fall gut, wenn ein Fachmann wie ein Staatsanwalt da mal draufschaut. Den Text hat sie selbst über ihr Profil verlinkt.
Spoiler
Wie sich Frauen vor Migranten-Gewalt schützen können
Kein Tag, an dem nicht irgendwo in Deutschland eine Frau von Migranten angegrapscht, angepöbelt, bespuckt oder sogar vergewaltigt wird. Auch Carolin Matthie (25), Studentin und Model aus Berlin, fühlt sich nach mehreren Belästigungen nicht mehr sicher. Die bildhübsche gebürtige Thüringerin beantragte den sog. Kleinen Waffenschein und legte sich eine Gaspistole »Walther P99« zu. Ohne ihre Waffe verlässt sie nicht mehr das Haus. In einem exklusiven Namensbeitrag für den Deutschland-KURIER begründet Carolin Matthie ihren mutigen Schritt und sagt, warum Frauen Migranten nicht hilflos ausgeliefert sind
Immer mehr sexuelle Übergriffe
Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Emnid zeigen, dass mittlerweile bis zu 32 Prozent aller Frauen regelmäßig Pfefferspray mit sich führen.
Das Interesse an der Thematik des Selbstschutzes scheint ungebrochen. Es ist wohl zu großen Teilen auf die Ereignisse in der Silvesternacht 2015/16 in Köln zurückzuführen, die auf unschöne Weise dafür gesorgt haben, dieses Thema publik zu machen, zahlreiche, oft junge Menschen aufrüttelten und die Frage »Was mache ich, wenn ich angegriffen werde?« aufwarf.
Plötzlich stand eine neue Bedrohung im Raum und es gab Opfer, mit denen sich beinahe jeder identifizieren konnte: Menschen aller Altersklassen, die friedlich am Kölner Hauptbahnhof feiern wollten.
Unmittelbar nach Silvester gab es einen regelrechten Hype um die in Deutschland zugelassenen Abwehrmittel.
Schreckschusspistolen waren vielerorts ausverkauft, und Hersteller vermeldeten Lieferzeiten von teils mehreren Monaten. Die Anträge des Kleinen Waffenscheins stiegen laut ›Focus‹-Bericht 2016 im Vergleich zum Vorjahr deutschlandweit um etwa 63 Prozent.
Das subjektive Sicherheitsgefühl in Deutschland sank merklich und auch die Berichterstattung in der Medienwelt veränderte sich.
Seit 2016 verging kaum mehr eine Woche, in der nicht von Messerstechereien, (versuchten) Vergewaltigungen und sexuellen Belästigungen oder ähnlichen Übergriffen berichtet wurde.
Wurden anfangs noch rückläufige Fallzahlen im Vergleich zu den Vorjahren vermeldet, die plötzliche Berichterstattung als übertriebene Panikmache verurteilt und darauf bestanden, dass sich an der Sicherheitslage nichts verändert habe, stand spätestens mit Erscheinen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2016 (PKS) fest, dass es doch Veränderungen gab.
Neben vielen positiven Entwicklungen wie etwa dem Rückgang von Einbrüchen und einer trotz allem eher gleichbleibenden Gesamtzahl an Fällen gab es einen auffälligen Anstieg im Bereich der Sexualstraftaten.
Grund genug für zahlreiche Menschen, insbesondere Frauen, sich Gedanken zum Thema Selbstschutz zu machen und über den Erwerb von Verteidigungsmitteln nachzudenken.
Warum halte ich eine »Bewaffnung« für sinnvoll?
In einer Notwehrsituation gemäß §32 StGB, in der ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff erfolgt, ist es notwendig, schnell und effektiv zu handeln.
Meist bleibt keine Zeit, um eigenständig Hilfe zu alarmieren, denn der Angreifer wartet nicht mit seinem Angriff, bis sein Opfer den Notruf wählen konnte.
Sofern nicht zufällig Passanten in der Nähe sind, die dazu aufgefordert werden können, die Polizei zu alarmieren oder man in Begleitung unterwegs ist, ist man auf sich gestellt und hat oft keine Möglichkeit, einen Hilferuf abzugeben.
Falls es trotz allem gelingt, hat die Polizei immer noch einen Anfahrtsweg und ist nicht sofort vor Ort. Bestenfalls dauert die Anfahrt nur Minuten. Je nach Lage kann es auch eine gute halbe Stunde dauern. Wertvolle Zeit, in der viel passieren kann.
Was soll frau also tun, bis Hilfe – sofern alarmiert – eintreffen kann?
Sie muss sich selbst zur Wehr setzen und schützen können, bis Hilfe erfolgt!
Da man das nur schwer mit bloßen Händen kann, sollte man über ein geeignetes Verteidigungsmittel nachdenken.
Am geläufigsten hierbei sind Pfefferspray und Schreckschusswaffen, oft wird auch das Erlernen einer Kampfsportart oder die Teilnahme an Selbstverteidigungskursen empfohlen. Nicht bedacht wird, dass man beides nicht innerhalb weniger Tage verinnerlichen kann.
Um eine Kampfsportart effektiv zu meistern, benötigt man Jahre. Zudem ist regelmäßiges und langfristiges Training unumgänglich. Kampfsport ist außerdem nicht für jeden geeignet. Körperlich eingeschränkte oder ältere Menschen sind häufig nicht in der Lage, die Anforderungen zu erfüllen.
Ähnlich ist es bei Selbstverteidigungskursen. Sie haben meist einen Umfang von nur wenigen Stunden. Techniken werden gezeigt und einige Male ausprobiert.
Aber auch hier ist viel Training erforderlich, um das so zu beherrschen, dass es im Ernstfall auch in einer Stresssituation sicher und routiniert angewendet werden kann.
Natürlich muss die Handhabung aller Verteidigungsmittel geübt werden und in jeder Situation sicher erfolgen können.
Da bilden auch Waffen wie Pfefferspray oder Schreckschusspistolen keine Ausnahme. Das aber kann weitaus schneller, einfacher und effektiver von grundsätzlich jedem Menschen erlernt werden.
Besonders Frauen haben dadurch die Möglichkeit Defizite, etwa ihre geringere Körpergröße, Kraft oder Masse, auszugleichen und sich auch gegen ihren körperlich weit überlegenen Angreifer zu verteidigen.
Pfefferspray ist im Gegensatz zu Schreckschusswaffen, die grundsätzlich nur mit Kleinem Waffenschein in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen, in Deutschland frei mitführbar, sofern es die Kennzeichnung »Nur zur Tierabwehr« trägt. Deshalb gehört es zu den beliebtesten Verteidigungsmitteln in diesem Bereich und wird aufgrund der hohen Nachfrage mittlerweile längst nicht mehr nur in Fachgeschäften, sondern ebenfalls in Drogerie- oder sogar Supermärkten verkauft.
Bei der Verteidigung besteht natürlich die Möglichkeit, dass der Täter sich selbst bedroht fühlt, seine eigene Waffe zieht und einsetzt. Die meisten Angreifer dürften aber die Flucht ergreifen, wenn sie merken, dass sie auf Gegenwehr treffen.
Man sollte daher das (zulässige) Mittel wählen, das den größten Erfolg verspricht und mit dem man am sichersten umgehen kann.
Natürlich gibt es nicht das ultimative Verteidigungsmittel für alle erdenklichen Situationen. Es wird immer Szenarien geben, in denen es uns keine große Hilfe ist, da es keine 100-prozentige Sicherheit geben kann und wird.
Man kann nicht auf alles vorbereitet sein. Das bedeutet aber nicht, dass man sich nicht gegen einen gewissen Prozentsatz aller Szenarien schützen kann und sollte.
Waffen helfen also nicht in allen Fällen, dafür aber sehr wohl in einigen!
Man hat die Wahl, ob man entweder komplett unvorbereitet ohne Verteidigungsmöglichkeit sein möchte oder sich für ein Verteidigungsmittel seiner Wahl entscheidet und zumindest eine gewisse Bandbreite der Möglichkeiten abdeckt.
Ich halte Letzteres für sinnvoller.
Carolin Matthie
Wichtige Informationen über den »Kleinen Waffenschein«
Berechtigt das Führen (Mitführen in der Öffentlichkeit, Jackentasche, Handtasche, Auto) von Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen außerhalb der Wohnung; unabhängig vom Zweck (z.B. Selbstschutz)
Die Waffe muss das sogenannte »PTB-Zeichen« tragen; Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, deren Bauart nach §8 Beschussgesetz zugelassen sind, tragen das Zulassungszeichen, das sich aus dem Zeichen »PTB« und einer darunterstehenden Kennnummer zusammensetzt und von einem Kreis umgeben ist
Der Kleine Waffenschein ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Waffenbehörde (Landratsamt) zu beantragen. Er wird nur an volljährige Antragsteller erteilt, die im Sinne des Waffengesetzes zuverlässig und persönlich geeignet sind
Der Kleine Waffenschein berechtigt nicht das Führen von Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen auf öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Messen, Ausstellungen, Märkten, Veranstaltungen; hierbei dürfen diese Waffen nicht bei sich getragen werden
Diese Waffen können ab 18 Jahren frei (das heißt, ohne waffenrechtliche Erlaubnis) erworben werden
Der Besitz ist demnach erlaubnisfrei; Der Kleine Waffenschein bezieht sich also nur auf das Führen außerhalb der Wohnung bzw. außerhalb des »befriedeten Besitztums«. Das Mitführen von Pass/Personalausweis wird vorausgesetzt
Wer eine der oben genannten Waffen in der Öffentlichkeit ohne gültigen Kleinen Waffenschein führt, begeht eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft wird
Legale Möglichkeiten der Selbstverteidigung
• Beantragung Kleiner Waffenschein und Mitführen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit, z.B. Auto, Parkanlage, Bahn, Bus, Stadt
• Das Mitführen von Pfefferspray; Achtung: In Deutschland ist Pfefferspray derzeit nur zur Abwehr von Tieren zugelassen und muss als solches gekennzeichnet sein. Aber: Im Falle eines Angriffs von Personen gilt übergeordnet der Notwehrparagraf (§32 StGB) und somit ein rechtfertigender Notstand nach §34 StGB zur Benutzung auch gegen Menschen (angreifende Person)
• CS Gas ist in Deutschland für alle Personen frei erhältlich und legal, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Das Mitführen ist erlaubt, es darf auch gegen Menschen eingesetzt werden. Voraussetzung ist eine offizielle BKA-Zulassung. Generell: Voraussetzung wie o.g; bestehender Notstand, daraus resultierend Notwehr! Schutz der eigenen Person!
• Elektroschocker: Das Führen von Elektroschockern mit dem PTB-Zeichen ist erlaubt, sofern der Träger die Volljährigkeit erreicht hat. Auch hier gilt als Voraussetzung ein Notstand und damit die Notwehr. Das PTB-Zeichen sichert ab, dass die Geräte bestimmte Kriterien erfüllen (kein Hinterlassen von bleibenden Schäden beim potenziellen Angreifer, ungeeignet zu Folterzwecken, automatisches Abschalten nach zehn Sekunden Kontakt)
• Waffenschein; wird nur an Personen in Ausnahmefällen erteilt, die einen besonderen Schutz bedürfen; Personen mit Morddrohungen; Personen deren Leib und Leben gefährdet ist. Dieser Personenkreis muss diese Gefährdungslage begründen und nachweisen. Diese Personen dürfen scharfe Schusswaffen auch in der Öffentlichkeit mit sich führen. Der Waffenschein berechtigt hier den Erwerb, den Besitz und das Führen in der Öffentlichkeit, unabhängig welcher Ort sowie den Erwerb und Besitz der dazugehörigen Munition. Die Schusswaffen werden in sogenannten Waffenbesitzkarten eingetragen und von der Waffenbehörde überwacht. Spezielle Aufbewahrung ist Pflicht (Waffentresor)
Finde ich abstoßend.
Aber nun ist nicht alles strafbewehrt, was ich abstoßend finde.
Ein Waffenhändler aus Schweinfurt hatte im Zusammenhang mit Migranten geschrieben "Bewaffnet Euch!" und daraufhin seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verloren, somit auch alle Waffen und die Waffenhandelslizenz. Ob hier die nämliche enge Verbindung besteht, kann ich juristisch nicht beurteilen.
Für den KWS ist aber die nämliche Zuverlässigkeit nötig wie für scharfe Waffen. Sollte also Frau Matthie der Volksverhetzung für schuldig befunden werden und dabei eine Anzahl von 60 Tagessätzen oder mehr herauskommen, war es das für fünf Jahre mit dem KWS.
Man wird also sehen.