Im Anhang : Verfassung Reimann Arthur Ingo
Ich meine der Herr wurde auch irgendwo im Forum schon angekratzt?
(...)
Ja, hatten wir schon:
http://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=495.0Das war der Fall:
http://afg.blogsport.de/2014/03/16/der-mann-mit-dem-eigenen-staat/Spoiler
Zwönitzer „Staatsmann“ wegen seiner eigenen Siegel verurteilt
erschienen in Freie Presse vom 12. März 2014
Der sich unter staatliche Selbstverwaltung gestellte Arthur Ingo Reimann muss eine Geldstrafe zahlen. Und das Amtsgericht Stollberg befand sich gestern im Ausnahmezustand.
Stollberg. 40 Leute saßen im voll besetzten Amtsgerichts-Saal, weitere 20 Menschen mussten zähneknirschend vor der Tür Platz nehmen. Sicherheitskontrollen standen am Eingang. Der Andrang war riesig, gestern kurz nach Mittag – denn es war kein normaler Prozess: Der Zwönitzer Arthur Ingo Reimann saß auf der Anklagebank.
Es ist der Mann, der sich unter staatliche Selbstverwaltung gestellt hat, weil er die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat anzweifelt. Und der deshalb unter anderem eine eigene Gesetzgebung für sich beansprucht – etwa für Fahrerlaubnis, Ausweiswesen und eben auch für ein eigenes Staatssiegel. Letzteres hat er sich als Legitimation auf seine eigenen Nummernschilder geklebt.
Verteidigung widerspricht sich
Dafür wurde er gestern wegen Urkundenfälschung verurteilt – zudem ist er mehrfach ohne Fahrerlaubnis gefahren. Amtsrichter Thomas Richter belangte den Zwönitzer mit 1600 Euro Geldstrafe, zuzüglich dem Entzug der Fahrerlaubnis für weitere 18 Monate. Die Staatsanwaltschaft forderte sogar eine Haftstrafe auf Bewährung.
Und auch die Verteidigung, die eigentlich den ganzen gestrigen Prozess als illegitim ansah, sprach sich reuig für eine milde Strafe aus. „Damit widersprechen Sie sich ja selbst, indem Sie ja doch unsere Gesetze anerkennen“, so der Amtsrichter.
Seinem Urteil ging eine teils hitzig geführte Debatte voraus, ob das Gericht über Reimann überhaupt befinden dürfe. Natürlich nicht, so der Zwönitzer. Im Kern existiert für ihn nur das Deutsche Reich auf deutschem Boden, nicht aber die Bundesrepublik. Ein Argument: Personalausweis oder Reisepass wären schlicht keine Nachweise für die deutsche Staatsangehörigkeit. Diesen Nachweis müsse man sich extra ausfertigen lassen, was letztlich bestätige, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sei. Die Folge: das Amtsgericht sei auch nicht befugt, über ihn zu urteilen.
Doch das hat der Amtsrichter gestern ganz anders gesehen. Er verwies auf den entscheidenden Unterschied zwischen Deutschland und der jeweiligen Rechtsform, welches dieses Deutschland in seiner langen Geschichte schon hatte. „Da gab es das Kaiserreich, die Weimarer Republik, das Dritte Reich – und jetzt sind wir Bundesrepublik Deutschland“, so Thomas Richter. Aber all dies sei immer Deutschland. „Mit all den Gesetzen, die es schon seitdem gibt.“ So wäre auch der Straftatbestand der Urkundenfälschung seit 1871 gültig. Egal, in welcher Rechtsform sich Deutschland befindet. „Und deshalb darf ich Sie auch verurteilen.“
Der Völkerrechtler und vom Gericht als Gutachter bestellte Professor Christoph Ohler von der Friedrich-Schiller-Universität Jena verglich dies so: „Wenn Sie heiraten und den Namen des Partners annehmen, dann sind Sie trotzdem noch die selbe Person.“ So sei es auch mit Deutschland. Ohler wurde gestern stellenweise wütend und bezeichnete die Argumentation von Reimann und dessen juristischen Vertreters als „Kasperei“. „Die Bundesrepublik ist als Völkerrechtssubjekt in der Welt anerkannt. Selbst Herr Putin redet mit Frau Merkel.“
Das Argument mit dem Freistaat
Der Amtsrichter führte noch ein anderes Argument an. So interessiere ihn die Debatte um die Bundesrepublik nur bedingt, denn er sei Richter des Freistaates Sachsen. Dieser Freistaat sei von den Bürgern mit mehreren Wahlen legitimiert, habe eine eigene Verfassung, eigene Polizei, eine eigene Kfz-Zulassungsstelle. „Es ist ein eigener Staat, der zur Bundesrepublik gehört.“ Zudem brauche Reimann mehr, um ein Staat zu sein – ein Staatsgebiet und ein Staatsvolk. „Sie aber haben nur ein Grundstück. Und Sie sind auch kein Volk. Sie sind nicht einmal ein Völkchen.“
Und brandaktuell, der Arthur Ingo Reimann macht gerade damit von sich reden:
http://www.freiepresse.de/LOKALES/ERZGEBIRGE/SCHWARZENBERG/Zwoenitzer-will-Kreistagswahl-annullieren-artikel9093620.phpSpoiler
Zwönitzer will Kreistagswahl annullieren
Ingo Reimann erkennt die Bundesrepublik als Staat nicht an. Deshalb hat er den Urnengang vom Mai 2014 angefochten. Heute fällt womöglich das Urteil.
Zwönitz/Chemnitz. 430.000 abgegebene Stimmen im Erzgebirgskreis, 98 Abgeordnete für den Kreistag: Das sind die nackten Zahlen der Wahl vom 25. Mai 2014. Und nun? Und nun kommt Ingo Reimann. Der Zwönitzer sagt, all diese Zahlen sind reine Makulatur. Er hat diese Wahl angefochten - deshalb saß er gestern als Kläger im Sitzungssaal 2 des Verwaltungsgerichts Chemnitz.
Der Mann ist manchem Gericht schon bekannt - auch wegen der nicht mehr so neuen These: Im Kern existiert für ihn nur das Deutsche Reich auf deutschem Boden, weil es nach dem Krieg offiziell nie abgeschafft wurde. Und heutige Personalausweise oder Reisepässe wären schlicht keine Nachweise für die Staatsangehörigkeit, weil dort nur "deutsch" stehe, nicht Deutschland.
Trotzdem würden diese Personalien laut Reimann irrtümlich reichen, um wahlberechtigt zu sein. Das Wahlgesetz aber fordere den Nachweis der exakten Staatsangehörigkeit. Daher sei die Wahl keine Wahl, weil weder Wähler noch Abgeordnete legitimiert seien. "Wenn mir die Behörden nachweisen, dass die Bundesrepublik existiert, dann wäre es ja leicht, dies auch zu dokumentieren. Das macht die Behörde jedoch nicht." Für ihn der Beweis der Richtigkeit seiner Behauptung.
Aus Sicht des Gerichtes aber war gestern die ganze Fragerei, wer welchem Staat angehöre und wo wie welcher Wahlberchtigter zu verorten ist, eher nebensächlich. Schon deshalb, weil Reimann schon aus zeitlichen Gründen die Wahl gar nicht hätte anfechten dürfen. Und deshalb verirrte sich die Debatte auch lange um die Frage der Einspruchsfrist nach der Bekanntmachung einer Wahl - diese habe Reimann nämlich schlicht verpasst.
Denn: Der Landkreiskurier, das Amtsblatt des Erzgebirgskreises, wurde laut Vertrag nach der Wahl jedem Haushalt am 4. Juni zugestellt - aber wohl nicht überall. Reimann habe seinen erst einen Tag später bekommen. Seine Wahlanfechtung sei dann am 12. Juni eingegangen, also gerade noch innerhalb der einwöchigen Einspruchsfrist nach dem Tag, an dem der Landkreiskurier in seinem Postkasten steckte. Das Gericht sagte, der Tag der ersten Auslieferung zähle, also der 4. Juni.
Übrigens: Warum Reimann nicht am 6., 7. Juni oder 11. Juni seinen Einspruch machte, fragte keiner.
erschienen am 22.01.2015 ( Von Jan Oechsner )
Edith sagt: spoiler gesetzt