Das sollten die auch mal bei Rüdiger uns seinen Zombies mit ihrer Anzeigenwut machen. Einfach den Spies umdrehen, Gründe gäbe es wahrlich genug.
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Anzeige wird zur Retourkutsche
„Phobie“ vor Polizeiuniformen kostet 750 Euro
Eine Anzeige gegen drei Streifenbeamte der Erdinger Polizeiinspektion wurde für einen 56-jährigen Arbeitslosen aus Landshut zur Retourkutsche: Bei Strafrichterin Michaela Görgner vom Landshuter Amtsgericht handelte er sich seinerseits wegen falscher Verdächtigung eine Geldstrafe von 750 Euro ein.
LANDSHUT Der 56-Jährige geriet am 16. März dieses Jahres kurz vor Mitternacht in Hohenpolding (Landkreis Erding) in eine Verkehrskontrolle. Dabei wurde festgestellt, dass er am Kennzeichen seines Mercedes Benz das EU-Symbol mit einem runden Aufkleber überklebt habe – offenbar mit einer „Botschaft“, die später den Verdacht aufkommen ließ, dass er mit den „Reichsbürgern“ zumindest sympathisiere. Wegen der Ordnungswidrigkeit erhielt er damals einen Bußgeldbescheid über 20 Euro.
Den wollte der Arbeitslose nicht bezahlen, ganz im Gegenteil: In einem Schreiben an das Polizeipräsidium Nord in Erding bat der 56-Jährige um Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die drei Streifenbeamten „wegen falscher Verdächtigung“.
Das brachte ihm jetzt ein kurzes Gastspiel auf der Anklagebank ein: Dass er den fraglichen Brief verfasst hatte, stritt der Landshuter nicht ab. Allerdings, so machte er geltend, er habe schon seit vielen Jahren Angst vor Uniformen, insbesondere von Polizeiuniformen. „Da bekomme ich Panikattacken.“ Er sei deshalb auch schon in psychiatrischer Behandlung gewesen. Die Phobie habe sich entwickelt, nachdem er bei einer früheren Gelegenheit von Polizeibeamten mehrfach fixiert und in einer Klinik von ihnen sogar ans Bett gefesselt worden sei.
Strafrichterin Görgner hielt ihm allerdings entgegen, dass er das Schreiben in seiner Unterkunft verfasst habe: „Da war weit und breit kein Polizist in der Nähe.“ Außerdem, so ergab sein Strafregister-Auszug hatte er sich auch schon in der Vergangenheit mit Polizeibeamten angelegt, war 2016 wegen Widerstands zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Eine inzwischen erfolgte weitere Verurteilung zu 90 Tagessätzen ist noch nicht rechtskräftig, dagegen hat der Arbeitslose Berufung eingelegt.
Staatsanwältin Karin Jonies forderte für die falschen Verdächtigungen in drei tateinheitlichen Fällen eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro, insgesamt also 1.350 Euro. Es gebe keine Zweifel, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die drei Polizeibeamten das Ziel der Anzeige gewesen sei.
Der Verteidiger des 56-Jährigen beantragte dagegen Freispruch. Sein Mandant sei keinesfalls den Reichsbürgern zuzuordnen, „ist kein böser Bube im Widerstand gegen den Staat.“ Er habe das Schreiben lediglich verfasst, weil er den Aufkleber über dem EU-Symbol keinesfalls als vorschriftswidrig angesehen habe. Schließlich sei das Kennzeichen durchaus ablesbar gewesen. „Dass auch der Sternenkranz unantastbar ist, hat sich ihm nicht erschlossen.“ Nach Erhalt des Bußgeldbescheides habe er den Aufkleber dann umgehend entfernt. Im übrigen lasse sich auch über die Anzeigenerstattung diskutieren: Der Mandant habe schließlich „nur gebeten“, ein Verfahren einzuleiten, damit sei die Grenze zur falschen Verdächtigung noch nicht erreicht.
Strafrichterin Görgner sah es – wie zuvor auch die Staatsanwältin – anders und verhängte eine Geldstrafe von 750 Euro (50 Tagessätze à 15 Euro). Man könne darüber streiten, ob das EU-Symbol überklebt werden dürfe oder nicht. Allerdings gehe es nicht wider besseren Wissens eine Anzeige zu erstatten: „Der richtige Weg wäre gewesen, sich zuvor fachkundigen Rat einzuholen.“ Strafmildernd, so die Richterin, sei neben dem Geständnis ins Gewicht gefallen, dass die Anzeige keinerlei Folgen für die betroffenen Polizeibeamten gehabt habe.
Das Verfahren hatte noch ein kurzes Nachspiel; denn ein anderer Strafrichter des Amtsgerichts stellte den 56-Jährigen zur Rede, weil er sich bereits am Vortag auf dem Justiz-Parkplatz dessen Autokennzeichen notiert und sich, als er dabei beobachtet wurde, versteckt habe. „Ich hoffe, dass mit den Daten kein Unfug getrieben wird“, so die unmissverständliche Warnung an den Arbeitslosen.
Mehr als bedauerlich, wenn die Distanzierungen in den üblichen "Reichsbürgerschreiben" wohl wirklich auf fruchtbaren Boden fallen. In diesem Fall hat es aber nicht geholfen.
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Alb-Donau-Kreis
Sportschütze muss Waffen abgeben
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen bestätigt den Bescheid des Landratsamts Alb-Donau, aber nicht die Begründung.
Drei Waffenbesitzkarten und die Erlaubnis für den Umgang mit Sprengstoff hat das Landratsamt einem Sportschützen aus dem nördlichen Alb-Donau-Kreis entzogen. Der Mann musste ferner die sechs in den Besitzkarten eingetragenen Waffen samt Munition abgeben. Begründung: Er gehöre nach Erkenntnissen der Polizei der „Reichsbürgerbewegung“ an, deren Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet seien. Der Mann verfüge daher nicht über die im Waffengesetz geforderte Zuverlässigkeit.
Gegen diesen Bescheid des Landratsamts legte der Sportschütze Widerspruch beim Verwaltungsgericht Sigmaringen ein. Dieses hat jetzt entschieden: Demnach sind ihm Besitzkarten, Waffen und Sprengstofferlaubnis zu Recht entzogen worden. Aber nicht, weil der Mann möglicherweise ein Reichsbürger ist und damit die Verfassung gefährden könnte. An dieser Einschätzung hat das Verwaltungsgericht ohnehin Zweifel, denn er habe sich „mehrfach von der Reichsbürgerbewegung distanziert“.
Ausschlaggebend für die „waffenrechtliche Unzuverlässigkeit“ des Sportschützen ist für die Richter die Tatsache, dass der Mann eine spezielle Taschenlampe besaß. Die Lampe, die mit einer Vorrichtung auf Schusswaffen montiert werden kann, befand sich der Polizei zufolge im Waffenschrank des Mannes. Waffen mit Vorrichtungen zum Beleuchten oder Markieren des Zieles sind laut Waffengesetz aber verboten. Für das Verwaltungsgericht ein „vorsätzlich verbotener Besitz von Waffenzubehör“ und damit ein Gesetzesverstoß.
So interpretieren die Richter auch die Lagerung von Schwarzpulver im Haus des Sportschützen. Dort kamen – wegen einer anderen Angelegenheit – im Oktober 2015 Polizisten vorbei: In einem unverschlossenen Kellerraum fanden sie in einem offenen Tresor Schwarzpulver. Für das Gericht eine „sprengstoffrechtliche Unzuverlässigkeit“.