Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1364179 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2445 am: 17. November 2017, 06:43:01 »
Geldstrafe für Reichsbürgerin.

30 Tagessätze á 30 Euro, würde man vom realen Einkommen ausgehen, wären es sicherlich mehr Tage Haft.  ;D
Spoiler
"Reichsbürgerin" muss zahlen
Pfaffenhofen
erstellt am 16.11.2017 um 15:40 Uhr
aktualisiert am 16.11.2017 um 22:37 Uhr
Pfaffenhofen (ahh) Verschärfte Sicherheitskontrollen beim Amtsgericht: Vier zusätzliche Polizisten waren abgestellt, weil der Einspruch einer "Reichsbürgerin" gegen einen Strafbefehl verhandelt wurde: Sabine K., 44, (alle Namen geändert) hatte im vergangenen Oktober bei einer Verhandlung heimlich Videos gedreht und die übers Internet verschickt.

Weil sie damit gegen das "Kunsturhebergesetz" und das "Recht am eigenen Bild" verstoßen hatte, bekam sie einen Strafbefehl über 900 Euro. 30 Tagessätze zu je 30 Euro. Dagegen legte sie Einspruch ein.

Bei der Verhandlung vor einem Jahr ging es um die Schwester von Sabine K.. Katharina P. musste sich damals wegen Nötigung vor Gericht verantworten. Sie hatte einen Gerichtsvollzieher unter Druck gesetzt, der bei ihr nicht bezahlte Rundfunkgebühren eintreiben wollte. Das passt zur Ideologie der Reichsbürger: Sie erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an. Mit dieser Begründung weigern sie sich, Bußgelder zu zahlen oder Verwaltungsentscheidungen zu akzeptieren. Für Reichsbürger besteht das Deutsche Reich in den Grenzen des Kaiserreichs fort oder, je nach Ideologie, in denen von 1937.

Die damalige Verhandlung verfolgten sieben Gesinnungsgenossen als Zuschauer mit Beifall. Sabine K. nahm die Szenen heimlich mit ihrem Handy auf und verbreitete die Clips. Diesmal sollte das nicht passieren. Auch um die Rechtmäßigkeit zu dokumentieren, stehen zwei Polizisten vor dem Sitzungssaal, zwei weitere hinter den Zuschauerbänken. Als auch nach 20 Minuten die Angeklagte nicht erscheint, bittet Amtsgerichtsdirektor Konrad Kliegl die Zeugen in den Sitzungssaal, darunter auch Katharina P.. Sie erklärt, ihre Schwester habe ihr tags zuvor mitgeteilt, dass "wir die Verhandlung abgesagt haben", weil sie krankgeschrieben sei. "Was fehlt ihr?", will der Richter wissen. "Ich denke, dass es Willkür ist", sagt die Schwester, die den Eindruck erweckt, als habe sie sich aus der Szene gelöst. Sabine K. habe Streit mit ihrem Arbeitgeber und sei schon länger krankgeschrieben. Kliegl verliest ein Fax, das Sabine K. am Vorabend dem Gericht geschickt hatte. Eine wirr formulierte Rechtfertigung mit einem Attest, das Kliegl als unleserlich einstuft. Weder der Zeitraum der Krankschreibung noch die Diagnose seien auszumachen. Gezeichnet war das Schreiben mit der Formulierung: "Das souveräne lebende Weib nebst Fingerabdruck."

Das Gericht hatte das persönliche Erscheinen von Sabine K. angeordnet. In seinem Urteil verwirft der Richter den Einspruch: "Es muss sich erkennen lassen, weswegen sie nicht erscheint." Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig. Wird er nicht bezahlt, drohen Sabine K. 30 Tage Haft - Reich hin, Bundesrepublik her.
Albert Herchenbach
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http://www.donaukurier.de/lokales/pfaffenhofen/Reichsbuergerin-muss-zahlen;art600,3592491

__________

Das Urteil für den Nusslocher Bürgermeisterkandidat Hartmut Peter Fallenstein bleibt wie es ist. Er kann also kandidieren.

Spoiler
Nußlocher Bürgermeisterkandidat
Sandhäuser büßt mit sieben Monaten Bewährungsstrafe

Berufung wurde gestern als unbegründet zurückgewiesen - 50-jähriger Sandhäuser schrieb über Flüchtlingskinder: "Sofort an die Wand stellen und vierteilen"

Von Willi Berg

Sandhausen/Nußloch/Heidelberg. Aus seiner Abneigung gegenüber Flüchtlingen macht Hartmut Peter Fallenstein keinen Hehl. Jetzt will der 50-jährige Sandhäuser Bürgermeister von Nußloch werden - ein vielfach vorbestrafter Mann, der offenbar das Gedankengut der Reichsbürger teilt. Und den Diebstahl von Kirschen durch drei Flüchtlingskinder in einem Garten so kommentierte: "Sofort an die Wand stellen und vierteilen. In ihren Heimatländern bekommt man die Hand abgehackt wegen Diebstahl." Das schrieb er im Juli 2016 unter seinem vollen Namen in der Facebook-Gruppe "Rücktritt Bundesregierung". Um Minuten später noch eins draufzusetzen: "Das war sarkastisch gemeint. Ich kann diese Apachen nicht leiden. Mir reicht es, dass sie ersaufen oder in ihre Heimatländer gebracht werden." Das Amtsgericht Heidelberg verurteilte ihn deshalb im Juni dieses Jahres zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Das Landgericht hat dieses Urteil gestern bestätigt und die Berufung als unbegründet verworfen. Kandidieren darf er damit trotzdem.

Die gestrige Verhandlung fand unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen statt. Polizisten waren im Saal, Besucher mussten mehrere Einlasskontrollen durchlaufen. Der Angeklagte habe "das Lebensrecht der Menschen negiert" und den öffentlichen Frieden gestört, sagte der Präsident des Landgerichts, Frank Konrad Brede. "Eine freundliche Auslegung des Gesagten gibt es nicht." Die Würde des Menschen sei unantastbar, zitierte er Artikel eins des Grundgesetzes. "Darauf beruht die komplette Rechtsordnung." Die vermag der 50-Jährige jedoch nicht anzuerkennen und stellte die Geduld der Richter auf eine harte Probe. "Ich erkenne dieses Gericht nicht an. Das ist ein Schauspiel, das ist fiktiv", schimpfte der stämmige Mann mit dem langen Pferdeschwanz. Mehrfach fragte er: "Ist das ein staatliches Gericht?" Und: "Für wen seid ihr tätig? Ihr habt kein Hoheitsrecht."

Zudem monierte er immer wieder, dass er als Hartmut Peter Fallenstein geladen worden sei. Und nicht - wie er es für richtig hält - als Fallenstein, Hartmut Peter. Er sei nur deshalb zum Prozess erschienen, "damit die Kappen nicht bei mir einfliegen". Gemeint waren Polizisten, die ihn ansonsten vorgeführt hätten.

Das Gericht nahm all dies gelassen hin. Der Angeklagte machte es auch seinem Verteidiger Ralf Dalla Fini nicht leicht. Er verstehe sich nicht als dessen Sprachrohr, stellte der Anwalt klar. Sein Mandant sei "nicht sehr sympathisch aufgetreten", räumte er ein. Er finde den Kommentar auf Facebook zwar "nicht schön". Dass der Mann keine Flüchtlinge mag, sei aber nicht strafbar. Sein Mandant behauptete, er habe den Kommentar damals "nicht ernsthaft" gemeint. Nur zehn Personen hätten diesen in der geschlossenen Facebook-Gruppe gelesen. Ihr Thema: "Politik und Widerstand". Persönlich kenne er die Leute nicht. Doch seine Hetze wurde öffentlich.

Der Staatsanwalt beantragte zehn Monate auf Bewährung. Er erinnerte an die vielen ertrunkenen Flüchtlinge im Mittelmeer. "Gehen Sie hin und holen Sie sie raus", rief der Angeklagte dazwischen. Dieser hat bereits mehrere Jahre im Gefängnis verbracht, unter anderem wegen Körperverletzung, erpresserischen Menschenraubs und wegen mehrerer Diebstähle.

Im Mai 2016 wurde er schon einmal wegen Volksverhetzung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil er den Holocaust leugnete und als ein Konstrukt der Fantasie bezeichnete. Zudem hatte er ein Hakenkreuz verwendet, was für ihn das Zeichen einer finnischen Polizeieinheit sei.
[close]
https://www.rnz.de/nachrichten/region_artikel,-nusslocher-buergermeisterkandidat-sandhaeuser-buesst-mit-sieben-monaten-bewaehrungsstrafe-_arid,317028.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2446 am: 18. November 2017, 09:48:30 »
Offenbar läuft gerade wieder eine Mündliche Verhandlung. Man hat auf dem Grundstück im September 2016 mit dem Luftgewehr geschossen, hat dieses offenbar nur unter Androhung von Waffengewalt aus der Hand gegeben und hat dann drei Monate später,  beim Versuch die Feuerstättenschau durch den Kaminkehrer zu verhindern, eine Polizistin verletzt. Geistig und sittlich wie man ist:

Zitat
„Reichsbürger“-Ehepaar aus Wipperfürth soll Polizisten angegriffen haben

Spoiler
Wipperfürth -

Mit viel Personal und mehreren Einsatzwagen waren Polizei, städtisches Ordnungsamt und die Kreisverwaltung im Dezember 2016 ausgerückt, um den Schornsteinfeger bei seiner Arbeit in einem Einfamilienhaus abzusichern. Dessen Bewohner rechnet die oberbergische Polizei zur sogenannten „Reichsbürger“-Szene.

Während der zwangsweisen Durchsetzung der Kehr- und Inspektionsarbeiten eskalierte die Situation. Mit Händen und Füßen soll sich die Eigentümerin (51) gegen das Betreten ihres Hauses gewehrt haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft verletzte sie eine Polizistin am Kopf, als sie eine Dose Tierfutter nach ihr warf. Am Freitag begann der Strafprozess gegen das Ehepaar vor dem Wipperfürther Amtsgericht.

Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Dem 54-jährigen Mann legt die Anklage Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last. Bei seiner Ehefrau kommt der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung hinzu. Die Angeklagten hätten nicht reagiert, obwohl die Kreisverwaltung die sogenannte Feuerstättenschau von Kaminofen und Öl-Heizung mehrfach angemahnt habe – zuletzt mit Ultimatum, das am 15. November 2016 ablief.

Auch an jenem Dezembermorgen habe man zunächst auf Gespräche gesetzt, sagten Mitarbeiter von Kreis und Polizei im Prozess aus. Die Frau sei aber auch nach einstündiger Diskussion stur geblieben. Später kam ihr Mann dazu. Beide erklärten, ein anderer Schornsteinfeger habe die Arbeiten bereits erledigt. Der Mann wurde sofort kontaktiert. Er bestätigte Besuche, allerdings in früheren Jahren.

An der Haustür rückte daraufhin der Schlüsseldienst vor. Begleitet von Polizisten, inspizierte der Schornsteinfeger Dachboden und Keller. Die Frau verbarrikadierte sich inzwischen im Wohnzimmer, wo der Kaminofen stand. Beim Versuch, über die Terrasse in den Raum zu gelangen, wurde die 23-jährige Polizistin verletzt. Die Beamten brachen die Wohnzimmertür auf, laut Anklage kam es dann zum Handgemenge.
Schornsteinfeger den Zutritt verwehrt

Nach Aussagen von Mitarbeitern der Kreisverwaltung kam es bereits im Winter 2015 zu einem ähnlichen Einsatz in dem Haus. Die Angeklagten wiederum bestreiten die Rechtmäßigkeit der Behörden-Aktion. Sie hatten Szenen des Einsatzes gefilmt. Beim Prozess am Freitag galt deshalb ein strenges Handyverbot.

Das Ehepaar bewertet den Polizeieinsatz als Retourkutsche für einen Vorfall im September 2016. Mit einem Luftgewehr habe der Mann damals auf seinem Grundstück geschossen. Die anrückende Polizei habe ihn unter Vorhalt einer Maschinenpistole zur Herausgabe der Waffe gezwungen – und sich nach Ansicht des Ehepaares damit lächerlich gemacht.

Ein Beamter des Kölner Staatsschutzes wiederum gab zu Protokoll, die Angeklagten zeigten das „bekannte klassische Selbstverwalter-Verhalten“. Der Prozess wird mit weiteren Zeugen fortgesetzt.

https://www.ksta.de/region/oberberg-ks/prozess--reichsbuerger--ehepaar-aus-wipperfuerth-soll-polizisten-angegriffen-haben-28868460
[close]

Vorgeschichte:
https://www.ksta.de/region/oberberg-ks/einsatz-in-wipperfuerth-polizeibeamtin-im-haus-von--reichsbuergern--verletzt-25294554
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2447 am: 18. November 2017, 10:54:22 »
"Defensiver" Umgang in Schwaben mit "Reichsbürgern".

Spoiler
Waffen beschlagnahmt
Kreis Ludwigsburg | 18. November 2017
„Reichsbürger“-Arsenal im Keller

Ein Keller als Waffenlager: Rund 100 Schusswaffen und erhebliche Mengen Munition haben Landratsamt und Polizei in einem Privathaus im Landkreis sichergestellt. Die Besitzer: vier „Reichsbürger“. Die Behörden messen dem Fall, der sich bereits vor einigen Monaten zutrug, aber keine besondere Brisanz bei. Im Gegenteil: Die Informationspolitik der Kreisverwaltung in der Sache verdient allenfalls das Wort defensiv.

Frühjahr 1996: Nach einem Osterbesuch bei den „Spätzles“ berichtet Uwe Mundlos in einem Brief von der Waffensammlung der Ludwigsburger „Kameraden“ – „fast schon ein kleiner Waffenladen“, schwärmt er. Obwohl das Schreiben 1998 gemeinsam mit der berüchtigten „Garagenliste“ in Jena gefunden wird, bleibt das bis zur Entdeckung des NSU im November 2011 unbekannt.

Herbst 2016: Als die Polizei im bayrischen Georgensgmünd bei einem als rechtsextrem bekannten „Reichsbürger“, dem die Waffenbesitzkarte entzogen worden ist, die in seinem Haus gebunkerten 31 Schusswaffen beschlagnahmen will, eröffnet der Mann das Feuer – und tötet einen Polizisten. Die Innenminister der Länder beschließen daraufhin, „Reichsbürgern“ die Berechtigung, legal Schusswaffen zu erwerben und zu besitzen, generell zu entziehen und ihre Waffen zu kassieren. Die Handhabe bietet Paragraf fünf des Waffengesetzes, der Verfassungsfeinden die Eignung für einen Waffenbesitz abspricht. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl ordnet ein entsprechendes behördliches Vorgehen im Südwesten am 20. Januar 2017 an.

Zuständig: die Unteren Waffenbehörden. In den Großen Kreisstädten sind das die Rathäuser, in kleineren Kommunen das Landratsamt. Auch im Ludwigsburger Kreishaus beginnt deshalb eine Regelüberprüfung von Waffenbesitzern auf ihre eventuelle Zugehörigkeit zur „Reichsbürger“-Szene. In einem Fall werden sie fündig: Vier zu den „Reichsbürgern“ gezählte Personen, die unter ein und demselben Dach wohnen, besitzen zusammen rund 100 Schusswaffen. Gewehre und Pistolen gleichermaßen, alle „erlaubnispflichtig“ und meist großkalibrig, außerdem erhebliche Mengen an Munition. Gebunkert ist alles im Keller des Wohnhauses des Quartetts, das sein Interesse an Waffen mit seinen Hobbys begründet: Die vier „Reichsbürger“ hätten ihr Waffendepot als „Jäger, Sammler und Sportschützen“ legal erworben und es auch ordnungsgemäß und vor unbefugtem Zugriff gesichert aufbewahrt, so das Landratsamt auf Nachfrage.

Auch die Beschlagnahme der Waffen bei dem bis dahin nicht polizeibekannten Quartett erfolgt offenbar problemlos. Weder Landratsamt noch Polizei machen den Fall publik – und das für die Öffentlichkeitsarbeit in diesem Fall zuständige Landratsamt mauert noch Monate später: Details zu Zeit und Ort der Beschlagnahme und zum Beziehungsgeflecht der Personen könne man aus Datenschutzgründen nicht nennen, so die Kreisverwaltung. Immerhin ist klar: Aufmerksam geworden ist sie auf die verfassungsfeindlichen „Waffennarren“ durch andere Behörden – der Austausch mit Ortspolizei- und Bußgeldbehörden, Staats- und Verfassungsschutz oder Gerichten ist Standard. Und eben durch eine ausufernde und häufig beleidigende Korrespondenz mit Ämtern fallen „Reichsbürger“ in der Regel erstmals auf.

Ob im Kreis noch andere umfangreiche Waffenlager von „Reichsbürgern“ existieren und ob diese sich gegebenenfalls ebenso einfach entwaffnen ließen – das Landratsamt weiß es nicht, sieht aber „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass es „besonders viele Waffen in den Händen von Reichsbürgern gibt“. Allerdings räumt die Kreisverwaltung auch ein: „Eine Gefahrenprognose ist uns nicht möglich.“ Indessen: Auch das Polizeipräsidium Ludwigsburg sieht keinen Grund zur Sorge. Nach wie vor spielten „Reichsbürger“ in der rechten Szene im Kreis eine untergeordnete Rolle, die eher durch gezielte Regelverletzungen als politisch motivierte Straftaten auffalle.
[close]
https://www.lkz.de/lokales/stadt-kreis-ludwigsburg_artikel,-%E2%80%9EReichsbuerger%E2%80%9C-Arsenal-im-Keller-_arid,450866.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2448 am: 18. November 2017, 11:01:44 »
"Defensiver" Umgang in Schwaben mit "Reichsbürgern".

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Waffen beschlagnahmt
Kreis Ludwigsburg | 18. November 2017
„Reichsbürger“-Arsenal im Keller

Ein Keller als Waffenlager: Rund 100 Schusswaffen und erhebliche Mengen Munition haben Landratsamt und Polizei in einem Privathaus im Landkreis sichergestellt. Die Besitzer: vier „Reichsbürger“. Die Behörden messen dem Fall, der sich bereits vor einigen Monaten zutrug, aber keine besondere Brisanz bei. Im Gegenteil: Die Informationspolitik der Kreisverwaltung in der Sache verdient allenfalls das Wort defensiv.

Frühjahr 1996: Nach einem Osterbesuch bei den „Spätzles“ berichtet Uwe Mundlos in einem Brief von der Waffensammlung der Ludwigsburger „Kameraden“ – „fast schon ein kleiner Waffenladen“, schwärmt er. Obwohl das Schreiben 1998 gemeinsam mit der berüchtigten „Garagenliste“ in Jena gefunden wird, bleibt das bis zur Entdeckung des NSU im November 2011 unbekannt.

Herbst 2016: Als die Polizei im bayrischen Georgensgmünd bei einem als rechtsextrem bekannten „Reichsbürger“, dem die Waffenbesitzkarte entzogen worden ist, die in seinem Haus gebunkerten 31 Schusswaffen beschlagnahmen will, eröffnet der Mann das Feuer – und tötet einen Polizisten. Die Innenminister der Länder beschließen daraufhin, „Reichsbürgern“ die Berechtigung, legal Schusswaffen zu erwerben und zu besitzen, generell zu entziehen und ihre Waffen zu kassieren. Die Handhabe bietet Paragraf fünf des Waffengesetzes, der Verfassungsfeinden die Eignung für einen Waffenbesitz abspricht. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl ordnet ein entsprechendes behördliches Vorgehen im Südwesten am 20. Januar 2017 an.

Zuständig: die Unteren Waffenbehörden. In den Großen Kreisstädten sind das die Rathäuser, in kleineren Kommunen das Landratsamt. Auch im Ludwigsburger Kreishaus beginnt deshalb eine Regelüberprüfung von Waffenbesitzern auf ihre eventuelle Zugehörigkeit zur „Reichsbürger“-Szene. In einem Fall werden sie fündig: Vier zu den „Reichsbürgern“ gezählte Personen, die unter ein und demselben Dach wohnen, besitzen zusammen rund 100 Schusswaffen. Gewehre und Pistolen gleichermaßen, alle „erlaubnispflichtig“ und meist großkalibrig, außerdem erhebliche Mengen an Munition. Gebunkert ist alles im Keller des Wohnhauses des Quartetts, das sein Interesse an Waffen mit seinen Hobbys begründet: Die vier „Reichsbürger“ hätten ihr Waffendepot als „Jäger, Sammler und Sportschützen“ legal erworben und es auch ordnungsgemäß und vor unbefugtem Zugriff gesichert aufbewahrt, so das Landratsamt auf Nachfrage.

Auch die Beschlagnahme der Waffen bei dem bis dahin nicht polizeibekannten Quartett erfolgt offenbar problemlos. Weder Landratsamt noch Polizei machen den Fall publik – und das für die Öffentlichkeitsarbeit in diesem Fall zuständige Landratsamt mauert noch Monate später: Details zu Zeit und Ort der Beschlagnahme und zum Beziehungsgeflecht der Personen könne man aus Datenschutzgründen nicht nennen, so die Kreisverwaltung. Immerhin ist klar: Aufmerksam geworden ist sie auf die verfassungsfeindlichen „Waffennarren“ durch andere Behörden – der Austausch mit Ortspolizei- und Bußgeldbehörden, Staats- und Verfassungsschutz oder Gerichten ist Standard. Und eben durch eine ausufernde und häufig beleidigende Korrespondenz mit Ämtern fallen „Reichsbürger“ in der Regel erstmals auf.

Ob im Kreis noch andere umfangreiche Waffenlager von „Reichsbürgern“ existieren und ob diese sich gegebenenfalls ebenso einfach entwaffnen ließen – das Landratsamt weiß es nicht, sieht aber „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass es „besonders viele Waffen in den Händen von Reichsbürgern gibt“. Allerdings räumt die Kreisverwaltung auch ein: „Eine Gefahrenprognose ist uns nicht möglich.“ Indessen: Auch das Polizeipräsidium Ludwigsburg sieht keinen Grund zur Sorge. Nach wie vor spielten „Reichsbürger“ in der rechten Szene im Kreis eine untergeordnete Rolle, die eher durch gezielte Regelverletzungen als politisch motivierte Straftaten auffalle.
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Das Ganze hat dann in dieses Urteil gemündet:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=4844.0

Und offenbar ist die Presse auch erst durch das Urteil darauf aufmerksam geworden.
Zuvor war wohl nichts zu vernehmen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2449 am: 18. November 2017, 11:02:53 »
Zitat
Nach wie vor spielten „Reichsbürger“ in der rechten Szene im Kreis eine untergeordnete Rolle, die eher durch gezielte Regelverletzungen als politisch motivierte Straftaten auffalle.

So war es bei Ursache und Plan auch, bis "das böse Erwachen" kam!  :facepalm:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2450 am: 18. November 2017, 12:36:12 »
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/smalltalk/facebook-nachricht-til-schweiger-vor-gericht-15297359.html?GEPC=s6&utm_campaign=Echobox&utm_medium=Social&utm_source=Facebook

Spoiler
Für Saarbrücker Verhältnisse war der Andrang von Journalisten und Hobby-Juristen groß, als die 4. Zivilkammer des Landgerichts am Freitag über eine Unterlassungsklage wegen eines Facebook-Posts verhandelte. Der Grund für das Interesse war der Verfügungsbeklagte: Til Schweiger. Der bekannte Filmschaffende war von der Verfügungsklägerin, einer 58 Jahre alten Frau aus dem saarländischen Sulzbach, auf Facebook angegangen worden.

Über die private Messenger-Funktion schrieb ihm die frühere Fremdsprachensekretärin nach der Bundestagswahl: „Sie wollten doch Deutschland verlassen. Warum lösen Sie Ihr Versprechen nicht endlich ein. Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an. Mfg.“ Die Frau bezog sich dabei auf eine angebliche Ankündigung Schweigers (die dieser bestreitet), er werde im Falle eines Einzugs der AfD in den Bundestag Deutschland verlassen. Den Vorwurf bezüglich Wortwahl und Demokratieverständnis sah die Frau durch die Kritik Schweigers an Leuten gedeckt, die sie vor Gericht als „Andersdenkende“ bezeichnete.

Der auch für seine Facebook-Aktivitäten bekannte Schauspieler und Regisseur („Keinohrhasen“, „Zweiohrküken“) postete danach die Nachricht der Verfügungsklägerin samt Foto und Klarnamen und fügte einen Kommentar hinzu, den der Richter, an der Stelle etwas herumdrucksend, als „anzüglich“ bezeichnete. O-Ton Schweiger, garniert mit zwei nach oben gereckten Daumen und Wassertropfen: „hey schnuffi...! date!? nur wir beide?!“

Die Frau sieht in der Veröffentlichung eine Persönlichkeitsverletzung. Sie habe danach Spott und Häme erlebt, sagte sie am Rand der Verhandlung, sogar eine Morddrohung habe sie erhalten. Ihr Ziel, so ihr Anwalt, sei die Löschung von Schweigers Post, der am Freitag weiter auf seiner Facebook-Seite nachzulesen war. Die Gegenseite, vertreten durch eine Anwältin Schweigers, der nicht gekommen war, sieht in der Öffentlichmachung ein zulässiges Vorgehen gegen Hetze.

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters nach ihrer Motivation für ihre Nachricht an Schweiger sagte die Frau, sie habe ihn „vielleicht ein bisschen provozieren“ wollen. Schweiger sei ein Vorbild für junge Leute, da könne er Anhänger einer demokratisch gewählten Partei (der AfD) nicht verunglimpfen. Ob sie also erzieherisch habe tätig werden wollen, fragte der Richter. Sie: „So in etwa.“

Die Kammer machte deutlich, dass es in der Entscheidung um eine Güterabwägung gehe, mit Risiken für beide Seiten. Sie wies auf ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts hin, nach dem eine ungenehmigte Veröffentlichung einer persönlichen Nachricht das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletze, wenn der Inhalt oder die Person nicht von besonderem öffentlichen Interesse seien. Das spricht eher gegen Schweiger. Andererseits, so der Richter, sei Schweiger „durchaus erheblich angegangen“ worden. Im Übrigen habe die Frau den Schweiger-Post Tage danach in einer einige tausend Mitglieder umfassenden Facebook-Gruppe selbst gepostet und sich damit „geoutet“. Die beiden Seiten wollen sich nun um eine gütliche Einigung bemühen. Gelingt das nicht, entscheidet das Gericht am nächsten Donnerstag.
[close]

Grob zusammengefasst, ein AfD-Fangirl geht Til Schweiger per PN an, dieser reagiert sarkastisch und veröffentlicht das Ganze (samt Klarname/Bild) auf Facebook und daraufhin klag die Betroffene auf Unterlassung.

Es geht übrigens um diesen Beitrag:
[facebook]https://www.facebook.com/TilSchweiger/photos/a.397162170414459.1073741825.187849168012428/1118699171594085/?type=3[/facebook]

Ich glaube ich werde Til Schweiger mal ein "gefällt mir" verpassen das ist nämlich nicht die einzige Aktion dieser Art auf seiner Seite! :))
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
**XMV - X(ges)under Menschenverstand
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2451 am: 19. November 2017, 13:04:36 »
Mario hat eindeutig mehr Glück als Verstand (gut, das ist ja durchaus bekannt), dass keiner seiner Sachbearbeiter ihn schon mal erwischt haben.

https://www.express.de/news/panorama/jobcenter-knallhart-mitarbeiterin-sieht-hartz-iv-empfaenger-betteln---amt-greift-durch-28872426?dmcid=sm_fb
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2452 am: 20. November 2017, 11:50:55 »
Wäre ja schon interessant zu erfahren, wegen welcher Nichtigkeit da die Wortmarke anrücken mußte:

Zitat
Polizei Donauwörth
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Montag, 20.11.2017, 11:07
Am Montagmorgen vollzog die Polizei Donauwörth einen Haftbefehl bei einem als sog. Reichsbürger bekannten 51jährigen Mann in Donauwörth.

Die Polizei rückte wegen der potentiellen Gefährlichkeit des Mannes mit sechs Beamten an. Die Maßnahme erwies sich als notwendig, denn der Mann reagierte nicht auf das Klingeln an der Wohnungstüre. Die Beamten mussten die Wohnung mit technischem Gerät öffnen. Dort hatte sich der Gesuchte bereits in einem Zimmer verschanzt, in das sich vier Beamte gewaltsam Zugang verschaffen mussten. Bei der Festnahme setzte sich der 51jährige dann massiv zur Wehr, bis es gelang, ihn zu viert zu fixieren und anschließend zu fesseln. Natürlich kam es während der Festnahme zu verschiedenen Beleidigungen die in der Drohung gipfelten, dass der Reichsbürger mit offiziell zwei Staatsangehörigkeiten die Beamten „umgelegt“ hätte, wenn er eine Waffe gehabt hätte. Das war glücklicherweise nicht der Fall, so dass der Einsatz ohne Verletzungen vorläufig zu Ende gebracht werden konnte. Die Vorführung vor den zuständigen Richter steht noch aus. In jedem Fall kommt auf den Mann ein weiteres Ermittlungsverfahren zu.

http://www.focus.de/regional/bayern/polizei-donauwoerth-widerstand-gegen-vollstreckungsbeamte_id_7869278.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2453 am: 20. November 2017, 11:54:15 »
Blöde Mainstreamjuristen aber auch....die sollten alle mal endlich anfangen auf der Youtube-Universität zu studieren.  ;D

Spoiler
Schwierige Verhandlung
Peitinger bezeichnet Richter als „Heuchler“ und Polizisten als „bescheuert“

Aktualisiert: 20.11.17 09:37

Wegen Beleidigung in drei Fällen stand ein Peitinger vor dem Weilheimer Amtsgericht. Die Taten bestritt er nicht, erhob jedoch gegen den Strafbefehl Einspruch, weil er sich im Recht sah. Die Verhaltensweise des Peitingers erinnerte an die sogenannten Reichsbürger.

Peiting –Der Angeklagte, der zu seiner Person wie Alter oder Beruf keine Angaben machen wollte, hatte nicht nur einen Packen unbeschriebener Zettel und einen Fotoapparat mit in den Gerichtssaal gebracht, auch seine Wut auf alle Beteiligten war deutlich spürbar. Den Staatsanwalt wollte er vorschriftswidrig fotografieren, da dieser eine willkürliche Strafanzeige gegen ihn gestellt haben soll. Die Hausordnung des Amtsgerichts, die unter anderem das Fotografieren im und vor dem Gerichtssaal untersagt, wollte er anfechten.

Im Laufe der zähen Verhandlung schrieb er reihenweise Anträge. So forderte er wiederholt die Protokollierung des Ganzen, was ohnehin vorgeschrieben ist. Er lehnte die Vorsitzende Richterin Karin Beuting aufgrund von Befangenheit ab und forderte Einsicht in die Akten, die seine Pflichtverteidigerin zwar vorliegen hatte – doch er wollte Einsicht in die Akten der Richterin haben, da nur diese Akte die „richtige“ sei.
Immer wieder wollte er die Richterin unterbrechen

 Dass die Verhandlung nicht aus dem Ruder lief, lag daran, dass die Richterin sich zu keinem Moment aus der Ruhe bringen ließ. Auch nicht, als der Peitinger völlig zusammenhanglos „Einspruch“ rief, auch nicht, als er sie immer wieder zu unterbrechen versuchte. „Ich leite hier die Verhandlung. Ihre Anträge bearbeite ich in einer Sitzungspause“, stellte sie klar.

Der sieben Mal vorbestrafte Peitinger hatte im ersten ihm vorgeworfenen Beleidigungsfall den früheren Weilheimer Amtsrichter Michael Eberle während einer Verhandlung mit den Worten „Sie sind ein Heuchler“ beleidigt. Danach schickte der Angeklagte noch ein Fax an das Münchner Landgericht mit ähnlichen Formulierungen über Richter Eberle. Die Erklärung zu seinen beleidigenden Äußerungen erschienen etwas wirr. Richter Eberle sei gar nicht zugeteilt gewesen für die damalige Verhandlung, behauptete der Peitinger. Es sei also ein Prozessbetrug gewesen, daher habe er die Worte Heuchler und Betrüger verwendet.
Amtsrichter Michael Eberle sagte als Zeuge aus

Richter Eberle sagte als Zeuge aus. Ein ungewohnter Anblick. Auch hier versuchte der Angeklagte zu provozieren. Er wollte, dass „dieser angebliche Richter“ sich ausweisen solle, was er auch von allen anderen Anwesenden verlangte. Völlig ungerechtfertigt in den Augen des Gerichts. Zwei Polizeibeamte beleidigte er im vergangenen Jahr mit den Worten „Seid ihr etwa bescheuert, oder was?“, als die beiden Beamten zum wiederholten Male auf seinem Anwesen erschienen, um ihn nach einer Ordnungswidrigkeit zu befragen. Der Angeklagte gab die Beleidigung zwar zu, meinte aber, dass er auf seinem eigenen Grundstück das Recht habe, so etwas zu sagen.

„Auch wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, dürfen Sie andere Personen nicht beleidigen“, stellte die Richterin klar und legte eine Verhandlungspause ein, um die diversen Anträge des Peitingers zu bearbeiten. Dieser schrieb noch ein paar weitere Anträge, nahm seinen Rucksack und verließ den Gerichtssaal. Auch das war kein Problem für die Richterin. „Wir haben ihn heute schon angehört, seine Verteidigerin ist da. Wir können auch ohne ihn die Verhandlung beenden“, sagte sie.

Der Staatsanwalt plädierte auf schuldig und verlangte eine Geldstrafe. Die Pflichtverteidigerin machte es kurz und knapp. Ihr Mandant sei der Meinung, man dürfe solche Beleidigungen aussprechen. „Ich beantrage somit einen Freispruch“, erklärte sie. Die Richterin verurteilte den Peitinger wegen Beleidigung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro. Die handschriftlich eingereichten Anträge des Angeklagten hatte sie alle abgelehnt.

Regina Wahl-Geiger
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https://www.tz.de/bayern/peitinger-bezeichnet-richter-als-heuchler-und-polizisten-als-bescheuert-9377883.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2454 am: 20. November 2017, 13:43:49 »
Mario hat eindeutig mehr Glück als Verstand (gut, das ist ja durchaus bekannt), dass keiner seiner Sachbearbeiter ihn schon mal erwischt haben.

https://www.express.de/news/panorama/jobcenter-knallhart-mitarbeiterin-sieht-hartz-iv-empfaenger-betteln---amt-greift-durch-28872426?dmcid=sm_fb

@Gutemine da hast du was falsch verstanden. Der im Express behandelte Fall dreht sich darum, dass einer mit seinen üppigen Hartz4-Bezügen nicht ordentlich haushaltet  und sich deshalb mittels selbster iedrigung Zahlungsmittel beschafft. Majo hingegen bittet nur um Organisationspenden. Das ist nunmal ganz anderes. # mussmanwissen
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2455 am: 20. November 2017, 15:01:40 »
Wäre ja schon interessant zu erfahren, wegen welcher Nichtigkeit da die Wortmarke anrücken mußte:

Zitat
Polizei Donauwörth
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Montag, 20.11.2017, 11:07
Am Montagmorgen vollzog die Polizei Donauwörth einen Haftbefehl bei einem als sog. Reichsbürger bekannten 51jährigen Mann in Donauwörth.

Die Polizei rückte wegen der potentiellen Gefährlichkeit des Mannes mit sechs Beamten an. Die Maßnahme erwies sich als notwendig, denn der Mann reagierte nicht auf das Klingeln an der Wohnungstüre. Die Beamten mussten die Wohnung mit technischem Gerät öffnen. Dort hatte sich der Gesuchte bereits in einem Zimmer verschanzt, in das sich vier Beamte gewaltsam Zugang verschaffen mussten. Bei der Festnahme setzte sich der 51jährige dann massiv zur Wehr, bis es gelang, ihn zu viert zu fixieren und anschließend zu fesseln. Natürlich kam es während der Festnahme zu verschiedenen Beleidigungen die in der Drohung gipfelten, dass der Reichsbürger mit offiziell zwei Staatsangehörigkeiten die Beamten „umgelegt“ hätte, wenn er eine Waffe gehabt hätte. Das war glücklicherweise nicht der Fall, so dass der Einsatz ohne Verletzungen vorläufig zu Ende gebracht werden konnte. Die Vorführung vor den zuständigen Richter steht noch aus. In jedem Fall kommt auf den Mann ein weiteres Ermittlungsverfahren zu.

http://www.focus.de/regional/bayern/polizei-donauwoerth-widerstand-gegen-vollstreckungsbeamte_id_7869278.html

Bei der Augsburger Allgemeinen gibt es das Ganze jetzt ausführlicher, der Herr wollte nicht auf hoher See erscheinen, weshalb der Kapitän einen Vorführhaftbefehl zur Verbringung auf die Planken erlassen hat.

Er hat aber wohl auch ein ordentliches Vorstrafenregister.  ;D

Spoiler
Donauwörth
Reichsbürger verschanzt sich in Wohnung

Beamten gelingt es mit vereinten Kräften, in Donauwörth einen 51-Jährigen zu verhaften. Polizei: „Der Mann ist gefährlich.“

Donauwörth Die Polizei hat am Montagmorgen in Donauwörth einen Mann verhaftet, welcher der Reichsbürger-Szene zugeordnet wird. Der vielfach vorbestrafte 51-Jährige wehrte sich vehement. Den Gesetzeshütern gelang es jedoch, ihn dingfest zu machen.

Die Aktion fand kurz nach 7 Uhr statt. In dem Mehrfamilienhaus rückte die Polizei mit sechs Beamten an. Grund: Gegen den Deutsch-Polen, der nach Informationen unserer Zeitung vor etwa einem halben Jahr aus den östlichen Bundesländern nach Nordschwaben zog, lag ein Vorführbefehl vor. Diesen hatte ein Richter ausgestellt, weil der Mann nicht zu einem Termin erschienen war.

Angesichts der ellenlangen Vorstrafenliste des mutmaßlichen Reichsbürgers, der in den vergangenen Jahren unter anderem wegen zahlreicher Gewaltdelikte aufgefallen ist, war es laut Gerhard Bißwanger, stellvertretender Leiter der Inspektion Donauwörth, den Polizisten bewusst, dass sich der Mann widersetzen könnte: „Der ist gefährlich.“

Die Maßnahmen hätten sich im weiteren Verlauf als notwendig erwiesen. Der 51-Jährige reagierte nicht auf das Klingeln an der Wohnungstür. Deshalb öffneten die Beamten diese mit technischem Gerät. Derweil hatte sich der Bewohner bereits in einem Zimmer verschanzt. Um in dieses zu gelangen, mussten die Polizisten laut Bißwanger buchstäblich die Tür eintreten. Der 51-Jährige habe sich in der Folge massiv zur Wehr gesetzt. Vier Beamten sei es mit vereinten Kräften schließlich gelungen, den Tobenden zu fixieren und zu fesseln.

Der Mann gab freilich noch immer keine Ruhe, beleidigte und bedrohte die Polizisten. Der 51-Jährige ließ diese wissen, er hätte sie „umgelegt“, hätte er eine Waffe zur Hand gehabt. „Das war glücklicherweise nicht der Fall“, heißt es im Pressebericht der Inspektion. Der Einsatz habe vorläufig zu Ende gebracht werden können, ohne dass sich jemand verletzt habe.

Im Laufe des Montags soll der Mann, der offenbar den deutschen Staat in seiner derzeitigen Form ablehnt, einem Richter vorgeführt werden. Der entscheidet dann darüber, ob der Mann tatsächlich hinter Gitter muss.

Jedenfalls hat er nach der Aktion vom Montagmorgen weitere Strafanzeigen am Hals, unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. (wwi/dz
...
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Reichsbürger verschanzt sich in Wohnung - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/donauwoerth/Reichsbuerger-verschanzt-sich-in-Wohnung-id43299516.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2457 am: 21. November 2017, 18:28:51 »
Schon 13 Monate nach Georgensgmünd und etwa ein Jahr nach dem ministeriellen Erlaß ist man offenbar auch in Meschede aufgewacht:



Zitat
Meschede.   Die Polizeibehörde in Meschede geht gegen „Reichsbürger“ vor: Wer die Existenz der Bundesrepublik ablehnt, soll die Waffenerlaubnis verlieren.

Zuletzt ist es ruhig geworden um die so genannten „Reichsbürger“. Aber nicht hinter den Kulissen: Die Polizei geht in die Offensive. Weil für „Reichsbürger“ das Deutsche Reich fortbesteht und sie die Existenz der Bundesrepublik ablehnen, stuft die Polizei sie nun im Gegenzug als „unzuverlässig“ ein. Die Kreispolizeibehörde ist deshalb dabei, Waffenbesitzkarten von „Reichsbürgern“ einzuziehen. Vier entsprechende Verfahren, bestätigt Polizei-Pressesprecher Holger Glaremin, sind im Kreis eingeleitet worden.
Spoiler
Waffenbesitzkarten berechtigen zum Besitz einer „scharfen“ Waffe, in der Öffentlichkeit führen darf diese ohnehin nur, wer einen Waffenschein besitzt – daran sind noch strengere Auflagen geknüpft. Weil „Reichsbürger“ das bestehende deutsche Recht ablehnen, könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass sie die Regeln des Waffenrechtes als bindend ansehen, erläutert Holger Glaremin: „Personen, die waffenrechtlich als ungeeignet gelten, dürfen keine Waffen besitzen.“

Wenn Hinweise bestehen, dass ein Waffeninhaber in Verbindung zu „Reichsbürgern“ stehe, „wird dies eingehend geprüft“. Bei entsprechenden Anhaltspunkten leite die Kreispolizeibehörde ein Widerrufsverfahren für die Waffenbesitzkarte ein – so wie in den vier Fällen jetzt. Die Polizei im HSK folgt damit einem Erlass des Landes-Innenministeriums.
„Reichsbürger“ beschäftigen Behörden

Es ist ein übliches Verwaltungsverfahren: Zunächst wird der Waffenbesitzer angehört, dann entscheidet die Behörde, ob die Erlaubnis widerrufen wird. Fällt die Entscheidung gegen den Besitzer der Waffenbesitzkarte aus, kann er dagegen vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg klagen.

Ein Indiz zur möglichen Zugehörigkeit zu der Szene sei unter anderem das Auftreten gegenüber den Behörden, sagt Holger Glaremin: Wie berichtet, beschäftigen sie die unterschiedlichsten Ämter intensiv mit teils absurden Anträgen, entwerfen eigene Pässe und Autokennzeichen. Ein anderes Indiz ist das mögliche Ausrufen eines eigenen Staates. Zuletzt hatte ein Mescheder Geschäftsmann gegenüber der Bezirksregierung Meschede zum Teil des Königreiches Preußen erklärt – und sich selbst zum „Vorsitzenden des Magistrats und Gebietsverwesers“: „Die Polizei geht allen Hinweisen auf eine mögliche Reichsbürgerschaft nach und prüft jeden Einzelfall.“
Gerichtliche Niederlagen

Zuletzt soll es nach unseren Informationen in einem Mescheder Ortsteil einen Polizeieinsatz gegen einen der Szene zugehörigen Mann gegeben haben, der einen Schornsteinfeger nicht ins Haus lassen wollte. Wegen des Datenschutzes gibt die Polizei dazu keine Auskünfte. Holger Glaremin bestätigt nur allgemein, „es kommt vor“, dass Schornsteinfeger bei ihrer Arbeit durch die Polizei begleitet werden müssten – aus unterschiedlichsten Gründen, etwa wenn Hauseigentümer die vorgegebenen Reinigungsintervalle verweigerten.

Überzogen mit Anfragen aus der „Reichsbürger“-Szene wurde in der Vergangenheit vor allem die Kreisverwaltung: „Es ist aber ruhig geworden, es gibt keine aktuellen Fälle“, sagt Kreissprecher Martin Reuther. Seine Erklärung: Vor dem Verwaltungsgericht sind vier Klagen aus der Szene gegen den HSK abgewiesen worden – „das spricht sich herum“.
Stärker in ländlichen Regionen

Die vier Kläger hatten (vergebens) von der Kreisverwaltung die Ausstellung eines so genannten, in der Szene begehrten „Staatsangehörigkeitsausweises“ gefordert. Tatsächlich können damit zum Beispiel Migranten aus Polen eine deutsche Staatsangehörigkeit ihrer Vorfahren ableiten und ihre deutsche Nationalität belegen. Bei den „Reichsbürgern“ sah der Kreis kein „sachliches Interesse“ für die Ausstellung dieses Dokumentes: Sie seien ja schließlich Deutsche. Unter „Reichsbürgern“ ist dieser Ausweis als „Gelber Schein“ bekannt und gilt für sie als einzig gültiges Ausweisdokument: „Reichsbürger“ beantragen ihn, weil dieser sich auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 beruft.

Die NRW-Landesregierung sieht die „Reichsbürger“ als „ein flächendeckendes Phänomen“, so zuletzt die Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Landtag – strukturell allerdings stärker in den ländlichen Regionen: „Schwerpunkte bilden der Raum Ostwestfalen, Lippe, Soest, der Hochsauerlandkreis sowie der Großraum Köln.“

>>>HINTERGRUND<<<

Das Spektrum der Szene ist breit – es reicht von „Reichsbürgern“ über „Selbstverwalter“ und Anhängern eines „Freistaates Preußen“ bis hin zu so genannten „Germaniten“.

Wie vielfältig und bizarr die Szene ist, zeigt dieses Beispiel: Im Internet findet sich ein heimlich gedrehter Video-Mitschnitt einer Zwangsversteigerung aus dem Jahr 2014 im Mescheder Amtsgericht. Urheber ist eine so genannte „Justiz-Opfer-Hilfe“, eine bundesweit bekannte Organisation der „Reichsbürger“. Sie schreiben: „Bei dem Amtsgericht Meschede handelt es sich um kein staatliches Amtsgericht, sondern um eine auch in internationalen Auskunfteien eingetragene Firma“, ihre Richter und Rechtspfleger seien „bezahlte Straftäter“.

In NRW sind 2000 „Reichsbürger“ laut Innenministerium „identifiziert“, bundesweit 12 600. 143 Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen und Hinweisen auf Nähe zu „Reichsbürgern“ kennt das Ministerium.

Seit Beginn des Jahres ordnet die Polizei 20 Straftaten „Reichsbürgern“ zu (Stand: Ende Juli). Wie viele kommunale Ordnungswidrigkeiten hinzukommen, ist unbekannt.
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https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/polizei-in-meschede-geht-gegen-reichsbuerger-vor-id212612647.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2458 am: 21. November 2017, 20:59:52 »
Noch zwei nette Presseberichte über unsere Klientel.

Hier geht es um den in Donauwörth verhafteten, der darf jetzt erst mal eine Weile in Haft bleiben.

Siehe Beitrag:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg145434#msg145434
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Donauwörth/Aichach
Mutmaßlicher Reichsbürger muss vorerst hinter Gitter

Nach der spektakulären Verhaftung in Donauwörth: Die näheren Hintergründe sind jetzt bekannt.

Der mutmaßliche Reichsbürger, den die Polizei am Montagmorgen in Donauwörth verhaftet hat, sitzt jetzt im Gefängnis. Ein Richter hat inzwischen angeordnet, dass der 51-Jährige in Haft muss. Dies erklärt Magnus Kastenhofer, Pressesprecher der Polizeiinspektion Donauwörth, auf Anfrage unserer Zeitung.

Wie berichtet, mussten die Beamten am Montag massive Gewalt anwenden, um den vielfach Vorbestraften zu überwältigen. Er wird von der Polizei als „gefährlich“ eingestuft. Er wehrte sich nicht nur körperlich, sondern beleidigte und bedrohte die Beamten auch. Unter anderem ließ er sie wissen, er hätte sie „umgelegt“, hätte er eine Waffe zur Hand gehabt.

Der 51-Jährige wurde von der Polizei abgeholt, weil er einen Gerichtstermin nicht wahrgenommen hatte. Dazu sind nun die näheren Umstände bekannt. Der Mann lebte zuvor im Landkreis Aichach-Friedberg. Von dort aus wendete er sich im Rahmen einer Beschwerde mit einem Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft in München.

Nach Auskunft des Amtsgerichts Aichach drohte er den Bediensteten in München sinngemäß, sie würden eine Naziregierung schützen und stützen und würden bald hingerichtet werden – und es werde ihm eine Freude sein, daran mitzuwirken. Die Folge: eine Anklage und ein Prozess in Aichach. Dort erschien der 51-Jährige aber nicht. Deshalb erließ der Richter einen Vorführbefehl – und es folgte die Aktion in Donauwörth.

Der Mann bleibt jetzt mindestens so lange im Gefängnis, bis die Verhandlung am Amtsgericht Aichach nachgeholt wird. Wie es dort heißt, habe der Richter die Haft angeordnet, da sonst die Gefahr bestünde, dass der 51-Jährige wieder nicht erscheint. (wwi/uj)
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Mutmaßlicher Reichsbürger muss vorerst hinter Gitter - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/donauwoerth/Mutmasslicher-Reichsbuerger-muss-vorerst-hinter-Gitter-id43309726.html

____________

Dann stand noch einer vor Gericht wegen versuchter Nötigung. Er sollte eigentlich nur eine Zeugenaussage machen, verschickte aber komische Briefe mit AGB und Kostentabellen. Dumm war, dass er wegen Totschlag noch unter Bewährung stand.

Er ist ziemlich "billig" weggekommen, bleibt die Frage, ob sich das auf die Bewährung noch auswirkt.

Vielleicht hat ja jemand eine Ahnung wer das sein könnte.

Spoiler
Landsberg
Reichsbürgeralarm am Amtsgericht

Eigentlich sollte er nur einen Termin bei der Polizei wahrnehmen. Stattdessen schickt ein 39-jähriger Landsberger dem Beamten einen merkwürdigen Vertrag.

Großes Polizeiaufgebot und gründliche Einlasskontrollen bei einer Hauptverhandlung im Landsberger Amtsgericht. Grund: Auf der Anklagebank saß ein Mann, 39, dessen Jargon im Schriftverkehr mit der Polizei den Verdacht nahelegte, dass er der „Reichsbürger“-Szene angehören könnte. Dem Mitarbeiter aus der Gastronomie wurde „versuchte Nötigung“ vorgeworfen. Die soll er im März 2017 begangen haben.
Der „Vertrag“ enthält seltsame Passagen

Eng hängt damit ein Vorfall am Halloween-Abend 2016 zusammen: Vor einem Lokal in Landsberg soll ihm ein Jugendlicher einen Blumenkasten nachgeworfen haben. Zusammen mit Kollegen soll der 39-Jährige den Burschen 20 Minuten festgehalten haben. Das brachte dem Mann eine Anzeige und eine schriftliche Vorladung zur Polizei ein: zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung – und wegen einer Stellungnahme zum Geschehen an Halloween. Der Angeklagte ging nicht hin. Stattdessen schrieb er Briefe, und darin drohte er dem Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Landsberg. Demnach würde sich der Polizist bei weiteren Maßnahmen gegen ihn mit seinem privaten Vermögen schadensersatzpflichtig machen, war da zu lesen.

Die finanziellen Forderungen, die er sich vorstellte, listete der Beschuldigte gleich in einem Vertrag auf. Demnach sollten zum Beispiel für eine Stunde Freiheitsentzug 1000 Euro fällig werden. Warum hat der 39-Jährige das getan? Er habe „aufgrund von schlechten Erfahrungen“ vor der Polizei Angst gehabt. Und er wollte angeblich sicherstellen, dass er nicht „falschen“ Polizisten auf den Leim geht.

„Haben Sie sich das selbst ausgedacht?“, fragte Richter Alexander Kessler den Angeklagten. Er könne sich nicht vorstellen, dass er den besagten Vertrag ausgearbeitet habe. „Kostproben“ aus den Briefen des Mannes wurden auszugsweise vorgelesen. Da hieß es unter anderem: „Ich bin ausschließlich im Naturrecht verwurzelt, und nur mir selbst und dem Universum gegenüber verpflichtet.“ Und: „Ich bin lebend beseelt und weder auf See noch sonst wo verschollen.“ Der Mann räumte ein, dass er die Texte aus dem Internet kopiert und bei seinem Verhalten den „falschen Weg“ eingeschlagen habe. Er sei nicht gegen den Staat, sei kein „Reichsbürger“ und nicht gegen die Polizei.
Der Mann hatte schon Bewährung wegen Totschlags

Einwände, dass er bei Ermittlungen von Beamten nicht ordnungsgemäß behandelt worden sei, wies der Richter zurück: „Da gibt es 0,0 Prozent, die zu beanstanden wären.“ Für Kessler gebe es keinen Zweifel, dass der Angeklagte zur Tatzeit schuldfähig war. Daran ändere die ärztliche Überweisung zu einem Psychotherapeuten nichts, die ihm auf den Tisch gelegt wurde. Demnach sollen bei seinem Mandanten, wie Rechtsanwalt Cliff Radke sagte, tatsächlich Angstzustände bestehen.

Für den Verteidiger war die Schuldfrage offen. Er forderte Freispruch. Die sechs Monate Haft, die Staatsanwältin Anja Aumüller beantragt habe, seien vollkommen überzogen. Die Vertreterin der Anklage wies darauf hin, dass der Beschuldigte die Straftat im März verübt habe. Einen Monat später wäre seine Bewährung aus einer vorhergehenden Straftat ausgelaufen.

Bei dieser Straftat handelte es sich um einen versuchten Totschlag, der mit vier Jahren Haft geahndet worden war. Etwa zwei Drittel der Strafe hatte der Mann abgesessen. Die Reststrafe von einem Jahr und vier Monaten sei zur Bewährung ausgesetzt worden. Ob es bei der Bewährung bleibt oder nicht – dazu wollte das Landgericht Kempten das Urteil in Landsberg abwarten. Das liegt jetzt vor: Kessler verhängte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Wirksam ist das Urteil noch nicht, dagegen können Rechtsmittel eingelegt werden. (eh)
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Reichsbürgeralarm am Amtsgericht - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/Reichsbuergeralarm-am-Amtsgericht-id43307541.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2459 am: 21. November 2017, 22:57:39 »
https://www.merkur.de/lokales/erding/erding-ort28651/amtsgericht-als-festung-noetigung-und-erpressung-reichsbuerger-muss-hohe-strafe-zahlen-9382584.html

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Zitat
Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen herrschten gestern Mittag am Amtsgericht Erding: Besucher wurden doppelt kontrolliert und mussten ihre Handys abgeben. Im und vor dem Saal patroullierten bewaffnete Justizbeamte, die Polizei war in Alarmbereitschaft.

Erding - Der Grund für die Maßnahme: Vor Richter Andreas Wassermann hatte sich ein 64-Jähriger, der den Reichsbürgern zugeordnet wird, wegen versuchter Erpressung und Nötigung zu verantworten.


Der Mann, von Beruf Rutengeher, ist an sich Österreicher, hat im Holzland aber einen zweiten Wohnsitz. Wegen der beiden Delikte wurde er zu 180 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt – 7200 Euro. Bisher war der Angeklagte noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Nach Aussage eines Staatsschützers der Kripo Erding ist er auch kein Waffenträger.

Dem Urteil waren sehr krude Einlassungen des Mannes vorausgegangen, der keinen Anwalt dabei hatte, dafür aber eine Bibel. Diese bezeichnete er als sein einzig gültiges Regelwerk.

Richter Wassermann hatte das Verfahren immer in der Hand und ließ nicht zu, dass der 64-Jährige unendliche Monologe vortrug. Einmal drohte er dem Reichsbürger, ihn des Saales zu verweisen, nachdem er immer wieder dazwischengerufen hatte.

Im Kern ging es um zwei Delikte, für die der Österreicher Strafbefehle erhalten hatte. Ausgangspunkt der Nötigung war eine lapidare Geschwindigkeitsübertretung. 25 Euro wollte die Stadt Stuttgart von ihm, weil er zwölf km/h zu schnell dran war. Er weigerte sich zu zahlen. Die Verwaltungsgemeinschaft Steinkirchen wurde um Amtshilfe gebeten. Doch der Angeklagte zahlte nicht, im Gegenteil, er überzog im April 2017 einen der VG-Beamten mit astronomisch hohen Strafandrohungen nach seinem selbst geschriebenen Gesetz. Von fälligen Beträgen bis zu 100 000 Euro war die Rede, sollte die VG ihn nicht in Ruhe lassen.

Im zweiten Fall sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 64-Jährige im Juli dieses Jahres einen Rechtsanwalt erpressen wollte. Ausgangspunkt war ein misslungener Hüftgelenks-Ersatz. Der Mann fühlte sich von dem Fachjuristen schlecht vertreten und drohte wiederholt, seinen Ruf in der Öffentlichkeit, vor allem in sozialen Netzwerken, zu zerstören. Auch hier forderte er zur Abwendung teils Millionensummen – wiederum auf der Basis eigener Gebührentabellen.

Der Anwalt legte nicht nur das Mandat nieder, sondern beantragte sogar, dem Österreicher wegen Unzurechnungsfähigkeit einen Betreuer zur Seite zu stellen. Das hatte das Amtsgericht Erding allerdings abgelehnt.

Zur Sache äußerte sich der Mann in der Verhandlung kaum. Bei dem Verwaltungsbeamten entschuldigte er sich. Zudem bekannte er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Er sei kein Reichsbürger.

Die Taten sah Wassermann als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten, wie von der Staatsanwältin aus Landshut gefordert, zu 7200 Euro Geldstraf
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http://www.sueddeutsche.de/muenchen/erding/streit-mit-verwaltung-und-kanzlei-reichsbuerger-auf-rachefeldzug-1.3759567
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Zitat
Streit mit Verwaltung und Kanzlei
Reichsbürger auf Rachefeldzug

64-Jähriger aus dem Gemeindegebiet Steinkirchen wegen versuchter Nötigung und Erpressung verurteilt

Von Regina Bluhme, Erding
"Die Bibel ist mein Gesetz" - so kommentierte ein 64-jähriger bekennender Reichsbürger seine Verurteilung am Amtsgericht Erding. Richter Andreas Wassermann sprach den hauptberuflichen Rutengeher der versuchten Nötigung und der versuchten Erpressung schuldig. Was ursprünglich mit einem Bußgeld von 25 Euro für zu schnelles Fahren begann, endete am Dienstag mit einer Strafe von 7200 Euro.

Der 64-jährige gebürtige Österreicher in Jeans, beigem Leinenhemd und brauner Strickweste, weigerte sich zunächst, die Zuhörerseite zu verlassen. "Nur wenn Sie mir absolut freies Geleit zusichern, komme ich nach vorne", sagte er zu Richter Wassermann. Als der antwortete: "Sie sind ein freier Mann", fügte sich der Mann und legte eine Heilige Schrift mit Goldrand und dicke Ordner vor sich auf den Tisch. Er gab nicht viel preis von sich: Sein Ausbildungsberuf sei Rutengeher, der Betriebssitz befinde sich im Bereich von Steinkirchen, sein Hauptwohnsitz in Österreich. Und: "Ich bin Reichsbürger", bekannte er. Warum er vor Gericht stand, konnte er sich nicht erklären. Die Staatsanwältin schon. Anklagepunkt 1: Versuchte Nötigung. Im April 2017 wollte die Gemeindeverwaltung Steinkirchen auf Bitte der Stadt Stuttgart, wo der 64-Jährige geblitzt worden war, das Bußgeld einfordern. Die Summe belief sich mit Mahngebühren auf 57,50 Euro. Daraufhin erreichten die Verwaltung "seitenlange E-Mails", wie der Geschäftsstellenleiter im Zeugenstand berichtete. Der Reichsbürger warf der Gemeinde in verschiedenen Punkten Fehlverhalten vor, verlangte Schadenersatz, mal 1000 Euro, mal 100000 Euro. "Ich hab das nicht ganz ernst genommen", sagte der Zeuge, aber als er seinen Namen in einer Erklärung des Angeklagten im Internet entdeckt habe, da sei er doch "ziemlich erschrocken". Weil die Schreiben in "Reichsbürger-Manier" verfasst worden seien, habe die Gemeinde die Polizei eingeschaltet. Ein Kripobeamter berichtete im Zeugenstand, dass es keine Erkenntnisse darüber geben, dass der 64-Jährige Waffen besitze.

Er habe "langsam die Faxen dicke", schimpfte der Angeklagte angesichts der Vorwürfe und fiel im weiteren Verlauf immer wieder Richter Wassermann ins Wort, bis dieser androhte, ihn des Saals zu verweisen. Dann war Ruhe. Und es ging weiter mit Anklagepunkt 2: Versuchte Erpressung. Im Sommer 2017 hatte sich der Angeklagte mit seinem Rechtsanwalt überworfen. Der sollte für ihn eine Entschädigungsklage bei einem Hüftprothesenhersteller durchboxen. Weil ihm die Sache wohl zu lange dauerte, hatte laut Kanzlei der 64-Jährige begonnen, den Prothesenhersteller selbst anzuschreiben und immer absurdere Forderungen zu stellen. Die Kanzlei gab das Mandat ab und regte eine Betreuung des 64-Jährigen an. Das Büro wurde mit Entschädigungsforderungen in Millionenhöhe überzogen. Zudem kündigte der Angeklagte an, Namen der seiner Ansicht nach unfähigen Anwälte in den Sozialen Medien zu veröffentlichen.

Richter Andreas Wassermann hielt sich an die Forderungen der Staatsanwaltschaft, sprach den Angeklagten der versuchten Nötigung und der versuchten Erpressung für schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen á 40 Euro. Zugunsten des 64-Jährigen spricht laut Wassermann, dass er sich beim Geschäftsstellenleiter von Steinkirchen entschuldigt hat. Allerdings habe er weder ein Geständnis abgelegt noch ein Schuldbewusstsein gezeigt. Ob er nun in Berufung oder Revision gehen wolle, stehe ihm frei, wandte sich der Richter an den Reichsbürger und überreichte ihm das entsprechende Informationsblatt. Der 64-Jährige bedankte sich höflich.
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