Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1364188 mal)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2430 am: 15. November 2017, 11:38:53 »
In Neumünster gab es eine Informationsveranstaltung

https://www.shz.de/lokales/holsteinischer-courier/reichsbuerger-sind-eine-gefahr-id18325506.html


Der Bundesstaat Bayern mal wieder

http://www.infranken.de/regional/hassberge/verfassungsschutz-hat-reichsbuerger-im-auge;art217,3020792

Spoiler
3250 Bayern rechnet Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der Reichsbürger-Szene zu, denen er laut einer Pressemitteilung seines Ministeriums "ein konsequentes Durchgreifen der Behörden" verheißt. Rund 20 dieser Leute, die sich auf verquaste Rechtsnormen berufen, die in die Zeit von Kaiser- und Königreich zurückreichen, tummeln sich laut Landratsamt im Kreis Haßberge.

Zwei erhielten in ihrem Wohnort im Maintal schon mehrfach Besuch von der Polizei, einer in Ebern (bald 49 Jahre) hat an jedem Wochenende viel Besuch von Gesinnungsgenossen aus Nachbar-Landkreisen, aber besonders auch aus Bundesländern im Osten, wie Augenzeugen schildern.
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Weiss jemand wer da gemeint ist?

http://www.pnp.de/lokales/landkreis_regen/viechtach/2729589_Reichsbuerger-schwaenzt-Prozess.html

Spoiler
Regelmäßig stehen in Viechtach so genannte Reichsbürger vor Gericht, weil sie gegen die Bescheide der Zentralen Bußgeldstelle mit ganz besonderen Argumenten vorgehen, die (nicht nur) von den ZBS-Beamten als Erpressung wahrgenommen werden.

Dafür sollte sich ein Mann aus Sachsen-Anhalt strafrechtlich verantworten, nachdem er wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit von der Viechtacher Bußgeldstelle angeschrieben worden war. Wie so viele so genannte Reichsbürger reagierte der Quedlinburger mit Drohungen und obskuren Forderungen an die Beamten, die die Bescheide ausgestellt haben.

Seit geraumer Zeit verfolgt die Justiz die Reichsbürger-Attacken, weshalb auch dem Angeklagten im August ein Strafbefehl ins Haus flatterte. Der Mann legte Einspruch ein, woraufhin er nun zur Hauptverhandlung geladen wurde. Doch Richterin, Staatsanwältin, Zeugen und Prozessbeobachter warteten vergeblich, eine Entschuldigung lag nicht vor. Deshalb wurde der Einspruch kostenpflichtig verworfen und der Strafbefehl lebt auf.
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« Letzte Änderung: 15. November 2017, 12:02:07 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2431 am: 15. November 2017, 13:21:53 »
Sieben Monate Haft für "Reichsbürger" -ohne Bewährung-, die Freunding kam besser davon, nur 2 Monate auf Bewährung, bei ihr geht man von einer "Hörigkeit" aus.

Spoiler
Gericht verhängt sieben Monate Haft

Prozess gegen Paar, das auf Polizeibeamte losging.

KENZINGEN. Sieben Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung – so lautet das Urteil gegen Thomas L., der sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Kenzingen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung verantworten musste. Seine mitangeklagte Lebensgefährtin wurde zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ein erster Prozess war im August geplatzt, weil die Angeklagten nicht erschienen. Dazu kam es diesmal nicht, denn beide saßen seit rund zwei Monaten in Untersuchungshaft.
Was der Angeklagte von der Justiz hält, macht er gleich zum Auftakt der Verhandlung deutlich und noch klarer bei der Urteilsverkündung. Aufzustehen, als Richterin Beate Bezold den Sitzungssaal betritt, hält er, in den Zuschauerrängen sitzend, nicht für nötig. Als sie nach rund zweistündiger Verhandlung das Urteil verkündet, steht er zwar neben seinem Pflichtverteidiger, dreht ihr aber demonstrativ den Rücken zu. Provozieren lässt sich die Amtsrichterin jedoch nicht.

Vorgeworfen wird dem Angeklagten und seiner mitangeklagten Lebenspartnerin Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte und vollendete Körperverletzung und dem Angeklagten zusätzlich noch Beleidigung. Dies alles im Zusammenhang mit der Durchsetzung einer Anordnung zur Vorführung, mit der die Polizisten im Mai 2016 beauftragt waren. Die Angeklagte Manuela O. sollte, ersatzweise für eine nicht bezahlte Geldstrafe, in Haft genommen werden. Der Angeklagte verweigerte jedoch den Zutritt zur gemeinsamen Wohnung in der Kaiserstuhlgemeinde. Der Schlüsseldienst musste gerufen werden. "Ich bewundere, wie ruhig und gelassen die Polizisten ertragen haben, dass er permanent gestichelt und sie beschimpft hat", erklärt dessen Mitarbeiter. Auch er sei bis unter die Gürtellinie beschimpft worden. Anzeige erstattete er nicht.

Zur Eskalation kam es letztlich doch, weil sich zum einen die Angeklagte mit Händen und Füßen wehrte, die Beamten trat und kratzte, womit die jedoch noch "kein Problem" hatten. Brisant wurde es erst, als die Frau in "hysterischer Stimmung" erklärte, sie gehe in die Küche und hole ein Messer. Rechts und links untergehakt wurde sie aus dem Haus geführt. Ihr Lebenspartner folgte, begleitet von zwei Uniformierten, bis vor die Haustür. "Dort griff er überraschend und ohne auf den ersten Moment erkennbar, was er in die Hand nahm, in die Hosentasche", sagt einer der Polizisten aus, der das aus dem Augenwinkel beobachtete: "Ich habe daraufhin lose meine Hand auf seine gelegt." Für den Angeklagten ein "Übergriff", den er mit mehreren Faustschlägen in das Gesicht des Beamten quittierte. Bei der folgenden Rangelei stürzten der Angeklagte und ein weiterer Polizist mehrere Stufen vom Podest vor der Haustür in den Hof. Schnell war der Angeklagte "gesichert".

"Wer in einer solchen Situation eine abrupte Bewegung macht, muss mit einer Reaktion rechnen", so Richterin Bezold in ihrer Urteilsbegründung. Von Notwehr, auf die sich der Angeklagte berief, könne keine Rede sein. Vielmehr sah sie, wie auch Staatsanwältin Simone Kieninger und die Pflichtverteidiger, die Tatvorwürfe der Anklageschrift durch die Beweisaufnahme voll umfänglich bestätigt.

Angeklagter erkennt keine staatlichen Institutionen an

Das gilt auch für die zugrunde liegende Einstellung des Angeklagten, der keinerlei staatliche Institution anerkenne. "Dumm nur, dass man dann trotzdem in Haft sitzt", so die Richterin. Eine positive Prognose könne ihm deshalb nicht gestellt werden. Er zeige kein Unrechtsbewusstsein und auch nicht den Willen, sich zukünftig an irgend etwas zu halten. Davon, dass er das auch in der Vergangenheit nicht tat, zeugten 18 Vorstrafen, überwiegend wegen Diebstahls.

Dass die Mitangeklagte mit einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten auf Bewährung davon kam, lag auch an der Aussage eines Beamten, der erklärte, sie habe "deutlich fremdbestimmt gewirkt". Richterin Bezold sprach von Hörigkeit, die letztlich dazu geführt habe, dass sie sich selbst in die Bredouille gebracht hatte. Bezold sah aber auch die Perspektive, dass sich die Angeklagte "emanzipiert, zukünftig auf sich statt auf den Partner hört". Mit der Untersuchungshaft, die beide hinter sich haben, weil sie zur ersten Hauptverhandlung nicht erschienen, ist für die Angeklagte die Haft so oder so schon fast erledigt. Pflichtverteidiger und Angeklagte erklärten ebenso wie die Staatsanwältin Rechtsmittelverzicht.
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http://www.badische-zeitung.de/kenzingen/gericht-verhaengt-sieben-monate-haft--145061325.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2432 am: 15. November 2017, 13:37:49 »
Zitat
"Dumm nur, dass man dann trotzdem in Haft sitzt", so die Richterin.

Reichsdepp - Realität   0:1

 ;D
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2433 am: 15. November 2017, 15:20:42 »
Voller Erfolg für Herrn Reichi! Denn wenn man nicht hingeht, kann man  ja auch nicht verurteilt werden ...  ;)

Aber fehlt da nicht noch ein Verfahren wg. Nötigung?

Zitat
Viechtach  |  14.11.2017  |  21:00 Uhr
Reichsbürger schwänzt Prozess

Regelmäßig stehen in Viechtach so genannte Reichsbürger vor Gericht, weil sie gegen die Bescheide der Zentralen Bußgeldstelle mit ganz besonderen Argumenten vorgehen, die (nicht nur) von den ZBS-Beamten als Erpressung wahrgenommen werden.

Dafür sollte sich ein Mann aus Sachsen-Anhalt strafrechtlich verantworten, nachdem er wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit von der Viechtacher Bußgeldstelle angeschrieben worden war. Wie so viele so genannte Reichsbürger reagierte der Quedlinburger mit Drohungen und obskuren Forderungen an die Beamten, die die Bescheide ausgestellt haben.

Seit geraumer Zeit verfolgt die Justiz die Reichsbürger-Attacken, weshalb auch dem Angeklagten im August ein Strafbefehl ins Haus flatterte. Der Mann legte Einspruch ein, woraufhin er nun zur Hauptverhandlung geladen wurde. Doch Richterin, Staatsanwältin, Zeugen und Prozessbeobachter warteten vergeblich, eine Entschuldigung lag nicht vor. Deshalb wurde der Einspruch kostenpflichtig verworfen und der Strafbefehl lebt auf. − jkl

http://www.pnp.de/lokales/landkreis_regen/viechtach/2729589_Reichsbuerger-schwaenzt-Prozess.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2434 am: 15. November 2017, 17:34:15 »
Kam grad im Radio:
Reichsbürger in Pfortsheim vor Gericht:

Spoiler
Reichsbürger“ wegen Gewehr vor Gericht

Pforzheim/Enzkreis. Vor Gericht steht in der kommenden Woche nicht nur – bei der Schwurgerichtskammer in Karlsruhe – der Mann und mutmaßliche Mörder einer Erzieherin in der evangelischen Kita am Schloßberg im Mai dieses Jahres (Prozessauftakt ist am Freitag, 17. November).
Sondern auch (vor dem Schöffengericht) am Mittwoch ein Mann, dessen Festnahme durch ein Spezialeinsatzkommando auf einem Gartengrundstück in Keltern im Januar dieses Jahres – der Kampfsportler trug ein Messer und eine scharfe Pistole bei sich – für Aufsehen gesorgt hatte. Ebenso der Fund in seiner Wohnung: eine so genannte Pumpgun (eine durchschlagskräftige Repetierflinte). Polizei und Staatsanwaltschaft stufen ihn als „Reichsbürger“ ein, der den Staat Bundesrepublik ablehnt.

Der 43-Jährige soll im April auch gegenüber einem Kelterner Gemeindearbeiter gewalttätig geworden sein, der den Schleichweg vom Bauernhof Bischoff zur Regelbaumstraße abriegeln wollte
 
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https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Reichsbuerger-wegen-Gewehr-vor-Gericht-_arid,1196529.html

@teobald.tiger Weißt du mehr als die Presse? Wer war das?

Jetzt auch mit Video...der Herr musste vorgeführt werden.

(Mit Video)
https://www.swr.de/swraktuell/bw/karlsruhe/mutmasslicher-reichsbuerger-vor-gericht-eklat-bei-pforzheimer-prozessbeginn/-/id=1572/did=20632172/nid=1572/4gvobz/index.html

Spoiler
Mutmaßlicher "Reichsbürger" vor Gericht Eklat bei Pforzheimer Prozessbeginn

Mit erheblicher Verspätung hat am Mittwochvormittag vor dem Pforzheimer Amtsgericht der Prozess gegen einen mutmaßlichen "Reichsbürger" begonnen. Der Angeklagte hatte sich geweigert, seinen Platz einzunehmen.

Ganze zwei Stunden vergingen, bis das Verfahren mit der Verlesung der Anklage losgehen konnte. Der Richter musste den 43-Jährigen zwangsweise vorführen lassen. Weil der Mann sich bis zuletzt dagegen wehrte, brachten schließlich mehrere Polizeibeamte den Mann zu Boden, fesselten ihn und trugen ihn mit vereinten Kräften zu seinem ihm angewiesenen Platz vor der Richterbank.

Der Mann soll den rechtsextremen sogenannten Reichsbürgern zumindest nahe stehen. Er selbst bestreitet das. Vor Gericht steht er, weil er sich für gefährliche Körperverletzung und illegalen Waffenbesitz verantworten muss.
Gewalttätig und bewaffnet

In den Blick der Justiz geriet der Pforzheimer ursprünglich wegen säumigen Unterhaltszahlungen. Weil er in diesem Zusammenhang nicht zu einem Gerichtstermin erschienen war, nahm die Polizei den 43-Jährigen Anfang 2017 auf einem Gartengrundstück in Keltern (Enzkreis) fest.

Da der Mann bereits als gewalttätig bekannt war, rückte damals ein Spezialeinsatzkommando an. Aufgefallen war er zuvor, weil er auf einem Schotterweg in Keltern zwei Arbeiter angegriffen hatte. Damals kam er mit seinem Auto wegen einer Baustelle nicht weiter. Er stieg er aus, schlug einen der Arbeiter mit der Faust ins Gesicht und ging auf seinen Kollegen mit einem Messer los, verfehlte ihn aber.

Bei seiner Festnahme trug der Mann eine geladene Pistole sowie ein Messer bei sich. In seiner Wohnung fanden die Ermittler zudem eine Armbrust, mehrere Stichwaffen, Munition und eine Pumpgun.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2435 am: 15. November 2017, 17:37:39 »
Die Latte an Straftaten dürfte (hoffentlich) für eine Haftstrafe von "königlichem" Ausmaß reichen!  :dance:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2436 am: 15. November 2017, 18:11:37 »
In NRW hat es eine weitere Aktion gegen einen Reichsideologen und vormals 'legalem Waffenbesitzer' unter Einsatz eines SEK gegeben.
Der Betroffene hat sich gewehrt und musste ins Krankenhaus...

Polizei durchsucht Wohnung

Das müsste der hier sein:

[facebook]https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1168097436579553[/facebook]

Zum Termin nicht erschienen, auch nicht zu Hause gewesen, jetzt darf er vor der Verhandlung dann erst mal ein paar Tage "schmoren".  ;D


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Haftbefehl erlassen Selmer "Reichsbürger" erscheint nicht im Gericht

SELM/LÜNEN Mit einem großen Aufgebot von Polizisten und Justizwachtmeistern sollte am Mittwoch vor dem Amtsgericht Lünen der Prozess gegen einen mutmaßlichen „Reichsbürger“ aus Selm gesichert werden. Doch der ganze Aufwand war umsonst. Der Platz auf der Anklagebank blieb leer. Nun wird der Mann per Haftbefehl gesucht.

Ein 53-jähriger Unternehmer aus der "Reichsbürger"-Szene hatte bereits im Januar für einen großen Polizeieinsatz gesorgt. Um eine möglicherweise illegal in seinem Besitz befindliche Waffe zu sichern, war damals sogar ein Spezial-Einsatzkommando angerückt. Tatsächlich wurden an diesem Tag bei dem "Reichsbürger" mehrere Waffen gefunden. Über diesen Vorwurf soll nun vor Gericht verhandelt werden.
Die Polizei durchsuchte auch die Wohnräume.

Mehrere Waffen beschlagnahmt Polizei-Razzia bei Reichsbürger in Selm

Dass es schwer werden würde, den Mann zur Teilnahme an dem Prozess zu bewegen, war den anderen Beteiligten schon im Vorfeld klar. Der Selmer lehnt offenbar den deutschen Staat und seine Organisationen ab. Die förmliche Ladung zum Termin schickte er mit der Bemerkung, diese sei fälschlicherweise in seinem Briefkasten gelandet postwendend wieder zurück.

Polizei kann Unternehmer nicht finden

Der Richter schickte deshalb zunächst drei Polizisten los, um den Unternehmer entweder an seiner Wohnanschrift oder in der Firma in Selm aufzusuchen. Nach einer Stunde meldeten diese jedoch: „Wir haben ihn nicht angetroffen. Nur seinen Vater. Und der weiß angeblich nicht, wo sich der Sohn aufhält.“

Jetzt wird der „Reichsbürger“ mit einem Haftbefehl gesucht. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
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http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/selm/Haftbefehl-erlassen-Selmer-Reichsbuerger-erscheint-nicht-im-Gericht;art931,3306112

Es wird wohl erneut verhandelt.
Spoiler

15. November 2017 um 06:09 Uhr
Prozessstart in Lünen Zwei Reichsbürger aus Selm angeklagt
Selm / Lünen (AU) In Lünen stehen heute zwei sogenannte Reichsbürger vor Gesetz.

Angeklagt sind ein 53-jähriger Selmer und sein 24-jähriger Sohn. Die meisten Vorwürfe gibt es gegen den Vater. Er soll illegal Waffen besessen haben. Aufforderungen eine Waffe abzugeben, kam er nicht nach. Ein Spezialeinsatzkommando stürmte daraufhin im Janaur sein Haus. Festnehmen lassen wollte sich der Mann nicht. Er gab an, das Rechtssystem der Bundesrepublik nicht anzuerkennen. Der Sohn soll Widerstand gegen Gerichtsvollzieher geleistet haben. Zum ersten Prozesstermin im Sommer war er nicht erschienen.
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http://www.antenneunna.de/nachrichten/kreis-unna/nachrichten/art749,1453060

Man ist aber nicht erschienen:

http://www1.wdr.de/mediathek/av/video-mutmasslicher-reichsbuerger-aus-selm-mit-haftbefehl-gesucht-100.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2437 am: 15. November 2017, 22:08:10 »
Die Latte an Straftaten dürfte (hoffentlich) für eine Haftstrafe von "königlichem" Ausmaß reichen!  :dance:

Es sind zwei Jahre und drei Monate geworden.

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Eskalation vor Gericht – Waffennarr muss in Haft

Pforzheim. Bereits seine Festnahme hatte überregional für Aufsehen gesorgt – ein Sondereinsatzkommando überrumpelte den Schwerbewaffneten Anfang des Jahres auf einem Garten-Grundstück bei Dietlingen (die PZ berichtete). Auch am Mittwoch war ein TV-Team des SWR vor Ort, als der Mann im Pforzheimer Gerichtssaal einen weiteren großen Polizeieinsatz provozierte.

Bis zu acht Beamte waren nötig, um den 44-jährigen Kampfsportler niederzuringen, ihn mit Handschellen und Fußfesseln zu fixieren. Erst dann konnte die Verhandlung beginnen, die für den wiederholt gewalttätigen Waffennarren mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten endete. Ob es sich bei dem Pforzheimer um einen sogenannten „Reichsbürger“ handelt, wurde nicht geklärt – Indizien gab es mehrere.

So weigerte er sich, vor dem Richter Platz zu nehmen, prangerte „Willkür“ an, störte lautstark die Verlesung der Anklageschrift und wurde durch Kommentare aus dem Publikum befeuert. „Standhaft bleiben“, raunte ihm ein Zuhörer zu, „Die machen eh, was sie wollen“ oder „Frag’ ihn, ob er ein gesetzlicher Richter ist“. Der Angeklagte antwortete: „Kommt alles noch.“ Die Geduld und das gute Zureden der Polizisten nutzten nichts: Der Mann musste auf die Anklagebank gezwungen werden. Doch dann sollte doch alles anders kommen.

Nach mehreren Unterbrechungen konnte der Vorsitzende des Schöffengerichts, Oliver Weik, das vornehmen, was er am Ende selbst als „konstruktive Verhandlungsführung“ bezeichnete. Der inzwischen wieder von den Fesseln befreite Angeklagte beantwortete Fragen und räumte die schwerwiegenderen der ihm vorgeworfenen Vergehen ein. Ja, er habe an besagtem Morgen im Garten eine geladene halbautomatische Pistole mit sich geführt. Und ja, die bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Pforzheim gefundene, ebenfalls geladene Pumpgun sei seine. Auch den Besitz von gut 1000 Schuss Munition, mehrerer Kampfmesser und eines Wurfsterns gab er zu.

Bis zum Ende zwei Versionen gab es indes von einem mitverhandelten Vorfall auf einem Dietlinger Feldweg. Dort hatte der Mann bereits im April 2016 auf einen Bauarbeiter eingeschlagen, weil dessen Fahrzeug ihn an der Durchfahrt hinderte. Es sei laut Weik zumindest nicht auszuschließen, dass sich der Beschuldigte provoziert gefühlt habe. Weil auch nicht eindeutig nachzuweisen war, dass der Mann ernsthaft plante, mit seinem gezückten Messer den Arbeiter zu verletzen, blieb es hier bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher statt gefährlicher Körperverletzung.
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https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Eskalation-vor-Gericht-Waffennarr-muss-in-Haft-_arid,1197360.html
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2438 am: 16. November 2017, 07:51:02 »
Zur Familie Teschner (ehemaliger?) Sanitärgroßhandel gibt es jetzt einen sehr ausführlichen Bericht. Man sieht, nicht nur das eigene, sondern auch das Leben des Sohne wird ordentlich verpfuscht.

Die vorherigen Berichte:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg145078#msg145078

Spoiler
Angeklagter aus Selm
Mutmaßlicher Reichsbürger erscheint nicht vor Gericht

Selm/Lünen Ein mutmaßlicher Reichsbürger aus Selm hält die Justiz weiter auf Trab. Weil der 53-jährige Handwerker am Mittwoch nicht zu seinem Prozess am Amtsgericht Lünen erschien, soll er nun per Haftbefehl gesucht werden. Doch er ist nicht der Einzige, in der Familie, der Ärger hat.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten unerlaubten Waffenbesitz und Widerstand gegen die Polizei. Außerdem soll er gegenüber einem Gerichtsvollzieher seine finanzielle Pleite erklärt haben, obwohl er noch über 200.000 Euro Bargeld, wertvolle Münzen und einige Autos verfügt haben soll. Richter Ulrich Oehrle: „Wenn sich das als wahr herausstellt, hat er den Gerichtsvollzieher dreist belogen.“

Was der 53-Jährige dazu sagt, werden die Prozessbeteiligten frühestens dann erfahren, wenn die Polizei ihn festnehmen konnte. Am Mittwoch unternahmen mehrere Beamte einen ersten Versuch, den Handwerker aufzuspüren und ins Gericht zu bringen. Nach mehr als einer Stunde Wartezeit verkündete Richter Oehrle jedoch das Scheitern: „Das wird heute nichts mehr.“

Auch Sohn erscheint nicht vor Gericht

Bei einem anderen Verfahren eine Stunde zuvor hatte der Richter ebenfalls auf einen leeren Platz auf der Anklagebank geblickt. Denn auch der Sohn des mutmaßlichen Reichsbürgers, der sich wegen Widerstands gegen die Polizei und Fahrens ohne Versicherungsschutz verantworten sollte, war nicht zur Verhandlung erschienen.

Weil der 24-jährige Filius aber ein ärztliches Attest ans Gerichts geschickt hatte, nach dem er verhandlungsunfähig war, konnte Richter Oehrle auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen sogenannten Strafbefehl erlassen. Dabei handelt es sich um ein schriftliches Urteil, gegen das der 24-Jährige innerhalb der kommenden zwei Wochen Einspruch einlegen kann.

Für das Fahren mit einem nicht versicherten Firmenfahrzeug des Vaters erhielt der 24-Jährige eine Geldstrafe von 1000 Euro (40 Tagessätze), für die Widerstandshandlungen gegen die Polizei sogar sechs Monate Haft auf Bewährung. Als Auflage muss der Sohn weitere 600 Euro zahlen. Immerhin gestand ihm der Richter zu, dies in monatlichen Raten von 50 Euro tun zu können. Offiziell gilt der 24-Jährige nämlich als Auszubildender im Betrieb des mutmaßlichen Reichsbürgers.
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http://www.ruhrnachrichten.de/Staedte/Selm/Mutmasslicher-Reichsbuerger-erscheint-nicht-vor-Gericht-960268.html

___________

In Landau hat man Probleme mit einem Hobbyimker und wohl wenig Ahnung, wie "Reichsbürger" wirklich ticken.  ;)

Spoiler
Landau
Landau: Reichsbürger soll Schuppen abreißen

Von Sebastian Böckmann

Wenn es nach dem Stadtrechtsausschuss geht, muss ein Ehepaar aus Landau mehrere Schuppen auf Grundstücken zwischen Innenstadt und Arzheim abreißen, weil sie im Außenbereich (und im Naturpark Pfälzerwald) stehen und zu groß sind, um genehmigungsfrei zu sein. Das hatte der Ausschuss auch schon in einem anderen Fall bei einer Blechgarage in der Nähe der jetzt betroffenen Schuppen so entschieden (Bericht vom 2. Juli 2015). Allerdings: Der Ehemann hält entsprechende Beseitigungsaufforderungen der Stadt „mangels Einhaltung der Schriftform für ein Angebot, das ich ausdrücklich ablehne“.

Er führt zwar einen umfangreichen Schriftverkehr mit der Stadt, verfolgt dabei aber die Strategie der Reichsbürger, wie Stefan Joritz, der Leiter des Rechtsamts der Stadt, dem Ausschuss sagte: Der Mann bezweifele die Existenz der Bundesrepublik und ihrer nachgeordneten Behörden. Folglich meint er, auch die Stadtverwaltung nicht ernstnehmen zu müssen.

Konsequenterweise war er daher auch nicht zur Ausschusssitzung erschienen. Mehr noch: Aus seinem letzten Schreiben war nicht einmal klar ersichtlich, ob es sich um einen Widerspruch gegen eine Beseitigungsverfügung handeln soll. Letztlich hat der Ausschuss das Missfallen des Mannes als Widerspruch gewertet. Für dessen Bearbeitung werden Kosten anfallen, betonte Joritz.

Widerspruch abgelehnt.
Inhaltlich war der Fall schon länger klar, denn das Bauamt der Stadt hatte bereits seit 2013 mit der Ehefrau des Mannes Kontakt, der die betreffenden Grundstücke gehören. Sie hatte Widerspruch eingelegt gegen die Beseitigungsverfügung für einen Schuppen, und dieser Widerspruch war als unbegründet abgelehnt worden. Weil danach aber immer noch nichts passiert war, hatte die Stadt mit einem Zwangsgeld gedroht. Erst danach habe die Frau mitgeteilt, selbst gar nicht mehr über die Grundstücke verfügen zu können, da sie diese ihrem Mann verpachtet habe.

Baurechtlich, so Joritz, war bereits alles abgeklärt: Im Außenbereich sind nur privilegierte Vorhaben zulässig, also beispielsweise landwirtschaftliche Betriebsgebäude. Im vorliegenden Fall war zwar das Argument vorgebracht worden, es handele sich um einen Imkerbetrieb im Nebenerwerb, doch dem hatte die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, die zu solchen Fällen gehört werden muss, bereits widersprochen. Sie stuft die Imkerei mit 13 Völkern als Hobby ein – nichts, was einen Unterstand für Traktoren und anderes landwirtschaftliches Gerät rechtfertigen würde.

Wenn der Stadtrechtsausschuss den Widerspruch des Mannes zurückweist, steht ihm der Gang zum Verwaltungsgericht offen – theoretisch zumindest, denn die Wahrscheinlichkeit, dass er die Gerichtsbarkeit anerkennt, müsste eigentlich gering sein.
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Re: Presseschnipsel
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Wieder eine Erfolgsgeschichte. Erst zwangsgeräumt, dann Haftstrafe auf Bewährung.
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16.11.2017

    Böblingen

Polizisten mit Pfefferspray besprüht
Böblingen: Amtsgericht verurteilt Reichsbürger wegen Widerstands und gefährlicher Körperverletzung

Ein 54-jähriger Sindelfinger, der sich den Reichsbürgern zugehörig fühlt, hat sich im März geweigert, einer Zwangsräumung seiner Wohnung Folge zu leisten. Er besprühte Polizeibeamte mit Pfefferspray und leistete heftigen Widerstand. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurde der Angeklagte vom Böblinger Amtsgericht zu der Haftstrafe von neun Monaten zur Bewährung verurteilt.

Thomas Oberdorfer

Der 54 Jahre alte Angeklagte sieht sich als Reichsbürger. Er gehört jener Gruppierung an, die den Staat Deutschland und dessen Institutionen und Behörden rundweg ablehnt, die Deutschland als eine AG sehen, die Bewohner sind die Mitarbeiter. Viele Jahre wurden "Reichsbürger" als so etwas wie Spinner abgetan. Der Fall in Georgensgmünd im vergangenen Jahr aber rückte diesen Personenkreis in den Blickpunkt: Ein heute 50-Jähriger hatte durch die geschlossene Tür auf Polizisten geschossen, ein 32-jähriger Beamter starb, zwei weitere wurden verletzt. Der Täter wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Polizisten waren zu dem Haus des Mannes gegangen, um seine Waffen zu beschlagnahmen.

Mit der Miete im Rückstand

Eben jenes Verhalten legte der Angeklagte an den Tag, der sich vor dem Böblinger Amtsgericht verantworten musste. Er benutzte keine Pistole, sein grundsätzliches Verhalten aber ähnelte sehr stark der Tat von Georgensgmünd. Der Angeklagte bewohnte in Sindelfingen eine Wohnung, blieb mit der Miete aber deutlich im Rückstand. Schließlich stand die Zwangsräumung der Wohnung an. Am 7. März wurde die Zwangsräumung umgesetzt. Ein Gerichtsvollzieher und ein Mitarbeiter eines Schlüsseldiensts waren vor Ort, sie wurden von Polizisten begleitet. Auf das Klingeln reagierte der Angeklagte nicht, gleichwohl war deutlich zu hören, dass er in der Wohnung war, sagte einer der Beamten. Dem Mann des Schlüsseldiensts gelang es nicht, die Türe zu öffnen, daraufhin nutzten die Polizisten eine Ramme. "Wir haben die Tür halb aufgeschlagen, sie war im oberen Bereich verbarrikadiert", sagte einer der Beamten. Nach wenigen Metern folgte innerhalb der Wohnung eine weitere verschlossene Tür. In dieser war ein Loch, ein Polizist lugte hindurch, der Angeklagte versprühte eine Ladung Pfefferspray. "Er hat mich nicht getroffen", sagte der Beamte, der seinerseits durch das Loch ebenfalls Pfefferspray spritzte. Der Angeklagte wich zurück, die Beamten öffneten auch die zweite Tür, rückten nach. "Der Angeklagte stand im Bereich der Balkontür und hat Pfefferspray hin und her gespritzt", sagte der Beamte, den eine Ladung davon im Gesicht traf. "Ich war dann außer Gefecht gesetzt. Mein Gesicht und meine Kopfhaut brannten, meine Augen wurden ausgespült", sagte der Geschädigte. Mit einem Rettungswagen wurde er zur Kontrolle in eine Augenklinik gefahren. "Das Zeug war härter als unser Pfefferspray. Es war wohl ein Tierabwehrspray", sagte der Polizist, der am Tag nach der Tat nachmittags keine Probleme mehr hatte. Seine Kollegen rückten schließlich dem Angeklagten mit einem Schild als Schutz zu Leibe, legten ihn auf den Boden und Handschellen an.

Sämtliche Zeugen schilderten den Tathergang im Kern wie der Beamte, der am übelsten verletzt wurde. Der Angeklagte hatte hingegen eine ganz eigene Sicht der Dinge. Völlig der Denkweise der sogenannten Reichsbürger verhaftet, sagte der Angeklagte. "Das ist alles Lüge, das ist alles Erfindung." Direkt an die verschiedenen Zeugen gewandt, sagte er gebetsmühlenartig. "Sie waren gar nicht dabei." Dann verstieg er sich dazu, dass er "bei dem Angriff auf dem Balkon schwer misshandelt und fast umgebracht" wurde. Tatsächlich erlitt er eine "kleine Platzwunde an der Stirn", sagte ein Polizist. Das Attest des Krankenhauses bezüglich der Verletzungen des Beamten sei "eine freie Erfindung", sagte der 54-Jährige, der von einem "Komplott gegen ihn" sprach. "Was bekommen Sie für Ihre Lügen?", fragte er die Zeugen. Es war für die Prozessbeteiligten wie die Zeugen und die Zuhörer mühselig, sich die Tiraden des Angeklagten anhören zu müssen. Er saß über weite Strecken in Handschellen neben seinem Pflichtverteidiger. Zu einem ersten Verhandlungstermin war der 54-Jährige nicht erschienen, daraufhin kam er in Haft.

Die Vorsitzende Richterin Köppen verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu der Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2441 am: 16. November 2017, 13:09:31 »
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Mit seinem Fahrer machte er sich früh morgens um 4 Uhr von Abu Simbel auf den Weg und erreichte nach sechs Stunden Fahrt Bir Tawil. Er stieß eine Flagge in den Boden und erklärte das Land zu seinem Königreich, das er Kingdom of Dixit nennt.
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Immerhin! Die Reichsdeppen könnten bestenfalls das

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2442 am: 16. November 2017, 13:42:32 »
Zitat
Mit seinem Fahrer machte er sich früh morgens um 4 Uhr von Abu Simbel auf den Weg und erreichte nach sechs Stunden Fahrt Bir Tawil. Er stieß eine Flagge in den Boden und erklärte das Land zu seinem Königreich, das er Kingdom of Dixit nennt.

Mit dem Kingdom of Dixit hat er doch die Vorlage für das Königreich der Pudel geliefert.

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2443 am: 16. November 2017, 14:54:48 »
Zwei "Dumme", ein Gedanke!  ;D
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2444 am: 16. November 2017, 19:59:57 »
Eigentlich hätte man wegen der Rundfunkabgabe nur das Händchen heben müssen, aber das wäre natürlich viel zu einfach gewesen ...

Zitat
Verurteilung einer Reichsbürgerin

Am 06.07. 2017 wurde eine 54-jährige Frau aus 84478 Waldkraiburg vom Amtsgericht München wegen versuchter Erpressung in drei Fällen und versuchter Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 170 Tagessätzen verurteilt.


Spoiler
Im Auftrag des Bayerischen Rundfunks war eine Gerichtsvollzieherin des Amtsgerichts München seit April 2015 mit der Beitreibung einer Forderung in Höhe von 370,99 Euro, sowie wegen einer weiteren Forderung seit Juni 2016 gegen die Angeklagte befasst. Von der Landesjustizkasse Bamberg war die Gerichtsvollzieherin in einem Zwangsvollstreckungsverfahren beauftragt, der Verurteilten die Vermögensauskunft abzunehmen.

Am 21.07.2015, 12.09.2016 bzw. 27.06.2016 übersandte die Verurteilte Schreiben an das Büro der Gerichtsvollzieherin, in dem sie von der Gerichtsvollzieherin forderte, ihr innerhalb einer Frist von 72 Stunden zuzüglich zwei Tagen Postlaufzeit in notariell beglaubigter Form und unter Eid unter anderen folgende Nachwiese vorzulegen:

    Nachweis der amtlichen Legitimation und der Vereidigung des Beamten,
    Gründungsurkunden des Bundeslandes und anderer Stellen, auf  welche die Vereidigung erfolgte.

Für den Fall, dass die Gerichtsvollzieherin diesen Forderungen nicht nachkommt, drohte die Verurteilte ihr an, dass dies als ihre „unwiderrufliche und absolute“ Zustimmung zu folgenden Maßnahmen und aller hieraus folgenden Konsequenzen gelte:

    Bestellung eines Pfandrechts gegen die Gerichtsvollzieherin zu ihren Gunsten in Höhe von 500.000 Euro bzw, 5 Millionen US-Dollar bzw in Höhe von 50 Millionen US-Dollar gegen ihre Behörde
    Eintragung der Gerichtsvollzieherin in ein „internationales Schuldnerverzeichnis" und entsprechende Publikationen in den Medien,
    Verzicht der Gerichtsvollzieherin auf jegliche Rechtsmittel.

Dadurch wollte die Verurteilte die Gerichtsvollzieherin zur Einstellung der Zwangsvollstreckungen veranlassen und sich selbst die Bezahlung der Vollstreckungsforderungen ersparen, was ihr aber nicht gelang.

In drei weiteren Fällen machte sich die Verurteilte zudem der versuchten Nötigung schuldig:

Am 22.09.2016 schickte sie ein E-Mail an den Präsidenten des Amtsgerichts München, in dem sie ihn zur Beibringung der von ihr geforderten Legitimationsnachweise unter Drohungen aufforderte.

Am 02.10.2015 forderte sie gegenüber einer Rechtspflegerin, die zuständig war für die Durchführung einer gegen sie im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verhängten Erzwingungshaft unter Drohungen die Vorlage von Legitimationspapieren

In gleicher Weise agierte sie mit einer E-Mail vom 14.02.2017 gegenüber einer Staatsanwältin, die in einem Ermittlungsverfahren gegen sie tätig war.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München war sie geständig. Der Richter verhängte wegen der versuchten Erpressungen jeweils Geldstrafen von 100 Tagessätzen, wegen der versuchten Nötigungen jeweils 60 Tagessätze. Zur Strafzumessung führt er aus: „Zu Lasten der Angeklagten musste gesehen werden, dass sie Personen angegangen ist, die in der öffentlichen Hand und insbesondere auch der Rechtsfindung und der Rechtsdurchsetzung dienen. Letztlich war das Verhalten der Angeklagten ein Angriff auf die Rechtspflege als solche.“

Urteil des Amtsgerichts München vom 06.07.2017 Aktenzeichen 844 Ds 241 Js 185845/16

Das Urteil ist rechtskräftig.

Klaus-Peter Jüngst
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https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2017/86.php

Das Urteil 844 Ds 241 Js 185845/16 bald hier:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=844%20Ds%20241%20Js%20185845/16
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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