Sieben Monate Haft für "Reichsbürger" -ohne Bewährung-, die Freunding kam besser davon, nur 2 Monate auf Bewährung, bei ihr geht man von einer "Hörigkeit" aus.
Spoiler
Gericht verhängt sieben Monate Haft
Prozess gegen Paar, das auf Polizeibeamte losging.
KENZINGEN. Sieben Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung – so lautet das Urteil gegen Thomas L., der sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Kenzingen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung verantworten musste. Seine mitangeklagte Lebensgefährtin wurde zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ein erster Prozess war im August geplatzt, weil die Angeklagten nicht erschienen. Dazu kam es diesmal nicht, denn beide saßen seit rund zwei Monaten in Untersuchungshaft.
Was der Angeklagte von der Justiz hält, macht er gleich zum Auftakt der Verhandlung deutlich und noch klarer bei der Urteilsverkündung. Aufzustehen, als Richterin Beate Bezold den Sitzungssaal betritt, hält er, in den Zuschauerrängen sitzend, nicht für nötig. Als sie nach rund zweistündiger Verhandlung das Urteil verkündet, steht er zwar neben seinem Pflichtverteidiger, dreht ihr aber demonstrativ den Rücken zu. Provozieren lässt sich die Amtsrichterin jedoch nicht.
Vorgeworfen wird dem Angeklagten und seiner mitangeklagten Lebenspartnerin Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte und vollendete Körperverletzung und dem Angeklagten zusätzlich noch Beleidigung. Dies alles im Zusammenhang mit der Durchsetzung einer Anordnung zur Vorführung, mit der die Polizisten im Mai 2016 beauftragt waren. Die Angeklagte Manuela O. sollte, ersatzweise für eine nicht bezahlte Geldstrafe, in Haft genommen werden. Der Angeklagte verweigerte jedoch den Zutritt zur gemeinsamen Wohnung in der Kaiserstuhlgemeinde. Der Schlüsseldienst musste gerufen werden. "Ich bewundere, wie ruhig und gelassen die Polizisten ertragen haben, dass er permanent gestichelt und sie beschimpft hat", erklärt dessen Mitarbeiter. Auch er sei bis unter die Gürtellinie beschimpft worden. Anzeige erstattete er nicht.
Zur Eskalation kam es letztlich doch, weil sich zum einen die Angeklagte mit Händen und Füßen wehrte, die Beamten trat und kratzte, womit die jedoch noch "kein Problem" hatten. Brisant wurde es erst, als die Frau in "hysterischer Stimmung" erklärte, sie gehe in die Küche und hole ein Messer. Rechts und links untergehakt wurde sie aus dem Haus geführt. Ihr Lebenspartner folgte, begleitet von zwei Uniformierten, bis vor die Haustür. "Dort griff er überraschend und ohne auf den ersten Moment erkennbar, was er in die Hand nahm, in die Hosentasche", sagt einer der Polizisten aus, der das aus dem Augenwinkel beobachtete: "Ich habe daraufhin lose meine Hand auf seine gelegt." Für den Angeklagten ein "Übergriff", den er mit mehreren Faustschlägen in das Gesicht des Beamten quittierte. Bei der folgenden Rangelei stürzten der Angeklagte und ein weiterer Polizist mehrere Stufen vom Podest vor der Haustür in den Hof. Schnell war der Angeklagte "gesichert".
"Wer in einer solchen Situation eine abrupte Bewegung macht, muss mit einer Reaktion rechnen", so Richterin Bezold in ihrer Urteilsbegründung. Von Notwehr, auf die sich der Angeklagte berief, könne keine Rede sein. Vielmehr sah sie, wie auch Staatsanwältin Simone Kieninger und die Pflichtverteidiger, die Tatvorwürfe der Anklageschrift durch die Beweisaufnahme voll umfänglich bestätigt.
Angeklagter erkennt keine staatlichen Institutionen an
Das gilt auch für die zugrunde liegende Einstellung des Angeklagten, der keinerlei staatliche Institution anerkenne. "Dumm nur, dass man dann trotzdem in Haft sitzt", so die Richterin. Eine positive Prognose könne ihm deshalb nicht gestellt werden. Er zeige kein Unrechtsbewusstsein und auch nicht den Willen, sich zukünftig an irgend etwas zu halten. Davon, dass er das auch in der Vergangenheit nicht tat, zeugten 18 Vorstrafen, überwiegend wegen Diebstahls.
Dass die Mitangeklagte mit einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten auf Bewährung davon kam, lag auch an der Aussage eines Beamten, der erklärte, sie habe "deutlich fremdbestimmt gewirkt". Richterin Bezold sprach von Hörigkeit, die letztlich dazu geführt habe, dass sie sich selbst in die Bredouille gebracht hatte. Bezold sah aber auch die Perspektive, dass sich die Angeklagte "emanzipiert, zukünftig auf sich statt auf den Partner hört". Mit der Untersuchungshaft, die beide hinter sich haben, weil sie zur ersten Hauptverhandlung nicht erschienen, ist für die Angeklagte die Haft so oder so schon fast erledigt. Pflichtverteidiger und Angeklagte erklärten ebenso wie die Staatsanwältin Rechtsmittelverzicht.