Waffen braucht der echte "Reichsbürger". Eine hatte mit ihrem Widerspruch sogar schon Erfolg. 
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Nun, ja, auch in Gera mußten ja schon 2 von 3 Waffenbesitzkarten samt Waffen 2015 wieder zurückgegeben werden, weil, wie das VG feststellte, "bloße Sympathiebekundungen gegenüber der Reichsbürgerbewegung nicht ausreichen" um nach § 5 WaffG unzuverlässig zu sein.
Eigentlich Kennzeichen des Rechtsstaats, diejenigen auszusieben, die wirklich offensiv die Rechtsordnung ablehnen und diejenigen, die mal etwas dumm nachgeplappert haben, zu schonen.
Hier hatte ein Mann den Gelben Schein beantragt, weil er glaubte, der sei zum Hauskauf in den USA nötig, die Waffenbehörde leitet daraus Unzuverlässigkeit ab, das VG jedoch hegt daran ernste Zweifel, weil sonst kein Anzeichen für offensives Ablehnen der Gesetze erkennbar und ordnet aufschiebende Wirkung an:
VG München, Beschluss v. 08.06.2017 – M 7 S 17.1202
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-117929?hl=trueAber sonst sind natürlich die "echten" Reichis putzig, die die Legitimität der Gerichte ablehnen, aber dennoch vor ihnen gegen den Entzug klagen ...
