Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1364203 mal)

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Offline Evil Dude

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2400 am: 10. November 2017, 15:37:29 »
Nach der Höhe des Tagessatzes zu urteilen dürfte die "Dame" über das übliche "Reichsdeppen-Spitzeneinkommen" auch als ALG 2 oder Hartz IV bekannt, verfügen.
Da ist so ein Verhalten ein guter Weg, bald im "staatlich betreuten Wohnen" unterzukommen!  :facepalm:

Aber das Motto lautet da sicher auch: "ALLES, nur keine Sozialstunden!"

@Evil Dude Kielholen ist immer lustig - für die Anderen.  :whistle:

Erst recht, wenn man mit einem Raumschiff unterwegs ist!  ;D

***Gleich mal eine Notiz an die Reptiloiden weiterreichen, ob der Strafenkatalog nicht entsprechend erweitert werden kann!***

« Letzte Änderung: 10. November 2017, 15:42:16 von Evil Dude »
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Online Rolly

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2401 am: 10. November 2017, 16:32:35 »
@emz hat die Story auch auf Allmy publik gemacht. Und da kam dann auf "der Wagen der Angeklagten war im Übrigen weder angemeldet, noch versichert." die Frage "und was war jetzt mit ihr? warum war sie gefährlich?"  :facepalm:
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Offline Evil Dude

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2402 am: 10. November 2017, 16:40:28 »
Wenn man mit einem unversicherten Fahrzeug überfahren wird, tut es nicht weh!
 :liar:
#mussmanwissenwahnwichteln
 :facepalm:
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Offline Tuska

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2403 am: 10. November 2017, 16:43:05 »
Off-Topic:
Ach Allmy - wer da mitliest ist selber Schuld. Die ganze Community besteht da doch nur aus gestressten Eltern und gelangweilten Neugeschiedenen.  ;D

*duckundweg*
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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2404 am: 10. November 2017, 17:00:19 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline Evil Dude

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2405 am: 10. November 2017, 17:17:17 »
Du willst doch nicht etwa andeuten dass die Berichte der Putin-Prawda weniger "wahr" sind als die des Originals?  :o
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2406 am: 10. November 2017, 18:29:16 »
http://leimenblog.de/ist-nusslocher-buergermeister-kandidat-fallenstein-vorbestrafter-reichsbuerger/

Spoiler
fwu – 9.11.17) In Nußloch tritt der 50-jährige selbstständige Arbeiter Hartmut Peter Fallenstein aus Sandhausen als Bürgermeister-Kandidat an. Dieser ist nach unseren Internet-Recherchen kein „Unbekannter“, sondern wird im Internet (<hier>) als der Reichsbürgerszene angehörig und einschlägig vorbestraft benannt.
Verwiesen wird hierbei auch auf einen Artikel der Rhein-Neckar-Zeitung (<hier>), der am 13.06.2017 titelt „Sandhäuser muss Geldstrafe an Flüchtlingshilfe zahlen“ und zwar wegen „Volksverhetzung auf Facebook“.
Die Indizien legen die Vermutung nahe, dass es sich bei dem Unbekannten „F.“ im RNZ-Artikel um den jetzigen Nußlocher Bürgermeister-Kandidaten Fallenstein handelt.
[close]

Gibt noch mehr...

Spoiler
Bürgermeisterwahl in Nußloch
Ein Bewerber ist "Reichsbürger"

Hartmut Peter Fallenstein aus Sandhausen ist wegen Volksverhetzung vorbestraft - Trotzdem erhielt er Wählbarkeitsbescheinigung

Nußloch/Sandhausen. (cm) Von den fünf Nußlocher Bürgermeisterkandidaten, die sich um die Nachfolge von Amtsinhaber Karl Rühl bewerben, sticht einer besonders heraus: der 50-jährige Hartmut Peter Fallenstein aus Sandhausen. Beruflich bezeichnet er sich als "selbstständiger Arbeiter".

Darauf, dass er unter anderem wegen Volksverhetzung vorbestraft ist, stößt man relativ schnell, wenn man den 50-Jährigen im Internet sucht. Seine Gerichtsvorladung findet sich dort ungeschwärzt auf seiner eigenen Internetseite. Über drei Flüchtlingskinder, die Kirschen gestohlen hatten, schrieb Fallenstein auf Facebook: "Sofort an die Wand stellen und vierteilen."

Die vom Gericht verhängte Freiheitsstrafe von sieben Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Warum der 50-jährige Fallenstein, der sich zu den so genannten "Reichsbürgern" bekennt, trotzdem eine Wählbarkeitsbescheinigung ausgestellt bekam, ist durch Paragraf 45 des Strafgesetzbuches begründet: Darin heißt es, dass das Recht auf Wählbarkeit erst nach einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die innerhalb der letzten fünf Jahre ausgesprochen wurde, oder nach einem entsprechenden Richterurteil entzogen wird.
[close]
https://www.rnz.de/nachrichten/region_artikel,-buergermeisterwahl-in-nussloch-ein-bewerber-ist-reichsbuerger-_arid,315532.html

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Offline Mr. Devious

Re: Presseschnipsel
« Antwort #2407 am: 10. November 2017, 19:21:42 »
Widerruf der Waffenbesitzkarte gegenüber einem Mitglied der "Gemeinde Karlsruhes auf Erden", das auch mit Wolfgang Plan in Kontakt stand. Nach der Streitwertberechnung des VG ging es um insgesamt neun Waffen

Spoiler

VG Karlsruhe Beschluß vom 25.10.2017, 3 K 10913/17

Leitsätze


Es kann dahinstehen, ob allein die Zugehörigkeit zur sog. Reichsbürger-Bewegung ausreicht, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verneinen.

Von einer fehlenden waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ist auszugehen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Erlaubnisinhaber die Autorität der Bundesrepublik Deutschland verneint und damit die bestehende Rechtsordnung offensiv umzubauen sucht.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.500 EUR festgesetzt.

Gründe

1.
 


 
Der - sachdienlich ausgelegte - Antrag des Antragstellers,
 


 
die aufschiebende Wirkung seiner Klage (3 K 11994/17) vom 06.09.2017 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 29.06.2017 anzuordnen bzw. wiederherzustellen,
 


 
ist zulässig. Die Statthaftigkeit des Antrags folgt aus § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 sowie Abs. 5 VwGO. Der in Ziffer 1 des Bescheids ausgesprochene Widerruf der Waffenbesitzkarten ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar (§ 45 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG). Hinsichtlich der Verfügungen in Ziffern 2 und 3 hat die Antragsgegnerin in Ziffer 4 des Bescheids die sofortige Vollziehung angeordnet.

2.
 


 
Der Antrag hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Die vorzunehmende Interessenabwägung, in deren Rahmen den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren eine wesentliche Bedeutung zukommt, ergibt im vorliegenden Fall, dass die öffentlichen Interessen an der sofortigen Vollziehung des Bescheids der Antragsgegnerin vom 29.06.2017 das gegenläufige private Interesse des Antragstellers, vorläufig vom Vollzug des angegriffenen Widerrufs der Waffenbesitzkarten nebst Folgeanordnungen verschont zu bleiben, überwiegen. Nach der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage wird die Anfechtungsklage voraussichtlich keinen Erfolg haben. Denn es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids.
 


 
a) Die Antragsgegnerin hat die mit den Waffenbesitzkarten erteilte waffenrechtliche Erlaubnis aller Voraussicht nach zu Recht widerrufen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier des Widerspruchsbescheids (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.2007 - 6 C 24/06 -, NVwZ 2007, 1201).
 


 
Nach § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG ist eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz - wie hier die Waffenbesitzkarte (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG) - zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen. Der Verwaltung ist insoweit kein Ermessen eingeräumt. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG setzt eine waffenrechtliche Erlaubnis voraus, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) besitzt.
 


 
aa) Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG besitzen Personen die erforderliche Zuverlässigkeit nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden (Buchst. a)); mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren (Buchst. b)) oder Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind (Buchst. c)).
 


 
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG umschreibt insoweit im Hinblick auf die erforderliche Prognose Formen des Umgangs mit Waffen und Munition, die von vornherein im Hinblick auf den Gesetzeszweck spezifisch waffenrechtlich so bedenklich, nämlich in hohem Maße gefährlich für die Allgemeinheit sind, so dass, anders als in den Fällen des § 5 Abs. 2 WaffG, eine Widerlegung im Einzelfall nicht zugelassen wird (sog. absolute Unzuverlässigkeit; vgl. auch die Begründung des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung zur Neuregelung des Waffenrechts, BT-Drs. 14/7758 S. 54). Bei der auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen zu erstellenden Prognose ist der allgemeine ordnungsrechtliche Zweck des Gesetzes zu berücksichtigen, beim Umgang mit Waffen und Munition die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu wahren (§ 1 Abs. 1 WaffG), nämlich zum Schutz der Allgemeinheit diese vor den schweren Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Umgangs mit Waffen zu bewahren (vgl. BT-Drs. 14/7758 S. 51). Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, juris Rn. 17 und Beschluss vom 31.01.2008 - 6 B 4.08 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2006 - 11 S 64.06 -, juris Rn. 4). Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit für einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 – 6 C 1.14 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.2011 - 1 S 1391/11 -, juris Rn. 4).
 


 
bb) Unter Zugrundelegung dieser gesetzlichen Anforderungen ist hier von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit des Antragstellers auszugehen.
 

10 
 
Es kann vorliegend dahinstehen, ob der Antragsteller der sog. „Reichsbürger-Bewegung“ angehört bzw. mit dieser sympathisiert. Das Landeskriminalamt und das Polizeipräsidium Karlsruhe gehen in Mitteilungen an die Antragsgegnerin davon aus, dass der Antragsteller der Reichsbürger-Bewegung bzw. dem Kreis der „BRD-Leugner“ zuzurechnen ist. Dafür könnte sprechen, dass der Antragsteller als Kontakt im Speichermedium eines als Reichsbürger bekannten Täters eines Tötungsdelikts zum Nachteil eines Polizeibeamten in Bayern erschienen ist. Die Zugehörigkeit zur Reichsbürger-Bewegung bestreitet der Antragsteller im vorliegenden Verfahren jedoch ausdrücklich. Ebenso wenig ist zu entscheiden, ob eine Anhängerschaft der sog. Reichsbürger bzw. eine reine Sympathie für sich genommen ausreichen, um von einer Unzuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinn auszugehen (in diese Richtung Nieders.OVG, Beschluss vom 18.07.2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 12 f.; VG Augsburg, Beschluss vom 07.09.2017 - Au 4 S 17.1196 -, juris Rn. 23 f.; VG Stuttgart, Beschluss vom 07.04.2017 - 5 K 2101/17 -, juris Rn. 8; VG Minden, Urteil vom 29.11.2016 - 8 K 1965/16 -, juris Rn. 40 ff.; kritisch dagegen VG München, Beschluss vom 05.09.2017 - M 7 S 17.1331 -, juris Rn. 30 f.; VG Gera, Urteil vom 16.09.2015 - 2 K 525/14 -, juris Rn. 21).
 

11 
 
Denn die Kammer geht davon aus, dass die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG bereits dann vorliegen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Erlaubnisinhaber die Autorität der Bundesrepublik Deutschland verneint und damit die bestehende Rechtsordnung offensiv umzubauen sucht. Denn in diesem Fall ist nicht gesichert, dass der Erlaubnisinhaber die maßgeblichen Regelungen, insbesondere des Polizei- und Waffenrechts, für sich als bindend ansieht und sein Verhalten danach ausrichtet. Konkreter Verstöße gegen waffenrechtliche Vorschriften bedarf es dann nicht (ähnlich VG Cottbus, Beschluss vom 20.09.2016 - VG 3 K 305/16 -, juris Rn. 19).
 

12 
 
Der Antragsteller ist ausweislich der notariell beurkundeten Gründungsurkunde Mitbegründer der am 16.12.2013 gebildeten „Gemeinde Karlsruhes auf Erden“. Die Gründungsurkunde der Gruppierung sowie deren Schreiben an verschiedene Behörden lassen auf eine fehlende Anerkennung der bestehenden staatlichen Rechtsordnung der Bundesrepublik schließen. Vieles spricht dafür, dass sich die Mitglieder der „Gemeinde Karlsruhes auf Erden“ gegen die verfassungsrechtliche Ordnung richten und diese zu ersetzen suchen.
 

13 
 
Die Kammer folgert diese Annahme aus den in der Verwaltungsakte der Antragsgegnerin enthaltenen Vorgängen zur „Gemeinde Karlsruhes auf Erden“. So setzt sich die Gemeinschaft ausweislich ihrer Gründungsurkunde (Seite 1) das Ziel, sich „von den Verbänden der Jurisdiktion, die Mich und Mein Recht unmündig halten“ zu befreien. Dass dies, wie der Antragsteller im Widerspruchsschreiben erläuterte, nicht auf Widerstand gegen Behörden oder Institutionen der Bundesrepublik schließen lasse, ist angesichts der weiteren Hinweise auf ein solches Ansinnen nicht glaubhaft. Denn auf Seite 2 der Gründungsurkunde heißt es, „Oberste Rechtwahl ist Naturrecht“ unter Anerkennung verschiedener, einzeln aufgelisteter Strafbarkeitsgebote. Vor der Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ersuchten zwei „Sprecher“ der Gemeinschaft am 31.03.2014 um Feststellung, dass sie „als Bundesbeamter des Gerichtshof der Menschen (…) das Deutsche Volk vertrete und dadurch alle gesetzlich festgeschriebenen Regelungen auf Mich als Bundesbeamter des Gerichtshof der Menschen (…) unwiderruflich Anwendung finden“. In einem Schreiben an eine Mitarbeiterin der Kriminalpolizeidirektion Karlsruhe vom 13.03.2014 ersuchten die beiden „Sprecher“ der Gemeinschaft um einen Termin, um unter anderem eigene Ausweisdokumente und die „Liquidierung des politischen Landkreises Karlsruhe“ zu besprechen. In seinem Widerspruchsschreiben vom 04.07.2017 verweist der Antragsteller darauf, dass sich die „Gemeinschaft auf Erden“ nach noachidischen Geboten richte. Gemeint sind damit sieben allgemeingültige Gebote im Judentum, unter anderem die Einführung von Gerichten als Ausdruck der Wahrung des Rechtsprinzips. Die darin zum Ausdruck kommende fehlende Anerkennung und angestrebte Umwälzung der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik wird untermauert durch Äußerungen im vorliegenden Verwaltungsprozess. So verweisen Antragsbegründung und Replik des Antragstellers auf die grundgesetzlichen Möglichkeiten zur „Umstrukturierung des Bundesgebiets“ und zur „grundlegenden Umwälzung“ des deutschen Gerichtssystems. Es sei deshalb nicht verwerflich, „die echte Gewaltenteilung endlich herzustellen und die Judikative zu einer rechten unabhängigen Säule des Staates zu machen und damit einer verfassungsmäßigen Stellung, die ihr zukommt“; die freiheitlich-demokratische Grundordnung habe nichts dagegen, „durch eine noch bessere Ordnung ersetzt zu werden“.
 

14 
 
Unter Zugrundelegung dessen bestehen für die Kammer im Rahmen der hier vorzunehmenden summarischen Prüfung keine Zweifel, dass der Antragsteller die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung als für sich nicht bindend ansieht, diese vielmehr zu überkommen sucht und meint, sich nach von der genannten Bewegung aufgestellten Regeln verhalten zu können. Auch unter Berücksichtigung seiner Meinungsäußerungs- und Glaubensfreiheit bestehen deshalb erhebliche Zweifel an der Rechtstreue des Antragstellers, die eine Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit zulassen.
 

15 
 
cc) Damit kann letztlich dahinstehen, ob sich die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit des Antragstellers - wie im Widerspruchsbescheid angenommen - auch aus dem Regelunzuverlässigkeitstatbestand des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG ergibt.
 

16 
 
b) Die mit dem Widerruf der Waffenbesitzkarten verbundenen unselbständigen Folgeanordnungen begegnen voraussichtlich keinen rechtlichen Bedenken. Der Antragsteller hat insoweit keine Einwendungen erhoben. Die Folgeanordnungen beruhen auf § 46 Abs. 1 Satz 1 (Rückgabe der Waffenbesitzkarte, Ziff. 2 des Bescheids) und § 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG (Überlassung der vorhandenen Waffen und Munition an einen Berechtigten oder Unbrauchbarmachung, Ziff. 3 des Bescheids).

3.
 

17 
 
Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO.
 

18 
 
Für den Widerruf einer Waffenbesitzkarte ist nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. Beschluss vom 19.06.2017 - 1 S 846/17 -, juris Rn. 17) - unabhängig von der Zahl der widerrufenen Waffenbesitzkarten - grundsätzlich der Auffangstreitwert in Höhe von 5.000 EUR zuzüglich 750 EUR für jede weitere Waffe als Streitwert in Ansatz zu bringen. Im Auffangwert ist zugleich die erste eingetragene Waffe mit enthalten (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.2011 - 1 S 1391/11 -, juris Rn. 10). Die Folgeanordnungen fallen ebenso wenig wie die Nebenentscheidungen für die Streitwertfestsetzung ins Gewicht. Damit hält die Kammer einen Streitwert in Höhe von 11.000 EUR für angemessen. Da eine Vorwegnahme der Hauptsache hier nicht vorliegt, ist die Hälfte dieses Streitwerts anzusetzen (vgl. Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs 2013).
[close]

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2017&Sort=12290&Seite=1&nr=22835&pos=16&anz=836

Da handelt es sich wohl um Steven Stöffler. Sein Thread wurde -warum auch immer- ins Archiv verschoben. Dabei ist er doch immer noch aktiv...

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1169.0

Steven Stöffler war es nicht. Sein Name taucht nicht auf der Gründungsurkunde auf.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2408 am: 11. November 2017, 07:41:22 »
Hat jetzt nix mit unserer "Kundschaft" direkt zu tun, aber zur Illustration wie sympathisch es vielen erscheint, "Sand ins Getriebe des Systems" werfen zu müssen:
Zitat
Kreativität in Strafprozessen
Das Gericht als Bühne
Die Aktivist*innen der „Kreativen Prozessführung“ kämpfen für eine herrschaftsfreie Gesellschaft. Richter und Staatsanwälte ärgern sich.

Spoiler
Mit dem Rücken zum Fenster sitzt ein Richter in Jeans und Fleecehemd auf einer Holzbank und faltet die Hände vor dem schmalen Kinn. Der Nieselregen hinterlässt Spuren wie Bindfäden an der Glastür zum Garten der Werkstatt für Aktionen und Alternativen in Düren-Gürzenich. Eine Staatsanwältin mit Wuschelkopf und roten Leggins stellt sich zu seiner Linken hinter einen Tisch. „Zur Verhandlung der Strafsache zum Diebstahl und Containern nach Paragraf 242 werden die Angeklagten Anna und Arthur in den Saal gebeten“, ruft der Richter und klopft mit den Fingerknöcheln auf die Tischplatte. Zwischen dem aufgeschlagenen Strafgesetzbuch, Mandarinenschalen und Papierstapeln findet seine Hand kaum das abgegriffene Holz der Platte.
Ein Dutzend bunt gekleideter Leute schlendert in den Raum. Einer pfeift, eine Frau knistert mit einer Papiertüte, ein Barfüßiger jongliert mit Mandarinen. Die Staatsanwältin kichert, doch der Richter schimpft: „Was soll der Zirkus?“ Der Tumult wird noch wilder, da gibt der Richter zwei Justizvollzugsbeamt*innen, einer kleinen Frau mit blau gefärbtem Zopf und einem Mann mit Strickpulli ein Handzeichen, den Jongleur zu entfernen. Strampelnd und kreischend lässt der sich über den Teppich schleifen. Die Staatsanwältin kichert wieder.

Das hier ist eine Übung. Ein Rollenspiel, das Öko-Aktivis­t*in­nen darauf vorbereiten soll, das zu lernen, was einige Amtsgerichte der Bundesrepublik seit Jahren in den Wahnsinn treibt. Sympathisierende nennen es „kreative Prozessführung“ – hier üben sich die Neulinge darin.
Erst Ende August hatte sich ein – echter – Richter am Amtsgericht Nienburg derart von einem kreativen Prozessführer provozieren lassen, dass er in der Urteilsbegründung eine Naziparallele zog: Der Angeklagte Carl-Philipp Heldman stehe „in der Unrechtstradition politischer Straßenkämpfer wie der SA, derer Methoden er sich hier im Kern bedient hat.“
Der Grund, weswegen Heldman eigentlich vor Gericht stand, war dabei vergleichsweise banal. Er hatte vier Stunden auf dem Dach eines Lastwagens gesessen, um die Zufahrt zu einem Geflügelhof zu blockieren.
Die Aktivist*innen, die an diesem Wochenende in Düren-Gürzenich zusammengekommen sind, um den Aufstand im Gericht zu üben, empfinden sich als Teil einer Bewegung, die sich vor der Justiz selbst ermächtigen und verteidigen will. Ganz ohne Anwälte. „Die Strafprozessordnung, das sind unsere Spielregeln“, erklärt der falsche Richter in Düren. Seine erhobenen Zeigefinger haben die Spielphase unterbrochen – jetzt ist er wieder der Prozesstrainer, Vollzeitaktivist und Herrschaftskritiker Jörg Bergstedt. Der hagere Mann, Jahrgang 1964, lebt im hessischen Örtchen Saasen bei Gießen. Die kleinen blauen Augen blitzen hinter dem schlichten Metallgestell seiner Brille, wenn er spricht.

In der Dürener Trainingsstätte, die sonst als Anlaufstelle für Besetzer*innen des nahe gelegenen Hambacher Forsts offen steht, ackern sich die etwa 15 Lehrlinge ein ganzes Wochenende lang in Theorie und Praxis durchs Strafrecht. An einer Korkwand kleben und klemmen Flyer vom Klimacamp im Rheinland und der Antifa, auf einem gelben Schild steht: „Kein Zutritt für Nazis“.

Das Rezept des Trainings geht so: Erstens die relevanten Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung kennen. Zweitens einmal in jede Rolle schlüpfen, ob Angeklagte, Anwälte oder Publikum, fürs Selbstbewusstsein im Ernstfall, denn: In der Inszenierung haben alle Figuren eine ­Aufgabe. Allein der Part des Richters scheint Bergstedt vorbehalten. „Ein Richter ist wie Gott“, erklärt er und lacht hämisch.

Das Konzept der Laienverteidigung beruft sich auf Paragraf 138, Absatz 2, der Strafprozessordnung: „Andere Personen können nur mit Genehmigung des Gerichts gewählt werden.“ Kurz: Wenn das jeweilige Gericht es zulässt, dürfen auch sogenannte Wahlverteidiger den Posten eines Rechtsbeistands einnehmen.

Achtung vor dem Rechtsstaat hat von den Laien­ver­tei­di­ger*innen kaum jemand. Ziviler Ungehorsam, sagen sie, ist ein legitimes Mittel, sich gegen die Politik, die Justiz, das System zu wenden. In den Machtstrukturen der Gesellschaft finden sie sich nicht wieder, beim Kapitalismus wollen sie nicht mitmachen. Deshalb nehmen die Sympathisant*innen um die Projektwerkstatt Saasen keine Sozialleistungen an, leben geldfrei, ohne festen Wohnsitz und fahren schwarz im öffentlichen Nahverkehr. Sie ketten sich an Zugschienen oder seilen sich von Brücken ab, besetzen Bäume oder protestieren gegen Gentechnik. Dass einige Aktionen als Ordnungswidrigkeiten gelten, auf die auch Haftstrafen drohen können, nehmen sie in Kauf.

Unbeliebtheit ist ein Erfolg

Sie wollen Sand im Getriebe des Justizapparats sein und so das Leben derer, die sie ablehnen, so schwer wie möglich machen. Was Bergstedt dafür vermitteln will, ist eine Mischung aus theatralem Humor und penibelster Anwendung der Gesetzestexte.

An einem Freitagmorgen im Oktober sitzt der 53-Jährige in der Wohnküche seines Zuhauses. Er trinkt Pfefferminztee aus dem Garten, seine Beine hat er über Kreuz geschlagen. Hier, in der Projektwerkstatt in Saasen bei Gießen, hat das mit der Laienverteidigung vor etwa zehn Jahren angefangen. In den zwei orangefarbenen Häusern mit dem bunt bemalten Bauwagen im Garten lebte und arbeitete damals ein ganzes Netzwerk aus Aktiven, von denen sich viele noch aus der Naturschutzbewegung der 80er Jahre kannten.

Heute wohnt Jörg Bergstedt allein in der Projektwerkstatt, obwohl über 40 Schlafplätze, eine Werkstatt, eine Bibliothek, und Veranstaltungsräume zur Verfügung stünden. Privaträume gibt es keine, denn „Eigentum verbessert immer nur die Lebensverhältnisse Einzelner“, sagt er. Wider Willen nutzt das alles heute nur noch er. Die Leute ließen sich früher oder später alle auf das System ein, sagt er frustriert. Und dennoch: Auch als einziger Bewohner der Projektwerkstatt, auch wenn ihm die Ruhe im Haus auf die Nerven geht, auch wenn er sich eigentlich einen Raum poli­tischer Aktivitäten wünscht – sein Ideal, herrschafts- und tauschlogikfrei zu leben, gibt er nicht auf.

Ihre Unbeliebtheit bei der Justiz verbuchen die Laienver­tei­diger*innen als Erfolg: In einigen Amtsgerichten sind ihre Taktiken bekannt, Bergstedt und seine Mitstreiter*innen sind ungern geladene Gäste. Dass der Aufstand im Gericht die Behörden Geld kostet und die Richter Zeit und Nerven, ist Teil des Programms. Wer gegen Herrschaft ist, dem bleibt der Staat mit all seinen Bediensteten der größte Gegner.

Ein Tag im September, in Potsdam. Richterin Reinhild Ahle verdreht die Augen. Es ist fünf vor elf, als sie die Tür zum Verhandlungssaal 10 öffnet. Herein bittet sie die Angeklagte. Ihr Name ist Cécile Lecomte. Die kleine Frau betritt den Saal an Krücken, sieben Un­ter­stützer*innen trotten ihr hinterher, setzen sich auf die wenigen Klappstühle. Der Himmel vor den hohen Fenstern ist grau, der Sauerstoff mager.

Die als „Eichhörnchen“ bekannte Aktivistin hatte sich 2008 zum ersten Mal selbst vor Gericht verteidigt, seit 2010 übernimmt sie das auch für andere. Verhandelt wird heute eine nächtliche Protestaktion, bei der sie sich von einer Fußgängerbrücke in der Nähe von Buchholz bei Hamburg abseilte, ein Transparent mit der Aufschrift „Don’t nuke the climate“ spannte und so einen Uran­transport von Hamburg Richtung Südfrankreich für mehrere Stunden verzögerte. Es ist der dritte von vier Verhandlungstagen – wegen Verstoßes gegen die Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung.

Wie das Eichhörnchen eine Show macht

Lecomte und ihre Verteidigerin Hanna Poddig bauen vor sich auf dem Tisch mit routinierten Handgriffen ein Instrumentarium auf: Die Strafprozessordnung, eine graue Mappe mit Unterlagen, eine Flasche Club Mate und das Maskottchen – ein Plüsch­eichhörnchen. Die beiden Aktivistinnen nicken sich zu. Sie sind bereit.

Was folgt, sind vier Stunden Show. Eine Show, die das Publikum schon kennt und die Richterin über sich ergehen lässt. Die beiden, die sie aufführen, sind Lecomte und Poddig. Beweisantrag um Beweisantrag legen sie vor. Die Aktivistinnen verpacken darin ihre Kritik an der Gesellschaft – die Anträge sind das dramaturgische Mittel, um den Gerichtssaal für Vorträge über ihr Herzensthema umzufunktionieren: den Widerstand gegen die Atomkraft. Über 18 sind es an diesem Tag. Wenn es darin nicht um formale Details zur Entlastung der Angeklagten geht, wie den Abstand der Kletterin zu den Spannungsleitungen, dann geht es um die Geschichte der Uranfabrik in Narbonne Malvési, das Ziel des Urantransports, gegen den Lecomte protestiert hatte. Oder um die Risiken für die Umwelt, Sicherheitslücken bei Transporten, Leukämieraten unter den Arbeitenden in der Fabrik.
Der Gang vor Gericht bedeutet jedes Mal viel Vorbereitung für die Erwerbslose Lecomte. Was sie eigentlich antreibt in ihrem Kampf gegen die Justiz? „Gefängnisse sind doch nur Scheinlösungen“, findet sie. „Sie lösen die gesellschaftlichen Probleme nicht.“ Die Verurteilung zu 500 Euro Bußgeld will die 35-Jährige nicht hinnehmen. Sie hat Rechtsbeschwerde eingelegt, will vor das Oberlandesgericht Brandenburg ziehen. Es ist ein bisschen wie eine Lebens­aufgabe: Mit jeder Berufung geht wieder irgendetwas weiter. Ist ihre Aktion geglückt, kommt sie vor Gericht, ist sie ge­scheitert, vielleicht auch. Gewinnt sie einen Prozess, plant sie schon die nächste Störaktion, verliert sie, geht es eine Instanz höher. Auch das ist Teil des Prinzips.

Und so fährt – trampt – auch Bergstedt durch das ganze Land, um Prozesstrainings zu geben, spielt den Richter, blättert, die Brille zieht er dann nach vorne auf die Nasenspitze, in der kommentierten Version der Strafprozess Ordnung von Lutz Meyer-Goßner und entwirft Beweisanträge.

Was das soll?

Absolute Laien dazu aufzurufen, sich auf ein monate- bis jahrelanges Gefecht mit der Justiz einzulassen, ist streitbar. Das Konzept sei für Einzelne geeignet, nicht aber als universelles Konzept für die Bewegungslinke, so Henning von Stoltzenberg vom Bundesvorstand des linken Anwaltsvereins Rote Hilfe. Auch mischt Bergstedt in Strafprozessen mit, die laut Verein nicht den Kriterien eines politischen Verfahrens entsprechen. So verteidigt er den Bankräuber und Bundessprecher der der Interessenvertretung der Inhaftierten, Pit Scherzl. „Wenn jemand gegen den Staat ist, unterstütze ich ihn“, erklärt Bergstedt. „Auch wenn ich ihm danach sagen muss, dass er ein ♥♥♥ ist.“ Da ziehen viele Linke engere Grenzen in der Kooperation.

Der Verteidiger ist nicht nett

Bergstedt verteidigt nicht aus Nettigkeit. Sondern dann, wenn die Sache einem seiner Kämpfe dient. Noch am Tag, bevor das Prozesstraining in Düren beginnt, verteidigt er den stadtbekannten Schwarzfahrer Manfred Bartl in Mainz. Es ist Richter Martin Pirrons erste Begegnung mit Bergstedt. Der grauhaarige, strenge Mann in schwarzer Robe will an diesem Donnerstag die Sache schnell hinter sich bringen. Doch schon als er die Hauptverhandlung eröffnet, legt das Publikum los: Ein Raunen geht durch die Reihen. „Lauter!“, ruft aus der zweiten Reihe ein bärtiger Mann mit Baskenmütze, „Ich verstehe Sie gar nicht.“ Der Richter lässt sich nicht einschüchtern. „Dann nehmen Sie erst einmal Ihre Kopfbedeckung ab“, versucht er zu kontern. Das Publikum lacht.

Der Laienverteidiger nimmt die Zeugen aufs Korn. In der Mitte des Raumes tänzelt er um einen der breitschultrigen Kontrolleure herum, stellt die Szene einer Fahrscheinkontrolle nach. Hatte der Kontrolleur Manfred Bartl in den Bus einsteigen sehen? Hat er das gelbe Schild an dessen Brust gesehen, auf dem „7,5 Jahre Schwarzfahren für Gerechtigkeit“ zu lesen war?
Nach der zweiten Zeugenbefragung weist Bergstedt den Richter auf den korrekten Ablauf der Hauptverhandlung in der Strafprozessordnung hin – dahinter steckt die Taktik, Verfahrensfehler im Protokoll erscheinen zu lassen. Ob er wisse, dass der Angeklagte nach jeder Zeugenvernehmung befragt werden müsse, dass der das Recht habe, sich zu äußern? Tatsächlich hatte Richter Pirron das nach dem ersten Zeugen nicht getan. Die Gesichtszüge des Richters verhärten sich. „Na, dann weiß er das eben jetzt“, sagt er.

Wenn Bergstedt so richtig in Fahrt kommt, schiebt er im Wechsel einen ausgestreckten Arm nach vorne und zieht den anderen vor die Brust. Seine Stimme schnellt dann in die Höhe, seine Aufmerksamkeit gilt dem Publikum. Das ist derweil damit beschäftigt, lautstark über die Abstände zwischen den Bushaltestellen in Mainz zu diskutieren. Wenn Richter Pirron Ruhe fordert, freuen sie sich wie über ein Lob. Es ist wie im Improvisationstheater. Alle wissen, dass sie Teil der Unterhaltung sind, aber niemand kennt den Schlussakt.

So gelingt der Hausfriedensbruch

Die Oktobersonne schickt ein paar warme Sonnenstrahlen durch die Fenster des dunkel getäfelten Saales. Vor den blauen Samtvorhängen tanzen Staubkörner im Licht. Es ist 14.55 Uhr, Richter Pirron erhebt sich, um das Urteil zu verlesen. Er habe selten ein Plädoyer gehört, dass so neben der Sache war, wie das dieses Rechtsbeistands, sagt er. Bergstedt hatte auf Paragraf 265a verwiesen, nach dem nur die Erschleichung einer Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln strafbar sei. Wegen Bartls gelbem Schild aber handle es sich hier nicht um eine Erschleichung. Der Richter bleibt hart. Sein Urteil: 600Euro Bußgeld für den notorischen Schwarzfahrer Bartl. Empörung im Publikum, der Staatsanwalt blättert desinteressiert in seinen Unterlagen.
Für Jörg Bergstedt ist das Mainzer Verfahren nur ein weiterer Baustein eines langwierigen Kampfes. Das Urteil für Manfred Bartl ist dabei zweitrangig. Er gluckst vergnügt, als die Zuschauer*innen ihn nach Verhandlungsende umringen, um sich mit ihm über Richter Pirron auszulassen. Den Augenblick nutzt er, um für das anstehende Prozesstraining zu werben.
In Düren wird er einem Teilnehmer zwei Tage später erklären, wie man am besten einen Hausfriedensbruch plant. „Es ist ganz leicht. Du musst bloß in der Nacht vorher das Objekt mit einem Schild ausstatten, auf dem 'Betreten auf eigene Gefahr’ steht“. Der Profisaboteur gibt seine besten Tricks weiter, als verstehe er es als seinen Lehrauftrag. „Betreten darfst du dann nämlich.“ Das meint zumindest Jörg Bergstedt.
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http://www.taz.de/Kreativitaet-in-Strafprozessen/!5458992/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2409 am: 11. November 2017, 10:34:17 »
Auch in Osterholz-Scharmbeck läßt man sich infomieren:
Zitat
Osterholz-Scharmbeck
42 Reichsbürger im Visier der Behörden

Michael Schön 11.11.20170 Kommentare
Der Jugend-, Sozial- und Seniorenausschuss der Stadt Osterholz-Scharmbeck lässt sich über die Szene von Rechts aufklären.

Spoiler
Die jüngste Sitzung des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales der Stadt Osterholz-Scharmbeck kam beim stillen Beobachter zunächst harmonisch-routiniert, fast ein wenig verschnarcht rüber. Es wurde ein Filmchen mit tanzenden Heranwachsenden gezeigt, das einen Eindruck vom internationalen Jugendausschuss Deutschland – Marokko - Polen vermittelte. Die Kommunalpolitiker klatschten artig Beifall, ausgenommen Nationaldemokrat Kari Stefan Monsees, der sich stattdessen ausdauernd Notizen machte.

Dann aber gab es ein allgemeines Aufhorchen, als die den Bericht des Präventionsrates gegen Gewalt und Kriminalität verlesende Karin Wilke die Zahl von 30 sogenannten Reichsbürgern nannte, die in Osterholz-Scharmbeck gemeldet sind. Peter Schnaars fiel dazu ein, dass erst im Oktober ein Reichsbürger von einem bayerischen Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Der Mann hatte einen Polizisten ermordet. „Gibt es Hinweise, dass sie Waffenscheine haben?“, fragte Schnaars also nach. Stadtdezernentin Bettina Preißner wollte in der öffentlichen Sitzung keine Auskünfte dazu geben, teilte aber mit, dass die Polizei die ihr bekannten Personen im Visier habe. „Die Behörden gleichen sich ab.“

Auch die Waffenbehörde des Landkreises Osterholz gab die von Schnaars gewünschten Zahlen nicht preis. „Sie hat aber überprüft, welche Waffenbesitzer möglicherweise den sogenannten Reichsbürgern zuzurechnen sind. Im Ergebnis musste eine Person ihre Waffen abgeben“, teilte Jana Lindemann, Sprecherin des Landkreises, mit. Helge Cassens, der bei der Polizeiinspektion Verden-Osterholz für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist, ließ wissen, dass es bei den unter Beobachtung stehenden Personen weder Erkenntnisse noch Anzeichen gebe, dass „von ihnen eine konkrete Gefährdung ausgeht". Diese Einschätzung fuße auf unter anderem auf Kontrollen und einem regelmäßigen Austausch zwischen den Behörden

Cassens tat sich ein wenig schwer mit dem Reichsbürger-Begriff. Er definiert diese auffällig gewordenen Personen als Menschen, „die die den Reichsbürgern zugeschriebenen Ansichten teilen oder mit ihnen sympathisieren“. Er kommt damit für den Landkreis Osterholz auf 42 Personen. Ob aus diesem Kreis heraus die vier Straftaten verübt wurden, die in den vergangenen fünf Jahren Reichsbürgern zugeordnet wurden, ist nicht bekannt. Es handelte sich laut Cassens aber jeweils um politisch motivierte Gewaltdelikte.

Reichsbürger werden aber eben gerade dadurch auffällig, weil sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Ihnen allen gemein ist, dass sie die Existenz der Bundesrepublik leugnen. Und wer das tut, verneint auch die Legitimität von Grundgesetz, Behörden und Gerichten und akzeptiert deren Bescheide nicht. Auch Steuern und staatliche Abgaben sind aus dieser Sichtweise illegal. Knöllchen werden nicht bezahlt, Behörden und Gerichte mit Schreiben oft höchst skurrilen Inhalts überzogen. Der Empfänger eines Bußgeldbescheides berief sich gegenüber Cassens darauf, dass es die in Rede stehende Ordnungswidrigkeit doch gar nicht gebe.

Dem Polizeisprecher ist das Phänomen seit Jahren bekannt. „Bei Verkehrskontrollen wird dann einfach die Scheibe nicht runtergekurbelt.“ In Verden wurde unlängst ein „preußischer“ Führerschein vorgezeigt. Die Bundesbehörden nennen keine Zahlen, die über die Ausbreitung der von Rechtsaußen, Esoterikern und Verschwörungstheoretikern („BRD GmbH“) beherrschten Szene Aufschluss geben. Bayerns Regierung geht von einer Größenordnung von über 3000 Personen aus. Am Rande des Fürther Prozesses gegen den Polizistenmörder gab Innenminister Joachim Herrmann bekannt, dass seine Behörden landesweit jüngst über 500 Waffen eingesammelt hätten.

Die meisten Reichsbürger wähnen sich in einem Kaiserreich, das sie in den Grenzen von 1937 verorten. Die Szene stellt sich eigene Pässe aus. In Sachsen-Anhalt setzte sich ein „König von Deutschland“ die Krone auf. Nimmt die Zahl der Gestrigen zu? Nicht sonderlich, so Cassens, obwohl „wer genauer hinschaut, auch mehr sieht!“
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https://www.weser-kurier.de/region/osterholzer-kreisblatt_artikel,-42-reichsbuerger-im-visier-der-behoerden-_arid,1667633.html?utm_source=Facebook&utm_medium=post&utm_campaign=WESER-KURIER
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2410 am: 12. November 2017, 12:54:57 »
Ach, schau: auch in Hamburg sind es mehr als gedacht ...


Zitat
Stand: 12.11.2017 12:28 Uhr - Lesezeit: ca.1 Min.
Verfassungsschutz: 120 "Reichsbürger" in Hamburg


Spoiler
Die rechte Szene der sogenannten Reichsbürger ist in Hamburg größer als bislang angenommen. Rund 120 Menschen stuft der Hamburger Verfassungsschutz zurzeit als "Reichsbürger" oder sogenannte Selbstverwalter ein, wie ein Sprecher sagte. Bei rund zehn Prozent von ihnen lägen zudem Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen vor. Die Aktivitäten der Bewegung hätten seit 2016 deutlich zugenommen. Daher nimmt die Behörde seit rund einem Jahr die Szene unter besondere Beobachtung. Im November 2016 war der Hamburger Verfassungsschutz noch von rund 50 Personen in aktiven Gruppen ausgegangen.

Anhänger der Bewegung lehnen die Bundesrepublik, deren Organe und Behörden ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Sie wird vom Verfassungsschutz beobachtet, weil ihr auch Rechtsextremisten angehören. Der Verfassungsschutz von Bund und Ländern geht aktuell von insgesamt rund 15.000 sogenannten Reichsbürgern in Deutschland aus, darunter 900 Rechtsextreme.
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http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Verfassungsschutz-120-Reichsbuerger-in-Hamburg,reichsbuerger324.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2411 am: 12. November 2017, 17:12:10 »
Die Revision des Reichsbürgers aus Alt-Rehse war erfolgreich, sein Fall muss noch einmal verhandelt werden, da das Gericht eine mögliche psychische Störung nicht ausreichend gewürdigt hat.

https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/todesdrama-von-alt-rehse-fall-sarah-h-wird-neu-aufgerollt-0930356811.html

Spoiler
Todesdrama von Alt Rehse - Fall Sarah H. wird neu aufgerollt
Alt Rehse · 09.11.2017

Er hatte sie ausgepeitscht und sterben lassen, im März wurde er zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nun hat der BGH das Urteil gegen den Peiniger von Sarah H. aufgehoben.

Der Todesfall Sarah H. wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Peiniger der Frau aufgehoben. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge hatte das Landgericht Neubrandenburg den Mann aus Alt Rehse zu fünf Jahren Haft verurteilt. Sarah H. war aus der Sat1-Show "Schwer verliebt" bekannt.

Nach Ansicht des BGH haben die Neubrandenburger Richter dabei die Möglichkeit der Schuldunfähigkeit nicht beachtet, „obwohl eine solche nahe lag”. Dies sei rechtsfehlerhaft, heißt es in dem Beschluss des BGH, der bereits am 10. Oktober fiel. Das Verfahren werde zurück ans Landgericht Neubrandenburg verwiesen. Dort muss sich nun eine andere Strafkammer als beim ersten Verfahren mit dem Fall befassen.

Angeklagter hielt Sarah H. für BND-Spitzel

Der Angeklagte hatte nach dem Urteil im März Revision eingelegt. Nach Auffassung des Neubrandenburger Gerichts hatte er die damals 31-jährige Sarah H. nackt ans Bett gefesselt, ausgepeitscht und an den Folgen der Misshandlungen sterben lassen. Laut eigener Aussage war der Angeklagte zur Tatzeit davon überzeugt, der Bundesnachrichtendienst forsche ihn aus und habe Sarah H. als Spitzel geschickt. Mit der Folter habe er Informationen erpressen wollen.

Diesem „behaupteten Motiv”, führt der BGH aus, „lag ersichtlich eine Wahnvorstellung zu Grunde”. Möglicherweise habe der Angeklagte zur Tatzeit das Unrecht seiner Tat nicht erkannt. „Eine Wahnerkrankung schließt Unrechtseinsicht zwar nicht generell, bei einem akuten Schub aber in aller Regel aus”, so der Beschluss. Zudem: In Situationen, „die durch den Wahn bestimmt sind”, stünden Handlungsalternativen einem Wahnkranken „praktisch nicht zur Verfügung”.

In anderen Worten: Vielleicht konnte der Angeklagte wirklich nicht anders. Dass er doch anders gekonnt hätte, hätte das Landgericht in seinem Urteil nachvollziehbar darlegen müssen. Und daran fehle es, so der Bundesgerichtshof.
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https://www.svz.de/regionales/blaulicht/prozess-um-zu-tode-gefolterte-frau-wird-neu-verhandelt-id18290061.html

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Alt Rehse : Prozess um zu Tode gefolterte Frau wird neu verhandelt
vom 10. November 2017

Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen den 52 Jahre alten Lebensgefährten auf

Der Fall um eine in Alt Rehse bei Neubrandenburg zu Tode gefolterte Frau muss noch einmal verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hob das im März gefällte Urteil gegen den 52 Jahre alten Lebensgefährten auf und ordnete eine Neuverhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichtes Neubrandenburg an, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Der Gesundheitszustand des Verurteilten sollte stärker berücksichtigt werden. Der Mann bleibe aber in Haft.

Der Lebensgefährte war wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte die aus Rheinland-Pfalz stammende 32-Jährige nackt an ein Bett gefesselt, sie mit einer Peitsche misshandelt und dann sterben lassen. Die stark verweste Leiche war erst zwei Monate später bei einem Einsatz wegen Ruhestörung in dem Haus gefunden worden.

Der Verteidiger, der Freispruch gefordert hatte, hatte Revision eingelegt. Nach seiner Ansicht war die Tat dem Lebensgefährten nicht nachzuweisen. Dieser hatte sich «vom BND und Dorfbewohnern verfolgt gefühlt» und geweigert, sich von einer Psychiaterin begutachten zu lassen.
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Worum es in der Sache ging und was das mit uns zu tun hat:

https://www.nordkurier.de/mueritz/anklage-im-fall-der-toten-sarah-h-2326263011.html

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Anklage im Fall der toten Sarah H.?
Alt Rehse · 23.11.2016

Hat er Sarah H. auf dem Gewissen? Hat ihr eigener Lebensgefährte der jungen Frau im Haus Rethra in Alt Rehse etwas angetan? Die Staatsanwaltschaft steht vor neuen Ermittlungsergebnissen im Fall der Toten, die durch eine Sat1-Kuppelshow einem Millionenpublikum bekannt war.

Noch in dieser Woche soll es im Fall Sarah H. aus Alt Rehse Neuigkeiten geben. Wie Staatsanwalt Gerd Zeisler auf Nordkurier-Nachfrage sagte, könnte man zwar noch immer nicht mit Gewissheit sagen, wie die 32-Jährige ums Leben kam. Aber Ende dieser Woche rechne er damit, dass man einen großer Schritt vorankommen werde.

Nach Nordkurier-Recherchen soll nun Anklage gegen den in Haft sitzenden Lebensgefährten erhoben werden. Der 51-Jährige hatte für die Ermittler von Anfang unter dringendem Tatverdacht gestanden. Laut Staatsanwalt wird der Ex-Rethra-Wirt im Dorf dringend der Körperverletzung mit Todesfolge verdächtigt.

In der kleinen Gemeinde hatte man sich Sorgen um die Frau gemacht, die bei dem Tatverdächtigen lebte und seit Wochen nicht mehr gesehen wurde. Es habe zuvor immer wieder lautstarke Auseinandersetzungen in dem Haus gegeben. Ohnehin galt der Hausherr im Dorf als „schwierig“, als „Reichsbürger, der den deutschen Staat nicht anerkennt, und als „verwirrt“. Er hatte auch wegen seiner gellenden Musik wiederholt Polizei und Ordnungsamt auf den Plan gerufen.
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Und in ausführlich:

https://www.stern.de/panorama/stern-crime/fall-sarah-heinrich--opfer-ein-leben-lang---prozess-gegen-axel-g--beginnt-7295386.html

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Prozess gegen Axel G.Sarah Heinrich - ein Leben lang Opfer

Sie ist einsam, seit sie denken kann. Sie umgibt sich mit Barbiepuppen, am Ende sind es Hunderte. Eine Kuppelshow im TV macht sie zum Gespött der Leute. Doch Sarah Heinrich sucht weiter nach der Liebe – und findet Axel G. Der bringt sie um und steht nun vor Gericht.

Es ist Dienstag, der 9. August 2016, die Sonne scheint auf Alt Rehse und kündigt einen heißen Tag an. Gegen sechs Uhr morgens werden die Menschen in dem kleinen Dorf in Mecklenburg-Vorpommern vom Klang einer Trompete geweckt. Nachbarn rufen die Polizei. Axel G. steht wie so oft im Garten seines Hauses und spielt Trompete. Er ist nackt.

Als die Polizisten an der ehemaligen Dorfgaststätte ankommen, sind alle Fenster und Türen geöffnet. Es stinkt. Zahllose Insekten krabbeln und fliegen herum. Die Beamten gehen durchs Haus, betreten das Badezimmer. Neben der Wanne steht eine Sackkarre, auf die ein Bündel geschnürt ist.

Die Gerichtsmediziner brauchen später eine Weile, das Bündel auszuwickeln. Unter Decken, Isomatten und Plastikplanen finden sie die stark verweste Leiche einer Frau. Nur mithilfe einer DNA-Analyse lässt sich die Tote identifizieren. Es ist Sarah Heinrich aus Fischbach bei Idar-Oberstein. Sie wurde 32 Jahre alt und war zuletzt die Lebensgefährtin von Axel G. Wann genau sie gestorben ist, können die Gerichtsmediziner nicht mehr feststellen. Klar ist nur: Sie ist seit Wochen tot.

Ein kurzer Prozess, nur zwei Termine

Von diesem Mittwoch an muss sich der Computerfachmann vor dem Landgericht Neuruppin verantworten, angeklagt der Körperverletzung mit Todesfolge. Ein kurzer Prozess, nur zwei Termine sind angesetzt. Es wird um die Schuldfähigkeit von Axel G. gehen, darum, ob er in die Psychiatrie oder ins Gefängnis gehört. Es wird hingegen kaum um die Frage gehen, ob Sarah Heinrichs Tod hätte verhindert werden können. Und auch nicht um ihr trauriges Leben zuvor.

Sarah Heinrich war einsam, seit sie denken konnte. Einsamkeit macht bedürftig, und sie macht empfänglich für Angebote von Menschen, die einem in Wahrheit nichts Gutes wollen. Einsamkeit grenzt aus, sie provoziert die Häme jener, die sich über den Einsamen erheben. Sarah Heinrich war eine Außenseiterin. Eine Frau, die aus ärmlichen Verhältnissen stammte, nicht klug war und nicht schön, die sich nicht wehren konnte, die das perfekte Opfer war, und das nicht erst am Tag ihres Todes. Eine Frau, die ihr Leben lang nach Liebe suchte – und am Ende Axel G. fand.

"Sarah Heinrich. Meine Biografie. Mein Leben."

In einem Bungalow in Idar-Oberstein sitzt Vera Müller an ihrem Esstisch. Müller ist Redakteurin bei der "Rhein-Zeitung" in Koblenz und war eine Zeit lang so etwas wie eine Vertraute von Sarah Heinrich. Sie blättert in einem blauen Schnellhefter. "Das ist Sarahs Tagebuch. Sie wollte, dass ich es habe", so sagt sie es. Auf dem Deckblatt steht in leicht nach links gekippten Buchstaben: "Sarah Heinrich. Im Tal der Edelsteine. Meine Biografie. Mein Leben".

Sarah Heinrich war drei Jahre alt, als sie ihre erste Barbie geschenkt bekam. Die Puppen haben sie zeitlebens begleitet. Am Ende besaß sie mehrere Hundert, Prinzessinnen in glänzenden Satinkleidern, durch-trainierte Kerle mit kantigem Gesicht. Mit den Puppen schuf sie sich ein Leben, das ihr in der echten Welt da draußen nicht gelang.

Immer Probleme, Freunde zu finden

Es begann im Kindergarten. "Schon damals hatte ich Probleme, Freunde zu finden, und spielte meist allein", heißt es in ihrer Lebensgeschichte. Auch in der Grundschule fand sie keinen Anschluss. Sie war eines der Kinder, die immer Einladungen zum Kindergeburtstag verschicken, aber selbst niemals eingeladen werden.

Der Vater war herzkrank und konnte nicht arbeiten. "Stattdessen arbeitet meine Mutter seit Ewigkeiten im SB Markt Globus Idar-Oberstein und versucht, die Familie über Wasser zu halten." Man sah Sarah an, dass die Eltern kein Geld hatten. Auf der Realschule wurde sie gemobbt. Sie wechselte zur Hauptschule. "Dort ging’s noch 'ne Ecke brutaler zu. Ich wurde in der Pause im Klo festgehalten von ca. 25 bis 40 Mädchen … Mir wurde ein Stoffbeutel über den Kopf gestülpt und nach unten zugedrückt, dass ich fast erstickt wäre." Nach der Schule flüchtete sie nach Hause, verfolgt von einer johlenden Menge. "Regelmäßig gab es Verfolgungs-Hetzjagden ... Hinter mir 10 bis 30 Schüler." Sie fühlte sich hilflos und alleingelassen, von den Lehrern und von ihren Eltern.

Allein im Zimmer erfindet sie ein Leben für ihre Barbies

Nach der Hauptschule zog sie in ein christliches Jugendheim und machte eine Ausbildung zur Hauswirtschafterin. Auch dort wurde sie Opfer. Eine Mitschülerin ohrfeigte sie, wieder und wieder. "50 bis 70 Mal. Ich konnte mich gar nicht zur Wehr setzen." Sarah nahm 20 Kilo zu.

Sie fand keinen Job und zog zurück zu den Eltern. Die hatten inzwischen ein Haus in Fischbach gekauft. Die Mauern dünsteten Feuchtigkeit aus. Die Eltern hatten sich mit dem Kauf übernommen. "2008 war das Jahr, in dem die Eltern die Heizöllieferung nicht mehr bezahlen konnten. Die Winter wurden brutal sibirisch kalt. Winter mochte ich noch nie, aber seitdem graute es mir regelrecht davor." Sarah Heinrich war jetzt Mitte 20, arbeitete im selben Supermarkt wie ihre Mutter, räumte in Teilzeit Regale ein. Ihre Schicht begann morgens gegen vier Uhr, sie verdiente 600 bis 700 Euro netto. Zu wenig für einen Neuanfang. Zu wenig für ein Leben auf eigene Faust.

Oft saß sie allein in ihrem kalten Zimmer. An den Wänden hingen Poster von Johnny Depp und Lady Gaga. Die Barbies saßen im Regal, steckten in Hängetaschen, und Sarah dichtete Geschichten für sie, erfand ihnen ein Leben. Ihre Lieblinge hießen Ludwig und Franz-Josef. Deutschland diskutierte gerade die Homoehe, Sarah ließ Ludwig und Franz-Josef heiraten. So holte sie sich die Welt nach Hause. Eine Welt, die ihr verschlossen blieb. "Seit ich denken kann, will ich hier weg. Weit, weit weg. Bin nur hier, weil ich noch keinen Mann fand, der mich 5 Minuten am Stück ertragen kann/konnte."

TV-Sendung "Schwer verliebt" wird zum Fiasko

Da kommt eine Mail, Anfang 2011. TV-Scouts sind auf Sarahs Profil beim Facebook-Vorläufer "Wer kennt wen" aufmerksam geworden – sie hat ein Foto von sich ins Netz gestellt und geschrieben, dass sie Barbiepuppen sammelt. Ob sie Lust habe, mit Moderatorin Britt Hagedorn in der neuen Sat-1-Fernsehsendung "Schwer verliebt" auf Männersuche zu gehen? Sarah füllt eine Onlinebewerbung aus. "Ich dachte nie im Leben, dass die mich nehmen", sagt sie später. "Auf einmal war ich schon mittendrin." Die Dreharbeiten erlebt sie "wie in Trance".

In der Sendung stellt eine Frauenstimme sie vor mit den Worten: "Sarah ist 27 und lebt in ihrer ganz eigenen Traumwelt. Ihre größte Leidenschaft sind ihre 160 Barbies. Doch die Puppen können einen Mann nicht ersetzen." Sarah kämmt einer blonden Barbie die Haare. "In meinem Leben fehlt mir die Liebe", sagt sie. Im Hintergrund singt Emilia: "I’m a big big girl in a big big world". Die Sendung wird ein Fiasko. Sarah zeigt Dirk, einem arbeitslosen Gärtner, und "Legosammler" Bernd ihre Puppen. "Das sind Ludwig und Franz-Josef, die sind schwul", erzählt sie. Arglos wie ein Kind. "Der Ludwig war vorher mal hetero, der war mit der Jasmin verheiratet. Aber die Jasmin liebte den Aladin. Und da haben sie die Scheidung eingereicht. Seitdem hat der Ludwig die Nase voll von den Frauen."

Von Stefan Raab verhöhnt

Sarah ahnt nicht, dass sie sich in den Augen vieler Zuschauer zum Gespött macht. Dass sie schon wieder zum Opfer wird. Vera Müller hatte die bevorstehende Sendung angekündigt und so Sarah Heinrich kennengelernt. Sie ist entsetzt, als sie die erste Ausstrahlung sieht. Sie schreibt in der "Rhein-Zeitung" einen offenen Brief an Sarah. "Die Fernsehmacher … führen dich vor, stellen dich bloß … Sie spielen mit deiner Einsamkeit, deinen Träumen und Sehnsüchten. Sie verkuppeln dich nicht. Sie veräppeln dich und machen dich lächerlich." Sarah Heinrich antwortet: "Mit allem, was du schreibst, hast du recht. Und ich würde auf keinen Fall wieder bei so was mitmachen … Konnte die Nacht nicht mehr pennen."

Acht Folgen werden ab Sommer 2011 gezeigt. Fast drei Millionen Zu-schauer verfolgen, wie Dirk und Bernd unter sich auslosen, wer bei Sarah im Bett schlafen darf. Ihr Leben wird zum Spießrutenlauf, mehr denn je. Auf der Straße, im Supermarkt, überall wird sie ausgelacht. "Wenn ich bei ihr übernachten müsste, ich würde auf jeden Fall Wert darauf legen, dass das Zimmer von innen abschließbar ist", höhnt Stefan Raab bei "TV Total" . Auf Facebook schreiben ihre ehemaligen Mitschüler: "Die kennen wir, die haben wir schon in der Schule gemobbt."

In einer Fischbacher Kneipe, ganz in der Nähe von Sarahs Elternhaus, baut der Wirt eine Leinwand auf. Johlend verfolgt das Publikum, wie Sarah und Dirk sich angeblich näherkommen. In einer Massagepraxis werden sie mit Schokolade eingeschmiert. "Mal gucken, wie du schmeckst", sagt Sarah, streicht Dirk mit dem Finger über den Arm. "Mmh, delicious." Nach der Sendung ziehen die Leute aus der Kneipe zu ihrem Haus, grölen, klingeln nachts um drei an ihrer Tür.

Zum ersten Mal Aufmerksamkeit und Anerkennung

Vera Müller veröffentlicht den Vertrag zwischen Sarah und Sat 1 und enthüllt so, wie die Kandidaten ausgebeutet werden. 700 Euro zahlte der Sender Heinrich für maximal 15 Drehtage. Dafür durfte sie ihr Äußeres ohne "Zustimmung des Produzenten nicht wesentlich" verändern. Sie verzichtete auf "Rechtsschutz", konnte also nicht gegen die Ausstrahlung der Sendung vorgehen. Auch danach musste sie für weitere Filmaufnahmen zur Verfügung stehen. Sarahs Geschichte sorgt bundesweit für Schlagzeilen. "Schwer geknebelt statt 'Schwer verliebt'", schreibt eine Zeitung.

Sarah wird unvermittelt eine gefragte Interviewpartnerin. "Ich will Sat 1 die Stirn bieten", sagt sie im Fernsehen und erzählt, wie die Szenen für "Schwer verliebt" zustande gekommen seien: "Jeder Satz wurde uns erst vorgesagt, dann mussten wir ihn nachsprechen." Der Sender bestreitet alle Vorwürfe.

Namhafte Juristen halten den Vertrag für "sittenwidrig". Jan Böhmermann wirft Moderatorin Britt Hagedorn vor, "Grenzdebile am Rand zur geistigen Behinderung vorzuführen". Kurt Beck, damals Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, fordert die Landesmedienanstalt auf, die Sendung zu überprüfen: „Die Jagd nach der Zuschauerquote darf nicht dazu führen, dass Laiendarsteller in entwürdigenden Situationen zur Schau gestellt werden." Sarah Heinrich bekommt endlich, wonach sie sich immer gesehnt hat: Aufmerksamkeit und Anerkennung. Auf Facebook hat sie ein paar Tausend Freunde. Sie blüht auf, wirkt selbstbewusst, wenn sie vor der Kamera erzählt.

"Mein Leben ist endkrass brutal mörder shit"

Anfang 2012 fällt die Landesmedienanstalt ihr Urteil: Sie sieht in der Sendung "keinen Verstoß gegen Programmgrundsätze oder Verletzung der Menschenwürde". Um Sarah wird es schlagartig still. "Wann gehen wir denn mal wieder ins Fernsehen?", fragt sie Vera Müller. Doch die Medien interessieren sich nicht mehr für sie. "Die Zeit, in der sie gegen Sat 1 gekämpft hat, war vermutlich die beste ihres Lebens", sagt Müller heute.

Bald sitzt Sarah wieder einsam in ihrem Mädchenzimmer und spielt mit den Barbies. Sie schreibt in ihr Tagebuch: "Meinen unerschütterlichen Glauben an die einzig wahre Liebe, die ein Leben lang hält, wollten sie mir rauben. Doch den Glauben an die Liebe können sie mir nicht nehmen. Niemals. Ohne Liebe geh’ ich tot. Ohne Liebe, kein Leben." Und: "Das Leben an sich ist krass und mein Leben ist endkrass brutal mörder shit. Das war's bis hierher. Fortsetzung folgt." Doch Sarah schreibt kein Tagebuch mehr. Sie schenkt Vera Müller Ende 2012 ihr Tagebuch. "Mach was draus, wenn du willst", sagt sie, so erzählt es Müller. Dann bricht der Kontakt ab.

"Axel ist der Einzige, der es ernst mit mir meint"

Am 4. Januar 2015 stirbt Sarahs Mutter, mit 65, an einer unentdeckten Krankheit. Wenig später lernt Sarah über Facebook Axel G. kennen. Der selbstständige Computerfachmann ist fast 20 Jahre älter als sie und wohnt 800 Kilometer entfernt in einem ehemaligen Dorfgasthof in Alt Rehse bei Neubrandenburg. Axel G. ist gerade von seiner Frau verlassen worden, kommt aus der Psychiatrie. Er hatte Benzin und Wasser in den Keller geleitet und gedroht, das Haus anzuzünden. Das Amtsgericht Neubrandenburg hatte ihn deshalb am 6. Januar 2015 vorläufig in die Psychiatrie einweisen lassen. Gut zwei Wochen später, am 21. Januar, war er wieder entlassen worden, weil nach einem ärztlichen Attest "keine Eigen- oder Fremdgefährdung“ mehr von ihm ausginge. Von alldem ahnt Sarah nichts. Sie glaubt, endlich einen Mann gefunden zu haben, der sie länger als fünf Minuten am Stück erträgt.

Sarah postet auf Facebook ein Foto. Sie hockt neben einem Korb, in dem Rosen und ihre Lieblingsbarbies stecken. "Familienausflug" steht über dem Bild. "Der Axel ist der Einzige, der es wirklich ernst mit mir meint", schreibt sie einer Facebook-Freundin.

Axel G. gibt sich als "Reichsbürger" zu erkennen

Am 23. Dezember 2015 steht Axel G. mit Sarah gegen elf Uhr im Foyer des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Nach dem Tod ihrer Mutter hat das Gericht Sarah eine Betreuerin zur Seite gestellt, die ihr bei behördlichen Dingen helfen soll. Axel G. will, dass die Betreuung aufgehoben wird, verlangt die zuständige Richterin zu sprechen. Er will sich künftig um Sarah kümmern. Der Amtsgerichtsdirektor Hans-Walter Rienhardt kommt zufällig vorbei, fragt, ob er helfen könne. Axel G. verlangt, den Dienstausweis des Direktors zu sehen. Rienhardt zeigt ihm den Ausweis. "Der gilt nicht. Deutschland ist eine GmbH", sagt Axel G. und gibt sich als "Reichsbürger" zu erkennen. Dann beginnt er zu singen. Als der Wachtmeister ihn rauswerfen will, schlägt Axel G. nach ihm. Rienhardt alarmiert die Polizei. Axel G. und Sarah laufen hinaus, steigen in einen alten, silbernen Mercedes. Ein Polizist stellt sich dem Wagen in den Weg. Axel G. gibt Gas, nur durch einen Sprung zur Seite kann sich der Beamte retten, sonst hätte Axel G. ihn frontal erwischt. Die Polizisten brechen die Verfolgung ab. Weil sie nicht riskieren wollen, dass Axel G. einen Unfall baut, wie die Pressestelle später erklären wird.

Amtsgerichtsdirektor Rienhardt stellt Strafantrag. Ein paar Tage später erfährt er, dass Axel G. am Abend in Alt Rehse "gestellt" worden sei. Rienhardt meint, dass er die Info von der Polizei bekommen habe, ist aber nicht sicher. Der Jurist geht davon aus, dass Axel G. nun in U-Haft landet. Schließlich hat er beinahe einen Polizisten überfahren. Doch nichts dergleichen geschieht. Die Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach wertet G.s Verhalten nicht als versuchte Tötung, sondern als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall. Axel G. bleibt auf freiem Fuß. Sarah ist inzwischen zu ihm gezogen. Mit ihren Barbies.

Am 4. Januar, anderthalb Wochen nachdem Axel G. beinahe einen Polizisten überfahren hätte, verbietet das Amtsgericht Idar-Oberstein Axel G. per Beschluss Sarahs Betreuerin zu kontaktieren. Er hatte die Betreuerin mit Anrufen belästigt.

Einen Tag später, am 5. Januar 2016 steht Sarah in Alt Rehse am Dorfteich und ruft um Hilfe. Nachbarn bitten sie ins Haus – wie sie fast auf den Tag genau ein Jahr zuvor die Ehefrau von Axel G. ins Haus gebeten hatten. Damals erzählte diese ihnen weinend, dass ihr Mann sie verprügelt habe und drohe, das Haus anzuzünden.

Sie sitzt neben ihm, bleich, verschüchtert

Seit Axel G., der früher als Techniker für renommierte Firmen arbeitete, keine Aufträge mehr bekommt, dreht er mehr und mehr ab. Er fühlt sich vom Verfassungsschutz verfolgt. Eine Zeit lang spielt er über Lautsprecher einen Brummton ab, der im ganzen Dorf zu hören ist, stundenlang. Auf Facebook schreibt er: "Gehe davon aus, dass die natuerliche, in der Kymatik einen Kubus ergebende Stimmung des sog. Kammertons 'A' (bildet eine Kammer) bei 435 Hz eine reinigende Wirkung hat, wenn sie über das LTE HAARP Feld ausgestrahlt wird. Stelle die 435 also kubischen Skalen der Sonnentoene hier rein."

Und nun sucht schon wieder eine Frau Schutz vor ihm bei Nachbarn. "Sie stammelte mehr, als dass sie redete“, erinnert sich eine Nachbarin. "Der hat mich gekidnappt", habe Sarah geweint. "Wirft sich dauernd Pillen ein. Ich muss auch Pillen schlucken." Vom Haus der Nachbarn aus ruft Sarah die Polizei. Beamte nehmen Axel G. mit. Sarah kommt ins Frauenhaus.

Doch schon kurz darauf sehen die Leute Axel G. wieder in Alt Rehse – Hand in Hand mit Sarah. Ihre Anschuldigungen hat sie schriftlich zurückgenommen. Videos, die Axel G. ins Netz stellt, zeigen die beiden im Auto. "Man hat die Sarah fürchterlich benutzt", sagt er. Sie sitzt neben ihm, bleich, verschüchtert. Auf Facebook postet Axel G. Schriftstücke, die belegen sollen, dass er Sarah als "Reichsbürger" geheiratet habe. In einem Video sagt er atemlos: "Die haben das vierte Reich gegründet, hinter unserem Rücken. Ich weiß Bescheid, deshalb soll ich aus dem Verkehr gezogen werden."

"Pass gut auf dich auf"

Etwa zu dieser Zeit klingelt bei Vera Müller das Telefon. Axel G. ist dran, stellt sich als "Mann von Sarah" vor. Die Polizei verfolge ihn und Sarah. Ob die Journalistin ihnen helfen und darüber berichten könne. "Wir sind ein lokales Medium, da sind Sie bei mir an der falschen Adresse", sagt die Journalistin. "Wo ist denn Sarah?" – "Ich geb sie Ihnen", antwortet Axel G. "Ich bin jetzt halt hier", sagt Sarah nur. Genaueres will sie nicht erzählen. Sie wirkt verängstigt. "Pass gut auf dich auf", sagt Vera Müller noch, bevor Sarah auflegt. Es ist das letzte Mal, dass sie von ihr hört.

Sarah geht kurz darauf wieder ins Frauenhaus – und wieder kehrt sie zu Axel G. zurück. Vielleicht hofft sie immer noch, bei Axel G. ihr Glück zu finden. Vielleicht weiß sie einfach nicht, wohin. Ihr Vater ist dement, lebt inzwischen im Heim. Es gibt keine Zeugnisse aus dieser Zeit, die Auskunft über ihren Seelenzustand geben.

Am 5. Juni schreit Axel G. an einem See herum. Badegäste alarmieren die Polizei. Die Notärztin weist ihn nicht in die Psychiatrie ein, sie glaubt, dass er unter Drogen steht. Gut zwei Wochen später postet G. ein neues Video auf Facebook. Er spielt Gitarre, singt auf einer Wiese vor Rindern. "Das ist Kommunikation, Sarah, merkst du das?", fragt er. "Ja", antwortet sie mit dumpfer Stimme. "Mich wollen sie wegsperren, die blöden Bullen", sagt Axel G. unvermittelt. Dann schreien beide los wie irre.

"Sarah = BND Verfassungsschutz ... angesetzt mich zu zerstoeren"

Nur einen Tag später, es ist der 24. Juni, stellt Axel G. ein weiteres Video online. Eine Barbie mit pinkfarbenem Haar hängt an Fäden vor einem Fenster. Zwischen ihren Beinen klemmt eine Nashornfigur aus Metall. Axel G. weint. "Niemals werde ich sie vergessen", schnieft er. "Niemals." Womöglich hat er Sarah gerade umgebracht. Nachts hört ihn eine Nachbarin schreien: "Jetzt bin ich ganz alleine. Jetzt habe ich niemanden mehr. Holt doch die Polizei." Doch die Nachbarn sind es leid, die Polizei zu holen.

Am 16. Juli postet Axel G. auf Facebook. "Sarah = BND Polizei Verfassungsschutz … von wegen Dumm und behindert … angesetzt um mich zu zerstoeren … ist so." Drei Wochen später, an jenem frühen Morgen des 9. August, sieht Axel G. die Polizisten nicht kommen, weil er hinter seinem Haus steht und Trompete spielt. Mit vier Mann überwältigen sie ihn. Bei der Polizei sagt er später aus, dass Sarah seine Brille versteckt habe. Er habe sie deshalb nackt ans Bett gefesselt und mit einer Peitsche geschlagen, wieder und wieder. Sarah habe das Bewusstsein verloren, sei noch mal zu sich gekommen. Dann habe ihr Herz versagt. Zwei Stunden, sagt Axel G., habe die "Folter" gedauert. Nach dem Fund der Leiche durchsuchen die Ermittler das Haus in Alt Rehse. Die Barbies lassen sie dort. "Ihre Suche nach der Liebe endete im Tod" , schreiben die Zeitungen, nachdem Sarah Heinrich identifiziert worden ist.

Hätte die Tat verhindert werden können?

Hätte Sarahs Tod verhindert werden können? Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach verteidigt ihre Entscheidung, Axel G. nur wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall angeklagt und keine U-Haft beantragt zu haben. Die "rechtlichen Voraussetzungen" für ein versuchtes Tötungsdeliktes "hätten nicht vorgelegen", sagt ein Sprecher. Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall ein versuchtes Tötungsdelikt ausdrücklich verneint. Dass Axel G. in Neubrandenburg schon mal in der Psychiatrie gewesen war, weil er gedroht hatte, sein Haus anzuzünden, wusste der Staatsanwalt nicht.

In Neubrandenburg wiederum war nicht bekannt, dass Axel G. in Idar-Oberstein beinahe einen Polizisten überfahren hatte. Vielleicht wäre er dann wieder in die Psychiatrie eingewiesen worden. Ob die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern allerdings wirklich über den Vorfall in Idar-Oberstein informiert war, lässt sich nicht mehr rekonstruieren. Es gibt jedenfalls kein Einsatzprotokoll. Womöglich hat die Polizei in Idar-Oberstein den Vorfall auch gar nicht nach Mecklenburg-Vorpommern gemeldet. "Aus unseren Unterlagen ist keine Mitteilung über den Sachverhalt an ein anderes Bundesland ersichtlich", schreibt die Pressestelle. So bleibt mysteriös, woher Amtsgerichtsdirektor Rienhardt die falsche Info bekommen hatte, Axel G. sei gestellt worden. Fest steht nur, dass der Mann, der gedroht hatte, sein Haus anzuzünden und beinahe einen Polizisten überfahren hätte, auf freien Fuß blieb, obwohl er eine Gefahr für sich und andere war. Und dass er dann Sarah tötete.

Die Gesellschaft darf so ein Verbrechen nicht akzeptieren

Sarahs Vater ist Nebenkläger, wird von Rechtsanwalt Damian Hötger aus Idar-Oberstein vertreten. "Mir geht es um Gerechtigkeit für Sarah", sagt der Jurist. "Kein Urteil wird sie wieder lebendig machen. Aber wir brauchen ein Zeichen, dass ein solches Gewaltverbrechen von der Gesellschaft nicht akzeptiert wird." Damian Hötger kritisiert die mangelnde Abstimmung der Ermittlungsbehörden untereinander: "In Idar-Oberstein wurde von diesem Mann ein Polizist fast umgefahren, er verwendete sein Fahrzeug wie eine Waffe. Hier hätte sofort der Führerschein entzogen werden müssen, um eine Fahrt des Mannes quer durch Deutschland zu unterbinden. Ein fatales Bild zeichnete sich ab, aber niemand setzte die einzelnen Puzzleteile zusammen."

Die Urne mit Sarahs Asche ist in-zwischen nach Idar-Oberstein gebracht worden. Plötzlich nahmen viele Menschen Anteil an Sarahs Schicksal und wollen zu ihrem Begräbnis kommen. Doch die Betreuerin bestand darauf, dass Sarah Heinrich in aller Stille in einem Ruheforst beerdigt wurde.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2412 am: 12. November 2017, 17:31:53 »
Verstehe ich das richtig: Der Verteidiger verlangte einen Freispruch, weil dem Beschuldigten die Tat nicht nachzuweisen sei, der BGH hob das Urteil aber nicht deswegen auf, sondern weil eine mögliche Schuldunfähigkeit oder zumindest verminderte Schuldfähigkeit nicht oder nicht ausreichend geprüft worden war?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2413 am: 12. November 2017, 22:30:26 »
Hartmut Peter Fallenstein: Ein Reichsbürger will Bürgermeister in Nußloch werden

Das volle Programm: Reichsbürger, mehrfach vorbestraft, aus dem rechten Lager ... will frei nach Rudi Dutschke den langen Marsch durch die Instutionen angehen.

Aus der Rhein-Neckar-Zeitung
Spoiler
Reichsbürger" will Nußlocher Bürgermeister werden "Mir reicht es aber, wenn sie im Meer ersaufen"
Hartmut Peter Fallenstein aus Sandhausen ist unter anderem wegen Volksverhetzung vorbestraft - Der 50-Jährige stellte Flüchtlingen das Lebensrecht in Abrede

Nußloch/Sandhausen. (cm/rie) Vier der fünf Kandidaten zur Bürgermeisterwahl in Nußloch am 3. Dezember haben bislang ihre Kandidatur selbst öffentlich gemacht - nur einer nicht: Hartmut Peter Fallenstein aus Sandhausen. Der 50 Jahre alte "selbstständige Arbeiter", so gab er seinen Beruf an, hielt es bisher offensichtlich nicht für notwendig, an die Öffentlichkeit zu gehen. Wer ist dieser Mann?

Tatsächlich ist der Sandhäuser ein unbeschriebenes Blatt - zumindest kommunalpolitisch, nicht aber juristisch: Der 50-Jährige ist mehrfach vorbestraft - unter anderem wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Sachbeschädigung, Diebstahls und Computerbetrugs. Zuletzt stand er erst im Juni dieses Jahres vor dem Heidelberger Amtsgericht. Der Vorwurf damals: Volksverhetzung. Konkret ging es um den 13. Juli 2016.

Damals kommentierte Fallenstein mit seinem vollen Namen in der Facebook-Gruppe "Rücktritt Bundesregierung" einen Bericht über drei Flüchtlingskinder, die Kirschen gestohlen hatten. Der Sandhäuser schrieb: "Sofort an die Wand stellen und vierteilen. In ihren Heimatländern bekommt man die Hand abgehackt wegen Diebstahl." Wenig später fügte er hinzu: "Das war sarkastisch gemeint. Ich kann diese Apachen nicht leiden. Mir reicht es aber, wenn sie im Meer ersaufen oder in ihre Heimatländer zurückgebracht werden." Doch damit machte er es nach Ansicht des Gerichts nur noch schlimmer.

Richterin Walburga Englert-Biedert meinte, dass der 50-Jährige damit das Lebensrecht von Flüchtlingen in Abrede gestellt und somit ihre Menschenwürde verletzt habe. Die Sätze seien "unerträglich" und auch nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, auf das sich der Angeklagte - er verteidigte sich übrigens selbst - berief. Das Urteil: eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten wegen Volksverhetzung, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Sandhäuser bekennt sich zu den so genannten "Reichsbürgern", die die Bundesrepublik samt ihrer Organe für eine Firma halten und die sich nicht an deren Gesetze gebunden fühlen. Entsprechend verhielt er sich auch vor Gericht: "Ich arbeit' net mit", sagte er gleich zu Beginn, als er nur nach seinem Namen gefragt wurde. Auf Facebook folgt der 50-Jährige mehreren NPD-, Pegida- und AfD-Seiten. Bereits letztes Jahr wurde er wegen Volksverhetzung und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Erstmals fiel er als 15-Jähriger negativ auf. Aus dem jüngsten Verfahren gegen ihn machte der Sandhäuser übrigens kein Geheimnis: Seine Vorladung vor Gericht findet sich ungeschwärzt im Internet.

Darf also jemand, der so viel auf dem Kerbholz hat, als Bürgermeister kandidieren? Das Gesetz meint: ja. Denn Hartmut Peter Fallenstein hat seine Wählbarkeit durch das jüngste Urteil nicht verloren. Dies geschieht nach Paragraf 45 des Strafgesetzbuches erst nach einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die innerhalb der letzten fünf Jahre ausgesprochen wurde, oder nach einem Entzug der Wählbarkeit durch einen Richter. Mit der Freiheitsstrafe von sieben Monaten hat er seine Wählbarkeit nicht verloren.

Die Gemeinde Sandhausen stellte dem 50-Jährigen also eine gültige Wählbarkeitsbescheinigung aus, mit der er sich in Nußloch bewerben konnte. Der Wahlausschuss der Gemeinde Nußloch sah folglich keinen Anlass, die Wählbarkeit in Frage zu stellen. "Nach derzeitigem Kenntnisstand bestehen an dieser Entscheidung keine Zweifel", erklärte Silke Hartmann, Sprecherin des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises.

Welche Motivation Hartmut Peter Fallenstein für seine Kandidatur hat, bleibt freilich offen. Will jemand, der das herrschende politische System anzweifelt, als Bürgermeister genau darin eintreten? Das darf sicher bezweifelt werden. Abzuwarten bleibt, ob Fallenstein überhaupt öffentlich auftritt - zum Beispiel bei der offiziellen Kandidatenvorstellung.
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https://www.rnz.de/nachrichten/region_artikel,-reichsbuerger-will-nusslocher-buergermeister-werden-mir-reicht-es-aber-wenn-sie-im-meer-ersaufen-_arid,315601.html

Mehr zur Person:
https://www.facebook.com/hartmutpeter.fallenstein

auf der Seite findet man auch seine "gefällt mir" zur Jagdgesellschaft Wiesenthal und Jagdschule Baden-Kurpfalz!
« Letzte Änderung: 12. November 2017, 22:37:28 von R. Kimble »
 
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Offline Gutemine

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