Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363736 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1276 am: 26. Oktober 2016, 11:22:13 »
Die Angeklagte dürfte zum "Staatenbund Deutschland" oder den Chiemgauern gehören - letztendlich also zu Sürmeli (der ja als Krake dahinter sitzt und kassiert :D)

Auf jeden Fall hat sich der Richter erstklassig verhalten! So mut dat!

Spoiler
Achern
»Nazi-Gericht«: Reichsbürgerin spottet über Acherner Richter
Amtsgericht Achern: Angeklagte beleidigt Gericht / Prozess um Fahrerflucht nach wenigen Minuten vertagt

Eine sogenannte Reichsbürgerin stand am Dienstag vor dem Acherner Amtsgericht. Eigentlich sollte die Unfallflucht der Angeklagten behandelt werden – doch weil die Frau das Gericht nicht akzeptierte, kam es erst gar nicht zur Verhandlung.

Keine zehn Minuten dauerte am frühen Dienstagnachmittag der Prozess gegen eine 51-jährige Frau, die aus der Untersuchungshaft ins Amtsgericht Achern gebracht wurde. Da sie sich weigerte, Platz zu nehmen und offensichtlich nicht bereit war, ordnungsgemäß an der Verhandlung teilzunehmen, verurteilte sie Richter Michael Tröndle zunächst zu einem Ordnungsgeld und nach entsprechender Ankündigung zu einer Ordnungshaft von einer Woche. Die Hauptverhandlung wurde unterbrochen und wird noch während der Verbüßung dieser Haftstrafe fortgesetzt.

Verstärkte Sicherheit, sechs Polizeibeamte

Nach den jüngsten Vorkommnissen im Zusammenhang mit sogenannten »Reichsbürgern«, zu denen sich auch die Angeklagte bekennt, waren Vorsichtsmaßnahmen getroffen worden: Eine Personenkontrolle sicherte den Gerichtseingang, sechs Beamte waren im Sitzungssaal. Angezeigt war die Frau wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, aber es kam erst gar nicht zur Verlesung der Klageschrift. Zunächst wollte sie erst in den Gerichtssaal, wenn Richter Tröndle darin Platz genommen hätte, dann verlangte sie von ihm, dass dieser seinen Dienstausweis vorzeigt, schließlich weigerte sie sich hartnäckig, Platz zu nehmen.

Auf die Aufforderung, ihren Namen zu nennen, behauptete sie, nicht die Angeklagte zu sein, sondern die »Begünstigte«. Angeklagt sei »ihre Geburtsurkunde« und der Richter lediglich der »Treuhänder« dafür. Als Name gab sie zunächst ihren Vornamen an, nach der Formulierung »als lebendigem Fleisch und Blut aus der Familie....« folgte der Nachname.

Angeklagte droht dem Richter

Auf weitere Fragen des Gerichts ging es auf Englisch weiter: »I do not recognize you«  (»Ich erkenne Sie nicht an«). Als sie dann noch das Gericht als »Nazi-Gericht« beschimpfte, verurteilte sie Tröndle wegen Missachtung und Beleidigung des Gerichts zu einer Ordnungsstrafe von 500 Euro, ersatzweise sechs Tage Ordnungshaft.

Die Angeklagte warf dann dem Richter »Verstoß gegen die eigenen Vorschriften« vor und begann zu drohen: »Das hat noch Folgen«, betonte sie. »Sie haften mit Ihrem Vermögen«, meinte sie zum Richter und zur Vertreterin der Staatsanwaltschaft. »Ich bin fürchterlich ängstlich«, kommentierte das Tröndle ironisch und wies darauf hin, dass weitere Störungen des Ablaufs der Verhandlung eine Ordnungshaft zur Folge haben könnten. Die Angeklagte wiederholte ihre Weigerung, sich hinzusetzen und sprach weiter vom Richter als »Treuhänder« der Geburtsurkunde.

Wenig beeindruckt

»Wir machen später weiter, weil die Angeklagte offensichtlich erst noch einmal in Untersuchungshaft möchte«, betonte Tröndle und beschloss, die Angeklagte für eine Woche in Ordnungshaft zu nehmen, da sie keine Bereitschaft erkennen ließ, an der Verhandlung teilzunehmen. Wie schon bei der ersten Ordnungsstrafe wurde die Frau über ihr Recht belehrt, gegen diese Entscheidung sofort oder binnen einer Woche schriftlich oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin Beschwerde einzulegen. Die Verhandlung wurde unterbrochen, der Fortsetzungstermin auf Freitag, 28. Oktober, um 7.45 Uhr festgesetzt.

All das kommentierte die Angeklagte mit den Worten »Mafia«, »unschuldige Leute in den Knast stecken« und »ich habe niemandem Schaden zugefügt, niemanden verletzt«. Bis zur Ausfertigung der Dokumente wurde sie von den Polizisten in Gewahrsam genommen und dann in die JVA zurückgebracht.
Autor:
Peter Meier
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http://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/auf-ordnungsgeld-folgt-ordnungshaft-fuer-reichsbuergerin
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Offline Evil Dude

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1277 am: 26. Oktober 2016, 11:54:22 »
In Bezug auf das Reichsdeppenunwesen muss man sagen, dass Ordnungshaft in derselben Angelegenheit leider nur einmalig und für maximal 6 Wochen möglich ist.
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Offline Sandmännchen

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1278 am: 26. Oktober 2016, 11:59:57 »
Das verdient etwas mehr Aufmerksamkeit! Ich habe eine Kurzzusammenfassung unter "Reaktionen der Behörden" eingestellt.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Gutemine

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1280 am: 26. Oktober 2016, 19:30:44 »
Witzige Verhandlung...

VERHANDLUNG VOR DEM AMTSGERICHT SCHOPFHEIM

Spoiler
Nur unter Vorbehalt im Gerichtssaal
Ein Fall vor dem Schopfheimer Amtsgericht zeigte, wie eine einfache Ordnungswidrigkeit zu einer Körperverletzung werden konnte.

SCHOPFHEIM. Einer, der den Staat nicht als Staat, das Gericht nicht als Gericht und Beamte nicht als Beamte anerkennt, stand am Dienstag vor dem Amtsgericht Schopfheim. Ihm wurde Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt – der Ursprung des Ganzen war eine einfache Ordnungswidrigkeit.

Bereits zu Beginn machte der Angeklagte seine Skepsis dem Gericht gegenüber deutlich – er wollte nicht auf der Anklagebank Platz nehmen. "Gehe ich eine verdeckte Kompetenz ein, wenn ich mich setze?", fragte er den Vorsitzenden Richter Stefan Götz. Nachdem der Angeklagte, der sich übrigens selbst verteidigte, dann doch "unter Vorbehalt" Platz nahm, machte er nur widerwillig Angaben zu seiner Person. Seine beiden Anträge auf Befangenheit der Staatsanwältin und des Vorsitzenden Richters wurden vom Gericht als unzulässig verworfen.
Zitat
"Menschen wie ich
werden immer mehr"
Angeklagter vor dem Amtsgericht

Wie aus der Anklageschrift hervorging, wurde der Angeklagte am 1. Januar diesen Jahres in der Schopfheimer Innenstadt von einer Polizeistreife angehalten, da er ohne Sicherheitsgurt am Steuer saß. Auch nach mehrfacher Aufforderung durch einen der beiden Polizeibeamten, weigerte sich der Angeklagte, Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzuzeigen. Vielmehr forderte er "Ausweis gegen Ausweis", doch beide Polizeibeamte hatten ihren Dienstausweis auf der Dienststelle liegen. "Wir haben mehrfach unsere Namen und unsere Dienststelle genannt, trugen die komplette Uniform und waren mit dem Streifenwagen unterwegs – wir waren also eindeutig als Polizeibeamte erkennbar", sagte die Polizeibeamtin im Zeugenstand. Dem Angeklagten genügte dies jedoch nicht. Vor Gericht erklärte er, dass er Polizeibeamte nicht als Beamte des Staates sehe, sondern lediglich als "Angestellte eines Unternehmens". Sie seien "Dienstleister, die Angebote machen", die jedoch abgelehnt werden könnten.

"Er hätte später mit auf die Dienststelle kommen können, um die Ausweise zu sehen, das wäre doch kein Problem gewesen", sagte der Polizeibeamte vor Gericht. "Es ging doch lediglich um eine Ordnungswidrigkeit – ich verstand die hartnäckige Verweigerung nicht". Um die ganze Diskussion abzukürzen, habe er dann den Angeklagten aufgeklärt: Nach einer Ordnungswidrigkeit müssten die Personalien aufgenommen werden. Wenn die Aushändigung der Papiere nicht erfolge, könne der Beamte sogar eine Durchsuchung erwirken. Als auch nach dieser Belehrung keine Einsicht kam, griff der Polizeibeamte mit dem rechten Arm in das Auto zwischen die Beine des Angeklagten, wo sich auf dem Sitz dessen Geldbörse befand, in der er die Papiere vermutete. In diesem Moment soll der Angeklagte laut Zeugenaussage plötzlich die Schenkel zusammengepresst und den Arm des Polizeibeamten festgehalten haben, so dass dieser sich nur mit viel Kraft befreien konnte und Quetschungen an der Hand erlitt. "Wenn der Angeklagte seine Beine auseinander gelassen hätte, wäre überhaupt kein körperlicher Kontakt entstanden", sagte der Polizist. "Ich empfand den Griff nach der Geldbörse als das mildeste Mittel, an die Papiere zu kommen".

Zum Tathergang machte der 56-jährige Angeklagte keine Aussagen. "Das kommt später in meinem Plädoyer", sagte er. In diesem 50-minütigen Plädoyer zählte er dann zusammenhanglos Gerichtsurteile und Zeitungsberichte auf, warf mit Gesetzestexten um sich und nutzte die Gelegenheit, um seine Weltanschauung darzulegen. "Ich bin nicht bereit, mich Gesetzen zu unterwerfen, nur weil es das Gesetz ist", sagte er. Auch kenne er keinen Widerstand gegen die Staatsgewalt, da er nicht an den Staat und auch nicht an das Beamtentum glaube. Als "Reichsbürger" wollte der Angeklagte aber nicht bezeichnet werden, vielmehr empfand er diesen Begriff als eine "Beleidigung". "Ich bin kein Reichsbürger, ich bin nicht links, nicht rechts, ich bin Mensch. Und Menschen wie ich werden immer mehr".

Der Angeklagte behauptete, er sei von dem Polizeibeamten "unberechtigt angegriffen" worden. Er selbst habe lediglich sein Eigentum verteidigt. Zudem sei er vor dem "Angriff" nicht, wie es die Zeugen ausgesagt hatten, belehrt worden.

Der Polizeibeamte trage für die Verletzung an der Hand – für die der Angeklagte im Übrigen ein Attest forderte – die alleinige Schuld, da er sich selbst in diese Situation gebracht habe. Absichtlich habe er ihn nicht verletzen wollen. "Das war eindeutig Notwehr, hier wird das Opfer zum Täter gemacht". Noch vor der Urteilsverkündung machte er deutlich, dass er das Urteil in Frage stellen werde. Schon allein die Verkündung "Im Namen des Volkes" empfinde er als "dreiste Bevormundung".

Richter Stefan Götz kam dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 20 Euro. Ihm wurde zugute gehalten, dass er keine Vorstrafen hatte und die Körperverletzung als leicht einzustufen war. Aufgrund seiner Einkommensangaben wurde die Strafe auf monatliche Raten á 50 Euro ausgelegt. "Wir leben nun mal in einem Gemeinschaftsgebilde, in dem es Regeln gibt, damit ein reibungsloses Zusammenleben funktioniert – ob Sie das nun anzweifeln oder nicht", sagte Götz. Der Richter stellte die Frage in den Raum, was der Angeklagte tun würde, wenn bei ihm zu Hause eingebrochen würde. Würde er die Polizei rufen? Und wie würde er reagieren, wenn die Beamten ihm zuerst einen Vertrag vorlegen würden, bevor sie den Täter festnehmen?
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https://www.badische-zeitung.de/schopfheim/nur-unter-vorbehalt-im-gerichtssaal--129094873.html
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Offline Noldor

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1281 am: 26. Oktober 2016, 20:10:26 »
Zitat
Der Richter stellte die Frage in den Raum, was der Angeklagte tun würde, wenn bei ihm zu Hause eingebrochen würde. Würde er die Polizei rufen? Und wie würde er reagieren, wenn die Beamten ihm zuerst einen Vertrag vorlegen würden, bevor sie den Täter festnehmen?

Bravo Richter!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1282 am: 26. Oktober 2016, 22:30:48 »
Heute ging es wohl Schlag auf Schlag

Spoiler
26.10.2016
Kerstin Schellhorn
Aufruhr im Amtsgericht
„Bürgerinitiative Prozessbeobachter“ stört Hauptverhandlung zu Hausfriedensbruch

Riedlingen sz So etwas gab es im Riedlinger Amtsgericht bisher noch nicht: Zur Hauptverhandlung eines Falles von Hausfriedensbruch erschienen Vertreter der Horgenzeller „Bürgerinitiative Prozessbeobachter“ und sorgten damit für Aufruhr. Im Vorfeld hatte Richter Ralph Ettwein Justizvollzugsbeamte der Sicherheitsgruppe (SGS) Ulm angefordert, die vor dem Sitzungssaal eine Sicherheitskontrolle durchführten.

Weil kürzlich ein Polizist bei einer Razzia in Bayern von einem so genannten Reichsbürger erschossen worden war, erschien es ihm angemessen, kein Risiko einzugehen und die Justizvollzugsbeamten anzufordern, erklärt Ettwein. Die SGS sei für derartige Fälle gedacht. Es war das erste Mal, dass der Richter diese Möglichkeit in Anspruch nahm.

Ob die Mitglieder der „Bürgerinitiative Prozessbeobachter“ der Idee der sogenannten Reichsbürger anhängen, ist unklar. Allerdings behaupten diese, dass das Deutsche Reich fortbesteht. Ein Kennzeichen ist zudem, dass sie sich selbst als „natürliche Personen“. Dies tat auch der Angeklagte in Riedlingen. Vor Gericht sagte er: „Ich bin im Besitz der natürlichen Person nach Paragraph 1 BGB.“ Zudem deutete einer der im Sitzungssaal anwesenden Männer an, dass das Riedlinger Amtsgericht Schauprozesse durchführe wie einst der Nazi-Richter Roland Freisler.

Gemeinsam mit den sogenannten Reichsbürgern haben die Mitglieder der „Bürgerinitiative auch, dass sie die „skandalösen Vorgänge in der heimischen Justiz“ angehen, wie es auf ihrer Homepage heißt. Dort bieten sie Menschen, die „negative Erfahrungen mit Behörden“ gemacht haben, Rat an.

Offensichtlich gehörte der Angeklagte zu denjenigen Personen, die die „Bürgerinitiative“ beraten hatte. Denn nicht nur, dass die vier Männer immer wieder aufs Neue mit Einrufen wie „Das ist die deutsche Justiz, das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun!“ provozierten. Sie riefen dem Angeklaten unter anderem auch zu, was er auf Fragen des Richters antworten oder wie er sich verhalten solle. „Halten Sie doch bitte mal den Mund“, herrschte Ettwein einen der Männer an.

Widerstand gegen Polizisten

Der Angeklagte war in einem Strafbefehlsverfahren wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Im April hatte man ihn eines Grundstücks verwiesen. Doch er war der Aufforderung nicht nachgekommen, woraufhin die Eigentümer die Polizei gerufen hatten. Auch den Beamten widersetzte sich der Mann. Nun hatte er gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben.

Doch der Angeklagte gab sich zunächst gar nicht als solcher zu erkennen. Er saß im Zuschauerraum und reagierte nicht, als Richter Ettwein sagte: „Ich bitte den Angeklagten, wenn er anwesend ist, sich zu erkennen zu geben.“ Doch dann erhob er sich und las eine Erklärung vor, die wie folgt begann: „Vor Beginn der Verhandlung gebe ich zu Protokoll: Ich bin ein lebendiges Wesen aus Fleisch und Blut, das der Vernunft mächtig ist.“

Ettwein fragte ihn danach mehrmals, ober er der Angeklagte sei und nannte den Namen. Der Mann antwortete jedoch nicht eindeutig und folgte damit der Aufforderung der anwesenden Mitglieder der „Bürgerinitiative“. Deshalb konnte die Verhandlung gar nicht erst beginnen.

Staatsanwältin Denzler stellte schließlich den Antrag, den Einspruch des Angeklagten zu verwerfen. Ettwein nahm den Antrag an und begründete dies mit der unerlaubten Abwesenheit des Angeklagten.
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http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Aufruhr-im-Amtsgericht-_arid,10552300_toid,581.html

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Offline Enzo

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1283 am: 27. Oktober 2016, 11:08:40 »
Die Taz macht eine Reichsbürgerserie:
 

Offline -:D-

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1284 am: 27. Oktober 2016, 12:55:43 »
Heute ging es wohl Schlag auf Schlag
(...) Vertreter der Horgenzeller „Bürgerinitiative Prozessbeobachter“

Hinter dieser "Bürgerinitiative" steckt Josef Nägele. Früher mal mit sehr pfiffigen Ideen Unterwegs (http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/horgenzell/Spielscheune-und-Streichelzoo;art372477,600722, http://www.schwaebische.de/home_artikel,-_arid,900062.html), aber auf seiner Seite http://www.hoferlebnis.de/ heißt es immer noch "Eröffnung des “Hoferlebnis”: Geplant: Saison 2003".

2004 geriet er wohl in Zahlungsschwierigkeiten, musste Teile seines Hofs verkaufen und gab anderen die Schuld. Es wurde vermutet, dass er hinter den Anschlägen auf die Bodenseewasserversorgung stecke: http://www.mopo.de/kriminalitaet-gift-im-bodensee-trinkwasser--bauer-im-visier-19899234 wobei die Vermutungen, soweit ich weiß,  nicht bestätigt werden konnten.

Einen ganz guten Einblick gibt der Artikel hier: http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/horgenzell/Bauer-Naegele-gibt-nicht-auf;art372477,4504520

 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1285 am: 27. Oktober 2016, 13:48:49 »
Kress zum Umgang mit "Reichsbürgern" in den Medien...

https://kress.de/news/detail/beitrag/136281-fuenf-empfehlungen-und-fakten-so-sollten-redaktionen-mit-den-reichsbuergern-umgehen.html
Spoiler
Fünf Empfehlungen und Fakten: So sollten Redaktionen mit den "Reichsbürgern" umgehen
27.10.2016
 Jochen Zenthöfer
 

Die "taz" widmete ihnen an diesem Donnerstag die Titelstory und berichtet aus "ihrer Welt": Die Rede ist von den Reichsbürgern, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen souveränen Staat sehen, weil er gar nicht existiere. Sie behaupten, dass das Deutsche Reich fortbestehe, in den Grenzen von 1914 oder 1937. Dieses Reich werde von einer Kommissarischen Reichsregierung vertreten; diese stellt – gegen Geld – eigene Ausweise aus. Was sollen Redaktionen und Journalisten tun, wenn Reichsbürger mit ihnen in Kontakt treten? Fünf Empfehlungen und Fakten.

Reichsbürger sind in der Mehrzahl alleinstehende ältere Männer ohne engere Familie, die sozial und beruflich als gescheitert angesehen werden können. Sie stecken alle ihnen noch zur Verfügung stehende Energien in einen ideologischen Kampf, anstatt sich zu bemühen, ihre reale Lage zu bessern.

Was sollen Redaktionen und Journalisten tun, wenn Reichsbürger mit ihnen in Kontakt treten?

Die folgenden Empfehlungen basieren zum Teil auf der Publikation von Dirk Wilking (Hg.):"Reichsbürger"-Ein Handbuch; gefördert vom Landespräventionsrat Sicherheitsoffensive Brandenburg und vom Landespräventionsrat Sachsen. Die im Folgenden zitierten Seitenzahlen beziehen sich auf das gemeinwesenberatung-demos.de/<wbr />Portals/24/media/UserDocs/<wbr />publikationen-eigene/Handbuch%<wbr />20Reichsbuerger.16220426.pdf _blank>frei verfügbare PDF mit Redaktionsschluss Juli 2015.

1. Zuallererst: Vorsicht Waffen!

Reichsbürger können bewaffnet ein und haben seit 2012 verschiedentlich Beamte oder Staatsangestellte überfallen (vor allem in Ostdeutschland), vor einigen Tagen wurde ein Polizist getötet. In Orten wie Spremberg und Dresden hat man umfangreiche Waffenfunde gemacht. Reichsbürger lehnen nicht nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab, da staatsnah, sondern vielfach auch die freie demokratische Presse. Übergriffe auf Journalisten sind nie auszuschließen. Daher: Sich im persönlichen Gespräch mit Reichsbürgern nicht provozieren lassen und selbst keine Provokationen äußern.

2. Diskussionen mit Reichsbürgern aus dem Weg gehen!

Sie machen keinen Sinn. Eher überzeugt man Donald Trump von Frauenrechten oder Vladimir Putin zieht seine Trolle zurück, bevor ein Reichsbürger die Wirrheit seiner Auffassungen erkennt. Reichsbürger wägen keine Argumente ab, sie differenzieren nicht und stellen ihr Weltbild nicht in Frage. Sie verstehen auch keine Ironie. "Im Vordergrund steht nie die wirkliche Lust am Überzeugen für die eigenen Positionen, sondern das starke Bedürfnis nach Selbstdarstellung und Selbstidentifikation. Das Gefühl alle seine Argumente abgeladen zu haben, trägt bedeutend mehr zur Psychohygiene bei, als sich zu vergewissern, ob diese überhaupt konsensfähig und widerspruchsfrei vorgetragen wurden", schreibt der Psychologe Jan-Gerrit Keil (Seite 50). Und er warnt davor, die Widersprüche in der "Reichsbürger"-Logik zum Schein zu bestätigen, in der fälschlichen Hoffnung, dass man dadurch ein besseres Gesprächsklima im Sinne eines Entgegenkommens schaffen würde. "Die Kommunikation eines Reichsbürgers ist nicht auf Konsens und beiderseitiges Verständnis angelegt. Man verbessert seine Lage so keineswegs", erklärt Keil (Seite 85).

Das einzige Dialogangebot, das man dem "Reichsbürger" machen könne und aus Gründen der Klarheit und Aufrichtigkeit auch unbedingt machen sollte, sei die Feststellung, dass man Konsens  über den gegenseitigen Dissens erzeugen kann: "Ja, ich habe deutlich verstanden, dass sie das vollkommen anders sehen, bitte nehmen sie aber auch zur Kenntnis, dass meine Position, wie bereits erwähnt, eine grundlegend andere ist und sich eine weitere Diskussion deshalb erübrigt!" Wichtig ist nach Keil (Seite 87), dass man keine unsachliche pauschale Personenkritik übt ("Sie haben doch eine Vollmeise!").

3. Keine falschen moralischen Verpflichtungen spüren!

Es ist nicht Aufgabe von Journalisten, als "Blitzableiter" für aufgestauten Frust über politische Entscheidungen zu dienen. Journalisten müssen Kritik an ihrer eigenen Arbeit nur dann Gehör schenken, wenn die Möglichkeit besteht, das Gegenüber zu überzeugen. Diese Grundlage jedes argumentativen Gesprächs lehnen die Reichsbürger ab. Daher müssen Journalisten den Reichsbürgern nicht zuhören, und ihnen auch keine Sendezeit oder Platz in Leserbriefspalten bereithalten. Nie darf man vergessen, dass die Begründungen und Argumente der Reichsbürger im Rechtsextremismus wurzeln, wie Experten vielfach nachgewiesen haben. Die Auffassungen von "Reichsbürgern" setzen sich zudem aus Verschwörungsfantasien zusammen. Verschwörungsfantasien sind korrekturresistent.

4. Vorsicht vor der Instrumentalisierung als Werbeträger!

Reichsbürger haben teilweise kommerzielle Interessen. Manche wollen "Ausweise" ihrer "Reichsregierung" verkaufen. Jede Berichterstattung über Reichsbürger kann daher Werbung oder Schleichwerbung für diese Produkte eines Unternehmens sein. Es ist aufzupassen, dass die redaktionelle Trennung von Berichterstattung und Werbung nicht aufgeweicht wird.

5. Nicht therapieren!

Nicht jeder Reichsbürger ist vollkommen verrückt. Der Psychologe Jan-Gerrit Keil nimmt bei vielen einen "Wahn" an. Als typische Wahnthemen der "Reichsbürger" seien ein (paranoider) Verfolgungswahn und ein (megalomaner) Größenwahn zu nennen. Aus diffusen Ängsten heraus werden etwa Ausländer oder der Islam als existenzielle Bedrohung der Gesellschaft angesehen. "Die zugrunde liegenden Urängste liegen in dem schwachen Ich-Kern und der misslungenen Identitätsbildung der Akteure; die Ausbildung der Angst korrespondiert in der Mehrzahl der Fälle nicht mit tatsächlichen persönlichen negativen Erlebnissen. Es gilt hier der Teufelskreis aller Phobien, man muss keinen weißen Mäusen oder Ratten begegnen, um die Angst vor ihnen aufrechtzuerhalten." (Seite 66)

Es würden auch enttäuschte und unerfüllte Wünsche in die als feindlich wahrgenommene Außengruppe projiziert, was sich sehr schön an dem Beispiel "Die Ausländer kommen hierher und nehmen uns unsere Frauen weg!" illustrieren lasse, wenn individuelle Misserfolge bei der Partnerwahl der fantasierten Omnipotenz der Ausländer attribuiert werden.

Keil ergänzt: "Doch nehmen Menschen trotz der Wahngedanken meist noch eine äußere Realität war. Sie können bildhaft gesprochen ohne Weiteres in der Lage sein, sich wie jeder gesunde Mensch auch eine Tasse Tee zu kochen." (Seite 58)

Weitere wichtige Fakten für die Berichterstattung:

- Nicht jeder Reichsbürger ist Rechtsextremist! "Die Szene bündelt knallharte Rechtsextremisten, Menschen in wirtschaftlichen oder gar gesundheitlichen Nöten, Frustrierte, Neugierige und solche, die das Milieu als Geschäftsmodell entdeckt haben. Nicht jeder Szeneaktivist ist daher automatisch als Rechtsextremist zu werten", schreiben Michael Hüllen, Heiko Homburg und Yasemin Desiree Krüger (Seite 36).

- Nicht die AfD mit den Reichsbürgern vermischen! Die Reichsbürger haben Angst, die AfD schürt Angst. Doch während die meisten AfD-Politiker den deutschen Staat grundsätzlich anerkennen und nach ihrer Logik sogar vor der Politik einer Angela Merkel "schützen" möchten, lehnen die Reichsbürger den deutschen Staat ab. Es gibt aber Berührungen zwischen beiden Gruppen: So lud der AfD-Landtagsabgeordnete Ralph Weber in seiner Zeit als Professor an der Universität Greifswald einen "Reichsbürger" als Gastredner in seine rechtsgeschichtliche Vorlesung ein - widersprach ihm dort allerdings auch, als die Thesen des Mannes auch ihm zu wirr wurden.

- Reichsbürger können Opfer ihres Wahns werden. "Ein ausgeprägter Querulantenwahn kann dazu führen, dass sich die Individuen so in ihren Kämpfen verzetteln, dass am Ende die Geschäftsunfähigkeit droht. Dies ist für die Betreffenden doppelt  bitter, als sie sich darin in ihren Verschwörungsszenarien bestätigt sehen. Im Sinne einer selbsterfüllenden Prophezeiung hat dann die Prophezeiung des Ereignisses tragischerweise zum Ereignis selbst geführt", schreibt Keil (Seite 65).

Die Verfassungsschutzämter gehen von ungefähr 1100 Reichsbürgern in Deutschland aus.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1286 am: 27. Oktober 2016, 15:32:02 »
Dem gibt es nicht viel hinzuzufügen.
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1287 am: 27. Oktober 2016, 20:42:32 »
Heute wurde mal wieder in Bayreuth verhandelt.


Spoiler
Amtsgericht Bayreuth
Prozess gegen Reichsbürger

Am Amtsgericht Bayreuth hat der Prozess gegen einen polizeibekannten mutmaßlichen Reichsbürger begonnen. Der 49-Jährige muss sich wegen Urkundenfälschung, Beleidigung, Widerstand gegen Polizeibeamte und Sachbeschädigung verantworten.

Stand: 27.10.2016

Alles begann im Dezember 2015: Kurz vor Weihnachten wollte der Angeklagte laut Anklage vier brasilianische Schecks über umgerechnet rund  80.000 Euro bei der Bank einlösen. Dabei habe sich allerdings herausgestellt, dass er auf den Schecks zwar als Begünstigter stand, die Dokumente aber selbst unterschrieben und damit gefälscht hatte. Laut Anklage wollte er sich damit nicht nur rechtswidrig Geld beschaffen, sondern auch die Bank schädigen.
Festnahme provoziert?

Der Angeklagte wird außerdem beschuldigt, mit Gewalt Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet und sie zudem beleidigt zu haben. Der Hintergrund: An Heilig Abend 2015 soll er bei der Bayreuther Polizeiinspektion angerufen und sich erkundigt haben, ob ein Haftbefehl gegen ihn vorliege. Da das verneint wurde und er das nach der Staatsanwalschaft offenbar ändern wollte, soll er eine Straftat angedroht haben. Als die Polizeibeamten ausrückten, um ihn zu kontrollieren, soll er sich zunächst geweigert haben, sich auszuweisen.  Als er daraufhin durchsucht werden sollte, habe er kurzerhand ein Blatt Papier angezündet und damit wild vor den Beamten herumgefuchtelt haben. Letztlich wurde er von den Beamten in Gewahrsam genommen.
Mit Kot um sich geworfen

Der dritte Anklagepunkt lautet auf Sachbeschädigung und Beleidigung. Denn in der Arrestzelle hatte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft zunächst die Beamten verbal beleidigt und dann die Toilette mutwillig verstopft und seinen Kot auf die Beamten geworfen. Er wollte damit offenbar seine Missachtung der Polizei gegenüber zum Ausdruck bringen und sie am Betreten der Zelle hindern, so die Anklage. Der Kot verfehlte die Beamten, verursachte aber einen Sachschaden von 200 Euro an einer Wand.


Der Prozess ist nicht der erste Fall in diesem Jahr, bei dem sich das Bayreuther Amtsgericht mit Reichsbürgern beschäftigen muss. Zwei oder drei Fälle, in denen Personen Forderungen des Staates nicht nachkommen wollten, habe es schon gegeben, so ein Sprecher des Gerichts im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk. Die Angeklagten würden ihr Verhalten damit begründen, dass sie sich nicht als Bürger der Bundesrepublik Deutschland sähen, so der Sprecher weiter.

Wie viele vermeintliche Reichsbürger es in Oberfranken genau gibt, ist nicht bekannt. Die oberfränkische Polizei und Justiz registriere keine Gesinnungen, sondern verfolge nur Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, so eine Polizeisprecherin auf Nachfrage des BR.
[close]
http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/reichsbuerger-gericht-bayreuth-100.html

Erkennt jemand anhand des Bildes um wen es sich handeln könnte?

Nachtrag:
Reportage auf BR. Es handelt sich um einen "Oliver N."
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2016, 21:27:25 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #1288 am: 27. Oktober 2016, 22:18:25 »
Was der gute Mann da alles angestellt hat, liegt zwar durchaus auf dem kulturellen und intellektuellen Niveau des durchschnittlichen Reichsbürgers, ist aber an sich kein Reichikram. Da muss er wohl vorher schon einschlägig bekannt gewesen sein.

Wollte der die Masche von "Im Kittchen ist kein Zimmer frei" abziehen?
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1289 am: 27. Oktober 2016, 22:36:20 »
Noch einer, diesmal Augsburg


Spoiler
Augsburg
Beamte verhaften "Reichsbürger" vor Augsburger Gericht

Widerstands, Körperverletzung und Beleidigung: Die Staatsanwaltschaft wirft einem "Reichsbürger" mehrere Straftaten vor. Doch der kommt einfach nicht zur Verhandlung.

Die so genannten „Reichsbürger“, die den deutschen Staat ablehnen, mögen bekanntermaßen weder die Polizei noch die Justiz. Ein Verwirrspiel der besonderen Art bot ein 69-jähriger Mann, offenkundig Anhänger der Bewegung, am Donnerstagnachmittag dem Amtsgericht.

Nach einer wüsten Auseinandersetzung mit drei Kripobeamten im Juni in seiner Wohnung sollte er sich wegen Widerstands, Körperverletzung und Beleidigung vor Strafrichterin Kathrin Steinhauser verantworten. Zuschauer, darunter offenbar auch einige „Reichsbürger“, wurden von etlichen Justizbediensteten kontrolliert und mussten ihre Handys abgeben. Doch das Gericht, Staatsanwalt Michael Nißl und Pflichtverteidiger Moritz Bode wartete vergebens.

Justizbeamte führen "Reichsbürger" ab

Nach den justizüblichen 15 Minuten Karenzzeit erließ das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den 69-Jährigen. Fünf Minuten später klickten bereits die Handschellen. Der Angeklagte hatte nämlich offenbar seelenruhig vor dem Eingang zum Strafjustizzentrum auf die Reaktion der Justiz auf sein unentschuldigtes Fernbleiben gewartet. Mehrere Justizbeamte führten ihn ab.


    Die Bewegung der Staatsverweigerer ist sehr heterogen. Sie umfasst mehrere sektenartige Gruppen von Verschwörungstheoretikern und Rechtsextremen, die seit den 1980er Jahren entstanden und untereinander zerstritten sind.

Der Prozess gegen ihn wird nun vermutlich in der nächsten Woche stattfinden. Laut Anklage hatte der vermutliche „Reichsbürger“ bei dem Vorfall in seiner Wohnung gegenüber Kripobeamten, die ihn in anderer Sache verhaften wollten, erklärt, er erkenne diesen Staat nicht an. Es handle sich nur um eine Firma. Die Kriminaler hatte er als „Verbrecher“ und „♥♥♥“ bezeichnet. Erst nach einem Handgemenge, bei dem ein Beamter verletzt wurde, war damals seine Fesselung gelungen. utz
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Beamte verhaften "Reichsbürger" vor Augsburger Gericht - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Beamte-verhaften-Reichsbuerger-vor-Augsburger-Gericht-id39562197.html
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