Und wie lange dauert es, wenn jemand die Waffen nicht zurückgibt, bis dies durchgesetzt wird, Jahre?
Im Falle des Polizistenmörders von Georgensgmünd dauerte es vom Entzug der Waffenerlaubnis im August bis zum 16. Oktober, als das SEK auf Anforderung des GV die Waffen abholen wollte. Weil er nicht als gefährlich eingestuft wurde. (Prinzipiell muß der Bürger ja nicht selbst abliefern, er darf abholen lassen.)
Wird der Kunde von der Unteren Waffenbehörde als gefährlich eingestuft, wird nach gesonderter interner Prüfung Sofortvollzug angeordnet und es kommt das freundliche SEK mit dem Bescheid in der Früh um 5.00 h schonmal durch die Fenster und übergibt die Post persönlich. So in Wuppertal geschehen.
Beschwerden des Kunden, man hätte doch zunächst einen Gelben Brief schicken und dann erst zum Einsammeln kommen können, wies das VG schnöde zurück.
War erinnerlich diese Entscheidung, die vor dem OVG gehalten hat:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2019/20_B_822_18_Beschluss_20190626.htmlDie Meldungen in den Medien beruhen wohl zum allergrößten Teil auf Mitteilungen der Parteien.
Aber Parteien sind nun einmal parteilich (daher der Name^^), man kann also keine objektiven Ergebnisse erwarten.
Beispiel: die Grünen in Bayern.
Fragen – wie so ziemlich alle grünen und linken Parteien in den anderen Bundesländern – die Zahlen beim IM ab.
An den Formulierungen der PM merkt man, Ziel ist der Nachweis, daß die überwiegende Zahl der Taten unter Schußwaffenbeteiligung durch illegal in Besitz befindliche Waffen geschieht.
Nicht nur in Bayern ist das regelmäßig ein Fehlschlag, da es nur in seltenen Fällen legal im Besitz befindliche sind, in den meisten Jahren ist keine einzige legale beteiligt.
Immerhin veröffentlicht Frau Schulze von den Grünen Bayern das dann auch auf ihrer HP.
Natürlich ist die Anzahl immer „erschreckend“ und auch die Zahl der Suizide (obwohl zwei Bundesgerichte das Recht des Bürgers auf Suizid festgestellt haben).
S. 8:
Bei den unter 6.1 genannten Vorfällen befand sich keine der Tatwaffen im legalen Besitz des Täters. Bei den unter 6.3 genannten 54 Vorfällen (Suizide) befanden sich 28 Schusswaffen im legalen Besitz des Suizidenten
https://katharina-schulze.de/wp-content/uploads/2021/05/waffen.pdfAufgabe der Medien wäre es meines Erachtens nach nunmehr, diese PM der Parteien
einzuordnen, sich bei den Waffenbehörden und
Statthalterschaften Staatsanwaltschaften (Schei$$ Autocorrect!) zu
informieren und
dann erst die Meldung weiterzugeben.
Aber zum einen scheint mir da die Faulheit bei der investigativen Recherche zu überwiegen und zum anderen werden wohl stets Volontäre oder Praktikanten mit Waffenthemen betraut, womit sie überfordert sind. „Richtige“ Redakteure schreiben über „so etwas“ nicht. Lars Winkelsdorf ist da die Ausnahme, der tritt dann aber auch schlampigen Waffenbehörden wie Hamburg in den Hintern, samt dem IM.