Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363398 mal)

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Offline Lonovis

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11670 am: 6. Mai 2023, 12:32:37 »
Sie können ja Christo und Jeanne-Claude ausgraben. Vielleicht wird das dann ein weltweit anerkanntes Kunschtprojekt

Der Titel wäre dann"Verhüllte Dummheit".
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11671 am: 6. Mai 2023, 17:24:12 »
Zitat
Stand: 06.05.2023 13:37 Uhr
Hohen Demzin: "Reichsbürger" wird bei Polizei-Einsatz aggressiv

Ein mutmaßlicher sogenannter Reichsbürger hat in Hohen Demzin bei Teterow (Landkreis Rostock) versucht, einen Polizisten anzugreifen. Die Beamten wollten nach eigenen Angaben eine Geldforderung der Staatsanwaltschaft durchsetzen. Der 70-Jährige habe aber weder die Forderung noch die Polizisten anerkannt. Als die Beamten ihn an einer Flucht hinderten, wollte der 70-Jährige einen Polizisten mit der Faust ins Gesicht schlagen, das misslang aber.

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 06.05.2023 | 13:00 Uhr
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Hohen-Demzin-Reichsbuerger-wird-bei-Polizei-Einsatz-aggressiv,kurzmeldungmv10692.html
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Offline Mr. Devious

Re: Presseschnipsel
« Antwort #11672 am: 7. Mai 2023, 07:49:04 »
SWR-Bericht über bewaffnete Reichsbürger in BW:

Zitat
Auch Extremisten bewaffnet
Mehrere Dutzend "Reichsbürger" in BW dürfen Waffen besitzen

Sie erkennen die BRD nicht als Staat an und möchten einen eigenen erfundenen Staat etablieren: die sogenannten Reichsbürger. Immer mehr von ihnen in BW dürfen eine Waffe besitzen.

Mehr als drei Dutzend sogenannte Reichsbürger, Selbstverwalter und Extremisten dürfen in Baden-Württemberg ganz offiziell erlaubnispflichtige Waffen besitzen. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der SPD-Fraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Insgesamt 31 "Reichsbürger" und Selbstverwalter, sechs Rechtsextremisten und eine Person, die dem "auslandsbezogenen Extremismus" zugerechnet wird, besitzen demnach eine waffenrechtliche Erlaubnis. Das Ministerium beruft sich dabei auf eine Abfrage bei den Waffenbehörden im Land zum 1. Februar. Ein Jahr zuvor, so berichtete das Ministerium auf Nachfrage, waren es noch 23 "Reichsbürger" und Extremisten in Waffenbesitz.

Welche Waffen besitzen die "Reichsbürger"?

Die gut drei Dutzend "Reichsbürger" und Extremisten besitzen demnach 27 Waffenbesitzkarten, 25 sogenannte Kleine Waffenscheine und einen Europäischen Feuerwaffenpass. Begründet wurde der Waffenbesitz 17 Mal mit Sportschießen, vier Mal mit der Jagd, vier Mal mit sogenanntem Altbesitz, zwei Mal mit Erbe und einmal mit der Verwendung einer Seenotsignalpistole für die Schifffahrt.

Der Kleine Waffenschein erlaubt es seinem Inhaber oder seiner Inhaberin, bestimmte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen bei sich zu haben. Benutzt werden dürfen sie nur bei Notwehr oder Notstand. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Erwerb und den Besitz, nicht aber das Führen von Waffen. Die Karte berechtigt aber zur geregelten Nutzung. Trägerinnen und Träger einer Karte müssen ein berechtigtes Bedürfnis nachweisen: zum Beispiel als Sportschütze, als Jäger oder als Waffensammler. Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht Inhaberinnen und Inhabern von Waffenbesitzkarten, Waffen und Munition vorübergehend in andere EU-Mitgliedsstaaten oder Schengenstaaten mitzunehmen.

Innenministerium: "Waffenbehörden entscheiden über Waffenbesitz"

Stellt sich also die Frage, warum diese "Reichsbürger" und Extremisten ganz offiziell noch eine Waffe besitzen dürfen. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärt das mit dem Faktor Zeit. Die bräuchten die Waffenbehörden nämlich, um das rechtsstaatliche Verfahren durchzuführen und den Extremisten die Waffenerlaubnis zu entziehen. So müssten etwa Fristen für Stellungnahmen beachtet werden.

Dass man alle "Reichsbürger" entwaffnen kann, hält der Sprecher für unrealistisch. Man werde die Zahl nie ganz auf Null bringen, insbesondere weil der Verfassungsschutz die Szene durchleuchte und immer mehr "Reichsbürger" ausfindig mache. Die Szene sei zudem während der Corona-Pandemie deutlich gewachsen. Zuletzt wurden ihr in Baden-Württemberg 3.800 Personen zugerechnet.

SPD kritisiert Innenminister Strobl

Die SPD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag zeigt sich empört. Sie wirft Innenminister Thomas Strobl (CDU) Tatenlosigkeit vor. "Es ist schlimm genug, wenn sich Extremisten illegal Waffen beschaffen. Dass sie aber sogar Waffen mit staatlicher Erlaubnis horten, ist ein Skandal", sagte Sascha Binder, innenpolitischer Sprecher der Fraktion.

Auch sein Parteikollege Boris Weirauch verlangt von Strobl nun Taten. Der SPD-Verfassungsschutzexperte forderte von Strobl einen ministeriellen Erlass an die Waffenbehörden, um dafür zu sorgen, dass sich Verfassungsfeinde nicht länger bewaffnen könnten. Die Lehre müsse der Minister aus der "Reichsbürger"-Razzia von Reutlingen ziehen.

"Reichsbürger" aus Reutlingen bereits zu Geldstrafe verurteilt

Im März war bei einer Razzia gegen die Szene eine Durchsuchung in Reutlingen eskaliert - ein mutmaßlicher "Reichsbürger" schoss auf einen SEK-Beamten und verletzte diesen am Arm. Innenminister Strobl sprach später von einem "perversen" Waffenarsenal, das bei dem Mann gefunden worden sei.

Der mutmaßliche "Reichsbürger" aus Reutlingen sitzt derzeit wegen mehrfachen versuchten Mordes in Untersuchungshaft. Nach Angaben aus dem Ministerium besaß der Sportschütze vier Waffenbesitzkarten, einen Kleinen Waffenschein und sogar eine Erlaubnis zum Besitz von Sprengstoff. Der Widerruf der Erlaubnisse befinde sich derzeit in Bearbeitung, so das Ministerium in der Antwort an die SPD. Außerdem gibt es eine weitere neue Erkenntnis: Der Mann war der Polizei bereits 2021 bei einer Demonstration der sogenannten Querdenker aufgefallen, als er gegen das Uniformverbot verstieß. Er wurde deshalb vom Amtsgericht Tübingen zu einer Geldstrafe verurteilt.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/waffenbesitz-reichsbuerger-bw-100.html
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11673 am: 7. Mai 2023, 08:31:49 »
dürfen Waffen besitzen


„dürfen“ sie nicht. Erlaubnispflichtige Waffen – also scharfe – haben sie deshalb nicht.   Denn gem der §§ 4, 5 und 6 WaffG in Verbindung mit § 45 sind Reichsbürger waffenrechtlich unzuverlässig und können keine Erlaubnis haben und somit auch keine Waffen. Erfährt also die Waffenbehörde von den reichsbürgerlichen Umtrieben MUSS sie die Erlaubnis entziehen. Da hat sie keinen Spielraum. Dagegen kann der Bürger natürlich Widerspruch erheben, aber der bringt keinen Aufschub: die Waffen und die Erlaubnis hat er binnen 14 Tagen abzugeben. Bis zur Rechtskraft kann es schon mal Jahre dauern, aber in der Zeit hat er keine Waffen zu Hause (und auch nicht das Erlaubnisdokumemt, mit dem eine Leihe möglich wäre), wird aber dennoch als Waffeninhaber geführt, da keine Rechtskraft. Es ist also weit weniger dramatisch als es manche Partei darstellt.

Es wäre schön, wenn die Medien vollständig berichten würden und nicht nur die Hälfte.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11674 am: 7. Mai 2023, 09:37:56 »
Nun, das ist, wenn Friseure über Waffen schreiben. Eine Schere ist eben nicht mit einer makarow vergleichbar.

Vielleicht wird ja auch schon AI eingesetzt. Obwohl, dafür ist der Wahrheitsgehalt noch zu groß.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11675 am: 7. Mai 2023, 10:09:30 »
Zitat
Es wäre schön, wenn die Medien vollständig berichten würden und nicht nur die Hälfte.
Unter Anderem kommt das daher, dass denen, die tatsächlich Journalismus studiert haben, beigebracht worden ist, abwechslungsreich zu schreiben und den Beibringern wurscht ist, dass dabei Begriffe vertauscht werden, Unsicherheiten entstehen, zu Verwechslungen kommt und falsche Informationen herauskommen. Hauptsache man hat nicht zweimal das gleiche Wort drin.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11676 am: 7. Mai 2023, 10:19:57 »
„dürfen“ sie nicht. Erlaubnispflichtige Waffen – also scharfe – haben sie deshalb nicht.   Denn gem der §§ 4, 5 und 6 WaffG in Verbindung mit § 45 sind Reichsbürger waffenrechtlich unzuverlässig und können keine Erlaubnis haben und somit auch keine Waffen. Erfährt also die Waffenbehörde von den reichsbürgerlichen Umtrieben MUSS sie die Erlaubnis entziehen. Da hat sie keinen Spielraum. Dagegen kann der Bürger natürlich Widerspruch erheben, aber der bringt keinen Aufschub: die Waffen und die Erlaubnis hat er binnen 14 Tagen abzugeben. Bis zur Rechtskraft kann es schon mal Jahre dauern, aber in der Zeit hat er keine Waffen zu Hause (und auch nicht das Erlaubnisdokumemt, mit dem eine Leihe möglich wäre), wird aber dennoch als Waffeninhaber geführt, da keine Rechtskraft. Es ist also weit weniger dramatisch als es manche Partei darstellt.
Und wie lange dauert es, wenn jemand die Waffen nicht zurückgibt, bis dies durchgesetzt wird, Jahre?
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11677 am: 7. Mai 2023, 10:22:28 »
Jahrende!

Und hinterher hatte man immer keine Erkenntnisse und wusste von nix.
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(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11678 am: 7. Mai 2023, 10:49:11 »
Und wie lange dauert es, wenn jemand die Waffen nicht zurückgibt, bis dies durchgesetzt wird, Jahre?


Im Falle des Polizistenmörders von Georgensgmünd dauerte es vom Entzug der Waffenerlaubnis im August bis zum 16. Oktober, als das SEK auf Anforderung des GV die Waffen abholen wollte. Weil er nicht als gefährlich eingestuft wurde. (Prinzipiell muß der Bürger ja nicht selbst abliefern, er darf abholen lassen.)

Wird der Kunde von der Unteren Waffenbehörde als gefährlich eingestuft, wird nach gesonderter interner Prüfung Sofortvollzug angeordnet und es kommt das freundliche SEK mit dem Bescheid in der Früh um 5.00 h schonmal durch die Fenster und übergibt die Post persönlich. So in Wuppertal geschehen.

Beschwerden des Kunden, man hätte doch zunächst einen Gelben Brief schicken und dann erst zum Einsammeln kommen können, wies das VG schnöde zurück.

War erinnerlich diese Entscheidung, die vor dem OVG gehalten hat:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2019/20_B_822_18_Beschluss_20190626.html



Die Meldungen in den Medien beruhen wohl zum allergrößten Teil auf Mitteilungen der Parteien.

Aber Parteien sind nun einmal parteilich (daher der Name^^), man kann also keine objektiven Ergebnisse erwarten.

Beispiel: die Grünen in Bayern.

Fragen – wie so ziemlich alle grünen und linken Parteien in den anderen Bundesländern – die Zahlen beim IM ab.

An den Formulierungen der PM merkt man, Ziel ist der Nachweis, daß die überwiegende Zahl der Taten unter Schußwaffenbeteiligung durch illegal in Besitz befindliche Waffen geschieht.

Nicht nur in Bayern ist das regelmäßig ein Fehlschlag, da es nur in seltenen Fällen legal im Besitz befindliche sind, in den meisten Jahren ist keine einzige legale beteiligt.

Immerhin veröffentlicht Frau Schulze von den Grünen Bayern das dann auch auf ihrer HP.

Natürlich ist die Anzahl immer „erschreckend“ und auch die Zahl der Suizide (obwohl zwei Bundesgerichte das Recht des Bürgers auf Suizid festgestellt haben).

S. 8:
Zitat
Bei den unter 6.1 genannten Vorfällen befand sich keine der Tatwaffen im legalen Besitz des Täters. Bei den unter 6.3 genannten 54 Vorfällen (Suizide) befanden sich 28 Schusswaffen im legalen Besitz des Suizidenten
https://katharina-schulze.de/wp-content/uploads/2021/05/waffen.pdf

Aufgabe der Medien wäre es meines Erachtens nach nunmehr, diese PM der Parteien einzuordnen, sich bei den Waffenbehörden und Statthalterschaften Staatsanwaltschaften (Schei$$ Autocorrect!) zu informieren und dann erst die Meldung weiterzugeben.

Aber zum einen scheint mir da die Faulheit bei der investigativen Recherche zu überwiegen und zum anderen werden wohl stets Volontäre oder Praktikanten mit Waffenthemen betraut, womit sie überfordert sind. „Richtige“ Redakteure schreiben über „so etwas“ nicht.  Lars Winkelsdorf ist da die Ausnahme, der tritt dann aber auch schlampigen Waffenbehörden wie Hamburg in den Hintern, samt dem IM.
« Letzte Änderung: 7. Mai 2023, 11:39:18 von Reichsschlafschaf »
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Offline Seb

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11679 am: 8. Mai 2023, 15:22:12 »
Zitat
Versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung

Marvin E. wurde wegen versuchter Gründung einer terroristischen Vereinigung als Rädelsführer und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Der 5. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat heute den 21-jährigen Marvin E. der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung als Rädelsführer und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit vorsätzlichem Besitz unkonventioneller Sprengvorrichtungen und mit vorsätzlichem unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen schuldig gesprochen und ihn deswegen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Senat heute aus, dass für ihn aufgrund der an 40 Verhandlungstagen durchgeführten Hauptverhandlung zur Überzeugung Folgendes feststehe:

Der Angeklagte habe auf Basis seiner von Sommer 2019 an bestehenden rechtsextremistischen Gesinnung spätestens Anfang 2021 Kenntnis von der international aktiven rechtsextremen terroristischen Vereinigung „Atomwaffen Division“ (AWD) erlangt. Deren Ideologie habe er vollständig übernommen und spätestens Anfang Juli 2021 den Entschluss gefasst, nach ihrem ideologischen Vorbild eine unabhängige und regional auf Hessen beschränkt sowie dauerhaft agierende Gruppierung mit dem Namen „Atomwaffen Division Hessen“ zu gründen.

Der Ideologie der AWD folgend habe die „Atomwaffen Division Hessen“ mit dem Ziel der Zerschlagung des herrschenden Systems und der Etablierung einer „weißen Vorherrschaft“ nach dem Vorbild des Nationalsozialismus durch die Begehung von Gewalttaten bis hin zu tödlichen Anschlägen einen Rassen- und Bürgerkrieg auslösen, vorantreiben und in diesem Krieg kämpfen sollen. Opfer hätten die Vertreter der herrschenden staatlichen Strukturen und die ideologischen Feinde sein sollen, namentlich Politiker als Repräsentanten des demokratischen Rechtsstaats sowie all die Personen, die nicht dem Rassenbild der AWD entsprachen, darunter Menschen jüdischen Glaubens oder dunkler Hautfarbe und Migranten, die aus dem „Lebensraum der weißen Rasse“ zu verjagen und zu töten seien.

Zur Erreichung des Ziels seiner Gruppe und der Rekrutierung weiterer Mitglieder habe der Angeklagte neben offensiver Propaganda u. a. den Einsatz von Sprengsätzen und Schusswaffen geplant. Strukturell habe der Angeklagte sich selbst und einen Freund als Anführer der Gruppe, die insgesamt aus fünf Personen hätte bestehen sollen, gesehen. Den Freund habe der Angeklagte im Juli 2021 zu verschiedenen Gelegenheiten angesprochen, ob er Mitglied in der „Atomwaffen Division Hessen“ werden wolle. Daneben habe der Angeklagte verschiedene Online- und Werbeaktivitäten entfaltet und habe für die Nacht vom 18. auf den zum 19. September 2021 das Aufhängen von Plakaten für die „Atomwaffen Division Hessen“ in Kassel vorbereitet.

Zudem sei der Angeklagte spätestens Anfang September 2021 fest dazu entschlossen gewesen, im Sinne der Ideologie der „Atomwaffen Division Hessen“ einen tödlichen Anschlag zu begehen. So habe er sich bereits ab Juli 2021 auf die Suche nach geeigneten Schusswaffen begeben. Diesem Zweck habe er ferner fünf von ihm vorgehaltene, potentiell tödliche, unkonventionelle Sprengvorrichtungen gewidmet, die er Anfang September 2021 in einem Metallkoffer verstaut und bis zu seiner Festnahme in seinem Zimmer verwahrt habe. Außerdem habe er Ausgangsstoffe wie fertiges explosionsgefährliches Magnesium-Schwefel-Gemisch (Blitzknallsatz), Magnesium- und Schwefelpulver sowie pyrotechnische Gegenstände in Form von Zündungen zurückgelegt, die er für die Herstellung weiterer Sprengvorrichtungen zur Begehung des Anschlages verwenden wollte.

Unabhängig von seinen Anschlagsplänen habe der Angeklagte bis zu seiner Festnahme weitere pyrotechnische Gegenstände aufbewahrt.

Sämtliche unkonventionellen Sprengvorrichtungen, pyrotechnischen Gegenstände und den Blitzknallsatz habe der Angeklagte seit Februar 2021 - zunächst noch ohne konkreten Bezug zur „Atomwaffen Division Hessen“ bzw. der Begehung eines Anschlages - aus Materialien, die er zuvor über das Internet bezogen habe, in seinem Zimmer sukzessive selbst hergestellt. Die unkonventionellen Sprengvorrichtungen hätten wegen darin verbauter Stahlkugeln eine tödliche Sprengkraft gehabt.

Außerdem habe der Angeklagte über mögliche Anschlagsziele recherchiert.

Zu der Plakatierung in Kassel, weiteren Rekrutierungsbemühungen und Anschlagsvorbereitungen sei es nicht gekommen, weil der Angeklagte am 16. September 2021 festgenommen wurde. Der Angeklagte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Senat hat in der am 2.8.2022 begonnenen Hauptverhandlung, in der der Angeklagte überwiegend geständig war, eine Vielzahl an Zeugen und Sachverständigen vernommen.

Wegen des Vorliegens erheblicher Reife- und Entwicklungsverzögerungen auf den im Tatzeitraum 19-jährigen Angeklagten hat der Senat Jugendstrafrecht angewendet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Rechtsmittelverzicht durch den Angeklagten und seine Verteidiger kann der Generalbundesanwalt noch Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte. Der Senat hat die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 8.5.2023, Az. 5-2 StE 4/22 - 5a - 1/22
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/versuchte-gruendung-einer-terroristischen-vereinigung-0
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11680 am: 8. Mai 2023, 16:38:05 »
Weitere Kundschaft, erneut ist mal wieder ein Polizist vermutlich zu scharf rechts abgebogen und in einem Reich gelandet, welches ihm die Pension nicht zahlen wird.
n-tv hat den Artikel dazu: https://www.n-tv.de/panorama/Polizist-im-Sauerland-unter-Reichsbuerger-Verdacht-article24107060.html
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11681 am: 8. Mai 2023, 18:12:56 »
Wer soll diese Schmierfinken- "Antifa" eigentlich sein und wie bescheuert sind die nochmal?  :facepalm:
https://www.tag24.de/dresden/crime/einen-tag-vor-abriss-antifa-knuepft-sich-impf-denkmal-im-erzgebirge-vor-2828281

Das Ergebnis allenfalls:

1. Häßlich, schlecht und viel Presse.

2. Beifall aus der falschen Ecke.

3. Die "Freien Sachsen" mutieren mal wieder vom Täter zum "armen" Opfer und heimsen auch noch falsche Sympathien ein.

4. Der laufende Verwaltungsrechtsweg gegen die Provokateure und ihren Stein nimmt leider vorab eine schiefe Wendung, so schade.

5. Das Ganze landet ausgerechnet in der Statistik unter der Rubrik linksextrem und damit bei der vielfach kritisierten sächsische SokoLinxx, die sich gerade am OLG Dresden beim kurz vor dem Abschluss stehenden "Lina-Prozess" erfolgreich blamiert hat: mit untergetauchten aber rundum überwachten Hauptätern, mit dürftigen  Ermittlungsergebnissen und teilweise gravierenden Fehlern (unterdrückte Alibis), mit einem inzwischen sogar für den Richter unglaubwürdigem "Aussteiger"- Haupbelastungszezgen bis zur wieder aufgenommenen Beweusaufnahme im Verein mit ohnehin einschlägig vorbestraften, offen gewalttätigen und schwerkriminellen, sich selbst widersprechenden "Opfern", die überwiegend inzwischen auch noch selbst in Haft sitzen (Ausnahme: der betroffene Kanalarbeiter) inkl. deren nicht minder dubiosen Nebenklägervertretern, gegen die inzwischen sogar selbst(!) Anklage erhoben wurde (Frank Hannig).
Aber man muss demnächst irgendwie gesichtswahrend zum Ende kommen, da knallen doch ob der knalligen Farben und einschlägigen Logos auf dem umstrittenen Stein doch gleich wieder die Sektkorken.

6. Sonstige zivilgesellschaftliche Positionierung gegen rechte Umtriebe wird en passant auch wieder schwer diskreditiert.

Kurz: Es nervt und es ist auch noch so offensichtlich und so peinlich. Viele fragen sich, ob die wenig geistreichen Truppen, wie diese Ex- NPD-"Freien Sachsen" und ihr Support diese und andere Shows nicht am Ende alle selbst veranstaltet haben.

Zuzutrauen wäre es ihnen und glauben kann man denen ja sowieso nichts, nicht mal eine einfache Antwort auf die Frage nach der Urzeit.
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11682 am: 8. Mai 2023, 18:19:33 »
Zitat
08.05.2023
Nachrichten > Nordhessen, Top-Meldungen, Rhein-Main > Bomben im Kinderzimmer gebaut: Jugendstrafe für Marvin E.
Bomben im Kinderzimmer gebaut

FAST 4 JAHRE JUGENDSTRAFE FÜR MARVIN E.


Seit August 2022 wird Marvin E. aus Spangenberg in Frankfurt der Prozess gemacht. Er soll einen rechtsterroristischen Anschlag geplant haben.
© dpa

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen mutmaßlichen Rechtsextremisten aus Spangenberg im Schwalm-Eder-Kreis wegen der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Planung eines Anschlags zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Seit seiner Festnahme im September 2021 habe sich der 21 Jahre alte Mann aus Spangenberg positiv entwickelt und nehme an einem Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten teil, sagte der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats am Montag in der Urteilsbegründung. Mit Blick auf das Vorliegen "erheblicher Reife- und Entwicklungsverzögerungen" sei das Jugendstrafrecht zur Anwendung gekommen, so das Gericht.


Angeklagter aus Spangenberg nimmt Urteil an
Der 21-Jährige nahm das Urteil an, die Bundesanwaltschaft kann noch Revision einlegen. Sie hatte eine Jugendstrafe von fünf Jahren gefordert, die Rechtsanwältin des Mannes auf eine Haftdauer von drei Jahren und sechs Monaten plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

21-Jähriger wollte Anschläge verüben
Der Mann hatte den Erkenntnissen des Gerichts zufolge unter anderem mit in seinem Kinderzimmer selbst gebauten Sprengsätzen Anschläge verüben wollen, um einen Bürgerkrieg zu entfachen. Als mögliche Ziele soll er sich Schulen und den Bundestag vorgestellt haben. Der nicht vorbestrafte Mann saß seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft.

Marvin E. wollte „Atomwaffen Division Hessen“ gründen
Seit August 2022 wurde an 40 Tagen gegen Marvin E. verhandelt. Konkret habe der 21-Jährige laut Gericht nach dem Vorbild der Terrorvereinigung "Atomwaffen Division" (AWD) einen Hessischen Ableger unter dem Namen „Atomwaffen Division Hessen“ gründen wollen. Die „Atomwaffen Division Hessen“ habe zum Ziel gehabt, das herrschende System zu zerschlagen und eine „weiße Vorherrschaft“ nach dem Vorbild des Nationalsozialismus zu etablieren. Durch die Begehung von Gewalttaten bis hin zu tödlichen Anschlägen habe man einen Rassen- und Bürgerkrieg auslösen und in diesem Krieg kämpfen wollen.

Sprengsatzbau und Suche nach Schusswaffen
Zu der Ideologie zählte auch die gezielte Tötung oder Vertreibung von aktiven Politikern, aber auch von Menschen jüdischen Glaubens oder mit dunkler Hautfarbe. Spätestens seit Juli 2021 sei Marvin E. auf der Suche nach geeigneten Schusswaffen gewesen, zudem habe er in seinem Kinderzimmer mehrere Sprengsätze gebaut - mit Materialien und Anleitungen aus dem Internet. Marvin E. habe zudem aktiv versucht, Mitglieder für seine Terrororganisation zu werben und für die Nacht vom 18. auf den 19. September 2021 das Aufhängen von Plakaten für die „Atomwaffen Division Hessen“ in Kassel vorbereitet. Dem kamen aber die Ermittler zuvor - am 16. September 2021 wurde er festgenommen.
https://www.ffh.de/nachrichten/hessen/nordhessen/361402-bomben-im-kinderzimmer-gebaut-urteil-gegen-mavin-e-erwartet.html


„Atomwaffen Division Hessen“, soso.

Der ist auch nicht grade das heißeste Pellet im Atommeiler?

 :doh:   :facepalm:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11683 am: 8. Mai 2023, 19:51:27 »
Zumindest scheint er hell genug um zu verstehen, dass er einen Irrweg gegangen ist. Ich hoffe nicht dass das Aussteigerprogramm nur eine Strafmilderung bewirken sollte. Als eingefleischter Nazi nimmst Du an einer solchen Gehirnwäsche nicht einfach so teil.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11684 am: 8. Mai 2023, 19:58:23 »
Apropos Gehirnwäsche!





Hochinteressant: Laut Teaser wird Reichelt von Springer angeklagt.

Völlige Ahnungslosigkeit der Journaille oder unfreiwillige Beschreibung von Springers Möchtegern-Funktion?

Der Artikel ist dann nicht ganz so dramatisch:

Zitat
Staatsanwaltschaft Berlin leitet Ermittlungen gegen Julian Reichelt ein

08.05.2023, 18:01
1 Min.

Der Medienkonzern Axel Springer hat seinen früheren "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt angezeigt – nun beginnt die Berliner Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen. Der Betroffene selbst sagt, er kenne nicht einmal die Vorwürfe. 
Die Staatsanwaltschaft Berlin nimmt Ermittlungen gegen den ehemaligen "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt auf. Ein Sprecher der Behörde teilte auf Anfrage der Nachrichtenagentur DPA mit: "Das Vorliegen eines Anfangsverdachts wegen Betruges wurde nun bejaht, die Ermittlungen werden aufgenommen." Hintergrund ist eine Strafanzeige des Medienkonzerns Axel Springer. Nähere Angaben zu den Vorwürfen machte die Staatsanwaltschaft nicht.
Spoiler
Julian Reichelt will Vorwürfe nicht kennen
Der Anwalt von Reichelt, Ben Irle, teilte auf Anfrage mit: "Die Strafanzeige liegt meinem Mandanten bis zum heutigen Tage nicht vor." Daher könne man sich zu den seinem Mandanten noch immer unbekannten Vorwürfen des laufenden Verfahrens nicht äußern. Die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens seien generell äußerst gering

Das Medienhaus hatte im April seinen früheren "Bild"-Chef Reichelt angezeigt. Details nannte das Unternehmen nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte bislang geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliege und damit die Voraussetzung für Ermittlungen gegeben sei. Der Behördensprecher machte keine Angaben dazu, wie lange die Ermittlungen dauern werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Vorwürfe wegen Machtmissbrauch
Reichelt musste im Herbst 2021 seinen Posten als Chefredakteur bei Deutschlands größter Boulevardzeitung räumen und den Konzern verlassen. Hintergrund seines Karriere-Endes bei "Bild" waren Vorwürfe des Machtmissbrauchs in Verbindung mit einvernehmlichen Beziehungen zu Mitarbeiterinnen. Der Journalist selbst hatte später von einer "Schmutzkampagne" gegen ihn gesprochen und Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Neben der Strafanzeige verlangt Springer darüber hinaus in einem arbeitsrechtlichen Streit Geld von Reichelt zurück. Ein erster Gütetermin ist im Juni beim Arbeitsgericht Berlin geplant. Nach Gerichtsangaben geht es bei dieser Klage um die Rückzahlung einer Abfindung, die beim Weggang Reichelts vereinbart worden sei. Zudem fordere der Konzern auch die Zahlung einer Vertragsstrafe. Es handele sich insgesamt um eine Millionensumme.

nik DPA
[close]
https://www.stern.de/gesellschaft/julian-reichelt--staatsanwaltschaft-berlin-leitet-ermittlungen-gegen-ex--bild--chef-ein-33448820.html

https://www.n-tv.de/panorama/Staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-Julian-Reichelt-article24108049.html

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/frueherer-bild-chefredakteur-staatsanwaltschaft-nimmt-ermittlungen-gegen-julian-reichelt-auf/29138780.html


Übernimmt die Anklage dann doch die Staatsanwaltschaft und Springer hat „nur“ Anzeige erstattet.

Glück gehabt, Julian, die übliche Einstweilige Erschießung ist noch verschoben!^^
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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