Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363653 mal)

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Offline A.R.Schkrampe

Re: Presseschnipsel
« Antwort #1065 am: 2. August 2016, 12:05:44 »
Brandenburg ist im Umgang mit den Reichis anderen (inbes. "alten") Ländern weit voraus.

Brandenburg kam von den Ostländern in den 90er Jahren auch am Besten mit den Neonaziumtrieben zurecht.

Wie ich aus erster Hand von Zuständigen erfahren habe, waren z.B. massiv und intensiv eingesetzte Gefährderansprachen überaus wirksam. Immer wieder, Tag und Nacht, immer wenn irgendwas an Umtrieben wie Konzerten anstand, wurden die vorgemerkten Kandidaten besucht und mit deutlichen Äußerungen auf den Topf gesetzt. So lange, bis sie -zumindest nach außen hin- weich wurden, einknickten und sich nicht mehr gerührt haben.

Dazu gehörten auch drastische Strafen für trotz ausdrücklichen Verbotes in vorherigen Verfahren wieder begangene Delikte, seien es Kleinigkeiten wie das Tragen von Springerstiefeln mit weißen Schnürsenkeln. Wurde das bemerkt, wurde sofort eingeknastet.

Es wurde also komplett diametral verfahren, wie es z.B. in Sachsen-Anhalt, speziell in der verkacktesten blablablub, im Umgang mit dem PIFfelkasperchen üblich ist.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1066 am: 2. August 2016, 16:58:12 »
Wenn die Infos stimmen, scheint es sich hier um einen "Erwachten" aus der Truppe um Reckzeh zu handeln. Hoffentlich hat er die Kurve wirklich gekriegt.

http://www.zvw.de/inhalt.winnenden-mit-hechtsprung-ueber-die-motorhaube.3c424365-2385-4408-8fdd-7994f9380c6f.html

Spoiler
Waiblingen/Winnenden. Ein 54-jähriger Winnender hat sich im Februar eine gleichsam gefährliche wie ausdauernde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Weil er sich zudem mit Tritten seiner Verhaftung widersetzte und verbal kräftig beleidigte, verurteilten ihn die Schöffen am Amtsgericht Waiblingen zu einem Jahr und 10 Monaten Haft, setzten die Strafe aber drei Jahre zur Bewährung aus.

Die Nacht Anfang Februar werden die Polizisten des Backnanger Reviers nicht so schnell vergessen. Sie wollten lediglich einen Autofahrer darauf hinweisen, dass eins seiner Abblendlichter defekt war. Noch wussten sie nicht, dass er mit 1,8 Promille Alkohol im Blut ordentlich betrunken am Steuer saß. In der Nähe der Sulzbacher Diskothek Belinda bedeutete der 39-jährige Polizist dem Winnender mit Handzeichen und Blickkontakt, anzuhalten. „Er wurde langsam, fuhr dann aber plötzlich wieder an“, sagte er als Zeuge aus. „Ich warf mich auf die Motorhaube und seitlich wieder runter“, schilderte er den Auftakt zur Verfolgungsjagd. Drei Tage Kopf- und Rückenschmerzen waren die Folge eines verschobenen Brustwirbels. Wäre er nicht so geistesgegenwärtig gewesen, wäre es für seine Beine schlimm ausgegangen. Der Angeklagte war in diesem Punkt nicht geständig und beharrte darauf, den Beamten überhaupt nicht wahrgenommen zu haben.
Bei der Flucht rammte er ein Schild und schanzte in einen Graben

Die Polizisten verfolgten den Mann mit Blaulicht. „Ein anderer Autofahrer bremste, sonst hätte es einen Unfall gegeben“, so der Polizist. In einem Wohngebiet blinkte der Angeklagte auf einmal rechts und wurde langsamer. Die Polizisten machten einen erneuten Versuch, ihn zu kontrollieren. Doch kaum war die Tür geöffnet, gab der Winnender wieder Gas und schleuderte den Beamten in den Streifenwagen. Auch der zweite Kollege wurde dabei verletzt, eine Woche plagte ihn die Rückenprellung.
Polizist schlug die Scheibe ein, um den Mann verhaften zu können

„Er fuhr im Wohngebiet vorbildlich, doch bei der zweiten Flucht unkontrolliert, viel zu schnell, kriegte die Kurven nicht“, sagte der zweite Polizist aus. Die Fahrt Richtung Spiegelberg in Schlangenlinien und gegen ein Schild endete damit, dass das Auto in einen Graben schanzte und fahruntüchtig in einer Wiese steckenblieb. Doch der Mann stellte den Motor nicht ab, ließ ihn stattdessen immer wieder aufheulen und verriegelte die Türen. Verstärkung für die Polizisten war im Anmarsch, aber Warten war keine Alternative.

Einer der beiden schlug die Seitenscheibe ein, sie zerrten den Fahrer aus dem Auto, warfen ihn zu Boden und legten ihm Handschellen an. der Angeklagte war recht unbeeindruckt davon, trat und beleidigte, was das Zeug hielt. „Er war voller Wut und Aggressionen“, schilderten der dritte und der vierte Zeuge, dass der Mann während der Fahrt aufs Backnanger Revier die Beine gefesselt bekommen musste und ständig Beleidigungen und auch Drohungen ausstieß und die Beamten anspuckte. Ein Arzt nahm ihm um 1.15 Uhr Blut ab: 1,79 Promille. Weitere Drogenspuren wurden nicht entdeckt.

Nach einer Nacht in der Zelle wurde der 54-Jährige einer Kriminalpolizistin in Waiblingen vorgeführt. Es ging ja um versuchte Tötung eines Kollegen. „Er blieb ruhig und verhalten, wog ab, was er sagte“, schildert die Zeugin. Ein schlechtes Gewissen spürte sie aber auch nicht. „Er sagte, er wollte niemanden umbringen, behauptete aber, in einer Parkbucht von den Polizisten aus dem Auto und in den Dreck gezogen worden zu sein.“
Burn-Out und Alkoholproblem

Die Rechtsanwältin des Winnenders erklärte mit Ausführungen zu seinem Gesundheitszustand und seiner persönlichen Situation diesen extremen Ausfall und den raschen Wandel hin zum höflichen, freundlichen Mann, der er auch vor Gericht war: Er ist seit beinahe einem Jahr arbeitslos und war schon in Behandlung wegen manischer Depression/Burn-out und nimmt Psychopharmaka wegen Schlafmangels ein. „Je nachdem, wie der Prozess ausgeht, soll eine nervenärztliche Behandlung stationär oder teilstationär erfolgen“, so die Anwältin. Das Gericht kann das nachvollziehen: „Allein die Beleidigungen sind unverständlich für einen Menschen, der bei Sinnen ist“, sagte Richter Steffen Kärcher.

Zusätzlich will der Angeklagte, der das Urteil noch im Gerichtssaal akzeptierte, sein Alkoholproblem mit dem Besuch einer Gruppe der Anonymen Alkoholiker in den Griff kriegen. Richter Steffen Kärcher machte deutlich, dass man das auch von ihm erwarte. „Ihr Verhalten muss sich ändern.“ Der Führerschein wird dem Mann entzogen, vor Ablauf von zwei Jahren kann er keinen neuen beantragen. Kärcher: „Nicht zur Strafe, sondern zur Sicherung der Allgemeinheit.“

100 Stunden gemeinnützige Arbeit muss der Winnender leisten. Falls er eine Beschäftigung erhält, können sie in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Ein Bewährungshelfer soll dem 54-Jährigen bei der Umsetzung seiner guten Vorsätze zur Seite stehen.

Schmähschriften säuberlich abgeheftet

Die Staatsanwältin hatte insgesamt acht Anklagepunkte aufgeführt. Die Liste begann im Juli 2014 mit Missachtung gegenüber Polizeibeamten. Er betextete Zeitungsartikel mit eigenen, ausländerfeindlichen oder anderen ehrverletzenden Überschriften und heftete die Papiere an Polizeiautos oder ans Winnender Revier. „Ich bin nicht Mitglied eines rechtsradikalen Vereins und habe auch nichts gegen Ausländer“, beteuerte der Angeklagte.

In verschiedenen Briefen ans Polizeipräsidium zeigte er Polizisten an und versah sie mit Schimpfwörtern wie „Pannentruppe“, „Pfeifen“, „Dachplatten“. Die Polizisten wehrten sich ihrerseits mit Anzeigen.

Zuvor war wegen Bedrohung von Passanten im November 2014 seine Wohnung durchsucht worden. „Er warf uns vor, wir hätten seine Wohnung nicht ordentlich verschlossen. Aber er konnte nichts benennen, was gestohlen worden wäre“, sagte ein Polizist aus. Die Beamten fanden jedoch viele Zeitungen und in einem Ordner, „fein säuberlich abgelegt, Blaupausen von Schmähschriften“, so der Zeuge.

Nach der Verfolgungsjagd und der Verhaftung fanden die Polizisten Waffen im Auto des 54-Jährigen: Pfefferspray und einen langen Stock, auf dem Rücksitz ein Gewehr und im Kofferraum eine Axt. Es stellte sich später heraus, dass das Gewehr eine nicht funktionsfähige Nachbildung war. „Ein Bekannter wollte die Dekowaffe kaufen, deshalb war es im Auto“, sagte der Angeklagte. Er verzichtete auf eine Rückgabe.

Über seine Anwältin ließ der Winnender eingangs erklären, dass er „entsetzt und beschämt sei über alle seine Taten“. Er sei froh, dass die Beamten nicht schwerer verletzt wurden, und entschuldigt sich bei allen. Die Staatsanwältin wunderte sich, warum er sich im Gerichtssaal nicht persönlich bei den einzelnen Zeugen entschuldigt hatte. „Wir wollten nicht, dass es als Lippenbekenntnis gewertet wird. Und wir wollten aus Achtung vor den Beamten auch kein Verzeihen fordern“, begründete die Anwältin.

Zwei Monate saß der Winnender in Untersuchungshaft. „Das hat ihn nachhaltig beeindruckt“, sagte die Rechtsanwältin. Der Angeklagte meinte abschließend: „Es war ein großer Fehler, der Gaul ging mir durch. So bin ich nicht.“
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1067 am: 3. August 2016, 08:39:10 »
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1068 am: 3. August 2016, 20:54:24 »
In Sachen Bernd Neumann und Sohn gibt es erst mal ein Urteil.

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Spoiler
Albstadt "Keine Unterschrift von meiner GmbH"   
Von Von Martin Kistner 03.08.2016 - 19:10 Uhr

Das Amtsgericht Albstadt hat gestern den 53-jährigen "Reichsbürger", der der vorsätzlichen Körperverletzung, der Beleidigung und des Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt war, in Abwesenheit zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Ohne Bewährung.

Albstadt-Ebingen. Der Richter hatte der eigentlichen Urteilsbegründung einige grundsätzliche Anmerkungen vorausgeschickt: Worte des Danks an die Albstädter Polizei, die – um die Öffentlichkeit dieses Prozesses sicherzustellen – fünf Beamte abgestellt und die Zusatzbelastung klaglos auf sich genommen habe, sowie ein Bekenntnis zum bundesdeutschen Staatswesen, das bereit sei, um der Rechtsstaatlichkeit willen einen "irrsinnigen Aufwand" zu treiben, das seine Ordnungshüter zu einem beispielhaft zivilen Umgang mit ihrer Klientel anhalte und das auch die Rechte derjenigen Bürger peinlich genau beachte, die – wie die Angeklagten dieses Prozesses – systematisch versuchten, seine Institutionen aus Eigennutz stillzulegen.

Der Hauptangeklagte bekämpfe diesen Staat und fordere ihn heraus, so der Richter, und es sei durchaus angemessen, Leute seines Schlages nicht länger als bloße Querulanten zu verharmlosen, sondern sie ernst und ihre Herausforderung anzunehmen. "Hier tut eine drastische Mitteilung Not, dass das Maß voll ist."

Wäre es nach dem Staatsanwalt gegangen, dann wäre die Mitteilung noch drei Monate drastischer ausgefallen: Er hatte zwei Jahre Haft beantragt, der Verteidiger ein Jahr und drei Monate – dass eine Geldstrafe angesichts der verhandelten Delikte nicht mehr in Betracht kam, darüber war man sich offenbar einig.

Die entscheidende Frage war aber nicht die nach der Haftdauer, sondern nach einer möglichen Bewährung, für die der Verteidiger plädiert hatte. Der Richter erklärte jedoch, bei einem Strafmaß von einem Jahr müssten besondere Umstände als Rechtfertigung für eine Bewährung vorliegen – die gebe es zwar, aber "genau in die entgegengesetzte Richtung".

"Dem Angeklagten geschieht buchstäblich Recht"

Der Hauptangeklagte lasse nichts unversucht, den Staat und seine Diener zu provozieren, er lege es mit Methode auf die Auseinandersetzung mit der Polizei an, er stelle sich über das Gesetz ­– ihm geschehe buchstäblich Recht, wenn der Rechtsstaat ihn die Folgen dieses Tuns spüren lasse, betonte der Richter. Daher keine Bewährung.

Einig waren sich Staatsanwalt, Verteidiger und Richter in ihrer Einschätzung der Validität der Zeugenaussagen: Die Vorwürfe seien stichhaltig und die Zeugen glaubhaft. Die dritte Verhandlungsrunde hatte – aufgrund der erneuten Abwesenheit der Angeklagten verspätet – mit der Anhörung des persönlichen Referenten und der Vorzimmerdamen von Albstadts Oberbürgermeister Klaus Konzelmann begonnen, die dem Angeklagten am 26. August 2015 die Unterschrift unter einen – im Zweifel agitatorischen – Schriftsatz verweigert und nur einen Eingangsstempel zugestanden hatten. Womit dieser offenbar gerechnet hatte: Er sei schon beim Eintreten "auf 180" gewesen, berichtete die eine Zeugin, und den von Damen zu Hilfe gerufenen Referenten habe er, ehe der auch nur "Guten Morgen" sagen konnte, als "Nazi" und "Rechtsverdreher" beschimpft.

Er wurde des Hauses verwiesen, ignorierte dies und prügelte sich anschließend mit der Polizei, die das Hausverbot durchsetzen sollte, nachdem ein Beamter den Sohn des Angeklagten am Filmen des Vorgangs für die Internet-Videoplattform "YouTube" zu hindern versucht hatte.

Eine weitere Keilerei mit der Ordnungsmacht der vom Angeklagten nicht anerkannten Bundesrepublik Deutschland folgte im Oktober. Der Angeklagte und ein Begleiter hatten auf Langenwand eine städtische Geschwindigkeitsmessstelle entdeckt und machten jetzt winkend und die Fahrbahn teilweise blockierend nahende Autofahrer auf die Radarfalle aufmerksam. Das allein ist nicht verboten, wohl aber, dabei den Verkehr zu behindern.

Als die Polizei eintraf, weigerte der Angeklagte sich wie gehabt, seinen Ausweis zu zeigen und den Schauplatz des Geschehens zu verlassen. Er schwang die Fäuste, als ein Polizist seinem filmenden Sohn das Handy abnahm. Darauf setzte dessen Kollege Pfefferspray ein; es entspann sich eine Keilerei, bei welcher der Angeklagte so auf dem Polizisten zu liegen kam, dass dem die Luft wegzubleiben drohte und sein besorgter Kollege mit dem Griff zur Dienstwaffe drohte: "Muss ich denn erst ziehen?" Erst nach dem Eintreffen einer weiteren Streife entspannte sich die Situation.

Weitere Zeugen, die gestern angehört wurden, waren Michael Pfohl, der frühere Leitende Oberstaatsanwalt am Landgericht Hechingen, und ein Hechinger Polizist: Der Angeklagte hatte sie, weil ihm auch in Hechingen eine Unterschrift verweigert wurde, als "Verbrecher" tituliert und sich ordnungswidrigerweise mit einem Fantasieausweis der "Reichsbürger" ausgewiesen. Pfohls Kommentar: "Ich weiß nicht, warum er überhaupt Wert auf Unterschriften von Bediensteten einer ›GmbH‹ legt – von meiner bekam er jedenfalls keine."

Nach den Hechingern wurde ein Balinger angehört, ein Amtsrichter, den der Angeklagte "Pustekuchen" genannt haben soll, und zum Schluss ein Mann aus dem südbadischen Hardt, der in Truchtelfingen einen Mietschuldner ausfindig zu machen versucht hatte. Dieser alarmierte darauf einen Freund – eben den Angeklagten –, der den Badener anschließend gut und gerne zehn Minuten lang durchs Rossental scheuchte, ihm einen Fausthieb unters Auge versetzte und ihn über einen Scherenzaun warf.

Der Sohn des Angeklagten wurde vom Amtsgericht zu 120 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt, aber möglicherweise wird er sie so bald nicht zahlen – und sein Vater nicht die Haft antreten: Es sieht ganz danach aus, dass die beiden das Urteil anfechten werden; sowohl Revision als auch Berufung sind möglich.

In Albstadt muss er nicht dabei sein – und in Sigmaringen darf er nicht

Weder Vater noch Sohn waren bei der Urteilsverkündung zugegen – wieder hatten sie Atteste vorgelegt, die ihnen die Unfähigkeit bescheinigten, einer Gerichtsverhandlung zu folgen. Die gilt allerdings nur für die eigenen Prozesse: Dem Sigmaringer "Reichsbürger"-Prozess in der vergangenen Woche hätte der Hauptangeklagte nur zu gerne beigewohnt. Dass er dort war, ist bezeugt – er wurde allerdings nicht eingelassen. Im Gerichtssaal war kein Platz mehr.
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http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.albstadt-keine-unterschrift-von-meiner-gmbh.c6fd3659-9123-4006-8bda-7285face4b4d.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1069 am: 3. August 2016, 22:50:16 »
Unter einem Artikel zu den Untersuchungen des Verschwindens von MH 370 wird auf dem Wahnimker als Experten für Flugunfalluntersuchungen verwiesen:

http://www.gmx.net/magazine/panorama/mh370/geschah-bord-mh370-verdacht-piloten-31781452

Zitat
Am bassador

Die folgende Webseite hat eine sehr detaillierte und fundierte analytische Analyse des Absturzes des Fluges MH370. Im Interesse der NWO wird die Wahrheit unterdrückt. Zwischenruf zum Flug MH370: https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2014/04/14/zwischenruf-zum-flug-mh370/
#148 | vor 4 Std
 


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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1071 am: 5. August 2016, 08:19:34 »
der MDR hat jetzt auch einen kurzen Artikel zum Thema Reichsbürger veröffentlicht. Fitzelchen kommt auch drin vor:

http://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/aerger-mit-reichsbuergern-sachsen-anhalt-100.html

Zitat
Zunehmend Ärger mit Reichsbürgern in Halle und Stendal
Zugegeben, Steuern zahlen kann nerven. Auch über andere Gebühren wie den Rundfunkbeitrag ärgern sich viele. Aber so ist das in einem Sozialstaat, dafür gibt es klare Gesetze. Was aber, wenn man diese Gesetze nicht anerkennt oder noch einen Schritt weitergedreht, nicht einmal daran glaubt, dass die Bundesrepublik Deutschland existiert. Die sogenannten Reichsbürger sind genau dieser Meinung. Jetzt gibt es für Sachsen-Anhalt erstmals konkrete Zahlen.

von Katja Schmidt, MDR AKTUELL

"Königreich Deutschland" steht auf der Heckscheibe eines Autos in Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt)
Aufschriften wie diese auf der Heckscheibe eines Autos in Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) sind vergleichsweise harmlos, oft wird bewusst gegen geltendes Recht verstoßen.
Bildrechte: dpa
Peter Fitzek, König von Wittenberg, ist der wohl bekannteste Vertreter der Reichsbürger. In Wittenberg gründete er seinen eigenen Staat, genannt "Königreich Deutschland". Mit eigener Bank, eigener Versicherung, eigenen Dokumenten. In der Folge geriet er mehrfach in Konflikt mit dem Gesetz - wegen ungenehmigter Versicherungs- und Bankgeschäfte, vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein und Urkundenunterdrückung.
Kleine Anfrage löste Recherche aus

 Dr. Hilmar Steffen
Dr. Hilmar Steffen ist vor allem wegen der Waffenfunde bei Reichsbürgern besorgt.
Bildrechte: dpa
Peter Fitzek ist kein Einzelfall, weil es aber keine gesetzliche Befugnis gibt, die Zugehörigkeit zu den Reichsbürgern zu erfassen, gab es bis jetzt auch keine genauen Zahlen. Die Linken-Abgeordnete Henriette Quade wollte es jedoch genauer wissen und stellte eine Kleine Anfrage an die Landesregierung. Das Innenministerium antwortete. Dr. Hilmar Steffen, Referatsleiter beim Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt fasst zusammen: "Oftmals sind es Reichsbürger, die durch Nichtzahlen von Steuern und Bußgeldern auffällig werden. Durch Urkundenfälschung, indem sie unzulässige Kfz-Kennzeichen verwenden oder Ausweise herstellen und benutzen, die keine Gültigkeit in der Bundesrepublik haben."
Halle, Stendal und Salzlandkreis stechen hervor

Die Anzahl der Fälle hat laut Steffen deutlich zugenommen. Hundertfach mussten sich die Behörden in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren mit solchen Reichsbürgern herumschlagen. Allein in Halle gab es rund 200 Fälle, aber auch Stendal mit 77 und der Salzlandkreis mit 52 Fällen stechen ins Auge.
Kommunen damit oft überfordert

In Thüringen sieht es übrigens ähnlich aus. Auf Nachfrage von MDR AKTUELL sagte Ministeriumssprecher Oliver Löhr, man ginge von der gleichen Größenordnung aus, konkrete Zahlen gebe es jedoch nicht. Viele Kommunen und Behörden sind mit den Reichsbürgern zunehmend überfordert. Neben Briefen, Widersprüchen und Verweigerungen fahren die Reichsbürger auch schon mal härtere Geschütze auf. Sachbearbeiter und Richter werden zum Beispiel verbal attackiert oder in ihr Büro eingeschlossen.
Und Dr. Hilmar Steffen vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt sieht noch etwas anderes mit Sorge: "Besonders aufmerksam beobachten muss man die Waffenfunde bei Durchsuchungen. Das schreckt schon auf." Steffen fordert deshalb die Kommunen und Behörden dazu auf, konsequent gegen die Verstöße vorzugehen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür wären ausreichend.
« Letzte Änderung: 5. August 2016, 08:22:42 von Chemtrail-Fan »
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1072 am: 6. August 2016, 11:02:16 »
http://www.lto.de/recht/kurioses/k/ag-muenchen-klage-eintrag-firma-reichsbuerger-verschwoerung-brd-gmbh/
http://justillon.de/2016/04/ag-muenchen-eigene-klage-reichsbuerger/

Das AG München wolle gegen Bisnode D&B Deutschland vorgehen.

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/3297268
http://justillon.de/2016/04/reichsbuerger-faehrt-polizisten-um/

In Rostock hat ein Reichsbürger einen Polizisten überfahren, nachdem er wegen überhöhter Geschwindigkeit angehalten worden war.

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/04/reichsbuerger-brandenburg-aemter-notruf.html
Zitat
Die Bundesrepublik erkennen die "Reichsbürger" nicht an, Steuern zahlen sie entsprechend ungern. Weil es in den Brandenburger Finanzämtern immer wieder Ärger mit den sogenannten "Reichsbürgern" gibt, testet die Behörde jetzt einen Alarmknopf.

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/04/gewalt-gegen-behoerdenmitarbeiter.html
Zitat
...
Auch Feuerwehrleute und Rettungsdienste würden nicht selten bei ihrer Arbeit behindert oder bedroht. Deshalb müssten die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst das Problem angehen, fordert Dauderstätt. Er empfiehlt neben Sicherheitsmaßnahmen wie etwa Einlasskontrollen in Ämtern vor allem Deeskalationsschulungen, die die Mitarbeiter auf brenzlige Situationen vorbereiten. 

Am Brandenburger Finanzministerium wurden bereits solche Maßnahmen getroffen, nachdem ein selbsternannter "Reichsbürger" in das Büro von Staatssekretärin Daniela Trochowski stürmte und sie verbal attackierte. "Heute kann kein Steuerpflichtiger mehr jenseits der Servicestelle und des Pförtners unbemerkt in das Finanzamt gelangen", sagte Trochowski dem rbb-Nachrichtenmagazin Brandenburg aktuell.
...

http://justillon.de/2016/07/reichsbuerger-anklageverlesung-boden/
Berichterstattung über den Prozeß in Albstadt.

http://justillon.de/2016/06/reichsbuerger-verpruegelt-polizisten/
Zitat
In Bad Bocklet (Unterfranken; Bayern) zeigte sich nun mal wieder, dass Reichsbürger nicht nur harmlose Spinner, sondern gefährlich sind. Ein 45-jähriger Mann, der Reichsbürgerszene zuzuordnen, hat diesen Mittwoch zwei Polizisten verprügelt, als diese ihn festnehmen wollten. Der 45-Jährige weigerte sich vehement, einen Strafzettel in Höhe von 35 Euro zu bezahlen, nachdem er geblitzt wurde. ...

http://justillon.de/2016/06/reichsbuerger-richterrobe-staatsanwalt/
Zitat
Wieder einmal sorgten Anhänger der sogenannten Reichsbürger-Bewegung für skurrile Szenen – diesmal vor dem Nördlinger Amtsgericht. Doch das Gericht hatte vorgesorgt und aus Angst vor möglichen Tumulten die Polizei um Unterstützung gebeten, die mit einigen Beamten in Uniform und Zivil vor Ort war. Für Verwunderung sorgte ein 69-jähriger Rentner, der mit einer Robe verkleidet als Richter erschien und sein 53-jähriger Begleiter, der sich als Staatsanwalt ausgab.
...
Konkret wird dem Angeklagten der Versuch vorgeworfen, ein Kreditinstitut mit falschen Schuldscheinen zur Einstellung des Forderungsverfahrens gegen ihn bewogen zu haben. ... Als Schuldner bezeichnete der Angeklagte den für die Versteigerung zuständigen Rechtspfleger. ...

http://justillon.de/2016/05/reichsbuerger-schuldfaehigkeit/
Zitat
Vor dem Osnabrücker Amtsgericht hat es ein 31-jähriger Reichsbürger mit seinen wirren Ausführungen und Handlungen wohl zu weit getrieben. Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft schloss sich die Vorsitzende Richterin letztlich dem Antrag des geplagten Verteidigers, den Angeklagten psychiatrisch zu begutachten, um seine Schuldfähigkeit zu prüfen, an. Der Angeklagte musste bereits in Handschellen von Justizwachtmeistern in den Saal gebracht werden. Die Osnabrücker Zeitung hat versucht, den wahnhaften Ausführungen zu folgen.

http://justillon.de/2016/05/reichsbuerger-gericht-tot/
Zitat
Ein 75-jähriger Reichsbürger versteht es, Verfahren mit juristischen Kniffen in die Länge zu ziehen. In einem ersten Verfahren war er noch erschienen, gab sich aber nicht zu erkennen. Das Amtsgericht verwarf den Einspruch, die Berufungsinstanz hob die Entscheidung wieder auf, da der Mann tatsächlich anwesend war. Doch mit der eigenen Todeserklärung hatte er es im neuen Termin übertrieben – das Amtsgericht Neu-Ulm machte kurzen Prozess und verwarf erneut den Einspruch des Angeklagten gegen einen Strafbefehl. ...

http://justillon.de/2016/03/ich-bin-ich-mann-klagt-gegen-grossschreibung-im-reisepass/
Zitat
Die Argumentation des Klägers in erster Instanz mutet teils grotesk an, wie aus der weiteren Begründung hervorgeht: „Auch der vom Kläger in der mündlichen Verhandlung vorgebrachte Rückgriff auf das römische Recht hilft nicht weiter. Die dort vorgenommenen Unterscheidungen nach der Schreibweise in Groß- und/oder Kleinbuchstaben für Personen mit und ohne Bürgerrechte bzw. im Sklavenstatus sind weder geltendes Recht noch stünden sie im Einklang mit dem Grundgesetz, was keiner weiteren Ausführungen bedarf.“
Außerdem findet sich ein Verweis auf die reichsbürgerszenetypische Argumentation mit den Staatsangehörigkeitsausweisen: „Der Kläger bringt zur Begründung seiner Klage vor: Niemand habe das Recht, an dem Namen von Menschen herumzubasteln. Zumal die Schreibweise von Groß- und Kleinbuchstaben nicht nur in seiner Geburtsurkunde verwendet worden sei, sondern auch in seinem neuerdings ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweis. Von § 4 Abs. 1 PassG und Ziff. 4.1.1.1 der PassVwV werde verlangt, was im Grundzug vom Verwaltungsgericht Arnsberg bestätigt worden sei.“

http://justillon.de/2016/02/wenn-reichsbuerger-den-gerichten-die-arbeit-erschweren/
Eskapaden eines Mitglieds der "Heimatgemeinde Chiemgau". Als Fundstellen sind angegeben:
mittelbayerische.de vom 25.02.2016
http://www.mittelbayerische.de/bayern/oberpfalz-nachrichten/reichsbuerger-stoeren-verhandlungen-21684-art1346718.html
Sonnenstaatland Facebook-Beitrag vom 25.02.2016
https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/930781773644455

http://justillon.de/2015/07/reichsbuerger-begehrt-unterhaltsleistungen-nach-der-haager-landkriegsordnung/
Zitat
Der Antragsteller begehrt im Wege eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes die Gewährung von Unterhaltsleistungen nach der Haager Landkriegsordnung (HLKO) durch das Sozialgericht (SG) Hannover. Der Antragsteller erstatte Strafanzeige beim „zuständigen Hauptmilitärstaatsanwalt in Moskau bzw. beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag“, wenn seine Grundrechte ignoriert und sein Anordnungsanspruch nicht geleistet werde.
...

http://justillon.de/2015/04/kann-ein-reichsbuerger-bei-einem-nicht-legitimierten-gericht-klagen/
Zitat
Ein sogenannter Reichsbürger klagte vor dem Finanzgericht Kassel, das nach seiner eigener Auffassung keine gesetzliche Legitimation besitzt. Trotzdem beantragt er, das Finanzamt zu verurteilen, die Steuerbescheide ersatzlos aufzuheben und die bereits getätigten Pfändungen allesamt aufzuheben. ...


« Letzte Änderung: 6. August 2016, 13:05:55 von dtx »
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1073 am: 6. August 2016, 13:08:09 »
« Letzte Änderung: 6. August 2016, 13:27:51 von dtx »
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1074 am: 6. August 2016, 15:16:54 »
06. August 2016, 05:55 Uhr
http://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/reichsbuerger-hintergrund-100.html

Zitat
"Reichsbürger" treten seit einigen Jahren vor allem in den ostdeutschen Bundesländern auf. Besonders in Brandenburg werden die Behörden traktiert, sodass der Verfassungsschutz des Landes in den vergangenen Jahren rund 2.000 Bedienstete der Landes- und Kommunalverwaltungen zum Umgang mit ihnen schulte. Dabei gehen Schätzungen nur von etwa 60 "Reichsbürgern" in Brandenburg aus. Sachsen-Anhalt und Thüringen beklagen ebenfalls die Zunahme an Fällen. Doch was treibt die "Reichsbürger" eigentlich um?

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.albstadt-geht-reichsbuerger-prozess-in-neue-runde.61bbb278-eef7-42f3-9f9b-9f91165f9dc6.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1075 am: 9. August 2016, 12:29:43 »
Der BGH hat einen Reichsbürger vom Vorwurf der verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen freigesprochen.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=75377&pos=28&anz=572

Ein interessantes Urteil. In Rz 8 schreibt der BGH:

Zitat
Ob die Intention des Täters diese Voraussetzungen erfüllt, bemisst sich nach den Legaldefinitionen des § 92 StGB. Danach stellt es eine Bestrebung gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland dar, wenn ihr Träger darauf hinarbeitet, die Freiheit der Bundesrepublik Deutschland von fremder Botmäßigkeit aufzuheben, ein zu ihr gehörendes Gebiet abzutrennen oder ihre staatliche Einheit zu beseitigen (§ 92 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 StGB). ...
 

Offline echt?

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1076 am: 9. August 2016, 12:39:41 »
Und Spaniol hat sogar mitgewirkt!
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline Mr. Devious

Re: Presseschnipsel
« Antwort #1077 am: 9. August 2016, 12:47:27 »
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline Finanzbeamter

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1078 am: 9. August 2016, 13:03:09 »
Drucksache Spaniol SO viel Zeit muss sein!!  ;D
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
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Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1079 am: 10. August 2016, 09:14:14 »
Bericht beim MDR.....für Rüdi dann sicher wieder ein gefundenes Fressen, da gibt es bestimmt bald ein "Aufklärungsvideo".

http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/video-38740_zc-3cab68a5_zs-e4873e5f.html
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"