Nicht ganz.
Spoiler
Rosenheimer: Aufgefallen als Telegram-Chatter
Die Polizei hatte die Tür zur Wohnung des 59-jährigen Bernd F. am Morgen des 10. Februar kurz vor Sonnenaufgang mit der Ramme aufgesprengt. Dass die Polizei gut beraten ist, massiv aufzutreten, zeigte sich erst im April, als ein Reichsbürger in Baden Württemberg einen Polizeibeamten mit einer Schusswaffe verletzte.
Der mutmaßliche Reichsbürger in Rosenheim wurde allerdings im Schlaf überrascht und zeigte sich auch in der Folge weitgehend kooperativ. Der Staatsanwalt hatte die Razzia angeordnet, nachdem der 59-jährige Mann als Drahtzieher einer Telegram-Chatgruppe aufgefallen war. Der Tipp sei aus Österreich gekommen, sagt Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze, Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein.
Dem Landesamt für Verfassungsschutz Tirol sei der Online-Austausch einer größeren Gruppe von Menschen aufgefallen, von denen viele der Querdenker und Reichsbürgerszene zuzurechnen sind. Insgesamt hat die Gruppe wohl um die 1000 Mitglieder. Die Kooperation über die Grenze hinweg sei schon etwas besonderes, sagt Oberstaatsanwalt Andreas Franck, Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz.
Stoff für zwei Jahre: Chatdaten in rauer Menge
Einen Aktenordner nahmen die Polizeibeamten an jenem sternklaren Wintermorgen im Februar mit, wichtiger aber waren zwei Tablets, zwei Stand-PCs, drei Smartphones und externe Festplatten. Seit einem Vierteljahr wertet die Kripo die beschlagnahmten Datenträger aus. „Es handelt sich um Tausende und Abertausende Posts“, sagt Emig, „insgesamt zwei Terabyte an Daten.“
Ein unfassbar großer Daten-Wust: Die Kapazität von zwei Terabyte reicht aus, um 400 000 Songs in MP3-Qualität abzuspeichern. Wenn man einem Pop-Song eine übliche Länge von drei Minuten zugesteht, könnte man zwei Jahre lang die Musik dudeln lassen – ohne Unterbrechung und ohne einen Song zu wiederholen.
Im Fall des 59-jährigen mutmaßlichen Reichsbürgers aus Rosenheim ist die Lektüre schon nach kurzer Zeit außerordentlich anstrengend. „Neben der Leugnung des Holocausts in abstoßendster Form ist da von Hitlerverehrung die Rede, oder davon, dass es den Zweiten Weltkrieg in dieser Form gar nicht gegeben habe und so fort“, sagt Martin Emig. Für die Kollegen sei das ziemlich schwierig. Die Polizei sei auf 50, 60 Namen von Menschen gestoßen, deren Machenschaften genauer untersucht werden sollten. „Da benachrichtigen wir gerade Staatsanwaltschaft und Polizeidienststellen.“ Das Netzwerk des Rosenheimers erstrecke sich über ganz Deutschland.
Kante zeigen gegen die Hetze im Internet
Die Aktion im Februar ist als Teil der bayerischen Initiative gegen Hetze und Antisemitismus in Netz anzusehen. Es gehe darum, ein gewisses Signal auszusenden, sagte Polizeisprecher Emig unmittelbar nach dem Einsatz. Hetze sei kein Kavaliersdelikt, und die Behörden behielten auch das Internet im Blick.
Der Rosenheimer ist einer der einflussreicheren Netzwerker in der Szene von Querdenkern, Rechtsextremen und Reichsbürgern sein. Der Meinung ist zumindest die Staatsanwaltschaft. Die Vorwürfe gegen den 59-Jährigen wiegen schwer. In mindestens 45 Fällen soll er über den Messenger-Dienst Telegram Beiträge mit „volksverhetzendem Inhalt“ sowie „Verschwörungstheorien mit strafbarem Inhalt“ veröffentlicht haben.
Es droht eine Anklage wegen Volksverhetzung im Gewand der Holocaustleugnung
Konkret geht es in den Posts um Verstöße gegen den Paragraph 130, Absatz 3 des Strafgesetzbuchs, wie Oberstaatsanwalt Rainer Vietze mitteilt. Damit ist gemeint: Leugnung des Holocausts, des millionenfachen Massenmords der Nationalsozialisten an den Juden. Außerdem habe der Mann, beziehungsweise Gesinnungsgenossen zur „Jagd auf das obere Verbrechersystem und dessen Säuberung“ aufgerufen.
Äußerungen, auf die der Staat zunehmend konsequent reagiert (siehe Info-Kasten). Seit vergangenem Jahr amtiert Oberstaatsanwalt Andreas Franck als Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz. Er machte direkt nach dem Einsatz klar: „Die Leugnung des Holocaust erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung.“
Bei der Staatsanwaltschaft in Traunstein gibt es seit kurzem ein Dezernat gegen Hass-Posts im Internet. Rainer Vietze betont ebenso wie Franck, dass es sich um schwerwiegende Vergehen handelt. Sollte der 59-jährige Rosenheimer verurteilt werden, könnten ihm bis zu fünf Jahre Haft drohen.
Corona fördert Antisemitismus
Die Anzahl antisemitischer Straftaten vor allem im Internet hat in den vergangenen Jahren beständig zugenommen. Im Jahr 2021 wurden in ganz Bayern 510 Taten registriert. „Die Corona-Pandemie bot insbesondere Verschwörungstheorien und deren Verbreitung einen fruchtbaren Boden, was nicht zuletzt der Begehung antisemitischen Straftaten Vorschub leistete“, sagt Andreas Franck.
Beispiel dafür: Vergleiche zwischen den Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Pandemie einerseits und dem Holocaust andererseits. „Die bayerische Justiz bejaht hier grundsätzlich den Verdacht einer Volksverhetzung in Form der Verharmlosung des Holocausts“, sagt Franck auf Anfragen der OVB-Heimatzeitungen.
Derzeit befindet sich der mutmaßliche Reichsbürger noch auf freiem Fuß, die Ermittlungen laufen weiter. Wann Anklage erhoben wird, ist noch nicht abzuschätzen.