Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1364251 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10350 am: 17. Mai 2022, 21:10:37 »
Zitat
Prozess gegen mutmaßlichen KZ-Wachmann
Staatsanwalt fordert fünf Jahre Haft für 101-jährigen Angeklagten
Di 17.05.22 | 17:08 Uhr | Von Lisa Steger

Fünf Jahre soll ein mutmaßlicher früherer SS-Wachmann im KZ Sachsenhausen in Haft - das hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert. Der heute 101-Jährige sei ein "Rädchen im Vernichtungswerk" gewesen und habe im KZ Karriere gemacht. Von Lisa Steger

Der 101 Jahre alte Brandenburger, der rund drei Jahre lang SS-Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen gewesen sein soll, könnte für fünf Jahre in Haft kommen. Das zumindest hat die Staatsanwaltschaft beantragt.

Seit Anfang Oktober muss sich der 101-Jährige wegen Beihilfe zu über 3.500 Morden verantworten. Das Landgericht Neuruppin verhandelt in Brandenburg an der Havel in einer eigens umgebauten Turnhalle.

"Die Urkundenlage ist eindeutig, es gibt keinen Zweifel", erklärte Oberstaatsanwalt Cyrill Klement am Dienstag in seinem Plädoyer. Zahlreiche Dokumente belegen nach seinen Worten, dass es sich bei Josef S. auf der Anklagebank um den Mann selben Namens handelt, der von Ende 1941 bis zum Februar 1945 bei der SS in Sachsenhausen diente. Es handele sich um Unterlagen der SS, aber auch Briefe von Angehörigen des nunmehr Angeklagten.

Spoiler
Mehr als eine Randfigur
Als Wachmann habe der Angeklagte von den Türmen aus jeden Winkel des Lagers sehen und mit dem Maschinengewehr erreichen können, so Oberstaatsanwalt Cyrill Klement. Wachmänner hätten die erschießen sollen, die flüchten wollten. In sechs Kompanien habe Josef S. als SS-Mann gedient, zuletzt als Rottenführer. Das war der höchste Mannschaftsdienstgrad, eine Führungsposition mit Verantwortung für vier bis acht andere SS-Männer.

"Sie haben im KZ Karriere gemacht", sagt Klement in Richtung des Angeklagten. Er nannte den 101-Jährigen ein "Rädchen im Vernichtungswerk". Daher die Forderung nach einer Verurteilung zu fünf Jahren Haft. "Das ist unsere Sicht der Dinge, aber ob es zu einer Vollstreckung von fünf Jahren kommt, das steht jetzt nicht zur Debatte", sagte Cyrill Klement dem rbb nach seinem Vortrag. Er wolle dem Urteil nicht vorgreifen.

Strafmildernd wirke für den Angeklagten, dass er sich dem Verfahren trotz Alter und Krankheit gestellt habe, so Klement. Der Hochbetagte ist erst vor einigen Wochen an Bein und Fuß operiert worden und hatte zudem Corona. Zudem gibt es keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis, und die Taten lägen lange zurück. Er sei erst 21 Jahre alt gewesen, als er der SS beitrat, und habe unter dem Einfluss der NS-Ideologie gestanden, so Klement weiter.

Gegen Josef S. allerdings spreche vor allem die unvorstellbare Grausamkeit der Taten und die hohe Zahl der Opfer. Sie wurde, wie der Oberstaatsanwalt betont, nur vorsichtig geschätzt. Es waren vermutlich weit mehr.

Grausamste Mordmethoden
In dem Zeitraum von 1942 bis 1945 legt Klement dem Angeklagten Beihilfe zu exakt 3.522 Morden zur Last. Er listet akribisch auf: 200 sowjetische Kriegsgefangene starben durch einen Genickschuss in einer eigens dazu konstruierten Anlage - die Betroffenen wurden im Glauben gehalten, sie würden nur medizinisch untersucht. Auch 2.352 Kranke wurden dort ermordet. Weitere 566 Häftlinge seien an lebensfeindlichen Bedingungen gestorben - durch Hunger, Auszehrung und Kälte. Schließlich habe Josef S. Beihilfe zur Vergasung von 400 weiteren Opfern geleistet.

Konkrete Taten konnten Josef S. nicht nachgewiesen werden, räumt Klement ein. Das sei aber nach neuer Rechtsprechung des BGH auch nicht nötig. Es reiche die "fördernde Wirkung des allgemeinen Wachdienstes", so der Staatsanwalt. "Die Wachleute leisteten eine Drohkulisse, die jeden Gedanken an Flucht und Widerstand im Keim erstickte", erklärte Klement. "Die Kommandantur wusste um willige Vollstrecker wie Sie, die diese Taten möglich machten."

Auch auf einen Befehlsnotstand könne sich der Angeklagte nicht berufen; Mord sei auch im Dritten Reich strafbar gewesen. Befehle zu Verbrechen hätten nicht befolgt werden müssen, so Klement. Der Angeklagte, so der Staatsanwalt, hätte dem KZ-Dienst entgehen können, wenn er sich freiwillig an die Front gemeldet hätte. Doch das tat er nicht.

Anwalt: DDR-Behörden wussten von SS-Vergangenheit
Ohne sichtbare Regung verfolgte der 101-Jährige das Plädoyer. Anfang Juni soll Verteidiger Stefan Waterkamp plädieren. Er geht ebenfalls davon aus, dass der Angeklagte SS-Wachmann war - auch, wenn der Angeklagte nach wie vor bestreitet, je im KZ gewesen zu sein.

Der Anwalt sagte dem rbb am Rande des Prozesses, drei Jahre Haft seien mindestens zu erwarten. Waterkamp zufolge muss das Gericht aber auch berücksichtigen, dass die Behörden in der DDR seit den 70er Jahren von der SS-Vergangenheit des Brandenburgers wussten, ihn aber nicht anklagten. "Es ist die Frage, warum nicht?" Möglicherweise sei dies eine "rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung".

Verteidigung will bei Haft-Urteil in Revision gehen
Am 23. Mai wird der Prozess mit weiteren Plädoyers fortgesetzt. Dann haben die Anwälte der Opfer und der Hinterbliebenen das Wort. Anfang Juni könnte das Urteil verkündet werden.

Rechtskräftig wird es wohl zunächst nicht, denn der Verteidiger will in Revision gehen, wenn seinem Mandanten eine Haftstrafe droht. Da der Hochbetagte nicht in Untersuchungshaft ist, kann es acht oder neun Monate dauern, bis der Bundesgerichtshof entscheidet, zeigten sich mehrere Anwälte im rbb-Interview überzeugt – wenn der Angeklagte dann noch lebt.

In diesem Fall würde das Urteil erst im kommenden Jahr rechtskräftig werden. Josef S. wäre dann 102 Jahre alt. Ein Gutachter müsste entscheiden, ob er noch haftfähig ist. Anwalt Thomas Walther, der elf der Nebenkläger vertritt, hält das für möglich. "Es gibt Haftkrankenhäuser in jedem Bundesland", sagte er im rbb-Interview. Die Versorgung eines Hochbetagten sei dort gewährleistet.

Sendung: Antenne Brandenburg, 17.05.2022, 14 Uhr
[close]
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/05/prozess-kz-wachmann-brandenburg-101-jaehriger-haft-gefordert.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10351 am: 18. Mai 2022, 07:46:43 »
Problematisch wäre hier also höchstens der Schwibbogen im Fenster, falls das Hakenkreuz von der Straße aus sichtbar gewesen wäre.


Diese Schwibbögen mit traditionellem Dekor scheinen irgendwie ziemlich beliebt zu sein?


Leider Bezahlschranke.

Zitat

Senior wegen SS-Schwibbogen in Marienberg verurteilt

 Erschienen am 18.05.2022

Patrick Herrl
Ein 75-jähriger Erzgebirger ist vor dem Amtsgericht wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen worden. Sein Verteidiger verharmloste die Tat.

Ein Schwibbogen am Fenster mitten im Sommer? Ungewöhnlich. Ein Schwibbogen mit Nazisymbolik? Verboten. Wegen des Gebrauchs von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hat sich am Dienstag ein Rentner aus Annaberg-Buchholz vor dem Amtsgericht Marienberg verantworten müssen, nachdem er gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Für den...

https://www.freiepresse.de/erzgebirge/marienberg/senior-wegen-ss-schwibbogen-in-marienberg-verurteilt-artikel12185921


Ach, so: Verteidiger war wohl Martin Kohlmann.
« Letzte Änderung: 18. Mai 2022, 07:57:00 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10352 am: 18. Mai 2022, 18:51:42 »
Leider Bezahlschranke.


Zitat
„Reichsbürger“ und Co. in Baden-Württemberg   

Behörden entwaffnen mehr als 150 Extremisten   
Jürgen Bock   18.05.2022 - 15:12 Uhr 

Seit 2017 können im Land auch legal besessene Waffen eingezogen werden. Die Zahl der von „Reichsbürgern“ begangenen Straftaten ist gestiegen.

Ein ganzes Waffenarsenal haben die Ermittler auf einem Anwesen in Boxberg (Main-Tauber-Kreis) gefunden. Es gehört einem mutmaßlichen „Reichsbürger“, der dort im April bei einer großen Razzia festgenommen worden ist. Die Gruppe der „Reichsbürger“ leugnet das Bestehen der Bundesrepublik Deutschland und erkennt deshalb auch Behörden nicht an – der Verdächtige schoss minutenlang auf die Polizei und verletzte einen Beamten am Oberschenkel. In der vergangenen Woche wurde das weitläufige Anwesen erneut durchsucht.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.reichsbuerger-und-co-behoerden-entwaffnen-mehr-als-150-extremisten.dc0bc109-a5f7-4605-ac3f-edac426d4f81.html


150 in welchem Zeitraum wäre interessant.

Zitat
Seit 2017 können im Land auch legal besessene Waffen eingezogen werden
ist jedenfalls Quatsch, den § 5 WaffG gibt es nicht erst seit 2017.

Nur wurde es seit 2016 auch gemacht, konkret: Nach dem Mord von Georgensgmünd.

Glaubt man einer Pressestelle wieder alles ohne Nachfragen?
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10353 am: 19. Mai 2022, 08:54:16 »
Stimmt hier "nur" die Alterasangabe nicht, oder gibt es neben jenem einem orts-, sachsen- und sogar SSL- bekannten, heute aber 42-ig jährigen, waffenaffinen Rechtsrocker mit besonderem "Hang zu strafrechtlich relevanten Sprüchen" aus Freital Deuben und "tradiert" guten Kontakten zur Polizei im gleichen Stadtteil noch einen weiteren, jedoch "nur" 41-ig jährigen, aber ebenso bedenklich waffenaffinen, mutmaßlichlichen Rechtsrock- Versandhandelbetreiber mit ebenso bedenklichem "Hang zu strafrechtliche relevanten Sprüchen"?

Freital mal wieder:

https://www.tag24.de/thema/nazis/rechts-rock-und-nazi-gegenstaende-polizei-mit-heftigem-fund-in-sachsen-2463144

Spoiler

18.05.2022 14:50 12.897
Rechts-Rock und Nazi-Gegenstände: Polizei mit heftigem Fund in Sachsen!

Von Tim Schmidt

Freital - Diese Wohnungsdurchsuchung brachte allerhand Verbotenes ans Tageslicht. Die Liste der beschlagnahmten Gegenstände reicht von verbotenen CDs bis hin zu gefährlichen Waffen.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung in Freital wurde allerhand Nazi-Kram und Waffen gefunden. (Symbolbild)  © dpa/Roberto Pfeil

Ganz früh im Morgengrauen machten sich Einsatzkräfte der Dresdner Polizei am gestrigen Dienstag auf den Weg nach Freital-Deuben, um eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Verdächtigen durchzuführen.

Wie die Ermittler am heutigen Mittwoch mitteilten, ging zuvor ein entsprechender Beschluss von der Staatsanwaltschaft ein. Es gab also bereits einen Verdacht, was die Beamten erwarten könnte. Doch von dem, was am Ende zu Buche stand, gingen sie wohl nicht aus.

Denn bei dem 41-jährigen Freitaler wurden neben 2000 verbotenen CDs auch Nazi-Devotionalien sichergestellt. Die Polizei geht davon aus, dass der Deutsche die Musik und Gegenstände verkaufen wollte.

Zudem gab es allerlei Waffen in der Wohnung. Gefunden wurden Schlagringe, als Taschenlampen getarnte Elektroschocker, Wurfsterne, ein Nunchaku, Teleskopschlagstöcke und ein Patronengurt. Alles wurde sichergestellt.

Darüber hinaus beschlagnahmten die Beamten ein Laptop, zwei Handys und "weitere Speichermedien".

Von 5 bis 11 Uhr waren sie im Ortsteil Deuben im Einsatz.
[close]


D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Offline Ba_al

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10354 am: 19. Mai 2022, 17:43:15 »
Könnte so halbwegs unsere Kundschaft sein

Zitat
16:13 Uhr
Auto mit "DDR"-Kennzeichen gestoppt - Fahrer zeigt DDR-Reisepass
Auf einem Autobahn-Parkplatz südlich von Chemnitz hat die Polizei ein Auto aus dem Verkehr gezogen, auf dessen Kennzeichen die Abkürzung "DDR" stand. Bei der Kontrolle zeigte der 61 Jahre alte Fahrer am Mittwochmorgen an der A72 einen DDR-Reisepass vor, wie die Polizei heute mitteilte. Demnach stand die Abkürzung "DDR" auf dem Nummernschild nach der Ortskennung. Laut Polizei wurden die Kennzeichen, die kein amtliches Siegel hatten, und der Pass sichergestellt. Ausweisen konnte sich der Mann mit seinem Führerschein. Bei der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der Mann für seinen Wagen keine Zulassung besaß und dass dieser nicht pflichtversichert war. Gegen den Fahrer wird nun unter anderem wegen Kennzeichenmissbrauchs ermittelt.

Quelle: https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-am-Donnerstag-19-Mai-2022-article23342582.html
« Letzte Änderung: 19. Mai 2022, 17:56:28 von Ba_al »
 
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #10355 am: 19. Mai 2022, 22:36:06 »
Könnte so halbwegs unsere Kundschaft sein

Glaube ich eher weniger. Wer an die DDR glaubt, der glaubt wahrscheinlich nicht ans Deutsche Reich in den Grenzen von 1288 oder so.
 
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Offline Ba_al

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10356 am: 19. Mai 2022, 22:40:58 »
@kairo


Naja Caro Grießbach war auch sehr DDR-fixiert.

Da aber die westlichen Propagandamedien in Russland momentan
gesperrt sind, schweigt sie seit 01.März.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10357 am: 20. Mai 2022, 09:52:04 »
Endlich mal wieder was längeres über die Hauptkundschaft! (Ok, nichts direkt Unbekanntes)


Zitat
Reichsbürgerszene in Bewegung - Behörden warnen vor Radikalisierung
Erstellt: 20.05.2022Aktualisiert: 20.05.2022, 06:54 Uhr

Von: Andreas Ungermann

Die Reichsbürgerszene in Deutschland - hier bei einer Demo in Potsdam - ist in Bewegung.

„Reichsbürger und Selbstverwalter“ sind in jüngster Zeit vor allem in den Nachbar-Landkreisen aufgefallen. Aber auch in Fulda und Umgebung sind sie aktiv, sagen die Behörden.

Fulda - Als kürzlich eine „Reichsbürger“-Gruppierung namens „Königreich Deutschland“ (KRD) einen Feinkostladen im Main-Kinzig-Kreis eröffnen wollte, sorgte das für Aufsehen. Nicht immer werden die Aktivitäten von Reichsbürgern und sogenannten Selbstverwaltern öffentlich, die eigene Staaten und sich selbst zu deren Oberhäuptern ausrufen. Gleichwohl gibt es sie auch im Kreis Fulda.

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) sowie das Polizeipräsidium Osthessen beziffern deren Zahl hier mit „Personen im unteren dreistelligen Bereich“ und für Hessen mit etwa 1000 Personen. Konkreter äußern sich die Behörden dazu nicht. In Fulda und Umgebung werden Szeneangehörige in den Behörden auffällig – oft indem sie sich weigern, Steuern, Bußgelder oder Gebühren zu zahlen.

Fulda: Reichsbürgerszene in Bewegung - Behörden warnen vor Radikalisierung
Aktuell, so sagt der Sprecher des Amtsgerichts Fulda, Christoph Mangelsdorf, müssten sich die Strafdezernate vornehmlich bei Bußgeldsachen und Zwangsvollstreckungen mit Szeneangehörigen befassen. „Eine klare Definition der ,Reichsbürger‘ gibt es nicht, gerade in den letzten zwei Jahren mischen sich Selbstverwalter, Querdenker, Impfgegner, extreme politische Gruppierungen und andere Personen in diese Szene“, stellt Mangelsdorf fest.

Er nennt ein aktuelles Beispiel: „Hier wurde ein Haftbefehl erlassen, weil drei Jahre lang vergeblich versucht wurde, gegen einen Beschuldigten einen Strafbefehl wegen 22 Fällen der Beleidigung – in 22 verunglimpfenden Schreiben an verschiedene Behörden – zuzustellen“, schildert der Amtsrichter. In den vergangenen zehn Jahren gab es zudem bereits Strafverfahren mit rechtskräftigen Urteilen in Fulda.

Spoiler
Die Weltbilder
Typisch für die Reichsbürgerszene sind die Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland, von Behörden und Verwaltungen. Häufig werden diese als Firmen bezeichnet. Der Personalausweis ist nach dieser Vorstellung kein Dokument, sondern nur eine Art Mitgliedsbestätigung. „Reichsbürger und Selbstverwalter“ behaupten zudem, Deutschland habe nach dem Zweiten Weltkrieg nie einen gültigen Friedensvertrag abgeschlossen und sei noch immer besetzt. Mitunter rufen sie eigene Staaten und sich selbst zu Souveränen oder Amtsträgern aus. Häufig halten sie an den Grenzen des Deutschen Reiches fest.
Allerdings mischen sich verbreitete Erzählungen wie jene von einer angeblichen jüdische Weltverschwörung mit kruden Verschwörungsmythen und esoterischen Weltbildern. Darunter:
• Chemtrails, wonach Piloten im Auftrag der Regierung die Menschen vergiften – das Gift sei in den Kondensstreifen von Flugzeugen.
• Reptiloide, also Echsenwesen, die die Menschheit regieren. Angela Merkel soll ein solcher sein.
• Adolf Hitler soll nie Selbstmord begangen haben, sondern mit einer „Reichsflugscheibe“ – einem UfO – zum Südpol geflohen sein und noch immer dort leben.

Patrick Krug, Sprecher des Landgerichts Fulda, verweist auf einen aufsehenerregenden Fall aus dem Jahr 2016, als „Reichsbürger“ wegen Freiheitsberaubung zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden waren. Sie hatten drei Jahre zuvor eine Gerichtsvollzieherin in Großenlüder festgehalten.

Definition der „Reichsbürger“ schwierig - Schnittstellen mit Querdenkern
Auch am Landgericht ist laut Krug zu beobachten, dass es sich in (zweitinstanzlichen) Verfahren häufig um Beleidigungen dreht, weil die Angeklagten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland negieren. In der Folge erkennen sie deren Vertreter in Verwaltungen nicht an und beschimpfen diese. Auch die Gerichte sehen sich schließlich mit Schreiben – oftmals in der Szene kursierenden Vordrucken – konfrontiert, in denen das Behördendeutsch noch überspitzt und gar eigene Aktenzeichen angelegt werden.

Die Szene
Die Gruppe der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter, die sich selbst zumeist gar nicht als solche sieht, bildet eine diffuse, heterogene Masse. Die breite Spannweite reicht von frustrierten Querulanten über gescheiterte Existenzen, die häufig zahlungsunwillig oder -unfähig sind, über Abzocker, die sich – etwa durch den Verkauf illegaler Dokumente – bereichern wollen, bis hin zu Kriminellen und echten Rechtsextremen. Oft vermengt sich die Szene mit Esoterikern.

Als „Erfinder“ der Selbstverwaltung gilt Peter Frühwald, der 2012 die „Republik Freies Deutschland“ ausrief. Der wohl bekannteste Vertreter der Szene ist aktuell (König) Peter Fitzek, der bei Wittenberg auf einem ehemaligen Krankenhausgelände bei Wittenberg sein Königreich Deutschland (KRD) gründete. Dieses will aktuell expandieren und verfolgt damit den in der Szene verbreiteten Siedlungsgedanken. Bislang ist es durch widerrechtliche Einrichtungen von Banken oder Krankenkassen (sogenannten Gemeinwohlkassen) aufgefallen. Erst vergangenes Jahr hat eine andere Gruppierung namens „Vaterländischer Hilfsdienst“ während des Lockdowns in Ronneburg (Main-Kinzig-Kreis) Bestrebungen unternommen eine Partei für eine neue Staatsordnung zu gründen.

Reichsbürger fallen häufig wegen Zahlungsverweigerungen, Amtsanmaßung, Missbrauch von Titeln, Betrugs- und Fälschungsdelikten aber auch wegen Gewalttätigkeit, unerlaubtem Waffenbesitz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf.

Die Kreisverwaltung bleibt ebenfalls nicht verschont, und geht nach eigener Aussage konsequent gegen „Reichsbürger“ vor. Das Gefährliche an dieser Szene ist die hohe Affinität zu Waffen. Die Waffenbehörde befasst sich aktuell mit zwei Fällen: Eine Meldung zog eine Überprüfung und den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis nach sich. Dieses Verfahren ist beim Verwaltungsgericht anhängig. In einem weiteren Fall wurde nach Feststellung der Zugehörigkeit zum Reichsbürger-Spektrum die Wiedererteilung einer Sportwaffe versagt.

Die Beobachtungen aus Fulda teilen die Verfassungsschützer. Sie beobachten eine zunehmende Vernetzung innerhalb der Szene, die aus Einzelpersonen auf der einen und streng hierarchischen Gruppen auf der anderen Seite zusammensetzt. Die Sicherheitsbehörden registrieren zudem nicht nur die Sorge einer radikaler und aggressiver werdenden Szene.

Video: Polizei sprengt „Reichsbürger“-Treffen in Waldorfschule

Aus Wiesbaden bestätigt man Mangelsdorfs Beobachtung, dass – hessenweit – eine Schnittmenge mit Querdenkern zu verzeichnen ist. Die Reichsbürger versuchten, unter anderem bei Anti-Corona-Demonstrationen ihr Weltbild in die Gesellschaft zu transportieren. Eine weitere Schnittmenge ist lauf LfV offenkundig: mit Befürwortern der Russischen Föderation.

Das KRD um König Peter I. (Peter Fitzek) ist in der Region Fulda indes bislang nicht aktiv. Verwunderlich wäre es nicht: Laut LfV sucht die Gruppierung mit Sitz in Wittenberg in ganz Hessen nach Immobilien. 2018, das bestätigten damals sichere Quellen, war das KRD im Vogelsberg auf Immobiliensuche. Konkret war dies in Schwalmtal der Fall.

In dem Dorf bei Alsfeld ist ein Online-Portal ansässig ist, das nach eigenen Angaben „die etwas anderen Nachrichten“ verbreitet und Fitzek lange breiten Raum bot, um seine Rechts- und Staatsideen kundzutun. Zudem sind die Betreiber der Internetseite bereits mit einer einschlägigen Messe im Wartenberg-Oval aufgefallen, auf der für die Reichsbürger- und Esoterikszene typische Literatur angeboten wurden.
[close]
https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/fulda-reichsbuergerszene-bewegung-behoerden-warnen-radikalisierung-christoph-mangelsdorf-91559002.html?source=fb
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10359 am: 20. Mai 2022, 10:04:01 »
Hier geschieht gerade ein Völkamoad!   :o



Zitat
19.05.2022, 13:50 Uhr
Ehemaliger Brandenburger AfD-Landeschef

Verfassungsschutz muss Andreas Kalbitz keine Unterlagen überlassen

Ex-AfD-Mann Kalbitz hatte die Herausgabe seiner Personalakte und anderer Dokumente vom Verfassungsschutz beantragt. Das Kölner Verwaltungsgericht wies ihn ab.


Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss dem früheren Brandenburger AfD-Landeschef Andreas Kalbitz keine Unterlagen überlassen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht nach Angaben einer Sprecherin am Donnerstag entschieden und damit zwei Klagen des Landtagsabgeordneten abgewiesen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Kalbitz, der zu den Gründern des inzwischen formell aufgelösten rechtsnationalen „Flügel“ der AfD gehörte, war 2020 die Partei-Mitgliedschaft entzogen worden.

Anfang 2019 hatte das BfV bekanntgegeben, dass die AfD auf Grundlage eines ersten Gutachtens als Prüffall bearbeitet werde und der „Flügel“ als Verdachtsfall eingestuft worden sei.

Im März 2020 erstellte das BfV ein zweites Gutachten zur Einstufung des „Flügels“ als erwiesen extremistische Bestrebung, in dem Kalbitz namentlich erwähnt wurde.

Daraufhin beantragte Kalbitz beim BfV unter anderem die Herausgabe seiner Personenakte, des zweiten Gutachtens sowie der Nachweise über seine angeblichen Kontakte zur verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ). Das BfV erteilte Kalbitz daraufhin zwar Auskunft über bestimmte Daten, lehnte die Übersendung der Unterlagen an ihn jedoch ab.

Zu Recht, urteilte nun das Kölner Verwaltungsgericht. Die Klagen seien unzulässig und unbegründet. Kalbitz habe keinen über die bereits erteilte Auskunft hinausgehenden Anspruch auf Überlassung der geforderten Unterlagen. Laut Bundesverfassungsschutzgesetz reiche es grundsätzlich aus, wenn das BfV den Inhalt der gespeicherten Daten zusammenfasse und in eigenen Worten wiedergebe.

Einen Anspruch auf Akteneinsicht begründe das Gesetz hingegen nicht. Zudem sei zu berücksichtigen, dass hier das Interesse des Klägers - auch mit Blick auf seine politische Tätigkeit - hinter dem Geheimhaltungsinteresse des BfV zurückstehe, befanden die Richter. (dpa)

https://www.pnn.de/ueberregionales/inland/ehemaliger-brandenburger-afd-landeschef-verfassungsschutz-muss-andreas-kalbitz-keine-unterlagen-ueberlassen/28358882.html
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« Antwort #10361 am: 21. Mai 2022, 19:10:31 »
Endlich auch wieder BTM für @echt? !   ;)


Zitat
Selber Stadtgebiet
Mann lässt Hosen runter und schreit rechtsradikale Parolen

Redaktion 21.05.2022 - 12:03 Uhr

Ein Mann hat am Freitagmittag für Aufsehen in Selb gesorgt. Mit heruntergelassener Hose lief er im Selber Stadtgebiet umher und schrie rechtsradikale Parolen.

Nach mehreren telefonischen Hinweisen von Bürgern, konnte die Polizei den 46-Jährigen an der Ludwigstraße antreffen und vorläufig festnehmen. Auch auf der Dienststelle der Marktredwitzer Polizei randalierte er weiter, beleidigte die Beamten und gab immer wieder Parolen von sich. Das Verhalten des Mannes nahm derartige Ausmaße an, sodass schließlich die Unterbringung in einem Bezirkskrankenhaus angeordnet werden musste. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem Mann zudem einen Wert von 1,58 Promille. Wahrscheinlich stand er auch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Von der Staatsanwaltschaft wurde eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt. 
 
Gegen den Mann wurden mehrere Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. Mögliche weitere Zeugen des Sachverhaltes werden gebeten, sich bei der Marktredwitzer Polizei zu melden.

https://www.frankenpost.de/inhalt.selber-stadtgebiet-mann-laesst-hosen-runter-und-schreit-rechtsradikale-parolen.ae749f5d-bd45-478a-ba8e-7bbfd03bf6e8.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10362 am: 21. Mai 2022, 19:43:04 »
Ha - BTM!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10363 am: 22. Mai 2022, 08:19:04 »
Ein Interview bei Welt.de mit mir! Wahrscheinlich der Dank für die Kritik an den menschenverachtenden Leserbriefen:

https://www.welt.de/kultur/literarischewelt/plus238297729/Charles-Bukowski-Ich-habe-so-hart-gelebt.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10364 am: 22. Mai 2022, 09:36:42 »
Charles als gebürtiger Andernacher ist eben eine rheinische Frohnatur.
Kann mich noch gut an den Aufschrei erinnern, als die die Stadtbücherei der Nachbarstadt Mayen nach Hank benannt werden sollte. Es hat nicht geklappt. Erst 2021 hat es zum Charles-Bukowski-Ufers in Andernach gereicht.
 
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