Autor Thema: Bußgeld wegen Ausweislosigkeit  (Gelesen 3529 mal)

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Offline Sandmännchen

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Bußgeld wegen Ausweislosigkeit
« am: 18. Februar 2016, 00:15:54 »
Sacht mal - habe ich das in dem ganzen Gezwitscher verpaßt? Auf den KRD-Seiten ist mal wieder neuer Schriftwechsel - klick!

Was daraus hervorgeht: Fitzek hat 2014 seinen Reisepaß vernichtet und seitdem keinen Ausweis mehr.

18.07.2014 - Fitzek will seinen Reisepaß zurückgeben und zerreißt ihn schließlich

14.10.2014 - Es ergeht ein Bußgeldbescheid. In dem, was Fitzek veröffentlicht, steht kein Betrag, aber vielleicht fehlt ja zufällig eine Seite.

08.10.2015 - Seine Fiduziarität reichen Widerspruch ein; wegen der Frist beruft er sich darauf, daß der Bußgeldbescheid an eine Adresse geschickt wurde, an der er nicht gewohnt hat. Er beruft sich darauf, daß er ja seinen selbstausgestellten Königspaß habe (und schwurbelt noch ein paar weitere sinnlose Seiten dazu).

29.01.2016 - Fitzek beschwert sich, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden wurde

Da fragt man sich, ob angesichts der Feierlichkeiten eines nicht gänzlich unbekannten Kirchenspalters in Wittenberg die Behörden ihre normale Tätigkeit eingestellt haben, oder?
« Letzte Änderung: 18. Februar 2016, 01:52:26 von Sandmännchen »
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Offline BlueOcean

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Re: Bußgeld wegen
« Antwort #1 am: 18. Februar 2016, 01:14:40 »
So ganz neu ist das nicht aber bisher war die Sache nicht sehr ergiebig.

Nun hat die Stadt Wittenberg dem mosernden Nicht-oder-vielleicht-doch-Einwohner Fitzek mitgeteilt, dass sein Widerspruch immer noch geprüft würde. Wegen der angeblich "umfangreichen und komplexen Sach- und Rechtslage". Man fragt sich wieder einmal warum Wittenberg sich nur so schwer tut.

Fitzek behauptet sogar, dass die Stadt einen externen Rechtsanwalt mit der Begutachtung der Reichsbürger-Sondergrütze beauftragt habe, die Fitzek als Widerspruchsbegründung abgeliefert hat.
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Re: Bußgeld wegen Ausweislosigkeit
« Antwort #2 am: 18. Februar 2016, 06:31:45 »
Beinhalten Bußgeldbescheide in S.-A. nicht die Höhe des Bußgeldes?
Ob das nicht getürkt ist? Oder es ist der erhebliche Fehler, der jetzt die Weiterbearbeitung hindert.
Der Rest kann es ja jetzt nicht wirklich sein.
Kann man gegen Fitze als Ausländer nicht ein Verfahren wegen illegaler Einreise anzetteln?
Und gegen seine Chauffeure wegen Schlepperei?
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Offline Der_Sittich

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Re: Bußgeld wegen Ausweislosigkeit
« Antwort #3 am: 18. Februar 2016, 08:27:37 »
Beinhalten Bußgeldbescheide in S.-A. nicht die Höhe des Bußgeldes?
Ob das nicht getürkt ist? Oder es ist der erhebliche Fehler, der jetzt die Weiterbearbeitung hindert.

Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass Bußgeldbescheide in ST die Höhe des Bußgeldes beinhalten.

 Wenn das kein Fake ist, liegt m.M.n. ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot aus § 37 I VwVfG vor und das könnte erklären, warum man trotz des offensichtlichen Schwachsinns aus Stinkezöpfchens Widerspruchsbegründung so lange um eine Entscheidung herumeiert.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Bußgeld wegen Ausweislosigkeit
« Antwort #4 am: 18. Februar 2016, 08:39:01 »
Ach, das hat Fitzek schon mal gemacht, die Seite mit dem Betrag einfach nicht mitgeliefert.
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Offline hotztheplotz

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Re: Bußgeld wegen Ausweislosigkeit
« Antwort #5 am: 18. Februar 2016, 14:11:17 »
Muss die Behörde eigentlich seinen Widerspruch haarklein widerlegen?
Ich weiß gar nicht, warum die sich mit den Reichsdeppen so abmühen. Den Spieß kann man doch easy umdrehen.

Ich persönlich würde einfach schreiben "Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen" und auf die aktuelle Gesetzeslage verweisen. Und wenn ihm das nicht passt, soll er doch einfach klagen.
« Letzte Änderung: 18. Februar 2016, 16:03:12 von hotztheplotz »
 

Offline Der_Sittich

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Re: Bußgeld wegen Ausweislosigkeit
« Antwort #6 am: 18. Februar 2016, 14:30:12 »
Grundsätzlich ist die Widerspruchsbehörde bei der Entscheidung nicht an die Begründung des Widerspruchs gebunden.
 

Offline hair mess

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Re: Bußgeld wegen Ausweislosigkeit
« Antwort #7 am: 18. Februar 2016, 15:50:54 »
Ja, und deshalb wartet man mit der Antwort.
Man möchte eine sinnlose Erwiderung so spät wie möglich.
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Offline Lisa

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Re: Bußgeld wegen Ausweislosigkeit
« Antwort #8 am: 18. Februar 2016, 18:42:09 »
Und das, wo "Peter" doch so gern klagt!
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Offline Mr. Devious

Re: Bußgeld wegen Ausweislosigkeit
« Antwort #9 am: 18. Februar 2016, 18:47:56 »
Vielleicht hat man in der Stadtverwaltung ja doch erkannt, dass Antworten auf Fitzeks Eingaben sinnlos sind. Was soll schon passieren, wenn über den Widerspruch nicht entschieden wird? Eine Untätigkeitsklage braucht man nicht zu fürchten. Denn das Ziel der Untätigkeitsklage kann nicht darin bestehen, die Behörde zur Entscheidung über den Widerspruch zu verurteilen. Merke: Kein Gericht kann einen Beamten verurteilen, etwas zu arbeiten! Vielmehr ist die Klage gegen den angefochtenen Verwaltungsakt ausnahmsweise auch ohne abgeschlossenes Vorverfahren zulässig, das Gericht entscheidet über die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts. Insofern besteht verfahrensrechtlich kein Unterschied, ob ein Widerspruchsbescheid ergeht oder nicht.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline Finanzbeamter

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Re: Bußgeld wegen Ausweislosigkeit
« Antwort #10 am: 18. Februar 2016, 18:53:30 »
Bin ich eigentlich der einzige, der die ganze Zeit Bußgeld wegen Ahnungslosigkeit liest? 
Sorry für dieses OT
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Offline Mr. Devious

Re: Bußgeld wegen Ausweislosigkeit
« Antwort #11 am: 18. Februar 2016, 18:54:34 »
Bin ich eigentlich der einzige, der die ganze Zeit Bußgeld wegen Ahnungslosigkeit liest? 
Sorry für dieses OT

Ich habe zuerst Ausweglosigkeit gelesen!
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Offline vollstrecker

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Re: Bußgeld wegen Ausweislosigkeit
« Antwort #12 am: 18. Februar 2016, 19:21:07 »
Bin ich eigentlich der einzige, der die ganze Zeit Bußgeld wegen Ahnungslosigkeit liest? 
Sorry für dieses OT
Nein!
 

Offline David Aaronson

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Re: Bußgeld wegen Ausweislosigkeit
« Antwort #13 am: 18. Februar 2016, 20:54:00 »
Bin ich eigentlich der einzige, der die ganze Zeit Bußgeld wegen Ahnungslosigkeit liest? 
Sorry für dieses OT
Nein!

Dann aber bitte nicht behaupten, ihr ginget unvoreingenommen an das Thema.  ;)

Wäre das eine Ordnungswidrigkeit und das Bußgeld relativ zur Schwere des Vergehens, gingen die meisten Reichis automatisch mit einem Offenbarungseid aus jeder Konfrontation mit einem staatlichen Bediensteten heraus. Und der wäre dann auch ohne ihre Unterschrift gültig.
 

Offline Pantotheus

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Re: Bußgeld wegen Ausweislosigkeit
« Antwort #14 am: 18. Februar 2016, 21:24:44 »
Ich habe mir den Bußgeldbescheid nochmal angesehen. Auf der 2. Seite wird auf eine Zahlungsfrist verwiesen, die aber weder auf der 1. noch auf der 2. Seite genannt ist.
Zugleich kann diese 2. Seite schwerlich die Rückseite der 1. Seite sein, da dann die Löcher für das Einheften in einen Ordner rechts erkennbar sein müssten, auf der 1. Seite befinden sich diese ja links.
Somit ist anzunehmen, dass es sich um mehrere einseitig beschriebene Blätter handelt und dass mindestens ein Blatt fehlt.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )