Die Gemeinden wählen einen Bürgermeister, die Bürgermeister bilden den Rat einer Region, aus den Reihen des Rates einer Region wählen die Wähler (?) einen Vertreter in den Rat des Bezirks und aus dessen Reihen wiederum einen Vertreter in den Staatsrat.
Die Wähler wählen nur auf der untersten Ebene den Bürgermeister, danach wählen die Räte immer einen von ihnen in die nächsthöhere Ebene... bis hoch zum König, das ist ja das Groteske! Fitzek begründet das wie gewohnt mit dem Argument, dass ja nur wenige Menschen klug und ethisch genug sind, den richtigen zu wählen etc. blabla.
Dann wäre die Aussage
Alle wurden direkt von den Wahlberechtigten gewählt.
nur auf die Bürgermeister zu beziehen. Das ging m. E. nicht eindeutig aus der Antwort auf die Frage nach der Bestellung des Staatsrates hervor.
Wenn sich der zitierte Satz aber nur auf die Bürgermeister bezieht, dann ist es wohl so zu verstehen: Die Wähler der Gemeinden wählen den Bürgermeister, die Bürgermeister einer Region bilden den Regionalrat. Bis dahin dürfte es klar sein.
Nun ist die Frage, ob die Vorsitzenden der Regionalräte "von Amtes wegen" auch gleich Mitglieder der Bezirksräte sind oder ob die Regionalräte aus ihren Reihen einen Vertreter in den jeweiligen Bezirksrat wählen.
Dann wird es wieder klar: Die Bezirksräte wählen einen Vorsitzenden, und dieser ist gleichzeitig auch Mitglied im Staatsrat.
Besonders demokratisch erscheint mir das nicht, problematisch ist neben der fehlenden Wahl durch die Bürger die Verknüpfung mehrerer Ämter (Kumulation). Ämterhäufung ist schon immer eine wichtige Quelle von Korruption gewesen, abgesehen davon, dass es selten möglich ist, mehrere Ämter gleichzeitig gleich gut auszuüben.
Ein anderes Problem wurde noch nicht erwähnt: die Vertretung verschieden bevölkerungsreicher Gemeinden. (Gut, im Augenblick ist dieses Problem sehr gering. Da es keine Gemeinden und nur 7 "Bürger" gibt, stellt sich die Frage nicht.) Auf Deutschland umgelegt, wären dann Städte wie Berlin oder München genau gleich vertreten wie Wittenberg oder das noch weniger bedeutsame Wittenburg.
Bei allen denkbaren Einwänden gegen das Bundestagswahlrecht ist doch festzustellen, dass dieses Problem durch die Verrechnung der Direktmandate mit den Listenmandaten deutlich besser gelöst ist.
Insgesamt nochmal die Feststellung: Eine eigenständige oder gar neue Idee ist dies nicht. Ein ähnliches System wies die Konsulatsverfassung unter Napoleon auf, das sozialistisch-kommunistische Rätesystem war ähnlich, vergleichbare Koppelungen mehrerer Ebenen gab es auch in den historischen faschistischen Staaten oder im "korporativen" System nach der katholischen Soziallehre, aber auch schon in den Notabeln-Verfassungen der frührepräsentativen Systeme und bereits in vielen "Zunftstädten" sah es dem Grundsatz nach genau gleich aus. Die "klassische" Zunftverfassung war ja dem Grundsatz nach so aufgebaut: Die Mitglieder einer Zunft wählten den Zunftvorstand, der Zunftvorstand wählte den Zunftmeister, die Zunftmeister aller Zünfte bildeten den Rat der Stadt und dieser Rat wählte den Bürgermeister und je nach dem noch einen Ausschuss oder kleinen Rat als ständige Stadtregierung.
Im Osten nichts Neues also.