Unter dem Reiter "Reorganisation" schießen die Jungs ja wirklich den Vogel ab:
Hierzu muß ausdrücklich berücksichtigt werden, daß der Kaiser des Deutschen Reichs, zugleich König von Preußen, der Unterzeichner und somit Signatar im Völkerbund war.
Kaiser Wilhelm II. hat also aus dem niederländischen Exil heraus irgendwas beim Völkerbund für Deutschland unterschrieben, nachdem dem früher im Text schon das zu lesen war:
Mit der Abdankung des deutschen Kaisers und König von Preußen vom 28. November 1918 wurde die Souveränität und Staatsgewalt an das deutsche Volk übertragen.
Damit war er ja offensichtlich bei Existenz des Völkerbundes schon gar nicht mehr Deutscher Kaiser oder König von Preußen.
Auch im Staatenbund des 2. Deutschen Reichs (einem Militärbündnis der Gliedstaaten des Deutschen Reichs zum Schutz der Außengrenzen)
Während für das gesamte Deutsche Reich der letzte souveräne Verfassungsstand die letzte gültige Reichsverfassung vom 16. April 1871 ihre Gültigkeit bis heute behalten hat
Seit wann hat ein Militärbündnis eine Verfassung?
(die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 und das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 sind keine Verfassung, sie sind lediglich ein von den Alliierten Streitkräften gegebenes Grundgesetz, für die in den besetzten Gebieten lebenden Menschen nach HLKO/Kriegsrecht)
Obwohl während der Gültigkeit der Weimarer Reichsverfassung maximal teile des Reichs besetzt waren, hätte dann nicht nur in diesen Teilen das "Weimarer Grundgesetz" gelten dürfen?
Mittlerweile denken die Reichsbürger doch schon gar nicht mehr über ihre Thesen nach, die denken sich den scheiß doch aus während die den Text verfassen.