Also auf deren Seite findet sich dieses Statement:
Das Grundgesetz ist das Gesetz für die Verwaltung, Organisation und Rechtspflege in den Kolonien. (Beweis Deutsches Koloniallexikon 1920 Band III)
http://staatenlos.info/grundgesetz-verfassung.htmlDa man ja eine Quelle von 1920 heran zieht, kann es sich ja nicht nur auf das heutige GG beziehen, sondern, man meint wohl Grundgesetze im allgemeinen.
Ob das so wirklich in dem "Deutschen Koloniallexikon" steht ist natürlich fraglich, schließlich hatten diverse deutsche Fürstentümer, zur Zeit des Kaiserreichs und auch davor Verfassungen die als Grundgesetze bezeichnet wurden. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um das typische selektive Lesen der Kundschaft handelt.