Autor Thema: Maik Silber aus Schneeberg/Erzgebirge  (Gelesen 107800 mal)

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Offline Goldmen

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Re: Maik Silber aus Schneeberg/Erzgebirge
« Antwort #105 am: 27. Februar 2014, 00:56:56 »
McFly:  Du fast an Dummheit verrottendes Wesen:  Diese Passagen von Facebook sind definitiv nicht von mir!!!!!

 C:-) Ich erwähne die gegenüber auch mal sanft die §§ 186 und 187 StGB !!!!  C:-)

ICH bin NICHT Maik W., auch wenn dieser wie ich oft "!!!" verwendet!!!!  Wie dumm ihr seid!!! Es ist zum  :)) :)) :)) !!!
« Letzte Änderung: 27. Februar 2014, 01:00:02 von Goldmen »
 

Offline GeneralKapitalo

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Re: Maik Silber aus Schneeberg/Erzgebirge
« Antwort #106 am: 27. Februar 2014, 01:48:12 »
Zitat
Da diese Justiz-"Personen" aber mit Vorliebe immer nur ihren Nachnamen nennen und schreiben, kann ich diese NICHT anerkennen!!! Ist logisch!!!
Wenn es mehr als eine Person mit dem selben Nachnamen an einem Gericht oder sonst wo gibt lässt sich gewöhnlich durch interne Unterlagen feststellen wer für dich Verantwortlich war, selbst wenn dir diese Person dir ihren vollen Namen nennt könnten diese Unterlagen theoretisch manipuliert sein. Dann bringt dir auch der volle Name nichtsmehr.


Zitat
Wenn sich eine große Masse meiner Meinung/meinen Zielen anschließen täte, dann profitiere NICHT ICH davon, sondern vielmehr eben diese große Masse!!! Gleiches Recht für ALLE!!! ICH möchte nur bewirken, das die Banken ALLE Kunden gemäß der Gesetze und des BGH behandeln!!!

Es funktioniert zwar in beide Richtungen, wenn die Masse allerdings durch falsches Rechtsverständnis mobilisiert wird kann das für die ganz Böse folgen haben.


Zitat
Beweise mir das mit dem Innenministerium und dem Grundgesetz = hoheitliches Handeln!!!

Schon mal ins GG geschaut:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html

Zitat
Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

Hier noch das Gerichtsvollziehergesetz  BaWüs wie es auch in unserm Wiki zu finden ist:

Zitat
§5 GVO (hier BaWü)
Dienstausweis
(1) Der Gerichtsvollzieher erhält einen Dienstausweis nach den landesrechtlichen Bestimmungen.
(2) Dieser trägt ein Lichtbild des Inhabers (ohne Kopfbedeckung).
(3) Die Dienstausweise werden auf Kosten der Landeskasse beschafft.
(4) Der Gerichtsvollzieher führt den Dienstausweis bei Amtshandlungen stets bei sich und zeigt ihn den Beteiligten bei Vollstreckungshandlungen unaufgeforderte bei sonstigen Amtshandlungen auf Verlangen vor.

http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/justizministerium%20baden-w%C3%BCrttemberg/pdf/ge/Gerichtsvollzieherordnung%20%28GVO%29%201.9.2103%5B1%5D.pdf

Ist zwar ein bisschen Lächerlich aber nur damit du es sogar innerhalb eines Gesetzes formuliert hast

Zitat
(2) Personen, die wegen der von ihnen wahrzunehmenden hoheitlichen Aufgaben des Bundes oder eines Landes erheblich gefährdet sind, wird an Stelle einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheins oder einer Ausnahmebewilligung nach § 42 Abs. 2 eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition sowie eine Bescheinigung zum Führen dieser Waffen erteilt. Die Bescheinigung ist auf die voraussichtliche Dauer der Gefährdung zu befristen. Die Bescheinigung erteilt für Hoheitsträger des Bundes das Bundesministerium des Innern oder eine von ihm bestimmte Stelle.

Nur für dich Wörtlich aus dem WaffG § 55.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__55.html

Dieser Text Beweist das dass Innenministerium offensichtlich Hoheitsträgern des Bundes Sondergenehmigungen im Bezug auf Waffen Ausstellen kann, was offensichtlich im Rückschluss zeigt das das Ministerium selbst über Hoheitsrechte verfügen muss.

Dies sollte auch die Sache hier beantworten:

Zitat
Gerade auch aus § 5 GVO, Absatz 4 geht NICHT hervor, das ein Gerichtsvollzieher mit einem Dienstausweis hoheitlich handeln darf!!! Da steht nur das er den Dienstausweis bei Amtshandlungen immer bei sich trägt!!!

Der Gerichtsvollzieher ist Beamter (Angehöriger des öffentlichen Dienstes). Er muss diesen Ausweis bei sich Führern, um zu beweisen das der Gerichtsvollzieher ist, der Ausweis verleiht ihm nicht die Hoheitsrecht, das tut der Staat. Die Frage ist willst du das nicht begreiffen oder kapierst du so etwas echt nicht?  :think:

Falls du die allgemeine Verfassungsregelung des GG in Frage stellen willst, spezifizieren deine Frage bitte. Bedenke allerdings das wir uns dann wirklich wieder in Reichi Territorium bewegen.


Zitat
Es gibt KEIN Gesetz, dass man Alg 2 pfänden darf!!! Es gehört zum Allgemeinwissen, dass man das Existenzminimum NICHT pfänden darf, du Matschbirne!!! Ich mache Terz wie ICH das möchte!!! Komm klar!!! 

Sorry meine im Leben versagender Freund, musste mich noch nie von einem Staat den ich ablehne, oder irgendeinem Staat aushalten lassen. Große klappe nur eine Asozialität dahinter ;)


Zitat
Wenn ich schreibe "Frau XY ist kriminell", dann ist das eine Tatsache, die sie sich selbst zuzuschreiben hat!!! KEINE Beleidigung!!!

Vorwürfe die du vor Gericht gern Beweisen darfst, sag mir wies lief.
« Letzte Änderung: 27. Februar 2014, 02:07:54 von GeneralKapitalo »
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Offline BlueOcean

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Re: Maik Silber aus Schneeberg/Erzgebirge
« Antwort #107 am: 27. Februar 2014, 01:58:16 »
Ach Goldele,
ist das noch verspätete Pubertät oder schon nölender Altersstarrsinn? Was willst Du mit dem aggressiven Krakeelen eigentlich erreichen? Und woher stammt Deine Wut?

Glaubwürdig oder überzeugend ist das so alles sicher nicht. Ich kann mich nicht erinnern, dass Robin Hood (so siehst Du Dich wohl) stets mit Schaum vor dem Mund in den Kampf gezogen wäre und jeden angegriffen hätte, der ihn angesprochen hat.

Hier gibt es definitiv den Sachverstand, der Dir sagen kann wie Du Dich gegen wirkliches Unrecht und Ungerechtigkeiten zur Wehr setzen kannst wenn Du das wirklich willst.

Aber irgendwie hab ich den Eindruck, dass es Dir weitaus wichtiger ist uns Deine Wut zu demonstrieren. Warum ist Dir das wichtig? Warum sind wir Dir so wichtig?
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Offline Goldmen

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Re: Maik Silber aus Schneeberg/Erzgebirge
« Antwort #108 am: 27. Februar 2014, 02:31:29 »
Kapitalo:  Na, das ist ja dann gerade schlimm, wenn die Unterlagen manipuliert worden sind!!! Also erst kein Vorname, dann eventuell Manipulation!!! Da kann sich jeder seine § zusammen reimen, wie er möchte!!!

Bei mir wird NICHTS falsch mobilisiert!!! Das willst du dir einfach nur nicht eingestehen, dass meine Bank Videos absolut lobenswert sind!!!

Der Artikel 33 GG ist doch arg schwammig ausgedrückt!!!

Ok, jetzt wissen wir das du dich noch nicht vom Staat haushalten lassen musstest!!! Und was hat das damit zu tun, ob eine Gerichtsvollzieherin Alg 2 pfänden darf oder nicht????????????????????????????????!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Die Vorwürfe kann ich schon durch Gesetz beweisen!!! Wenn du mal entsprechend recherchieren würdest, dann wüsstest DU das ICH recht habe!!!!!!!!!!!!!!!!


Oean:  Ihr seid mir bestimmt NICHT wichtig!!! Mal wieder kein Gegenargument!!! Typisch Anti-Reichsdepp!!!   :clap:
 

Offline GeneralKapitalo

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Re: Maik Silber aus Schneeberg/Erzgebirge
« Antwort #109 am: 27. Februar 2014, 02:40:13 »
Zitat
Bei mir wird NICHTS falsch mobilisiert!!! Das willst du dir einfach nur nicht eingestehen, dass meine Bank Videos absolut lobenswert sind!!!

Naja, hättest du die Frau nicht ihrer Persönlichkeitsrecht beraubt, würde ich dir durchaus lassen das du mehr Ahnung von P-Konten hast als ich.


Zitat
Der Artikel 33 GG ist doch arg schwammig ausgedrückt!!!

Wer will sich hier etwas nicht eingestehen. ;)


Zitat
Ok, jetzt wissen wir das du dich noch nicht vom Staat haushalten lassen musstest!!! Und was hat das damit zu tun, ob eine Gerichtsvollzieherin Alg 2 pfänden darf oder nicht????????????????????????????????!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Es war Primär eine Reaktion auf diesen "Abschnitt":

Zitat
Es gehört zum Allgemeinwissen, dass man das Existenzminimum NICHT pfänden darf, du Matschbirne!!!

Dies sollte dir zeigen das es eben nicht Allgemeinwissen ist und solche dinge hauptsächlich Menschen wissen die es betrifft.

Zitat
Die Vorwürfe kann ich schon durch Gesetz beweisen!!! Wenn du mal entsprechend recherchieren würdest, dann wüsstest DU das ICH recht habe!!!!!!!!!!!!!!!!

Änderung: Naja einige der von dir Gesagten Sachen sind schon zur Verleumdnung geeignet, aber wie Gesagt wenn du Beweise für die "finsteren Machenschaften" hast, dann leg sie dem Richter vor.


Nachtrag:

Zitat
Kapitalo:  Na, das ist ja dann gerade schlimm, wenn die Unterlagen manipuliert worden sind!!! Also erst kein Vorname, dann eventuell Manipulation!!!

Bedenke bitte das Wörtchen "theoretisch". Ich sagst natürlich nie das manipuliert wird. Ich wollte damit lediglich zeigen wie sinnlos es letztlich ist auf diesen Vornamen zu bestehen und das die Justitz auch wenn deren "Kunden" deren Namen kennen, be***n könnte. Diktatur wie das dritte Reich und die DDR zeigen dies ja.


Zitat
Da kann sich jeder seine § zusammen reimen, wie er möchte!!!


Ja das sollte jeder Erwachsene können.

« Letzte Änderung: 27. Februar 2014, 02:55:04 von GeneralKapitalo »
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Offline BlueOcean

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Re: Maik Silber aus Schneeberg/Erzgebirge
« Antwort #110 am: 27. Februar 2014, 03:53:06 »
Oean:  Ihr seid mir bestimmt NICHT wichtig!!! Mal wieder kein Gegenargument!!! Typisch Anti-Reichsdepp!!!   :clap:

Wenn wir nicht wichtig sind versteh ich nicht weswegen Du Deine Tastatur (und insbesondere das Ausrufezeichen) malträtierst, um uns mit Deinen Tiraden zu langweilen. Scheint Dir irgendwie doch sehr wichtig zu sein!

Und wenn Du mal kurz recherchieren würdest anstatt zu schwafeln wüsstest Du, dass ALG II sehr wohl gepfändet werden kann! Das Existenzminimum kann nicht gepfändet werden aber das entspricht nicht zwingend Zahlungen nach ALG II. Du solltest also eher Deine Allgemeinbildung verbessern anstatt Dein Unwissen mit lachhaften Beleidigungen zu untermauern. Ich empfehle z.B. den Arbeitslosenhilfeverein.

Und wer trotz eigener Betroffenheit und lautstarker Meinung nicht einmal in der Lage ist so simple Dinge heraus zu finden ist wahrscheinlich nicht der geeignetste Kandidat um Artikel des Grundgesetzes qualifiziert zu kritisieren.
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Offline hair mess

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Re: Maik Silber aus Schneeberg/Erzgebirge
« Antwort #111 am: 27. Februar 2014, 05:57:52 »
Passiert immer wieder, dass wir plötzlich Geld in der Tasche haben, von dem wir sicher sind, dass es eigentlich Hartz IV Beträge sind. Meist bedauern wir das sogar, kommen dem aber nicht aus. Und wenn neben Hartz IV, noch andere Beträge erwirtschaftet werden, dann wird's eh grob. Dann schnappen wir nach Allem, was wir finden können. Denn der Hartz IV Behörde mitteilen, dürfen wir es wegen des Steuergeheimnisses nicht.
Aber wenn sich einer Geldbeträge über dreihundert € "heimtut" oder Hartz auf einem Konto ohne dem goldenen "P" landet, oder - oder - oder.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Maik Silber aus Schneeberg/Erzgebirge
« Antwort #112 am: 27. Februar 2014, 07:23:06 »
Kapitalo:  Eine Staatsanwältin und überhaupt eine juristische Person kann ich nur anerkennen, wenn ich deren VOLLEN Namen kenne!!!

Hältst du Staatsanwälte und Richter für 'juristische Personen', oder wie soll man das verstehen?

Übrigens: Interessanter Nick. 'Men' ist Plural.
« Letzte Änderung: 27. Februar 2014, 07:25:18 von Richard Sharpe »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Marty McFly

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Re: Maik Silber aus Schneeberg/Erzgebirge
« Antwort #113 am: 27. Februar 2014, 09:01:46 »
McFly:  Du fast an Dummheit verrottendes Wesen:  Diese Passagen von Facebook sind definitiv nicht von mir!!!!!

 C:-) Ich erwähne die gegenüber auch mal sanft die §§ 186 und 187 StGB !!!!  C:-)

Oh oh, dann bleibt mir nur noch das Hoffen auf Strafmilderung durch wildes Herumwerfen von §§ 16 und 17 StGB.

Ganz allg. möchte ich an dieser Stelle mal auf http://de.wikipedia.org/wiki/Projektion_%28Psychoanalyse%29 hinweisen.


ICH bin NICHT Maik W., auch wenn dieser wie ich oft "!!!" verwendet!!!!

Dann sie meine Behauptung als irrige Annahme an - ich war mit deinen unzähligen Synonymen durcheinander geraten (schon allein hier im Forum sind es ja 2)  8)

Mein Tipp: Du solltest du dich unbedingt mit deinem Namensvetter in Schneeberg treffen!
Er hat ähnliche gesellschaftskritische Interessen wie du, besitzt einen ähnlichen Idiolekt u.v.m.
Wenn das mal nicht eine gute Grundlage für eine längere Freundschaft ist...
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Maik Silber aus Schneeberg/Erzgebirge
« Antwort #114 am: 27. Februar 2014, 09:04:32 »
Lieber Nicht Lieber Maik,
pahahahahah !!!!!!EINS11!!!!!

Mit Unhochachtungsvollen Grüßen
drxdsdrxds
 

Offline kairo

Re: Maik Silber aus Schneeberg/Erzgebirge
« Antwort #115 am: 27. Februar 2014, 10:18:27 »
kairo:  Und wieder nur Ironie/Sarkasmus von dir, anstatt du mal anständige Antworten/Gegenargumente bringst!!!
Ich kann schon - wenn man mir mal anständige Fragen stellt oder Argumente bringt. Fang doch mal an. Hinweis: ein Ausrufezeichen ist kein Argument, viele Ausrufezeichen auch nicht.

Die Staatsanwaltschaften sehen alles was mit Banken zu tun hat, nur als Zivilsachen an!!! Dabei geht es hier um Veruntreuung!!!
Was du und deine Bank miteinander tun, ist in der Tat zunächst mal Gegenstand des Zivilrechts. "Veruntreuung" gibt es in Deutschland nicht. Es gibt Untreue und Unterschlagung. Aber das Fordern von deiner Meinung nach zu hohen Kontogebühren fällt unter keinen der beiden Tatbestände.

Ich muss ja jemanden zur Verantwortung ziehen können, falls derjenige mal einen Fehler macht/Straftaten begeht!!! Einen Nachnamen kann ich schlecht anzeigen!!!
Möglicherweise steckt hinter dem Namen ja eine Person (eine natürlich selbstverständlich - fang hier bloß nicht mit dem Stuss mit der juristischen Person an). Und der Vorgang, den du angreifst, hat möglicherweise ein Aktenzeichen - mit dem kann man bei der Behörde sofort herausfinden, welcher Bösewicht dahinter steckt. Du kannst ja einen Beamten für die Ausübung seines Amtes überhaupt nicht belangen, sondern nur seine Behörde (Art. 34 GG, falls dich das nicht überfordert).

Da diese Frau seit Jahren mit voller Absicht Gesetze und Urteile ignoriert, ist sie eine mit hoher krimineller Energie behaftete Veruntreuerin!!! ( komisches Wort - ich weiss )
Urkomisch - und in Deutschland gar nicht bekannt. Versuchs mal in Österreich oder der Schweiz. Selbst wenn wir annehmen, dass diese Staatsanwältin gegen die Gesetze verstößt, besteht darin noch lange nicht Untreue oder Unterschlagung. Oder hast du ihr dein Geld anvertraut?

Wenn ich schreibe "Frau XY ist kriminell", dann ist das eine Tatsache, die sie sich selbst zuzuschreiben hat!!! KEINE Beleidigung!!!
Selbst eine Wahrheit darf man nicht immer ungestraft öffentlich sagen; es kann sehr wohl eine Beleidigung sein.

Zitat
§ 192 StGB: Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.

Aber die Feststellung, jemand sei kriminell, ist ohnehin erst zulässig, wenn ein entsprechendes rechtskräftiges Urteil vorliegt. Darüber hast du nicht zu befinden.
 

Offline Sonnenstaatland®

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Re: Maik Silber aus Schneeberg/Erzgebirge
« Antwort #116 am: 27. Februar 2014, 11:15:24 »
@Goldmen: Zügel deine Zunge, sonst müssen wir deine Beiträge vorab moderieren um die Beleidigungen zu entfernen.
 

Offline Goldmen

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Re: Maik Silber aus Schneeberg/Erzgebirge
« Antwort #117 am: 27. Februar 2014, 12:25:23 »
Kapitalo:  Das Persönlichkeitsrecht findet seine Schranken im öffentlichen Interesse der Allgemeinheit!!!!  :naughty:

Die Reaktion war KEIN Gegenargument!!!   :naughty:

Selbstverständlich gehört es zum Allgemeinwissen, das Alg 2 in der Regel NICHT pfändbar ist!!!   :naughty:

Beweise habe ich genug und liegen dem befangenen Richter bereits vor!!!


Ocean:  Behauptet was, OHNE Nachweise vorzulegen!!! Alg 2 ist in der Regel NICHT pfändbar!!! UND:  Alg 2 IST DAS Existenzminimum!!!!  :naughty:  Ja, im allgemeinen kann man Alg 2 pfänden!!! http://www.hartziv.org/pfaendung-des-anspruchs.html

Aber es ging hier ( was ihr.......... wieder verdrängt ) darum, ob der einfache Regelsatz pfändbar ist!!! Also wenn ich zum Beispiel 360 € Alg 2 mtl. erhalte - ob das pfändbar wäre!!! Und genau das ist NICHT!!!!!!!!!!! der Fall!!!!!!!!!!! http://www.juraforum.de/recht-gesetz/das-arbeitslosengeld-ii-ist-nicht-pfaendbar-379348

Ich bin NICHT selber betroffen!!! Habe Alg 2 nicht ( mehr ) nötig!!!!!!   :naughty: :naughty: :naughty:


mess:  Wenn jemand Alg 2 auf einem Girokonto hortet, dort ein Pfändung drauf kommt, und der Kontoinhaber sein Konto nicht spätestens 4 Wochen nach Eingang der Pfändung in ein P-Konto umwandeln lässt, dann sind auch zum Beispiel 391 € Alg 2 weg!!!

Aber in meinem Fall, ging es um Alg 2, was ich persönlich einstecken hatte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Sharpe:  Den Nickname solltest du wirklich MIR überlassen!!!  :naughty:  Ob das Plural ist oder sonstwas, tangiert mich leicht wenig!!!!!


McFly:  Schöne § !!! Werde ich mir merken!!!!   :D :D :D :) :) :)

Mit dem treffe ich mich bestimmt NICHT!!! Er hat mit ziemlicher Sicherheit gaaaanz andere Ansichten als ich!!!!   :naughty: :naughty: :naughty:


xds:   C:-) Laut Staatsanwaltschaft Chemnitz stellt das eine Missachtung und somit laut dieser eine Beleidigung meiner Person nach § 185 StGB dar!!!  C:-)   8) 8) 8)


kairo:  Mag ja sein! Veruntreuung ergibt sich jedoch pauschal aus der Untreue!  ::)

Wenn das so ist, ist es ja gerade schlimm das man einen einzelnen Beamten nicht einzeln belangen kann!!!

Bankkauffrau, NICHT Staatsanwältin!!!  :hand:  Aber sicher habe ich der mein Geld anvertraut!!! Sie war in der Rechtsabteilung meines ehemaligen Kreditinstitutes!!!

Das sehe ich KOMPLETT anders!!! Wahrheiten auszusprechen, muss IMMER straffrei bleiben!!!  :naughty: :naughty: :naughty:

Dann könnten ja auch Ur Enkel von Adolf Hitler kommen und mich anzeigen, weil ich diesen als "dummen Diktator, der Millionen Menschen ermorden lies", bezeichnet habe!!! Gut, anzeigen kann jeder jeden!!! Aber verurteilt dürfte ich hier nicht werden!!! Wäre für die Justiz strafbar nach § 344 StGB !!!

Das kannst du doch gar nicht wissen, ob ich darüber befinden darf oder könnte!!!!


Sonnenstaatland:  Für DICH immer noch "SIE"!!!!!!!!!!
 

Offline kairo

Re: Maik Silber aus Schneeberg/Erzgebirge
« Antwort #118 am: 27. Februar 2014, 12:43:52 »
Das sehe ich KOMPLETT anders!!! Wahrheiten auszusprechen, muss IMMER straffrei bleiben!!! 
Nun, das kannst du von mir aus gerne meinen, aber du hast ja gesehen, was in §192 StGB steht. Das ist Gesetz. Auch eine wahre Behauptung kann ehrabschneiderisch sein. Ein Journalist darf z. B. auch nicht die Privat- oder Intimsphäre von jemandem an die Öffentlichkeit zerren, selbst wenn es wahr ist, was er verbreitet. Ob aber jemand kriminell ist oder nicht, entscheidet allein der Richter.

Dann könnten ja auch Ur Enkel von Adolf Hitler kommen und mich anzeigen, weil ich diesen als "dummen Diktator, der Millionen Menschen ermorden lies", bezeichnet habe!!!
Nein, sie wären ja nicht selbst betroffen.

Das kannst du doch gar nicht wissen, ob ich darüber befinden darf oder könnte!!!!
In deinem privaten Kämmerlein kannst du darüber befinden, wie du willst. Was draußen, besonders vor Gericht, Bestand hat, bestimmst nicht du.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Maik Silber aus Schneeberg/Erzgebirge
« Antwort #119 am: 27. Februar 2014, 13:08:34 »
Sharpe:  Den Nickname solltest du wirklich MIR überlassen!!!  ...  Ob das Plural ist oder sonstwas, tangiert mich leicht wenig!!!!!

Selbstverständlich bleibt dein Nick dir überlassen. Ich habe lediglich daruf hingewiesen, dass 'Men' der Plural ist und 'Männer' bedeutet.
Auf die eigentliche Frage hinsichtlich deiner Aussage bist du überhaupt nicht eingegangen.
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Maik S., Hobbyjurist