Kapitalo: Das Persönlichkeitsrecht findet seine Schranken im öffentlichen Interesse der Allgemeinheit!!!!
Die Reaktion war KEIN Gegenargument!!!
Selbstverständlich gehört es zum Allgemeinwissen, das Alg 2 in der Regel NICHT pfändbar ist!!!
Beweise habe ich genug und liegen dem befangenen Richter bereits vor!!!
Ocean: Behauptet was, OHNE Nachweise vorzulegen!!! Alg 2 ist in der Regel NICHT pfändbar!!! UND: Alg 2 IST DAS Existenzminimum!!!!
Ja, im allgemeinen kann man Alg 2 pfänden!!!
http://www.hartziv.org/pfaendung-des-anspruchs.htmlAber es ging hier ( was ihr.......... wieder verdrängt ) darum, ob der einfache Regelsatz pfändbar ist!!! Also wenn ich zum Beispiel 360 € Alg 2 mtl. erhalte - ob das pfändbar wäre!!! Und genau das ist NICHT!!!!!!!!!!! der Fall!!!!!!!!!!!
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/das-arbeitslosengeld-ii-ist-nicht-pfaendbar-379348Ich bin NICHT selber betroffen!!! Habe Alg 2 nicht ( mehr ) nötig!!!!!!
mess: Wenn jemand Alg 2 auf einem Girokonto hortet, dort ein Pfändung drauf kommt, und der Kontoinhaber sein Konto nicht spätestens 4 Wochen nach Eingang der Pfändung in ein P-Konto umwandeln lässt, dann sind auch zum Beispiel 391 € Alg 2 weg!!!
Aber in meinem Fall, ging es um Alg 2, was ich persönlich einstecken hatte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Sharpe: Den Nickname solltest du wirklich MIR überlassen!!!
Ob das Plural ist oder sonstwas, tangiert mich leicht wenig!!!!!
McFly: Schöne § !!! Werde ich mir merken!!!!
Mit dem treffe ich mich bestimmt NICHT!!! Er hat mit ziemlicher Sicherheit gaaaanz andere Ansichten als ich!!!!
xds:
Laut Staatsanwaltschaft Chemnitz stellt das eine Missachtung und somit laut dieser eine Beleidigung meiner Person nach § 185 StGB dar!!!
kairo: Mag ja sein! Veruntreuung ergibt sich jedoch pauschal aus der Untreue!
Wenn das so ist, ist es ja gerade schlimm das man einen einzelnen Beamten nicht einzeln belangen kann!!!
Bankkauffrau, NICHT Staatsanwältin!!!
Aber sicher habe ich der mein Geld anvertraut!!! Sie war in der Rechtsabteilung meines ehemaligen Kreditinstitutes!!!
Das sehe ich KOMPLETT anders!!! Wahrheiten auszusprechen, muss IMMER straffrei bleiben!!!
Dann könnten ja auch Ur Enkel von Adolf Hitler kommen und mich anzeigen, weil ich diesen als "dummen Diktator, der Millionen Menschen ermorden lies", bezeichnet habe!!! Gut, anzeigen kann jeder jeden!!! Aber verurteilt dürfte ich hier nicht werden!!! Wäre für die Justiz strafbar nach § 344 StGB !!!
Das kannst du doch gar nicht wissen, ob ich darüber befinden darf oder könnte!!!!
Sonnenstaatland: Für DICH immer noch "SIE"!!!!!!!!!!