Der im Artikel beschriebene Depp bringt aber auch mal wieder gar nichts Neues. Immer die alte Leier von wegen "Die Richterin konnte sich nicht legitimieren, sie könnte ja auch Metzgermeisterin sein".
Umgekehrt wäre es viel übler. Wenn die Metzgermeisterin als Richterin arbeitet, gibt es schlimmstenfalls ein unrichtiges Urteil, wobei aber 1. nicht mal unbedingt sicher ist, dass die Entscheidung falsch ausfällt und 2. der Fehler immer noch in der Berufungsinstanz repariert werden kann. Wenn aber eine Richterin in der Metzgerei Wurst herstellt, endet das sehr wahrscheinlich mit einem verdorbenen Magen und dagegen hilft dann kein Rechtsmittel.
Bei meinem nächsten Besuch in der Metzgerei muss ich dort unbedingt nach einer Legitimation fragen. Mein Metzgermeister könnte ja ein verkappter Richter sein.