Autor Thema: Freiheit für Deutschland  (Gelesen 28754 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #30 am: 6. April 2016, 14:04:08 »
OMG! Der Superjurist Reckzeh mal wieder.

"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Gutemine

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #31 am: 7. April 2016, 08:06:29 »
Ganz, ganz großes Popcornkino!

[facebook]https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/videos/956814391041193/[/facebook]

Was ich mich frage: Ist der Spaniel etwa schon im Knast? Man hört gar nichts mehr.  :scratch:
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Gutemine

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #32 am: 8. April 2016, 18:34:18 »
Reckzeh gibt seine Post zurück und erklärt -natürlich juristisch fundiert- warum. Er zeigt leider nicht, was er dem Postbeamten erzählt oder ob er es einfach nur in der Post einwirft.

"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Morris

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #33 am: 8. April 2016, 19:18:35 »
Na klar, BGH und EuGH sind sehr interessiert ... die brauchen noch was zum Lachen für die Weihnachtsfeier. Also WIR akzeptieren die gelben Briefe von der netten Zustellerin und sperren regelmäßig gepfändete Konten.
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 

Offline Schlaf-SHAEF

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #34 am: 6. Mai 2016, 09:51:52 »
Also ich mag diese "zurück an den Absender"-Aufkleber. Die Zustellungsurkunde beweist ja manchmal nur, dass ein Briefkasten vorhanden ist, aber nicht, ob der Empfänger dort wohnt. Lt. BGH gültet die Zustellung ja bei nem vorherigen Auszug nicht mal, wenn der Empfänger seinen Namen am Briefkasten dran gelassen hat. Aber der Sticker vom Schuldner persönlich, womöglich nur mit Unterschrift, ist ja ein 1A-Empfangsbekenntnis  :D

Jungs, das mag in eurem Kopf Sinn ergeben aber wir sind hier draußen!
 
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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #35 am: 6. Mai 2016, 10:05:00 »
"Die Post ist eine Firma"

Hey, da haben Sie endlich mal Recht!

Nur verstehe ich nicht, was die für ein Problem damit haben, dass Gerichtsvollzieher usw. sich der Post bedienen. Ich hatte der Verteilerstelle beim Amtsgericht auch mal einen Auftrag erteilt, ein Schriftstück (Wohnungskündigung) unter Zuhilfe der Post zu versenden.

Und weshalb gegen sie es der Post zurück und nicht dem Absender? In den gelben Briefchen sind doch meistens Fristsachen drin. Bevor dir bei der Post kapieren, was die 2 Spinner wollen sind diese doch längst abgelaufen.  ;D
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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #36 am: 12. Mai 2016, 17:07:31 »
[facebook]https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/975535252502440[/facebook]

Die letzte Hoffnung, einen "Jagdschein" zu bekommen, klappt wohl auch nicht.

Spoiler
swa/rll/ra Osnabrück/Bad Essen. „Doktor Drucksache“ hat wieder Probleme mit der Justiz. Drei Monate, nachdem 56-jährige Osnabrücker wegen Missbrauchs von Titeln vom Landgericht Osnabrück zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, ist die Polizei am Montag erneut gegen den mutmaßlichen Hochstapler vorgegangen.

Außerdem soll der Mann Anfang dieser Woche eine Vermögensauskunft unter Eid abgegeben haben, um der Verhaftung zu entgehen. Der Gerichtsvollzieher hatte den Haftbefehl bereits in der Tasche und stand in Polizeibegleitung vor der Wohnung des 56-Jährigen. Um der Überstellung in Beugehaft zu entgehen, soll der Mann, der von Hartz IV leben soll, den verlangten Offenbarungseid abgelegt haben. Er hat offenbar eingeräumt, mit seiner Rechtsberatungstätigkeit Umsätze zu machen, aber keine Gewinne. Der 56-Jährige streitet dies auf Anfrage unserer Redaktion vehement ab. Er habe mit Sicherheit keinen Offenbarungseid abgelegt, betonte der Mann am Dienstag. Andere Darstellungen seien geradezu existenzvernichtend.

Damit nicht genug: Der Osnabrücker steht am 25. Mai erneut als Angeklagter vor dem Amtsgericht Osnabrück. Auch bei dieser Verhandlung geht es nach Angaben eines Sprechers der Justizbehörde um Missbrauch von Titeln. Das allerdings hat Doktor „Drucksache“ bestätigt. Ihm werde vorgeworfen, als Rechtsanwalt und „Dr.“ unterschrieben zu haben. Allerdings, so der Mann weiter, stehe die Abkürzung „Dr.“ eben nicht automatisch für Doktor, sondern ebenso für Drucksache oder beispielsweise Dienstregister.

Polizeibeamte haben am Montagabend an der Pforte eines Privatgrundstücks in Bad Essen zwei Schilder entfernt, bei denen es sich möglicherweise ebenfalls um Missbrauch von Titeln und geschützten Wappen handelt. Auf einem der Schilder wird der 56-jährige Osnabrücker namentlich als „Rechtsbeistand Dr. jur.“ bezeichnet mit dem Hinweis, das für „juristischen Beistand“ unter einer Mobilfunknummer Termine vereinbart werden können. Beamte der Polizeistation Bohmte hatten die Schilder entfernt, nachdem das Amtsgericht Osnabrück auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Beschluss erlassen hatte.

Auch als „Bundespräsident“ in Erscheinung getreten

Wegen Missbrauchs von Titeln ist der Osnabrücker Anfang Februar vom Landgericht Osnabrück zu der neunmonatigen Haftstrafe verurteilt worden . Der Richterspruch ist aber noch nicht rechtskräftig. Ohne ein Studium oder gar ein Staatsexamen vorweisen zu können, hatte sich der 56-jährige Osnabrücker schon öfter mit dem Zusatz „Dr. jur“ geschmückt. Dass er im Internet auch als „Bundespräsident“ in Erscheinung getreten ist, war nicht Gegenstand des Verfahrens.

Der gelernte Maler und Lackierer hatte mit 17 Gesinnungsgenossen im Dezember 2014 unbeachtet von der Öffentlichkeit eine neue Verfassung für Deutschland verabschiedet. Dabei haben die Verschwörer die wichtigsten Ämter gleich unter sich aufteilt. Die Gruppierung, die sich „Demokratie für Deutschland“ nennt, hält die Bundesrepublik für eine Art Fata Morgana, der jede staatliche Legitimation fehle. Am Dienstag distanzierte sich der 56-Jährige vehement davon: „Die Bundesrepublik Deutschland existiert. Das kann ich beweisen“, sagte er.

Mit Wappen des früheren Landkreises Wittlage

Hinweise auf eine andere staatliche Ordnung gibt allerdings ein weiteres Schild an derselben privaten Pforte eines anderen Mannes in Bad Essen, dass von der Polizei am Montag ebenfalls abmontiert worden ist. „Außenstelle - Diplomatische Mission des Königreich Preußen - Provinz Hannover - Regierungsbezirk Osnabrück - Gemeinde Bad Essen - Gebietskörperschaft - Gemeindebüro“ ist, beziehungsweise war darauf zu lesen. Ein Wappen auf diesem Schild zeigt den königlich-preußischen Adler, ein zweites Wappen ist identisch mit dem Emblem des früheren Landkreises Wittlage. Enthalten sind die alten Burgsiegel der beiden Burgmannschaften „Hunteburg“ und „Wittlage“, und zwar das Rad des Hochstifts Osnabrück und die Burg mit dem Burgpatron St. Petrus. Das Wappen wurde im Juni 1948 durch das niedersächsische Innenministerium genehmigt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Missbrauchs geschützter Wappen.

Im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte?

Vor dem Landgericht Osnabrück ging es Anfang Februar aber gar nicht um staatsrechtliche Erscheinungen und Verschwörungstheorien, sondern um die Frage, ob der Angeklagte den Titel Dr. jur zu Unrecht geführt hat und ob er dabei im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Das dekorative Kürzel „Dr.“ in seinem Briefkopf und auf seiner Visitenkarte hatte der Möchtegern-Jurist zur Abkürzung für „Drucksache“ erklärt, mit dem „jur“ angeblich sein juristisches Büro bezeichnet . Eine Schutzbehauptung, die das Gericht offensichtlich veranlasste, das Oberstübchen des Mannes untersuchen zu lassen.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Angeklagten bescheinigt, sehr wohl einen Bezug zur Realität herstellen zu können. Auch wenn er die Rechtmäßigkeit des Staates infrage stelle und einer Gruppierung angehöre, die „wie in einer Sekte“ das Denken auf bestimmte Ideen einenge, falle es ihm nicht schwer, „sein Verhalten situativ anzupassen“. Für den Angeklagten sei es kein Widerspruch, auf der einen Seite die Existenz der Bundesrepublik Deutschland infrage zu stellen und zugleich ein Verfahren gegen staatliche Stellen anzustrengen, um Sozialleistungen einzuklagen.
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http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/708531/polizei-osnabruck-ermittelt-gegen-falschen-doktor

Hat da am 25. Mai jemand zufällig Zeit und wohnt in der Nähe?
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Offline Noldor

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #37 am: 12. Mai 2016, 17:30:29 »
Dr. = DeppenRädelsführer?
 
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Offline Gutemine

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #38 am: 16. Mai 2016, 13:15:04 »
Schräge Vögel.....

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Offline Namastor

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #39 am: 17. Mai 2016, 21:13:53 »
Spaniol ist wirklich ein ehemaliger Förderschüler.
« Letzte Änderung: 17. Mai 2016, 21:15:44 von Namastor »
 

Offline Gutemine

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #40 am: 25. Mai 2016, 15:56:35 »
Was für zwei armseelige Vögel...Heiko Müller und Matthias Reckzeh...da kann man sich nur noch fremdschämen.

Wobei man natürlich wirklich darüber diskutieren kann, inwieweit man eine Veranstaltung von "Millî Görüş" unterstützen sollte.

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Offline Gutemine

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #41 am: 25. Mai 2016, 18:02:22 »
Ein Super-Prozessbericht in der NOZ....

Dr. Drucksache wird wohl am Samstag keine "juristischen Fachvortrag" in Waiblingen halten.

Grund?

Spoiler
Osnabrück. Eine weiße Krawatte macht noch keinen Rechtsanwalt, zwei Buchstaben auf dem Briefkopf noch keinen Doktor. Osnabrücks bekanntester Hochstapler Dr. Drucksache wurde am Mittwoch erneut wegen Missbrauchs von Titeln verurteilt. Und anschließend im Gerichtssaal verhaftet.
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Der ganze Bericht ist wirklich lesenswert....Reckzeh und seine Parteibrüder werden sicherlich im Viereck springen! Jetzt fehlt das Gleiche nur noch bei Rüdi.  >:D >:D
Spoiler
Im Gerichtssaal festgenommen
Hochstapler Dr. Drucksache schon wieder verurteilt

 Osnabrück. Eine weiße Krawatte macht noch keinen Rechtsanwalt, zwei Buchstaben auf dem Briefkopf noch keinen Doktor. Osnabrücks bekanntester Hochstapler Dr. Drucksache wurde am Mittwoch erneut wegen Missbrauchs von Titeln verurteilt. Und anschließend im Gerichtssaal verhaftet.

Er hat es wieder getan, und er fühlt sich im Recht. Der 55-jährige, der sich „Juristischer Beistand“ nennt und seinen Namen so gern mit dem Kürzel „Dr. jur“ schmückt, war schon im Juli 2015 wegen Missbrauchs von Titeln zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Landgericht hatte dieses Urteil im Februar weitgehend bestätigt. Für den gelernten Maler und Lackierer kein Grund, den dekorativen Namenszusatz abzulegen. Trotz seiner Verurteilung sandte er Dutzende weiterer Schreiben mit dem beanstandeten „Dr. jur“ im Briefkopf an Behörden wie die Staatsanwalt Dortmund oder das Landgericht Osnabrück.

Fans im Publikum

Damit fing er sich die nächste Anklage ein. Am Mittwoch kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht. Den Prozess versuchte der Mann mit der weißen Krawatte als Bühne zu nutzen, und seine Fans im Publikum reagierten beeindruckt auf die juristischen Floskeln, mit denen er um sich warf. In ihm sehen die Anhänger einer rechtslastigen Verschwörungstheorie einen unerschrockenen Kämpfer für Recht und Gerechtigkeit, den sie sogar zum Bundespräsidenten ihres Paralleluniversums gewählt haben.

Bei der jungen Einzelrichterin konnte der Pseudo-Jurist allerdings nicht punkten. Sie reagierte gelassen auf seine Vorhaltungen, dass es im Verfahren nicht rechtsstaatlich zugehe. Seine Anträge, Zeugen zu laden oder mal genauer hinzuschauen, was es mit Dr. Best und Dr. Oetker auf sich habe, wies sie freundlich, aber bestimmt ab. Die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft ging sie unerbittlich Mappe für Mappe durch. Jeder Brief und jede Unterschrift kam auf den Tisch.

„Dr. heißt auch Dienstregister“

Der Angeklagte bestritt keineswegs, den Briefkopf geführt, die Schreiben verfasst und die meisten davon auch unterzeichnet zu haben. Allerdings beharrte er darauf, nicht mit „Doktor“ unterschrieben zu haben. Das Dr. habe im Grunde keine Bedeutung, es könne für „Drucksache“ oder „Dienstregister“ stehen. Deshalb, so dozierte der verhinderte Bundespräsident, habe er sich gar nicht strafbar gemacht. Mit dieser Rechtsauffassung werde er bis zum Bundesgerichtshof gehen – und gewinnen, wie er selbstsicher hinzufügte.

Immer wieder berief sich der Möchtegern-Doktor auf das Grundgesetz und die höheren Instanzen. „Halten Sie sich an die Rechtsprechung der höheren Gerichte!“, herrschte er die Richterin an. Doch die ließ sich von dem 55-Jährigen nicht auf der Nase herumtanzen: „Erst mal entscheide ich selber“, entgegnete sie, „und wenn der BGH das anders sieht, kann er es ja ändern!“

Bewährungsversager

Auch die Staatsanwältin zeigte klare Kante und forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten – ohne Bewährung, weil der Mann wiederholt strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Für Irritation sorgte der Pflichtverteidiger von Dr. Drucksache, der kaum zu Wort gekommen war, als er die Schuldfähigkeit seines Mandanten infrage stellte. Doch der wischte den Einwand selbst vom Tisch: „Ich weiß, was ich tue“.

Wegen Missbrauchs von Titeln verurteilte ihn die Richterin schließlich zu einer zehnmonatigen Gefängnisstrafe und zur Erstattung der Gerichtskosten. Der Angeklagte habe bewusst den Eindruck erweckt, Doktor der Justiz zu sein, und das nicht zum ersten Mal: „Sie sind ein wiederholter Bewährungsversager!“, warf sie ihm vor. Der Mann habe sich uneinsichtig gezeigt und gebe deshalb keinen Anlass zu einer günstigen Sozialprognose. Deshalb werde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Auf das Ende der Verhandlung hatten zwei Zivilbeamte schon gewartet. Sie nahmen den verdutzten Angeklagten noch im Gerichtssaal fest. Den Anlass verriet später Justizsprecher Thomas Ketterer: Dr. Drucksache hatte die Geldstrafe aus einer früheren Verurteilung nicht gezahlt. Ersatzweise musste er dafür in den Bau.
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http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/718957/hochstapler-dr-drucksache-schon-wieder-verurteilt
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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #42 am: 25. Mai 2016, 21:25:55 »
Ah, der Herr "Dr." und "Rechtsbeistand" wurde also von einer Ersatzfreiheitsstrafe überrascht, nachdem er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte - eine feine Rechtskenntnis nenne ich das!
Souverän die Richterin, die ihm einfach vor den Latz geknallt hat, sie entscheide nun mal, wenn der BGH das anders sehe, solle dieser eben ihr Urteil abändern. (Nicht gesagt hat sie dabei, aber das müsste der "Rechtsbeistand" und "Dr. Drucksache" ja wissen, dass er selbst erst einmal in Revision gehen müsste, bevor der BGH auch nur eine Zeile zu seinem Fall schreibt.)
Es gibt doch noch Gerichte, die verstehen, wie mit RD umzuspringen ist. :clap:
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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #43 am: 26. Mai 2016, 13:29:45 »
Laut Wolle Reckzeh stimmt das natürlich wieder alles so nicht. Schade, gestern standen da noch einige Kommentare.
 

Offline vollstrecker

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Re: Freiheit für Deutschland
« Antwort #44 am: 26. Mai 2016, 14:08:10 »
Naja. Wahrscheinlich konnte er die EFS durch Zahlung abwenden. Also Verhaftung - Zahlung - Freiheit

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