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Die letzte Hoffnung, einen "Jagdschein" zu bekommen, klappt wohl auch nicht.
Spoiler
swa/rll/ra Osnabrück/Bad Essen. „Doktor Drucksache“ hat wieder Probleme mit der Justiz. Drei Monate, nachdem 56-jährige Osnabrücker wegen Missbrauchs von Titeln vom Landgericht Osnabrück zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, ist die Polizei am Montag erneut gegen den mutmaßlichen Hochstapler vorgegangen.
Außerdem soll der Mann Anfang dieser Woche eine Vermögensauskunft unter Eid abgegeben haben, um der Verhaftung zu entgehen. Der Gerichtsvollzieher hatte den Haftbefehl bereits in der Tasche und stand in Polizeibegleitung vor der Wohnung des 56-Jährigen. Um der Überstellung in Beugehaft zu entgehen, soll der Mann, der von Hartz IV leben soll, den verlangten Offenbarungseid abgelegt haben. Er hat offenbar eingeräumt, mit seiner Rechtsberatungstätigkeit Umsätze zu machen, aber keine Gewinne. Der 56-Jährige streitet dies auf Anfrage unserer Redaktion vehement ab. Er habe mit Sicherheit keinen Offenbarungseid abgelegt, betonte der Mann am Dienstag. Andere Darstellungen seien geradezu existenzvernichtend.
Damit nicht genug: Der Osnabrücker steht am 25. Mai erneut als Angeklagter vor dem Amtsgericht Osnabrück. Auch bei dieser Verhandlung geht es nach Angaben eines Sprechers der Justizbehörde um Missbrauch von Titeln. Das allerdings hat Doktor „Drucksache“ bestätigt. Ihm werde vorgeworfen, als Rechtsanwalt und „Dr.“ unterschrieben zu haben. Allerdings, so der Mann weiter, stehe die Abkürzung „Dr.“ eben nicht automatisch für Doktor, sondern ebenso für Drucksache oder beispielsweise Dienstregister.
Polizeibeamte haben am Montagabend an der Pforte eines Privatgrundstücks in Bad Essen zwei Schilder entfernt, bei denen es sich möglicherweise ebenfalls um Missbrauch von Titeln und geschützten Wappen handelt. Auf einem der Schilder wird der 56-jährige Osnabrücker namentlich als „Rechtsbeistand Dr. jur.“ bezeichnet mit dem Hinweis, das für „juristischen Beistand“ unter einer Mobilfunknummer Termine vereinbart werden können. Beamte der Polizeistation Bohmte hatten die Schilder entfernt, nachdem das Amtsgericht Osnabrück auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Beschluss erlassen hatte.
Auch als „Bundespräsident“ in Erscheinung getreten
Wegen Missbrauchs von Titeln ist der Osnabrücker Anfang Februar vom Landgericht Osnabrück zu der neunmonatigen Haftstrafe verurteilt worden . Der Richterspruch ist aber noch nicht rechtskräftig. Ohne ein Studium oder gar ein Staatsexamen vorweisen zu können, hatte sich der 56-jährige Osnabrücker schon öfter mit dem Zusatz „Dr. jur“ geschmückt. Dass er im Internet auch als „Bundespräsident“ in Erscheinung getreten ist, war nicht Gegenstand des Verfahrens.
Der gelernte Maler und Lackierer hatte mit 17 Gesinnungsgenossen im Dezember 2014 unbeachtet von der Öffentlichkeit eine neue Verfassung für Deutschland verabschiedet. Dabei haben die Verschwörer die wichtigsten Ämter gleich unter sich aufteilt. Die Gruppierung, die sich „Demokratie für Deutschland“ nennt, hält die Bundesrepublik für eine Art Fata Morgana, der jede staatliche Legitimation fehle. Am Dienstag distanzierte sich der 56-Jährige vehement davon: „Die Bundesrepublik Deutschland existiert. Das kann ich beweisen“, sagte er.
Mit Wappen des früheren Landkreises Wittlage
Hinweise auf eine andere staatliche Ordnung gibt allerdings ein weiteres Schild an derselben privaten Pforte eines anderen Mannes in Bad Essen, dass von der Polizei am Montag ebenfalls abmontiert worden ist. „Außenstelle - Diplomatische Mission des Königreich Preußen - Provinz Hannover - Regierungsbezirk Osnabrück - Gemeinde Bad Essen - Gebietskörperschaft - Gemeindebüro“ ist, beziehungsweise war darauf zu lesen. Ein Wappen auf diesem Schild zeigt den königlich-preußischen Adler, ein zweites Wappen ist identisch mit dem Emblem des früheren Landkreises Wittlage. Enthalten sind die alten Burgsiegel der beiden Burgmannschaften „Hunteburg“ und „Wittlage“, und zwar das Rad des Hochstifts Osnabrück und die Burg mit dem Burgpatron St. Petrus. Das Wappen wurde im Juni 1948 durch das niedersächsische Innenministerium genehmigt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Missbrauchs geschützter Wappen.
Im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte?
Vor dem Landgericht Osnabrück ging es Anfang Februar aber gar nicht um staatsrechtliche Erscheinungen und Verschwörungstheorien, sondern um die Frage, ob der Angeklagte den Titel Dr. jur zu Unrecht geführt hat und ob er dabei im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Das dekorative Kürzel „Dr.“ in seinem Briefkopf und auf seiner Visitenkarte hatte der Möchtegern-Jurist zur Abkürzung für „Drucksache“ erklärt, mit dem „jur“ angeblich sein juristisches Büro bezeichnet . Eine Schutzbehauptung, die das Gericht offensichtlich veranlasste, das Oberstübchen des Mannes untersuchen zu lassen.
Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Angeklagten bescheinigt, sehr wohl einen Bezug zur Realität herstellen zu können. Auch wenn er die Rechtmäßigkeit des Staates infrage stelle und einer Gruppierung angehöre, die „wie in einer Sekte“ das Denken auf bestimmte Ideen einenge, falle es ihm nicht schwer, „sein Verhalten situativ anzupassen“. Für den Angeklagten sei es kein Widerspruch, auf der einen Seite die Existenz der Bundesrepublik Deutschland infrage zu stellen und zugleich ein Verfahren gegen staatliche Stellen anzustrengen, um Sozialleistungen einzuklagen.
Hat da am 25. Mai jemand zufällig Zeit und wohnt in der Nähe?