Autor Thema: Ihr seid kein Volk - Ihr seid Steine!  (Gelesen 3059 mal)

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Offline Schlaf-SHAEF

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Ihr seid kein Volk - Ihr seid Steine!
« am: 20. November 2015, 09:10:20 »
Schon etwas älter, aber in seiner Klarheit immer wieder erfrischend:

Zitat
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=STRE201175088

Kurzfassung: Weder Ringvorsorge, noch germanitische Immunität, angebliche Zitiergebotsverletzungen oder sonstiger Quatsch schützt vor Betriebsprüfungen des Finanzamtes.

Und mein persönliches Highlight:
Zitat
  Dementsprechend gibt es auch weder ein Staatsvolk der "Germaniten" noch einen Staat "Germanitien". Durch einige Unterschriften auf einer so bezeichneten Gründungsurkunde und durch eine angeblich an die Vereinten Nationen gesandte Proklamation ergibt sich noch kein Staatsvolk und mangels Staatsgebiet und darauf ausgeübter Staatsgewalt erst recht noch kein Staat (vgl. zu den drei Elementen des Staatsbegriffs oben 1 b), ganz abgesehen von jeglicher internationaler Anerkennung (vgl. oben 1 c).

Der Begriff "Germanit" bezeichnet vielmehr ein selten vorkommendes Mineral aus der Mineralklasse der Sulfide und Sulfosalze (Wikipedia).

Schade, dass sich die Masche Germanitien wohl schon ziemlich totgelaufen hätte. Das hätte so viel Potential für Klage- und Antragsabweisungen im Stile von "Da der Kläger sich selbst als Stein sieht, ist die Klage mangels Prozessfähigkeit bereits unzulässig" gehabt  :(
Jungs, das mag in eurem Kopf Sinn ergeben aber wir sind hier draußen!
 
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Offline Ceilo

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Re: Ihr seid kein Volk - Ihr seid Steine!
« Antwort #1 am: 8. Dezember 2015, 22:24:37 »
Immerhin dieser spezielle Germanit hat auch noch im Jahr 2014 weitergemacht und wieder vor dem FG Hamburg (Urteil vom 20.05.2014 - 3 K 94/14) so lustige Dinge wie 'Feststellung der Nichtigkeit des "abwegigen Einspruchsentscheids" sowie eine "Datenberichtigung BKA aller beteiligten Personen"' beantragt. Als Mineral fühlte er sich offenbar weiterhin. Weniger lustige Dinge wie "eine E-Mail mit todesfallbezogenen Fotos" gingen dem Finanzgericht im Zusammenhang mit dem Verfahren auch zu, allerdings anscheinend nicht mit dem Absender des Klägers, sondern von diversen Mitgliedern eines "Trusts des indigenen Volkes Germaniten". Das Gericht merkt dazu zunächst an, dass die derartigen Einsendungen "sich nicht auf die Besteuerung oder den Inhalt der Klage" beziehen. Einen abgelehnten Befangenheitsantrag und eine vom Kläger geschwänzte mündliche Verhandlung später wies das Gericht die Klage als "unzulässig gemäß § 65 FGO mangels Bezeichnung eines inhaltlich oder steuerlich konkreten Klagebegehrens" ab. Daneben fand es aber auch inhaltlich zwar recht kurze, aber deutliche Worte:

Zitat
Es [gibt] keinen Staat Germanitien, insbesondere kein Staatsvolk Germaniten und weder ein Staatsgebiet noch eine Staatsmacht Germanitien (Zwischenurteil vom 19.04.2011 3 K 6/11, EFG 2011, 2189, DStRE 2012, 638).

Vielmehr handelt es sich bei dem Zusammenschluss der auf den Faxschreiben unterzeichnenden Personen um eine sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtende und daher - falls noch nicht geschehen - gemäß § 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 VereinsG mit den Wirkungen des § 85 StGB zu verbietende Vereinigung, die sich auf ein Phantasiegebilde beruft (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 04.07.2012 Au 3 K 12.573, BeckRS, Juris).

Nebenbei erfährt man auch, dass sich der Kläger  in Steuersachen nicht nur freiwillig mit Finanzgerichten, sondern auch unfreiwillig mit ordentlichen auseinandersetzt: Ein Strafverfahren hat offenbar inzwischen zu einer Verurteilung geführt, in einem zweiten gab es im Mai 2014 einen Strafbefehl mit Einspruch und Ladung zur Hauptverhandlung.

Ach so, im FG-Verfahren gab es offenbar eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH, zu der aber nichts weiter zu finden ist.

http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?showdoccase=1&doc.id=STRE201470757&st=ent
« Letzte Änderung: 8. Dezember 2015, 22:27:05 von Ceilo »
 
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dtx

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Re: Ihr seid kein Volk - Ihr seid Steine!
« Antwort #2 am: 24. August 2016, 17:35:08 »
http://www.focus.de/politik/deutschland/auto-attacke-gegen-polizisten-rainer-wendt-warnt-vor-gewalttaetigen-reichsbuergern_id_5853614.html

Anläßlich des Sommerlochs 2016 haben Rainer Wendt und der Focus das Thema "Reichsbürger" aufgegriffen. Der "Focus" schreibt zu dieser Art der Fahlerze folgendes:

Zitat
„Germaniten“ haben einen fiktiven Staat gegründet, der sich aus den privaten Grundstücken der Mitglieder „konstituiert“, und geben eigene Führerscheine aus. Bundesdeutsche Gesetze haben aus ihrer Sicht daher keine Geltung.

Demnach haben wir es also mit einem Staat mit vielen Splitterteritorien zu tun, wie es das bspw. in Israel/Palästina ansatzweise gibt und zu Zeiten der deutschen Kleinstaaterei Realität war. Die Gerichte gingen also fehl in der Annahme, daß es kein Staatsvolk und kein Staatsterritorium gäbe, verkennen aber, daß die Erzbrocken ständig gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen, wenn sie ohne Visum ihre Grundstücke verlassen.

Die kommunalen Satzungen bieten keine Rechtsgrundlage für die Lieferung im Ausland belegener Territorien mit Strom, Gas und Wasser, soweit sie die Versorgung bundesdeutscher Haushalte sicherstellen sollen. Auch für Leistungen nach SGB II oder SGB XII gibt es keine Rechtsgrundlage, da es sich um Drittstaatsangehörige ohne gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik handelt.

Freilich verkennen diese Erzbrocken wiederum, daß sie nicht nur mangels Aufenthaltstitel schon bei bloßem Erscheinen außerhalb ihrer Grundstücke festgenommen werden können, sondern sich wie alle Ausländer selbst beim widerrechtlichen Aufenthalt an die Gesetze der Bundesrepublik zu halten haben. Alles in allem also eine ziemlich blödsinnige Staatsgründung.
« Letzte Änderung: 24. August 2016, 17:37:15 von dtx »
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Ihr seid kein Volk - Ihr seid Steine!
« Antwort #3 am: 24. August 2016, 21:28:06 »
...
Freilich verkennen diese Erzbrocken wiederum, daß sie nicht nur mangels Aufenthaltstitel schon bei bloßem Erscheinen außerhalb ihrer Grundstücke festgenommen werden können, sondern sich wie alle Ausländer selbst beim widerrechtlichen Aufenthalt an die Gesetze der Bundesrepublik zu halten haben. Alles in allem also eine ziemlich blödsinnige Staatsgründung.

Gibt es eine Staatsgründung unserer Klientel, die nicht blödsinnig ist?
 
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dtx

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Re: Ihr seid kein Volk - Ihr seid Steine!
« Antwort #4 am: 24. August 2016, 22:31:32 »
Das ist eine Frage der Betrachtungsweise. Geht man davon aus, daß alle Reichsgründer Hütchenspieler sind, dann stellt man fest, daß nicht alle gleichermaßen gerissen sind und daß die Blödheit ihrer Zielgruppen (bzw. Blindheit gepaart mit Habsucht) unterschiedlich stark ausgeprägt sein muß, um auf den Nepp reinzufallen.

Diese spezielle Art von Fahlerz müßte man aber einfach nur bis zur letzten Konsequenz ernst nehmen und der Spuk wäre binnen weniger Tage beendet.

Behandle sie wie illegal eingereiste Ausländer (also Hausarrest auf ihrem "Staatsgebiet" und im Wiederholungsfalle Abschiebehaft), laß den exterritorialen Gebieten die Medien abstellen und erkläre ihnen, daß sie jederzeit der Bundesrepublik nach Art. 23 GG beitreten können. Freilich sollten die Beitrittsverhandlungen dann schon mal ein paar Tage dauern und entsprechende Klauseln beinhalten, daß ihnen der Spaß an einer Neuauflage vergeht. 
 
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Offline Richard Sharpe

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Re: Ihr seid kein Volk - Ihr seid Steine!
« Antwort #5 am: 25. August 2016, 19:01:55 »
In der derzeit aktuellen Fassung von Artikel 23 GG gibt es diese Möglichkeit nicht mehr.
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 

dtx

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Re: Ihr seid kein Volk - Ihr seid Steine!
« Antwort #6 am: 25. August 2016, 22:02:50 »
In der derzeit aktuellen Fassung von Artikel 23 GG gibt es diese Möglichkeit nicht mehr.

Stimmt, seit 29. September 1990 ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_23_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland_%281949%29

Dann haben die Fahlerze halt Pech gehabt.
 

Offline Evil Dude

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Re: Ihr seid kein Volk - Ihr seid Steine!
« Antwort #7 am: 25. August 2016, 23:09:22 »
"Ihr seid kein Volk - Ihr seid Steine!"

Jetzt verstehe ich endlich, warum ich manchmal so schwer aus dem Bett komme!  :o
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Offline kairo

Re: Ihr seid kein Volk - Ihr seid Steine!
« Antwort #8 am: 26. August 2016, 11:56:37 »
In der derzeit aktuellen Fassung von Artikel 23 GG gibt es diese Möglichkeit nicht mehr.

Stimmt, seit 29. September 1990 ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_23_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland_%281949%29

Dann haben die Fahlerze halt Pech gehabt.

Natürlich gibt es auch ohne den alten Art. 23 GG die Möglichkeit, dass weitere Gebiete dem Bund beitreten. Allerdings ist das kein Ziel deutscher Politik mehr, und es müsste auch vor allen Dingen ein Gebiet mit Staatsqualität sein, vergleichbar einem Bundesland. Für einen solchen Scherzartikel wie Germanitien gilt das natürlich nicht, weil Staatsgebiet und Staatsvolk, so weit vorhanden, sowieso zur Bundesrepublik gehören und von einer Staatsgewalt nichts bekannt ist.
 

Offline Ceilo

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Re: Ihr seid kein Volk - Ihr seid Steine!
« Antwort #9 am: 16. August 2017, 15:25:07 »
Ein "Germanit", der nicht als "Reichsbürger" gelten möchte, hatte mit diesem Anliegen keinen Erfolg vor dem VG Berlin (Beschluss vom 17.07.2017 - 33 L 732.17):

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE170034370&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
 
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Offline Tuska

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Re: Ihr seid kein Volk - Ihr seid Steine!
« Antwort #10 am: 16. August 2017, 15:29:50 »
Für Klickfaule:

Spoiler
Das so genannte indigene Volk der Germaniten ist keine Vereinigung., der ein Recht zustehen kann, i.S.v. § 61 Nr. 2 VwGO

Tenor

    Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

    Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

Gründe

1

    Der sinngemäße Antrag,

2

    der Antragsgegnerin im Wege einstweiliger Anordnung zu untersagen, im Schriftwechsel mit der Antragstellerin Geschäftszeichen mit dem Zusatz „Reichsbürger“ zu verwenden,

3

    ist als Antrag des angeblichen indigenen Volkes der Germaniten unzulässig, weil es sich dabei um keine Vereinigung, der ein Recht zustehen kann, i.S.v. § 61 Nr. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO – handelt, sondern um ein Phantasiegebilde (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 20. Mai 2014 – 3 K 94/14 –, juris Rn. 35 m.w.N., Gerichtsbescheid der Kammer vom 24. Mai 2016 – VG 33 K 137.16 -, sowie Pressemitteilung 36/2017 des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2017, www.bverwg.de).

4

    Als Antrag des Oberhauptes der angeblichen Vereinigung ist der Antrag unzulässig, weil die Antragstellerin keinen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht hat (§ 123 Abs. 1 und 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung – ZPO. Selbst unterstellt, die Antragstellerin könne sich durch das Subsumieren der angeblichen Vereinigung unter den Begriff „Reichsbürger“ diskriminiert fühlen, ist nicht ersichtlich, weshalb dieser in einem nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Schriftwechsel enthaltenen Bezeichnung mit Dringlichkeit entgegengetreten werden müsste.

5

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO, die Streitwertfestsetzung auf §§ 63 Abs. 2 Satz 1, 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes – GKG.
[close]

Die 324 Euronen Verfahrenskosten sieht das Gericht vermutlich nie wieder.
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Ihr seid kein Volk - Ihr seid Steine!
« Antwort #11 am: 16. August 2017, 16:04:38 »
Wenn wir schon bei Germaniten sind, da scheint sich ja (schon länger) einer abgespalten zu haben!

http://www.diegermaniten.de/

Es scheint sich um einen "Alleingang" von Justavitz Jürgen aus Vlotho zu handeln, die Seite strotzt imho nur so vor strafbarer Inhalte!
Da scheint mit eine Anzeige überfällig, werde das (sobald die Arbeit es zulässt) übernehmen.
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