Berlin, 05.10.2017 (lifePR) - Abzocke Immobilien
Reichsdeutsche Richter dürfen nicht Urteilen!
Eigentlich begann die Recherche zu diesem Presseartikel nach einem kostspieligen Vergleich eines vorangegangenen Rechtsstreites im Bekanntenkreis. Die Empfehlung des Richters hatte ich noch deutlich im Ohr. Um Doppelzahlungen zu vermeiden, so seine damalige Auskunft, hätte der Mieter selbst zu klären, ob er an den tatsächlichen Eigentümer oder entsprechend Berechtigten zahlt und auch, ob dieser überhaupt grundrechtsberechtig ist.
Also formulierte ich eine Anfrage zur Grundrechtsberechtigung1 und zum Eigentumsnachweis an den Vermieter.
Einem freundlich formuliertem Brief an die angenommene Eigentümerin folgte eine rotzige Antwort, gestopft mit Anschuldigungen und Auswürfen von der Geschäftsführerin der STEGOS Immobilien Hausverwaltung und Geschäftsbesorgungs GmbH, Elisabeth Engel. Erschrocken darüber, begann die Suche nach dem faulen Ei, denn eine solche Reaktion will etwas vertuschen, nahm ich an.
Mir war noch aus Geschichtsbüchern im Sinn, dass die Katasterbücher mit dem Burgfrieden am 4. August 1914 eingefroren wurden und Teile dieser, heute in Krakauer Archiven zu finden sind. Notare, Rechtsanwälte, Richter, Immobilienfachleute und Versicherungskaufleute sind über die Aufrechnung von Immobilien bei Kauf und der Ermittlung der Feuerversicherungswerte nach Mark des Deutschen Reiches auf August 1914 informiert.
Wenn besagte Marklerin Engel meine Bitte um rechtliche Nachweise mit einem mehr als 100 Jahre gültigem Grundbuch wegwischt, steht hier eine Lüge im Raum, denn wer müsste besser wissen als Benannte, dass das Grundbuch entsprechend der regierenden Gewalten immer wieder neu aufgeschlagen wurde.
So berichtete mir ein pensionierter Beamter eines Katasteramtes vor Jahren, dass nach Schließung des Katasters 1914 Jahre vergingen, bevor dann 1933 der Vorgänger des heutigen Grundbuches eröffnet wurde. Ganz nebenbei berichtete der Fachmann damals, dass das Kataster vom Adel und der katholischen Kirche eingeführt worden ist, um die Söldner zu bezahlen. Ja richtig, er sprach von Söldnern.
In einer Bachelorarbeit von Anja Ullmann finden wir eine Ausarbeitung über Die Liegenschaftskarte als Grundlage für Baugenehmigungsverfahren in Brandenburg. Hier ein Ausschnitt: "Das Reichskataster von 1934 bis 1947: Mit dem Gesetz über die Neuordnung des Vermessungswesens vom 03. Juli 1934 wurde das Vermessungswesen zur Reichsangelegenheit erklärt. Es war dem Reichsminister des Innern unterstellt. ...Das Vermessungswesen, welches nicht mehr ländermäßig gegliedert war, wurde in die großen Aufgabenbereiche allgemeine Landesvermessung, Katasterverwaltung und Reichsbodenschätzung eingeteilt. ... Mit der Auflösung des Preußischen Staates 1947 wurde die Leitung des Katasters wieder auf die Länder übertragen. ... Nach dem 2. Weltkrieg wurde von 1946 bis 1949 eine Bodenreform in der damaligen sowjetischen Besatzungszone ... durchgeführt. ... Nach einer Rohvermessung, mit dem Ziel der grundbuchmäßigen Sicherung der neuen Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden, wurden die Flächen der neuen Besitzstücke ermittelt und die Grundakten der Alteigentümer beseitigt. ... Die Verwaltungsreform in der DDR im Jahr 1952 hatte eine grundlegende Umstrukturierung des Liegenschaftswesens zur Folge. ... Ebenfalls die Führung der Grundbücher ging von den Amtsgerichten auf die Räte der Kreise über. Damit erfolgte die Zusammenführung von Grundbuch und Kataster bei einer Stelle."
Allein in diesem kurzen Ausschnitt wechselt der Rechtskreis und Inhaber des Grundbuches fünf mal und kann niemals durchgehend das gleiche Recht gewesen sein. Denn Land kann Eigentümer eintragen, Besatzern oder Firmen bleibt das versagt.
Nach jedem weiterem Besatzer wurden neue Grenzen, neue Grundbücher mit veränderten Grundlagen und Gesetzen geschaffen. Und so sieht es dann auch in der Realität aus. Aus den von mir geforderten Grundbucheintragungen steht in einer Kopie des Originals "Dieses gemäss § 2 der Verordnung vom 26. Juli 1940 ... wiederhergestellte Grundbuchblatt tritt an die Stelle des abhanden gekommenen Grundbuchs. Eingetragen am 21. Juli 1953."
In alter Schreibmaschinenschrift folgt dann ein weiterer Eintrag: "Wegen Raummangels und Anlegung der Loseblattgrundbuches auf .... umgeschrieben und geschlossen am 14. März 1991."
Welch ein Zufall, da wechseln die Unternehmen ihre Flaggen oder Bezeichnungen, und wie selbstverständlich schließen sich dann alte Grundbücher und tun sich neue auf.
Ohne Antwort auf meine einfachen Fragen flatterte mir dann durch den Notar der Firma Stegos, Ernst Engel, eine Klage ins Haus. Um den Jargon des handelsrechtlich Promovierten aufzuzeigen, zitiere ich hier: "Leider handelt es sich bei diesen Absonderlichkeiten nicht nur um einen reinen Wahn, sondern die Beklagte ist in ihrer Art und Weise aus den Gründen des bekannten Vorgehens sogenannter "Reichsbürger" hochgradig als gefährlich einzustufen. Mit gleicher Post wurde auch eine entsprechende Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin und beim Landesamt für Verfassungsschutz erstattet. ..." Interessant, dachte ich so, kein einziges rechtlich relevantes Argument aber Auswürfe die einfach Ohnmacht zeigen dürften.
Der Senat Michael Müller freut sich, er hat Aktenordner gefüllt mit allesamt widerspruchsfrei proklamierten Gebietskörperschaften, der Proklamation des Höchsten Gerichtes GdVuSt in der Stellung über allen Handelsgerichten und der Bildung Geeinter deutscher Völker und Stämme, sowie den Haftungssicherungsvertrag, der im übrigen an über 700 Bundestagsabgeordnete, -kandidaten und höchsten Stellen des BRD Unternehmens einschließlich der Botschaften und höchsten europäischen Gerichte gesandt wurde. Die dazu veröffentlichte Pressemitteilung wurde allein von über 2000 Journalisten gelesen. Allesamt widerspruchsfrei!
Wie den Flaggenbildern zu entnehmen ist, sind die derzeitig handelsrechtlichen Juristen die Reichsdeutschen.
Aber nun will ich nicht kleinlich sein, alles können die Juristen ja nicht wissen. Schließlich heißt es im Eid vor der Kammer entsprechend § 38 DRG: "Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe." Da haben wir es, ein leiblicher Eid umfasst nicht nur die Person Jurist, sondern greift auch den lebenden Menschen. Und der schwört auf eine Firma BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND? Und auf eine Besatzungsordnung eines Militärstaates oder -bundes? Da will ich mal nicht nach dem Eid der DDR-Richter und Juristen fragen. Der ist ja nicht mit Grenzöffnung wiederholt und umgeeidet worden, oder? Und das würde eine Rechtsgrundlage für beide Besatzungszonen voraussetzen. Die Richter erhalten Sold, stehen immer noch unter der Militärorder. In der DDR war das der Fahneneid, oder? Art. 93 der Verfassung der DDR: (1) Die Mitglieder der Regierung werden bei ihrem Amtsantritt vom Präsidenten der Republik eidlich verpflichtet, ihre Geschäfte unparteiisch zum Wohle des Volkes und getreu der Verfassung und den Gesetzen zu führen. Geschäfte? Hui, welche Gedanken kommen nun? Was, wenn es die ganzen Jahre immer eine Suppe war, der Westen und der Osten? Ein Versuchsfeld sozusagen?
Getreu dem Gesetz dürfte dann auch nur ein Gesetz betreffen. Gesetze können nur Lebende auf ihrem Grund und Boden erlassen. Dann sind es die Gesetze der Gebietskörperschaften vor 1914?
Um im Ausland rechtsgültige Verträge abzuschließen, holen sich nicht nur die Juristen aus dem Bundestag den bei der Ausländerbehörde erhältlichen Staatsangehörigkeitsausweis. Damit lassen sie sich ihre Reichszugehörigkeit zu 1937 lt. § 116 der Besatzungsordnung Grundgesetz bestätigen! Diese ist auch entsprechend dem Deutschen Richtergesetz § 9 gefordert. Ja, Reichsdeutsche Richter dürfen nicht urteilen und wirken nur im Handelsrecht! Das ist auf der Flagge nach 1866, die später im 3. Reich wiederkehrte erkennbar. Und durch die Geschäftsverteilungspläne der Richterbünde. Eigentlich reicht es schon, wenn sie erkennen, dass ihr Seiltanz handelsrechtlich ist. Was heißt, die Grundlage des Zusammentreffens wird durch AGB geregelt.
Hier gibt es keine Gesetze, sondern Handelsverträge. Ganz egal, ob die derzeitige Jesuitenflagge der BRD, Weimarer Republik oder des Deutschen Bundes geschwenkt wird oder die Judenflagge schwarz-weiß-rot für das Deutsche Reich und 3. Reich.
Deshalb unterlasse ich weiteres Zitieren, denn natürlich sind mir die gewaltigen Brudergemeinschaften und Geschäftsbeziehungen des scheinbar verzweifelten Notars bekannt. Da scheinen bei der Kreation der Klage Riegen und Ränge mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben, deren Kompetenz ich weder achte noch anerkenne. Anzunehmen jedoch ist, dass in den hohen Kreisen auf handelsrechtlicher Ebene Berliner Immobilien hin und zugeschoben werden, ohne je in Eigentum gegangen zu sein. Möchte nicht wissen, wie viele Notare sich wissentlich die Hosentaschen vollgestopft haben mit Eigentumsüberschreibungen und Kaufverträgen, welche immer ungültig waren. Eben weil hier die Grundrechtsberechtigungen auf der Seite des Käufers sowie Verkäufers einfach nicht vorhanden war. Wehe dem, es ver♥♥♥n Immobilienmarkler und Notare in gemeinsamer Sache. Und auch Reichsdeutsche Richter wirken nur im Handelsrecht! Das gilt für die Person Jurist allgemein.
Der dazu gebetene Verfassungsschutz, sollte er seiner Benennung getreu agieren, dürfte die Verfassung der Naturlandschaften vor 1914 schützen, denn Verfassungen können nur von Grundrechtsberechtigten geschaffen werden. Das sind Berechtigte auf Grund und Boden, die in direkter Wahl sich ihren Vertreter wählen. Jr. Personen wie Parteien sind nicht verfassungs- oder gesetzesfähig. Vertrau ich mal und bin in der Annahme dann bestens geschützt in der Ausrichtung meines benannten Zieles: Die Rechte an Grund und Boden in den deutschen Lande zurückzuholen.
Gerade platzierte sich die Firma BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN2 zur Bundestagswahl den Wählern im Osten Berlins mit großen Lettern Die Häuser denen, die drin wohnen! Und wohl kaum jemand ahnt, wieviel Wahrheit schon hinter dieser Aussage steht. Dass die Häuser nicht denen gehören, die im Grundbuch der jeweiligen Amtsgerichte als Eigentümer eingetragen sind, macht die GBO § 12a im ersten Abschnitt klar:
(1) Die Grundbuchämter dürfen auch ein Verzeichnis der Eigentümer und der Grundstücke sowie mit Genehmigung der Landesjustizverwaltung weitere, für die Führung des Grundbuchs erforderliche Verzeichnisse einrichten und, auch in maschineller Form, führen. Eine Verpflichtung, diese Verzeichnisse auf dem neuesten Stand zu halten, besteht nicht; eine Haftung bei nicht richtiger Auskunft besteht nicht. …..
(2) Als Verzeichnis im Sinne des Absatzes 1 kann mit Genehmigung der Landesjustizverwaltung auch das Liegenschaftskataster verwendet werden.
Und die Mitarbeiter der Firma Grundbuchamt3 oder Liegenschaftskataster4 bestätigen dann auch, dass in dem Grundbuch kein Eigentum eingetragen sein kann. Dieser ernst zu nehmenden Aussage gehen wir mal auf den Grund, denn Eigentum kann nur derjenige weitergeben, der selbst auch der Eigentümer ist. Um Eigentum zu erhalten, muß der Inhaber eigentumsberechtigt sein. Also Tiere oder Sachen können kein Eigentum inne halten und da die Person, der Verein oder das Unternehmen in das Sachenrecht fallen, sind sie auch nicht eigentumsberechtigt und ebenso nicht grundrechtsberechtigt. Halten wir fest, juristische Personen fallen unter das BGB, dem Sachenrecht. Es beginnt gleich unter Abschnitt 1 mit Personen. Wirtschaftsrecht nennt das der Deutsche Richterbund (DRB), der unter unter uns auf seiner Homepage benanntes Law – Made in Germany, als global • effektiv • kostengünstig, hervorhebt.
Auf der fünften Seite des Law – Made in Germany5 folgen deutliche Beschreibungen unter dem Abschnitt Deutsches Recht – beste Voraussetzungen für wirtschaftliche Aktivitäten. Hier ist unten zu finden: "In Deutschland sind die wichtigen Rechtsmaterien umfassend in Gesetzbüchern geregelt. Für das Wirtschaftsrecht sind dabei am bedeutendsten: - das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit den allgemeinen Regeln für Zustandekommen, Erfüllung und Durchsetzung von Verträgen sowie den wichtigsten Vertragstypen für Rechtsgeschäfte unter Privaten, ..."
Fassen wir zusammen, ein Wirtschaftsunternehmen BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, geführt über das Unternehmen BUNDESTAG6 mit all den Unternehmensteilen, wie auch Unternehmen Stadt Steglitz-Zehlendorf7 haben keine Rechte an Grund und Boden, weil jr. Personen nie grundrechtsfähig sind. Grund und Boden können nur Lebende und Berechtigte in Eigentum nehmen und darüber verfügen.
Unrechtlich und unmöglich, dass die, seit 2005/7 firmierten Städte, siehe deren Eröffnungsbilanzen, deren Firmen Amtsgerichte,8 den Grund und Boden durch Grundbücher verwalten. Wem auch immer diese Bücher gehören, wer auch immer der Besitzer dieses wahnsinnigen Firmenkonstruktes ist, seine Grundbücher sind nichts anderes als ein Firmenregister für KUNDEN. Ein Geschäftskundenregister, wie es jeder UNTERNEHMER führt.
Der Bevölkerung hierzulande konnte man glaubhaft machen, dass es in diesen Büchern um das Eigentum der Gemeinde selbst, dem Hab und Gut der Inwohner der Gebietskörperschaft geht.
Eine Folge, die aufbaut auf dem Irrtum, der offensichtlichen Entrechtung und Enteignung im Prozess der Vereinigung von West und Ost 1990. Damals wurde durch Lothar de Misere die Privatisierung des Ostens im Bundesgesetzblatt9 veröffentlicht.
Dem gläubigen Einwohner entsprang aus diesem Akt eine scheinbar unsichtbare Stolperkante auf dem Weg in den Westen, die Privates kennzeichnet. Oder wie kann man das verstehen? Steht in den Grundbüchern der Amtsgerichte des privatisierten Teiles Deutschlands10 nun etwas anderes als im westdeutschen Teil?
Schon witzig zu meinen, dass im Westen Eigentum in den Grundbüchern steht und im Osten dann Besitz? Da tun sich bei näherer Überlegung ja Geistesklippen auf, die kaum eine Zeitung bislang zu überbrücken versuchte ? "Der Berliner Bürger" sieht sich zu diesen Gedankengängen nicht ermächtigt.
Der Beschluss des BVG 1766/1511 vom 03. 11. 2015 ist in Erinnerung zu rufen, denn er erklärt unmissverständlich, dass derzeitige handelsrechtliche, staatssimulierende Gerichtsbarkeit nach Erhebung von Unternehmen ehemaliger Gebietskörperschaften unrechtmäßig sind und diese, einer Theateraufführung gleichenden Gerichtsbarkeit, umgehend niederzulegen wäre, würde man nicht als Person und Sklave einem Wirtschaftsstaat dienen, sondern als selbstbestimmter Inwohner über eine aktivierte Gebietskörperschaft walten.
Das geschieht über eine globale Vereinsmeierei12 der Firmengerichte, die auf dem Schlitten des UPU/Weltpostvertrag über Sachenrechte entscheiden und dabei ausschließlich die Sache/Person auf der Basis des Transportrechtes zu händeln haben. Hier dient das Federal Law als Grundlage des Rechtssystem. Dieses grundsätzlich ehrliche Recht wird, mit Zugehörigkeit eines Juristen zur Fa. Rechtsanwaltkammer13, ein sichtbares (Ausweis der Juristen) Organ des Unternehmens CCBE14, mit den gefürchteten BAR-Vermutungen zum Teufelswerk. Angewandt wird hier das Richterrecht auf der Grundlage abstrakter Rechtssätze, welches im internationalen Seehandelsrecht als Grundlage der Entscheidungsfindung dieser Schiedsgerichte dient und spätestens seit 2014 rentabel unter dem Konzern IACA agiert.
All dies läuft nur im Vertragsrecht außerhalb des positiven Rechtes ab. Aufbau der Privatgerichte scheinen Vereinskonstrukte, nach dem Vorbild global erstellter Unternehmensformen zu sein, über die sich gemeinnützige Vereine im großen Stil finanzieren lassen. Allein aus dieser Tatsache wäre eine unparteiische Urteilsfindung unmöglich.
Nun frisst der Gutmensch grundsätzlich das, was ihm vorgesetzt wird. Insbesondere das geistige Futter wird widerspruchslos konsumiert. Keiner der Hungrigen hat hinterfragt, wem der Grund und Boden denn nach Wiedervereinigung gehört? Wer ist der Privatier, wer sein Geschäftsführer oder Verwalter? Fragen an den Taxifahrer, der hier in Berlin mit seiner Bildung meist den Durchschnitt überragt. Diese Insider wissen, dass der Kurfürstendamm wie auch der Berliner Osten von amerikanischen Juden über Immobilienkonzerne verwaltet werden und der Westen von den Arabischen Staaten15. Kaum zu glauben! Weiter dazu die Information, dass jüdische Interessierte ohne Grund Einsicht in die Grundbücher erhalten. Da hat ein Einheimischer triftige Gründe und Nachweise zu offerieren, bevor sich für ihn die Grundbuchkladde öffnet.
Kommen wir zurück zu den Rechten an Grund und Boden. Die können nur aus der Gebietskörperschaft kommen. Wenn unsere Amtsgerichte Firmen sind, unsere Rathäuser von Firmen, die sich auch Parteien nennen, besiedelt wurden, unsere Landkreise und Städte rentable Unternehmen sind, deren Jahresresource und nummerierten Bäume an der Börse gehandelt werden, wem gehören dann die Häuser in denen wir leben, die wir gekauft haben, in der Annahme, nun Eigentümer zu sein? Nehmen wir an, wir sind es nicht, weil der, der sie uns verkauft hat, nicht grundrechtsfähig ist und nie Eigentümer sein konnte? Dann zahlen wir jahrelang an ein System ohne je Eigentümer werden zu können. So sieht es nicht nur aus, so ist es. Denn die Grundbücher sind Unternehmenskladden der Söhne Jakobs, die nur ein Ziel verfolgen, die Herrschaft der Welt zu übernehmen. Und darf ich dem türkischen Taxifahrer glauben, der mich im Frühjahr durch Berlin fuhr, dann werden die Türken die Gemeinden, deren Grund und Boden, über die Übernahme der katholischen Kirchen durchführen. So ist es geplant, nach dem Vorbild der Juden, die mit den jüdischen Gemeinden höhere Rechte innehalten als Urdeutsche, die glauben, Eigentümer zu sein. Dabei beziehen sich diese Gemeinden auf das Lehnsrecht des Vatikans. Diese Bodenrechte jedoch sind mit Napoleon aufgehoben worden und letztlich seit 1920 gänzlich ohne Recht.
Meine Frage an die Vermieterin und keinesfalls Eigentümerin wurde auch von der Präsidentin des Amtsgerichtes Schöneberg, Rita Manshausen, nicht beantwortet. In den Grundbüchern sind Einträge aus 1933 ersichtlich, dem entsprechend das betreffende Haus einzig einer Versicherungsgesellschaft GBR gehörte. Da weitere Unterlagen uns nicht zur Einsicht vorgelegt werden, ist anzunehmen, dass nach diesem Eintrag niemand mehr Eigentümer sein konnte und ist. Hier wurde Roulette gespielt, und die Verlierer sind derzeitige Bewohner.
Haftbar für dieses Spektakel sind die Verkäufer, die Immobilien- und Hausverwalter, die Richter und Notare. Ihnen kriecht nun der kalte Schweiß den Rücken hoch und sie spüren, dass die Zeit gekommen ist, in der ihr Vermögen zurückgezogen wird, die Lügen aufgedeckt werden. Dem Lug und Trug ist nun ein Ende gesetzt, die private Gerichtsbarkeit ist in den aktivierten Gebietskörperschaften aufgehoben.
Denn Reichsdeutsche Richter dürfen nicht urteilen und wirken nur im Handelsrecht!
1http://www.juraforum.de/...
Nicht grundrechtsberechtigt; Grundsätzlich nicht grundrechtsberechtigt, sondern grundrechtsverpflichtet ist der Staat, also die gesamte öffentliche Gewalt mit Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung (Art. 1 Abs. 3 GG), unabhängig davon, ob es sich um hierarchische Verwaltung oder rechtlich selbständige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen handelt.
2 Unternehmen Bundnis 90 / Die Grunen im Bundestag, D-U-N-S® Nummer 312704012, Geschäftsführerin Annette Düwel-Frings
3 Beispiel: Grundbuchamt D-U-N-S® Nummer 341305045 (Standort Lichtenau); Notariat Stuttgart B , Grundbuchamt D-U-N-S® Nummer 314026596; Grundbuchamt Esslingen D-U-N-S® Nummer 330080958;
4Liegenschaftsvermessung D-U-N-S® Nummer 314475747 mit Sitz in Celle; Liegenschaftsamt, Unternehmensteil der Stadt Celle, D-U-N-S® Nummer 333570534; Liegenschaftsamt, Unternehmensteil der Stadt Augsburg D-U-N-S® Nummer 313774847;
5http://www.lawmadeingermany.de/...
6Entsprechend Bundesgesetzblatt 49 aus 1950 umbenanntes Deutsches Reich in Bundesrepublik Deutschland.
Köblers Juristisches Wörterbuch: Bundesrepublik Deutschland. Der B. ist das bedeutsamste Staatsorgan. Seine Mitglieder sind die auf vier Jahre vom Volk nach
einem verhältniswahlrechtlich - mehrheitswahlrechtlich gemischten Wahlrecht gewählten -
Abgeordneten.
Der sogenannte Bundestag/Bundesrepublik Deutschland ist als Unternehmen in Belgien, Handelsregisternummer (HR) 0833.759.342 mit Sitz in Berlin registriert, der Deutsche Bundestag bei D&B; D-U-N-S® Nr. 537356540, 332620814, 370715297 und die Firmen: CDU / CSU FRAKTION IN DEUTSCHEN BUNDESTAG HR 0823.247.314; SPD Bundestagsfraktion bei D&B; D-U-N-S® Nr. 313328334; SPD-Fraktion bei D&B; D-U-N-S® Nr. 312517801; Bundnis 90 / Die Grunen im Bundestag bei D&B; D-U-N-S® Nr. 312704012; Die Linken bei D&B; D-U-N-S® Nr. 498758051.
7 Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf bei D&B; D-U-N-S® Nr. 342696882
8Amtsgericht Schöneberg im Unternehmensregister Dun&Bradstreet unter D-U-N-S® Nummer 313257191; Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei D-U-N-S® Nummer 344936278
9 Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz)§1;
http://www.gesetze-im-internet.de/...
10 Weitere Details in der Pressemitteilung: Firmen regieren die Welt!
Bundestagsabgeordnete in Haftung gesetzt!
https://www.lifepr.de/...
11 Juristische Person und ihre Organe sind weder urteils-, beschluss-, gesetzes-, verfassungs-, … sondern einzig schuldfähig.12https://www.drb-nrw.de
13 z.B. einem Hauptsitz: Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Dun&Bredstreat, D-U-N-S® Nummer 342150989
14Conseil des barreaux européens Council of Bars and Law Societies of Europe, Belgien, Handelsregister Nr. 0467 250 186
sup]15[/sup] Arabische Staaten werden im jr. Wörterbuch als Isalmgläubige Staaten erklärt.
Heike Werding
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