Autor Thema: Offizielle Übersetzungen der Verfassung  (Gelesen 28588 mal)

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Offline BlueOcean

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Offizielle Übersetzungen der Verfassung
« am: 2. November 2013, 02:43:11 »
Sie scheinen keine Kosten gescheut zu haben die Verfassung in etliche Sprachen übersetzen zu lassen. Die englische Fassung ist sprachlich erstaunlich sauber bei Beibehaltung aller Irrungen und Wirrungen. Weswegen die Helden sie auch gleich als "The official english translation of the constitution of the Kingdom of Germany" feiern. Nur war dem Übersetzungsbüro wohl nicht jeder Reichsdeppen-Irrsinn bekannt und so kommt es dann zu so schönen Übersetzungen wie:

Zitat
Earlier German citizens who were deprived of their German citizenship between 30 January 1933 and 8 May 1945 on political, racial or religious grounds and their descendants can be renaturalised on application. They are considered not to have lost their citizenship provided that they took up residence in the sovereign territory of Germany after 8 May 1945 and have not expressed a wish to the contrary.

Ich konstatiere also, dass die offizielle Übersetzung der Verfassung des Königreichs Deutschland hiermit ausdrücklich bestätigt, dass Deutschland auch nach 1945 über ein souveränes Hoheitsgebiet verfügt. Was im direkten Widerspruch zu dem Reichnachfolge-Phantasien steht, die zugleich in ihrer Verfassung stehen. Aber was soll's...

Der Ermächtigungs-Artikel 92 macht alles zuvor stehende ohnehin obsolet und räumt Peter eine Macht ein von der manch ein Diktator träumen würde. Eine Verfassungsänderung macht der mal eben am Küchentisch und nicht etwa so wie es in seiner Verfassung steht.
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Offline Manuel

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Re: Offizielle Übersetzungen der Verfassung
« Antwort #1 am: 5. November 2013, 14:24:34 »
Hmm... hier erstmal die deutsche Version:
Zitat
Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8.Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder in den Deutschen Staat aufzunehmen. Sie gelten als zum Deutschen Staate zugehörig, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiete von Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Das kommt ja ursprünglich aus dem Grundgesetz, Artikel 116 Absatz 2:

Zitat
Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Die Änderungen in der Verfassung des KRD sollen ja bewirken, dass der Artikel sowohl im "alten Sinne" Anwendung finden kann, als auch im neuen Sinne, wenn das Königreich die Rechtsnachfolge des Deutschen Reichs übernehmen sollte. Wichtig dabei ist die Definition, was eigentlich mit "Deutschland" gemeint ist. Momentan ist das ja das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937, wenn auch "auf Eis gelegt".

Ich werde Peter vorschlagen, über die Formulierung nochmal nachzudenken, damit es noch klarer wird.
 

Emil Nordström

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Re: Offizielle Übersetzungen der Verfassung
« Antwort #2 am: 5. November 2013, 14:36:59 »
Ich werde Peter vorschlagen, über die Formulierung nochmal nachzudenken, damit es noch klarer wird.
Cool, kann euer Souverän ganz alleine die Verfassung ändern? Man, das kann wirklich nicht missbraucht werden!
 

Offline GeneralKapitalo

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Re: Offizielle Übersetzungen der Verfassung
« Antwort #3 am: 5. November 2013, 14:41:10 »
Hoho nicht nur das, der oberste Souverän ist auch alleiniger Gesetztgeber und oberster Richter. ;)
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Offline Richard Sharpe

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Re: Offizielle Übersetzungen der Verfassung
« Antwort #4 am: 5. November 2013, 15:05:11 »
Zitat
als auch im neuen Sinne, wenn das Königreich die Rechtsnachfolge des Deutschen Reichs übernehmen sollte. Wichtig dabei ist die Definition, was eigentlich mit "Deutschland" gemeint ist. Momentan ist das ja das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937, wenn auch "auf Eis gelegt".

Du fängst wieder mal bei Adam und Eva an. 'Deutschland' ist die Bundesrepublik Deutschland. Den Unterschied zwischen 'Identität' und 'Rechtsnachfolge' wirst du wohl nie begreifen.
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Emil Nordström

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Re: Offizielle Übersetzungen der Verfassung
« Antwort #5 am: 5. November 2013, 15:08:24 »
Manuel sitzt sovielen Prämissen auf und man kann einfach nicht zum Kern durchdringen. Tausend Nebendiskussionen und er bestimmt wo die Diskussion lang geht.
 

Offline Manuel

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Re: Offizielle Übersetzungen der Verfassung
« Antwort #6 am: 5. November 2013, 15:22:49 »
Zitat
Den Unterschied zwischen 'Identität' und 'Rechtsnachfolge' wirst du wohl nie begreifen.
Ich begreife so einiges. Ich akzeptiere all das nur nicht einfach so als "gegeben und nicht änderbar". Denn von wem gegeben? Wer will nicht, dass man es ändert? Die Welt kann neu gestaltet werden, von uns allen.

Die Identität "Deutschland", mit der sich die Deutschen identifizieren, ist wandelbar und hält sogar temporär zwei deutsche Staaten aus, das hat bereits die Vergangenheit gezeigt. Offenbar wird das so lange passieren, bis es wieder ein richtiges vereintes Deutschland gibt, das seiner ursprünglichen Idee entspricht. Die Menschen hier scheinen das so zu wollen, sonst wäre es ja anders.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Offizielle Übersetzungen der Verfassung
« Antwort #7 am: 5. November 2013, 17:24:44 »
Zitat
Ich begreife so einiges

Anscheinend nicht, denn ich bezog mich auf deine Bemerkung zur Rechtsnachfolge. Eine Rechtsnachfolge ist nur dann möglich, wenn das ursprüngliche Subjekt nicht mehr existiert. Das Subjekt 'Deutschland' hatte mal die Bezeichnung 'Deutsches Reich' und jetzt die Bezeichnung 'Bundesrepublik Deutschland'. Da gibt es keine Möglichkeit der 'Rechtsnachfolge' durch das KRD.  Du kannst deinen Großvater nicht beerben, solange er noch lebt.

Zitat
Offenbar wird das so lange passieren, bis es wieder ein richtiges vereintes Deutschland gibt, das seiner ursprünglichen Idee entspricht.

Was verstehst du unter einem 'richtigen vereinten Deutschland' eigentlich? Beinhaltet das alle Gebiete, die 1937 zum Deutschen Reich gehörten, oder wo ziehst du da die Linie?
« Letzte Änderung: 5. November 2013, 17:27:28 von Richard Sharpe »
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Offline Das Chaos

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Re: Offizielle Übersetzungen der Verfassung
« Antwort #8 am: 5. November 2013, 17:36:03 »
Wer will nicht, dass man es ändert?
Die Mehrheit

Zitat
Die Welt kann neu gestaltet werden, von uns allen.

Theoretisch ja, praktisch schon etwas schwieriger, so wie Fitze das will auf keinen Fall und wenn ich auf Barrikaden dagegen kämpfen müsste.

Zitat
....bis es wieder ein richtiges vereintes Deutschland gibt, das seiner ursprünglichen Idee entspricht.

Was wäre denn die ursprüngliche Idee? Bitte kreuze an:
Turnvater Jahn
Otto von Bismarck
Wilhelm II.
Philipp Scheidemann
General Schleicher
Adolf Hitler
Henry Morgenthau
George C. Marshall
Carlo Schmidt
Konrad Adenauer
Willy Brandt
Helmut Kohl

Zitat
Die Menschen hier scheinen das so zu wollen, sonst wäre es ja anders.

Ebend. Mach das doch mal Fitze begreiflich.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

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Offline BlueOcean

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Re: Offizielle Übersetzungen der Verfassung
« Antwort #9 am: 6. November 2013, 10:48:58 »
Lieber Manuel,

Artikel 8, Absatz 3 eurer Verfassung besagt: "Zum König kann nur gewählt werden, wer eine fundierte Ausbildung in den Bereichen Recht, Finanzen, Wirtschaft, Verwaltung, Ethik, Kommunikation und Geisteswissenschaften nach neuem deutschen Bildungsstandard abgeschlossen hat."

Ich erlaube mir zu fragen welche fundierte Ausbildung der oberste Souverän abgeschlossen hat? Der Beruf des Kochs wird in der Verfassung erstaunlicherweise nicht genannt. Und da der Souverän über eine viel umfangreichere Machtfülle verfügt als der König sollten die Anforderungen hierfür noch höher liegen.

Oder um einen anderen seligen Sonnenfürsten zu zitieren: "Ja, hat Peter denn überhaupt Abitur?"

Entsprechend aussagekräftige Belege bitte so schnell ins Netz stellen wie die journalistischen Höchstleistungen der Zeitschriften Auto-Bild und Tina.
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Offline Das Chaos

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Re: Offizielle Übersetzungen der Verfassung
« Antwort #10 am: 6. November 2013, 11:25:42 »

Oder um einen anderen seligen Sonnenfürsten zu zitieren: "Ja, hat Peter denn überhaupt Abitur?"


Braucht er nicht, denn er hat bekanntlich "Gottes Gnade"; ob ihm das Gottesgnadentum in einer ostdeutschen JVA hilft, wenn er sich nach der Seife bückt, ist noch unklar.
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Offline Richard Sharpe

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Re: Offizielle Übersetzungen der Verfassung
« Antwort #11 am: 6. November 2013, 12:04:58 »
Man sollte aber die Einschränkung berücksichtigen:

Zitat
Zum König kann nur gewählt werden, wer eine fundierte Ausbildung in den Bereichen Recht, Finanzen, Wirtschaft, Verwaltung, Ethik, Kommunikation und Geisteswissenschaften
nach neuem deutschen Bildungsstandard
abgeschlossen hat."

Die Frage wäre, wie dieser 'Bildungsstandard' aussieht.

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Offline Mad Dog

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Re: Offizielle Übersetzungen der Verfassung
« Antwort #12 am: 6. November 2013, 12:25:01 »
Hi Manuel.

Zitat
Offenbar wird das so lange passieren, bis es wieder ein richtiges vereintes Deutschland gibt, das seiner ursprünglichen Idee entspricht.

Welche Gebiete sollen denn noch weiter mit Deutschland vereinigt werden?
Die Gebiete von 1937?
Dir ist schon klar, dass dies mit friedlichen Mitteln nicht durchzusetzen ist?
Willst Du einen Angriffskrieg mit Polen beginnen? Wir Deutschen haben da ja so eine gewisse Übung drin.

Welches ist denn die "ursprüngliche deutsche Idee"?

auf die Antworten gespannt (aber vermutlich vergebens) wartend
Mad Dog
 
« Letzte Änderung: 6. November 2013, 12:33:16 von Mad Dog »
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)
 

Offline Mad Dog

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Re: Offizielle Übersetzungen der Verfassung
« Antwort #13 am: 6. November 2013, 12:31:47 »
Hi.

Zitat
Die Frage wäre, wie dieser 'Bildungsstandard' aussieht.

Für den arbeitenden Pöbel: Rechnen, lesen, schreiben auf Niveau 3./4. Klasse.
Für die fitzeksche Elite: das Studium der GNM, der fitzekschen Prophezeihungen, der fitzekschen Philosophie und der fitzekschen Heilslehre.

Greetz
Mad Dog
« Letzte Änderung: 6. November 2013, 12:34:34 von Mad Dog »
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Offline GeneralKapitalo

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Re: Offizielle Übersetzungen der Verfassung
« Antwort #14 am: 6. November 2013, 13:52:51 »
Zitat
Welche Gebiete sollen denn noch weiter mit Deutschland vereinigt werden?
Die Gebiete von 1937?
Dir ist schon klar, dass dies mit friedlichen Mitteln nicht durchzusetzen ist?
Willst Du einen Angriffskrieg mit Polen beginnen? Wir Deutschen haben da ja so eine gewisse Übung drin.

Selbst wenn der polnische Staat die ehemaligen Ost-Gebiete freiwillig zurück geben würde, was ist mit den Millionen von Polen die heute dort leben.
Vertreiben oder sie in einen Staat zwingen dem sie nicht angehören wollen? Spanungen zwischen Polen und Deutschen riskieren, die Welt auf 1920 zurückwerfen.
Die nächste frage wäre wen dort Ansiedeln die meisten Vertrieben sind mitterweile zu alt als das es sinnvoll wäre das sie zurück in die alte Heimat ziehen.
Deren Kinder und Enklen vielleicht? Also mir persönlich gefällts in Bayern ganz gut, ich will nicht nach Schlesien.

Nachtrag:

Das die Nachkommen der Vertriebenen die alten Gebiete gar nicht wieder haben/besiedel wollten zeigen doch die offensichtlich schwindenden Mitglieder beim BdV. Das die Reichsdeutschen diese Gebiete wiederhaben wollen ist meiner Meinung nach einfach nur das "sucht" nach einem möglichst großen Territorium bzw. die sucht nach Weltgeltung und Dominanz, weil sie für sich als Personen schlicht versagt haben.
« Letzte Änderung: 6. November 2013, 14:14:23 von GeneralKapitalo »
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