Wenn mit Unterschrift geworben wurde ist es sehr wahrscheinlich, dass das Schreiben per persönliche Zustellung durch einen GV zugestellt wurde. Kann jeder machen, kostet 10 €, ist bei manchen Bürgern beliebt, weils schön wichtig aussieht. Hatte ich schon bei ner Beschwerde, Auswirkungen auf den Inhalt hat das überhaupt nicht.
Ist in diesem Fall halt ziemlich verdreht, weil damit die "unrechtmäßigen" GV der "BRD GmbH" auf einmal unbestechliche Boten der Wahrheit werden.

Aber viel besser ist, dass mit Versand per GV und Annahme durch den Kreis eben kein automatischer Rechtsanspruch auf irgendwas besteht. Es ist einfach nur ein gerichtsfester Beweis (vor einem Gericht der "BRD GmbH" übrigens^^) für die Zustellung. Inhaltlich sagt es nix aus, eine derart überbrachte "Forderung" wird damit NICHT legitimiert. Im Zweifelsfall muss her Korthof eben klagen
