Autor Thema: YT-Ablage  (Gelesen 869108 mal)

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Re: YT-Ablage
« Antwort #7035 am: 18. Februar 2024, 17:13:47 »
Wenn das mal nicht der galoppierende Schwachsinn ist ... ???



https://youtu.be/BU3L8mOce5U

Zitat
DE
10:28 / 14:08
Tollhaus Deutschland - Endstufe Internet

18.02.2024
Fhjjgfxx, dfgghf bviidff ohxf j Khaschimjadchumkaschom

Das war Sternensprache, ihr Loser…

Geh jetzt erstmal Demogeld abholen und Treffe hoffentlich ne echte deutsche Frau, so sieht es aus.
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Re: YT-Ablage
« Antwort #7036 am: 20. Februar 2024, 18:54:51 »

https://youtu.be/HfxRZumKYQc

Zitat
EU Kommission geht endlich gegen TikTok vor
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Offline Wildente

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Re: YT-Ablage
« Antwort #7037 am: 22. Februar 2024, 15:48:29 »
Ein Doppelpack, das ich mir gerade anschaue, mit einem der gruseligsten Selbstzerstörungswahne der letzten Jahre: Schwarze Salbe.



Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
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Offline Habra

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Re: YT-Ablage
« Antwort #7038 am: 22. Februar 2024, 16:35:42 »
Ich werde mir dieses Video noch später auf jeden Fall ansehen.  :salut:

Dieser Sch..ß wird schon seit Jahren vertickt, welcher Verbrecher und (Selbstzensur) hat dies eigentlich auf den Markt gebracht? Das Zeugs, zumindest das, was ich ab und an bei den Problemstoffsammlungen erhielt, ist krachsauer (also stark ätzend und selbstverständlich ohne jeglichen Warnhinweis nach REACH) und hat selbstverständlich nichts mit Ichtholan, schwarze Salbe Lichtenstein u.ä. apothekenpflichtigen Zugsalben zu tun. Nutzt aber wahrscheinlich deren Bekanntheitsgrad (die älteren Rentner (m/w/d) erinnern sich sicherlich noch an diese Salben - nach Teer stinkend und alles schwarz machend).

Und zwischenzeitlich wird diese schwarze Salbe als "Lederpflegemittel" im Internet vertickt. Selbstverständlich ohne jeglichen vorgeschriebenen Warnhinweis. Leider unterhalb des Radars von Zoll und Gewerbeaufsicht. Dabei könnte ein Verstoß gegen die chemikalienrechtlichen Vorschriften und zusätzlich gefahrgutrechtliche Vorschriften (Schwarze Salbe müsste wegen des Anteils an Zinkchlorid unter der UN 1840 oder auch UN 2331) transportiert werden, das Versandstück muss dann  als "begrenzte Menge" gekennzeichnet werden) könnte soviel Geldbuße für die Behörden erwirtschaften, dass ein Weitervertrieb für den Versender unwirtschaftlich wird.

Übrigens als Ergänzung, eine Schweizer Wellnessabzocke hat diesen Mist im Angebot (rote Markierung ist von mir):
Spoiler

Originale Schwarze Salbe "Indian Black Salve"
Traditionelle Kräutermischung zur Pflege von Leder

Die Schwarze Salbe beruht auf einer uralten Rezeptur der Indianer (Indian Herbs), welche sie dazu verwendeten, um Leder zu gerben, zu imprägnieren und geschmeidig zu halten.

WICHTIGER HINWEIS:

Der Verkauf ins Ausland (EU, auf Anfrage auch weltweit) erfolgt über ein Partnerunternehmen. Bitte senden Sie uns eine Anfrage an verkauf@dis4wellness.ch, wenn Sie einen Versand ausserhalb der Schweiz wünschen. Unser Partnerunternehmen kontaktiert sie dann direkt.

Die Bestellung mit einer ausländischen Lieferadresse ist über das Shopsystem leider nicht möglich. Bitte geben Sie in diesem Fall keine Bestellung mit fehlerhafter PLZ und Landangabe auf!
Schwarze Salbe Eigenschaften

    streichfähige Salbe
    nach Original-Rezeptur
    bis zu 24 Monate haltbar
    30g oder 93g Glastiegel

Inhaltsstoffe
Gereinigtes Wasser Ph. Eur., Zinkchlorid (ZnCl2), kanadischer Blutwurz (Sanguinaria canadensis), Thai-Ingwer/Galgant (Alpinia officinarium), Graviola Blattpulver (Annona muricata), Chaparral (Larrea mexicata), Dimethylsulfoxid (DMSO), Kokosöl (cocos nucifera)
Lieferumfang

    30g oder 93g Schwarze Salbe im Glas-Tiegel

[close]

Und nochwas:
Gibt man "Schwarze Salbe" in Google ein erhält man u.a. folgenden Literaturvorschlag:
https://www.weltbild.de/artikel/buch/schwarze-salbe_16963194-1?utm_medium=cpc&utm_source=connexity&utm_campaign=17086167195210021183412961131008005&wea=59565737&cnxclid=17086167195210021183412961131008005&gclid=EAIaIQobChMI38bmoKW_hAMVnpqDBx1tmgZ7EAQYAiABEgI_DvD_BwE

(aus dem Jim Humble-Verlag)

und das noch vor der Zugsalbe. :banghead:

« Letzte Änderung: 22. Februar 2024, 16:56:44 von Habra »
 

Offline SchlafSchaf

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Re: YT-Ablage
« Antwort #7039 am: 23. Februar 2024, 12:01:02 »
"Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt" in der österreichischen Verison  ;D

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Re: YT-Ablage
« Antwort #7040 am: 27. Februar 2024, 19:23:04 »
Jun zum 2:1 für Correctiv:



https://youtu.be/7DTQ6g4LzLM

Zitat
Correctiv gewinnt vor Gericht und beide wollen gewonnen haben.


Edit.

Darum geht's;


.


Und wenn die LTO schon genannt wird:

Zitat
Landgericht Hamburg zum Artikel "Geheimplan gegen Deutschland"

Nicht viel zu ändern für Cor­rectiv

von Dr. Felix W. Zimmermann

Aufgrund geschickter Litigation PR hat ein Gerichtsverfahren gegen Correctiv viel Aufmerksamkeit bekommen. Dabei ging es gar nicht um die Kernvorwürfe. Bei den drei angegriffenen Nebenaspekten unterlag das Medium in einem Punkt.

Eine gerichtliche Auseinandersetzung um den Kern der Correctiv-Recherche "Geheimplan gegen Deutschland" vor dem Landgericht Hamburg ist – wie erwartet – ausgeblieben. Der Verfassungsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau hatte in seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht (LG) Hamburg nur drei Aspekte des Berichts angegriffen, die ihn allein persönlich betrafen,. Vosgerau war selbst Teilnehmer des Treffens von Rechtsextremen im November 2023 in Potsdam, über das Correctiv berichtete.

Der tatsächliche Kern des Correctiv-Berichts blieb von Vosgerau unbeanstandet. Dazu gehört der Vortrag des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner über "Remigration" und darüber, dass gegenüber Staatsbürgern, die nicht assimiliert sind, "Anpassungsdruck" erzeugt werden müsse. Auch die Aussage des Initiators des Treffens Gernot Mörig, es gehe darum, "ob wir als Volk im Abendland noch überleben oder nicht" wurde nicht angegriffen.
Spoiler
Ebenfalls unbeanstandet blieben zentrale Aussagen des Correctiv-Berichts wie "Sie planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland" oder "Ihr wichtigstes Ziel: Menschen sollen aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertrieben werden können – egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht" oder "Masterplan zur Ausbürgerung deutscher Staatsbürger". Sowohl der Rechtsanwalt von Vosgerau, Dr. Carsten Brennecke (Höcker Rechtsanwälte), als auch Correctiv selbst, vertreten durch Thorsten Feldmann (JBB Rechtsanwält:innen) stuften diese Aussagen als nicht angreifbare Meinungen ein. Correctiv betonte gegenüber LTO und Übermedien, diese seien "auf belastbarer faktischer Basis" erfolgt.
PR-Auseinandersetzung ohne Bezug zum Gerichtsverfahren

Gleichwohl reichten beide Parteien im Prozess insgesamt 15 eidesstattliche Versicherungen ein, sieben von Teilnehmern des Treffens, acht von Correctiv-Journalisten, die die Kernvorwürfe betreffen oder um sie kreisen. Bei genauerer Betrachtung widersprechen sich die Versicherungen allerdings weder untereinander, noch werden der Berichterstattung von Seiten Vosgeraus andere Tatsachen entgegengesetzt. 

Die Versicherungen dienten den Parteien vielmehr zum öffentlichen Meinungskampf um Deutungshoheit. Vosgeraus Rechtsanwalt Brennecke nutzte diese, um den wirkkräftigen Wertungen von Correctiv und deren Überlieferung durch andere Medien etwas entgegenzusetzen, was allerdings so gar nicht im Beitrag stand. Correctiv selbst veröffentlichte ebenfalls Versicherungen, und zwar mit den hehren Worten: "Wir garantieren die Richtigkeit unserer Recherche mit unserer persönlichen Freiheit und dem Medienhaus Correctiv als Sicherheit". Angesichts des Umstands, dass der Inhalt der schmal gehaltenen Versicherungen weitestgehend ohnehin unstreitig war, eine überaus übertrieben-pathetische Formulierung. Von beiden Seiten also PR.

Das Landgericht (LG) Hamburg ließ sich hiervon erwartungsgemäß nicht beeindrucken und ignorierte sämtliche eidesstattlichen Versicherungen vollständig, bis auf natürlich diejenige von Vosgerau persönlich, in der er einzelne Aussagen von Correctiv ihn betreffend angriff.

Dabei hatte er in zwei Punkten keinen Erfolg, in einem Punkt setzte er eine Unterlassungsverfügung durch (Beschl. v. 26.02.2024, Az. 324 O 61/24).
Punkt: keine Erinnerung an Ausbürgerungsidee

Zum einen wendete sich Vosgerau gegen die Wiedergabe seiner Stellungnahme gegenüber Correctiv im Artikel; konkret gegen die Formulierung "an die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können". Vosgerau beanstandete, von Correctiv nicht zu einer Ausbürgerungsidee gefragt und unvollständig wiedergegeben worden zu sein.

Da er laut Anfrage aber auch nach Remigration von deutschen Staatsbürgern gefragt wurde, kam das LG zu dem Schluss, dass sich die Frage an Vosgerau hinreichend mit der Darstellung in der Berichterstattung decke. Auch Vosgeraus Antwort sei zutreffend wiedergegeben worden. Es läge auch keine unvollständige Berichterstattung vor, weil der Beitrag die Aussage in Vosgeraus Stellungnahme, dass eine Ausbürgerung rechtlich nicht möglich sei, unerwähnt lässt. Die Weglassung würde kein unwahres Verständnis entstehen lassen, da sie im konkreten Kontext keine Auswirkung auf das Leseverständnis habe.

Punkt: Meinungsbildung junger Türkinnen

Weiter hatte Vosgerau in der Berichterstattung beanstandet, er habe nicht allgemein türkischen Frauen die Fähigkeit zur freien Meinungsbildung bei der Briefwahl abgesprochen, sondern nur die konkrete Möglichkeit der Ausübung der freien Wahlentscheidung in bestimmten Fällen, infrage gestellt; nämlich, wenn diese bei der Briefwahl von Familienmitgliedern unter Druck gesetzt würden. Laut dem LG Hamburg entsteht das von Vosgerau angegriffene Verständnis beim Durchschnittsleser allerdings nicht. Da der Leser die Aussage, wonach sich Wählerinnen keine unabhängige Meinung "bilden" können, als Zusammenfassung verstehe, beziehe der Leser die Aussage auf den gesamten Akt der Briefwahl und nicht – im streng juristischen Sinne – auf die einer Willensäußerung vorgelagerte innere Meinungsbildung.

Punkt: Massenhafte Wahlbeschwerden

Im dritten von Vosgerau angegriffenen Punkt war dieser hingegen erfolgreich. Im Correctiv-Text wurde behauptet, Vosgerau habe den Zuhörern den Vorschlag unterbreitet "man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen". Und weiter: "Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit."

Nach dem LG würde der durchschnittliche Leser dieser Aussage das Verständnis entnehmen, Vosgerau habe zumindest sinngemäß gesagt, die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs von Wahlprüfungsbeschwerden sei umso größer, je mehr Beschwerden eingelegt würden. Dies sei jedoch prozessual unwahr. Vosgerau nehme in Abrede, sich so geäußert zu haben und trage vielmehr vor, dass ein massenweises Vorgehen bei Wahlprüfungsbeschwerden gerade nicht sinnvoll sei, sondern es darum ginge, wie gut sie begründet seien.

Der unstreitige Umstand, dass Vosgerau darauf hingewiesen habe, es könnten Musterschreiben für Wahlbeschwerden entwickelt werden, besage nicht, dass die Erfolgswahrscheinlichkeit bei massenhafter Einreichung von Wahlprüfungsbeschwerden steige. Daher verbot das Gericht Correctiv die Aussage.

Rechtstreit und PR-Modus werden fortgesetzt

Beide Parteien können nun Rechtsmittel im Hinblick auf die unterlegenen Punkte einlegen. Vosgeraus Rechtsanwalt Brennecke teilte LTO bereits mit, in sofortige Beschwerde zu gehen. Diese wird erneut an das LG gerichtet, hilft das – wie im Regelfall – der Beschwerde nicht ab, entscheidet anschließend das Hanseatische Oberlandesgericht.

Die Parteien gingen unterdessen wieder in den PR-Modus über. Anwalt Brennecke bezeichnete das Vorgehen gegenüber LTO als "vollen Erfolg": "Wir freuen uns, dass wir Correctiv dazu zwingen konnten, den Kernvorwurf von den angeblichen Ausweisungsplänen selbst zu revidieren und ihnen obendrein eine glatte Falschbehauptung verbieten zu lassen."

Der Anwalt von Correctiv, Thorsten Feldmann, erklärte hingegen gegenüber LTO, dass sich Correctiv durch die Entscheidung bestätigt sieht. "Es muss nur ein marginales Detail des Artikels geändert werden, der im Übrigen unbeanstandet bleibt. Wir werten dies als Erfolg vor einem Gericht, das in Pressesachen als besonders streng gilt." Ob Correctiv Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegt, beantwortete das Recherchemedium zunächst nicht. Dann käme es zunächst zu einer Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg.

So oder so bleibt es dabei. Über die Kernvorwürfe des Correctiv-Berichts wird weiter nicht juristisch gestritten und geurteilt. Das Gerichtsverfahren wird in Bezug auf die allgemeine Diskussion um den Correctiv-Artikel gleichwohl Spielfläche für PR und Falschinterpretationen bestimmter Kreise und Medien bleiben.
[close]
 
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/beschluss-lg-hamburg-324-o-61-24-vosgerau-correctiv/
.
« Letzte Änderung: 27. Februar 2024, 19:59:25 von Reichsschlafschaf »
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Re: YT-Ablage
« Antwort #7041 am: 4. März 2024, 16:12:02 »

https://youtu.be/HSFzEBiBViA

Zitat
Ganzheitlich falsch - Günter Karl Hartner feat. Dr. James Thorpe (erneut) Debunked!

Das ist einfach so." - Das klingt fast wie ein verzweifelter Versuch, in einer Welt, die von Informationen und Fehlinformationen überschwemmt wird, Gehör zu finden. Nach drei langen Pandemiejahren könnte man meinen, dass wir endlich ein klares Bild davon haben, wie die Dinge stehen. Die apokalyptischen Szenarien, die einige prophezeit haben, sind ausgeblieben. Und trotzdem stehen wir hier, kratzen uns am Kopf und fragen uns, warum trotz einer gigantischen Studie mit 99 Millionen Geimpften, die zeigt, dass alles im grünen Bereich ist, immer noch wilde Verschwörungstheorien herumschwirren.

(https://www.sciencedirect.com/science...)

Warum können einige Leute nicht einfach die Fakten akzeptieren? Vielleicht weil es einfacher ist zu sagen: "Das ist alles Quatsch. Ich weiß es besser. Glaub mir doch einfach, Alter."

Nehmen wir Günter Karl Hartner aus Albstadt, einen echten Vorreiter der Querdenkerszene. Er hat den Dreh raus, wie man Aufmerksamkeit generiert, auch wenn seine Videos auf YouTube schneller verschwinden, als man "Zensur" schreien kann. Aber auf Telegram geht die Party weiter. Seine neueste Serie? Die angeblichen Schrecken der Spike-Proteine nach mRNA-Impfungen. Von Menstruationsproblemen bis zu schrecklichen Schwangerschaftskomplikationen - Hartner zieht alle Register. Seine Beweise? Nicht mehr als persönliche Anekdoten und die Worte von Dr. James Thorpe, einem bekannten Verschwörungstheoretiker. Just trust me, bro.


Albstadt, das bekannte Zentrum der med. Forschung.  ???
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Re: YT-Ablage
« Antwort #7042 am: 8. März 2024, 10:36:45 »
"LIB3RTY lost"

Hier der spanisch-sprechende Sovereign Citizen in Ireland, der US-Recht falsch interpretiert und auf einen ziemlich gelassenen Polizisten stößt, erst als Reaction (etwas gestraffter und mit merkwürdigerweise deutlich besserem Ton als das Original):



Key quotes:

"Nobody drives it!"
"Then how did it get here?"
"What part of not driving did you not understand"
"OK, then do you have a driver's license regardless of driving today or not?"

"I am a living soul"
"Thank god!"

"It's not a car, it's a vehicle!"
"We call it a car."

Das Original-Video dazu:

https://www.youtube.com/watch?v=wFoSOSvqvuc&t=0s
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #7043 am: 8. März 2024, 15:51:31 »
Au, weia:


https://youtu.be/TH1P2mK0gKw


Zitat
Gebärmutterhalskrebs selbst behandeln? - Die Schwarze Salbe ist NICHT die Lösung!

Ich kann das Video nicht länger aufschieben. Die Veröffentlichung könnte mir vielleicht helfen, diese schreckliche Geschichte endlich abzuschließen. Ihr könnt euch sicher vorstellen, was ich in den letzten Jahren alles im Netz gefunden und gesehen habe. Die Geschichte von Rahel hat mich mit am meisten verstört. Vor etwa 4-6 Wochen bin ich das erste Mal auf die Schwarze Salbe Gruppe gestoßen und seitdem geht mir Rahel nicht mehr aus dem Kopf. Ich hatte sogar Albträume von ihr. Das ist kein Witz und keine Übertreibung.

Ich möchte euch natürlich keine schlaflosen Nächte bereiten. Mein Ziel ist es nicht, eine reißerische "Horrorgeschichte" zu erzählen. Vielmehr ist es ein dringender Warnruf, ein unübersehbares rotes Ausrufezeichen. Es soll deutlich machen, wie unglaublich schädlich Selbsthilfegruppen auf Telegram und die Praktiken von Scharlatanen sein können. Ich habe mich schon auf verschiedene Weisen mit diesem Thema auseinandergesetzt, aber ich glaube, eine so persönliche und direkte Auseinandersetzung könnte bei den Zuschauern ein ganz neues Verständnis und eine andere Art von Aufmerksamkeit wecken.

Die unzensierte Geschichte Rahels: https://youtu.be/63xIglWUV1g


 :facepalm:
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Offline Morris

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Re: YT-Ablage
« Antwort #7044 am: 8. März 2024, 18:42:30 »
Was für ein Wahnsinn. Die böse Schulmedizin hat das Leben meiner Liebsten verlängert und tut es weiterhin. Letztes CT-Ergebnis: no evidence of desease. Die pöhse Chemotherapie muss weitergehen, damit es so bleibt, doch wir reisen wieder und gewinnen gemeinsame Zeit. Diese Scharlatane können vor mir - ich schrob des schon mal vor Wochen - lediglich eine aufs Maul erwarten. Ich hasse diese ganze eso-alternativ-geschwätz Blase. *Grüße geh'n raus an die Uniklinik Ddorf*

Offline Habra

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Re: YT-Ablage
« Antwort #7045 am: 12. März 2024, 20:48:49 »
@Morris: Ich wünsche Dir und Deiner Partnerin, dass die "Schulmedizin" Euch noch ein sehr sehr langes Zusammensein ermöglicht.

Zu den Schwurblern mit der "schwarzen Salbe": Vielleicht gelingt mir eine inoffizielle "Zusammenarbeit" mit der Gewerbeaufsicht. Wenn die mitmacht, würde ich bei einigen der Lieferanten für schwarze Salbe ab und an einen Einkauf tätigen.
Mögliche (und wahrscheinliche Verstöße): Schwarze Salbe nach Adrian Jones ist kein Medikament, also muss auf der Verpackung eine Kennzeichnung nach GHS erfolgen. Des Weiteren ist dieses Zeugs nach den Gefahrgutvorschriften als "Umweltgefährdender Stoff" der Klasse 9 des ADR einzustufen und unterliegt daher bestimmten Versandvorschriften, in diesem Fall als "begrenzte Menge" mit einem bestimmten Aufkleber (Raute 10x10 cm, die oben und unten ein schwarzes Dreieck hat).
Beide Nichtbeachtungen der Vorschriften sind bußgeldbewehrt, wobei das Bußgeld durchaus zur Einstellung des Vertriebs führen würde. (Oder bei Einrechnung des Bußgeldes zu einer Verzehnfachung des Preises für diesen Mist führen würde.)

Edith hat festgestellt, dass dieser Sch..ß auch in den Läden des Fönix vertrieben werden könnte.
« Letzte Änderung: 12. März 2024, 20:53:44 von Habra »
 

Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: YT-Ablage
« Antwort #7046 am: 12. März 2024, 21:55:15 »
Das Problem ist ja, dass all diese nötigen Warnhinweise dieses Blödvolk nicht davon abschrecken, es zu kaufen. Die sagen sich dann eben auch, dass diese Warnhinweise nur drauf stehen weil sie drauf stehen müssen, aber eigentlich keine Bedeutung haben weil ja jeder aufgeklärte Erleuchtete weiß, dass das dieses böse System nur macht um echte Heilung zu verhindern. Da könnte auch die ganze Wahrheit als Beipackzettel beiliegen, inklusive der grässlichsten Bilder und aller Namen von Toten und Verstümmelten – das würde nichts ändern. Ändern kann sich nur etwas, indem man den Mist ganz verbietet und den Verkauf und Handel generell unter Strafe stellt. Egal ob das nun als Heilmittel oder Schuhputzzeug beschrieben wird.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #7047 am: 14. März 2024, 19:12:41 »

https://youtu.be/4TIM_xNYgiE

Zitat
Hält er uns wirklich für so dumm? Karl "NurGanzheitlich" Hartner über Spikes und mRNA

Manchmal fragt man sich, ob die Leute, die sich im Internet äußern, wirklich alle Tassen im Schrank haben. Oder ist das alles bloß Kalkül? Scheint es ihnen wirklich egal zu sein, was Fakten, Studien und der gesunde Menschenverstand sagen? Kann man alles einfach ignorieren und in die Tonne kicken, nur um sich selbst in ein besseres Licht zu rücken? Wie ist es möglich, dass man heute noch Verschwörungsmythen über die mRNA-Impfungen verbreitet? Wie kann es sein, dass solche Videos noch immer unzählige Klicks generieren? Karl Hartner, der Arzt, der sich auf ganzheitliche Medizin beruft, verbreitet in seinem nächsten Video wieder Fehlinformationen, bei denen mir die Nackenhaare zu Berge stehen... (Haare an anderen Stellen habe ich ja langsam gar nicht mehr 😅)


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Re: YT-Ablage
« Antwort #7048 am: 19. März 2024, 21:27:49 »
Hegedüs noch zu Hartner:





Das Video scheint aber (wieder?) da zu sein.


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Jun zu Schlumpfgate (die Kundschaft dreht ja grade völlig frei):



https://youtu.be/kBmBWgp9PlM

Zitat
Schlumpfgate war inszeniert
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: YT-Ablage
« Antwort #7049 am: 20. März 2024, 15:28:13 »



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Jun zu Schlumpfgate (die Kundschaft dreht ja grade völlig frei):



https://youtu.be/kBmBWgp9PlM

Zitat
Schlumpfgate war inszeniert

Zitat
gofund.me ein Freund der Familie hat gestern bereits eine Spendenaktion für unsere Tochter #Loretta eingerichtet. Er meint, es ist wichtig, da niemand einschätzen könne, was nun noch alles auf uns zukommt und welche Konsequenzen dieser Vorfall nach sich ziehen wird.

Die Mutter oder jemand der sich als Mutter des Mädels ausgibt sammelt jetzt Geld um "für alles gewappnet zu sein".
Stand jetzt sind schon über 1200 € zusammengekommen

AfD-Anhänger WOLLEN einfach beschissen und ausgenommen werden

https://x.com/annett_braasch/status/1769279310035083542?s=20
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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